Inhaltsverzeichnis
1 Einleitungskapitel 3
2 Der Wehrbeauftragte in Deutschland und im internationalen Vergleich 6
2.1 Geschichtlicher Hintergrund für seine Einführung in Deutschland 6
2.2 Rechtliche Stellung. 8
2.3 Gesetzlicher Auftrag. 10
2.4 Befugnisse des Wehrbeauftragten 13
2.5 Berichterstattungspflicht. 14
2.6 Die Institution des Wehrbeauftragten in Schweden 15
3 Der Bürgerbeauftragte im internationalen Vergleich und der Versuch
seiner Einführung in Deutschland 17
3.1 Aufgabenbereich des Bürgerbeauftragten 17
3.2 Die Institution des Bürgerbeauftragten in Europa. 18
3.3 Der Bürgerbeauftragte in Deutschland 21
3.3.1 Der Bürgerbeauftragte in den Bundesländern 21
3.3.2 Hindernisse bei der Einführung auf der Bundesebene 23
4 Zusammenfassung 25
Abbildungsverzeichnis 27
Literaturverzeichnis 27
1 Einleitungskapitel
Die wahrscheinlich größte politische und vor allem institutionelle Errungenschaft der westlichen Demokratien in den letzten Jahrzehnten ist die Schaffung und Bereitstellung der Institution des Ombudsmannes bzw. die des Bürgerbeauftragten. Keine andere parlamentarische Institution ist durch ihre Bestimmung, Position und ihren Aufgabenbereich in der Lage, ein so direktes Bindeglied zwischen Staat und Bürger darzustellen. Dessen Hauptaufgabe darin besteht, zwischen der Regierung mit ihren einzelnen Institutionen und der Gesellschaft als Mittler und Vermittler tätig zu werden. Weltweit wurden bisher in weit über 85 Ländern Ombudsmänner eingesetzt, deren Arbeit unter der Bevölkerung großen Zuspruch erhält und so das Amt durch die Bevölkerung sehr gut angenommen und akzeptiert wird. 1 Seinen Ursprung hat das Amt des Ombudsmannes in Schweden, wo es seit Ende des Zweiten Weltkrieges zu einer festen Institution der Regierung auf jeder Verwaltungsebene (national, regional und kommunal) gehört. 2
Nicht nur, dass er als Hilfsorgan des Parlaments eingesetzt wird, um die Ausübung der parlamentarischen Kontrolle zu überwachen und gegebenenfalls Missstände aufzuzeigen und als Ressource zu fungieren, er ist gleichzeitig eine Art Sachverwalter für die allgemeinen und individuellen Interessen der Bürger. In ihm haben die Bürger eines Landes oder einer Staatengemeinschaft, wie zum Beispiel die der Europäischen Union, eine Instanz gefunden, an die sie sich mit ihren Bitten und Beschwerden wenden können. 3
Im Vergleich zum Petitionswesen bzw. den Landesgerichten, welche sich ebenso mit den Bitten und Beschwerden der Bürger beschäftigten, ist das Amt des Ombudsmannes sehr persönlich. Oftmals wird am Petitionswesen die starke Anonymität kritisiert, was dazu führt, dass viele Menschen sich mit ihren Anliegen nicht an den Ausschuss wenden, da sie das Gefühl haben, ihnen könnte nicht geholfen werden. Bei den Gerichten ist man vorrangig an festgelegte Fristen und Verwaltungsvorschriften gebunden, welche die Einbringung eines Anliegens für den Einzelnen sehr erschweren. Mit der Benennung eines Ombudsmannes wird dem Amt ein Gesicht gegeben, was es
1 vgl. Franke, Marcus; „Ein Ombudsmann für Deutschland?“; Europäischer Verlag für Wissenschaften,
Frankfurt am Main; 1999; S. 20
2 vgl. Kempf, Udo; „ Der Ombudsmann - Gedanke in Westeuropa“; in: Kempf, Uppendahl (Hrsg.); „Ein
deutscher Ombudsmann“; Leske & Budrich; Opladen 1986; S. 130
3 vgl. Franke, Marcus; „Ein Ombudsmann für Deutschland?“; Europäischer Verlag für Wissenschaften,
Frankfurt am Main; 1999; S. 19
3
dadurch gleich wesentlich persönlicher erscheinen lässt und der Bevölkerung einen direkten Ansprechpartner für ihre Belange bereitstellt.
Es stellt sich nun die Frage, was ein Land dazu bewegt ein solches Amt einzuführen? Welches die Vor- und Nachteile dieses Amtes sind, vor allem in Bezug auf die Bürger des Landes? Weshalb sich Länder dazu entschließen dieses Amt nicht einzuführen und welches die Gründe sind, weshalb Deutschland sich so gegen die Einführung eines allgemeinen Ombudsmannes auf nationaler Ebene wehrt, obwohl es das Amt des Bürgerbeauftragten in einigen Bundesländern und das Amt des Wehrbeauftragten auf Bundesebene schon lange gibt und auch Erfolge in seiner Tätigkeit nachweisen kann?
