Inhalt:
Einleitung S. 2
1. Der Status ethnischer und religiöser Minderheiten in der Türkei 5
2. Kemalistischer Nationalismus als reformhemmender Faktor 7
2.1. Die Staatsideologie des Kemalismus 7
2.2. Staatsnation und Nationalismusprinzip 10
2.3. Ideologische Elemente der türkischen Verfassung 13
2.4. Unterschiede zwischen Verfassung und
Verfassungswirklichkeit S. 18
2.5. Das Militär als „Hüter des Kemalismus“ 19
3. Fazit 22
4. Quellenangaben 24
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„Als zentralistischer Einheitsstaat hat die Republik Türkei über Jahrzehnte den Eindruck zu erwecken versucht, eine Nationalitätenfrage gebe es auf ihrem Boden nicht. Vor allem die Leugnung der Existenz mehrerer Millionen Kurdennoch zu Beginn der Republik eine anerkannte Selbstverständlichkeit - trieb ihre seltsamen Blüten, die der Idee des Nationalismus, unter dem Republikgründer Mustafa Kemal Atatürk zum staatstragenden Grundsatz erhoben, ein schillerndes Gepräge gaben und letztlich dem Verdacht aussetzten, nicht nur ein ideologischer Grundsatz zum Zweck der Modernisierung einer gegenüber Westeuropa zurückgebliebenen Gesellschaft, sondern auch ein Vehikel zur zwangsweisen Assimilation kulturell unterschiedlicher Völkerschaften zu sein“ (Rumpf, 1992, S.407).
„While it is obvious that the passion for equality, identified by Toqueville as the drive wheel of democracy, generates uniformity, let’s not forget that democracy also rests on a passion for liberty, which fosters diversity, fragmentation, unorthodoxy“ (Revel, zitiert in Salamone, 1989, S.241).
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Einleitung
Die Türkei sieht sich derzeit hinsichtlich ihrer nationalen Minderheiten doppeltem Druck ausgesetzt: Reformdruck wird nicht nur innerhalb der Türkei von Menschenrechtsorganisationen und Minderheitengruppen ausgeübt, sondern auch von außerhalb in Form von internationalen Institutionen, Regimes und Normen. Vor allem von Seiten der Europäischen Union, mit der die Türkei seit Oktober 2005 in Beitrittsverhandlungen getreten ist, wächst die Kritik an der mangelnden Reformbereitschaft. Der EU-Beitritt der Türkei ist an die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien gebunden, die u.a. den effektiven Schutz von Minderheiten zur Forderung erheben. Mit der Verschärfung des inländischen und internationalen Drucks wächst für die türkische Politik die Notwendigkeit, das Tempo der Reformen zum Schutz von Menschen- und Minderheitenrechten deutlich zu erhöhen und die Einhaltung von bereits liberalisierten Gesetzen in der Praxis mit mehr Nachdruck einzufordern. Schon früh und lange vor Eröffnung der EU-Beitrittsverhandlungen trat die Türkei verschiedenen internationalen Abkommen zum Schutz von Menschen- und Minderheitenrechten bei und ratifizierte auch in den letzten Jahren diverse Zusatzprotokolle internationaler Menschenrechtsabkommen. Trotz dieser
Zugeständnisse an eine moderne Minderheitenpolitik und an die Wahrung der Menschenrechte und trotz des offensichtlichen Interesses der Türkei an einem baldigen EU-Beitritt schreitet der Reformprozess nur langsam voran und bleibt von Rückschlägen und gescheiterten Initiativen belastet (Wedel, 2005, S.134; EU-Fortschrittsbericht, S.12 & 26). Thema dieser Arbeit soll daher die Untersuchung von hemmenden Faktoren bei der Umsetzung einer menschenrechtskonformen Minderheitenpolitik sein. Welche spezifischen Faktoren, lautet die Forschungsfrage, erschweren die Umsetzung weitreichender Reformen zum Schutz von Minderheiten in der Türkei?
