Inhaltsverzeichnis
1 NA
Einleitung 3
2 NA
Sachanalyse 3
3 NA
Verdeutlichung der historischen Relevanz 8
4 NA
Erklärung der didaktischen Reduktion und thematischen Schwerpunktsetzung 9
5 NA
Didaktische Analyse 11
6 NA
Erläuterung der angestrebten Erkenntnisziele 17
7 NA
Schluss 19
8 NA
Literaturverzeichnis 20
2 NA
1 Einleitung
Das Sozialistengesetz von 1878 markierte nicht nur eine einschneidende Zäsur in der Geschichte der aufstrebenden Arbeiterbewegung, speziell der politischen Arbeit der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands, dem formellen Vorläufer der
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, es lassen sich auch an seiner Entstehungsgeschichte die Interessen und vor allen Dingen das Politikverständnis des „Vaters“ des Gesetzes, Reichskanzler Bismarck, deutlich erkennen. Allein diese zwei Aspekte rechtfertigen meines Erachtens die Durchführung des Themas im Geschichtsunterricht. Diese Arbeit versucht nun, dieses Unterfangen anzugehen und die wesentlichen Gesichtspunkte zur Behandlung des Sozialistengesetzes im Unterricht zu beleuchten. Im Detail folgt einer Sachanalyse, die sich an Einzelaspekten wie den Interessen Bismarcks, der Rolle der Liberalen und Strategien der Sozialdemokraten in der Illegalität, um nur einige zu nennen, orientiert, die Verdeutlichung der historischen Relevanz, bei der auf epochentypische Merkmale, die in Bezug zum Sozialistengesetz stehen, eingegangen werden soll. Der Erklärung der didaktischen Reduktion mitsamt thematischer Schwerpunktsetzung, wobei die Unterrichtseinheit sechs Stunden umfasst und für einen gymnasialen Grundkurs konzipiert wurde, schließt die didaktische Analyse an, die sich nach den von Wolfgang Klafki aufgestellten Hauptfragen der didaktischen Analyse richten wird. Im fünften Kapitel werden schließlich die angestrebten Erkenntnisziele erläutert, wobei im speziellen auf Wissensziele, Problemziele und Methodenziele eingegangen wird.
Literatur zum Thema war hinreichend vorhanden. Die von mir genutzten Titel sind im Literaturverzeichnis aufgelistet. Der angefügte Anhang besteht dann noch aus den Materialien, die in der Unterrichtseinheit eingesetzt werden sollen und von A bis M gekennzeichnet sind.
2 Sachanalyse
Älter als die deutsche Sozialdemokratie ist die deutsche Arbeiterbewegung. Sie begann mit der industriellen Revolution in Deutschland in den 1830er Jahren und ging als ein Teil der demokratisch-revolutionären Bewegung des deutschen Bürgertums über 1848 hinaus. Die Geschichte der Sozialdemokratie setzte erst mit der Konstituierung selbständiger Organisationen der deutschen Arbeiterklasse durch Gründung des Allgemeinen deutschen Arbeitervereins 1863 und der Sozialdemokratischen Arbeiter Partei 1869 ein. Ziele waren unter anderem die Erreichung des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts, die
Steigerung der Reallöhne und der Zusammenschluss von Produktionsgenossenschaften. 1
Dennoch hatten sich beide Organisationen nach der Reichsgründung heftig bekämpft, waren aber gleichermaßen staatlichen Repressionen, als Beispiel die Festungshaft Bebels und Liebknechts nach den Leipziger Hochverratsprozess 1872 2 , ausgesetzt. Dazu kamen durch die
Spaltung Schwächungen im gewerkschaftlichen Bereich, weshalb man sich im Jahr 1875 zur Vereinung zur Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands entschloss, um gemeinsam sozialdemokratische Interessen zu vertreten. In der Folgezeit erhöhten sich harte staatliche Verfolgungen bis hin zu Teilverboten der Organisationen. Der Höhepunkt sollte dann 1878 mit dem Sozialistengesetz erreicht werden. 3
Infolge der wirtschaftlichen Depression ab 1873 war eine Verteuerung der Lebenshaltungskosten zu erwarten gewesen, die ihrerseits eine massive Gegenwehr der nach dem Zusammenschluss erstarkten Sozialdemokraten befürchten ließ. Daher kann das Sozialistengesetz zum einen als Präventivmittel gegen etwaige künftige verschärfte Massenbewegungen verstanden werden. 4 Zum anderen suchte Reichskanzler Bismarck nach
