I
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis. III
Tabellenverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis. V
1 Einleitung. 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Aufbau der Arbeit 3
2 Verbindung zwischen Staat und Markt. 5
2.1 Konstitution des Staates. 5
2.1.1 Staatstheorien 5
2.1.2 Kritik der Staatstheorien 9
2.1.3 Entstehung moderner bürgerlicher Staaten 11
2.1.4 Dualismus von Staat und Gesellschaft. 15
2.2 Konstitution des Marktes 17
2.2.1 Entwicklung der Marktdefinition. 17
2.2.2 Dualismus von Staat und Markt. 22
2.3 Intermediäre Sphäre. 23
2.3.1 Ableitung der intermediären Sphäre 23
2.3.2 Vermarktung der konstitutiven Elemente des Staates. 25
2.4 Zwischen Staat und Markt 30
3 Nachfrage nach staatlicher Souveränität 31
3.1 Entstehung und Entwicklung der Kapital- und Finanzmärkte. 31
3.2 Flexibilisierung und Liberalisierung. 34
3.3 Folgen der Liberalisierung. 36
4 Angebot an staatlicher Souveränität. 41
4.1 Offshore-Finanz-Zentren, Steueroasen und ihr politischer Status. 41
4.2 Entstehung und Entwicklung 44
4.3 Bedingungen für die Entwicklung eines OFC 49
4.4 Gegenwärtige Bedeutung. 53
5 Reaktionen auf die Vermarktung des Staates. 54
5.1 Steuergerechtigkeit und Finanzmarktstabilität 54
5.2 Offshore-Rationalität 59
5.3 Mangel an Demokratie 62
II
6 Zusammenfassung ..........................................................................................................63 Literaturverzeichnis ................................................................................................................ VII Anhang................................................................................................................................. XVII
III
Abkürzungsverzeichnis
Aufl. Auflage BIP Bruttoinlandsprodukt EPZ(s) Export Processing Zone(s) EU Europäische Union FATF Financial Action Task Force on Money Laundering FSF Financial Stability Forum G7 Gruppe der Sieben HNWI(s) high net wealth individual(s) Hrsg. Herausgeber IBF(s) Internationale Banking Facilitie(s) IWF Internationaler Währungsfond LLP Limited Liability Partnership NGO Non-Governmental Organizations OECD
OFC(s) Offshore Financial Centre(s) OTC over-the-counter UK United Kingdom usf. und so fort usw. und so weiter Vgl. Vergleiche WTO World Trade Organization
IV
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Small Island Economies’ mit OFC und ihre Beziehung zu Großbritannien 47
Tabelle 2: Regionale Verbindung zwischen On- und Offshore. 52
Tabelle 3: Schätzungen zur Bedeutung der OFCs 53
Tabelle 4: Initiativen betreffend OFCs 59
Tabelle 5: Größere Finanzkrisen zwischen 1970 und 2002 XVIII
V
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Entwicklung des weltweiten Pro-Kopf-Wachstums.
Abbildung 2: Staatstheorie und Gesellschaft.
Abbildung 3: Die konstitutiven Elemente des Staates.
Abbildung 4: Ugland House in George Town, Cayman Islands
Abbildung 5: Die großen Offshore Financial Centres
Abbildung 6: Größere Finanzkrisen zwischen 1970 und 2002.
Abbildung 7: Größere Finanzkrisen seit 1970 nach Kreditausfallrate (in )
Abbildung 8: OTC-Kontrakte und der Marktwert gehandelter Objekte.
Abbildung 9: Kapital- und Handelsströme
Abbildung 10: Definition einer Steueroase durch die OECD.
Abbildung 11: Entwicklung der Unternehmenssteuersätze in der EU und der OECD
Abbildung 12: Entwicklung der Außenpositionen der Banken
1
1 Einleitung 1.1 Problemstellung
Das Verhältnis zwischen Staat und Markt befindet sich in einer Phase der Veränderung. Viele dieser Veränderungen werden allgemein unter dem Begriff Globalisierung subsumiert bzw. als eine Folge der zunehmenden internationalen Verflechtung von Kapital- und Gütermärkten dargestellt. Durch die Fortentwicklung moderner Kommunikations- und Transporttechnologien beschleunigt, hat sich der Markt aus den Grenzen der Nationalstaaten herausgelöst. 1 Für den einzelnen Staat scheint es, als könne er auf die Globalisierung keinen Einfluss nehmen. Der Staat muss die Regeln des Marktes in sein eigenes Handeln umsetzen, den Sozialstaat adaptieren und im Steuer- und Standortwettbewerb international konkurrenzfähig bleiben.