Auf diese Frage kann es naturgemäß keine einfachen Antworten geben, zumal der Status von Minderheiten in der Türkei rechtlich und politisch äußerst komplex ist. Die in dieser Arbeit vorgenommene Untersuchung beabsichtigt deshalb, lediglich eine von verschiedenen möglichen Perspektiven auf die Problematik zu eröffnen. Die Schwerfälligkeit von Reformen zur Verbesserung der Lage von Minderheiten in der Türkei lässt sich hypothetisch auf einen spezifisch türkischen Begriff von Nation und Nationalismus zurückführen, der historischen Ursprungs und integraler und grundlegender Bestandteil des Kemalismus und somit des türkischen
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Staatsverständnisses ist. Dieser Nationenbegriff zieht sich nicht nur bis heute als politische Konstante wie ein roter Faden durch die Geschichte der Republik und ist wegen seiner tiefen Verankerung im Selbstverständnis des türkischen Staates äußerst problematisch zu modifizieren. Hinzu kommt als zweiter Teil der Hypothese, dass sich in der Staatspraxis der offizielle Begriff der Staatsnation mit kulturnationalistischen Elementen mischt, was eine widersprüchliche und doppelt repressive Politik gegenüber nationalen Minderheiten zur Folge hat. In einem ersten Analyseschritt wird der Frage nachgegangen, welche Minderheiten es in der Türkei gibt und warum ihr Status problematisch ist. Dabei wird zwischen ethnischen und religiösen Minderheiten unterschieden, wobei sich letztere in muslimische und nicht-muslimische Gruppen aufgliedern. Offiziell anerkannt in den Lausanner Verträgen wurden lediglich Juden, Armenier und Griechen, anderen Minderheiten wurde eine Anerkennung von staatlicher Seite bislang verwehrt, ihre Existenz teilweise bis in die 1990er Jahre hinein geleugnet. Die Kurden sind wegen ihrer großen Bevölkerungsanzahl und wegen der internationalen Dimension ihrer politischen Forderungen von dieser Minderheitenpolitik und der manchmal paranoid anmutenden Angst des Staates vor vermeintlichen kurdischen
Separatismusbestrebungen in besonderem Maße betroffen. Die kurdische Minderheit steht darum in dieser Arbeit exemplarisch für die Dialektik des türkischen Nationenbegriffs, was selbstverständlich nicht impliziert, dass andere Minderheiten nicht ebenso betroffen wären.
In einem zweiten Schritt werden Ursprung und Bedeutung des Nationalismusprinzips und die Definition der Türken als „Staatsnation“ untersucht. Dabei wird deutlich, dass der Begriff der Staatsnation in seiner speziellen Anwendung in der Türkei nicht dazu geführt hat, dass die existierenden ethnischen Minderheiten im Staat in eine pluralistische Demokratie eingebunden wurden, was die soziale Realität wiedergespiegelt hätte. Vielmehr führte der Begriff der Staatsnation dazu, dass Minderheiten im Zuge einer staatlichen Assimilationspolitik massiv und unter Verletzung der Menschenrechte unterdrückt wurden. In diesem Teil der Arbeit soll auch die türkische Verfassung hinsichtlich des Nationalismusprinzips und die Rolle des Militärs als „Hüter des Kemalismus“ untersucht und gezeigt werden, dass im Zweifelsfall der Grundsatz der Einheit von Staatsvolk und Staatsgebiet über den Schutz von Menschen- und Minderheitenrechten gestellt wird.
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1. Der Status ethnischer und religiöser Minderheiten in der Türkei
Der ethnisch und konfessionell heterogenen Bevölkerungsstruktur der Türkei liegt ein historischer Prozess zugrunde, in dem sich das Osmanische Reich innerhalb von zwei Jahrhunderten aufgrund seiner Expansion zu einem Vielvölkerimperium entwickelte, in dem unterschiedliche Nationen unter dem gemeinsamen Dach des Islam zusammenlebten. Im Zuge der neu entstehenden nationalistischen Bewegungen kam es „ab dem 19.Jahrhundert zudem beständig zu Migrations- und Fluchtwellen muslimischer Bevölkerungsgruppen in das Gebiet der heutigen Türkei“ (Akkaya et al., 1998, S. 184). Doch auch nach Gründung der Republik, zwischen 1923 und 1991, wanderten laut amtlicher Statistiken rund 1,65 Millionen Immigranten in die Türkei ein. Heute leben in der Türkei etwa 47 ethnisch, sprachlich oder konfessionell differenzierte Gruppen (Ibid., S.184-5). Trotz der vielfältigen religiösen und ethnischen Minderheiten erkennt die Türkei nur jene Minderheitengruppen an, die in den Lausanner Verträgen