Das Unternehmen als Bürger?
Zur Rolle multinationaler Unternehmen in der globalisierten Marktwirtschaft
1 EINLEITUNG 1
1.1 Fragestellung 1
1.1.1 Ziel, Prämissen und Gang der Arbeit 3
1.1.2 Methodik (Ökonomik versus Normativität) 5
1.2 Hintergrundbegriffe 6
1.2.1 Corporate Citizenship 6
1.2.2 Unternehmen (Unternehmung) im engeren Sinne 7
1.2.3 Stakeholder 8
1.2.4 Sozialkapital 9
1.2.5 Ethik, Ethos und Moral 10
2 ORDNUNGSSUCHE IN DER GLOBALITÄT: VOM SIEGESZUG MODERNER
UNTERNEHMEN 12
2.1 Aufstieg und Niedergang des „Leviathans“: Der Wandel der postmodernen Gesellschaft überfordert
den Staat 13
2.1.1 Die Grenzen des „heroischen“ Sozialstaates 14
2.1.2 Das Ende des „Familienstaates“ 16
2.1.3 Das Ende des Territorialprinzips und Aspekte der ökonomischen Globalisierung 18
2.2 Die Ökonomie als Triebfeder 21
2.2.1 Exkurs: Der „Zwang zu Wachstum“ und das Phänomen der „schöpferischen Zerstörung“ 21
2.2.2 Wandel des Kapitalismus: Rückgang des Staatseinflusses und schwindendes Vertrauen in die
Wirtschaft 24
2.2.3 Privatisierung öffentlicher (globaler) Güter und das Phänomen öffentlich- privater Partnerschaften 28
2.2.4 Neue Anforderungen an Unternehmen und erstarkte Anspruchsgruppen 29
2.2.5 Fazit: Unternehmen im Scheinwerferlicht 32
2.3 Zusammenfassung 35
i
Das Unternehmen als Bürger?
Zur Rolle multinationaler Unternehmen in der globalisierten Marktwirtschaft
3 ZUR IDEENGESCHICHTLICHEN SYNTHESE VON BÜRGERSCHAFT UND
UNTERNEHMUNG 36
3.1 Unzulänglichkeit historischer Bürgerbegriffe 37
3.1.1 Ausgewählte historische Etappen 37
3.1.2 Erweiterte Bürgeraspekte (Wirtschafts- und Weltbürgertum) 41
3.2 Betrachtung des Unternehmens 42
3.2.1 Unternehmertum 42
3.2.2 Ausgewählte Theorieansätze der Unternehmung 44
3.3 Zusammenfassung und Bürgerdefinition 50
4 CORPORATE CITIZENSHIP IN THEORIE UND PRAXIS 53
4.1 Ursprung und Abgrenzung von Corporate Citizenship 53
4.2 Corporate Citizenship als ökonomische Konzeption 54
4.2.1 Anreize 54
4.2.2 Definition und Kernelemente 56
4.2.3 Drei Entwicklungsstufen des Unternehmensbürgers (nach Seitz) 57
4.3 Corporate Citizenship als normative Konzeption: Skizze des St. Gallener Modells 59
4.3.1 Ökonomismuskritik 59
4.3.2 Republikanischer Liberalismus 61
4.3.3 Ulrichs Schlussfolgerung 61
4.4 Corporate Citizenship in der Praxis 63
4.4.1 Corporate Citizenship als pragmatische Konzeption 63
4.4.2 Zunehmende Institutionalisierung von Corporate Citizenship 64
4.4.3 Handlungsfelder und Projektbeispiele 67
4.4.4 Das Phänomen der unterschiedlichen Akzentuierung 71
4.4.5 Kriterien für die erfolgreiche Umsetzung von Corporate Citizenship 73
4.5 Hintergrundstreit: Zwischen Shareholder- und Stakeholder-Doktrin 76
4.5.1 Zum Stakeholder-Konzept 77
4.5.2 Zum Shareholder Value-Konzept 79
4.5.3 Nur ein großes Missverständnis? 80
4.6 Zusammenfassung 81
ii
Das Unternehmen als Bürger?
Zur Rolle multinationaler Unternehmen in der globalisierten Marktwirtschaft
5 POTENTIAL UND GRENZEN UNTERNEHMERISCHER BÜRGERSCHAFT 83
5.1 Unternehmensgewinn durch Ethik (Corporate Citizenship als ethisches Wirtschaften) 83
5.2 Eine Bürgerschaft à la carte 86
5.3 Bürger-Gesellschaftliche Wirkung durch Corporate Citizenship 87
6 POLITISCHE FRAGEN AN EINE UNTERNEHMENSBÜRGERSCHAFT 89
6.1 Welche Res Publica (Bezugsrahmen)? 90
6.1.1 Der staatsbürgerlich-regulative Ansatz (Corporate Governance) 90
6.1.2 Der weltbürgerliche Ansatz (Global Compact) 93
6.1.3 Zusammenfassung und Ausblick 96
6.2 Welche Legitimationsgrundlage („licence to operate“)? 98
6.2.1 Leistung (Effizienz) als Legitimationsgrundlage 99
6.2.2 Diskurs und Dialog als Legitimationsgrundlage 102
6.3 Drei Ansichten zur Kernfrage 106
6.3.1 Die wirtschaftsliberale Grundantwort 106
6.3.2 Die Grundantwort der Ökonomik 108
6.3.3 Die republikanische Grundantwort 111
7 SCHLUSSÜBERLEGUNGEN 116
Abbildungen 120
Abbildung 1 : Die 100 größten ökonomischen Einheiten der Welt (1999 ) 120
Abbildung 2 : Verortung von Corporate Citizenship und CSR 121
Abbildung 3 : Zum Verhältnis von Eigennutz und Fremdnutzen 121
Literatur 122
iii
1 Einleitung
„Corporate Citizenship kann ein bedeutender Aspekt der Reform und Fortschreibung der Sozialen Marktwirtschaft und ihrer Institutionen sein.“ Josef Wieland (2002: 21)
1.1 Fragestellung
Man mag über Franz Müntefering und sein Motiv, im Frühjahr 2005 eine Aufsehen erregende Debatte auszulösen, denken, wie man will. Das Echo seiner Kapitalismuskritik zeigt jedenfalls anschaulich, dass die Rolle der Unternehmen in der Marktwirtschaft nach wie vor umstritten ist. 1 Zwar ist die Debatte recht reißerisch und unsachlich, jedoch schwelt ihr inhaltliches Konfliktpotential schon länger. Unter dem Stichwort Globalisierung verleihen die sozio-politischen und strukturellen Veränderungen der gegenwärtigen Epoche der alten Grundsatzfrage über die Mission eines Unternehmens in der Marktwirtschaft eine neue Aktualität. Verschiedene Schlagwörter aus Wirtschaft und Öffentlichkeit regen dazu an, sich mit der Rolle von Unternehmen in der Gesellschaft auseinanderzusetzen, insbesondere dort, wo es um ihr Verhältnis zu Gemeinwohl und öffentlicher Ordnung geht:
Corporate Social Responsibility - die soziale Verantwortung von Unternehmen,
Corporate Citizenship - das Unternehmen als (guter) Bürger, Sustainability/sustainable development - Nachhaltigkeit/nachhaltige Entwicklung, bisweilen sogar Corporate Identity - die Unternehmenskultur (vgl. z.B. Ditzfelbinger 2004: 129).
Gemeinsam ist diesen verschiedenen Begriffen, die zum Teil schon Modebegriffen geworden sind, dass sie eine mehr oder minder stark ausgeprägte Reflexion über die Mission eines Unternehmens in der Marktwirtschaft widerspiegeln. Die Arbeit sieht sich zu Recht in der Politikwissenschaft angesiedelt, weil sich das Arbeitsfeld von der Politischen Philosophie, Ethik und Betriebswirtschaftslehre bis zur Politischen Ökonomie erstreckt.
Anhand der Idee des Corporate Citizen, also der Idee des Unternehmensbürgers, soll die alte Kernfrage, was die Mission eines Unternehmens in der Marktwirtschaft ist, neu aufgerollt werden. Dieses Schlagwort ist besonders tauglich, weil die dahinter stehende Konzeption theoretisch und praktisch sehr grundlegend ausgearbeitet worden ist und mit seinem Rekurs auf den Bürgerbegriff den Bezug zum Politischen in besonderer Weise offensichtlich macht. Dieser
1 Spiegel-Online vom 25.04.05: „Kapitalismusdebatte - Müntefering verwischt die Parteigrenzen“.
1
Rekurs auf den Bürgerbegriff macht aber gleichzeitig die Zwischenfrage nötig: Wie kann ein Unternehmen überhaupt Bürger sein? Würde die Antwort nämlich heißen, dass dies prinzipiell nicht möglich ist, dann erübrigte sich eine weitere Beschäftigung mit dem Konzept. Erst nach Klärung dieser Frage kann also dem eigentlichen erkenntnisleitenden Interesse nachgegangen werden, ob Corporate Citizenship, wie einige Autoren vermuten, ein Beitrag zur gesellschaftlichen Neuordnung sein kann (siehe Eingangszitat oder Habisch 2003). Genauer gefragt, könnte Corporate Citizenship dann eine konzeptionelle Antwort auf die Folgen der Globalisierung für den National- und Sozialstaat sein?