Im Wettbewerb um Regulierung nehmen Offshore-Finanz-Zentren seit vielen Jahren eine führende Rolle ein und haben inzwischen eine immense ökonomische Bedeutung erlangt. Für die Untersuchung des Verhältnisses zwischen Staat und Markt in einer globalisierten Ökonomie bieten sie sich dadurch an. Dieses Verhältnis wird seit Jahrzehnten durch einen weitgehenden Grundkonsens zwischen Wissenschaft, Politik und Wirtschaft geprägt. Die Erkenntnisse der neoklassischen Wirtschaftstheorie werden durch eine neoliberale Wirtschaftspolitik umgesetzt. Mit den Tatsachen der Globalisierung konfrontiert, scheint es zu diesen Entscheidungen keine Alternative zu geben. Im neoklassischen System eines effizienten Marktes wirkt der Staat fast wie ein Relikt vergangener Tage. Die Kapital- und Finanzmärkte wurden in den letzten Jahrzehnten sukzessiv immer weiter der staatlichen Regulierung entkleidet, da die Eingriffe des Staates das natürliche Marktgleichgewicht stören würden. 2 Diese Deregulierung der Kapital- und Finanzmärkte sollte zu einem Wachstumsschub und höherem Wohlstand führen. Basierend auf einer konsistenten Konzeption und empirischen Studien wurde staatliche Wirtschaftspolitik durch den freien Markt verdrängt. 3 Schließlich scheint der klassische Nationalstaat durch die internationale Verflechtung zunehmend an Handlungsoptionen und Bedeutung zu verlieren. 4
Andererseits sind Unternehmen wie Individuen nach wie vor auf den Nationalstaat angewiesen. Gerade für viele Akteure auf den Kapital- und Finanzmärkten bedeuten nationale Grenzen und staatliche Souveränität wichtige Standortfaktoren. So haben einige Staaten ab den
1 Vgl. CAMERON/PALAN (2004), S. 89.
2 Vgl. FLIC (2002), S. 10.
3 Vgl. FLIC (2002), S. 15-17.
4 Vgl. DIETER (2005), S. 29.
2
1960er Jahren angefangen, ihre staatliche Souveränität in die Konkurrenz um Standortvorteile aktiv einzubringen. Unternehmen und Wohlhabende beschäftigen und beauftragen Anwälte und Berater, um ihren Sitz oder ihr Geld von einem Staat in einen anderen verlegen zu können. 5 Aus einem Geflecht von Sub- und Briefkastenfirmen werden Steuerersparnisse generiert oder es wird Geldwäsche betrieben. 6 Es ist unerheblich, ob diese Geschäfte legal sind oder nicht, 7 sie sind immer von Staaten abhängig. Ein Staat, der für Kapitalanleger den Schutz und die Sicherheit ihrer Vermögenswerte über jedes Informationsinteresse stellt, der attraktive Steuersätze und eine großzügige Finanzmarktaufsicht für Unternehmen bietet oder ein Staat, der sich nicht kümmert, wegschaut und illegale Praktiken dadurch duldet.
Internationale Unternehmen wie Wal-Mart, General Motors, Ford, IBM und Exxon, die ihre Finanzierungs- und Beteiligungsgesellschaft auf den Bermudas oder auf Barbados ansiedeln 8 und nahezu 600 Banken, die eine Niederlassung auf den Cayman Islands registrieren, haben diese Standorte ausschließlich wegen der staatlichen Regulierung gewählt. 9 Wenn von den 600 Banken nur 31 mit Einheimischen Geschäfte abschließen und die Finanzierungs- und Beteiligungsgesellschaften internationaler Unternehmen an ihrem offiziellen Sitz niemanden beschäftigen, hat die Beziehung zwischen Staat und Markt einen neuen, hochgradig fiktiven Charakter. Wenn sich die Abhängigkeit des Marktes vom Staat nicht verändert hat, wäre die Globalisierung nur Ausdruck einer veränderten Beziehung zwischen Staat und Markt. Nach der neoklassischen Theorie müssten sich Staat und Markt eher antagonistisch gegenüber stehen, so scheint es aber ein Verhältnis der Reziprozität zu sein.
