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Inhaltsverzeichnis
1 Untersuchungsgegenstand 3
2 Demokratie als universelle Norm 4
2.1 Theoretische Definition von Demokratie 5
2.1.1 Elemente der Demokratie 8
2.1.2 Entwicklung von Demokratie 11
2.2 Definition von Demokratisierung 12
2.2.1 Entwicklung von Demokratisierung 13
3 Das Konzept der strategischen und konfliktfähigen Gruppen (KOG) von
G. Schubert und R. Tetzlaff 14
3.1 Bedingungen und Voraussetzungen von Demokratisierung 19
3.1.1 Die ökonomischen Voraussetzungen 19
3.1.2 Die kulturellen Voraussetzungen 21
3.1.3 Idealtypen von strategischen und konfliktfähigen Gruppen 23
3.2 Schritte von Demokratisierung 25
3.3 Chancen und Hemmnisse von Demokratiserung 26
3.3.1 Blockierte und defekte Demokratien 29
4 Fallbeispiel Afghanistan: Eine erzwungene und verfrühte Demokratie 29
4.1 Die Konfliktstrukturen
4.2 Die Bevölkerungsstruktur 32
4.3 Geschichte 33
4.4 Die aktuelle politische Situation 37
4.5 Die politische Neuordnung: Der Bonner Vertrag 38
4.6 UN Resolutionen, ISAF, OEF 39
4.7 Hindernisse 41
2
4.7.1 Die politischen Faktoren 42
4.7.2 Die sicherheitspolitische Situation 43
4.7.3 Die religiösen Faktoren 45
4.7.4 Die wirtschaftliche Situation 46
4.7.5 Die traditionell-kulturellen Faktoren 49
4.8 Chancen 51
5 Abschliessende Zusammenfassung und Würdigung 51
6 Bibliographie 56
6.1 Literatur 56
6.2 Internetseiten 60
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1 Untersuchungsgegenstand
Terror, Raubüberfälle, Vergewaltigung und Mord sind an der Tagesordnung in Afghanistan. Präsident Hamid Karsai braucht die NATO zu seinem Schutz, da er in der Bevölkerung keinen Rückhalt und sogar in seiner eigenen Administration viele Gegner hat. Bis heute wurden drei Minister seiner Regierung auf Veranlassung anderer Minister oder hochrangiger Militärs umgebracht. Auch Karsai selbst entging diesem Schicksal in seinem Heimatort nur knapp. Die so oft beschworene Demokratisierung sowie die Staatenbildung lassen in Afghanistan auf allen Ebenen auf sich warten.
Deshalb ist Ziel dieser Arbeit, einen Einblick in die Hindernisse von Demokratisierungsprozessen im Allgemeinen und dann mit Afghanistan im Speziellen zu geben.
Zuerst werde ich grundlegende Begriffe aus der Demokratie- und Transitionsforschung klären und darstellen, warum Demokratie als erstrebenswertes Ziel weltweit angestrebt wird. In diesem ersten Abschnitt wird auch die historische Entwicklung von Demokratie und Demokratisierung kurz angerissen.
Im zweiten Teil der Arbeit wird in Anlehnung an den akteurspolitischen Ansatz zu Transformationsprozessen von Gunter Schubert und Rainer Tetzlaff „Das Konzept der Strategischen und Konfliktfähigen Gruppen (KOG)“, diskutiert werden, warum es in einigen Ländern zu Demokratisierung kommen kann und in anderen nicht, und was die jeweiligen Hemmnisse und Chancen von Demokratisierungsprozessen sind.
An dem realen Beispiel Afghanistan lassen sich Chancen und Hemmnisse von Demokratisierung in einem islamischen und ehemaligem Kriegsgebiet veranschaulichen.
Hierzu gehe ich zuerst auf grundlegende Gegebenheiten und Konfliktstrukturen in Afghanistan ein, dann stelle ich die politische Situation und die Friedensordnung für das Land, den Bonner Vertrag, dar.
Geprägt von hoher Unsicherheit ist das Land für die Ziele der internationalen Akteure vor Ort, die Region zu befrieden und demokratischen Strukturen zu schaffen, eine hohe Herausforderung, denn die Voraussetzungen für die Demokratisierung sind nicht gegeben.
