1.Einleitung 3
2.Korsarentum in der Frühen Neuzeit 5
2.1 Zur Definition des Begriffs „Korsar“ 5
2.2 Politischer Rahmen 7
3.Eigenschaften des korsarischen Handelssystems 10
3.1 Die Handelszentren Livorno und Algier 11
3.2 Prisengut 14
4.Fazit 16
5.Bibliographie 18
2
1. Einleitung
Der Seeraub im Mittelmeer existiert seitdem sich Menschen in diesem Gewässern fortbewegen. Manche Historiker sehen die Anfänge des Seeraubs im zweiten Jahrtausend vor Christus, als regelmäßiger Verkehr zwischen den östlichen Mittelmeerstaaten Ägypten, Zypern und den orientalischen Küstenstaaten stattfand. Archäologische Funde lassen darauf schließen, dass demzufolge erste Formen des Seeraubs seit 1200 v. Chr. existieren. Andere Historiker hingegen datieren das erste Auftreten seeräuberrischer Aktivitäten um 750-700 v. Chr. und orientieren sich dabei an den Gedichten und schriftlichen Werken antiker Schriftsteller wie Homer und Thukydides. Allerdings ist es strittig, ob die Taten wirklich als „Seeraub“ oder „Piraterie“ bezeichnet werden können, da in der spärlichen Anzahl von Überlieferungen kein eindeutiger semantischer Unterschied zwischen dem Begriff „Piraterie“ und kriegerischen Wasserschlachten gemacht werden kann. 1 Nichtsdestotrotz zeigen die Beschreibungen der antiken Autoren, dass Auseinandersetzungen im Mittelmeer, sowohl Wasserschlachten, als auch Seeraub, tief verwurzelt in der Kulturgeschichte der Staaten im Mittelmeer sind. Der Seeraub, in seinen verschiedenen Formen, besteht seit je her und tritt in jeder Epoche der Geschichte, auch in der heutigen Zeit auf. 2
Die verschiedenen Formen des Seeraubs werden durch unterschiedliche Charakteristika bestimmt; so bezeichnet beispielsweise Fernand Braudel die Piraterie als solche Art des Seeraubs, die auf dem „unruhigen Atlantik“ praktiziert wird und in ihren Eigenschaften „grausamer“ 3 ist als der Seeraub im Binnenmeer. Im Mittelmeer beispielsweise war die Kaperei die vorherrschende Form des Seeraubs. Dieser Form ging ein Kaperbrief voraus, der die Beschlagnahme von der Fracht und Personen auf Schiffen und teilweise sogar das Kapern des kompletten Schiffes, Ladung und Besatzung, legitimieren sollte.
1 DE SOUZA, Philip: Piracy in the Greaco-Roman World, Camebridge, Camebridge University Press, 1999, S. 15-17
2 MANINGER, Stephan: Piraterie, Terrorismus und der Kampf um freie Seewege; in:WISSENSCHAFT & SICHERHEIT, Texte der Arbeitskreise Sicherheitspolitik an Hochschulen, Nr. 4, AG Wissenschaft und Sicherheit des BSH (Hrsg.) 2006; in: www.sicherheitspolitik.de; Artikel beschreibt die aktuelle Problematik nichtstaatlicher Seeaktivitäten in den Weltmeeren, die unter anderem ihren Ursprung in den extremistischen Lagern fundamentalistischer Islamisten hat und wie in Zukunft dieser Entwicklung entgegen gewirkt werden soll
3 BRAUDEL, Fernand: Das Mittelmeer und die mediterrane Welt in der Epoche Philipps II., zweiter Band, Suhrkamp, Frankfurt am Main, 1990, S.694
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Seeräuber, die ein Schiff kaperten, also im Besitz eines Kaperbriefes war, wurden Korsaren genannt. Als Eigenschaft der Korsaren wird, neben der langen Tradition, auf die sie zurückblicken können, der Hang zu Verhandlungen genannt. 4 Holländische Kapitäne versuchten sogar im 17. Jahrhundert die Schäden, die die Kaperei beim Handel anrichtete, dadurch einzudämmen, in dem sie mit den Korsaren „gemeinsame Sache machten“ anstatt sie zu bekämpfen. 5