Neu ist auch der selektive Charakter dieser staatlichen Regulierung, von der einige ausgeschlossen werden. Dies können die eigenen Bürger sein, kleine Unternehmen, die keine Briefkastenfirma einrichten können oder Menschen mit geringem oder mittlerem Vermögen, da ihre Ressourcen für Finanzinstitutionen einfach uninteressant sind. 10 Historisch gesehen war die Ökonomie lange Zeit von Günstlings-, Vettern- und Benefizienwirtschaft geprägt. Die Verteilung von ökonomischen Chancen war bis in das 19. Jahrhundert hinein eng mit der fa-
5 Vgl.PALAN (2003), S. 4.
6 Vgl. MITCHELL/SIKKA/CHRISTENSEN/MORRIS/FILLING (2002), S. 4-5; HARDINGHAUS (2008), S. 65.
7 Diese Beurteilung obliegt übrigens auch dem Staat.
8 Vgl. BRITTAIN-CATLIN (2005), S. 44.
9 Vgl. MITCHELL/SIKKA/CHRISTENSEN/MORRIS/FILLING (2002), S. 11.
10 Zum Beispiel bieten Luxemburger Banken einen speziellen Fonds zur Vermeidung der Abgeltungssteuer mit einer Mindesteinlage von 1,25 Millionen Euro an. Vgl. DOHMEN/JAEGER/KURBJUWEIT/LATSCH/ NEUBACHER/PFISTER/REIERMANN/SCHMID/SCHMITT/STARK (2008), S. 33.
3
miliären Abstammung verknüpft. 11 Erst mit der Entstehung der modernen Staaten wurde die individuelle Leistungsfähigkeit zum wichtigsten Parameter für ökonomische Chancen. Besteht nun die Gefahr, dass die individuelle Leistungsfähigkeit als Antriebsfeder des Kapitalismus durch selektiv staatliche Regulierung und soziale Exklusion 12 verdrängt wird?
1.2 Aufbau der Arbeit
Jeder Mensch verfügt über ein ihm inhärentes Konzept, seine Umwelt zu erfassen, zu beschreiben und zu erklären. 13 Darauf bauen seine Gedanken und Theorien auf. Es gibt keine Sozialwissenschaft, die als unbeteiligter Dritter aus einer anderen Dimension die soziale Wirklichkeit beobachtet und beschreibt. 14 Die Konstruktion einer Theorie, ihre Ableitung und Ziele zu erkennen, sie einer reflexiven Prüfung zu unterziehen und daraus Opportunitäten abzuleiten, ist die Aufgabe der Sozialwissenschaft. 15 „Sie kann darüber hinaus eine realistische Utopie begründen, die von einem unverantwortlichen Voluntarismus ebenso weit entfernt ist wie von wissenschaftsgläubiger Resignation in der bestehenden Ordnung.“ 16 Wenn Sozialwissenschaft auf empirische Erhebungen und Meinungsumfragen, auf eine Sozialtechnologie verkürzt wird, dann verkommt sie zur Scheinwissenschaft, die gegenwärtige Offensichtlichkeiten aggregiert. 17
Eine Erwartung trägt eine gewisse Tendenz zur Selbsterfüllung in sich. 18 Sie verschafft einer möglichen Entwicklung Plausibilität, an die sich die objektive Realität anpassen kann. 19 Wenn eine Erwartung nicht mehr nur von Wissenschaftlern und Theoretikern, sondern von Politikern, Analysten, Journalisten und anderen Kommentatoren rezitiert wird und von jedem rezipiert werden kann, dann ist ein ‘Mainstream’ entstanden. 20 Aus Erwartungen werden Erkenntnisse, die jedem ‘gesunden Menschenverstand’ einleuchten müssen. Im Rahmen der Ökonomie werden mathematische Modelle zum Beispiel zur Prognose von Aktienkursen und Arbeitslosenzahlen, für das Wirtschaftswachstum und die Konjunkturentwicklung vorgelegt, die schon nahezu determinierend sind, so dass sich Anleger und Arbeitslose, der Staat und Unternehmen darauf einstellen.
