Inhaltsverzeichnis -1-
INHALTSVERZEICHNIS
1 EINFÜHRUNG 3
2 ALTER UND PFLEGE. 4
2.1 Hilfe- und Pflegebedarf im Alter 4
2.2 Ausgangslagen in Bezug auf sich entwickelnden/eintretenden Hilfe- bzw.
Pflegebedarf 7
2.3 Anspruch und Wirklichkeit in der gesetzlichen Pflegeversicherung 9
2.3.1 Ambulante Unterstützungs- und Versorgungssysteme 10
2.3.2 Belastungssituationen pflegender Angehöriger 12
2.3.3 Möglichkeiten und Grenzen ambulanter Unterstützungsangebote 13
2.3.4 Sicherung Ambulanter Unterstützungs- und Versorgungssysteme. 14
2.4 Inanspruchnahme von Unterstützungsmöglichkeiten. 17
3 DIE BEDEUTUNG VON CASE MANAGEMENT ZUR STÄRKUNG AMBULANTER PFLEGE 19
3.1 Phasen des Case Managements. 20
3.2 Zielrichtungen und Handlungsprinzipien des Case Managements 21
3.3 Notwendigkeiten für ein gelingendes Case Management 21
3.4 Ziele und Grenzen des Case Managements zur Sicherung der häuslichen
Pflege 23
4 RESÜMEE 25
5 AUSBLICK 26
LITERATURVERZEICHNIS 27
ANHANG 31
Abbildungsverzeichnis -2-
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Rahmenmodell von Hilfe- und Pflegebedarf im Alter
Abbildung 2: Hilfsquellen nach Altersgruppen
Abbildung 3: Inanspruchnahme ambulanter Dienste durch Hilfe- oder
Pflegebed ürftige
Abbildung 4: Belastungen der Hauptpflegepersonen
Abbildung 5: Hilfesystem zur Sicherung der Betreuung und Pflege im häuslichen
Umfeld
Abbildung 6: Inanspruchnahme des ambulanten Versorgungssystems
Abbildung 7:Verknüpfungssyteme im Case Management
Abbildung 8: Phasen des Case Managements.
Abbildung 9: Verteilung der Anpassungsmaßnahmen.
Abbildung 10: Bauliche Anpassungsmaßnahmen
Abbildung 11: Wohnungspassung durch Ausstattungsveränderungen
Abbildung 12: Wohnungsanpassung durch Hilfsmitteleinsatz
Abbildung 13: Wünsche von Pflegepersonen bezüglich Unterstützung
Einführung -3-
1EINFÜHRUNG
„Menschen im hohen Alter büßen oft durch Multimorbidität ihre Mobilität ein. Nach einem Leben in relativer Gesundheit und Rüstigkeit werden sie nun betreuungs- und pflegebedürftig, wenn sie sich nicht mehr selbständig [sic] versorgen können. … Pflegepersonen verlangen Dinge von ihnen, deren Sinn sie oft nicht verstehen können, ihr Wunsch, etwas zu tun oder zu leisten, wird häufig mit der Begründung abgetan, sie sollten sich ausruhen, statt daß [sic] man ihnen zuhört. Diese alten Menschen haben jedoch im Laufe ihres Lebens viele Erfahrungen gesammelt, von denen wir durchaus profitieren könnten. Resignation und Apathie sind häufig die Folge unserer mangelnden Zuwendung. Daher ist es wichtig, den uns anvertrauten Menschen ihre neue Umwelt so zu gestalten, daß [sic] sie sich darin wohl und sicher fühlen.“ (Korečić 1999, S.VII).
Dies sollte der Ausgangpunkt einer gelingenden Versorgung und Pflege von Menschen mit Hilfe- oder Pflegebedarf sein. Doch wie kann dieser Anforderung in Hinblick auf die Rahmenbedingungen und gesetzlichen Reglungen entsprochen werden?
Ausgehend von der Klärung der Frage, was Pflege im Alter bedeutet, was Hilfs- und Pflegebedürftigkeit ist, unter welchen Voraussetzungen sie erbracht wird und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen dabei eine Rolle spielen, soll die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf beleuchtet werden. Hierbei spielen insbesondere die vorhandenen Unterstützungs- und Versorgungsangebote eine wesentliche Rolle. Da der Großteil der ambulanten Pflege durch die Familie oder andere informelle Netzwerke erbracht wird, können diese ein erhebliches Entlastungspotential bieten. Das ist notwendig, um auch in schwierigen Pflege- und Versorgungssettings und bei Belastungssituationen pflegender Angehöriger die häusliche Pflege mittel- oder langfristig sichern zu können. Jedoch stellt sich die Frage, wie die Entlastungsangebote in Form der ambulanten Unterstützungsangebote der gesetzlichen Pflegeversicherung und anderer an ihre Nutzer gebracht werden. Oftmals besteht ein erhebliches Informationsdefizit auf Seiten der Betroffenen und deren Angehörigen, welche Leistungen in Anspruch genommen und wie diese finanziert werden können. Zudem ist die Landschaft der ambulanten Altenhilfe mit der Vielzahl ihrer Angebote nur schwer überschaubar. Wie können also notwendige und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote gebündelt und koordiniert werden, damit tatsächlich Entlastung für die Angehörigen entsteht, die Versorgungssicherheit aber trotzdem gewährleistet werden kann. An dieser Stelle kann die Methode des Case Managements/Unterstützungsmanagements greifen. Doch wie können damit die oben genannte Ziele erreicht werden, wie sieht die Versorgung mit Case Managementstrukturen in Deutschland aus? Vor dem Hintergrund der Maßgabe des SGB XI nach ambulanter vor stationärer Versorgung sollen diese Fragen in der vorlie- genden Arbeit bearbeitet werden.
Alter und Pflege -4-
2ALTER UND PFLEGE
Im SGB XI §8 Abs.1 wird die pflegerische Versorgung der Bevölkerung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet. In diesem Sinne arbeiten Länder, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen zusammen (§8 Abs.2 SGB XI), damit eine leistungsfähige, wohnortnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung der Bevölkerung gewährleistet werden kann (vgl. Grieb, Renn 1997, S.108). Je älter ein Mensch wird, desto schlechter ist im Regelfall sein Gesundheitszustand. Altersbedingt treten mit steigendem Lebensalter vermehrt chronifizierte Erkrankungen auf. Besonders die für das höhere Alter typische Multimorbidität spielt hierbei eine wichtige Rolle. Hochaltrigkeit ist nicht selten mit häufig auftretenden längerfristigen Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit verbunden (vgl. Vaskovicz 2004, S.167).
Bei der Erbringung einer gelingenden Pflege kann von einem Zusammenspiel von Pflegekonzepten, Pflegestandards und Pflegequalität ausgegangen werden. Donabedian definiert Pflegequalität nach dem Grad der Übereinstimmung der Ziele des Gesundheitswesens und der wirklich geleisteten Pflege (vgl. Korečić 1999, S.29).
Die pflegewissenschaftliche Grundlage zur professionellen Pflege alter Menschen bezieht sich auf folgende Aspekte:
- Pflege alter Menschen ist Arbeit in deren Lebensraum und Privatsphäre, - sie berücksichtigt biografisch gewachsene Strukturen der Selbstpflege, Alltagsbewältigung und -gestaltung vor dem Ziel der Erhaltung einer weitestgehenden Selbstständigkeit und Selbstbestimmung bis ans Lebensende,
- Pflege bezieht sich auf Basisaktivitäten des täglichen Lebens und soll reaktivierend und prophylaktisch gestaltet sein, wobei auch die Sterbebegleitung ein Aspekt ist. Aus diesen Bereichen ergeben sich die Grundlagen des interaktionistischen, lebensweltbezogenen pflegewissenschaftlichen Erklärungsmodells 1 (vgl. Entzian 1999, S. 95).
