Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis 3
1. Einleitung 4
1.1 Problemstellung 4
1.2 Fragestellung 4
1.3 Forschungsstand 5
1.4 Aufbau 5
1.5 Begriffsbestimmung 5
2. Entwicklung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU 6
3. Vertragsrechtliche Grundlagen der GASP und der ESVP 8
3.1 Vergleich der Verträge nach dem Stand von Nizza und Lissabon 8
3.1.1 Rahmenbedingungen 8
3.1.1.1 Verfassungsvertrag 8
3.1.1.2 Rechtspersönlichkeit 9
3.1.1.3 Säulenstruktur. 9
3.1.1.4 Kompetenzabgrenzung 10
3.1.1.5 Kohärenz- und Loyalitätsgebot 10
3.1.1.6 Entscheidungsverfahren 10
3.1.2 Organe und Institutionen 12
3.1.2.1 Europäischer Rat 12
3.1.2.2 Präsident des Europäischen Rates 12
3.1.2.3 Rat der Europäischen Union 13
3.1.2.4 Hoher Vertreter 14
3.1.2.5 Europäische Kommission 16
3.1.2.6 Europäisches Parlament 16
3.1.2.7 Europäischer Gerichtshof 17
3.1.2.8 Sonderbeauftragte. 17
3.1.2.9 Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee 18
3.1.3 Instrumente und Handlungsformen 18
3.1.3.1 Beschlüsse, Leitlinien und systematische Zusammenarbeit 18
3.1.3.2 Verstärkte Zusammenarbeit 18
3.1.4 Finanzierung 19
3.1.5 Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik 20
3.1.5.1 Aufrüstungsverpflichtung. 20
3.1.5.2 Beistandsverpflichtung 20
3.1.5.3 Verteidigungsagentur 21
3.1.5.4 Petersberger Aufgaben 21
3.1.5.5 Ständige Strukturierte Zusammenarbeit 21
3.1.6 Solidaritätsklausel 22
4. Schlussbetrachtung 23
Literaturverzeichnis 25
2
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz a.F. alte Fassung (EG- und EU-Vertrag nach dem Stand von Nizza) AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (einstiger EGV) Art. Artikel EDA European Defence Agency (Europäische Verteidigungsagentur) EG Europäische Gemeinschaft (seit 1993) EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft EPG Europäische Politische Gemeinschaft EPZ Europäische Politische Zusammenarbeit ESVP Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik EUV Vertrag über die Europäische Union EVG Europäische Verteidigungsgemeinschaft EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (1958-1993) GASP Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik GSVP Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (einstige ESVP) i.K. in Kraft KSZE Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa NATO North Atlantic Treaty Organization n.F. neue Fassung (EU-Vertrag nach dem Stand von Lissabon) PJZS Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen PSK Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee VVE Vertrag über eine Verfassung für Europa WEU Westeuropäische Union
3
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
Die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg war für Westeuropa vor allem eine Zeit der schrittweisen Einigung und Integration. Was sich seit den frühen 1950er Jahren in den westlichen Ländern des Kontinents herausgebildet hat, erstreckt sich spätestens seit der EU-Osterweiterung im Jahr 2004 auch auf eine Reihe postsozialistischer Länder im östlichen Teil Europas. Dabei wurden anfänglich mit der Gründung der Montanunion sowie der Europäischen Wirtschafts- und Atomgemeinschaft vor allem Integrationsschritte in wirtschaftlichen Bereichen vollzogen. Eine politische, besonders eine sicherheits- oder verteidigungspolitische Integration im Rahmen der EWG war zunächst nicht zu realisieren. 1 Dies änderte sich jedoch in den 1970er Jahren mit der Etablierung der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ), die mit dem Änderungsvertrag von Maastricht (1992) in die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union einbezogen wurde. Seither folgten auf Grund verschiedener Defizite mit den Änderungsverträgen von Amsterdam (1997) und Nizza (2001) sowie der Erarbeitung eines Verfassungsvertrages (2004) und der Unterzeichnung des Änderungsvertrages von Lissabon (2007) mehrere Revisionen der primärrechtlichen Grundlagen der EU sowie der EG, wobei auch die GASP einigen Modifizierungen unterworfen war. 2
1.2 Fragestellung
Im Rahmen dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, wie sich die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik in der primärrechtlichen Grundlage der Europäischen Union nach dem Stand des Änderungsvertrages von Lissabon (2007) im Vergleich mit dem Vertragsstand von Nizza (2001) fortentwickelt hat. 3 Dabei soll auch der gescheiterte Verfassungsvertrag mit berücksichtigt werden.
1 Im Rahmen der WEU (seit 1948) und der NATO (seit 1949) wurden allerdings sehr wohl sicherheits-
und verteidigungspolitische Aspekte berücksichtigt.
2 Die Jahreszahlen in den Klammern beziehen sich jeweils auf das Jahr der Unterzeichnung.
3 Da nunmehr auch die Zukunft des Änderungsvertrages von Lissabon auf Grund des negativen
Referendums in Irland ungewiss ist, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob und wie die
beabsichtigten Änderungen rechtlich umgesetzt werden.