11 Vgl. GERSTENBERGER (2006), S. 487.
12 Vgl. CAMERON/PALAN (2004), S. 149-151.
13 Vgl. BAOFU (2002), S. 509-512.
14 Vgl. BLAUG (1998), S. 698-700.
15 Vgl. CAMERON/PALAN (2004), S. 6.
16 BOURDIEU (1996), http://hermes.zeit.de/pdf/archiv/1996/26/soziol.txt.19960621.xml.pdf.
17 Vgl. BOURDIEU (1996), http://hermes.zeit.de/pdf/archiv/1996/26/soziol.txt.19960621.xml.pdf.
18 Dabei handelt es sich um den so genannten Feedback-Effekt. Vgl. NIERHAUS (2005), S. 29.
19 Vgl. CAMERON/PALAN (2004), S. 3-4.
20 Vgl. CAMERON/PALAN (2004), S. 34.
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Eine Wirtschaftsform, in der die Chancen nicht diskutiert werden, sondern das Vorhersehbare vollstreckt wird, ist eine eingeschränkte und verkürzte Ökonomie. 21 Die in der Wirtschaftswissenschaft gegenwärtig maßgebliche neoklassische Theorie ist längst zum ‘Mainstream’ geworden und deren methodologischer Individualismus wirkt weit über die Ökonomie in soziale und politische Bereiche hinein. 22 Ohne der Theorie die Erklärungskraft für ökonomische Phänomene absprechen zu wollen, ist eine kritische Reflektion angebracht und wissenschaftlich erforderlich. Dies gilt um so mehr, wenn die kapitalistischen Ökonomie gerade in den Bereichen versagt, die dem neoklassischen Marktidealismus am weitesten unterworfen sind. Die in den letzten zwei Jahrzehnten besonders krisenbehafteten Kapital- und Finanzmärkte sind die am deutlichsten entregulierten Märkte. Gleichzeitig haben sich die theoretisch begründeten Erwartungen in Bezug auf Wachstum und Wohlstand in keiner Weise erfüllt.
(Quelle: entnommen aus WORLD COMMISSION ON THE SOCIAL DIMENSION OF GLOBALIZATION (2004), S. 36)
Vielleicht lassen sich die Ursachen für diese Entwicklung leichter identifizieren, wenn das Verhältnis zwischen Staat und Markt aus einer anderen Perspektive betrachtet wird. Dafür wird im nächsten Teil der Arbeit die Entwicklung von Staat und Markt nachgezeichnet, um daraus ein historisch begründetes Verhältnis der beiden Sphären abzuleiten. Im darauffolgenden Teil der Arbeit werden die unterschiedlichen Entwicklungsstufen der Kapital- und Finanzmärkte bis in die Gegenwart behandelt. Im vierten Teil steht die Herausbildung von Gebieten und Staaten mit selektiv fiktiver Regulierung im Mittelpunkt. Die Bewertung im letz-
21 Vgl.BOURDIEU (1996), http://hermes.zeit.de/pdf/archiv/1996/26/soziol.txt.19960621.xml.pdf.
22 Vgl. FLIC (2002), S. 9-10.
5
ten Teil befasst sich mit den Auswirkungen von Deregulierung und Liberalisierung auf Staat und Markt. Insgesamt ergibt die Arbeit eine mögliche Erklärung für einen Teil der Veränderungen von Staat und Markt, welche gemeinhin als Auswirkungen einer schwer definierbaren Globalisierung 23 angesehen werden.
2 Verbindung zwischen Staat und Markt 2.1 Konstitution des Staates
2.1.1 Staatstheorien
Um den Gegenstand dieser Arbeit möglichst genau zu umschreiben, sind einige Definitionen erforderlich. Vom Erkenntniszweck einer Untersuchung hängt die Auswahl und Formulierung einer Definition ab. Die relevanten Staatstheorien werden zunächst lediglich vergleichend vorgestellt, um dadurch die schließlich gewählte besser zu begründen. Eine Kritik der hier schemenhaft abgehandelten Definitionen des Staates folgt im nächsten Kapitel.
In der liberalen Staatstheorie gelten Freiheit und Eigentum als die grundlegenden Rechte aller Menschen. 24 Ziel und zugleich einzige Aufgabe des Staates sei der Schutz dieser Rechte. Da das Konzept jedem Menschen ein rationales Verhalten unterstellt, haben sich nur die Individuen der Herrschaftsgewalt eines Staates unterworfen, die ihren dadurch erlittenen Verlust an Freiheit und Eigentum geringer einschätzen, als die opportun notwendigen Kosten eigener Schutzmaßnahmen. 25 Staatliche Maßnahmen werden von einigen Theoretikern als gerechtfertigt begründet, 26 doch die Bedrohung der fundamentalen Rechte durch den Staat und die Demokratie wird als latent angesehen. 27 Um Beschneidungen der fundamentalen Rechte zu verhindern, sei es sinnvoll das Individuum mit einem Vetorecht gegen kollektive Entscheidungen auszustatten. 28 Diesem Staatsbegriff liegt die Vorstellung zu Grunde, dass der Staat einer Vereinbarung zwischen allen rationalen und vernünftigen Menschen entspringen sollte. THO- MAS HOBBES(1588-1679), der als Erster diesen vertragstheoretischen Ansatz formulierte, ging davon aus, dass Menschen ohne eine unabhängige Staatsgewalt in einem Zustand dauernder Kriege leben würden. 29 JOHN LOCKE (1632-1704) und IMMANUEL KANT (1724-1804) unterstellten den Menschen, dass sie sich im Naturzustand auch ohne Staat grundlegende
