Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG. 3
2 CHRISTLICHE SOZIALLEHRE 3
2.1 VORBEMERKUNGEN 3
2.2 QUELLEN UND ANSATZ. 4
2.3 FORDERUNGEN UND PRINZIPIEN 5
3 ZEITUMSTÄNDE UND BIOGRAPHIE 6
3.1 ZEITUMSTÄNDE 6
3.2 BIOGRAPHIE. 9
3.2.1 Elternhaus und Schule. 9
3.2.2 Studium und Ausbildung. 10
3.2.3 Promotion und Lehrtätigkeit 11
3.2.4 Quadragesimo Anno (QA) 13
3.2.5 Zeit des Nationalsozialismus 15
3.2.6 Nachkriegszeit 15
3.2.7 Nell-Breuning als beratender Gestalter. 16
3.2.8 Standpunkt zur Sozialen Marktwirtschaft. 18
3.2.9 Nell-Breuning und die Gewerkschaften 19
3.2.10 Bruch und Wende? 21
3.2.11 Nell-Breuning und sein Vermächtnis. 22
4 SCHLUSSBEMERKUNG. 24
5 LITERATURVERZEICHNIS 25
2
1 Einleitung
Die vorliegende Seminararbeit setzt sich mit Leben und Wirken des Oswald von Nell-Breuning auseinander. Sie stützt sich dabei auf die „Zeitgeschichte in Lebensbildern“. Der Jesuit und Hochschullehrer war bis zu seinem Tod 1991 maßgebender Vordenker und wichtiger Repräsentant der katholischen Soziallehre, ein aktiver Schriftsteller, gefragter Redner und Berater verschiedenster Gruppierungen, selbst über die Parteigrenzen hinweg. Diese Arbeit wird fast 115 Jahre in der Zeit zurück- und durch diese hindurchgehen, denn Nell-Breuning hat das Aufstreben des Kaiserreiches, zwei Weltkriege und zwei Währungskrisen, die Zeit der Weimarer Republik, die Schrecken des Nationalsozialismus, aber auch das „Wirtschaftswunder“ und die deutsche Teilung und Wiedervereinigung erlebt. Beginnend mit einer kurzen Definition, was die Soziallehre der Kirche ausmacht, geht die Arbeit zu Zeitumständen und Biographie über, worin auch der Versuch einer Standortbestimmung enthalten ist, die das gleiche leisten soll, wie dies eine Biographie tut - nämlich eine kontinuierliche Entwicklung, einen Weg mit Kurven und auch mit Rückschlägen unter dem Blickwinkel der Beiträge von Nell-Breuning für die katholische Soziallehre aufzuzeigen.
2 Christliche Soziallehre
2.1 Vorbemerkungen
Zum Wesen der Soziallehre der Kirche gehört es, das Wort Gottes auf das Leben der Menschen und der Gesellschaft und auf die damit verbundenen irdischen Wirklichkeiten anzuwenden. 1 Die katholische Soziallehre ist ein nicht von Anfang an und nicht immer in nachvollziehbaren Bahnen geordnetes Element der praktischen Theologie. Die katholische Soziallehre bildet sich als Versuch einer Antwort auf die soziale Frage, also auf jene Probleme die „aus der sozialen Lage der unterprivilegierten Gesellschaftsschichten erwachsen“ 2 und nicht nur auf diese Probleme eingehend, unternimmt die Soziallehre vielmehr den Versuch, umfassende Möglichkeiten der gesellschaftlichen Veränderung aufzuzeigen. Diese Thematik ist nach wie vor aktuell, da die Verhältnisse auf dem Weg zur Industrialisierung, die wir für das Europa des 19. und frühen 20. Jahrhunderts annehmen können, nun für die
1 vgl. Vojnovic, Manuela: Diplomarbeit „Die katholische Soziallehre als Grundlage für das Selbstverständnis und die Ausbildung sozialer Berufe“, Katholische Fachhochschule Nordrhein-Westfalen, 2001 - Online: http://www.architektur basis.de/mv/diplom/01/index1.html [Stand 13.06.2003]
2 vgl. Küsters, Matthias: Christliche Soziallehre in „Religion betrifft uns - Planungsmaterial für den Religionsunterricht“ Aachen 1992, 3 ff
3
Schwellen- und Entwicklungsländer der 2. und 3. Welt gültig sind. Auch für Europa stellen Globalisierung und Automatisierung eine neue Phase einer industriellen Revolution dar, auf welche die Soziallehre eine Antwort zu geben versucht. 3 Der bestechende Vorteil der Soziallehre ist ihr Aufbau beziehungsweise ihre Aufbaubarkeit auf Basis des Naturrechts, wodurch das Gedankensystem keiner echten 4 theologischen Begründung bedarf und somit ohne ein weiteres für Nichtchristen beziehungsweise Nichtkatholiken akzeptierbar bleibt.