dem für ihn mit einem unbefriedigenden Ergebnis verlaufenden Kulturkampf gegen die katholische Kirche 5 einen neuen Gegner, ein neues Feindbild im Innern, und er schien es in
der aufstrebenden Bewegung der Sozialdemokratie gefunden zu haben. Demzufolge bereitete der Realpolitiker Bismarck das angestrebte Gesetz systematisch vor, so auch z.B. durch Verhandlungen mit anderen Staaten, die er zu gleichzeitigen Gesetzen gegen die wachsende Arbeiterbewegung zu drängen suchte. 6
Zur Durchsetzung eines derartigen Erlasses fehlte aber zunächst die parlamentarische Mehrheit, da die liberalen Parteien noch großen Wert auf die bürgerlichen Freiheitsrechte legten und selbst die Nationalliberale Partei nicht für das geplante Vorhaben zu gewinnen war. 7
Doch Bismarck war bestrebt, sein Anliegen durchzusetzen und sah eine günstige Gelegenheit dazu nach zwei gescheiterten Attentaten auf Kaiser Wilhelm I. im Mai/Juni 1878. Nach dem ersten Attentat durch Emil Hödel, der wegen Unterschlagung schon längst aus der Sozialdemokratie ausgeschlossen worden war, reichte Bismarck postwendend einen Antrag ein, gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie ein Ausnahmegesetz zu verabschieden, zu welchem die Nationalliberalen allerdings noch ihre Zustimmung
2 Vgl. Abendroth 106f.
3 Vgl. Fülberth 26ff.
4 Vgl. Fülberth 30.
5 Vgl. Winkler 222ff.
6 Vgl. Abendroth 110.
7 Vgl. Ebd.
verweigerten. Nach dem zweiten Attentat, verübt von Karl Nobiling, der im übrigen nie Sozialdemokrat gewesen war, sah der Reichskanzler dann jedoch die Stunde gekommen, mit der Sozialdemokratie auch den Liberalismus zu treffen, die Mehrheitsverhältnisse im Reichstag nach dessen Auflösung durch eine Art Panikwahl zu verschieben und damit die große innenpolitische Schwenkung zu vollenden. 8 Einen beachtlichen Anteil dazu trugen
große Teile der Presselandschaft bei, die die öffentliche Meinung durch einen nicht abreißenden Strom sensationeller Meldungen zu Spekulationen und Verdächtigungen hinreißen ließ, sodass ein Zustand der Panik und Massenhysterie entstand, der jede ruhige Beurteilung der Lage nahezu unmöglich machte. 9 Die Presse fungierte einerseits als Ankläger
der Sozialdemokratie, die oft kriminalisiert wurde und anderseits gab sie den Nationalliberalen auf Grund der Ablehnung der Gesetzentwürfe eine moralische Mitschuld an den Attentaten und drückte sie in die Ecke der angeblich „vaterlandslosen“ Sozialdemokraten. 10 Dies geschah ganz im Sinne Bismarcks, der die aufgebrachte
Volksstimmung nutzen wollte, um alle Fraktionen, die dem Ausnahmegesetz nicht zustimmen würden als Sympathisanten der Sozialdemokratie und des Terrors abstempeln zu können. Dabei dachte er insbesondere an die Nationalliberalen, die ihm wegen ihres Festhaltens am Freihandel und ihrer Skrupel in Fragen des Rechtsstaates ohnehin lästig geworden waren. 11
Bismarcks Strategie ging schließlich auf. Die Konservativen waren der Wahlsieger, die Nationalliberalen kapitulierten zum Teil vor der Macht des Kanzlers und schwenkten ein und das Sozialistengesetz wurde am 19. Oktober 1878 gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, des Zentrums und der linksliberalen Fortschrittspartei durch den Reichstag angenommen. Das Gesetz beinhaltete das Verbot aller sozialdemokratischen Organisationen und jedes öffentliche politische Auftreten ihrer Mitglieder mit Ausnahme der Wahrnehmung von Parlamentsmandaten. Das heißt, trotz der Illegalisierung behielten die Sozialdemokraten das aktive und passive Wahlrecht. 12 Dennoch wogen die Beeinträchtigungen sehr schwer. Neben
dem Verbot sozialdemokratischer Vereine, Versammlungen und Druckschriften, diente die Verhängung des Belagerungszustandes über einzelne Städte und Gebiete, aus denen sozialdemokratischen Agitation verdächtigte Personen nach Belieben ausgewiesen werden konnten, als besonderes Repressionsmittel. 13 Gewerkschaften wurden zwar nicht verboten,
8
Vgl. Eckert 15, Abendroth 111.