2.1 Hilfe- und Pflegebedarf im Alter
Die Gesundheit 2 ist eine der wichtigsten Veränderungen des Menschen. Ihr Wandel bzw. ihre Verschlechterung charakterisiert den Prozess des Alterns. Nicht jeder alte Mensch wird hilfe- oder pflegebedürftig. Die Entstehung von Hilfe- oder Pflegebedarf ist ein Prozess, in dem physische, psychische und soziale Entwicklungen eng miteinander verbunden sind. In
1 Pflegemodelle/Pflegetheorien: bedürfnisorientierte, interaktionsorientierte und pflegeergebnisorientierte Pflege-
modelle (vgl. Entzian 1999, S. 97f.).
Alter und Pflege -5-
Bezugauf die Bewältigungsstrategien 3 bei Pflege- und Hilfsbedürftigkeit spielt die individuelle Biografie eine wichtige Rolle, da Selbstbilder ein Resultat biografischer Entwicklungen sind (vgl. Pitzschke 1991, S.208).
Durch die steigende Lebenserwartung unserer Gesellschaft, steigt mit zunehmendem Alter das Risiko von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit, sprich das Angewiesensein auf fremde Hilfe. Dies bezieht sich insbesondere auf die Alltagstätigkeit (ADL 4 und IADL 5 ) (vgl. Wissert 1999, S.123).
Der Begriff Hilfebedarf wird in der Literatur nicht einheitlich/eindeutig definiert. Es kann davon ausgegangen werden, dass Hilfebedarf den „Zustand“ der so genannten Pflegestufe 0 charakterisiert. Das meint, dass ein tatsächlicher Unterstützungbedarf, meist im hauswirtschaftlichen Bereich, vorhanden ist, die Selbstpflege aber zum größten Teil noch erledigt werden kann. Konkret werden die Kriterien zur Einstufung in die Pflegestufe 1 nicht erfüllt, ein Hilfebedarf ist jedoch objektiv vorhanden.
Nach §14 Abs.1 SGB XI besteht Pflegebedürftigkeit dann, wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für den normalen Ablauf des täglichen Lebens für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten oder auf Dauer in erheblichem oder hohem Maße auf Pflege angewiesen ist 6 (vgl. Klie, Krahmer 1998, S.158). Die von den Pflegepersonen geleistete Hilfe ordnet sich in Unterstützung, teilweise oder vollständige Übernahme der alltäglichen Verrichtungen (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung). Auch Beaufsichtigung und Anleitung zur selbstständigen Erledigung dieser wird hierbei berücksichtigt (vgl. Grieb, Renn 1997, S.97).
2 Gesundheitsbegriff der WHO: „Gesundheit ist ein Zustand vollständigen physischen, seelischen und sozialen
Wohlbefindens und nicht bloß die Abwesenheit von Krankheit und Gebrechen.“ (Oyen zit.n. WHO New York,
1946)
3 Bewältigungsstrategien sind psychische Strategien des Umgangs mit Problemsituationen, handlungsschemati-
sche und pragmatische Reaktionen auf Krisen und veränderte Situationen im Verlaufe der Lebensgeschichte.
Problemlösungsstrategien können allein angewandt werden, mit professioneller und nicht professioneller Unter-
stützung oder Koordinierung von Hilfen (Case Management) (vgl. Pitzschke 1991, S.237).
4 Activities of daily living.
5 Instrumental activities of daily living.
6 „An deutlich negativen Effekten hat sich gezeigt, daß [sic] die gesetzliche Definition von „Pflegebedürftigkeit“ zu
eng gefasst ist. So erhalten Personen, die nach dem Begutachtungsverfahren nicht als „pflegebedürftig“ im Sinne
des Gesetzes eingestuft wurden, …, überhaupt keine Versicherungleistungen. … Vor allem Personen mit demen-
ziellen Erkrankungen oder mit psychischen Behinderungen fallen überproportional häufig aus dem Kreis der
Anspruchsberechtigten heraus.“ (Reichert 2003, S.44).
Alter und Pflege -6-
7 Abbildung 1: Rahmenmodell von Hilfe- und Pflegebedarf im Alter
(Abb. nach Wahl, Schneekloth 2006, S.24).
Im Verlauf des Alterns hin zu einem möglichen Hilfe- oder Pflegebedarf bestimmen das Wohnumfeld und die Ausstattung der eigenen Wohnung oder des Hauses die Möglichkeiten und Grenzen einer selbstständigen Lebensführung. Abhängig von der jeweiligen Situation, dem Bewältigungspotential sowie vorhandener sozialer Netzwerke, kann das Leben in der angestammten Wohnung aufrechterhalten werden oder aber ein Umzug in eine Einrichtung der stationären Altenhilfe kann notwendig werden (vgl. Bundesministerium für Familie, Seni-oren, Frauen und Jugend 1998, S.84). Pflegebedürftigkeit an sich ist aber noch kein Grund, in eine stationäre Wohnform zu wechseln 8 . Das zeigen die Statistiken, denn die größte Mehrheit älterer Menschen verbleibt auch bei Hilfe- und Pflegebedarf in ihrer Wohnung. Allerdings ist es richtig, dass bei steigendem Pflegebedarf das Risiko eines Wechsels in eine stationäre Einrichtung der Altenhilfe steigt (vgl. Mayer, Wagner 1996, S.270).
7 An Hand des Rahmenmodells werden Einflussmöglichkeiten auf das „System“ deutlich. Einflussnehmer kann in
diesem Zusammenhang der Case Manager sein (siehe Kapitel 2).
8 „Die Aufrechterhaltung einer eigenen Häuslichkeit wird mehrheitlich nach wie vor als entscheidende Rahmenbe-
dingung dafür betrachtet, das eigene Leben individuell und selbstbestimmt führen und gestalten zu können. Ein
Wechsel in eine stationäre Pflegeeinrichtung wird von den Betroffenen hingegen als Autonomieverlust und Mani-
festation von Gebrechlichkeit und fehlender Lebensqualität gedeutet.“ (Schneekloth, Wahl 2006, S.231).
Alter und Pflege -7-
2.2Ausgangslagen in Bezug auf sich entwickelnden/eintretenden Hilfe- bzw.
Pflegebedarf
Verschiedene Ausgangslagen in Bezug auf einen sich entwickelnden oder eintretenden Hilfe- bzw. Pflegebedarf und die Ausrichtung der Lebenswelt auf die sich verändernden Bedarfe spielen eine wichtige Rolle. Diese sollen im Folgenden als „typische Verläufe/Pflegekarrieren“ in Anlehnung an Wissert (1999, S.131ff.) in ihrem jeweils unterschiedlichen Ablauf und vergleichbarem Ausgang dargestellt werden.