2.2 Quellen und Ansatz
Als Quellen der katholischen Soziallehre gelten zunächst die Bibel und das Naturrecht und weiterhin bestimmend die Sozialenzykliken der Päpste, die Konstitutionen des Zweiten Vaticanums’ und die Schriften der Synoden. 5 Grundlage der Soziallehre ist ein Verstehen der menschlichen Gesellschaft, woraus ein Ordnungsbild für ihre Umgestaltung entworfen werden soll. 6 Dieses Ordnungsbild ist aber immer kontextsensitiv, das heißt es passt sich unter Wahrung seiner Intention an unterschiedliche Lebenswirklichkeiten an und ist mit einem Wandel des Lebens der Menschen, ein sich selbst Veränderndes. Dabei gibt es gewisse herausfordernde Einschränkungen, die Nell-Breuning folgendermaßen beschreibt: „Wollten wir nur ‚ewige Wahrheiten’ aussprechen, dann müssten wir uns so weit von der wirklichen Welt und von der Not der Menschen entfernt halten, dass wir unserer Verantwortung, als Sauerteig in dieser Welt zu wirken, schlechterdings nicht nachkämen. Will die Kirche in die Welt hinein wirken, dann muss sie die Probleme eben dieser Welt anpacken und muss sich der Gefahr aussetzen, schon die Probleme selbst nicht richtig in den Griff zu bekommen, aber auch der Gefahr, eine Lösung anzubieten oder gar eine Entscheidung mit dem Anspruch der Verbindlichkeit zu treffen, die sich nachher als irrig erweist.“ 7 Weiterhin muss die Praxis in Relation mit der schönen Theorie stehen: „Solange jedoch nicht allein die Praxis der Christenheit so ganz und gar nicht der christlichen Lehre entspricht, vielmehr auch im Verhalten der Kirche selbst, das ist ihrer Amtsträger und Institutionen, nicht zuletzt der Orden, die Taten allzu oft hinter den Forderungen der Lehre zurückbleiben, wird es um die
3 vgl. Küsters
4 In katholischer Sichtweise ist auch das Naturrecht Recht göttlicher Art und somit ist die Soziallehre wieder theologisch begründbar.
5 Schumacher, Wolfgang: Quellen zur Soziallehre. Online: http://www.wolfgangschumacher.de/forumethik2/ quellenzurkatholischensoziallehre.htm [Stand 11.10.01]
6 vgl. Vojnovic
7 von Nell-Breuning, Oswald: Die Soziallehre der Kirche. 3. Auflage - Wien 1977, 31
4
Überzeugungskraft der katholischen Soziallehre schlecht bestellt sein. Überzeugende Kraft wird sie immer in dem Maße ausstrahlen, wie ihre Taten mit der Lehre übereinstimmen.“ 8
2.3 Forderungen und Prinzipien
Zwischen 1945 und dem Zweiten Vaticanum gibt es verschiedene Versuche einer Systematisierung, in denen sich unter dem Einfluss von Nell-Breuning vor allem der sozialethische Ansatz durchsetzen kann. Er besteht im Wesentlichen aus der Triade Personalität - Subsidiarität - Solidarität. 9 Personalität geht davon aus, dass der Mensch einzigartig und gleich an Rechten und Würde vom Schöpfer ins Leben gerufen worden ist. Personalität gilt als die Synthese von Sozialität und Individualität. Der Mensch ist sich selbst bewusst, kann denken und ist in der Lage die Wahrheit zu suchen und zu erkennen. Dies macht Kern und Grund der Soziallehre aus. Menschen gelten als gleich und sind es. Nur so können die beiden anderen Hauptprinzipien entwickelt und miteinander verwoben werden, bis der Komplex Soziallehre entsteht.