Die Globalisierung nämlich, so die grundlegende Ausgangsthese, wird vom Phänomen der Entstaatlichung begleitet. Dadurch entsteht eine Ordnungslücke, sowohl im internationalen Bereich, aber auch mit Konsequenzen für den Nationalstaat.
Insgesamt sind das also drei Fragen, die nicht auseinander gerissen werden können. Die Ausgangsfrage entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Modifizierung der alten Kernfrage (was die Aufgabe von Unternehmen ist) und die Frage zwei ist lediglich eine notwendige Zwischenfrage. Der Reihe nach lautet die Fragestellung der Arbeit also:
1. Ausgangsfrage: Kann Corporate Citizenship eine konzeptionelle Antwort auf Entstaatlichung und Ordnungsmangel in der Globalität sein?
Zwischengeschoben muss beantwortet werden:
2. Kann - oder unter welchen Umständen kann ein Unternehmen überhaupt Bürger sein?
Die Ausgangsfrage, ob Corporate Citizenship eine konzeptionelle Antwort auf die Globalisierungsprobleme sein kann, ist bei Lichte besehen nur ein neues Gewandt (eine durch die Globalisierung bedingte Modifizierung) der alten Kernfrage:
3. Was ist die Mission eines Unternehmens in der Marktwirtschaft, gleichwohl der globalisierten (!) Marktwirtschaft?
Corporate Citizenship wird gerne auch als eine spezielle Form der sozialen Verantwortung eines Unternehmens gesehen. 2 Es wird sich rasch zeigen, dass das Verständnis von Unterneh-
2 Sowarb die Deutsche Telekom AG zum Beispiel unter der Überschrift „Corporate Social Responsibility -Wie Konzerne als Bürger Verantwortung übernehmen“ (Die Zeit: 14.04. 05).
2
mensbürgerschaft jedoch nicht einhellig ist. Eine Vielzahl von Ökonomen und Ordnungsdenkern lehnt jeglichen „moralischen Überbau“ kategorisch ab. Dieser ökonomisch (je nach Lesart auch „ökonomistisch“) geprägten Grundposition steht eine normative, hier republikanisch geprägte, Grundidee von Unternehmensbürgerschaft gegenüber. Die ökonomische Grundposition sieht der Allgemeinheit am besten durch die „unsichtbare Hand“ im Rahmen fester „Spielregeln“ geholfen und wehrt sich gegen eine soziale Vereinnahmung der Unternehmen. Die republikanische Auffassung geht demgegenüber davon aus, dass den Unternehmen gesellschaftliches Engagement zur Sicherung des Gemeinwohls abverlangt werden kann, weil Unternehmen immer weiter in ehemals staatliche Domänen wie Bildung oder gar Außenpolitik vordringen (Entstaatlichung) und somit auch zu politischen Akteuren, also selbst zu Gestaltern der „Spielregeln“ werden. Analog zu diesem Argumentationsschema verläuft auch der Richtungsstreit bei der Kernfrage nach der Mission eines Unternehmens.
Eine ultimative Antwort - so viel vorweg - kann hier nicht erwartet werden, denn es geht in erster Linie um grundsätzliche Überlegungen zum Gewinnprinzip. Die Arbeit kann und will lediglich eine Grundlagendiskussion liefern. Konkrete inhaltliche Maßnahmen abzuleiten, wäre dann der nächste Schritt, der hier nicht gegangen werden kann. (Viel diskutiert wird zum Beispiel die Besteuerung von Unternehmen, die Offenlegung von Managergehältern oder allgemein der Inhalt und die Qualität von Corporate Governance-Kodizes als Erweiterung des Wirtschaftsrechts.) Verwandte Thematiken wie selbige Corporate Governance-Diskussion und der Global Compact der Vereinten Nationen (Global Governance) werden deshalb nur gestreift oder kurz abgehandelt. Ziel dieses Teils der Arbeit ist wenigstens eine kritische Einordnung der drei vorzustellenden Grundantworten auf die Kernfrage. Die Einordnung schließt sich an die Überlegungen zu Corporate Citizenship an bzw. vertieft deren philosophischwirtschaftspolitische Aussage.
In meinen Schlussüberlegungen werde ich schließlich versuchen, alle drei Teilfragen zusammen zu beantworten.
1.1.1 Ziel, Prämissen und Gang der Arbeit
Mit Rekurs auf die Kernfrage, welche Mission (multinationale) Unternehmen haben, geht es also um die Untersuchung der Hypothese, dass Corporate Citizenship eine Antwort auf den
3
schwächer werdenden Nationalstaat sein kann, sofern grundsätzlich bejaht wird, dass ein Unternehmen Bürger sein kann.
Als leicht problematisch zeigt sich vielleicht der gewählte Ansatz, sich auf Deutschland zu konzentrieren (insbesondere bei dem Modell der Sozialen Marktwirtschaft), aber gleichzeitig die globalen Veränderungen im Auge zu behalten. Diese Schwierigkeit liegt wohl in der Natur der Sache und muss in Kauf genommen werden. Insbesondere der praxisbezogene Teil der vorliegenden Arbeit weist Affinitäten zur ökonomischen Konzeption von Corporate Citizenship auf. 3
Ziel ist es schließlich, ökonomische und normative Argumentationsstränge zu vergleichen oder gar zusammenzuführen und so einen Beitrag zur Verhältnisbestimmung von Unternehmen und Gesellschaft zu leisten.
Der Gang der Arbeit gestaltet sich wie folgt: Zunächst werden im ersten Kapitel einige wichtige Grundbegriffe knapp erläutert.
Im zweiten Kapitel wird die Ausgangsthese vom schwächer werdenden Nationalstaat und der Privatisierung der (Welt-)Politik entfaltet. Sie ist als Situationsanalyse zu verstehen, die den Boden für die weitere Diskussion bereitet und Unternehmen ins Zentrum der Debatte rückt. Gewissermaßen als Vorarbeit muss in Kapitel drei (aus ideengeschichtlicher Perspektive) geprüft werden, ob sich eine Wirtschaftseinheit überhaupt Bürger nennen kann. Der Widerspruch zwischen ökonomischer und republikanischer Sichtweise tritt bei diesen Überlegungen ein erstes Mal zutage.
Das vierte Kapitel beschreibt, was unter einer Unternehmensbürgerschaft (Corporate Citizenship) zu verstehen ist. Es wird sich rasch zeigen, dass es dabei zwei prinzipiell unterschiedliche Auffassungen gibt. Thematisiert werden ebenso wichtige Aspekte aus der Praxis sowie die laufende Institutionalisierung in der „ersten Welt“. Die Stakeholder-Debatte ist von entscheidender Bedeutung für das Verständnis von Corporate Citizenship. Daher wird sie ihrem Konterpart gegenübergestellt.
In Kapitel fünf soll bereits eine Bilanz zur Ausgangsfrage gezogen werden, welches Potential und welche Schwächen von einer Unternehmensbürgerschaft also zu erwarten sind. Kapitel sechs beschäftigt sich mit grundlegenden politischen Fragen, die sich ein Unternehmensbürger gefallen lassen müsste. Abschließend sollen eigene Gedanken die bekannten Positionen und die bereits gezogene Bilanz in den Kontext stellen.
3 Siehe Unterkapitel Corporate Citizenship als ökonomische Konzeption.
4
1.1.2 Methodik (Ökonomik versus Normativität)
Methodischer Ausgangspunkt soll das Unternehmen sein.
Da es einer rein normativen Arbeit zu diesem Thema genauso an Glaubwürdigkeit und Durchschlagskraft fehlen würde, wie einer rein ökonomischen, soll der zugegebenermaßen schwierige Versuch unternommen werden, sowohl normativ als auch ökonomisch zu argumentieren. Die Arbeit greift daher - auch wenn es nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist - bisweilen auf die Hilfe der Ökonomik zurück, d.h. den Argumenten liegt dann der so genannte methodologische Individualismus und das Menschenbild eines homo oeconomicus zu Grunde (gerade bei den praxisorientierten Ausführungen). Auf theoretischer Ebene wird dabei überlegt, wie rationale individuelle Akteure entscheiden würden, die nicht langfristig gegen ihre eigenen Interessen verstoßen wollen. Karl Homann und dem institutionellen Ansatz folgend, geht die Ökonomik tendenziell davon aus, dass Lösungen besser über die Gestaltung von Regeln und deren Anreizsysteme erzielt werden, anstatt auf die individuelle Gesinnung zu setzen. 4 Bernhard Seitz definiert die Ökonomik nach Homann und Suchanek wie folgt (Homann/Suchanek 2005):
„[Sie] befasst sich mit der Erklärung und Gestaltung der Bedingungen und Folgen von Interaktionen auf
der Basis von individuellen Vorteils-/Nachteils-Kalkulationen. Es geht ihr um die Implementierungschan-
cen erwünschter Verhaltensweisen und Chancen zur Destabilisierung unerwünschter Verhaltensmuster.
Sie ist zunächst nur leere Grammatik.“ (Seitz 2002a: 49, eigene Hervorh.)