Dennoch sollen in dieser Arbeit die ersten Erfolge der internationalen Gemeinschaft vor Ort dargestellt werden, und wie nach dem Motto „state-und nation building in Afghanistan“ aus Afghanistan eine Demokratie angelehnt an westliche Standarts gemacht werden soll.
Später wird diskutiert werden, ob der SKOG Ansatz ein sinnvolles Schemata zur Klärung von Hemmnissen und Chancen von Demokratisierung in Afghanistan geben kann. Zuletzt werde ich klären, ob eine generalisierende These zu Chancen und Hindernissen von Demokratiserung in islamischen Ländern abgegeben werden kann. Natürlich gibt es hinderliche Faktoren, die allgemein für die islamische Welt gelten und auch in Afghanistan vorzufinden sind. Ob Transformationsprozesse allein wegen dieser Faktoren scheitern, ist allerdings fraglich.
2 Demokratie als universelle Norm
Frieden, Freiheit und die Verwirklichung von Grund- und Menschenrechten sind wohl jedem Menschen, wenn er dazu in der Auslebung seiner kulturelle Identität nicht beschränkt wird, ein grundlegendes Bedürfnis. Eine Demokratie garantiert nicht nur die Grund- und Menschenrechte sondern auch die Möglichkeit, unterschiedliche Interessengruppen zu integrieren, indem Kompromisse durch Konfliktregelungsmechanismen wie das Mehrheitsprinzip gefunden werden. Die Freiheit der Meinungsäusserung wird durch die Wahlen gewährleistet, die Freiheit, nicht Opfer einer politischen Unterdrückung zu werden, wird durch den checks and balance effect gewährleistet, durch den die Verteilung der Macht gewährleistet ist. Es ist in der Literatur umstritten, ob Demokratien immer gut und autoritäre Regime immer schlecht sind. Auch der Zusammenhang von wirtschaftlichem Erfolg eines Landes und der demokratischen Konsolidierung ist nicht immer positiv. Dennoch hat sich seit dem Ende des Ost-West-Konflikts in der internationalen Staatengemeinschaft der demokratische Anspruch enorm gefestigt, so dass heute kein Staat im internationalen Kontext der Frage der Demokratisierung aus dem Weg gehen kann. Ein Hauptargument der Demokratiebefürworter ist, dass es in demokratischen Systemen nicht mehr zu Kriegen und Gewaltausbrüchen kommen kann.
Denn, „das demokratische Modell vollzieht einen Bruch mit der elenden Weltgeschichte als Aufeinanderfolge inner-und zwischenstaatlicher Massaker und Progrome, weil es die
1 Schnarr, Patricia: Good Governance in Afghanistan?, 2006, 89 ( zitiert nach: Wilke, Boris: Staatsbildung in
Afghanistan? Zwischenbilanz der internationalen Präsenz am Hindukusch. Stiftung Wissenschaft und Politik, 2004,
12
5
jahrhundertelange Verknüpfung von Gewalt und ihrer Legitimierung negativ besetzt. 2 Dies ist und war auch der Hauptgrund für die westlichen Länder Entwicklungsländer oder ehemalige Kriegsgebiete zu demokratisieren und spielte bei der Demokratisierung Afghanistans auch eine entscheidende Rolle als das Land 2001 von der unterdrückenden Taliban-Regierung befreit wurde. Die Schaffung von dauerhaftem Frieden liegt im Interesse der westlichen Länder und man erhofft sich auch der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus Herr zu werden, indem militante religiöse Gruppen in einem demokratischen System weniger leicht weltweit Macht und Einfluss erlangen können.