4
1.3 Forschungsstand
Das reguläre Schrifttum zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union umfasst vor allem Sammelbände und Einzelstudien zur Funktionsweise der GASP sowie ihren Politiken gegenüber Drittstaaten und verschiedenen Regionen, wobei vorwiegend die Ergebnisse der außenpolitischen Zusammenarbeit eine wichtige Rolle spielen. 4 Insbesondere im Zuge des Versuches, die EU mit einer eigenen Verfassung beziehungsweise dem davon noch erhalten gebliebenen Änderungsvertrag von Lissabon zu reformieren, gab es eine Vielzahl neuer Publikationen und Analysen zur Fortentwicklung der Rechtsgrundlage der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU.
1.4 Aufbau
Im ersten Teil der Arbeit soll ein kurz gefasster Überblick über die geschichtliche Entwicklung der Außen- und Sicherheitspolitik der heutigen EU gegeben werden. Im Folgenden wird die Vertragsgrundlage der Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union dargestellt. Dabei sollen die primärrechtlichen Bestimmungen nach dem Stand von Nizza und dem Stand von Lissabon unter Berücksichtigung des Verfassungsvertrages analysiert und die Modifikationen zugleich auch einer Bewertung unterzogen werden. Der Verfassungsvertrag wird primär an den Stellen herangezogen werden, an denen es im Vergleich mit dem Lissabonner Vertrag noch Korrekturen gegeben hat. Letztlich soll die Gesamtentwicklung noch einmal knapp zusammengefasst und abschließend beurteilt werden.
1.5 Begriffsbestimmung
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU bezeichnet den mit dem Änderungsvertrag von Maastricht 1992 in den EU-Vertrag aufgenommenen Politikbereich, der auch die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik umfasst und grundsätzlich intergouvernemental, das heißt durch das Prinzip der Einstimmigkeit gekennzeichnet, angelegt ist, wodurch jedem Mitgliedsstaat faktisch ein Vetorecht zugestanden wird.
4 Vgl. Wagner, Wolfgang (2002): Die Konstruktion einer europäischen Außenpolitik. Deutsche,
französische und britische Ansätze im Vergleich. Frankfurt/Main u. a. S. 20 f.
5
2. Entwicklung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU
Die Geschichte der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der heutigen EU beginnt bereits in den 1950er Jahren. Damals gab es die Bestrebung, sowohl eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) als auch eine Europäische Politische Gemeinschaft (EPG) zu errichten. Da die französische Nationalversammlung den EVG-Vertrag 1954 jedoch schließlich unter anderem aus der Angst, die Bundesrepublik könnte wieder eine beherrschende Stellung in Europa erlangen, ablehnte, scheiterten die Vorhaben. 5 Auch die Idee de Gaulles in den 1960er Jahren, eine Politische Union einzuführen, konnte nicht umgesetzt werden. 6
Erst in Folge der Haager Gipfelkonferenz von 1969 und mit dem sogenannten Luxemburger Bericht von 1970 konnte ein europäisches Außenpolitikregime, die Europäische Politische Zusammenarbeit, entwickelt werden. 7,8 Der Luxemburger Bericht konstatierte erstmals regelmäßige Treffen der Außenminister und Politischen Direktoren, die jedoch zunächst - intergouvernemental - außerhalb des Rahmens der EWG stattfanden. Der Kopenhagener (1973) und der Londoner (1981) Bericht bauten die EPZ schließlich weiter aus, bis sie mit Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte 1987 erstmalig eine rechtliche Grundlage erhielt. 9 Die Entwicklungen der 1970er Jahre hin zu einer Europäischen Außenpolitik sind überwiegend den internationalen Konflikten geschuldet, die die EWG-Staaten immer mehr herausforderten und ein abgestimmtes Verhalten in der Außenpolitik erforderlich machten. Gemeinsam erarbeiteten die Außenminister der ab 1973 neun EWG-Mitgliedsstaaten Standpunkte und stimmten sich zum Vorgehen in der Außenpolitik, vor allem über den KSZE-Prozess, die Entwicklungen im Nahen Osten sowie im Mittelmeerraum und die Beziehungen zu den USA sowie den Vereinten Nationen, ab. 10
Mit dem Änderungsvertrag von Maastricht, der 1993 in Kraft trat, wurde die EPZ in die neu geschaffene Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der ebenfalls
5 Vgl. Schwarz, Sigfried (2004): Zur Geschichte einer gemeinsamen europäischen Außenpolitik. In: Welt
Trends, 12. Jg., Nr. 42. Potsdam. S. 54.
6 Vgl. Wagner, Wolfgang (2002): Die Konstruktion einer europäischen Außenpolitik. Deutsche,
französische und britische Ansätze im Vergleich. Frankfurt/Main u. a. S. 53.
7 Vgl. ebd., S. 53 f.
8 Es sei darauf hingewiesen, dass die EWG bereits seit Beginn der 1960er Jahre außenhandelspolitisch in
Erscheinung getreten ist. (Vgl. ebd., S. 18.)
9 Vgl. Wagner, Wolfgang (2002): S. 53-65.
10 Vgl. Schwarz, Sigfried (2004): S. 54 f.
6
Arbeit zitieren:
Philipp Stroehle, 2008, Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, München, GRIN Verlag GmbH
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