Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis III
1) Einleitung 1
2) Handelspolitische Entscheidungsfindung in der EU 2
2.1) Historische Perspektive 2
2.2) Institutioneller Rahmen 4
2.2.1) Europäische Kommission 4
2.2.2) Ministerrat 4
2.2.3) 133er-Komitee 5
2.2.4) Europäisches Parlament 6
2.2.5) Europäischer Gerichtshof 6
2.3) Entscheidungsfindungsprozess 6
3) Europäische Union in der Welthandelsorganisation 8
3.1) Die Kommission als zentraler Akteur 8
3.2) Prinzipal-Agent Ansatz 10
3.2.1) Reine Theorie 10
3.2.2) Prinzipal-Agent Ansatz und die Autonomie der Kommission 11
4) Die Rolle der EU in internationalen handelspolitischen Verhandlungen 12
5) Zusammenfassung 13
Literaturverzeichnis 14
II
Abkürzungsverzeichnis
DG Trade ………… Generaldirektion Handel (Trade Directorate General) EU ……………........ Europäische Union (European Union) WTO …………........ Welthandelsorganisation (World Trade Organization)
III
1) Einleitung
Die Europäische Union ist der größte Exporteur von Waren und Dienstleistungen in der Welt. Die EU ist auch einer der Hauptakteure in den multilateralen handelspolitischen Verhandlungen. Allerdings ist die EU eher ein untypisches Mitglied in der WTO, da die EU formal kein Mitglied in der Welthandelsorganisation ist. Der interne handelspolitische Entscheidungsfindungsprozess innerhalb der EU ist aber der Schlüsselfaktor für das Verständnis des Verhaltens und der Position der Europäischen Union in internationalen handelspolitischen Verhandlungen innerhalb der WTO.
Die Europäische Union ist der Träger vom komplexen Entscheidungsfindungsprozess bezüglich der Handelsaußenpolitik, da die EU alle Mitgliedstaaten bei internationalen handelspolitischen Verhandlungen innerhalb der WTO repräsentieren muss. Die Europäische Kommission führt die internationalen handelspolitischen Verhandlungen im Auftrag und unter Anleitung der EU-Mitgliedsstaaten. Im Laufe des handelspolitischen Prozesses der Entscheidungsfindung innerhalb der EU müssen ständig die Kompetenzen einzelner für die Handelsaußenpolitik verantwortlichen Institutionen der EU in Betracht genommen werden, da es immer wieder Interessenunterschiede und verschiedene Präferenzen einzelner EU-Akteuren auftauchen können, die dazu führen können, dass diese Kompetenzen nicht in die von den Mitgliedstaaten erwünschte Richtung benutzt werden.
Trotz der Schlüsselrolle, die die Europäische Union in internationalen handelspolitischen Verhandlungen spielt, und ständiges Streben der EU nach mehr Marktintegration gibt es relativ wenig Wissenschaftsliteratur, die sich mit Frage der Beteiligung der Europäischen Union an den internationalen handelspolitischen Verhandlungen beschäftigt. Die Hausarbeit ist folgendermaßen gegliedert:
Im Kapitel 2 wird zuerst ein kurzer historischer Überblick über die Entwicklung der gemeinsamen Handelsaußenpolitik der Europäischen Union gegeben. In dem zweiten Teil des Kapitels werden einzelne Institutionen der EU und ihre Aufgaben bezüglich der gemeinsamen Handelsaußenpolitik präsentiert. Im dritten Teil des Kapitels 2 wird näher auf den Entscheidungsfindungsprozess in der gemeinsamen Handelsaußenpolitik der Europäischen Union eingegangen.
Der Kapitel 3 befasst sich mit der Rolle der Europäischen Kommission als zentraler im Namen der Europäischen Union auftretender Akteur in internationalen handelspolitischen Verhandlungen innerhalb der WTO. Dabei wird näher auf drei Haupttheorien eingegangen, die das Streben der Kommission nach mehr Autonomie in diesen Verhandlungen aufzeigen können.
Im Kapitel 4 wird die Rolle der Europäischen Union in vergangenen und aktuellen internationalen handelspolitischen Verhandlungen innerhalb der WTO kurz betrachtet und analysiert.
Abschließend werden im Kapitel 5 alle Ergebnisse noch einmal zusammengefasst.
1
2) Handelspolitische Entscheidungsfindung in der EU
Handelspolitik ist höchst eingegliederter Politikbereich in der Europäischen Union. Um mehr Klarheit über den institutionellen Rahmen und die Verteilung der handelspolitischen Kompetenzen zwischen supranationalen Institutionen der Europäischen Union und EU-Mitgliedstaaten zu schaffen, ist es zuerst hilfsreich, ein kurzer historischer Überblick über die Kompetenzübertragungen in der EU-Handelspolitik zu geben.
2.1) Historische Perspektive
Die Rechtsgrundlage für die gemeinsame Handelspolitik der EU wurde 1957 in dem Vertag von Rom festgeschrieben. Als ein Teil dieses Vertrages wurde auch die gemeinsame Handelsaußenpolitik („Common Commercial Policy“) fundiert. Die Regeln und die Geltungsbereiche gemeinsamer Handelsaußenpolitik der EU wurden in dem Artikel 133 festgelegt. Dieser Artikel definiert die Rollen und die Kompetenzen von unterschiedlichen Institutionen. 1 Die Handelsaußenpolitik der Europäischen Union hat sich somit aus zweierlei Erteilungen der Vollmacht herausgebildet: Die Delegation von Kompetenzen von den Mitgliedstaaten und ihren Parlamenten an die Gemeinschaft, wobei hier der Ministerrat der EU gemeint ist; und zum anderen die EU-interne Kompetenzübertragung vom Rat der EU, in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind, an die Europäische Kommission. 2 Anders ausgedrückt: Laut Artikel 133 tritt die EU bei Handelsangelegenheiten als einheitlicher Akteur auf. Die relevantesten Teile des Artikels 133 sind:
„Die gemeinsame Handelspolitik wird nach einheitlichen Grundsätzen gestaltet; dies gilt insbesondere für die Änderung von Zollsätzen, den Abschluss von Zoll- und Handelsabkommen, die Vereinheitlichung der Liberalisierungsmaßnahmen, die Ausfuhrpolitik und die handelspolitischen Schutzmaßnahmen, zum Beispiel im Fall von Dumping und Subventionen.
Die Kommission unterbreitet dem Rat Vorschläge für die Durchführung der gemeinsamen Handelspolitik.
Sind mit einem oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen Abkommen auszuhandeln, so legt die Kommission dem Rat Empfehlungen vor; dieser ermächtigt die Kommission zur Aufnahme der erforderlichen Verhandlungen. Es ist Sache des Rates und der Kommission, dafür zu sorgen, dass die ausgehandelten Abkommen mit den internen Politiken und Vorschriften der Gemeinschaft vereinbar sind. Die Kommission führt diese Verhandlungen im Benehmen mit einem zu ihrer
1 Vgl. Damro (2007), S. 893.
2 Vgl. Six/Küblböck (2006), S. 9.
2
Arbeit zitieren:
Aleksandr Goryushko, 2008, Die EU als Akteur in der WTO – Zur handelspolitischen Entscheidungsfindung in der EU, München, GRIN Verlag GmbH
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