Ökonomik biete daher grundsätzlich Wege aus „Regelkrisen“, weil ihr „Prozess prinzipiell offen [ist] für inhaltliche Innovationen“ (Seitz 2002a: 50) - „Leere Grammatik“ eben. Eine Norm dagegen benötigt immer einen obersten Wert, eine Letztbegründung. Als Kernfragen unterscheidet Seitz bei normativer Herangehensweise „Was soll ich anstreben“ von „Wie wollen wir uns organisieren“ in ökonomischem Sinne (Seitz 2002:51). Demgemäß sei der Adressat normativen Arbeitens der Akteur (oder dessen Einstellung), während die ökonomische Methode auf das System zielt.
Aber: Selbst wenn man von einer Unterscheidung zwischen Regelebene und Handlungsebene ausgeht, so ist es klar, dass auch Werte in die Regelgestaltung einfließen. Der Unterschied ist nur, dass der Ansatzpunkt in der Gestaltung der Bedingungen gesucht wird, unter denen die Akteure handeln, nicht in deren Gesinnung.
Seitz nennt als Methode der Normativität die gut begründete Überzeugung, wohingegen die Methode der Ökonomik die Technik von Funktionszusammenhängen auf der Basis von Voraussetzungen sei.
4 Ausführlicher in Unterkapitel Die Grundantwort der Ökonomik.
5
Lösungen unterhalb der Makroebene können aber keinesfalls ausgeklammert werden. Letztlich haben auch sie ihre Berechtigung. Es wird zu zeigen sein, dass auf normative Argumentationen nicht verzichtet werden kann. Es kommen daher auch mikro- und meso-ethische Argumentationen zum Tragen.
Seitz gesteht zu, dass die normative und ökonomische Methode letztlich „parallel zueinander liegen“, und räumt die eben erwähnte Notwendigkeit der normativen Methode ein, allerdings nur auf individueller Ebene: „Für Sinn- und Sinnfindung ist das Individuum in der ökonomischen Ethik auf sich gestellt“ (Seitz 2002a: 52). Eine Überwindung von ökonomischer Logik und ethischer Normativität ist für ihn nur dann möglich, wenn man nicht dem „gemeinnützigen Zweck“ verhaftet bleibt, sondern das Konzept des bürgerlichen Unternehmens als „eine umfassende Bestimmung von Rechten und Pflichten, der regelsetzenden Rolle von Unternehmen in einer Gesellschaft zum Vorteile aller“ begreift (Seitz 2002a: 47 f.). Ein anderer Autor, Thomas Dyllick, kommt zum Schluss, dass man „in der Realität wohl immer ein Konglomerat normativer und strategischer [wirtschaftlich begründbarer] Handlungsgründe vorfinden wird.“ Einfache Begründungen gemäß einem „Entweder - Oder - Schema“ seien reduktionistisch (Dyllik 2003: 240). Diese Auffassung wird auch in der vorliegenden Arbeit vertreten.
1.2 Hintergrundbegriffe
1.2.1 Corporate Citizenship
Eine adäquate Übersetzung des englischen Begriffes Corporate Citizenship ins Deutsche ist nicht ganz unproblematisch. Erste Übersetzungen zielten auf „das Unternehmen als guten Bürger“ ab (vgl. Gabler Wirtschaftslexikon 2004 und Ulrich 2003). Weniger normative Bezeichnungen lauten „unternehmerische Bürgerschaft bzw. Unternehmensbürgerschaft“ oder „Bürger-Unternehmung“, eventuell auch „bürgerliches Unternehmen“ (wobei die Wortfolge verändert wurde).
Bernhard Seitz’ Übersetzung als „korporativen Bürger“ bzw. „korporative Bürgerschaft“ soll lieber nicht gefolgt werden (obwohl semantisch natürlich korrekt), da diese zu Verwechslungen mit dem im bundesdeutschen System schon besetzten Begriff Korporatismus führen kann. 5
5 Nach Backhaus-Maul (2004a: 28) versteht man unter Korporatismus „die Regelung des Grundkonfliktes von Arbeit und Kapital durch die Inkorporation von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden in Gesetzgebungs- und politische Entscheidungsprozesse.“
6
André Habisch übersetzt Corporate Citizenship enger, nämlich mit „unternehmerischem Bürgerengagement“ (vgl. Habisch 2003).
Wie im Titel suggeriert, ist hier zunächst ganz allgemein das Auftreten von Unternehmen (engl. corporation 6 ) als Bürger (citizen) gemeint, wobei der Bürger im weiteren Verlauf näher bestimmt werden wird. Alle oben genannten Übersetzungen sollen zulässig sein, außer denjenigen, die sich auf den Begriff des Korporatismus beziehen.
1.2.2 Unternehmen (Unternehmung) im engeren Sinne
In der allgemeinen (Wirtschafts-) Sprache scheint sich heute der Begriff Unternehmen gegenüber der Unternehmung durchgesetzt zu haben. Ersterer hat vor allen Dingen Einzug in Gesetzestexte und in die Systematik der Wirtschaftsbranchen gehalten (vgl. Gabler 2004: 3035f und 3052ff); der zweite geht zurück auf den Begründer der deutschen Betriebswirtschaftslehre (BWL), Erich Gutenberg, und ist noch häufig in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur zu finden. Beide Begriffe sollen hier synonym gebraucht werden.
Das Gabler Wirtschaftslexikon definiert ein Unternehmen als ein „wirtschaftlich-rechtlich organisiertes Gebilde, in dem auf nachhaltig ertragbringende Leistung gezielt wird“, und präzisiert dann das erwerbswirtschaftliche Prinzip, „je nach Art der Unternehmung nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung oder dem Angemessenheitsprinzip der Gewinnerzielung“ (Gabler 2004: 3052, eigene Hervorh.). 7
Gemäß dieser Definition hebt der Aspekt der wirtschaftlich-finanziellen Einheit des Unternehmens auf die Wesensnotwendigkeit eines Unternehmers oder Unternehmensleiters (Management) ab, 8 der die Geschäftspolitik nach dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip führt. Dem Prinzip der Gewinnmaximierung entspricht es, bei Kapitalgesellschaften nach der größtmöglichen Rentabilität 9 zu streben. Dem Prinzip der angemessenen Gewinnererzielung entspricht es, nach Kostendeckung zu streben.
Der Unternehmensleiter (Management) setzt entweder sein eigenes oder das ihm anvertraute Kapital als Unternehmerwagnis aus. Daher muss das Unternehmen langfristig Gewinn ma- 6 „Corporation“meint im Gegensatz zur allgemeinen „company“ die (Kapital-)Gesellschaft, selten auch noch „enterprise“.
7 Gewinn wird definiert (HGB) als der Überschuss des Ertrages über den Aufwand in einer bestimmten Periode.
8 Siehe Unterkapitel Unternehmertum.
9 Rentabilität ist das Verhältnis von eingesetztem Kapital zu Gewinn. Die Rentabilität gibt in Prozent an, in welcher Höhe sich das Kapital in einer Abrechnungsperiode verzinst hat. Man unterscheidet zwischen Eigenkapitalrentabilität und Gesamtkapitalrentabilität (Letzteres schließt auch Gläubigerkapital mit ein, auch „Return on investment, ROI“).
7
chen, ansonsten wird das Eigenkapital aufgezehrt. Gleichzeitig muss die Liquidität des Unternehmens (sei es durch Fremdkapital) zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein. Obwohl der Begriff Betrieb heute öfters ebenfalls synonym für Unternehmen gebraucht wird, 10 ist er nicht gleichzustellen, weil er weder eine organisatorische, noch eine finanzielle oder gar rechtliche Einheit darstellt. Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe umfassen. Der rechtliche Aspekt findet seinen Ausdruck im Handelsnamen. Als juristische Personen können Unternehmen in Haftung genommen werden. Im Ursprungsland der Idee von Corporate Citizenship, den USA, können Unternehmen dagegen sogar strafrechtlich in Anspruch genommen werden (vgl. Habisch 2003: 42).
In der Regel handelt es sich bei Unternehmen um überindividuelle Organisationseinheiten, sofern man vom Ein-Personen-Unternehmen einmal absieht. Vorrangiges Objekt dieser Arbeit sind multinationale Großunternehmen mit Sitz in Deutschland, womit die Muttergesellschaft deutschem Recht unterliegt. 11 Das ist insofern von Bedeutung, als deutsche Spezifika wie Unternehmensverfassung und innerbetriebliche Mitbestimmung angeschnitten werden. Bei den anvisierten Unternehmen handelt es sich in der Regel um größere Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH). Es ist aber zu erwähnen, dass Corporate Citizenship auch bei so genannten kleinen und mittleren Unternehmen, kurz KMU, inzwischen eine bedeutende Rolle spielt (vgl. dazu Habisch 2003: 49, 87). 12
1.2.3 Stakeholder
Dieser Begriff sei vorweg in aller Kürze erklärt, er soll an späterer Stelle ausführlicher diskutiert werden. Mit stakeholder sind alle an der Unternehmung partizipierenden Interessen- oder Anspruchsgruppen gemeint, wörtlich diejenigen Personen und Gruppen, welche ein „stake“ (engl. Einsatz, Wagnis, Anteil), frei übersetzt, ein Interesse in der unternehmerischen Angele- 10 Seies zur Rechtfertigung des Begriffes „Betriebswirtschaftslehre“, sei es um Behörden und Verwaltungen besser erfassen zu können.