Kostenübernahme als Selbstzahler + stationäre Leistungen nach SGB XI (i.d.R. kurzfristig)
Kostenübernahme mit stationären Leistungen nach SGB XI + Sozialhilfe (i.d.R. langfristig)
Alter und Pflege -8-
Steigenderoder sich verändernder Bedarf an häuslicher Versorgung (Qualität und Quantität)
Krankenhaus (Drehtür-Effekt) - Krankenhaus mit anschließendem Umzug in ein Pflegeheim
Kostenübernahme als Selbstzahler + stationären Leistungen nach SGB XI (i.d.R. kurzfristig)
Kostenübernahme mit stationären Leistungen nach SGB XI + Sozialhilfe (i.d.R. langfristig)
Mit Zunahme der jeweiligen Problemlagen werden die Beteiligten in immer komplexere Ebenen versetzt, wenn es darum geht, den Verbleib oder die Rückkehr in die Häuslichkeit zu organisieren. Im Vergleich dazu, stellt ein Umzug in eine stationäre Einrichtung eine verhältnismäßig einfache Problemlösung dar (vgl. Wissert 1999, S.133). Diese Darstellung verdeutlicht an Hand typischer Verläufe, die Notwendigkeit von Unterstützungsmanagement
Alter und Pflege -9-
zurÜberwindung von Krisen oder steigenden Bedarfen zur Sicherung häuslicher Pflege mit der Entlastung pflegender Angehöriger.
2.3 Anspruch und Wirklichkeit in der gesetzlichen Pflegeversicherung
Die Rahmenbedingungen für Pflege werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) vorgegeben. Die pflegerische Unterstützung nach der Bewilligung einer Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, besteht in der teilweisen oder vollständigen Übernahme von Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens. Dazu gehört auch die Beaufsichtigung oder Anleitung des Pflegebedürftigen, mit dem Ziel einer eigenständigen Übernahme der Verrichtungen. Die Pflege kann durch familiäre Unterstützung, ambulante Dienste und stationäre Pflegeeinrichtungen geleistet werden (vgl. Frank 1997, S.701). Die häusliche Pflege meint die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in ihrem angestammten Lebensumfeld. Häusliche Pflege umfasst insbesondere die Grundpflege. Diese wird bei Anspruchsberechtigung im Rahmen der Pflegeversicherung gewährt. Je nach Pflegestufe kann ein bestimmtes Budget in Form von Geld- oder Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Weitere Leistungen nach dem SGB XI sind Pflegehilfsmittel, Pflegekurse, Maßnahmen zur Wohnungsanpassung sowie die soziale Sicherung der Pflegepersonen (vgl. Grond 1995, S.11). Das Leistungsangebot der ambulanten Pflegedienste orientiert sich nach dem SGB V, SGB XI und SGB XII, welche diese Dienstleistungen finanzieren. Wesentliche Bestandteile der Unterstützungsleistungen sind die Behandlungspflege, Grundpflege sowie die Hauspflege 9 die die Leistungserbringer dem Kunden zuführen (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2001, S.110). Die teilstationäre Hilfe ist das Bindeglied zwischen der ambulanten und stationären Versorgung alter Menschen. Sie bietet zeitliche befristete Vollversorgung für die Hilfe- und Pflegebedürftigen. Zu den teilstationären Einrichtungen zählen die Tagespflege, Kurzzeitpflege sowie Tageskliniken der Geriatrie und Gerontopsychiatrie. Bei einem hohen Maß an Pflegebedürftigkeit oder unzureichender ambulanter Versorgung besteht die Möglichkeit der stationären Langzeitversorgung (vgl. Backes, Clemens 1998, S.272f.).
9 Die Behandlungspflege umfasst Maßnahmen der Heilbehandlung zur Linderung von Erkrankungen. Im Rahmen
der Grundpflege sollen körperliche, geistige und seelische Grundbedürfnisse befriedigt werden. Die Hauspflege
meint die hauswirtschaftliche Versorgung der Nutzer (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend 2001, S.110).
Alter und Pflege -10-
Abbildung2:
Hilfsquellen nach Altersgruppen
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
(Abb. nach Mayer; Wagner 1996, S.270).
Die obige Abbildung verdeutlicht die Verteilung der in Anspruch genommen Unterstützungsleistungen. Insbesondere bei Hochaltrigen spielt die formelle und stationäre Versorgung eine zunehmende Rolle.
2.3.1 Ambulante Unterstützungs- und Versorgungssysteme
„Pflegende müssen wissen, wie wichtig es für einen Menschen ist, über einen eigenen Wohnraum verfügen zu können. Wohnen bedeutet wesentlich mehr, als ein Dach über dem Kopf zu haben und gegen Kälte und Nässe geschützt zu sein.“ (Entzian 1999, S. 107). Es gibt mittlerweile eine Vielzahl formeller Unterstützungssysteme für pflege- und hilfebedürftige alte Menschen. Zu diesen sozialstaatlichen Einrichtungen kann unter anderem folgendes gezählt werden:
• Hilfen für die Grundversorgung mit mobilen und stationären Mahlzeitendiensten, Körperpflegedienste, Fahr- und Begleitdienste, hauswirtschaftliche Hilfen und Altenwohnungen
• Hilfe bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit mit ambulanter Versorgung, sozialpsychiatrische Dienste, Notrufdienste, Hilfen für pflegende Angehörige,
Pflegehilfsmittelverleih und alternative ambulante Wohnformen (vgl. Backes, Clemens 1998, S.266f.).
Alter und Pflege -11-
Abbildung3: Inanspruchnahme ambulanter Dienste durch Hilfe- oder Pflegebedürftige
10% 5% 0%
(vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2001, S.110). Lediglich eine Minderheit älterer Menschen nimmt professionelle Pflege in Anspruch. 80% der älteren Menschen lebt weitgehend selbstständig. Hilfe- und Pflegebedarf bezieht sich insbesondere auf Bereiche wie Baden, An- und Auskleiden, Aufstehen, Toilettengang und das Essen. Die notwendige Unterstützungsleistung wird zum größten Teil von Angehörigen oder anderen sozialen Netzwerken (Nachbarn, Freunde oder Bekannte) erbracht. Die Wahrscheinlichkeit, dass formelle Hilfen in Anspruch genommen werden steigt, wenn der oder die Betroffene alleine lebt und Angehörige nicht in der Nähe wohnen. Die Nutzung stationärer Versorgungsangebote steigt mit zunehmendem Alter. Professionelle Hilfearragements gewinnen dann an Bedeutung, wenn Pflegebedürftige nicht auf Angehörige oder andere soziale Netzwerke zurückgreifen können oder wollen sowie bei überlasteten Laien-Pflegearragements (vgl. Entzian 1999, S. 117f.)
An Bedeutung gewinnt zudem die Kooperation von ambulanten Pflegediensten und Angehörigen. Bislang werden die Kombinationsleistungen der Pflegeversicherung nur in einem geringen Umfang in Anspruch genommen. Das Vertrauen in professionelle Dienstleistungsanbieter muss weiter gestärkt werden, um privat Pflegende Entlastungsangebote zukommen zu lassen. Zudem ist die Pflege alter Menschen in Abgrenzung von der klassischen Krankenpflege unter anderen Bezügen zu betrachten. So unterliegt die Hilfe- und Pflegebedürftigkeit im Alter anderen Bewertungen als der vorübergehenden Notwendigkeit z.B. der professionellen Versorgung einer Wunde nach einer Operation, was Auswirkungen auf das Selbstbild und Selbstverständnis der Betroffenen hat 10 . (vgl. Entzian 1999, S. 118).
