Inhaltsverzeichnis
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1. Einleitung 3
2. Sicherungsbereich Gesundheit 3
2.1 Allgemeine Definition des Begriffs Gesundheit 3
2.2 Grundsatz der gesetzlichen Krankenversicherung 4
2.3 Krankenkassensystem und seine Finanzierung 4
2.4 Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung 5
2.4.1 Pflichtversicherte 5
2.4.2 Freiwillig Versicherte 6
2.4.3 Familienversicherung 6
2.5 Versicherungsfälle der gesetzlichen Krankenversicherung 6
2.6 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung 6
3. Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Verbesserung der
Gesundheit der Bevölkerung 7
3.1 Gesundheitsföderung 9
3.2 Prävention 10
3.3 Betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung
als Beispiel 10
3.4 Schwierigkeiten 10
3.5 Sozialarbeit und „Krankheit“ bzw. „Gesundheit“ 11
4. Sicherungsbereich Pflege 11
4.1 Die unselige Trennung von Behandlung und Pflege 11
4.2 Organisation der sozialen Pflegeversicherung 12
4.3 Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung 13
4.4 Versicherte der sozialen Pflegeversicherung 13
4.5 Wer ist pflegebedürftig? 13
4.6 Leistungen der sozialen Pflegeversicherung 13
4.7 Sozialarbeit und „Krankheit“ bzw. „Pflege“ 15
5. Schluß 15
Literaturverzeichnis
Anhang
Abkürzungen
GKV gesetzliche Krankenversicherung
SPV soziale Pflegeversicherung
GUV gesetzliche Unfallversicherung
ÖGD öffentlicher Gesundheitsdienst
HBL Hilfe in besonderen Lebenslagen
2
1. Einleitung
„Gesundheit ist nach unserer Auffassung zwar ein persönliches Gut, allerdings nicht nur in individueller, sondern auch in kollektiver Verantwortung. Während die Überwachung und Wiederherstellung der individuellen Gesundheit vor allem Aufgabe der kurativen und in einzelnen Sektoren auch der präventiven Medizin ist, obliegt die Gesundheit der Bevölkerung als Ganzes in erster Linie dem - demokratisch verfaßten - Staat bzw. den von ihm beauftragten Institutionen.“ 1 Aufgabe der Gesundheitspolitik ist es deshalb, das Gesundheitswesen so zu steuern, daß die Ziele - Gesunderhaltung und Krankheitsversorgung der Bevölkerung - effektiv und effizient erreicht werden.
In den letzten Jahren expandierte in Deutschland das Gesundheitswesen stetig und gewann zunehmend auch Sozialarbeiter für seine Aufgaben, denn zweifelsfrei hat auch das Gesundheitswesen eine soziale Dimension. So erkannte man beispielsweise zunehmend, daß Krankheit und Gesundheit eng mit der Lebensführung zusammenhängen. Von Bedeutung ist jedoch auch der Bereich der Pflege. Durch das Pflegeversicherungsgesetz SGB XI vom 26.05.1994 entstanden bzw. entstehen auch hier für die Sozialarbeit neue Gegebenheiten. So werden in Zukunft beispielsweise verstärkt ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen zu installieren sein - ein Prozeß, an dem sich auch Sozialarbeiter aktiv beteiligen müssen. 2 In meinem Referat selbst möchte ich die GKV und die SPV darstellen und auf die besonders für die Sozialarbeit relevanten Bereiche der Gesundheitsförderung und Prävention eingehen, in denen ein nicht unerheblicher Beitrag für die Gesellschaft im Rahmen des Gesundheitswesens geleistet wird bzw. geleistet werden kann.
2. Sicherungsbereich Gesundheit
Das Gesundheitswesen bietet also kurz gesagt jedem Bürger Dienste an, um gesund zu werden und zu bleiben. Darüber hinaus läßt es sich entsprechend seiner Funktion, dem Ort der Dienstangebote und der Trägerschaft differenzieren. Die Funktion kann zum einen präventiv (z.B. Impfungen, Gesundheitserziehung, Vorsorgeuntersuchungen, Hygiene, etc.) und zum anderen kurativ (z.B. Erkennung und Behandlung von Krankheiten, Linderung und Besserung von Beschwerden) sein. Der Ort des Dienstangebotes meint entweder ambulant (z.B. Allgemein- und Fachärzte, Sozialstationen, etc.), stationär (z.B. Krankenhaus) oder teilstationär. Die Träger des Gesundheitswesens sind öffentlich, frei oder privat. Zielperson innerhalb des öffentlichen Gesundheitswesens ist in erster Linie der gesunde Mensch, deshalb werde ich in meinen Ausführung wie bereits erwähnt auch kurz auf die Bereiche Gesundheitsförderung und Prävention eingehen.