Generell kann man nicht davon sprechen, dass Seeräuber immer auf Ablehnung stießen, obwohl Gewalt, Geiselnahme, Folterung und Sklavenhandel ein probates Mittel zum Zweck für sie war. In vielen Fällen versuchten verschiedene Institutionen, Regierungen, Könige, Kaiser und auch Privatpersonen neben der Bekämpfung, Seeräuber mit Kaperbriefen auszustatten, um in ihrem Namen auf See zu ziehen; zum einen steckte dahinter die Absicht, einen gegnerischen Staat zu schaden, indem die Korsaren gezielt feindliche Schiffe kaperten und somit die Versorgung und den Handel entsprechend zu schwächen. Die Kaperei wurde somit auch als geeignetes Mittel der frühneuzeitlichen Außenpolitik. 6 Zum anderen gilt natürlich die Devise, sich an den Raubzügen zu bereichern. Seitdem 1492 Columbus Amerika entdeckt hatte und die Spanier mit großen Eifer das Gold der Azteken nach Europa verschifften, waren eben diese Goldtransporte über viele Jahre hinweg erklärtes Ziel vieler Korsaren. Im Jahr 1628 zum Beispiel gelang es dem holländischen Korsar Piet Heyn, als Kapitän eines ganzen Flottenverbandes, Güter im Wert von damals 12 Millionen Gulden zu erbeuten. Davon erhielt der Korsar nur 7000 Gulden. Der Großteil wurde an verschiedene Aktionäre und an die Mannschaft verteilt. 7
Als interessant erweist es sich an dieser Stelle, zu erfahren, welche Raubgüter überhaupt erbeutet wurden und welche von hoher Beliebtheit waren. Außerdem gilt es zu untersuchen, an welchen Orten die Korsaren im Mittelmeerraum mit den gestohlenen Gütern handelten und in wie fern ihr Handel mit Gestohlenem den Handel insgesamt
4 Ebd., S. 695
5 ENGELS, Marie-Christine: Merchants, Interlopers, Seamen and Corsairs, The „Flemish Community in Livorno and Genoa (1615-1635), Uitgeverij Verloren, Hilversum, 1997, S. 63
6 ECK, Otto: Seeräuberei im Mittelmeer, Dunkle Blätter Europäischer Geschichte, Oldenbourg, München - Berlin, 1943, S. 39-41; RIEGER, Andreas: Die Seeaktivitäten der muslimischen Beutefahrer als Bestandteil der staatlichen Flotte während der osmanischen Expansion im Mittelmeer im 15. und 16. Jahrhundert, Gerd Winkelhane (Hrsg.), Klaus Schwarz Verlag, Berlin 1994, S. i; beide Textstellen verweisen auf die Bündnispolitik Franz I., der, eingekeilt zwischen dem Reich Karls V., verschiedene Allierte in Europa und im osmanischen Reich aufsuchte, um den Habsburgern nicht zu unterliegen
7 BOHN, Robert: Die Piraten, C.H. Beck, München 2003, S. 35-37
4
beeinflusste.
Ziel dieser Arbeit ist es zu erklären, dass Seeraub weniger bedeutet, sich Fracht und andere Dinge, die sich auf Booten befinden mit roher Gewalt anzueignen, sondern, was viel interessanter ist, die Rolle von Hintermännern, wie Händler und Auftraggeber, zu beleuchten, welche Güter sich lohnten zu rauben und wer letztendlich von den Raubzügen profitierte.
2. Korsarentum in der Frühen Neuzeit
Im folgenden Textabschnitt soll die Frage geklärt werden, was man per definitionem als Korsar versteht. Aber wichtiger erscheint es, den semantisch unterschiedlichen Gebrauch zu dokumentieren, den verschiedene Betrachter des frühneuzeitlichen Seeraubs anstellen und wieso diese Unterschiede vermutlich vorgenommen wurden. Oft liegt die Ursache darin, ob der Seeraub die entsprechende Partei positiv oder negativ tangierte. Daher werden diese Unterschiede anhand der Darstellung des politischen Rahmens näher erläutert. Die Erkenntnisse über innenpolitische und außenpolitische Ereignisse der Mittelmeerstaaten helfen dabei, die Entwicklung des Korsarentums besser zu verstehen.