9 Vgl. Eckert 15.
10 Vgl. Günsche 33ff, Winkler 240.
11 Vgl. Günsche 42, Winkler 239.
12 Vgl. Fülberth 30, Abendroth 111.
13 Vgl. Winkler 241, Fülberth 30.
verschwanden aber in der unmittelbaren Folgezeit nach Einführung des Gesetzes ebenso wie aufgeführte Organisationen. 14
Die Folgen und Einschnitte für die Sozialdemokratie waren gravierend. Neben persönlicher Not und Verfolgung wurden 1300 Druckschriften und 332 Arbeiterorganisationen verboten. 900 Menschen wurden ausgewiesen und in den 12 Jahren unter dem Sozialistengesetz über 1500 Personen mit insgesamt über 1000 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. 15
Bei Inkrafttreten des Gesetzes war die Partei zwar eigentlich schon organisatorisch auf den Ernstfall vorbereitet, trotzdem hatte sie zunächst Schwierigkeiten sich auf die neue Epoche einzustellen. Es folgte die Selbstauflösung der Partei. Nach der Auflösung lokaler sozialdemokratischer Arbeitervereine kam es jedoch auf der unteren Ebene schnell zu Neugründungen von Tarnorganisationen wie Unterhaltungsvereinen, so z.B. Gesangsvereine oder Pfeifenclubs. 16 Die einzige legale Möglichkeit öffentlich zu wirken war die Arbeit der
Fraktionen in den Parlamenten. Allerdings bestand das Verbot von Wahlveranstaltungen, sodass zur List gegriffen werden musste wie etwa illegalen Flugblattverteilungen und geheimen Versammlungen, um eine Vergrößerung des Stimmenanteils zu erzielen. 17 Daneben
kam es zu weiteren neuen Formen des außerparlamentarischen Kampfes. An erster Stelle muss hierbei die Herausgabe der illegalen Zeitung „Der Sozialdemokrat“ genannt werden, die als „rote Feldpost“ teilweise auf den abenteuerlichsten Weisen in das deutsche Reich eingeführt wurde und eine Großzahl von sozialdemokratisch gesinnten Personen erreichte. Des weiteren wurden Leichezüge bei Beerdigungen zu Demonstrationen umgewandelt oder auch rote Fahnen demonstrativ an hohen Bäumen oder Schornsteinen gehisst. 18
Unter den Devisen „Terror dient der Reaktion“, „Wir bekämpfen wohl Systeme, nie aber Personen“ und „An unserer Gesetzlichkeit sollen unsere Feinde zugrunde gehen“ erteilte die Sozialdemokratie Terroraktionen und Anarchismus eine klare Absage und wollte somit Bismarcks Hoffnung keine Nahrung geben, die Sozialdemokraten würden sich zu Attentaten hinreißen lassen. 19
Durch das öffentliche Auftreten in den verschiedenartigen Formen wurde so die Ausbreitung einer sozialdemokratischen Arbeiterbewegungskultur erreicht. Die Schärfung des Profils der Partei, beispielsweise durch die Position in der Frage der Dampfersubventionen 1884, der Vermeidung von Reizvokabeln und gezielter Zielgruppenarbeit, ermöglichte es der Partei,
15 Vgl. Winkler 241.
16 Vgl. Günsche 28, 62f.
17 Vgl. Günsche72ff, Fülberth 30.
18 Vgl. Fülberth 30f.
19 Vgl. Eckert 12, Günsche 46, 85, 103.
Arbeit zitieren:
Stefan Schusterbauer, 2006, Bismarcks Sozialistengesetz, München, GRIN Verlag GmbH
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