Gliederung
0 Einleitung 01
1 Begriffsbestimmungen 02
1.1 Verantwortung 02
1.2 Zukunft 03
1.3 Zukunftsverantwortung 04
2 Zur Aktualität und Begründung der Zukunftsverantwortung 05
2.1 Aktualität der Zukunftsverantwortung 05
2.2 Begründung der Zukunftsverantwortung 06
2.2.1 Ethischer Universalismus 06
2.2.2 Begründung ex negativo 08
3 Grundfragen der Zukunftsverantwortung 10
3.1 Zur zeitlichen Reichweite von Zukunftsverantwortung 10
3.2 Zu den Objekten von Zukunftsverantwortung 11
3.3 Zu den Grenzen und Inhalten von Zukunftsverantwortung 12
3.3.1 Grenzen 12
3.3.2 Inhalte 13
3.3.3 Nachhaltigkeit 13
3.3.4 Die Förderung wissenschaftlicher Potentiale für die Zukunft 15
3.3.5 Der Erhalt ökonomischer Stabilität 15
3.4 Zur Gewichtung der Zukunftsverantwortung im Vergleich zur Gegenwartsverantwortung 16
4 Die Praxis der Zukunftsverantwortung 19
4.1 Probleme der Motivation 19
4.2 Institutionen 19
5 Zusammenfassung 23
Bibliographie 27
0 Einleitung
Angesichts der Tatsache, dass das Handeln der Menschen im heutigen hoch technisierten Zeitalter zeitlich immer weiter reichende Folgen nach sich zieht, stellt sich gegenwärtig die Frage nach der Verantwortung für zukünftig lebende Menschen in einer bisher kaum da gewesenen Intensität. Dem liegt auch der Umstand zu Grunde, dass wir mehr Wissen als je zuvor über die potentiellen Konsequenzen unseres Handelns haben und dieses Wissen uns gewissermaßen moralisch in die Pflicht nimmt.
Doch wovon ist eigentlich die Rede, wenn es um „Zukunftsverantwortung“ geht? Zur Beantwortung dieser Frage soll der Komplex der Zukunftsverantwortung im Rahmen dieser Arbeit von verschiedenen Seiten näher beleuchtet werden. Dabei soll zunächst geklärt werden, welchen semantischen Gehalt der Begriff der „Zukunftsverantwortung“ in sich birgt. Darauf aufbauend soll ein vertiefter Blick auf die Aktualität von Zukunftsverantwortung geworfen werden. Warum wir überhaupt Zukunftsverantwortung zu übernehmen haben, soll in einem dritten Schritt gezeigt werden; hierbei wird primär der ethische Universalismus zur Begründung von Zukunftsverantwortung herangezogen werden.
Daran anschließend soll versucht werden, Grundfragen der Zukunftsverantwortung zu beantworten. Hier soll beispielsweise geklärt werden, wie weit reichend die zeitlichen Dimensionen von Zukunftsverantwortung sind, für welche Objekte Zukunftsverantwortung übernommen werden sollte, durch welche Inhalte und Grenzen Zukunftsverantwortung bestimmt ist - und was Nachhaltigkeit und Wissenschaft in diesen Kontexten bedeutet. Ferner soll dargelegt werden, in welchem Verhältnis Zukunftsverantwortung und Gegenwartsverantwortung zueinander stehen und wie sich die Praxis der Zukunftsverantwortung gestalten lässt bzw. welche Probleme sich hierbei ergeben. Ziel der Arbeit soll es sein, einen grundlegenden Überblick über die theoretischen und praktischen Grundlagen von Zukunftsverantwortung zu liefern.
2
1 Begriffsbestimmungen
Das Zentrum der vorliegenden Arbeit bildet der Komplex der Zukunftsverantwortung. Es erscheint mir von daher sinnvoll, zunächst zu klären, was Zukunftsverantwortung heißt. Es ist recht trivial, dass es sich bei Zukunftsverantwortung um ein Kompositum aus „Zukunft“ und „Verantwortung“ handelt. Das Grundwort der Verantwortung wird durch das Bestimmungswort der Zukunft näher bestimmt: gemeint ist also eine auf die Zukunft ausgerichtete Verantwortung.