10 Insbesondere die Privatsphäre in der Wohnung wird gerade mit zunehmendem Alter immer wichtiger. So wird
nachvollziehbar, dass es für Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf ein schwieriger Schritt ist, professionelle Pfle-
gekräfte in ihrer Wohnung zuzulassen. Vorbehalte gegen Fremde sind als maßgebliche Barriere für Nutzung
professioneller (Pflege-)Dienstleistungsanbieter zu sehen (vgl. Entzian 1999, S. 95).
Alter und Pflege -12-
2.3.1.1Belastungssituationen pflegender Angehöriger
Im Rahmen der familiären Pflege wird häufig lange auf professionelle Hilfe verzichtet weil entweder keine professionellen Hilfen zur Verfügung stehen und die Finanzierung dieser nicht gesichert ist, beziehungsweise keine Kenntnis über mögliche Hilfen sowie zu deren Finanzierung existiert. Oft bestehen Hemmungen von Seiten der Angehörigen, die dazu führen, dass auf Unterstützungsleistungen verzichtet wird. (vgl. Backes, Clemens 1998, S.278). Mit der Übernahme der Pflegerolle ergeben sich jedoch radikale Einschnitte in das tägliche Leben der pflegenden Person, so zum Beispiel Einschränkungen der Erwerbstätigkeit, Veränderungen der äußeren Erscheinung des Betroffenen durch die Erkrankung, Einschränkungen der Regenerationsmöglichkeiten der Pflegeperson sowie im sozialen Leben (vgl. Gräßel 2000, S.86).
Abbildung 4: Belastungen der Hauptpflegepersonen
50% 40% 30% 20% 10% 0%
(Abb. nach Schneekloth 2006, S.88).
Die Belastungssituationen pflegender Angehöriger beziehen sich insbesondere auf folgende Bereiche: körperliche, geistig-seelische sowie soziale Beeinträchtigungen. Diese Belastungssituationen haben Auswirkungen auf die Qualität der Pflege sowie die langfristige Pflegebereitschaft und -fähigkeit innerhalb der Familie. Häusliche Pflege ist nicht selten defizitär. Dies liegt unter anderem an den hohen Anforderungen an die nicht professionellen Pflegepersonen ohne entsprechende Ausbildung, aber auch die häufig mangelhafte Versorgung und Unterstützung durch ambulante und teilstationäre Pflegedienste. Schwierige Familienstrukturen, zum Beispiel durch weniger Großfamilien mit intakten sozialen Netzwerken, abnehmende Haushaltsgrößen und sinkende Bereitschaft mit den Kindern zusammen wohnen zu wollen, können häusliche Pflege außerdem erschweren. Weiterhin spielen defizitäre Wohnverhältnisse 11 und die Struktur der sozialen und finanziellen Absicherung eine Rolle (vgl. Braun 1992; S.26).
11 Die Wohnungen der Gruppe der 55-69 Jährigen weisen in rund 21% der Fälle bauliche Mängel auf, bei den
Senioren zwischen 70-85 Jahren ist das sogar bei etwa 25% der Fall (vgl. Kleiber u.A. 2003, S.29.)
Alter und Pflege -13-
„Nebendem Partner bzw. der Partnerin nehmen die erwachsenen Kinder eine - mit zunehmendem Alter und zunehmender Beeinträchtigung - wichtigere Rolle als Unterstützungsgeber für ältere Menschen ein.“ (Künzel-Schön 2000, S.137). Deutlich wird dies darin, dass ältere Menschen die nicht alleinstehend sind und/oder Kinder haben seltener in stationären Einrichtungen leben als alleinstehende, kinderlose Menschen (vgl. Künzel-Schön 2000, S.137).
Ambulante Pflegedienste werden meist vorübergehend bei akuten Erkrankungen oder bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit im Wohnbereich der Betroffenen tätig. Zielgruppe 12 sind allein lebende ältere Menschen, Familien mit pflegenden Angehörigen und Haushalte älterer Ehepaare mit Pflegebedarf (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2001, S.110).
Während insgesamt seit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung von einem bedarfsgerechten Ausbau der Pflegesachleistungen ausgegangen wird, gibt es nach wie vor Defizite in den Bereichen der zielgenauen und niedrigschwelligen Hilfsangeboten, Beratung und Qualifizierung sowie der Entlastung pflegender Angehöriger 13 . Schneekloth (2006, S.92) fordert an dieser Stelle den Ausbau von Informations- und Beratungsangeboten, Vernetzung und Kombination der professionellen und semiprofessionellen Hilfsangeboten.
2.3.1.2 Möglichkeiten und Grenzen ambulanter Unterstützungsangebote
Die ambulante Pflege kann in professioneller Altenpflege und informeller Hilfe und Pflege unterschieden werden. Im Rahmen der professionellen Pflege wird die Pflege, Behandlung und Betreuung von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen durch ambulante Pflegedienste in der häuslichen Umgebung gewährleistet. Die informelle Pflege basiert auf Pflege- und Hilfeleistungen die von Angehörigen, Freunden, Nachbarn und anderen informellen Netzwerken erbracht. Diese sollen durch ambulante Hilfsangebote unterstützt und entlastet werden (vgl. Wettstein u.a. 2001, S.42). Möglichkeiten der ambulanten Pflege liegen in der • Aktivierung der Selbsthilfe bei Behinderungen und Einschränkungen • Unterstützung der informellen Netzwerke
• Erhaltung des gewachsenen Beziehungsnetzes mit dessen kurativer und präventiver Wirkung
12 Die Zielgruppe ambulanter Pflegedienste lässt sich recht differenziert charakterisieren. Dabei handelt es sich in
erster Linie um überwiegend alte und hochaltrige Menschen mit verhältnismäßig leichtem Betreuungsbedarf
(Pflegestufe 1). Es handelt sich in der Mehrzahl um Frauen, die zu Hause versorgt werden. Bei den gesundheitli-
chen Einschränkungen handelt es sich zum größten Teil um multiple Funktionseinschränkungen (vgl.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2001, S. 111).
13 Wünsche von Pflegepersonen bezüglich Unterstützung siehe Anhang.
Alter und Pflege -14-
• Verhinderungund Verkürzung/Verzögerung von Hospitalisierung • Stärkung kostengünstiger ambulanter Versorgungsstrukturen insbesondere bei leichter und mittelschwerer Pflegebedürftigkeit
• Bei Vorhandensein intakter Familienstrukturen und engagierter Angehöriger kann in der angestammten Wohnung auch schwerste Pflegebedürftigkeit mit Unterstützung professioneller Pflegeleistungen geleistet werden Grenzen der ambulanten Pflege liegen in • Verschlechterung des Gesundheitszustandes • Zusammenbrechen des bisherigen Hilfesystems
• Selbstversorgung ist nicht möglich und ein Helfersystem wurde nicht rechtzeitig aufgebaut
• Defizitäre Wohn- und Wohnumfeldbedingungen 14 (vgl. Heinemann-Knoch, Knoch, Korte 2006, S.168f.).
• Ambulante Pflege kann bei schwerer Pflegebedürftigkeit ein dekompensiertes informelles Hilfenetzwerk nicht ersetzen (vgl. Wettstein u.a. 2001, S.43). Zudem ist das Angebot an ambulanten Unterstützungsangeboten mittlerweile so vielfältig geworden, dass ein Überblick der Möglichkeiten der Inanspruchnahme insbesondere für Betroffene und deren Angehörige schwierig ist. Fehlt es an Unterstützung bei der Herstellung gelingender Pflege- und Unterstützungsarragements, kann die Grenze ambulanter Pflege schnell erreicht sein und damit scheitern.