11 Unabhängig von der begrifflichen Unterscheidung von transnationalen, multinationalen, globalen oder schlicht internationalen Unternehmen seien hier diejenigen Unternehmen gemeint, die „eine grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit in der Art verfolgen, dass sich die strategische und organisatorische Auslegung gegenüber einer rein nationalen Betätigung ändert“ (vgl. Gabler Wirtschaftslexikon 2004: 1567 f.). Juristische Ausnahmen stellen die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV; Kooperation kleinerer und mittlerer Unternehmen auf europäischer Ebene) und die Europäische Aktiengesellschaft Societas Europea (EA; in Kraft seit 2004) dar, weil sie nicht (direkt) nationalem Recht unterliegen, sondern eigene Merkmale haben.
12 Das belegt auch das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn, siehe www.ifm-bonn.org/ergebnis/cckurzfassung.pdf.
8
genheit haben. 13 Nach dem Stakeholder-Ansatz muss eine Unternehmensführung nicht nur die Interessen der Anteilseigner (shareholder, Shareholder Value) berücksichtigen, sondern aller Anspruchsgruppen, „ohne deren Unterstützung das Unternehmen nicht überlebensfähig wäre“ (Gabler 2004: 2760). Das sind neben Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden beispielsweise auch Nachbarschafts- und Umweltgruppen. Als deutsche Übersetzung für stakeholder wird im Weiteren Anspruchsgruppen gewählt.
1.2.4 Sozialkapital
Der Begriff Sozialkapital oder soziales Kapital wurde wohl von dem französischen Soziologen Pierre Bourdieu geprägt, 14 später dann, in den neunziger Jahren, maßgeblich von den Amerikanern James S. Coleman und Robert Putnam populär gemacht (engl. Social Capital). Der Begriff umfasst
„die Gesamtheit der aktuellen und potentiellen Ressourcen, die mit der Teilhabe an dem Netz sozialer Beziehungen gegenseitigen Kennens und Anerkennens verbunden sind. Im Gegensatz zum Humankapital bezieht sich das soziale Kapital nicht auf natürliche Personen, sondern die Beziehungen zwischen ihnen sind Träger dieser Kapitalform.“ 15
Die „amerikanische“ Lesart 16 von sozialem Kapital weicht in einigen Punkten von Bourdieu ab. Sie hebt Sozialkapital als Merkmal einer funktionierenden Gemeinschaft hervor, in der ein Klima des Vertrauens herrscht (Kooperation) ohne zwangsläufig Gegenseitigkeit vorauszusetzen. Vertrauen ist dabei nicht nur ein Produkt von Sanktionsmöglichkeiten. „Für die Gesellschaft verringert soziales Kapital soziale Kosten in dem Maße, wie Hilfeleistungen und Unterstützung im Rahmen der Beziehungsnetzwerke erbracht werden. Umgekehrt steigen die ("externalisierten", auf die Allgemeinheit abgewälzten) Kosten für Unterstützung und Hilfeleistung für Kranke, Alte, Behinderte und sonst wie beeinträchtigte Personen in dem Maße, wie in modernen Gesellschaften im Zuge der Individualisierung und steigenden Mobilität Beziehungsnetze wie Nachbarschaften, Freundeskreise, Vereinsstrukturen usw. nicht mehr greifen“ (ebenda).
13 Der Begriff Stakeholder wurde maßgeblich von Edward R. Freeman geprägt, der ihn wie folgt definierte: “A stakeholder in an organization is (by definition) any group or individual who can affect or is affected by the achievement of the organization’s objectives.” (zitiert nach Phillips 2003: 65)
14 Bourdieu, Pierre (1983/93): Die verborgenen Mechanismen der Macht, S.49-80.
15 Nach der freien Enzyklopädie Wikipedia, eig. Hervorh., siehe www.de.wikipedia.org
16 Putnam (1993) sieht die unterschiedliche Entwicklung von Nord- und Süditalien vor allem im Mangel an Sozialkapital in Süditalien begründet.
9
Aus der unternehmerischen Binnenperspektive heraus definieren die Autoren Gazdar und Kirchhoff Sozialkapital als den „Anteil der unternehmerischen Wertschöpfung, der entweder den Mitarbeitern (auch Humankapital genannt) oder der Gesellschaft gewidmet wird. Auch abgeführte Steuern können als Sozialkapital angesehen werden, denn sie dienen der Aufrechterhaltung der Gemeinschaft. Konkret wird damit das Verhalten von Unternehmen gegenüber der Belegschaft anhand von Indikatoren wie Krankenstand, Dauer der betrieblichen Zugehörigkeit, Personalentwicklung usw. analysiert“ (Gazdar/Kirchhoff 2004: 390). Diese Auffassung scheint auf keinen Fall falsch, aber etwas reduktionistisch (weil sehr unternehmensfokussiert), weshalb im weiteren Verlauf der „amerikanischen“ Makro-Variante gefolgt werden soll.
1.2.5 Ethik, Ethos und Moral
Die Frage nach dem Platz der Unternehmen in der Gesellschaft ist eine Grundfrage nach der guten Ordnung. Die Suche nach dem Guten ist die Kernfrage der Ethik. Bezogen auf die gute Ordnung und das richtige Zusammenleben befinden wir uns also in der politischen Ethik (Philosophie). Ursprünglich waren Ethik und Moral nur einander entsprechende Begriffe aus dem Griechischen bzw. dem Lateinischen, was ihre Bedeutung betrifft, 17 heute gibt es jedoch eine grundlegende Unterscheidung.
Die Ethik gilt seit Aristoteles als die wissenschaftliche Disziplin von der Reflexion über die Moral (daher auch als Moralphilosophie; sie war interessanter Weise das Arbeitsgebiet des geistigen Gründervaters der heutigen VWL, Adam Smith). Sie beruft sich auf die Vernunft und vermeidet es, sich an alten Traditionen, Autoritäten oder Konventionen zu orientieren. Die Moral hingegen offenbart sich anhand faktischer Verhaltensregeln (Normen) und Werten. Und „stellt den für die Menschen grundlegenden normativen Rahmen für ihr Verhalten vor allem gegenüber ihren Mitmenschen dar“. 18 Normen 19 geben zum Beispiel klar zu erkennen, was in einem Unternehmen gewollt wird und was nicht, und das unabhängig vom Arbeitsrecht. Man könnte sagen, sie sind verbindlich, aber nicht einklagbar. Sie spielen hier bei der Unternehmenskultur eine große Rolle.
Es sei der Vollständigkeit halber aber auf die wörtliche Verwendung des griechischen Ethos im deutschen Sprachgebrauch im Sinne der guten Sitte hingewiesen, so vor allem beim Berufsethos. In dieser Form ist die Bedeutung nahe an der Moral und hat direkt wenig mit der Disziplin der Ethik zu tun. Sie spielt bei der Idee von Verhaltenskodizes, wie sie im weiteren Verlauf
17 Ethos (griech.): Gewohnheit, Herkommen, Sitte, Brauch; mores (lat.): Sitten, Gewohnheiten, Charakter.
18 Mircrosoft Encarta 1993-2002, Müller-Koch, Uta.
19 Also Maßstäbe (von lat. norma: Maß).
10
der Arbeit noch thematisiert werden, eine große Rolle. Heeg bezeichnet sie als „gesamten Be-stand an faktisch herrschenden Normen eines abgegrenzten Kulturkreises in deskriptivem Sinne“ (vgl. Heeg 2003: 19).
Verschiedene Ethikschulen und der Habermassche Diskurs
Ausgangspunkt verschiedener Schulen innerhalb der Ethik ist der Versuch, eine Absolute zu rechtfertigen, um nicht im Relativismus zu enden. Die Verantwortungs- oder teleologische 20 Ethik orientiert sich an den Folgen einer Handlung. Das Handeln wird am Ergebnis gemessen. Man muss die guten Folgen gegen die möglichen schlechten abwägen und die Handlung dann ausführen, wenn die guten Konsequenzen die schlechten überwiegen. Daher gehört in diese Kategorie auch der Utilitarismus mit seiner Suche nach dem „größten Glück der größten Zahl [von Menschen].“ 21
Kant dagegen führte mit seinem kategorischen Imperativ einen Formalismus in die Ethik ein und offenbart sich als rigoroser Verfechter einer Gesinnungs- oder Pflichtenethik (auch deontologische 22 Ethik): „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde!“ 23 Die Maxime ist formalistisch, weil sie ohne Inhalt ist. Orientierungspunkt ist aber nach wie vor der individuelle Akteur. Kant verlegte damit übrigens die Letztbegründung von außen nach innen, in den Menschen selbst. Max Weber prägte dafür den Begriff Gesinnungsethik. Er warnte aber schon davor, Gesinnungs- und Verantwortungsethik völlig voneinander zu trennen. 24
In der geistigen Tradition deontologischer Ansätze, insbesondere des Kantschen Ansatzes und seines Formalismus, steht auch die Konzeption von Jürgen Habermas und Otto Apel:
„In der Diskursethik tritt an die Stelle des Kategorischen Imperativs das Verfahren der moralischen Argumentation, (…), dass nur diejenigen Normen Geltung beanspruchen dürfen, die die Zustimmung aller Betroffenen als Teilnehmer eines praktischen Diskurses finden könnten. (…) [B]ei gültigen Normen müssen Ergebnisse und Nebenfolgen, die sich voraussichtlich aus einer allgemeinen Befolgung für die Befriedung der Interessen eines jeden ergeben, von allen zwanglos akzeptiert werden können.“ (Habermas
1992: 12)
Die beteiligten Menschen entwerfen also in einem ständigen Diskurs die Grundlagen der ethischen Entscheidungen (vgl. Kramer 2002: 22). Dieser Ansatz findet seinen Widerhall in mancher Stakeholder-Konzeption.