2.1 Theoretische Definition von Demokratie
In der Demokratieforschung gibt es keine Einigkeit über die Definition des Demokratiebegriffs. Robert Dahl und Giovanni Sartori sind sich darüber einig, dass die Definition des Begriffs immer ein Ideal beschreibt, das so in der Realität nie verwirklicht werden kann. Der Demokratiebegriff entsteht aus den Wechselwirkungen zwischen dem Ideal und der Wirklichkeit. Sartori spricht hier von der Entwicklung des Demokratiebegriffs „aus dem Drang eines Sollens und dem Widerstand eines Seiens“ 3 . Daher ist der Begriff immer deskriptiv und präskriptiv. Robert Dahl bevorzugt deswegen den Begriff „Polyarchien“. Er fasst fünf Kriterien zusammen, die, wenn sie erfüllt sind, eine Polyarchie ausmachen: 1. elected officials, 2. free, fair and frequent elections, 3. freedom of expression, 4. alternative sources of information, 5. associational autonomy, 6, inclusive citizenship. 4
Fünf ähnliche Minimalbedingungen einer Demokratie definieren Dirk Berg-Schlosser und Norbert Kersting: 1. Freier Wettbewerb zwischen kontroversen politischen Ideen, Strategien und Personen, 2. Über die Besetzung politischer Ämter wird durch kompetitive Wahlen entschieden. 3. Eine Reihe von Grund-und Bürgerrechten sind gewährleistet wie Meinungs,- Demonstrations-und Religionsfreiheit,
2 Vgl. Tetzlaff, Rainer: Einführung: Demokratisierung als realer weltweiter Prozeß des sozialen Wandels und als
Herausforderung für die Sozialwissenschaften in Bezug auf ein theoriegeleitetes Verständnis ihrer Ursachen,
Verlaufsformen und politischen Akteure (Begriffe, Prämissen und Instrumente eines Analysekonzepts für
Demokratisierungsprozesse in Entwicklungs- und Schwellenländern), in: Vennewald, Werner/Tetzlaff,
Rainer/Schubert, Gunter (Hrsg.): Demokratisierung und politischer Wandel, 1994, 15
3 Sartori, Giovanni: Demokratietheorie, 1992, 15
4 Vgl. Dahl, Robert A.: On Democracy, 2000, 85
6
4. Politische Amtsträger sind ihren Wählern gegenüber rechenschaftspflichtig und der öffentlichen Meinung, 5. Rechtsstaatsprinzip, Normen sind für alle Staatsbürger gleichermaßen verbindlich. 5
Eine griffige und geläufige Kurzdefinition für die Demokratie ist : Demokratie ist eine Regierung durch das Volk und für das Volk. Aber ist Demokratie so wirklich ausreichend definiert? Giovanni Sartori betont in seinem Theorieansatz, dass Demokratie nicht die Herrschaft aller Bürger über alle Bürger sein kann sondern immer nur die Herrschaft der beschränkten Mehrheit sein kann, denn es wird immer Gruppen geben, die freiwillig nicht wählen wollen oder nicht können, da sie das Wahlalter noch nicht erreicht haben, die Staatsangehörigkeit nicht besitzen oder unmündig aufgrund von einer Krankheit sind. Für Sartori ist Demokratie „ (...) ein System, in dem niemand sich selbst auswählen kann, niemand sich die Macht zum Regieren selbst verleihen kann und deshalb niemand sich unbedingte und unbeschränkte Macht anmaßen kann“ 6 Die Annahme, die jeder Demokratie zugrunde liegt ist die, dass eine in einem politischen Zwangsverband zusammengefasste Gesellschaft aus Gruppen und Individuen besteht, die unterschiedliche Interessen und Wertvorstellungen haben und daher Konfliktregelungsmechanismen wie das Mehrheitsprinzip nötig werden.
