Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis. II
1. Einleitung. 1
2. Bilanzielle Behandlung des Bondstripping. 2
2.1 Grundlagen und Probleme des Bondstripping 2
2.2 Bondstripping - Bilanzierung nach HGB 2
2.3 Bondstripping - Bilanzierung nach IAS/IFRS. 4
3. Bilanzierung von Wertpapierpensionsgeschäften. 5
3.1 Grundlagen 5
3.2 Bilanzierung von Wertpapierpensionsgeschäften nach HGB 6
3.2.1 Echte Wertpapierpensionsgeschäfte 6
3.2.2 Unechte Wertpapierpensionsgeschäfte. 6
3.3 Bilanzierung von Wertpapierpensionsgeschäften nach IAS 39 7
3.3.1 Echte Wertpapierpensionsgeschäfte 8
3.3.2 Unechte Wertpapierpensionsgeschäfte. 8
4. Angabepflichten für Pensionsgeschäfte nach IFRS 7. 11
5. Schlussbetrachtung 11
Literaturverzeichnis 13
I
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
Abt. Abteilung Aufl. Auflage Bd. Band BFA Bankenfachausschuss bzgl. bezüglich d.h. das heißt f. folgende GE Geldeinheiten HFA Hauptfachausschuss HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber IAS International Accounting Standards i.d.R. in der Regel i.V.m. in Verbindung mit
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IFRS International Financial Reporting Standards o.a. oben angeführt RH Rechnungslegungshinweis RS Stellungnahme zur Rechnungslegung S. Seite(n) Tz. Textzeichen vgl. vergleiche WP Wirtschaftsprüfer (-prüfung) WPg Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift) z.B. zum Beispiel zzgl. zuzüglich
II
1. Einleitung
Die ständige Entwicklung neuartiger Finanzinstrumente ermöglicht Anlegern eine Vielzahl von Handelsmöglichkeiten, allerdings werfen diese auch oft viele offene Fragen auf. Dies können z.B. Problemstellungen bzgl. der steuerrechtlichen Behandlung sein oder aber Fragen der bilanziellen Handhabung solcher Finanzprodukte. Diese Arbeit soll sich mit letzterer Frage auseinandersetzen und wird dabei auf die bilanzielle Behandlung von Bondstripping und Wertpapierpensionsgeschäften eingehen.
Die erste klassische stripfähige Anleihe in Deutschland wurde 1992 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau emittiert und seit Juli 1997 sind auch bestimmte Bundesanleihen zum Bondstripping zugelassen. 1 Gestrippte Anleihen entsprechen wirtschaftlich betrachtet Zero-Bonds, deren bilanzielle Behandlung geregelt ist. Dennoch wirft die Bilanzierung von Bondstripping einige Fragen auf, so dass der Bankenfachausschuss (BFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) 1998 eine Stellungnahme zur handelsrechtlichen bilanziellen Behandlung des Bondstripping veröffentlicht hat. Hierauf wird in Kapitel 2 ausführlich eingegangen, ebenso wie auf die Bilanzierung nach IAS/IFRS. Dem vorangestellt sind einige allgemeine Erläuterungen zum Bondstripping.
In den Kapiteln 3 und 4 folgt die bilanzielle Behandlung von Wertpapierpensionsgeschäften, ebenfalls gegliedert nach handelsrechtlicher und internationaler Rechnungslegung. Im Mittelpunkt dieser Ausführungen steht die Frage, welchem der Vertragspartner der Pensi-onsgegenstand bilanziell zugeordnet wird, da die Veräußerung der verpensionierten Wertpapiere aufgrund der Vertragsgestaltungsmöglichkeiten nicht automatisch auch zu einem Abgang in der Bilanz des Pensionsgebers führt.
Auch hier wird zunächst auf die Merkmale des Pensionsgeschäfts eingegangen.
Abschließend erfolgen in der Schlussbetrachtung noch eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse, sowie eine Bewertung der dargestellten Bilanzierungsregeln.
1 Vgl. Weiss (1997), S. 338.
1
2. Bilanzielle Behandlung des Bondstripping
2.1 Grundlagen und Probleme des Bondstripping
Unter Bondstripping versteht man das Abtrennen von Zinsansprüchen von einer festverzinslichen Anleihe, sodass mehrere unabhängig voneinander handelbare Wertpapiere entstehen. So können neben der ursprünglichen Anleihe (Anleihe cum) ebenfalls der Anleihemantel (Anleihe ex bzw. Kapital-Strip) und die Zinsscheine (Zins-Strips) an der Börse gehandelt werden. Die Trennung der Zinsscheine erfolgt üblicherweise auf Wunsch der Inhaber der Anleihe und ist nur bei von vornherein als stripbar emittierten Anleihen möglich. Wirtschaftlich betrachtet entstehen so bei der Trennung quasi mehrere Zero-Bonds. Zudem ist es auch möglich bereits getrennte Anleihen und Zinsstrips wieder zu einer Anleihe cum zusammenzuführen (Rekonstruktion). 2
Da eine gestrippte Anleihe einem Zero-Bond entspricht, können mit dessen Kauf die Kapitalerträge in spätere, für die Versteuerung günstigere Perioden verschoben werden. Weiterhin können Arbitragemöglichkeiten sowohl beim Trennen als auch beim Zusammenführen der Strips genutzt werden, da der Barwert der Anleihe cum und die Summe der Barwerte der einzelnen Strips für gewöhnlich voneinander abweichen, da sie anhand unterschiedlicher Renditestrukturkurven ermittelt werden. 3
Obwohl gestrippte Anleihen finanzwirtschaftlich wie Zero-Bonds behandelt werden können, treten dennoch Fragen bei der Bilanzierung auf. Dies liegt an den Besonderheiten des Bondstrippings. So liegt dieser Vorgang ganz im Ermessen des Anlegers und kann jederzeit vollzogen werden und es ist fraglich, ob dieser Vorgang (nicht die Veräußerung) dann bereits einen erfolgswirksam Sachverhalt darstellt. Zudem müssen nach dem Stripping alle Komponenten einzeln bilanziert und bewertet werden, was aufgrund der fehlenden Emissionsrendite für die einzelnen Strips jedoch wieder problemvoll erscheint. Ein weiteres Problem ist, dass noch nicht realisierte Zinsansprüche einer Anleihe cum nicht bilanzierungsfähig sind, während selbständig handelbare Zinsstrips bilanzierungspflichtig sind. 4
2.2 Bondstripping - Bilanzierung nach HGB
Solange die stripbare Anleihe nicht getrennt wird, wirft dessen Bilanzierung keine besonderen Fragen auf und ist zu Anschaffungskosten und nach dem Niederstwertprinzip zu bilanzieren. An dieser Stelle soll deshalb nur auf Besonderheiten bei der bilanziellen Be-handlung des Bondstripping eingegangen werden. Hierzu wurde am 25.09.1998 ein Rech-
2 Vgl.IDW RH BFA 1.001, Tz. 1.
3 Vgl. Weiss (1997), S. 341; Göttgens (1998), S. 568.
4 Vgl. Göttgens (1998), S. 568-569.
2
Arbeit zitieren:
Andreas große Austing, 2008, Bilanzielle Behandlung von Bondstripping und Wertpapierpensionsgeschäften, München, GRIN Verlag GmbH
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