20 Vgl. télos (griech.): Ziel.
21 Vgl. Noll 2002: 18.
22 Déon (griech.): Pflicht.
23 Zitiert nach Microsoft Encarta 1993-2002, Lövenich, Friedhelm.
24 Vgl. Kramer 2002: 22.
11
2 Ordnungssuche in der Globalität: Vom Siegeszug moderner Unter-
nehmen
Das Schaffen und Aufrechterhalten von Ordnung im gemeinschaftlichen menschlichen Zusammenleben kann in der Tradition der abendländischen politischen Philosophie wohl als die zentrale Aufgabe des Staates gelten. Berühmt gewordenes Beispiel ist die vertragstheoretische Konzeption von Thomas Hobbes, der den Staat metaphorisch als monströsen „Leviathan“ zeichnete. Dieses „Wesen“ entsteht als zentrale Schutzinstanz aus einer gedachten Rechteübertragung des Einzelnen an ihn - zu dessen Wohle (und damit zum Wohle der Gemeinschaft). Das aus dieser theoretischen Überlegung fußende Staatsgebilde, welches sich im realen historischen Verlauf zum modernen Nationalstaat (meist auch Sozialstaat) entwickelt hat, sieht sich nun einem weiteren Wandel unterworfen. Dieser neuerliche Wandel liegt in globalen Veränderungen von Ökonomie und Gesellschaft begründet, also den Auswirkungen der viel zitierten „Globalisierung“ (dazu siehe z.B. Korff 1999 Bd. III: 196 f.). Es wird angenommen, dass diese globalen Veränderungen den modernen Nationalstaat zwar nicht existentiell in Frage stellen, aber dennoch Zweifel an seiner alleinigen Ordnungskompetenz aufkommen lassen! Die Untersuchung dieser Veränderungen füllt selbst ganze Bücherreihen, daher begnüge ich mich mit dem Herausgreifen einiger „gesicherter“ Thesen aus der Forschungsdiskussion, um dem in der Einleitung formulierten eigentlichen Erkenntnisinteresse nachgehen zu können, welches lautet: Können und sollen „bürgerliche Unternehmen“ vor diesem Kontext Abhilfe leisten (letztlich: Was ist die Mission von Unternehmen)?
Ohne also zu tief in die Globalisierungs- und Sozialstaatsdiskussion einzutauchen, müssen die zentralen Argumentationslinien in diesem Kapitel gleichwohl vorgestellt werden. Das Kapitel soll zeigen, dass Unternehmen mehr denn je eine zentrale Rolle in der ordnungspolitischen Diskussion zugesprochen wird. Sie sind mächtig geworden, zugleich sehen sie sich aber auch mit neuen Ansprüchen konfrontiert.
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2.1 Aufstieg und Niedergang des „Leviathans“: Der Wandel der postmodernen Gesellschaft überfordert den Staat
Zum wirklichen „Leviathan“ wuchs der Staat erst im 20. Jahrhundert heran (vgl. Habisch 2003: 11). In den vormodernen Gesellschaften beschränkte er seine Leistungen auf Landesverteidigung, Rechtsprechung und (elementare) Infrastruktur. Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts beanspruchten der Staat und seine Beamten nur etwa 20 Prozent des Sozialproduktes (vgl. ebenda). Der „Leviathan“ wuchs aber schnell an, weil mit der Industrialisierung öffentliche Bedürfnisse rapide zunahmen, allen voran diejenigen, welche sich an die Infrastruktur richteten. Historisch betrachtet rückten (in Europa) insbesondere fünf Bereiche in den Status eines öffentlichen Gutes 25 und entwickelten sich somit zu wichtigen Staatsaufgaben (vgl. Habisch 2003: 12):
1. Ein tragfähiges Bildungssystem (Dieser Bereich war im europäischen Kontext sehr staatlich geprägt).
2. Ein entwickeltes Rechtssystem (Austauschbeziehungen mussten vertraglich fixiert werden können).
3. Eine aktive Ordnungspolitik (Währungs-, Steuerpolitik, Wettbewerbsrecht etc.).
4. Die Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Häfen, Flughäfen, Eisenbahn) muss in einer arbeitsteiligen Gesellschaft vorhanden sein und gepflegt werden.
5. Soziale Sicherungssysteme werden notwendig, weil mit der Auflösung feudaler Produktionsformen auch die feudalen Solidaritätsgemeinschaften obsolet wurden. Man kann sie auch verstehen „als Generalkompensation für die Risiken, die von den Bürgern zu tragen sind“ (ebenda).
Arbeitsteilung, Spezialisierung und Professionalisierung stellen hohe Anforderungen an die Bereitststellung dieser öffentlichen Güter; in aller Klarheit heißt das: Märkte versagen hier meist. Das rechtfertigte ein Anwachsen des „Leviathans“. Gerade in Deutschland, genauer gesagt in Preußen, haben der Staat und seine Verwaltung eine herausragende Rolle bei der rasanten Modernisierung der Gesellschaft gespielt (vgl. Habisch 2003: 13). Der Staat war somit die Voraussetzung für die kapitalistische Entwicklung, indem er den Rahmen für arbeitsteilige Leistungserstellung schuf, in deren Mitte die Unternehmen stehen:
25 Siehe auch Unterkapitel Privatisierung von öffentlichen (globalen) Gütern und Transnationale Netzwerke.
Von einem reinen öffentlichen Gut kann niemand ausgeschlossen werden (oft stellt sich daher ein Trittbrettfahrerproblem). Kennzeichen von Gütern mit teils öffentlichem Charakter ist ihr Grad an „Rivalität“, d.h. inwiefern noch eine Ausschließbarkeit von Benutzern gegeben ist. Zu einer differenzierteren Unterscheidung von Gütern mit Kollektivcharakter siehe Blankart (2001): Kap. 4.
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„Der Siegeszug des modernen Unternehmens steht paradigmatisch für die wirtschaftliche Seite der ‚großen Transformation’ hin zur Industriegesellschaft der Moderne. Das Unternehmen ist jener gesellschaftliche Ort, an dem Arbeitsteilung und Spezialisierung organisiert und weiterentwickelt werden. Es ist Instrument der Professionalisierung in doppeltem Sinne. Einmal insofern das Unternehmen selbst auf unterschiedlichen Ebenen Professionalisierungsprozesse in der Gesellschaft vorantreibt; aber auch insofern, als das Unternehmen als Ganzes ein Produkt von Arbeitsteilung und Professionalisierung in der Gesellschaft darstellt. Die neuerliche Rückbesinnung auf ‚Kernkompetenzen’ des Unternehmens ist ein Ausdruck dieser Zusammenhänge.“ (Habisch 2003: 6)
Der Aufstieg des „Leviathans“ vollzog sich aber unter Rahmenbedingungen, die heute mehr und mehr in Frage gestellt oder gar obsolet sind. Habisch nennt vor allem folgende Faktoren, die ein fruchtbares „Biotop“ für einen wachsenden „Leviathan“ bildeten (2003: 15):
1. Ein niedriges Bildungsniveau,
2. relativ niedrige technische Anforderungen,
3. eine nach außen abgeschlossene Nationalökonomie,
4. das Fehlen einer wirklichen Mittelschicht,
5. eine hierarchische Sozialkultur.
Als maßgebliche Veränderungen werden im Folgenden die Krise des Sozialstaates (2.1.1), der Wandel der sozialen und kapitalistischen Kultur (2.1.2 und 2.2.2) und ganz besonders die Eingeschränktheit des Staates aufgrund des Territorialprinzips (2.1.3 und 2.2.3) vorgebracht. Ursache und Wirkung dieser Erscheinungsformen der Globalisierung lassen sich oft nicht trennen. 26
2.1.1 Die Grenzen des „heroischen“ Sozialstaates
Nach der Typologisierung von Esping-Andersen 27 handelt es sich in Deutschland um einen konservativen Sozialstaat, in dem nach wie vor die Familie für die individuelle und kollektive Versorgung verantwortlich zeichnet, während die Sozialleistungen des Staates den Zweck haben, Erwerbstätige und deren Angehörige gegen soziale Risiken abzusichern (vgl. dazu Backhaus-Maul 2004a: 25).
Zwischen dem Dreieck Staat (als Gewährleister), Non-Profit-Organisationen (als direkten Leistungsanbietern) und den Privathaushalten (als Leistungsabnehmer) hat sich ein recht geschlossenes und stabiles soziales Sicherungssystem herausgebildet (vgl. ebenda). Dieses Dreieck konnte sich bei gleichzeitiger Professionalisierung sowie Institutionalisierung mit der Folge konsolidieren (Korporatismus), dass andere Formen, insbesondere ehrenamtliche Sozialarbeit,
26 Auf technologische Innovationen als Verstärker oder gar Basis dieser Entwicklung (unter anderen) soll im Rahmen dieser Arbeit nicht näher eingegangen werden.