2.3.2 Sicherung ambulanter Unterstützungs- und Versorgungssysteme
Bei entstehendem Pflegebedarf geht es neben der finanziellen Sicherung in der Regel darum, Pflege- und Unterstützungsarragements zu finden, die einen unerwünschten Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung vermeiden 15 und ggf. pflegende Angehörige entlasten. Die Versorgung in der angestammten Wohnung umfasst den Facettenreichtum des Begriffs „Häuslichkeit“. Somit wird klar, dass bei der Organisation von Hilfe- und Pflegeleistungen nicht nur die Ordnungs- und Hygieneaspekte eine Rolle spielen. Vielmehr geht es um Ganzheitlichkeit und Berücksichtigung der Möglichkeiten und Grenzen der Teilhabe am
14 Die oben angeführten Grenzen der ambulanten Versorgung können abgefedert oder verwischt werden, indem
ein gelingendes Case Management in Anspruch genommen wird. Dies kann die Betroffen dabei unterstützen,
auch in prekären Situationen bei Bedarf und Wunsch die häusliche Pflege zu stärken, zu ermöglichen, zu organi-
sieren und pflegende Angehörige zu entlasten (siehe Kapitel 2).
15 „…die meisten alten Menschen wollen ihre Wohnung nicht verlassen, sondern so lange wie möglich in der
häuslichen Umgebung versorgt werden.“ (Wissert 1999, S.124). Deutlich wird der gewünschte Vorrang häuslicher
Versorgung nach Infratest. So kommt bei 48% der Angehörigen und 38% der Betroffenen ein Umzug in ein Pfle-
geheim auf gar keinen Fall in Frage (vgl. Schneekloth 2006, S. 86).
Alter und Pflege -15-
gesellschaftlichenLeben, Selbstbestimmung sowie vorhandene individuelle und familiäre Selbstpflegekompetenzen (vgl. Wissert 1999, S.124).
Die Sicherung ambulanter Versorgungsvorformen entspricht dem Grundsatz des SGB XI ambulant vor stationär. Zudem ist ein Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung für die Betroffenen als Krisensituation zu betrachten. Diese Belastungssituation geht nicht selten mit akuter Verwirrtheit und Desorientiertheit einher. Die gesamte Sozial- und Lebenssituation ändert sich (vgl. Korečić 1999, S.345).
Grundlage für eine bedarfsgerechte Versorgungssicherung insbesondere im ambulanten Bereich ist die genaue Erfassung des Hilfe- und Pflegebedarfs. Nur so können die zur Verfügung stehenden Unterstützungsangebote und Ressourcen optimal eingesetzt werden (vgl. Wettstein u.A. 2001, S. 42).
Neben dem Verbleib in der angestammten Wohnung ist die Beachtung des Drehtüreffekts ein bedeutender Aspekt. Nach gravierenden gesundheitlichen Krisen entsteht bei den Betroffenen nicht selten eine Versorgungs- und Behandlungsdynamik. Diese Situation kann zur Gefährdung der häuslichen Pflege beitragen. Zur Stärkung und Sicherung der häuslichen Pflege ist Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger eine Grundvoraussetzung. Nicht selten ist die Pflegepersonen (in der Regel Schwiegertöchter oder Partner) bereits im fortgeschrittenen Alter oder gesundheitlich eingeschränkt. So potenziert sich die Belastung durch die Pflege des Angehörigen (vgl. Wissert 1999, S.124).
Zu deren Entlastung und bei fehlenden sozialen Netzwerken kann zur Sicherung der häusli- chen auf ein umfangreiches Hilfesystem zurückgegriffen werden.
Alter und Pflege -16-
Abbildung5: Hilfesystem zur Sicherung der Betreuung und Pflege im häuslichen Umfeld Ambulant
(Abb. nach Wissert 1999. S.135)
Diese Übersicht verdeutlicht die Komplexität des Hilfesystems und Herausforderung der bedarfsgerechten Organisation von Unterstützungsleistungen. Dies stellt nicht selten eine Heraus- wenn nicht gar Überforderung der Betroffenen und dessen Angehörige dar - aber zum Teil auch der professionellen Helfer. Sind notwendige Hilfe nicht richtig zusammengestellt, besteht das Risiko stationärer Pflege (vgl. Wissert 1999, S.134). Abhilfe kann hierbei das Unterstützungsmanagement liefern, welches das Selbstbestimmungsrecht und Mitwirkungsrecht des Pflegebedürftigen berücksichtigt. „Die zentrale Aufgabe eines Beraters in der Pflegeanbahnung besteht darin, so genannte Aktionssysteme aufzubauen, in denen viele verschiedene Personen, Gruppen und Institutionen jeweils ihren Teil zur Bearbeitung eines Systems beitragen.“ (Wissert 1999, S.136). Im Ergebnis eines solchen Unterstützungsmanagements sollen qualitativ gute Pflegearragements installiert
Alter und Pflege -17-
werden,die flexibel ausgestaltet werden können, um so die Pflege zu Hause möglichst lange sicherstellen zu können (vgl. Wissert 1999, S.136f.).
2.4 Inanspruchnahme von Unterstützungsmöglichkeiten
In der ambulanten Versorgung ist die Bereitschaft und das Bewusstsein, Geld für Pflegedienstleistungen zu investieren bislang nicht besonders ausgeprägt. Der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen die in ihrer angestammten Wohnung leben, nehmen die Geldleistungen der Pflegeversicherung in Anspruch.
Abbildung 6: Inanspruchnahme des ambulanten Versorgungssystems
(Abb. nach Schneekloth 2006, S.84).
Um die Akzeptanz professioneller Pflegeangebote zu stärken und damit eine bessere Verknüpfung zwischen formeller und informeller Unterstützung zu schaffen und damit eine Entlastung von pflegenden Angehörigen zu erreichen ist Vertrauensbildung notwendig. Diese kann z.B. durch
- bessere Kooperation zwischen ambulantem Pflegedienst und pflegenden Angehörigen und
- dem Nachweis des Nutzens der professionellen Pflege geschaffen werden (vgl. Schneekloth 2006, S.84).
Alter und Pflege -18-
Grundlagein diesem Prozess ist die Pflegewissenschaft, die zur Systematisierung des Pflegewissens, der Überprüfung vorhandener Pflegekonzepte und der Entwicklung von pflegegeeigneten theoretischen Bezügen beiträgt. Dazu gehören unter anderem: - der Nachweis über die Effizienz und Effektivität von professioneller Pflege - Entwicklung pflegeethischer Handlungen und beruflicher Verhaltensgrundlagen hin zu einem tragfähigen Selbstverständnis von Pflege
- Erfassung des Pflegebedürftigen mit seinen individuellen Bedarfen und der Lebenssituation sowie
- Zusammenfassung der institutionellen, organisatorischen, rechtlichen und berufspolitischen Rahmenbedingungen (vgl. Entzian 1999, S. 93f.).