23 Vgl. DIETER (2005), S. 26-27.
24 Vgl. BENZ (2001), S. 48.
25 Vgl. BUCHANAN (1984), S. 134-137.
26 Vgl. BUCHANAN (1984), S. 57.
27 Vgl. NOZICK (1974), S. 113.
28 Vgl. BUCHANAN (1984), S. 60.
29 Vgl. KERSTING (2002), S. 109-110.
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Freiheits- und Eigentumsrechte zuerkennen würden. 30 Problematisch am Naturzustand sei aber die Interpretation und Sicherung der Rechte, so dass die Bürger damit einen unabhängigen Staat mit beschränkten Herrschaftsbefugnissen betrauen würden. 31
GEORG WILHELM FRIEDRICH HEGEL (1770-1831) sah in einem Vertrag lediglich eine willkürliche Abmachung zwischen Einzelnen und formulierte, dass sich die Freiheit in Gemeinschaften verwirkliche, „in denen der andere nicht als Schranke der eigenen Freiheit, sondern als deren Bedingung und Erfüllung gesehen wird.“ 32 HEGEL entwickelte als Erster die Unterscheidung von gesellschaftlicher und staatlicher Sphäre. Der Staat als Organisationsform sei von der Anerkennung seiner Institutionen und Gesetze durch die Individuen abhängig und die Strukturentwicklung des Staates eine logische Vorbedingung der bürgerlichen Gesellschaft. 33 Den Staat beschrieb er als die Sphäre des politischen Rahmens, in dem die gesellschaftliche Sphäre zur Selbstbestimmung gelangt, sie ermögliche den Individuen die positive Teilnahme an der Bestimmung des Allgemeinen. Die bürgerliche Gesellschaft hingegen sei eine aus einer zufälligen Verflechtung von Privatinteressen gebildete Einheit. 34 Würde letztere eine Regulierung und Ordnung organisieren und durchsetzen, stünde das allgemeine Interesse dem besonderen unversöhnlich gegenüber und würde als Zwang und Einschränkung individueller Freiheit und Interessen erfahren werden. Erst der Staat könne das allgemeine Interesse gegenüber dem Einzelnen zu einer abstrakten Objektivität formen und die Gegensätze zwischen Gemeinwohl und individuellen Interessen in Übereinstimmung bringen. 35
In der systemtheoretischen Betrachtung des Staates werden die individualistische Sicht der Vertragstheorie und HEGELS Unterscheidung zwischen Gesellschaft und Staat verworfen. Durch die spezifische Struktur und Operationsweise eines Systems entstünden Eigenschaften, welche nicht auf einzelne Mitglieder oder Elemente eines Systems reduzierbar wären. 36 Andererseits führte NIKLAS LUHMANN (1927-1998) aus, dass mit der Entstehung von Nationalstaaten die Möglichkeiten zur Differenzierung von Individuen anhand von Merkmalen in Klassen, Schichten oder Stände schwinden und unter der einenden Idee der Nation ein funktionsorien-
30 Vgl.BENZ (2001), S. 47.
31 Vgl. BUCHANAN (1984), S. 135-137. ROBERT NOZICK (1938-2002) zog für die Entstehung des Staates im Sinne von ADAM SMITH eine invisible-hand-Erklärung vor. Vgl. NOZICK (1974), S. 119.
32 Vgl. OTTMANN (2004), S. 140-141.
33 Vgl. HEGEL (1970), S. 507; GIUSTI (1987), S. 242-243.
34 Vgl. GIUSTI (1987), S. 242-243.
35 Vgl. HEGEL (1970), S. 409.
36 Vgl. WILLKE (1996), S. 96-97.
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tiertes politisches System entsteht. 37 Dieses politische System sei in einer modernen Gesellschaft eines von vielen ausdifferenzierten und spezialisierten Subsystemen, welche sich nach Funktionen wie Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Erziehung, Sport, Religion, usf. gliedern. 38 Die Systemtheorie negiert die Möglichkeit der Unterscheidung von Staat und Gesellschaft und definiert den Staat stattdessen ausdrücklich als Teil der Gesellschaft. 39 Dadurch wird eine eigene Staatstheorie obsolet, zumal der Staat letztlich als ein Konstrukt dargestellt wird, das lediglich der Selbstbeschreibung des politischen Systems dient. 40 Durch die Dynamik der funktionalen Differenzierung der Gesellschaft weicht die historisch zentristisch-hierarchische Ordnung der Gesellschaft einem dezentrierten System ohne hierarchische Spitzen. 41 Da jedes Teilsystem als geschlossen angesehen wird und grundsätzlich nach eigenen Regeln operiert, wird die Möglichkeit einer direkten Steuerung von gesellschaftlichen Teilsystemen durch das politische System ausgeschlossen. 42 Durch die Beeinflussung der Umweltbedingungen könne ein Teilsystem aber von außen gestört und durch die Umsetzung von äußeren Impulsen in eigenes Handeln zumindest indirekt steuerbar werden.