27 Vgl. Esping-Andersen 1990. Die anderen zwei Formen des Sozialstaates sind das liberale und das sozialdemokratische Modell.
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aus dem System hinausgedrängt wurde (vgl. ebenda). 28 Zu diesem Ergebnis kommt auch Friedbert Rüb in seiner Analyse:
„Im Bereich der sozialen Dienstleistungen wie der Kranken- und Pflegeversicherung stützte sich der moderne Wohlfahrtsstaat auf Professionalismus. Professionalität der Dienstleister, insbesondere der freipraktizierenden Ärzte und - damit zusammenhängend - deren obligatorische Organisation in Ärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts, verkoppelt mit einer staatlich regulierten Ausbildung, schien für eine rationale und effektive Steuerung der sozialen Dienstleistungen ausreichend. Andere Steuerungsinstrumente wurden als nicht notwendig betrachtet.“ (Rüb 2003: 259, eigene Hervorh.)
Den konservativen deutschen Sozialstaat hält Rüb aufgrund seines grenzenlosen Gewährleistungsanspruchs für „heroisch“; sein Leistungscharakter sei so umfassend definiert, dass er alle wesentlichen monetären und sozialen Dienstleistungen selbst zu erbringen trachtet, dagegen auf zusätzliche Hilfe durch privat produzierte soziale Dienstleistungen verzichtet (vgl. Rüb 2003: 260). Aber nicht nur sein Gewährleistungsanspruch sei „heroisch“, ebenso sein Bereitstellungsanspruch, weil der Staat alle notwendigen Mittel aus Zwangsbeiträgen, Steuern und dem laufenden Wirtschaftsprozess zu stellen versuche (vgl. ebenda).
Der Historiker Reinhard geht daher so weit, vom „Zerfall des Sozialstaates“ zu sprechen - übrigens schon seit der ersten Ölkrise in den siebziger Jahren (Reinhard 2002: 517). Seine Analyse überschneidet sich mit deren Rübs und Backhaus-Maul, doch er richtet seinen Blick noch darüber hinaus. Die wichtigsten Gründe für den „Zerfall“ des Sozialstaates lauten bei ihm:
1. Staatliche Misswirtschaft infolge der Parteien- und Interessengruppendemokratie, 29
2. der Verlust von Ressourcen infolge wirtschaftlicher Globalisierung und
3. der zumindest teilweise Rückzug der Bürger in die Schattenwirtschaft (vgl. Reinhard 2002: 517 f.).
Die Probleme betreffen also wieder das Korporatismusgeflecht und den geringen politischen Gestaltungsraum, den die Interessengruppen den politischen Hauptakteuren lassen (vgl. Reinhard 2002: 518). Thema ist auch die fehlende Reaktion der Politik auf die Bevölkerungsentwicklung, welche die Finanzierung der Rentensysteme und anderer Sozialleistungen gefährdet (ebenda: 519). Eine zunehmende Staatsverschuldung und die zu tilgenden Zinsen tun ihr Übriges. Alles in allem kommt Reinhard zu dem Schluss, dass der Sozialstaat „in der hergebrachten Form am Ende ist und nur durch ein Minimalversorgungssystem in Kombination mit kapitalgedeckter Eigenleistung ersetzt werden kann“ (ebenda: 520).
28 Der Platz der Unternehmen in diesem (korporativen) Sozialmodell besteht darin, Steuern und Beiträge zu bezahlen, am dualen Ausbildungssystem zu partizipieren und politisch in den Arbeitgeberverbänden zu wirken.
29 Zum Thema „rent-seeking“ und Interessengruppen im Sozialstaat vgl. Frey/Kirchgässner (2002): 202, Kapitel 7.
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Auch Rübs Schlussfolgerung geht in diese Richtung und gipfelt schließlich sogar in der These, dass sich der deutsche Sozialstaat in einen „manageriellen Staat“ entwickeln würde (Rüb 2003: 264): Bürokratie und Professionalismus seien an ihre Grenzen gestoßen, stattdessen würden allerorts Konzepte aus der Wirtschaft wie Controlling, Qualitätsmanagement oder Anreizmechanismen diskutiert (vgl. Rüb 2003).
Auch Backhaus-Maul stimmt - wenn auch kritisch - in diesen Tenor ein:
„Angesichts der offensichtlichen Wachstumsgrenzen des Sozialstaates wird (…) gelegentlich versucht, Unternehmen als Ausfallbürgen sozialstaatlicher Politik zu gewinnen.“ (Backhaus-Maul 2004a: 25/26, eigene Hervorh.)
Er hält aber eher eine konzeptionelle „Neurelationierung“ des Verhältnisses zwischen Bürgern, drittem Sektor (Non-Profit-Organisationen) und Markt (Unternehmen) für nötig.
Wie bei Reinhard angeklungen, spielt auch die Standortdebatte in die Sozialstaatsdebatte mit hinein, also die Tatsache, dass multinationale Unternehmen meist wählen können, wo sie ihre Steuern bezahlen. 30 Nach dieser Logik bedrohen gefährdete Sozialbesitzstände schließlich den Sozialstaat als ganzen, und damit letztlich sogar den Rechtsstaat; das behauptet jedenfalls der Jurist Karl Albrecht Schachtschneider (vgl. Schachtschneider 2002: 152). Abschließend zur Annahme einer Sozialstaatskrise sollen die Autoren Gazdar und Kirchhoff zu Wort kommen, weil in ihrer Kritik am ausufernden Staat, auch schon ein vermeintlicher Lösungsansatz mitschwingt:
„Die Segnungen des Staates sind in der Vergangenheit so umfassend und vielseitig gewesen, dass nur soziale Schattenbereiche von privater Seite abgedeckt werden mussten. Die Rahmenbedingungen förderten die Einstellung, dass soziale Hilfe sinnvoller Weise vom Staat zu erwarten sei. Entsprechend groß gestaltet sich der öffentliche Katzenjammer in Zeiten, in denen der Staat auch, bzw. gerade im sozialen Bereich, Einsparungen erzielen muss.“ (Gazdar/Kirchhoff 2004: 130)
Welche Bereiche sozialer Hilfestellung können und sollen also in Zukunft von privater Seite abdeckt werden? Können oder sollen Unternehmen „Ausfallbürgen“ für staatliche Sozialpolitik sein?
2.1.2 Das Ende des „Familienstaates“
Wie gesehen, gilt die Familie noch als Kern des konservativen Sozialstaates. Nun ist aber genau diese „Institution“ einer gravierenden Veränderung unterworfen. Nicht nur Rolf Kramer
30 Siehe Unterkapitel Das Ende des Territorialprinzips und Aspekte der ökonomischen Globalisierung.
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sieht einen Verlust des familiären Zusammenhaltes in Westeuropa. Die Gründe für den Bedeutungsrückgang der Familie sind vielfältig. Kramer führt die sexuelle Befreiung und Emanzipation auf, sowie einen allgemeinen Wertewandel innerhalb der Gesellschaft (vgl. Kramer 2002: 33, 34). Des Weiteren habe „die Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft“ ihre „Schutz- und Produktionsfunktion“ beim Zusammenleben verloren; er weist auf die Trennung von der Wohn-und Arbeitswelt hin (ebenda), begründet durch die industrielle Revolution. Daher büße das überlieferte Familienbild immer mehr seine alten Funktionen ein. Wahrscheinlich sind das aber eher die Auswüchse, die er beschreibt; als Ursache muss wohl die Fortentwicklung des Kapitalismus gelten. 31 Nichtsdestotrotz kann man an der Tatsache festhalten, dass die Familie immer weniger Keimzelle des Staates ist.
Ganz ähnlich erkennen auch Böhnisch und Schröer eine „Entgrenzung der Familie und Jugend“, insbesondere im Reproduktionsbereich, einhergehend mit einer „vorher nie gekannten Generationenkonkurrenz“ (vgl. Böhnisch/Schröer 2004: 20):
„Die Familien werden aus ihrem bislang zyklischen Reproduktionsrhythmus herausgerissen, sie müssen sich sozial indifferenten technologischen und ökonomischen Sachzwängen unterwerfen und mehr denn je privat aushandeln, wie sie als Familien und im Generationenverhältnis zurechtkommen können.“ (Böhnisch/Schröer 2004: 20)
Die hier angesprochene Generationenkonkurrenz rührt im Grunde aus der schon von Reinhard thematisierten demographischen Veränderung, insbesondere dem Geburtenrückgang in den Industrieländern. Es ist eine Ökonomisierung vieler Lebensbereiche auszumachen, die auch und gerade die Familie erfasst, d.h. Familienmitglieder treffen wichtige Lebensentscheidungen auf Basis von Kosten-Nutzen-Kalkülen anstatt auf der Basis überlieferter Normen (vgl. Korff 1999 Bd. IV: 221); dies betrifft vor allem die Kinderfrage. Die daraus resultierende Folge ist, dass neue Konzepte der Lebensarbeitszeitgestaltung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefragt sein werden (vgl. Widuckel 2003: 476). Sowohl der Anteil älterer Beschäftigter als auch der Anteil von Frauen wird in Zukunft weiter ansteigen (vgl. ebenda). 32 Der Soziologe Richard Sennet hebt vor dem Hintergrund des professionellen Wandels hervor, dass es in der Arbeitswelt zu einem bisher ungekannten Zwang zu Flexibilität und Unabhängigkeit gekommen sei (Stichwort Single-Gesellschaft, nach Kessler 2003: 30).
