1. Moderne Theorie der Demokratie
Das Thema Staatstheorien bezieht sich auf eines der wichtigsten Gebiete der staatsbürgerlichen Erziehung und damit der stabilen freiheitlich-demokratischen Grundordnung überhaupt. Staatstheorien sind in verschiedenen Ausprägungen vorhanden und insofern sind Selektionskriterien und Begründungen erforderlich. Zwischen Demokratie und politischer Bildung herrscht ein enger und systematischer Zusammenhang. Demokratie bedeutet dabei gleichzeitig Lebens-, Gesellschafts- und Herrschaftsform. Nicht zuletzt aus dieser fundamentalen und umfassenden Bedeutung für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft rechtfertigt sich die Relevanz des Themas Staatstheorien als Gegenstand einer wissenschaftlichen Abhandlung. Den Leserinnen und Lesern soll die exorbitante Relevanz des Themas für unser heutiges gesellschaftspolitisches Zusammenleben vor Augen geführt werden. Historisches Denken ist immer fragmentarisch und perspektivisch. Es verlangt Genauigkeit im Denken und das Aushalten von Mehrdeutigkeit.
Die Demokratietheorie untersucht namensgetreu die Theorie der Demokratie. Demokratie ist ein dem Griechischen entstammender Fachausdruck des politischen und wissenschaftlichen Sprachgebrauchs, wobei einerseits demos vor allem "Volk" und "Volksmasse" und andererseits kratein "herrschen" oder "Macht ausüben" heißt. Kurz, Demokratie kann demnach allgemeingültig und Kontext unabhängig als unmittelbare oder mittelbare Volksherrschaft bzw. Herrschaft der Vielen definiert werden.
Die heutige Moderne Politische Theorie klassifiziert beispielsweise die Demokratie zunächst nach ihren Merkmalen und dann nach den daraus resultierenden Typen.
Das hervorstechendste Merkmal der Demokratie behält auch heute noch seine Gültigkeit, denn nach wie vor gilt die Volkssouveränität oder wie auch das Grundgesetz unmissverständlich in Artikel 20 formuliert: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Zweites unabdingbares Kriterium einer Demokratie ist, dass die Mehrheit (einer Bevölkerung) herrscht bzw. ihre Herrschaft auf Vertreter überträgt. Mit der Mehrheitsherrschaft wird also ausgeschlossen, dass einige Wenige den anderen Vielen ihren Willen aufzwängen und Gesellschaft nach ihrem Gusto gestalten können. Hinzu kommt, dass in einer Demokratie ein weitgehender Konsens über die Beschaffenheit der Verfassung bestehen muss. Die wesentliche unter dem Stichwort Verfassungskonsens
subsumierte Eigenschaft besteht vereinfacht ausgedrückt darin, dass die Verfassung einer demokratischen Gesellschaft auf breite Zustimmung in der Bevölkerung angewiesen ist. Ein viertes Merkmal einer Demokratie besteht in der Herrschaftslegitimierung, -limitierung und -kontrolle. Unter ersterem Sachverhalt sind vornehmlich turnusmäßig stattfindende Wahlen zu verstehen. Eine Einschränkung der Herrschaft ist bereits durch die temporäre Beschränkung derselben gegeben.
Weiterer wichtiger Bestandteil ist die Gewaltenteilung in die Trias Exekutive, Judikative und Legislative. Außerdem werden häufig dafür Instanzen geschaffen, die gezielt auf eine Beschränkung von Herrschaft ausgelegt sind. Kontrolliert wird die Herrschaftsausübung heutzutage insbesondere durch die - teilweise so genannte - 4. (Staats-) Gewalt, die Massenmedien. Diese - so die dieser Theorie anhängige Meinung - kontrolliert durch ihre freie und öffentliche Berichterstattung die Machenschaften der Herrschenden, indem sie Ge-, und Missbrauch derselben der Öffentlichkeit kund tut. Ein anderes relevantes Merkmal der Demokratie sind die Garantie und Einhaltung der Grundrechte, v.a. auch der Menschenrechte. Die Grundrechte sind im Grundgesetz in den Artikeln 1-19 festgelegt. Sie dürfen ihrem Wesensgehalt nach nicht geändert werden. Treten dennoch - nicht zuletzt zeitbedingte Veränderungen ein - so muss dies durch einen (qualifizierten) 2/3-Beschluss im Bundestag vor sich gehen und der Bundesrat muss der Gesetzesänderung zustimmen.