1.1 Verantwortung
Wie Rapp 1 zutreffend bemerkt, ist der Begriff der Verantwortung weder in den ethischen Konzeptionen der Antike noch in denen des Mittelalters zu finden. Ein Blick in die Geschichte der deutschen Sprache 2 zeigt demgemäß, dass der Begriff „Verantwortung“ im deutschen Sprachraum erst seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts vorkommt. Verantwortung wird hier zunächst verstanden als Rechtfertigung gegenüber einer höheren Instanz (z.B. „Gottes Richterstuhl“, Gerichten im Allgemeinen), aber auch als „rechtfertigung in eigener sache oder in einer, die ich zur meinigen gemacht“ 3 . Es wird deutlich, dass der Begriff der Verantwortung ursprünglich dem Gebiet des Rechtes entstammt, wobei die rechtliche Anbindung in der weiteren Sprachentwicklung mehr und mehr relativiert wurde und zum Teil gänzlich verloren ging. 4 Heute bedeutet der Begriff der Verantwortung primär
„eine Einstellung […], die eine Person zu sich und anderen Personen als Person in Bezug auf
Personen, Handlungen oder Zustände einnimmt oder einnehmen soll“ 5 . Verantwortung
„geht danach aus einer Handlung oder Unterlassung hervor, die direkt oder indirekt auf einen Zustand
oder ein Ereignis Einfluß nimmt“ 6 .
Dieses Zitat macht zunächst zwei wesentliche Merkmale des Bedeutungsgehaltes von Verantwortung deutlich: erstens, dass es Personen sind, die Verantwortung tragen, und zweitens, dass die Personen Verantwortung für etwas tragen (z.B. für Personen, Handlungen, Zustände). Hinzu kommt als wesentliches Merkmal der Verantwortung, dass Personen
1 Vgl. Rapp 2006, S. 27.
2 Vgl. Grimm Bd. 25, Sp. 81ff.
3 Ebd., Sp. 82
4 Z.B., wenn ich sage: „Für meine Gesundheit trage ich selbst die Verantwortung.“
5 Sturma 2006, S. 222.
6 Ebd.
3
Verantwortung vor einer Instanz tragen, die Rechenschaft fordert 7 (oder fordern könnte), d.h. dass Verantwortung immer den Anspruch einer potentiellen späteren Rechtfertigung, z.B. die eigenen Handlungen und die entsprechenden Handlungsfolgen betreffend, impliziert. Diesen Bestimmungen von Verantwortung liegt die Annahme zu Grunde, dass der Mensch nicht nur ein Geistes- und Vernunftwesen ist, sondern auch ein moralisches Wesen, dass Personen also signifikant durch moralische Verantwortung bestimmt sind, d.h. dass der Mensch sich der ethischen Verpflichtung bewusst ist, Ereignisse zurechenbar hervorzurufen oder zu verhindern. 8
Es bleibt darauf hinzuweisen, dass Personen sich stets in der Gegenwart vor dem Hintergrund ihrer Vergangenheit zu ihrer Zukunft verhalten. 9 Die Verantwortung, die präsentisch handelnde Personen tragen, impliziert damit notwenig einen Zukunftsbezug. Allerdings ist das besondere Feld der Zukunftsverantwortung dennoch eine recht neue Art der Herausforderung, insofern die Zukunftsbezüge der Verantwortung hier bisher ungekannte Dimensionen erreichen.
1.2 Zukunft
Das Leben in der perspektivischen Zeitreihe von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ist konstitutiv für die menschliche Lebensform. 10 Wie bereits erwähnt, verhalten sich Personen dabei stets in der Gegenwart, im Bewusstsein ihrer Vergangenheit, ausgerichtet auf die Zukunft, wobei die Zukunft definiert werden kann als auf die Gegenwart folgende Zeit. Wie Leist 11 zutreffend bemerkt, ist die personale Beziehung zur Zukunft in der Regel abstrakter Art. Der Mensch kann schlichtweg nicht wissen, was Zukunft für ihn konkret bedeutet, wenngleich ihm Eigenschaften wie logisches Verständnis oder abstrakte Vorstellungsgabe natürlich ermöglichen, konkrete Vorstellungen von der Zukunft zu entwickeln. Aber Vorstellung von der Zukunft ist nicht gleich bedeutend mit Wissen über die Zukunft. Hinzu kommt, dass die unberechenbare Natur den Erwerb von konkretem Wissen über die Zukunft noch illusionärer erscheinen lässt, als es ohnehin schon der Fall ist.