Diese Arbeit handelt vorrangig von der Institution des Ombudsmannes in Deutschland, ihrer Funktion und Ausgestaltung. Dabei wird vor allem das Amt des Bürgerbeauftragten und des Wehrbeauftragten in Deutschland und im internationalen Vergleich untersucht werden. Besonders wichtig für eine hinreichende Analyse der Thematik ist eine Betrachtung der politischen Praxis beider Ämter sowie der erzielten Ergebnisse ihrer Tätigkeiten. Dabei wird sich hier aber nicht nur auf die nationale Ebene bezogen werden, sondern es werden internationale Aspekte aus dem europäischen Raum genauso wie regionale Aspekte aus einigen Bundesländern in die Thematik mit einfließen.
Der erste Teil der Arbeit, welche aus zwei Abschnitten besteht, wird sich mit dem Wehrbeauftragten, einem Hilfsorgan des Bundestages und der Petitionsinstanz für die Angehörigen der Bundeswehr, in Deutschland und im internationalen Vergleich beschäftigen. Hierbei ist vor allem die Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung für seine Daseinsberechtigung höchst interessant. Darüber hinaus werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen genauso betrachtet werden, wie sein gesetzlicher Auftrag und seine Amtsbefugnisse. Zudem erfolgt eine Darstellung seiner Funktion als Petitionsinstanz für die Bundeswehr.
Der zweite Teil der Arbeit wird sie mit dem Bürgerbeauftragten im internationalen Vergleich und in Deutschland befassen. Es wird zunächst eine kurze Begriffserläuterung erfolgen, um dann anschließend seinen Aufgabenbereich betrachten zu können. Dabei muss vor allem Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen genommen werden, welche seine Arbeit legitimieren.
4
Um seine Funktion und seinen Aufgabenbereich besser darstellen zu können, werden hierbei Betrachtungen, in Bezug auf die Ausgestaltung des Amtes des Bürgerbeauftragten im europäischen Raum gemacht werden.
Zum Schluss soll die Frage beantwortet werden, ob man in Deutschland auf nationaler Ebene einen Bürgerbeauftragten einführen sollte oder nicht. Dabei werden die Vor- und Nachteile einer Einführung abgewogen und bewertet. Dies wird unter der Berücksichtigung jener Bundesländer in Deutschland geschehen, welche den Bürgerbeauftragten schon eingeführt haben.
Diese Vorbetrachtungen zum Bürgerbeauftragten, aber auch zum Wehrbeauftragten sind wichtig, um abschließend einen Modellvorschlag für die Einführung eines Bürgerbeauftragten auf der Bundesebene, aber auch auf der Länderebene aufzeigen und bewerten zu können.
5
2 Der Wehrbeauftragte in Deutschland und im internationalen Vergleich
2.1 Geschichtlicher Hintergrund für seine Einführung in Deutschland 4
Im kommenden Jahr kann die Institution des Wehrbeauftragten auf eine 50-jährige Amtszeit zurückblicken. So gut sich die Streitkräfte in diesen fast 50 Jahren, mithilfe des Wehrbeauftragten, in das Gefüge von Staat, Gesellschaft und Armee eingefügt haben, umso schwieriger gestaltete sich seine Einführung im Jahr 1959 und in den Jahren der Planungsphase zuvor.
Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurden die Streitkräfte in Deutschland abgeschafft und eine erneute Militarisierung war, mit Beschluss der Konferenzen auf Jalta und in Potsdam durch die Besatzungsmächte, nicht mehr vorgesehen. Die Alliierten verfolgten nach Kriegsende das Ziel, Deutschland jegliche Möglichkeit und Ressourcen für eine erneute Aufrüstung zu nehmen. Mit der Unterzeichnung der beiden Abkommen war in Zukunft eine Wiederbelebung der deutschen Streitkräfte ausgeschlossen. Aber im Zuge des Ost-West-Konfliktes, vor allem jedoch durch die Entwicklungen im Koreakrieg, waren beide Blöcke, Ost und West, dazu gezwungen alle möglichen militärischen Ressourcen, die sie zur Verfügung hatten zu mobilisieren. Dies schloss auch die Reserven in Ost- und Westdeutschland mit ein.
Schon seit längerem wurde eine deutsche Aufrüstung in die außenpolitischen Planungen der Ost- und Westmächte mit einbezogen. In der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) gab es schon 1948 die ersten Überlegungen für eine Wiederbelebung der Streitkräfte und in den westlichen Besatzungszonen seit 1950. Dabei wurde die öffentliche Diskussion über dieses Thema in den beiden Zonen recht unterschiedlich geführt. In der DDR diskutierte man sehr verdeckt, unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Einrichtung einer Armee. In den westlichen Zonen dagegen wurde die Debatte öffentlich geführt, was zu allerhand Unmut und Besorgnis unter den Bürgern führte. Noch waren die Erinnerungen an den Zweiten Weltkrieg recht frisch und jeder konnte sich daher sehr gut an die Taten der Wehrmacht und der nationalsozialistischen Herrschaft und deren Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben erinnern.