Nell-Breuning bezeichnet Solidarität und Subsidiarität als die beiden wichtigsten 10 der Sozialprinzipien, beziehungsweise Baugesetze. Das Solidaritätsprinzip ist das Grundgesetz der gegenseitigen Verantwortung. Danach trägt diese Verantwortung die Gesellschaft, wie die Pfeiler den Bau des gotischen Doms. 11 Die Solidarität gibt vor, in welcher Art Hilfestellung innerhalb der Gesellschaft erfolgen soll. Sie benennt die Verantwortung die innerhalb der Gesellschaft besteht und formt aus was von der Gesellschaft gegeben und genommen werden darf. Das Solidaritätsprinzip gilt als Entwicklungs- und Seinsgesetz der menschlichen Gesellschaft 12 und bezeichnet die Angewiesenheit des Ganzen auf seine Glieder.
Nachdem nun das Solidaritätsprinzip bestimmt „was“ geschieht, so will das Subsidiaritätsprinzip klären, „wem“ beziehungsweise „wie“ etwas zu geschehen hat. So soll die jeweils übergeordnete gesellschaftliche Einheit der jeweils Untergeordneten nur in den Angelegenheiten „hilfreichen Beistand“ 13 geben, in denen sie selbst nicht in der Lage ist, die bestehenden Probleme, die diesen Eingriff
8 von Nell-Breuning, Oswald: Die Soziallehre der Kirche. 3. Auflage - Wien 1977, 31
9 vgl. Vojnovic
10 von Nell-Breuning, Oswald: Baugesetze der Gesellschaft. Freiburg 1990. 11
11 ebd.
12 Rauscher, Anton: Personalität, Solidarität, Subsidiarität, in: Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschland - KBA (Hg.): Katholische Soziallehre in Text und Kommentar. Köln 1975. 22
13 vgl. Nell-Breuning: Baugesetze der Gesellschaft. 11
5
der Übergeordneten notwendig machen könnten, selbst und für sich zu regulieren. Weiterhin stehen die Sozialprinzipien normalerweise neben dem Gemeinwohl, dessen von Nell-Breuning gegebene, griffige Definition, ich hier anführen möchte: „…dass das Ganze so gestaltet und / oder geordnet wird, dass alle seine Glieder davon Vorteile haben oder doch die Vorteile derer, die solche genießen, nicht dadurch erkauft sind, dass anderen unbillige Lasten auferlegt sind. 14 Nell-Breuning selbst sagt zu der scheinbaren Komplexität und Verwobenheit der Prinzipien: „Nur unser beschränktes Erkenntnisvermögen, das nicht komprehensiv, sondern nur abstrakt zu erkennen vermag, und die dementsprechende Unzulänglichkeit unserer sprachlichen Ausdrucksmittel nötigen uns, ein und denselben Gegenstand immer wieder von einer anderen Seite anzugehen und die ihm abgerungene Erkenntnis immer wieder in andere Worte zu kleiden. Ein mit höherem Erkenntnisvermögen ausgestattetes Wesen vermöchte das alles in einem einzigen Erkenntnisblick zu erfassen und in einem einzigen Wort oder Satz aussprechen. Das ist es, was ich mit der scherzhaften Wendung auszudrücken versuche: im Grunde genommen lasse die ganze katholische Soziallehre sich auf einen Fingernagel schreiben.“ 15
3 Zeitumstände und Biographie
3.1 Zeitumstände
Ein Jahrhundert von ungeheurer Dynamik und schwersten Verwerfungen war es, in das Oswald von Nell-Breuning hineingeboren wurde. 16 Für seine Zeit war der Kulturkampf zwischen Kirche und Reich und insbesondere auch seine Auswirkungen, die bis hinein ins 20. Jahrhundert zu spüren waren, ein bestimmender Umstand, was im Folgenden näher erläutert werden soll. Im Jahr 1864 beginnt eine Entwicklung, die später als Kulturkampf 17 in die Geschichtsbücher eingehen wird. Den ersten Schritt dieser Entwicklung markiert die Veröffentlichung des ‚Syllabus Errorum’ durch Pius IX. Damit gehen unter anderem die Ächtung philosophischer Vorstellungen 18 einher. Ein weiterer Schritt auf diesem Weg ist das Dogma der