Grundelemente der Demokratie sind Volkssouveranität, Rechtsstaatsprinzip, Gewaltenteilung, Gewährung der Grund- und Menschenrechte, Meinungs- und Organisationsvielfalt sowie freie Wahlen, die in regelmäßigen Abständen stattfinden. 7 Da die ersten drei Prinzipien für die Minimaldefinition von Demokratie die wichtigsten sind, werden sie im folgenden kurz erläutert: Volkssouveranität bedeutet Herrschaft, die immer nur und ausschließlich auf Zustimmung des Volkes beruht. Das Rechtsstaatsprinzip drückt sich in der Grundlage jeder Demokratie, der Verfassung aus, in der unter anderem geregelt sein müssen die Gewaltenteilung, die Unabhängigkeit der Richter und die freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit. Alle drei Prinzipien hängen zusammen, denn die Gewaltenteilung gewährt, dass es zu keiner Machtakkumulation auf exekutiver oder judikativer Seite kommt und so, durch die Abhängigkeit der Richter das Recht auf Meinungs- und Organisationsfreiheit versagt werden könnte, wodurch eines der Grundrechte beschnitten wäre. Die Freiheit ist bedroht, wenn zwei oder eine dieser Gewalten-judikative, legislative oder exekutive Gewalt- in einer Hand sind. Daher gilt auch der Grundsatz der Inkompatibilität, der besagt, wer an der Ausübung einer Gewalt teilhat, darf im
5 Berg-Schlosser, Dirk und Norbert Kersting: Warum weltweite Demokratisierung? Zur Leistungsbilanz
demokratischer und autoritärer Regime, in: Hanisch, Rolf (Hrsg.): Demokratieexport in die Länder des Südens?,
1997, 16
6 Vgl. Sartori, 1992, 210
7 Vgl. http://www.politikwissen.de/lexikon/demokratie.html (23.03.2008)
Rahmen der anderen Gewalt nicht mitwirken. Auf diese Weise entseht die gegenseitige Kontrolle der einzelnen Gewalten. Die Unabhängigkeit der Richter zeigt sich in letzter Instanz in den Verfassungsgerichten.
Die Meinungsfreiheit, das heisst die Möglichkeit durch Wahlen aktiv am politischen Geschehen teilnehmen zu können, ist ein Grundrecht, der jedem Mitglied einer Demokratie zugeteilt werden muss. Das heisst auch, dass möglichst viele unterschiedliche Interessen durch eine Vielzahl an Parteien repräsentiert sein müssen. Wahlen müssen allgemein, gleich, frei, unmittelbar und geheim sein. Das Wahlsystem ist entweder ein Mehrheitswahl- oder Verhältniswahlsystem. Bei der Mehrheitswahl ist derjenige Kandidat gewählt, der in einem Wahlkreis die Mehrheit der Stimmen erhält. Die für unterlegene Bewerber abgegebenen Stimmen werden hierbei nicht berücksichtigt. Bei der Verhältniswahl werden die Parlamentsmandate im Verhältnis der für sie abgegebenen Stimmen zugeteilt. Desweiteren muß organisatorischer Pluralismus herrschen, so dass eine echte Auswahl zwischen den politischen Eliten möglich ist. Nur durch eine politische Opposition als legitimer Gegenmacht ist eine Machtkontrolle gewährleistet. Unabdingbare Voraussetzung für die Entwicklung einer Demokratie ist weiterhin die Unabhängigkeit der Medien.
Es gibt mehrere Typen von Demokratien, die repräsentative Demokratie, in der die Macht unmittelbar über Abgeordnete ausgeübt wird und die direkte Demokratie, in der das Volk direkt über Volksabstimmungen über politische Entscheidungen abstimmt. Weiterhin unterscheidet man die parlamentarische, präsidentielle und semipräsidentielle demokratische Regierungsform. Bei dem parlamentarischen Regierungssystem kann das Parlament den Rücktritt der Regierung bewirken, beim präsidentiellen Regierungssystem kann der Präsident nicht vom Parlament abberufen werden. Ein typisches Beispiel für ein präsidentielles Regierungssystem sind die USA. Nach den Berichten von Freedom House, einer amerikanischen Organisation, die die Entwicklung der Demokratie weltweit beobachtet, gab es im Jahre 1900 weltweit 55 souveräne Staaten, von denen keiner eine Demokratie war. Dies liegt daran, dass die freiheitlich verfassten Staaten dieses Jahres kein passives Wahlrecht für Frauen kannten, was nach den Kriterien von Freedom House eine Grundvoraussetzung für eine Demokratie ist. Im Jahr 1950 gab es unter den nunmehr 80 souveränen Staaten immerhin schon 22 Demokratien. Für 1999 zählt Freedom House 192 souveräne Staaten und fast die Hälfte, 85 Staaten, zu den Demokratien. Entscheidend für diese Einstufung sind zwei Kriterien: Politische Rechte (political rights) und Bürgerfreiheiten (civil liberties), die in diesen Ländern Mindeststandards genügen. Unter den hinzugekommenen Staaten sind viele junge Demokratien, die erst in den letzten beiden Jahrzehnten des 20ten Jahrhunderts in Osteuropa, Asien und Lateinamerika entstanden sind.