“Kinder werden zum beruflichen Risiko. Die Geburtenrate wird weiter sinken, wenn die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht enorm verbessert wird: durch ganztägige Betreuungseinrichtungen und durch
31 Siehe Unterkapitel Wandel des Kapitalismus sowie Aspekte der Globalisierung und das Ende des Terri-torialprinzips.
32 Ausführlich zu der demographischen Veränderungen der Industrienationen und ihren Zusammenhängen siehe Korff 1999 Bd. IV: 107 ff.
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eine bessere steuerliche Förderung der Fremderziehung von Kindern in Privathaushalten.“ (Kessler 2003:
30, eigene Hervorh.)
Nicht nur die Politik, sondern gerade auch Unternehmen werden verstärkt daran gemessen werden, wie (kreativ) sie auf diesen gesellschaftlichen Wandel reagieren. 33
Zum Wandel der Sozialkultur muss man auch die so genannte Bildungsrevolution zählen, auch wenn diese nun schon seit längerer Zeit eine Rolle spielt, nicht erst in der aktuellen Hoch-Zeit von Freihandel und Shareholder Value. Nach Josef Schumpeter ist sie der Auslöser des demographischen Wandels. 34 Die Bildungssituation zur „Glanzzeit“ des Sozialstaates war noch eine völlig andere (Stichwort „Biotop“ des „Leviathans“); in den letzen Jahrzehnten ist das allgemeine Bildungsniveau aber ernorm gestiegen. „Immer bessere Ausbildung ist einerseits notwendig, um den Prozess fortwährender Arbeitsteilung, Spezialisierung und Professionalisierung in der Wirtschaft fortzusetzen“, bermerkt Habisch dazu (2003: 16) und betont gleichzeitig, dass ein steigendes Bildungsniveau auch Veränderungen in anderen gesellschaftlichen Bereichen bewirkt, so wie es oben von Kramer beschrieben wird. Beispiele für diese „Spill-Over-Effekte“ in unterschiedliche Bereiche hinein lassen sich zum Beispiel in der Organisationstheorie finden: In den letzten Jahrzehnten haben sich neue Gestaltungsformen zu mehr Selbstver-antwortung für Mitarbeiter und die Entwicklung teilautonomer Arbeitseinheiten fest etabliert (z.B. Profit-Center, Lean-Management).
Nicht selten wird als Reaktion auf den sozialen Wandel, insbesondere auf den Bedeutungsrückgang der Familie sowie den mangelnden Platz für ehrenamtliches Engagement eine antik angehauchte „Bürgergesellschaft“ gefordert (vgl. Böhnisch/Schröer 2004, Habisch 2003: 16).
2.1.3 Das Ende des Territorialprinzips und Aspekte der ökonomischen Globalisierung
Das Territorialprinzip verdient aufgrund seiner Bedeutung für praktisch alle Steuerungsbereiche eine besondere Hervorhebung. Die Aufweichung (Auflösung?) dieses Prinzips wirkt sich daher jetzt genauso auf alle Bereiche aus wie vormals sein Geltungsanspruch. So wurde schon angedeutet, dass die Standortdebatte via unternehmerische Finanzabgaben an Staat und Kom-
33 ZumBeispiel das Beschäftigungsmodell „5000 mal 5000“ von Volkswagen (siehe dazu Widuckel 2003:
475), oder Kinderbetreuungsstätten von oder mit Unternehmen.
34 Siehe Unterkapitel Exkurs: Der „Zwang zu Wachstum“ und das Phänomen der „schöpferischen Selbstzerstörung“.
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munen auch mit der Sozialstaatsdebatte zusammenhängt (ergo: die Sozialstaatsdebatte letztlich auch mit der Globalisierung). Der Wandel des bundesdeutschen Kapitalismus (im Kern die Machtverschiebung im Bankensektor zugunsten des Investmentbankings, wie gesehen) ist ebenfalls im Kontext des globalisierten Finanzmarktes und des steigenden Wettbewerbsdrucks zu sehen. 35 Die „fast grenzenlose Kapitalverkehrsfreiheit“ (Schachtschneider 2002: 152, eigene Hervorh.) ist nicht nur Basis der Veränderungen im Finanzbereich, sondern letztlich auch im Produktionsbereich, also in der Standortdebatte. 36 Dazu vermerkt Reinhard:
„Große Unternehmen und Vermögen können das Kapital weltweit dorthin verschieben, wo die Rendite am höchsten und die Besteuerung am niedrigsten ist. Der Staat kann damit erpresst werden, denn die vorhersehbare Reaktion auf steuer- oder sozialpolitische Unnachgiebigkeit besteht in Investitionen in anderen Ländern, wo die Wähler weniger kritisch, die Löhne niedriger, die Gewerkschaften schwächer, die Arbeiter schutzloser, die umweltpolitischen Vorschriften großzügiger sind.“ (Reinhard 2002: 521)
Die Einheit von Produktion und Distribution (und auch der Dienstleistung) innerhalb eines Staates wird somit aufgebrochen (vgl. Schachtschneider 2002: 152). 37 Unternehmen können sich dadurch den Pflichten höher entwickelter Länder entziehen, obwohl sie deren Vorteile (politische und wirtschaftliche Stabilität, Infrastruktur, qualifizierte Arbeitnehmer) in Anspruch nehmen dürfen.
Eine fortschreitende Entstaatlichung macht angesichts einer zunehmend komplexer werdenden Welt auch Bernhard Seitz aus:
„Der Nationalstaat stößt an die Grenze seines Territoriums, das politische System an die Grenze der überlegenen Leistungsfähigkeit anderer Funktionssysteme. Mit zunehmenden Grad der Ausdifferenzierung und wechselseitigen Durchdringung steigt die Komplexität der Gesellschaft überproportional.“ (Seitz
2004a: 150)
In dieser Feststellung schwingt offensichtlich mit, dass der Staat anderen Funktionssystemen einmal überlegen war, indes er heute aufgrund der zunehmenden gesellschaftlichen Komplexität mehr denn je in Frage gestellt wird. Bisherige, vorsichtig „zentralistisch“ gedachte Ordnungsmuster scheinen vor dieser neuen Komplexität nicht mehr zu greifen. Wie Seitz stellt auch André Habisch einen ökonomisch-systematischen Nachvollzug der Globalisierung und deren Auswirkungen an. Beide Autoren betrachten die neue Komplexität als Ergebnis einer „Ausdifferenzierung autonomer Sachbereiche“ (vgl. Habisch 2003: 6 und Seitz oben).
35 Dazu Scherer: „Ein (…) Protektionismus setzt die betreffenden Staaten der Gefahr aus, vom internationalen Handel und der internationalen Arbeitsteilung abgekoppelt zu werden.“ (Scherer 2003: 103)
36 Die Freiheit des Kapitalverkehrs ist auf europäischer Ebene zum Beispiel im EG-Vertrag Art. 56 ff fixiert.
37 Es gilt zu bedenken, dass Unternehmen historisch aber erst unter dieser Einheit gedeihen konnten (vgl. Schachtschneider 2002: 152).
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Der seit dem 20. Jahrhundert vieldiskutierte Begriff der Globalisierung bringe gar keine neue Qualität in den Prozess der Ausdifferenzierung selbst und sollte deshalb auch vom Begriff der Globalität 38 unterschieden werden (vgl. Korff 1999 Bd. III: 196). Globalisierung als Phänomen ist mindestens 500 Jahre alt (vgl. Habisch 2003: 4). Die eigentliche Triebfeder des Prozesses der Ausdifferenzierung ist längst bekannt. Allerspätestens hat sie mit dem Zusammenwachsen der Wirtschaftsräume im Westeuropa des 16. und 17. Jahrhunderts und der Sicherung des Fernhandelswege begonnen (vgl. Habisch 2003: 3). Es hatte sich herausgestellt, dass sich Massenproduktion um so eher lohnte, je mehr Menschen an einem Wirtschaftsprozess teilnahmen. Die Wertschöpfungskette wurde also in immer kleinere Arbeitsabläufe zergliedert, was zu den bekannten Effekten von Arbeitsteilung und Spezialisierung führte. Vor diesem Hintergrund ist es deshalb nur allzu verständlich, dass multinationale Unternehmen zu den Schlüsselspielern der Globalisierung geworden sind. Gemäß der Logik von Arbeitsteilung und Spezialisierung gliedern sie ihre Wertschöpfungskette nach ökonomischen Gesichtspunkten auf 39 und passen sich flexibel der (Welt-)Ordnung an. Über das Anpassen hinaus nehmen sie aber auch selbst Einfluss auf die Ausgestaltung der Ordnung (vgl. dazu Scherer 2003: 90, 105). Wirtschaftswissenschaftler legen heute zwar Wert darauf, dass es einen qualitativen Unterschied gibt zwischen dem „Welthandel“ abgeschlossener Nationalökonomien früherer Jahrhunderte und der geschlossenen „Weltwirtschaft“ von heute. Dagegen verweist Otfried Höffe auf den griechischen Geschichtsschreiber Polybios, der bereits vor 2000 Jahren von einem Wandel der Geschichte geschrieben hatte, welche von nun an „ein Ganzes“ würde und die Ereignisse in Italien, Afrika, Asien und Griechenland verflechte (vgl. Höffe 2004: 154). 40 Mit Blick auf die Zielsetzung dieser Arbeit kann auch Achim Brunnengräbers Begriffsvorschlag gefolgt werden, der Globalisierung schlicht „durch spezifische Strukturveränderungen gekennzeichnet“ sieht, welche über die internationale Politik hinausreichen würden und sich
38 In Anlehnung an Ulrich Beck unterscheidet Andreas Scherer die drei Begriffe Globalisierung, Globalismus und Globalität: Globalismus bezeichnet demnach eine normative Grundhaltung, derzufolge der Weltmarkt politisches Handeln, insbesondere nationalstaatliches Handeln, verdrängen soll. Globalität bezeichnet dagegen die Kennzeichnung eines empirischen Gegenstandes (das Zusammenleben sozialer Akteure in einer Welt und die Auflösung nationaler Grenzen) und Globalität beschreibt nun einen empirischen Prozess als „aktive oder passive Entwicklung hin zur Globalität“ (vgl. Scherer2003: 59-62).