2.1 Allgemeine Definition des Begriffs Gesundheit
Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen. Sie ist Grundlage der Selbstentfaltung, beeinflußt die Lebensqualität und sichert die materielle Existenz. Und doch gibt es bis heute noch keine konkrete bzw. allgemeingültige Definition des Begriffes Gesundheit. 1946 wurde Gesundheit erstmals von der Weltgesundheitsorganisation als ein „Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein als das Fehlen von Gebrechen und Krankheit“ 3 beschrieben. Der Mensch kann jedoch momentanes Wohlbefinden nicht festhalten, da er permanenten Umwelteinflüssen ausgesetzt ist. Daraus folgt, daß wir ständig um den Idealpunkt des absoluten Wohlbefindens „schweben“. Bei dauerhaften und stärkeren Grenzüberschreitungen drohen dem Menschen Krankheit, Behinderung genauso wie Angst, Armut, Einsamkeit und Verzweiflung.
1 Hurrelmann/Laaser, 1998, S. 13
2 vgl. Witterstätter, 2000, S. 91
3 vgl. Pschyrembel, 1994, S. 538
3
Im folgenden möchte ich nun den aktuellen Stand der GKV darstellen.
2.2 Grundsatz der gesetzlichen Krankenversicherung
Durch Gesundheitsvorsorge, Krankheitsverhütung, medizinische Behandlung und Rehabilitation versucht nun die GKV, Schaden am Menschen zu verhindern, zu heilen oder zu lindern. Aus diesem Grund ist sie ein wichtiger Eckpfeiler im sozialen Netz. Der GKV gehören mittlerweile neun von zehn Bürgern an. Als sie Ende des vergangenen Jahrhunderts im Zuge der Bismarkschen Sozialgesetzgebung 1883 gegründet wurde, waren es nur gut zehn Prozent.
Die GKV ist laut § 1 des fünften Sozialgesetzbuches dazu verpflichtet, die Gesundheit ihrer versicherten Mitglieder zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern. Aber auch die Versicherten selbst sind für ihre Gesundheit verantwortlich. Sie sollen aktiv dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit oder Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Dabei müssen die Krankenkassen ihren versicherten Mitgliedern durch Beratung, Aufklärung und verschiedene andere Leistungen zur Seite stehen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinwirken.
Die GKV beruht auf der Solidarität der Versichertengemeinschaft. Sie bietet Versicherungsschutz zu tragbaren, einkommensabhängigen Beiträgen und gewährleistet so den Zugang zu allen medizinisch sinnvollen und notwendigen Leistungen für alleunabhängig von Einkommen, Risiko, Geschlecht oder Alter. Das magische Viereck soll die Ziele des Gesundheitswesen verdeutlichen.
Hohe Behandlungsqualität Zugang für alle
Medizinischer Fortschritt
2.3 Krankenkassensystem und seine Finanzierung
In Deutschland spricht man von einem gegliederten Krankenkassensystem, weil es sieben Kassenarten mit über 450 Krankenkassen gibt: Dazu zählen die allgemeinen Ortskrankenkassen (z.B. AOK), die Betriebskrankenkassen, die Innungskrankenkassen, die See-Krankenkasse (für Seeleute), die Bundesknappschaft (für Beschäftigte im Bergbau), die landwirtschaftlichen Krankenkassen und die Ersatzkassen (z.B. Barmer). Die Zahl der Krankenkassen ist mittlerweile etwas rückläufig, weil sie verstärkt von der Möglichkeit des Zusammenschlusses Gebrauch machen im Sinne von Wettbewerbsvorteilen. Die Krankenkassen verwalten sich selbst. Als Körperschaften öffentlichen Rechts unterliegen sie jedoch staatlicher Aufsicht - entweder des Landes oder bei bundesweit tätigen Kassen des Bundesversicherungsamtes. Sie erfüllen die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben im Rahmen des Gesetzes und des sonstigen für sie maßgebenden Rechts in eigener Verantwortung. Darüber hinaus sind die Kassen lediglich für die Finanzierung von Gesundheitsleistungen zuständig und dürfen bis auf Ausnahmen keine eigenen Krankenhäuser oder Ärzte für die Patientenbetreuung unterhalten. Es findet also eine Trennung zwischen Finanzierung und Versorgung statt.