7 Vgl. Schwartländer 1974, S. 1577ff.
8 Vgl. Sturma 2006, S. 224; Birnbacher / Schicha 2001, S. 21.
9 Vgl. ebd., S. 223.
10 Vgl. ebd., S. 227.
11 Vgl. Leist 2005, S. 19.
4
1.3 Zukunftsverantwortung
Aus den Darlegungen zu den Begriffen der Verantwortung einerseits und der Zukunft andererseits ergibt sich für die Zukunftsverantwortung folgender grundlegender Gehalt: Es sind in der Gegenwart sich verhaltende Personen, die Zukunftsverantwortung tragen. 12 Im Rahmen der Zukunftsverantwortung tragen sie die Verantwortung für diejenigen ihrer Handlungen, deren Folgen Auswirkungen auf zukünftige Zustände haben. Hierzu ist anzumerken, dass es auf Grund der Abstraktheit der Zukunft und der damit verbundenen Unwissenheit darüber, welche Folgen jeweilige Handlungen insbesondere für die fernere Zukunft nach sich ziehen, schwierig ist abzuschätzen, was zukunftsverantwortliches Handeln im Einzelfall heißt. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass Personen aus moralischen Gründen zukunftsverantwortlich zu handeln haben. Auf die Begründung der Zukunftsverantwortung und ihre genaueren Inhalte wird weiter unten eingegangen. 13 Schließlich tragen die in der Gegenwart sich verhaltenden Personen Verantwortung vor der Instanz der zukünftig Lebenden. Auch hierbei stellt sich das Problem der Abstraktheit. Hinzukommt, dass die zukünftig Lebenden, insofern es sich um ferne Zukünftige handelt, faktisch zwar keine Rechenschaft fordern können, wir ihnen gegenüber aber trotzdem Verantwortung zu übernehmen haben. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist der ethische Universalismus, der noch erläutert werden wird. 14 Es bleibt darauf hinzuweisen, dass die im Rahmen dieser Arbeit behandelte Zukunftsverantwortung die Verantwortung denjenigen Personen gegenüber meint, die auf Grund der zeitlichen Distanz ihrer Zukünftigkeit niemals in eine Beziehung zu den präsentisch agierenden Personen treten können, mit denen die heute existierenden Personen also weder eine emotionale noch eine kommunikative Ebene verbindet.
12 Vgl. Sturma 2006, S. 228.
13 Vgl. Abschnitt 2.2 und 3.3.
14 Vgl. Abschnitt 2.2.1.
5
2 Zur Aktualität und Begründung der Zukunftsverantwortung
2.1 Aktualität der Zukunftsverantwortung 15
Seit dem Beginn der westlichen Industrialisierung im 19. Jahrhundert haben sich die Lebensbedingungen großer Teile der Menschheit grundlegend geändert. Doch erst seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde den Menschen zunehmend bewusst, dass ihre neue, moderne Lebensweise nicht nur Vorteile mit sich bringt. 16 Wissenschaft, Politik und Medien weisen seitdem immer wieder darauf hin, dass die immer neuen (technischen) Möglichkeiten und Errungenschaften immer weiter reichende Auswirkungen auf das menschliche Dasein haben.
So ziehen die Technisierung der westlichen Welt und die damit einhergehende Globalisierung einen immer höheren Verbrauch an nicht erneuerbaren Ressourcen nach sich. Dies führt zu einer Übernutzung der Umwelt, die z.T. nicht reversibel ist und die Lebensqualität zukünftig Lebender gefährdet. Hinzu kommen sekundäre Folgen von Technisierung und Globalisierung wie zum Beispiel der häufig diskutierte Treibhauseffekt, Landschaftsveränderungen, Vernichtung von Tier- und Pflanzenarten, aber auch ein anhaltendes expotentielles weltweites Bevölkerungswachstum, was die Tragfähigkeit der Erde auf die Probe stellt. Probleme wie die der atomaren Endlagerung / Entsorgung oder des Einsatzes gentechnisch veränderten Materials runden das Bild der nachteiligen Reichweite der technischen Verfügungsmacht des Menschen ab.