39 Scherer (2003: 74) zitiert den ehemaligen amerikanischen Arbeitsminister Robert Reich wie folgt: „Professionelle Eishockeyausrüstungen, in Schweden entworfen, in Kanada finanziert und in Cleveland (Ohio) und Dänemark zum Vertrieb in Nordamerika bzw. Europa montiert, werden aus Kunststoffen gefertigt, deren molekulare Struktur im US-Staat Delaware erforscht und patentiert wurde und die in Japan erzeugt werden. Eine Werbekampagne wird in Großbritannien erdacht, Filmaufnahmen dazu werden in Kanada gedreht, in Großbritannien synchronisiert und in New York geschnitten.“
40 Natürlich hatte diese Globalisierung aufgrund des technologischen Standes und damit einher der zeitlichen Dimension noch nicht dieselbe Qualität, aber es kann vielleicht schon von einem einheitlichen Wirtschaftsraum gesprochen werden (so wie auch beim Römischen Reich, vgl. Höffe 2004: 156 f.).
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besser unter dem Begriff „Transnationalisierung“ erfassen ließen (Brunnengräber 2003b: 220).
Die gemeinsame Kernaussage lautet, dass die hochspezialisierten Handlungszusammenhänge in den Bereichen Wirtschaft und Technik, aber auch in Ökologie, Sozialem und Kultur eine Eigendynamik entwickeln, die von Außenstehenden nur sehr schwer nachvollzogen werden kann. Deshalb tauchen Zweifel an der Universalkompetenz der Politik auf (vgl. Habisch 2003: 17). Böhnisch und Schröer fassen die Zusammenhänge der aktuellen Veränderungen wie folgt zusammen:
„Im Mittelpunkt stehen zwei strukturelle Umwälzungen: zum einen die technologisch-ökologischen Rationalisierungsschübe, die Humankapital in einer bisher nicht gekannten Weise ersetzen (…). Zum anderen wirkt der Prozess der Globalisierung, der (…) eine ‚zweite Welt’ in der Ökonomie entstehen lässt, die marktliberalistisch strukturiert ist und in der die national- und sozialstaatlichen Mechanismen der Regulierung außer Kraft gesetzt sind. Diese zweite Welt der internationalen Finanzmärkte wirkt auf die erste Welt der sozialstaatlich regulierten Ökonomien zurück.“ (Böhnisch/Schröer 2004: 19, eigene Hervorh.)
Unternehmenszusammenschlüsse (Stichwort: Markt für Unternehmenskontrolle) sind ein Resultat der wirtschaftlichen Globalisierung, denn sie werden in der Regel aus dem Wettbewerb heraus und dem Zwang zu wirtschaftlichem Wachstum begründet. Zunächst soll daher versucht werden, das „Dogma“ vom Wachstumszwang unter die Lupe zu nehmen. Warum „musste“ es zu einer Ausdifferenzierung autonomer Sachgebiete mit den oben beschriebenen Auswirkungen kommen?
2.2 Die Ökonomie als Triebfeder
Es ist bereits durch deutlich geworden, dass die angesprochenen Veränderungen allesamt mit der ökonomischen Globalisierung im Zusammenhang stehen. Im Folgenden soll gezeigt werden, warum gerade der Ökonomie eine solch herausragende Rolle zukommt.
2.2.1 Exkurs: Der „Zwang zu Wachstum“ und das Phänomen der „schöpferischen Zerstörung“
Die Globalisierung der Unternehmung ist also im Grunde die konsequente Fortführung des Prozesses der Arbeitsteilung, welcher bereits vor hunderten von Jahren seinen Anfang nahm. Böhnisch und Schröer weisen mittels Eduard Heimanns „Sozialen Theorie des Kapitalismus“ von 1929 darauf hin, dass der Prozess der Ausdifferenzierung um den Willen seiner Weiter-
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entwicklung auf stetig wachsendes und höher qualifiziertes Humankapital angewiesen sei. Um der Wachstumslogik folgen zu können, müsse er sich mit seinen Produktions- und Organisationsstrukturen daher den Entwicklungsbedingungen dieses Humankapitals anpassen (vgl. Böhnisch/Schöer 2004: 18). Es gibt also einen klaren Zusammenhang von Ökonomie und Demographie.
Der Ökonom Josef Schumpeter prägte für diese kapitalistische Logik die berühmt gewordene Umschreibung der „schöpferischen Zerstörung“; er vertritt in seinem Spätwerk die These, dass der Kapitalismus seine eigenen Quellen zerstöre (vgl. Korff 1999 Bd. IV: 126). Zunächst muss in Anlehnung an die Metaphern aus der „Bienenfabel“ von Bernhard de Mandeville oder der „unsichtbaren Hand“ von Adam Smith an den Ausgangspunkt des Kapitalismus erinnert werden. Die gemeinsame Aussage dieser Metaphern ist in aller Kürze, dass Eigennutz gemeinwohlfördernd sei (vgl. ebenda). Diese Botschaft ist aber dadurch etwas in Zweifel geraten, dass die demographische Basis der ökonomisch prosperierenden Länder durch ihre niedrige Geburtenrate schwindet, und zwar als Folge dieser Prosperität, die sich eben dadurch selbst in Frage stellt, als Prozess von Selbstzerstörung also. Nicht nur Schumpeter wies früh auf die Kehrseite der kapitalistischen Logik und die Tatsache hin, dass der Egoismus neben gemeinwohlfördernden Nebenwirkungen auch „eine Hauptwirkung hat, die gemeinwohlzerstörend ist“ (Korff 1999 Bd. IV: 126, eigene Hervorh.):
„Noch wesentlich früher als Schumpeter hat F. List auf den Antagonismus von Demographie und Ökonomie in den Industrieländern hingewiesen: ‚Wer Schweine erzieht, ist (…) ein produktives, wer Menschen erzieht, ein unproduktives Mitglied der Gesellschaft (…) ein Newton, ein Watt, ein Kepler sind nicht so produktiv als ein Esel, ein Pferd oder ein Pflugstier (…).
(List, Friedrich 1922: Das nationale System der politischen Ökonomie; Jena, zitiert nach Korff 1999 Bd. IV: 127)
Ausgangspunkt bei Schumpeter ist die Erkenntnis, dass der Kapitalismus „von Natur aus eine Form oder Methode der ökonomischen Veränderung“ sei (vgl. Schumpeter 1993: 136, eigene Hervorh.). Veränderung wird bei ihm daher zum Markenzeichen des Kapitalismus. Zwar begreift er ihn - ganz in marxschem Sinne - als Entwicklungsprozess, trotzdem erkennt er ein wiederkehrendes Grundschema, das aber keinen Widerspruch dazu darstellt. Das Grundschema „schöpferische Zerstörung“ ist selbst die pure Veränderung, deren Ausgangspunkt bei Schumpeter die kreativen Unternehmer sind:
„Die Eröffnung neuer, fremder oder einheimischer Märkte und die organisatorische Entwicklung vom Handwerksbetrieb und der Fabrik zu solchen Konzernen wie dem U.S.-Steel illustrieren den gleichen Prozess einer industriellen Mutation (…), der unaufhörlich die Wirtschaftsstruktur von innen heraus revolutioniert, unaufhörlich die alte Struktur zerstört und unaufhörlich eine neue schafft. Dieser Prozeß der ‚schöpferischen Zerstörung’ ist das für den Kapitalismus wesentliche Faktum. Darin besteht der Kapitalismus und darin muß auch jedes kapitalistische Gebilde leben.“ (Schumpeter 1993: 137/138)
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Arbeit zitieren:
Armin Hipper, 2005, Das Unternehmen als Bürger?, München, GRIN Verlag GmbH
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