Rund 93% aller alten Menschen leben in ihrer normalen Wohnung, nur 7% wohnen in stationären Pflegeeinrichtungen. Diese Tatsache verdeutlicht die Wichtigkeit der Wohnungsanpassung zur Sicherung des Verbleibs in der Häuslichkeit (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1998, S.94). Wohnraumanpassung meint die Maßnahmen zur Verbesserung der räumlichen Wohnverhältnisse, entweder durch eine bedarfsgerechte Planung des Wohnungsbaus oder durch eine Anpassung des Wohnungsbestandes 16 (vgl. Kremer-Preiß, Stolarz 2003, S.33). Die der Wohnungsanpassung vorgestellte Wohnberatung besteht seit ca. 10 Jahren, dies ist vielen Bürgerinnen und Bürgern inhaltlich nur unzureichend bekannt. Die Unwissenheit führt unter anderem dazu, dass bei hochbetagten Menschen umfassende Anpassungsmaßnahmen kaum noch hilfreich sind. Hier kann nur noch durch den Einsatz von Hilfsmitteln eine kleine Entlastung erreicht werden (vgl. Kremer-Preiß, Stolarz 2004, S.31). An dieser Stelle käme den Betroffenen der Einsatz von Unterstützungsmanagement zu Gute.
Die durch Einführung der Pflegeversicherung erhofften positiven Effekte in Bezug auf die Stärkung der ambulanten vor stationärer Pflege sowie der Rehabilitation vor Pflege haben sich nicht wie erwartet erfüllt. Diese Grundsätze können nach Wissert (1999, S.123) nur dann in adäquater Qualität umgesetzt werden, wenn der materiellen Entlastung (Geldleistungen) die verschiedenen Angebote des Versorgungssystem sinnvoll auf einander abgestimmt sind und beim Knüpfen von Versorgungsnetzen dem Einzelnen eine entsprechende Beratungshilfe angeboten wird. Ist dies nicht der Fall, kommt es sowohl finanziell als auch qualitativ zu Einbußen bei der erbrachten Pflege-/Unterstützungsleistung.
16 Die Finanzierung der Wohnraumanpassung kann für Leistungsberechtigte über die Pflegekasse erfolgen,
Hilfsmittel werden durch die Kranken- bzw. Pflegekasse finanziert und weitere Kostenträger können das Sozial-
amt, Wohnungsbauförderung, Versorgungsamt oder kommunale Förderprogramme sein (vgl. Kleiber u.A. 2003,
S.114).
Verteilung der Maßnahmen zur Wohnungsanpassung siehe Anhang.
Die Bedeutung von Case Management zur Stärkung ambulanter Pflege -19-
3DIE BEDEUTUNG VON CASE MANAGEMENT ZUR STÄRKUNG AMBULANTER PFLEGE
“Case Management ist eine professionelle Verfahrensweise, mit der personenbezogen ein Versorgungszusammenhang … bearbeitet wird. Er verknüpft formelle Dienste mit informeller, „häuslicher“ Lebensführung einer Person oder Familie in ihren sozialen und gesundheitlichen Belangen.“ (Wendt 1997, S.30).
Die Zielstellung in der Methode des Case Managements lässt sich in folgender Abbildung darstellen:
Abbildung 7: Verknüpfungssyteme im Case Management
(Abb. nach Wendt 1997, S.30).
„Durch einen formal und inhaltlich modifizierten Beratungsablauf der Einzelhilfe kann das Unterstützungsmanagement wesentlich dazu beitragen, qualitativ zufrieden stellende Pflegesettings bei der Versorgung alter Menschen einzurichten. Die Methodik des Beratungsansatzes nutzt die Selbsthilfepotentiale pflege- und hilfebedürftiger Menschen auch in komplexen Problemlagen zu verwirklichen und integriert die vorhandenen Selbsthilferessourcen in den Planungs- und Hilfeprozess.“ (Wissert 1999, S.121). Tritt bei einem Menschen Hilfe- oder Pflegebedarf ein, ist es in der Regel notwendig, so schnell wie möglich zu klären, ob und unter welchen Bedingungen die Weiterführung des angestammten Haushaltes möglich ist. Dies ist die Schnittstelle zur professionellen Fachberatung (Case Management/Unterstützungsmanagement), die entsprechende Bedarfslagen im Rahmen eines Assessments analysiert und bei der Hilfeplanung verfügbare und geeignete professionelle und semiprofessionelle Hilfsangebote bedarfsgerecht bündelt. Zielstellung dieser Beratungssysteme ist die passgenaue Zusammenstellung von Leistungsangeboten entsprechend den Unterstützungsbedarfen. In diesem Prozess werden Selbsthilfepotentiale des Betroffenen und dessen sozialen Netzwerkes gestärkt. So soll die aktuelle Lebenssitua-
Die Bedeutung von Case Management zur Stärkung ambulanter Pflege -20-
tiongestärkt und nach Möglichkeit ein Umzug in stationäre Einrichtungen der Altenhilfe vermieden oder verzögert werden 17 (vgl. Engels, Pfeuffer 2006, S.191).
3.1 Phasen des Case Managements
Der Arbeitsprozess des Case Managements kann in verschiedene Phasen gegliedert wer-den:
Abbildung 8: Phasen des Case Managements
- Evaluation der Ergebnisse (summativ)
- Umsetzung des Unterstützungsplans
- Begleitung und Steuerung des Prozess
- Beobachtung des Hilfeverlaufs
- regelmäßiger Kontakt zu Nutzern und
Unterstützungsleistern
- Kontrolle der Einhaltung des Unterstütz-ungsplans
- fortlaufende Prozessevaluation (formativ) (Abb. nach Galuske 2001, S.196ff.).
Keine der vorhergehenden Phasen ist komplett abgeschlossen, das Unterstützungsmanagement in seiner Gesamtheit ist damit ein zirkulärer Prozess.
17 Eine flächendeckende Versorgung mit entsprechenden Informations- und Beratungszentren konnte bislang in
Deutschland nicht umgesetzt werden.
Die Bedeutung von Case Management zur Stärkung ambulanter Pflege -21-
3.2Zielrichtungen und Handlungsprinzipien des Case Managements
Die Zielrichtung eines gelingendes Case Managements richtet sich an folgenden Aspekten
aus:
- arrangieren von Unterstützungssettings für Menschen die in ihrer Funktionsfähigkeit eingeschränkt sind (Eingliederung und Rehabilitation)
- Stärkung der Ressourcen und Kompetenzen des Pflegebedürftigen (Selbstständigkeit und Selbstbestimmung)
- Vermittlung geeigneter Dienstleistungen (bedarfsorientierter Makler) Die Handlungsprinzipien des Unterstützungsmanagements bieten folgende Vorteile für die Nutzer: - Beratungshilfe aus einer Hand - Ziel- und Aufgabenorientierung - Zeitliche Befristung der Begleitung
- Beratungs- und Prozesssteuerungsneutralität (vgl. Wissert 1999, S.140f.). Nach Wissert (1999, S.133) ist davon auszugehen, dass „Problemlagen und Ziele hinsichtlich der Verbesserung und Stabilisierung bestehender häuslicher Pflegearragements … allmählich die hauptsächlichen Anlässe für Beratungshilfen.“ bilden. In dieser Aussage verdeutlich Wissert die Dringlichkeit und Notwendigkeit von Case Management im Bereich der Altenhilfe zur Sicherung der ambulanten Pflege.