von 1923/4 ausdrücklich erwähnt werden: Juden, Armenier und Griechen. „Nach Angaben der türkischen Behörden gibt es in der Türkei, gemäß dem Abkommen von Lausanne von 1923, ausschließlich nicht-muslimische Minderheiten. In der Praxis werden ausschließlich Juden, Armenier und Griechen von den Behörden als Minderheiten im Sinne des Abkommens von Lausanne betrachtet. Es gibt jedoch andere Gemeinschaften in der Türkei, die nach den einschlägigen internationalen und europäischen Standards ebenfalls als Minderheiten gelten müssten“ (EU-Fortschrittsbericht 2006, S.22). Die Verträge von Lausanne sind auch heute noch gültig und bilden die völkerrechtliche Grundlage der türkischen Politik gegenüber den anerkannten nicht-muslimischen Minderheiten. Ihnen steht das Recht auf Bewahrung der kulturellen Eigenheiten, auf freie Religionsausübung und auf eigene Schulen zu (Steinbach, 2002, S.34). Für die Anerkennung und den Schutz der „etablierten“ Minderheiten setzten sich die europäischen Mächte bei der Aushandlung der Lausanner Verträge mit besonderem Nachdruck ein, wohingegen ethnische Minderheiten, verschiedene christliche Gruppen und muslimische Minderheiten keine einflussreichen Fürsprecher hatten (Akkaya et al.,1998, S.185). So erkennt die Türkei offiziell zum Beispiel nicht die Alewiten an, die bis zu ein Viertel der Gesamtbevölkerung stellen, oder ethnische Gruppen wie die Kurden. Die kurdische Bevölkerung stellt in der Türkei die zweitgrößte Volksgruppe nach den
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Türken und damit die größte ethnische Minderheit dar, ihre Existenz wurde aber bis in die 1990er Jahre hinein von staatlicher Seite geleugnet. Da Volkszählungen in der Türkei die ethnische Zugehörigkeit nicht berücksichtigen, ist die genaue Anzahl der Kurden unbekannt. Schätzungen beziehen sich je nach Quelle auf zwischen fünf und 15 Millionen (Akkaya et al., 1999, S.192), zwischen 15 und 25 Millionen Kurden (Wedel, 2005, S.138) oder auf zwischen zehn und 20 Prozent der Gesamtbevölkerung (Smith & Kocamahhul, 2001, S.46). Aufgrund der einleitend bereits angesprochenen spezifischen Definition von Nation im Kemalismus, in der die Existenz ethnischer Gruppen nicht anerkannt und mit der offiziellen staatsnationalen Ideologie in Einklang gebracht werden kann, kam es im Laufe der Geschichte der Republik zu einer „gewaltsamen Politik der Assimilation, der Leugnung der Existenz des kurdischen Volkes, der Rechtfertigung der Einschränkung politischer Partizipationsmöglichkeiten und der Verletzung von Menschenrechten“ (Wedel, 2005, S.138). Die in den letzten zwei Jahrzehnten des letzten Jahrtausends erstarkte kurdische Bewegung führte zu einer Überwindung der Leugnung der Existenz des kurdischen Volkes von offizieller Seite, doch forderte der Bürgerkrieg im Südosten der Türkei gegen die kurdische Befreiungsbewegung weit über 30.000 Menschenleben. Bis zur Festnahme des PKK-Führers Öcalan Anfang 1999 verschärften sich die Menschenrechtsverletzungen drastisch (Wedel, 2005, 138).
Dass sich die Situation in Südosten der Türkei keineswegs beruhigt hat, zeigt der EU-Fortschrittsbericht mit seinem Befund, die Lage habe sich „seit dem Wiederaufflammen der Gewalt durch die Anschläge der PKK, die auf der EU-Liste der terroristischen Vereinigungen aufgeführt ist, verschlechtert. Von November 2005 bis Juni 2006 wurden 774 Terroranschläge gemeldet [...]“ (S.23). Ende März 2006 kam es erneut zu gewalttätigen Ausschreitungen in Diyarbakır, die auch auf andere Städte der Region übergriffen. Der Bericht erwähnt u.a. die „willkürliche und unverhältnismäßige Gewaltanwendung seitens der Sicherheitskräfte“, die weiterer Untersuchung bedürfe, und befindet: „Das durch die Unruhen im März ausgelöste Wiederaufflammen der Gewalt wirkte sich negativ auf die Menschenrechtslage aus. So wurden über 700 Personen inhaftiert und es wurden auch Fälle von Misshandlungen gemeldet“ (S.24). Die mit ungeahnter Virulenz plötzlich ausgebrochenen Unruhen „haben der Illusion von einer fortschreitenden Normalisierung des türkischen Kurdenproblems schlagartig ein Ende gemacht“
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Arbeit zitieren:
L. S., 2007, Kemalismus und Minderheitenschutz in der Türkei , München, GRIN Verlag GmbH
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