2.1 Zur Definition des Begriffs „Korsar“
Ein Korsar war, und dieser Umstand ist allgemein gültig, jemand der sich mit einem Schiff auf dem Wasser bewegt. Es scheint, als sei dies der einzige gemeinsame Nenner, der in all den verschiedenen Definitionen genannt wird.
Der Grund für die vielen verschiedenen Bedeutungen, basiert darauf, dass im Mittelmeer nicht nur verschiedene Nationen aufeinander treffen, sondern auch teilweise völlig verschiedene Kulturen und Religionen und somit häufig ein und derselbe Umstand grundsätzlich verschieden aufgefasst und verstanden wurde. Beispielsweise entstanden im Mittelmeerraum immer wieder Gegensätze zwischen Christentum und Islam zur Debatte; so auch in diesem Fall zur Klärung des Begriffes „Korsar“. In der islamischen Kultur verstand man unter einem Korsar einen erfahrenen Kapitän; diese Bezeichnung gilt als Ausdruck der Ehre. Gegensätzlich allerdings wurde der
5
Begriff Korsar von westlichen Chronisten im 14.-16. Jahrhundert verwendet. Der etymologische Ursprung des Wortes liegt im Italienischen; „Corsaro“ wurde gleichbedeutend mit dem Begriff Pirat verwendet und Übergriffe von osmanischen Schiffen werden dementsprechend als Akt der Piraterie dargestellt. 8 Dabei ist die Piraterie bestimmt durch Anwendung von roher Gewalt und Willkür. Der Korsar hingegen ordnete sich gewissen Regeln unter und greift nicht wahllos Schiffe an. Die Handlungen eines Korsaren waren juristisch klar definiert. Er war angehalten, neutrales Gut und neutrale Schiffe nicht zu schädigen oder zu stehlen, sondern sie „an den Ort der Bestimmung“ zu schicken. 9
Der christliche Korsar verfolgte wirtschaftliche und politische Interessen, ein osmanischer Korsar verstand sich als Vertreter seiner Religion und attackierte daher christliche Schiffe, um seine Religion zu behaupten, da alle Anhänger des Christentums als ungläubig galten und somit, dem Koran entsprechend, automatisch zum Feind wurden. Besonders arabische Autoren legten ihren Fokus darauf islamische Seefahrer als Kämpfer gegen den Glaubensfeind darzustellen. 10
Im weiteren Verlauf der Geschichte zeichnete sich ein Korsar auf christlicher Seite damit aus, im Besitz eines Kaperbriefes, ausgestellt von einem Fürsten oder König, zu sein und somit vertraglich aufgetragenes Rauben betrieb.
Diese gegensätzliche Verwendung bei arabischen Autoren, Kaperbriefen und europäischen Chronisten führt dazu, dass die Unterschiede zwischen Piraterie und Korsarentum nicht genau zu definieren sind. In spanischen Quellen wurde gar nicht zwischen Piraterie und Korsarentum unterschieden. Jedwede Attacke auf See, von Christen oder Osmanen gegen die spanische Flotte, wurde als Akt der Korsaren beschrieben. Die Grenzen zwischen diesen beiden Formen des Seeraubs sind daher fließend gemacht worden.
Es gilt nichtsdestotrotz festzuhalten, dass die Kaperei, die Form des Seeraubs, die von Korsaren ausgeführt wird, zumindest formell gewissen Regeln unterlag. Diese Regeln
8 RIEGER, Andreas: S. 17 ff.
9 BÜSCH, Johann Georg & NORRMANN, Gerhard Philipp Heinrich: Johann Georg Büsch's, ehemahligen Professors in Hamburg, theoretisch-praktische Darstellung der Handlung in ihren mannigfaltigen Geschäften II, (Hrsg.) HOFFMANN, Gottlob Benjamin, Hamburg, 1808³, S. 628; Digitalisiert 27. November 2007; in: http://books.google.de/books? id=yXJRAAAAMAAJ&pg=PA628&dq=kaperei&as_brr=1&client=firefox-a (Stand: 02.09.08); in dieser Passage wird den Korsaren, die mit französischer Flagge fahren, vorgeworfen, dass sie alles überschritten haben, „was noch an Regel bei der Kaperei gilt“.
10 RIEGER: S. 18
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Arbeit zitieren:
Karl-Friedrich Golz, 2008, Korsarentum im 16. Jahrhundert, München, GRIN Verlag GmbH
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