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Voraussetzungen und Prinzipien für Demokratie sind also, wie ersichtlich, durchaus komplex. In der Realität können nie alle Prinzipien verwirklicht werden. Ein Demokratisierungsprozeß in einem ehemaligen Kriegsgebiet oder Entwicklungsland, in dem keine demokratischen Strukturen vorhanden sind, an die angeknüpft werden kann, wird daher immer sehr langwierig und beschwerlich sein.
2.1.1 Elemente der Demokratie
Wie bereits erwähnt gehören zu den Grundelementen der Demokratie definitionsgemäß die Volkssouveranität, das Rechtsstaatspinzip (Verfassung und Gesetze), die Gewaltenteilung, die Menschen- und Grundrechte, die Meinungs- und Organisationsvielfalt (Pluralismus) sowie die Wahlen.
Die Volkssouveranität ist der Legitimationsgrundsatz demokratischer Herrschaft, der in dem Verfassungsgesetz festgehalten wird, daß alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Die Herrschaftsausübung sollte immer auf Zustimmung des Volkes zurückführbar sein, wenn sie als demokratisch gelten will.
Die Grundlage für jede Demokratie ist die Verfassung sowie spezielle Gesetze (Rechtsstaatsprinzip). Die einzelnen Gesetze eines Landes sind eng mit der jeweiligen Verfassung verknüpft. Die formellen und materiellen Verfassungsbedingungen, nach denen ein Gesetz wirksam werden kann, setzen voraus, daß die Bürger das verfassungsmäßigen Gesetz anerkennen und ihm folgen.
Das Volk kann seine verfassungsgebende Gewalt auf unterschiedliche Weise ausüben: es kann eine verfassungsgebende Versammlung wählen, die dann eine Verfassung verabschiedet oder es kann seine verfassungsgebende Gewalt durch Plebiszit äussern, wenn dies zulässig ist. Die moderne bürgerliche Verfassung soll den Staat so organisieren, dass er am besten die bürgerlichen Freiheiten schützen kann. Dazu ist das Prinzip der Gewaltenteilung in der Verfassung verankert worden, hinzu kommt das Rechtsstaatsprinzip als zweites Prinzip einer modernen bürgerlichen Verfassung. Alle Akte der Staatstätigkeit müssen sich auf gestzliche Bestimmungen zurückführen lassen. 8
Die moderne Verfassung besteht aus einem Grundrechtsteil, der die fundamentalen Rechte der Bürger garantieren soll und einem speziellen Teil, der die obersten Staatsorgane institutionalisiert wie die Regierung, das Parlament, die obersten Gerichte und andere hohe Staatsorgane.
8 Vgl. Schreuers, Monika: Demokratie ind Argentinien, 1995, 4ff
9
Vielfach weicht allerdings die Herrschaftspraxis erheblich vom Inhalt und Geist der nur dem Namen nach geltenden Verfassung ab, so dass sie oft zu einer bloßen Fassade verkommt. 9 Es gibt einen großen Unterschied zwischen geschriebener und „gelebter“ Verfassung und daher interessiert auch allgemein mehr die gelebte Verfassung.