4 vgl. Schlaffer, Rudolf J.; „Der Wehrbeauftragte 1951 bis 1985 - Aus Sorge um den Soldaten“;
Oldenbourg Verlag; München 2006; S. 1-4
6
Schon seit Beginn der Überlegungen über die Errichtung einer neuen deutschen Streitmacht, machte man sich über dieses Problem viele Gedanken. Dabei wurde vor allem die Ausgestaltung der Streitkräfte, in Bezug auf Führung und Integration in die westlich orientierte Demokratie beachtet. Es musste eine Wehrform gefunden werden, die a) den Forderungen der Bündnispartner nachkam und eine genauso starke Effizienz wie die Wehrmacht aufweisen konnte und b) musste sie der politisch-gesellschaftlichen Realität in der BRD entsprechen. Es war nun Hauptaufgabe eine Armee zu schaffen, deren inneres Gefüge sich in das demokratische Staatengebilde einordnen konnte. Vorrangig dabei war es zu verhindern, dass sich ein Staat im Staat bilden konnte, wie es im Dritten Reich der Fall gewesen war. Um dies zu verhindern, ist es notwendig gewesen eine Instanz zu schaffen, die auf der einen Seite die parlamentarische Kontrolle über die Angelegenheiten der Streitkräfte übernimmt und zugleich auf der anderen Seite, den Rechtsschutz der Angehörigen der Streitkräfte gewehrt. Als Grundlage für die Planung der Einführung einer neuen deutschen Streitmacht war der Aufbau einer Europaarmee bzw. der Beitritt Deutschlands zur NATO im Jahr 1954, mit dem die Souveränität Westdeutschlands, zumindest in Bezug auf seine Außenpolitik, zum Teil wiederhergestellt werden konnte. Durch die Aufnahme einer Wehrverfassung mit dem Artikel 45b in das Grundgesetz konnte mit dem Aufbau der Streitkräfte begonnen werden. Trotzdem bestand immer noch das Problem des Misstrauens innerhalb der Bevölkerung, in Bezug auf eine neue deutsche Armee, welche zwar nach westlichem demokratischen Vorbild strukturiert wurde und dem Leitbild der inneren Führung folgte, in den Köpfen der Bevölkerung dagegen immer noch Erinnerungen an die Wehrmacht hervorrief. Um diesem Problem entgegenzuwirken und vor allem um zu verhindern, dass die Armee wieder zu einem Staat im Staat werden konnte, wurde 1959 Helmut Otto von Grolmann 5 als erster deutsche Wehrbeauftragte in sein Amt berufen, welches nach dem schwedischem Vorbild des Militärombudsmannes ausgestaltet war.
Recht schnell entwickelte sich sein Amt zu einem integralen und kommunikativen Bindeglied zwischen Gesellschaft, Politik und Militär und erreichte eine zentrale Stellung im Staatssystem, die so zuvor in Deutschland noch nie da gewesen war.
5 vgl. Schlaffer, Rudolf J.; „Der Wehrbeauftragte 1951 bis 1985 - Aus Sorge um den Soldaten“;
Oldenbourg Verlag; München 2006; S. 346
7
Arbeit zitieren:
Christine Langer, 2008, Die Funktion des Ombudsmannes in Deutschland und im internationalen Vergleich, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Das Konzept des 'New Public Management' - Von der input- zur ...
Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands
Hausarbeit (Hauptseminar), 25 Seiten
Der dänische und schwedische parlamentarische Ombudsmann im Vergleich
Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche
Hausarbeit (Hauptseminar), 23 Seiten
Verwaltungsreform unter dem Banner des New Public Management in der Sc...
Politik - Internationale Politik - Region: Westeuropa
Seminararbeit, 25 Seiten
Christine Langer hat den Text Die Funktion des Ombudsmannes in Deutschland und im internationalen Vergleich veröffentlicht
Christine Langer hat einen neuen Text hochgeladen
Internationaler Vergleich und soziale Arbeit
Theorie, Anwendung und Perspek...
Rainer Treptow
Wettbewerb und Risikostrukturausgleich im internationalen Vergleich
Erfahrungen aus den USA, der S...
Eberhard Wille, Volker Ulrich, Udo Schneider
Untersuchung, Typisierung und internationaler Vergleich der Inkubatorl...
Acatech - Deutsche Akademie der Technikwissenschaften
Das Umsatzkostenverfahren im internationalen Vergleich
Beschreibung des Aufbaus sowie...
Paul Pronobis
Umsatz- und Gewinnrealisierung im internationalen Vergleich
Bilanzpolitische Gestaltungsmö...
Jochen Pilhofer
Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen im internationalen Vergleich
Andrea Riedel-Stegner
0 Kommentare