Die marxistische Staatstheorie sieht im Staat eine aus den Produktionsverhältnissen abgeleitete soziale Klassenherrschaft der Bourgeoisie über das Proletariat. 43 Der Staat sei ein Klasseninstrument zur Aufrechterhaltung der Dominanz des Bürgertums über die Arbeiter. Auf die Entwicklung der durch den Produktionsfortschritt vorangetriebenen gesellschaftlichen Verhältnisse wirke der Staat im Sinne der Bourgeoisie hemmend oder verschleiernd. Da in der marxistischen Theorie die Kapitalakkumulation in der Industriegesellschaft den Klassengegensatz zwischen Arbeit und Kapital vertiefe, müsse die kapitalistische Produktionsweise zwangsläufig zur Überwindung der bestehenden Herrschaftsverhältnisse führen. 44 Die demokratische Republik biete der Arbeiterschaft die Möglichkeit sich zu konstituieren und gegen die kapitalistische Herrschaft vorzugehen. Die Bourgeoisie erkennt diesen Angriff auf die Klassenherrschaft und wird versucht sein, die Regierungsgewalt von der Gesellschaft zu trennen. 45 Im Klassenkampf kommt es nicht zwingend zum Einsatz gewaltsamer Mittel, 46 in je-
37 Vgl.LUHMANN (2002), S. 210-211.
38 Vgl. WILLKE (1996), S. 211.
39 Vgl. LUHMANN (2005), S. 67-73.
40 Vgl. WILLKE (1996), S. 2; LUHMANN (2002), S. 217; LUHMANN (2005), S. 81.
41 Vgl. WILLKE (1996), S. 211.
42 Vgl. LUHMANN (2002), S. 216-217.
43 Vgl. BADER/BERGER/GANßMANN/KNESEBECK (1987), S. 391-392.
44 Vgl. BADER/BERGER/GANßMANN/KNESEBECK (1987), S. 186-190.
45 Dies bezieht sich nicht auf eine formale Trennung von Staat und Gesellschaft, sondern auf eine partielle tatsächliche Verselbstständigung der Staatsgewalt gegenüber den inhaltlichen Interessen der ökonomisch herrschenden Klassen. Vgl. BADER/BERGER/GANßMANN/KNESEBECK (1987), S. 391-393.
46 Vgl. BADER/BERGER/GANßMANN/KNESEBECK (1987), S. 398; STAMMEN (2004), S. 187.
8
dem Fall aber zu einer revolutionären Diktatur des Proletariats, um die Staatsgewalt zur Vergesellschaftung der Produktionsmittel einzusetzen. 47 Dadurch heben sich die Klassengegensätze auf und der Staat als Instrument zur Sicherung der Produktionsverhältnisse wird zerbrochen. Die Staatsfunktionen werden in gesellschaftliche Funktionen überführt, der Staat als Staat stirbt ab. 48
MAX WEBER (1864-1920) definierte Staat wie folgt: „Staat soll ein politischer Anstaltsbetrieb heißen, wenn und insoweit sein Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt.“ 49 Eine Anstalt kennzeichne sich durch eine rational gesatzte Ordnung aus, welche jedem, der ein bestimmtes Merkmal aufweist (Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsort, etc.), oktroyiert werden kann. 50 Politisch sei eine Anstalt, wenn die Gültigkeit ihrer Ordnungen sich auf ein Gebiet erstrecken und gewaltsam garantiert werden. 51 Als einziges spezifisches Mittel 52 des modernen Staates verbleibe die Monopolisierung der legitimen physischen Gewalt, während es noch keine Funktion gegeben hätte, die ausschließlich oder niemals durch eine politische Anstalt ausgeführt worden wäre. 53 Für den Bestand und die Wirksamkeit dieser physischen Gewalt sei die Legitimität der Herrschaft entscheidend. Die Legitimität der Herrschaftsausübung werde im modernen Staat durch ein rationales berechenbares Recht gesichert, 54 welches außerdem für die Entstehung einer kapitalistischen Wirtschaft unerlässlich sei. 55
Zur Durchsetzung der Herrschaft würden weiterhin ein Verwaltungsstab (Bürokratie) und sachliche Verwaltungsmittel benötigt. Die Entwicklung zum modernen Staat sei dadurch verursacht, dass die Verfügung über den Verwaltungsstab und die Verwaltungsmittel in einer einzigen Spitze konzentriert werden und alle privaten Träger von öffentlichen Ämtern und Mitteln enteignet werden konnten. 56 Der gesellschaftliche Modernisierungsprozess gründet nach WEBER in einem Bündnis aus Staat und Kapitalismus, wobei dem Staat durch die Schaffung eines berechenbaren Rechts und dessen effektive Durchsetzung die führende Rolle für