4 Witterstätter, 2000, S. 94
4
Die GKV finanziert ihre Ausgaben aus den Beiträgen ihrer Versicherten. Die Beiträge, die der Versicherte für seinen Krankenversicherungsschutz zu entrichten hat, orientieren sich an seiner finanziellen Leistungsfähigkeit. Alter, gesundheitliches Risiko etc. sind für die Beitragshöhe unerheblich. Der Anspruch auf die medizinischen Leistungen der GKV ist unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge: Man bekommt nach dem Maße seiner Bedürfnisse und gibt nach dem Maße seiner Leistungsfähigkeit. Ausdruck dieses Solidaritätsprinzips ist auch die beitragsfreie Familienversicherung von Ehegatten und Kindern. Der Beitragsbemessung werden die Bruttoeinnahmen des Versicherten zugrunde gelegt, jedoch nur bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich angepaßt wird. Für 2001 gilt in Deutschland eine Grenze von 6525 DM. 5 Der Beitrag ergibt sich also aus dem von der gewählten Krankenkasse festgelegten Beitragssatz (in der Regel 12 % bis 15 %). Die Krankenkassen erheben diese Beiträge je nach Ausgabenvolumen. Er wird also so kalkuliert, daß sich in jeder Periode die Einnahmen und die Ausgaben der GKV ausgleichen. Dabei ist die Beitragsstabilität das gesetzlich verankerte Ziel, nicht nur im Interesse der Versicherten, sondern auch um den Anstieg der GKV-Gesamtausgaben zu begrenzen. 6 Seit 1996 steht den Versicherten die Wahl der Krankenkasse (am Wohn- oder Beschäftigungsort) frei und der Wettbewerb unter den Krankenkassen entscheidet nun mit über die Beitragshöhe. Der Risikostrukturausgleich soll hier für einen fairen Krankenkassenwettbewerb sorgen. Getragen werden die Krankenversicherungsbeiträge je zur Hälfte von den versicherten Arbeitnehmern und den Arbeitgebern.
Das Prinzip der GKV ist also die Solidarität der Gesunden mit den Kranken und die Solidarität der Bezieher hoher mit denen geringer Einkommen. Die Versorgung ist im Krankheitsfalle identisch und gewährleistet jederzeit alle zur Gesundung notwendigen Mittel. Neben der Solidarität wird im Sozialgesetzbuch die oft mit dem Subsidiaritätsprinzip verbundene bereits erwähnte Eigenverantwortung als zentrale Aufgabe der sozialen Krankenversicherung definiert. 7 Ergänzend sei noch erwähnt, daß es auch noch Leistungen anderer Träger im Falle von Krankheit gibt. Neben der privaten Krankenversicherung und den Beihilfen der Dienstherren für Beamte spielt für nicht in der GKV Versicherte vor allem die Sozialhilfe eine Rolle. Darauf möchte ich an dieser Stelle jedoch nicht näher eingehen.
2.4 Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung
In der Bundesrepublik sind wie gesagt rund 90 Prozent der Bevölkerung in der GKV versichert. Die verbleibende Minderheit hat eine private Krankenversicherung abgeschlossen oder ist auf andere Art und Weise abgesichert. Nach aktuellen Zahlen sind in Deutschland nur 0,1 % der Bevölkerung ohne Sicherung. Die GKV selbst kennt drei unterschiedliche „Arten“ von Versicherung.
2.4.1 Pflichtversicherung - pflichtversicherte Personen (§ 55 SGB V) Bei versicherungspflichtigen Personen handelt es sich u.a. um Arbeitnehmer, d.h. um Auszubildende, Arbeiter und Angestellte. Allerdings werden diese nur bis zu einer bestimmten Obergrenze des Einkommens, die so genannte Beitragsbemessungsgrenze, pflichtversichert. Wer diese überschreitet, ist nicht mehr pflichtversichert, hat aber die Wahl als freiwillig Versicherter in der Krankenkasse zu bleiben (s. 2.4.2). Mittlerweile fallen auch bestimmte Gruppen von Selbständigen in die Versicherungspflicht wie z.B. landwirtschaftliche Unternehmer, Künstler und Publizisten. Darüber hinaus zählen auch Studenten, Arbeitslose und Rentner zu den Pflichtversicherten. Für sie gelten jedoch andere Regeln bei der Beitragszahlung. So gilt z.B. für Studenten ein sehr günstiger Beitrag, der im Rahmen des BAföG auch bezuschußt
5 Bundesministerium für Gesundheit, 2001, S. 12
6 vgl. Ryll in: Hurrelmann/Laaser, 1998, S. 539
7 vgl. Bandelow, 1998, S. 29
5
Arbeit zitieren:
Katja Leonhardt, 2001, Gesundheit und Pflege, München, GRIN Verlag GmbH
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