3.3 Notwendigkeiten für ein gelingendes Case Management
Stellt Case Management nur ein zusätzliches Angebot in der Vielfalt der Altenhilfe dar, oder ist es als notwendige Ergänzung, als Lotsendienst für die oft unüberschaubaren Unterstützungsmöglichkeiten zu betrachten? In der Literatur werden folgende Argumente für die obligate Notwendigkeit von Case Management benannt:
- auseinanderdriftende und ausdifferenzierende Hilfesysteme tragen zu komplexen und komplizierten individuellen Lebenslagen bei
- verändertes sozialpolitisches Verständnis führt zur Ausweitung ambulanter Hilfen
Die Bedeutung von Case Management zur Stärkung ambulanter Pflege -22-
- Veränderungdes Selbstverständnisses von Pflege
- Ökonomisierung wohlfahrtsstaatlicher Hilfen führt zu einem Paradigmenwechsel der Sozialen Arbeit
Zudem liefert die lebensweltliche Orientierung der Pflege weitere Argumente für ein gelingendes Unterstützungsmanagement:
- Sowohl eine lebensweltlich orientierte Pflege als auch das Case Management sind ressourcenorientierte Konzepte,
- Prävention und Gesundheitsförderung ist in Zusammenhang mit der Übernahme von Verantwortung und Engagement möglich (dem Grundsatz des SGB XI Rehabilitation vor Pflege kann mit diesem Ansatz entsprochen werden),
- Akzeptanz von Pflegestandards - professionelle Pflege muss als Dienstleistungsangebot den Kunden bedarfsorientiert begegnen - das Case Management kann Kundenorientierung und Verbraucherstärkung unterstützen
- Pflegende Angehörige benötigen als Unterstützungs- und Entlastungsmomente Partnerschaft und Respekt - der Case Manager kann dies als neutraler „Berater“ anbieten
- Gesundheits- und Pflegeperspektiven die Eigeninitiative und vertrauensvolle Unterstützung durch fachliche Kooperation fördern, werden im Sinne einer Marktsteuerung an Bedeutung gewinnen (vgl. Steiner-Hummel 1998, S.23).
18 Aus diesen Erkenntnissen ergeben sich neue Anforderungen an die Altenhilfe, die im Bereich der Beratung
umgesetzt werden können. So kann dem Unterstützungsbedarf in den Bereichen Planung und Organisation von
Pflege entsprochen werden. Dies kann sowohl durch punktuelle Unterstützung als auch durch ein umfassendes
Unterstützungsmanagement erfolgen. Dies führt zur Anwendung der Methode Case Management, bei dem ge-meinsam mit dem Hilfe- oder Pflegebedürftigen unter Einbeziehung seines sozialen Umfeldes ein adäquates
individuelles Hilfearragement erarbeitet wird (vgl. Wissert 1999, S.129).
Die Bedeutung von Case Management zur Stärkung ambulanter Pflege -23-
DerAlltag von Menschen mit Pflegebedarf und deren unterstützenden Angehörigen benötigt zur langfristigen Sicherung der Versorgungssicherheit ggf. Unterstützung durch Profis, da die Versorgungsstrukturen vielfältig und zwischen ambulant und stationär nicht selten gegenläufig sind. Case Management kann dabei helfen:
- den Alltag von pflegenden Angehörigen durch die Vermittlungs- und Organisationsassistenz zu sichern und zu stabilisieren,
- die Selbstsorge der pflegenden Angehörigen zu fördern und Entlastungsmöglichkeiten zu schaffen
- die Kommunikation zu fördern und Netzwerke zu schaffen (vgl. Steiner-Hummel 1998, S.34ff.).
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer der Case Manager sein und diese vielfältigen Aufgaben übernehmen soll. Bundesweit gibt es Entwicklungen in verschiedene Richtungen. Mehrheitlich wird allerdings davon ausgegangen, dass die Soziale Arbeit die geeignete Profession für dieses Aufgabenfeld sei.
3.4 Ziele und Grenzen des Case Managements zur Sicherung der häuslichen
Pflege
„Die Güte häuslicher Hilfe und Pflege ist … abhängig von einer verbindlichen Verpflichtung der privaten Unterstützungsperson, einer positiven emotionalen Bindung zwischen den Beteiligten und einer frühzeitigen Entlastung durch zusätzliche ambulante und komplementäre Hilfen.“ (Heinemann-Knoch, Knoch, Korte 2006, S.171).
Ziel des Case Managements ist vor allem die Beseitigung von Defiziten in der häuslichen Pflege. Dazu gehört z.B. die tatsächliche Inanspruchnahme von - Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege
- Nutzung weiterer (mobilitäts-)fördernder Hilfsmittel, Mobilitätshilfedienste, Mobilitätstraining, Kontinenztraining und Notrufsysteme
- Vernetzung von vorpflegerischen und ergänzenden Hilfsangeboten (z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen) 19
- Finanzierbare Angebote an 24-Stundenpflege zur Entlastung pflegender Angehöriger - Bewusstmachung und reflektierte Anwendung von Selbstpflegemöglichkeiten für Angehörige.
19
„In diesem Zusammenhang wird die Pflegebereitschaft von Familien und anderen informellen Helfergruppen …
durch verschiedene Anreizsysteme (finanzielle und materielle Hilfen, kostenlose Pflegekurse, die Möglichkeit, bei
Krankheit oder Urlaub für einen begrenzten Zeitraum kostenlose Kurzzeitpflegeangebote in Anspruch nehmen zu
können) unterstützt.“ (Reichert u.a. 2003, S.38). Diese Unterstützungsleistungen können jedoch nur zur Entlas-
tung in Anspruch genommen werden, sofern die informellen Helfer von ihnen Kenntnis haben, deren
Finanzierung ggf. geklärt wird und eine bedarfsgerechte Koordination derer möglich ist. An dieser Stelle kann das
Unterstützungsmanagement greifen.
Die Bedeutung von Case Management zur Stärkung ambulanter Pflege -24-
ZurUmsetzung dessen bedarf es vor allem Angebote von Beratung und Case Management für pflegende Angehörige und Betroffene. Eine entsprechende Infrastruktur als Regelangebot mit stabiler Finanzierung muss jedoch erst geschaffen werden. Gelingt die Beseitigung der genannten Defizite, können stabile Pflegearragements hergestellt werden. Heinemann-Knoch, Knoch und Korte (2006, S.171) sprechen dann von einer „neuen Kultur des Helfens“ die von Seiten der Haushalten mit einer „Kultur des sich helfen lassens“ ergänzt werden muss.
Dass das Case Management als Regelleistung bislang nicht in der Pflegeversicherung integriert ist, ist als eigentliches Defizit zu betrachten. Dies ist darin zu sehen, dass die „… Erreichbarkeit der Hilfeelemente und deren Koordinierung (oftmals eine Überforderung der Betroffenen darstellt, Anm. d. Verf.). Tritt ein komplexer Hilfebedarf auf und das womöglich noch … unverhofft, dann ist der Hilfebedürftige oder - falls vorhanden - seine Angehörigen, immer noch sein eigener ,case manager´, weil es an regelhaft verfügbaren Stellen fehlt, die diese Aufgabe für ihn kompetent und verbindlich übernimmt.“ (Ziller 1996, S.63). Die regelhafte Einführung von Case Management auf Länderebene, bedarf einer politischen Legitimation. Denkbar wären Modellprojekte oder obligatorische Inanspruchnahme dieses Angebotes an bestimmten Stellen des Versorgungssystems (ambulante Einrichtungen oder integrierte Versorgungseinrichtungen). So könnte gewährleistet werden, dass Betroffene zum richtigen Zeitpunkt bedarfsgerechte Versorgungssettings nutzen können und „Fehl- inanspruchnahmen“ verhindert werden können (vgl. Hasseler, Görres 2005, S.142).
