Gliederung
1. Einleitung 3
2. Das Mediensystem in Deutschland im Wandel 4
2.1. Der steinige Weg zur Pressefreiheit
2.2. Das Mediensystem und seine Rechtsgrundlagen
3. Politik und Medien als „Siamesische Zwillinge“ 6
3.1. Von Einzelkämpfern und Team-Spielern - Wie Journalisten arbeiten
3.2. Vierte Macht im Staate - Die Wächterfunktion des Journalismus
3.3. Mediale Kontrolle und Kontrollverlust
4. Die Medien als Bühne für die Politik 10
4.1. Machtfaktor Medienpräsenz
4.2. Die Medienwirkung
5. Fazit 13
6. Literatur 15
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1. Einleitung
„Vorwärts immer, rückwärts nimmer“: So hätte das Motto von Barack Obama anstelle von statt „Yes we can“ auch lauten können, als er mit seiner Online-Kampagne MoveOn als Präsidentschaftskandidat der Democrats Millionen US-Amerikaner erfolgreich an die Wahlurnen bugsierte. Das Projekt, das 1998 von demokratischen Aktivisten mit gerade mal 89,95 Dollar ins Leben gerufen worden war, hat sich zehn Jahre später vom Schneeball in eine Lawine verwandelt. Erklärtes Ziel von MoveOn: Mit neuer Medien-Technologie die Amerikaner zurück in die Politik bringen (vgl. moveon.org,2008:2). Die neue digitale Politik kommt lässig daher: In dem personalisierten Nachrichtenfilm, den das Portal automatisch generiert, wurde der Name des „Nichtwählers“ in Zeitungsschlagzeilen ebenso integriert wie in Einblendungen von fiktiven „TV-Sendungen“. Längst verloren geglaubte Wählerschichten wurden damit erreicht und der politische Gegner sah gegenüber so viel digitaler Coolness richtig alt aus. Mit 66 Prozent der Wahlberechtigten stimmten dann auch so viele Bürgerinnen und Bürger im November 2008 ab wie in den vergangenen 100 Jahren nicht (vgl. lpb-bw.de,2008). So sieht sie also aus, die neue Medienwelt, in der zwischengeschaltete Instanzen wie Journalisten beinahe überflüssig geworden sind. Der Politiker kommuniziert direkt mit dem Bürger und umgekehrt. Sieht so die künftige Medienberichterstattung aus? Werden bald kritische Journalisten in unabhängigen TV-Anstalten, Zeitungen und Radiostationen nur noch eine unbedeutende Rolle spielen? Oder ist das Internet durch die Teilnahme vieler diskussionsfreudiger Bürger am Ende vielleicht die Rettung des kritischen Journalismus und damit ein entscheidender Schritt in Richtung mehr Demokratie?
In der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, wie der kritische Journalismus zu seiner Wächterrolle gefunden hat und welchen Zwängen er dieser Tage unterliegt. Dabei soll untersucht werden, inwiefern die Medien die Politik für ihre eigenen Zwecke benötigen und wie die Politik auf die Medien angewiesen ist. Gleichzeitig sollen Vorschläge gemacht werden, wie Verzerrungen in der Berichterstattung vermindert werden können und worauf die Bürger achten sollten, um sich eine eigenständige Meinung im politischen Prozess bilden zu können.
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2. Das Mediensystem in Deutschland im Wandel
2.1. Der steinige Weg zur Pressefreiheit
Das öffentliche Wort war schon immer eine Waffe, schärfer als jedes Schwert. Es konnte die Massen mobilisieren und die Mächtigen zu Fall bringen. „Spion des Publikums“, „Sittenrichter“, „Advokat der Menschheit“ (alle in: Donsbach,2004:83)alles das sind Bezeichnungen für Journalisten und deren Vorgängern aus früherer Zeit, und sie implizieren eindeutig die primären journalistischen Aufgaben: Kontrolle und Kritik.
Die Medien - allen voran die Zeitung als älteste Variante mit Ursprung im 14. Jahrhundert - existierten im deutschen Sprachraum seit jeher im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Zensur, Aufklärung und Repression. Der Mainzer Gutenberg erfand 1450 den Druck mit beweglichen Lettern. Das hieß aber nicht, dass die Presse damit automatisch frei sein durfte. Adel und Klerus wachten darüber, wer was wie öffentlich machte. So beugte z.B. der „Reichsabschied von Nürnberg“ von 1524 mit dem „Edikt gegen Schmähschriften und Schandbilder“ unliebsamer Kritik vor. Im 18. Jahrhundert wurde Pressefreiheit lediglich partiell als „fürstlicher Gnadenerweis“ (Wilke,2004:473) gewährt. Der Publizist Joseph Görres stellte im „Rheinischen Merkur“ 1814 die für damalige Verhältnisse geradezu revolutionäre Forderung auf: „Die Zeitungen soll frei und ungefesselt das Wort der öffentlichen Meinung führen.“ (Wilke,2004:474).