47 Vgl. BADER/BERGER/GANßMANN/KNESEBECK (1987), S. 402.
48 Vgl. BADER/BERGER/GANßMANN/KNESEBECK (1987), S. 406-410.
49 WEBER (1972), S. 29.
50 Vgl. WEBER (1972), S. 28.
51 Vgl. WEBER (1972), S. 29.
52 Es ist dabei aber weder das einzige, noch das normale Mittel des Staates, aber es ist die ultima ratio wenn andere Mittel versagen. Vgl. WEBER (1972), S. 29.
53 Vgl. WEBER (1972), 821-822.
54 Vgl. WEBER (1972), S. 822.
55 Vgl. WEBER (1972), S. 817.
56 Vgl. WEBER (1972), S. 824.
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die Entstehung und Stabilisierung des Kapitalismus zukommt. 57 Er führte diese gesellschaftliche Modernisierung nicht ursprünglich auf kapitalistische Produktionsverhältnisse zurück, sondern sieht die Genese des Kapitalismus selbst in der protestantischen Ethik. „Ergäbe er sich nämlich schon aus dem Motiv der Nutzenmaximierung, dann müßte er sich überall entwickelt haben und mit den Interessen der Individuen harmonieren.“ 58
Obschon zahlreiche weitere Definitionen des Staates aus philosophischer, politischer, ökonomischer, soziologischer und rechtswissenschaftlicher Sicht existieren, soll hier eine weitere Aufzählung unterbleiben, da mit den skizzierten Theorien die relevanten Kategorien des Staates benannt worden sind. Die Theorien verwenden entweder einen individualistischen oder kollektivistischen Gesellschaftsbegriff und sie trennen oder fusionieren Staat und Gesellschaft. Durch die Einordnung der Staatstheorien in eine Matrix entsteht die folgende Abbildung.
2.1.2 Kritik der Staatstheorien
Die liberale Staatstheorie stellt eine radikale Reduzierung der Gesellschaft auf das Individuum dar und sieht den Staat in den überwiegenden Fällen als eine Bedrohung individueller Freiheitsrechte. Insbesondere moderne Vertragstheoretiker haben eine starke Affinität zur Ökonomie. Die Vorstellung, dass ein Staat durch eine Zustimmung der rationalen Individuen entstehen würde, entbehrt jeder historischen Grundlage. Weiterhin legt beispielsweise JAMES MCGILL BUCHANAN (* 1919) in seiner Theorie des Gesellschaftsvertrages dar, dass die Gesellschaft aus Individuen und nicht aus Gleichen besteht und dass zwischen den Individuen
57 Vgl. BENZ (2001), S. 59.
58 ZÖLLER (2004), S. 217.
10
eine natürliche Ungleichheit existiert. 59 Dass die Individualität des Einzelnen nur in Bezug zur Gesellschaft und nicht in autonomer Selbstreflexion bestimmbar und die natürliche Ungleichheit entweder unmittelbar oder zumindest mittelbar die Folge einer gesellschaftlichen Bewertung ist, bleibt ihm vollkommen verborgen. 60 Es bleibt auch unklar, warum das rationale Selbstinteresse der Individuen zwangsläufig zur Institutionalisierung ihrer Beziehungen durch Verträge führen soll. 61 Individuelle Rationalität ist nicht objektivierbar, rationales Selbstinteresse nicht gleichgerichtet und liberale Staatstheorie ahistorisch.
Die Systemtheorie geht ausdrücklich davon aus, dass der Staat nur die Leitidee des politischen Systems sei. Eine unabhängige Beschreibung des politischen Systems von der Gesellschaft sei gar nicht möglich. 62 Folglich lassen sich Aussagen über den Staat nur aus einer Theorie der Gesellschaft ableiten. Dadurch setzt die Analyse des Staates die Entscheidung für eine Gesellschaftstheorie voraus. Durch die immer stärkere gesellschaftliche Differenzierung dürfte es aber schwierig sein, einer Gesellschaftstheorie mehr als minimale politische Regeln entnehmen zu können. Die Ableitung politischer Regeln aus gesellschaftlichen Strukturen ist aber grundsätzlich umstritten, denn politische Regeln sollen sowohl Raum als auch Rahmen für eine Vielfalt gesellschaftlicher Perspektiven bieten. 63 Schließlich lässt sich die Annahme, der Staat bzw. das politische System sei anderen Teilsystemen der Gesellschaft gleichrangig, nicht überzeugend mit der Realität der Ausübung legitimer physischer Gewalt vereinbaren.