Resümee -25-
4RESÜMEE
Die Versorgungsstrukturen für hilfe- und pflegebedürftige alte Menschen können hierarchisch gestaffelt betrachtet werden und sind dementsprechend vielfältig. Beginnend bei der häuslichen Pflege durch Angehörige oder Bekannte über die ambulante Versorgung durch Pflegedienste zu teilstationären Angeboten bis hin zu stationären Einrichtungen der Langzeitpflege. Mit stufenweisem Anstieg steigt die Versorgungssicherheit aber auch die Institutionalisierung der Angebote. Der Maßstab des SGB XI sieht die ambulante vor der stationären Versorgung, welches sich in der Realität widerspiegelt. Der Großteil der häuslichen Pflege wird von Angehörigen geleistet. Jedoch kann die häusliche Pflege ein erhebliches Belastungspotential mit sich bringen. Um diesem zu entsprechen, bietet die Pflegeversicherung diverse Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger. Die Gesamtsituation Hilfs-und Pflegebedürftiger ist allerdings differenzierter zu betrachten. Zum einen geht es um die Sicherung der häuslichen Pflege durch Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger. Zum anderen geht die Blickrichtung auf jene Lebenssituationen, wo erst einmal eine Versorgungssicherheit hergestellt werden muss. Ansatzpunke sind hierbei die Modelle der „Plötzlichen Krise“ und der „Schleichenden Verschlechterung“ des Gesamtzustandes. In beiden „Fällen“ geht es um die mittel- oder langfristige Sicherung der Versorgung im häuslichen Bereich zur Vermeidung unnötiger und unerwünschter Einzüge in ein Pflegeheim. In beiden Fällen spielt sowohl das familiäre/soziale Setting als auch ein Klinikaufenthalt eine bedeutsame Rolle. Dies kann der Ansatzpunkt für ein gelingendes Case Management sein, welches das Ziel der mittel- oder langfristigen Sicherung der Versorgung im häuslichen Bereich zur Vermeidung unnötiger und unerwünschter Einzüge in ein Pflegeheim verfolgt. Im Prozess des Case Managements werden Beteiligte aus Sicht des Betroffenen einbezogen, sowie bedarfsgerechte Pflegesettings gemeinsam erarbeitet. Dieses ressourcenorientierte Instrument, welches die Selbsthilfepotentiale Betroffener aktiviert und sich an seiner Lebenswelt orientiert kann zur Zielerreichung beitragen.
Ist ein Unterstützungsmanagement-Angebot an den „richtigen Stellen“ (z.B. eine ambulante Anlaufstelle nach oder während eines Klinikaufenthalts) zur „richtigen Zeit“ verfügbar, kann der oben genannten Zielstellung entsprochen werden. In der bundesrepublikanischen Realität sieht die Versorgungsstruktur anders aus. Nur punktuell in einzelnen Regionen/Kommunen können solche neutralen Angebote in Anspruch genommen werden. Betroffene, die auf ein Case Management im Bedarfsfall nicht zurückgreifen können, unterliegen dem Risiko, klassische Karrieren über die Klinik in ein Pflegeheim zu durchlaufen. Dies entspricht weder der Maßgabe des SGB XI noch dem Wunsch der meisten Hilfs- und Pflegebedürftigen und deren Angehörigen.
Ausblick -26-
5AUSBLICK
Es ist wichtig zu betonen, dass auch pflegebedürftige Menschen Träger von Grundrechten sind. Die Grundrechte werden durch das Grundgesetz als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Somit haben auch sie das Recht auf Menschenwürde, Persönlichkeit, Freiheit, Gleichbehandlung, Bildung, Religions- und Meinungsfreiheit, Schutz von Ehe und Familie, Beruf, Eigentum, Postgeheimnis und Abwehr von unrechtmäßigen Eingriffen (Art.1ff. GG). Daraus folgt, dass die Achtung der Menschenwürde mit der Diskriminierung behinderter Menschen und Pflegebedürftigkeit nicht vereinbar ist. Um die in der Verfassung geforderten Grundrechte zu verwirklichen, ist es notwendig, entsprechende Bedingungen zu schaffen, die es Pflegebedürftigen ermöglichen, ihre Individualität, Persönlichkeit und Freiheit auszuleben. Diesem Grundsatz muss Pflege gerecht werden (vgl. Grieb, Renn 1997, S.28). Nicht nur die Pflege ist an dieser Stelle gefragt, sondern auch die prozessbegleitenden Strukturen. So wäre es notwendig, um dem Maßstab nach Individualität, Selbstbestimmung und Grundrecht des Einzelnen gerecht zu werden, Strukturen zu schaffen, die „typische Pflegekarrieren“ vermeiden helfen. Somit muss an dieser Stelle die regelhafte Versorgung mit Case Management auf kommunaler Ebene gefordert werden. Denkbar wären in diesem Zusammenhang Finanzierungsmöglichkeiten durch Kranken- und Pflegekassen sowie eine Eigenbeteiligung der Nutzer.
Um auch den zukünftigen Anforderungen von Menschen mit Pflegebedarf gerecht werden zu können, fordern Hasseler und Görres (2005, S.64) insbesondere - die Schaffung und den Ausbau präventiver Unterstützungsangebote (insbesondere für Menschen mit Hilfebedarf)
- die Schaffung und den Ausbau von rehabilitativer Angebote - die Schaffung und den Ausbau von Angeboten zur Koordinierung und Steuerung von Pflege- und Versorgungssettings (Case Management)
- die Schaffung und den Ausbau kooperierender und vernetzender Angebote (Care Management)
Erforderlich ist dafür die entsprechende Qualifizierung der professionell in der Altenhilfe Tätigen. Dies sind nicht nur die Pflegekräfte, Therapeuten und Sozialarbeiter sondern auch Gerontologen. Als wichtigen Bezugspunkt zwischen Pflege, Case Management und den Pflegebedürftigen sowie dessen Angehörigen stellen die Haus- und Fachärzte sowie die Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen dar. Diese müssen verstärkt in den Prozess der Vermittlung geeigneter Hilfen, im besten Fall der regelhaft verfügbaren Case Management- Struktur eingebunden werden.
Literaturverzeichnis -27-
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Anhang -31-
ANHANG
Verschiedene Anpassungsmaßnahmen können im Rahmen einer Wohnungsanpassung durchgeführt werden, um so ein Leben in der eigenen Wohnung weiterhin zu ermöglichen und zu erleichtern. Folgende Nutzungsverteilung ist dabei zu sehen:
Abbildung 9: Verteilung der Anpassungsmaßnahmen
Abbildung 10: Bauliche Anpassungsmaßnahmen
30% 25% 20% 15% 10% 5% 0%
(vgl. Kremer-Preiß, Stolarz 2003, S.42).
Anhang -32-
Abbildung11: Wohnungspassung durch Ausstattungsveränderungen
30% 25% 20% 15% 10% 5% 0%
(vgl. Kremer-Preiß, Stolarz 2003, S.42).
Abbildung 12: Wohnungsanpassung durch Hilfsmitteleinsatz
70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0%
(vgl. Kremer-Preiß, Stolarz 2003, S.42).
Abbildung 13: Wünsche von Pflegepersonen bezüglich Unterstützung
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
(vgl. Gräßel 1998, S.X).
Arbeit zitieren:
Andrea Schulz, 2007, Stärkung der ambulanten Pflege, München, GRIN Verlag GmbH
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