In Deutschland stand ab 1918 Pressefreiheit zumindest in der Weimarer Reichsverfassung, war aber wie alle Grundrechte durch einfache Gesetze veränderlich bzw. durch „Notverordnungen“ seitens des Reichspräsidenten außer Kraft setzbar. Ab 1933 wurde die Pressefreiheit von den Nazis kurzerhand abgeschafft. Erst ab 1949 gab es sie wieder in der Bundesrepublik, in Ostdeutschland hingegen erst ab 1990. Einschränkungen der Medien- und Meinungsfreiheit sind in defekten Demokratien oder Diktaturen Alltag. 86 Journalistinnen und Journalisten kamen laut Organisation „Reporter ohne Grenzen“ 2007 wegen oder während ihrer Arbeit ums Leben. Rund 870 Medienleute waren 2007 weltweit im Gefängnis. Die Zahl der Angriffe und Bedrohungen war mit 1.472 so hoch wie nie zuvor. Deutschland gilt wie die anderen westlichen Länder als Staat mit maximaler Pressefreiheit. Die meisten Staaten Afrikas und Asiens jedoch weisen kritische Werte bis zu ernsthafter Gefährdung der Pressefreiheit auf (z.B. Saudi-Arabien, Iran, China und Russland) (vgl. reporter-ohne-grenzen.de,2008:1ff.).
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2.2. Das Mediensystem und seine Rechtsgrundlagen
In den Demokratien westlichen Typs sind die Rechtsgrundlagen für die Pressefreiheit sehr gut ausgebaut. Ohne sie ist eine Demokratie nicht möglich. Die ersten Rechtsgarantien für Pressefreiheit in einem Land datieren aus Jahr 1791 in Artikel IX. der Verfassung des US-Bundesstaats Pennsylvania. Deutschland war erst rund 150 bzw. 200 Jahre später soweit. Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) ist sicherlich die wichtigste Grundlage für die Pressefreiheit und das Mediensystem: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und
zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch
Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt“
(Grundgesetz,2003[1949]:112 eigene Kursivdarstellung)
Damit wurden Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Freiheit von Zensur und Pressefreiheit auf deutschem Boden erstmals verfassungsrechtlich verankert. Auch ist so der Zugang zum Beruf des Journalisten nicht mehr durch den Staat reglementierbar. Da der Bund laut Art. 73 GG die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für die Telekommunikation hat, also die Bedingungen für das Fernmeldewesen festlegen kann, waren Radio und Fernsehen früher durch technische Belange zunächst in ihrer Entwicklung eingeschränkt. So konnte aufgrund der Begrenzung von Funkfrequenzen nur eine bestimmte Anzahl von Kanälen ausgestrahlt werden. Das betraf zunächst die aus den Rundfunkstaatsverträgen hervorgehenden Sendeanstalten von ARD und ZDF. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in zahlreichen spektakulären Urteilen die Pressefreiheit immer verteidigt. Das BVG betonten in seinen Urteilen etwa das Gebot der Überparteilichkeit und Staatsferne der Sender (z.B. beim ZDF). Gleichzeitig bestimmte das oberste deutsche Gericht, dass sobald die technischen Voraussetzungen für eine größere Programmvielfalt vorlagen (Kabelfernsehen, Satellit), auch private Radio- und TV-Sender zugelassen werden mussten, was 1984 mit Sat1 und RTL auch geschah.
Das BVG forderte des Weiteren von den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten eine mediale Grundversorgung (Mindestmaß an Bildung, Information und Unterhaltung) sowie inhaltliche Ausgewogenheit (die wichtigsten Verbände und Parteien entscheiden daher in den Rundfunkräten der „Öffentlich-Rechtlichen“ über deren Sendeinhalt mit). Zuletzt wurde den „Öffentlich-Rechtlichen“ unter anderem vom BVG eine weiträumige Bestands- und Entwicklungsgarantie eingeräumt, welches Online-Aktivitäten einschließt. Die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse fallen nach der
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Arbeit zitieren:
Christian Minaty, 2008, Demokratische Kontrollen - die Medien, München, GRIN Verlag GmbH
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