Last but not least ist die Partizipation der Bürger an der Demokratie ein wesentlicher Bestandteil. Auf einen einfachen Nenner gebracht bedeutet Partizipation die aktive Teilnahme der Bürger des demokratischen Gemeinwesens am politischen Prozessgeschehen. Dies umfasst neben dem Wahlrecht vor allem Parteiaktivitäten, Willensartikulation etc. Weiterhin ist die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sowie die Unabhängigkeit der Gerichte aufzuzählen.
Man unterscheidet vor allem zwei Demokratietypen. Zunächst ist die direkte Demokratie zu nennen. (Historisches) Paradebeispiel ist hier die Rätedemokratie. Das Volk bestimmt direkt Vertreter (die sogenannten Räte), welche die unterschiedlichen Herrschaftsinstrumente mehr oder weniger in einer Funktion vereinigen. Anklänge an eine direkte Demokratie finden sich
noch in der Schweiz mit stark ausgeprägten plebiszitären Elementen. Heute werden eher repräsentative Demokratien favorisiert. Bei den repräsentativen Demokratien werden die Volksvertreter in freien und geheimen Wahlen gewählt. Zu unterscheiden sind einmal parlamentarische Regierungssysteme. In diesen wird das Parlament durch die Wahl des Volkes bestimmt. Das Parlament wiederum bestimmt die Regierung und den Chef der Regierung, also den Kanzler. Die Regierung ihrerseits bildet die Exekutive. Exekutive und Legislative (das Parlament) existieren in einem wechselseitigen Kontrollverhältnis. Musterbeispiel einer repräsentativen Demokratie ist Deutschland. Es ist also von einem großflächigen Nationalstaat auszugehen, deren Repräsentanten unabhängig von Partikularinteressen zuvörderst das Allgemeinwohl fördern sollen. Zum anderen gibt es präsidentielle Regierungssysteme. Hier wird der Präsident als Exekutive direkt vom Volk gewählt, ebenso das Parlament als Legislative. Dieser Demokratietypus findet sich insbesondere in den USA. Weiterhin unterscheidet man im politikwissenschaftlichen Kontext unterschiedliche Demokratietheorien. Vorrangig normative Theorien
explizieren einen Soll-Zustand. Hier wird also vorgeschrieben, wie eine Demokratie beschaffen zu sein hat. Beispiele sind die Liberaldemokratie mit dem Verständnis eines responsible governments, welche seine
Regierungsverantwortung ernst nimmt und ihr auch gerecht wird. Alle mehr oder weniger legitimen demokratischen Interessen können hier in einem freien Spiel der Kräfte konkurrieren. Die pluralistische Demokratietheorie betont hingegen die Wichtigkeit der checks und balances der Interessen. In ihr wird also auf einer staatlichen Regulierung und Bündelung der heterogenen gesellschaftlichen Interessen und Interessengruppen insistiert. Vorrangig empirisch-deskriptive Demokratietheorien unterscheiden zwischen elitären und parteienstaatlichen demokratischen Systemen. Bei ersterer führt die Komplexität der gesellschaftlichen Verhältnisse zu einer gewissen Apathie der breiten Bevölkerungsmassen. Dies führt zu einer Professionalisierung der Politik(er)kultur. Das bedeutet, dass somit die politische Szene durch eine hochspezialisierte Elitenkonkurrenz beherrscht wird. Die zweite Vorstellung geht von der konkurrierenden Existenz verschiedener Parteien aus, welche Kandidaten zur Wahl aufstellen. Diese finden im Zusammenspiel mit der
Arbeit zitieren:
Dr. Stefan Schweizer, 2009, Moderne Demokratietheorie, München, GRIN Verlag GmbH
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