WEBER identifizierte die Ausübung legitimer physischer Gewalt als einziges spezifisches Mittel des Staates. Für ihn bedingen sich die Entwicklung des modernen Staates und des Kapitalismus und die strikte Trennung von persönlichem Eigentum an Amtsgewalt gegenseitig. 64 Erst dadurch sei die notwendige abstrakte Anwendung aller Regeln garantiert, sowohl in öffentlicher als auch privatwirtschaftlicher Verwaltung. 65 Obwohl WEBER demnach erkannt hat, dass eine öffentliche und eine persönliche Sphäre existieren, verzichtet er selbst auf eine gesonderte Erklärung für die Konstitution der veröffentlichten Gewalt. 66 WEBER sieht in der Bürokratie einen Rationalitätsvorsprung gegenüber allen anderen Organisationsformen und macht sie damit „zur Endstation auf einem universalhistorischen Weg von der kontrollierten
59 Vgl. BUCHANAN (1984), S. 15 und 37.
60 Vgl. KLEY (1986), S. 180.
61 Vgl. KLEY (1986), S. 192.
62 Vgl. WILLKE (1996), S. 98.
63 Vgl. METZNER (1993), S. 200-204; WAGNER (1996), S. 34.
64 Vgl. BADER/BERGER/GANßMANN/KNESEBECK (1987), S. 450.
65 Vgl. WEBER (1972), S. 552.
66 Vgl. GERSTENBERGER (2005), S. 31.
11
Lebensführung zur rationalen Weltbeherrschung….“ 67 Für eine demokratische Herrschaft bleibt neben dieser Bürokratie kein Raum.
HEGEL führte eine Unterscheidung zwischen Staat und Gesellschaft in die Staatstheorie ein, weshalb es zunächst überraschen mag, dass in Abbildung 2 die Staatstheorie von HEGEL mittig zwischen Trennung und Fusion von Staat und Gesellschaft positioniert wurde. HEGEL behauptete aber weder eine Trennung noch eine Fusion der beiden Sphären, 68 sondern er erläuterte, dass bürgerliche Gesellschaft und Staat sich durch eine wechselseitige Abhängigkeit bedingen. 69 KARL MARX (1818-1883) arbeitete ebenfalls mit diesem dualistischen Verständnis von Staat und bürgerlicher Gesellschaft, wenngleich er diesen als Folge der Entwicklung der kapitalistischen Produktionsweise identifizierte, welche letztlich zu überwinden sei. 70 Diesen Dualismus aus Staat und Gesellschaft leitete MARX aus der Kritik an HEGEL ab und kennzeichnete damit die Phase bis zum Beginn einer proletarischen Revolution. Hiernach sollte der Staat übergangsweise die revolutionäre Diktatur des Proletariats ermöglichen, bis dieser in der kommunistischen Gesellschaft aufgeht. 71 Trotz des Dualismus der beiden Sphären betonte MARX deutlicher das Trennende zwischen Staat und Gesellschaft, denn der Staat sei ein Instrument der Unterdrückung der Arbeiterklasse und diene einseitig den Interessen der Eigentümer an den Produktionsmitteln. 72
Die Definition des Staates durch HEGEL lässt Raum für eine demokratische Beteiligung der Öffentlichkeit und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, die historische Auflösung von privatem Eigentum an Herrschaftsgewalt und die Objektivierung von allgemeinen Interessen nachzuvollziehen. Deshalb lehnt sich folgende Definition an HEGEL an: Staat ist eine konstituierte Sphäre, die das allgemeine Interesse von den Individuen abstrahiert, veröffentlicht und dadurch den besonderen Interessen den objektiven Raum der Verwirklichung bietet.
2.1.3 Entstehung moderner bürgerlicher Staaten
Der Staat in der Form rationaler, nach unpersönlichen und kontrollierbaren Regeln ausgeübter Herrschaft, ist ein Phänomen der Moderne. 73 Zugleich ist seine Entstehung zuerst im Okzi-
67 ZÖLLER(2004), S. 220.
68 Vgl. GIUSTI (1987), S. 268.
69 Vgl. HEGEL (1970), S. 409.
70 Vgl. BADER/BERGER/GANßMANN/KNESEBECK (1987), S. 329-330.
71 Vgl. STAMMEN (2004), 186-188.
72 Vgl. BADER/BERGER/GANßMANN/KNESEBECK (1987), S. 373.
73 Vgl. WEBER (1976), S. 824.
Arbeit zitieren:
Martin Braun, 2008, Zwischen Staat und Markt - Offshore-Finanz-Zentren, München, GRIN Verlag GmbH
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Für MS Word 2003 - Update 2010
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