Doch auch wirtschaftliche und soziale Faktoren der heutigen Lebenswelt sind im Rahmen der Zukunftsverantwortung zu betrachten. So stellt sich beispielsweise die Frage, inwiefern das heutige Rentensystem oder die derzeitige Staatsverschuldung dauerhaft noch tragbar sind. Es wird deutlich, dass die Lebensweise der jüngeren Vergangenheit und der Gegenwart die Lebensqualität zukünftiger Generationen maßgeblich mit- bzw. vorauszubestimmen scheint und dass wir, die gegenwärtig Lebenden, uns dessen bewusst sind, da wir im Rahmen der modernen Entwicklungen auch mehr und mehr Wissen sowohl über langfristige Risiken als auch über mögliche Handlungsalternativen erworben haben. 17 Dies führt, wie die Begründung
15 Vgl. hierzu u.a. Birnbacher / Schicha 2001, S. 17ff.; Gethmann / Kamp 2001, S. 137; Kloepfer 1993, S. 23ff.;
Leist 2005, S. 18.
16 Vgl. Leist 2005, S. 18.
17 Vgl. Birnbacher / Schicha 2001, S. 17.
6
der Zukunftsverantwortung zeigen wird, zu einer Erhöhung des moralischen Drucks auf das Tun und Unterlassen der gegenwärtig Lebenden. 18
2.2 Begründung der Zukunftsverantwortung
2.2.1 Ethischer Universalismus
Wie bereits dargelegt wurde, sind Personen signifikant durch moralische Verantwortung bestimmt. Dabei kann man zwischen verschiedenen Formen der Verantwortung unterscheiden 19 : der Eigenverantwortung, die eine Person für sich selbst trägt vor der Instanz ihres Gewissens; der Mit- und Sozialverantwortung, die eine Person ihren Mitmenschen gegenüber trägt vor der Instanz des eigenen Gewissens und der potentiell Rechenschaft fordernden Mitmenschen; der Systemverantwortung, die über die ersten beiden Formen der Verantwortung insofern hinaus geht, als eine Person sie vor einer Instanz, meist einem komplexen System, trägt, dass wenig konkret und berechenbar ist und nicht direkt Rechenschaft einfordern kann. Zwar sind für den Bereich der Zukunftsverantwortung alle drei der genannten Verantwortungsformen relevant, insbesondere in Bezug auf fernere Zukünftige kommt die hier gemeinte Zukunftsverantwortung der dargelegten Systemverantwortung aber am nächsten.
Weshalb es gilt, Personen gegenüber Verantwortung zu übernehmen, die wir nicht kennen und die nicht Rechenschaft von uns fordern können, gilt es im Folgenden zu klären. Zwar werden in der Forschung zahlreiche Theorien zur Begründung der Zukunftsverantwortung angeboten, zu denken sei hier beispielsweise an vertragstheoretische, utilitaristische, kommunitaristische, diskursethische und moral-sence-philosophische Theorien, diese werden aber ebenso oft kritisiert und als unzulänglich erkannt. 20 Jedoch ist erkennbar, dass die meisten der o.g. Theorien auf der Annahme eines ethischen Universalismus fußen, welcher in der Regel zu Recht jeder Kritik entzogen bleibt. 21
Deshalb soll im Folgenden versucht werden zu zeigen, dass der ethische Universalismus allein zur Begründung der Verantwortung auch fernen Zukünftigen gegenüber hinreichend ist. Wie Weikard zutreffend bemerkt, ist es nämlich schlichtweg
18 Vgl. ebd.
19 Vgl. Heidbrink 2006, S. 250f.
20 Vgl. Leist 2005, S. 23ff.
21 Vgl. Birnbacher 2001, S. 122f.; Weikard 2001, S. 35; Gethmann 1993, S. 1ff.; Vossenkuhl 2006, S. 49f.;
Sturma 2006, S. 227ff.; Leist 2005, S. 26.
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Doreen Friebe, 2008, Zukunftsverantwortung - Theoretische und praktische Grundlagen, München, GRIN Verlag GmbH
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