14 von Nell-Breuning, Oswald: Soziallehre der Kirche. 3. Auflage - Wien 1977. 24
15 von Nell-Breuning, Oswald: Gerechtigkeit und Freiheit. Wien 1980. 50
16 Raucher, Anton in: Aretz, Jürgen (Hrsg.) Zeitgeschichte in Lebensbildern. Mainz 1994 - Band 7, 277 ff.
17 Kulturkampf - Online: http://de.wikipedia.org/wiki/Kulturkampf [Stand 10.10.05] Alle Quellen aus der deutschen Wikipedia, die in dieser Arbeit enthalten sind, wurden in dem Bewusstsein zitiert, dass einzelne Artikel populärwissenschaftliche Tendenzen aufweisen und zudem - aufgrund der Struktur von Wikipedia - einem stetigen Wandel unterworfen sind. Erfahrungsgemäß ist aber die überwiegende Mehrheit der Artikel stichhaltig und objektiv.
18 vgl. Kulturkampf
6
Unfehlbarkeit des Papstes. 19 Darauf folgen vermeintlich unzulässige Eingriffe der Kirche in Belange, die auch dem Staat zustehen, beziehungsweise an denen der Staat Anteil hat 20 . Die sich - infolge des Dogmas der Unfehlbarkeit - von der Kirche lossagenden Altkatholiken stellen Staatsbeamte, deren Entlassung vom Papst eingefordert wird. 21 Bismarck lehnt dies ab und benutzt den Vorwand zur Durchsetzung der Autonomie des Staates gegenüber der Kirche. 22 Die Auflösung der katholischen Abteilungen in den Kultusministerien markiert dann am 8. Juni 1871 den historischen Beginn des Kulturkampfes 23 , der sich gegen die Kirche, ihre Funktionsträger und vor allem gegen deren echte oder vermutete politische Einflussnahme richtet. Gegen diese Auflösung stellt sich die katholische Zentrumspartei. Für Bismarck gelten Politiker dieser Partei als Ultramontane 24 , als Vertreter der Gegenaufklärung und dem Papst hörige Reichsfeinde. Paragraph 130a StGB gehört zu den ergriffenen Schritten, den Katholizismus zu beschädigen, das Zentrum zu zerschlagen - im Wortlaut: „Ein Geistlicher […], welcher […] die Angelegenheiten des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstande einer Verkündigung oder Erörterung macht, wird mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu zwei Jahren bestraft.“ 25 1872 wird der Orden der Gesellschaft Jesu in Deutschland verboten 26 , alle Schulen stehen unter staatlicher Aufsicht 27 . Mit dem Ausspruch „Nach Canossa gehen wir nicht!“ 28 bricht Bismarck im selben Jahr die diplomatischen Beziehungen zum Hl. Stuhl ab. Als Höhepunkt der Auseinandersetzung gilt gemeinhin der Mai 1873, er bringt umfassenden gesetzlichen Beschneidungen. Geistliche mussten ein staatliches Examen ablegen, es bestand die Pflicht, ein deutsches Abitur zu besitzen und an einer deutschen (staatlichen) Hochschule zu studieren. 29 1874 folgt die obligatorische Zivilehe. Trotz aller Restriktionen verdoppelte das Zentrum die Zahl seiner Wähler bei den Reichstagswahlen von 1874. Mit dem sogenannten
19 Ex Cathedra - Online: http://de.wikipedia.org/wiki/Ex_cathedra [Stand 23.09.05]
20 vgl. Kulturkampf
21 Jäger, Wolfgang: Kursbuch Geschichte - Oberstufe Baden-Württemberg. Berlin 2002, 166
22 vgl. Jäger 166
23 Zunächst war der Kulturkampf auf das Land Preußen beschränkt, griff aber unter Bismarcks’ Federführung bald auf die anderen Gebiete des dt. Reiches über.
24 lat. Ultra montes ~ jenseits der Berge ~ also von Rom aus
25 vgl. Kulturkampf
26 vgl. Jäger 170, M3 a 2
27 vgl. Jäger 170, M3 b 1
28 vgl. Kulturkampf
29 vgl. Jäger 170, M3 b 2
7
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cand.theol. Benjamin Wasner, 2005, Oswald von Nell-Breuning SJ, München, GRIN Verlag GmbH
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