Im freiheitlichen Verfassungsstaat ist die Gewltenteilung eine wesentliche Komponente. Dabei wird die horizontale Gewaltenteilung in die gesetzgebende (legislative), die ausführende (exekutive) und richterliche (judikative) Gewalt unterteilt. Sind zwei oder alle drei Gewalten in einer Hand, dann ist die Freiheit bedroht. Jede der drei Gewalten ist auf die Zusammenarbeit mit den zwei anderen Gewalten angewiesen. Erst durch diese wechselseitigen Hemmungen und Gegengewichte („checks und balaances“) ergibt sich eine Kontrolle der staatlichen Machtsausübung. Vertikale Gewltenteilung meint durch den Föderalismus organisierte Zusammenarbeit zwischen Gruppen, die jedoch auf territorialer Ebene ihre Eigenständigkeit bewahren. Dabei ist zwischen Staatenbund und Bundesstaat zu unterscheiden. Im Staatenbund behalten die Mitgliedstaaten ihre völkerrechtliche Souveranität. Sie sind duch einen Vertrag zusmmengeschlossen und haben gemeinsame Organe zur Erledigung gemeinsamer Aufgaben. Im Bundesstaat behalten die Einzelstaaten durch den bundesmäßigen Zusammenschluß ihre individuelle Eigenart und einen Teil ihrer Selbständigkeit. 10
Der Schutz der Menschen- und Grundrechte muss auch in der Verfassung verankert sein, die Menschenrechte sind ein essentieller Bestandteil der Demokratie. Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen zustehen augrund der Tatsache, dass er geboren wurde. Sie sind unabhängig von Beruf, Geschlecht, Sprache, politischen Weltanschauungen. Grundrechte sind ausschließlich solche Rechte, die durch die Verfassung gewährleistet werden. 11
Ein weiteres Element der Demokratie ist die Meinungs- und Organissationsvielfalt, die auch als Pluralismus bezeichnet wird. Dabei wird von einer Vielzahl kultureller, ethnischer, religiöser und politischer Interessengruppen ausgegangen, die untereinander in Konkurrenz stehen und um politischen Einfluß ringen. Der Pluralismus ist die Grundlage für die Wahlen. 12 Wahlen haben eine hohe Bedeutung für Demokratie : sie legitimieren das politische System und haben eine Partizipations-und Kontrollfunktion. Das Wahlrecht wird in das aktive und das passive Wahlrecht unterschieden. Das aktive Wahlrecht legt die Bedingungen der Wahlberechtigung fest, das passive Wahlrecht regelt die Voraussetzungen zur Wählbarkeit für Kandidaten zu Wahlämtern.
Es gibt viele verschiedene Grundtypen von Demokratie. Die zwei Grundformen der repräsentativen
9 Vgl. Schreuers, Monika: Demokratie in Argentinien, 1995, 8ff
10 Vgl. Ebenda,1995, 5ff
11 ebenda
12 ebenda
10
Demokratie, die parlamentarische und die präsidentielle, unterscheiden sich grundlegend hinsichtlich der institutionellen Zuordnung von Parlament, Regierung und Staatsoberhaupt: Während in der parlamentarischen Demokratie die Regierung vom Parlament abhängig ist, sind im präsidentiellen System beide Gewalten institutionell voneinander getrennt. Der Präsident erhält sein Legitimation aus der Volkswahl. Er ist Regierungschef und Staatsoberhaupt. Außerdem bildet er die Regierung, die allein ihm verantwortlich ist. Daher ist das Regierungsoberhaupt der parlamentarischen Kontrolle entrückt und selbständiger Leiter der Regierung. 13 Diese Grundmerkmale grenzen das präsidentielle von den semi-präsidentiellen
Regierungssystemen ab. Eine gegenseitige politische Abhängigkeit und Steuerung zwischen Legislative und Exekutive und die Abberufung der Regierung durch das Parlament existiert nicht. Die Politischen Parteien sind auf Dauer angelegte Zusammenschlüsse von politisch interessierten Menschen mit weitgehend übereinstimmenden Vorstellungen, wie das Gemeinwesen funktionieren sollte. Nach einer Definition von Winkler (2002) ist eine Partei „eine Gruppe gleichgesinnter Personen, die sich in unterschiedlicher organisatorischer Form an der politischen Willensbildung beteiligt und danach strebt, politische Positionen zu besetzen und ihre Ziele in einem Gemeinwesen durchzusetzen“. § 2 Abs. 1 des deutschen Parteiengesetzes (PartG) definiert Parteien wie folgt: „Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.“
Kurz sei noch die Autokratie im Gegensatz zur Demokratie dargestellt, da Afghanistan bis zum Bonner Vertrag ein autokratisches System war.
Die Autokratie vereint als Staats- beziehungsweise Regierungsform alle zentralen Kompetenzen des politischen Systems in einer zentralen Kraft und sieht in keiner Weise die Beteiligung des Volkes an der Staatsgewalt vor. Der Inhaber all dieser Kompetenzen kann eine einzelne Person (z. B. Diktator) oder eine Gruppe (Partei, Junta oder ein Komitee) sein.
Als Autokratien gelten unter anderem die absolutistische Monarchie und die Diktatur (Alleinherrschaft). Ein Unterschied zwischen Diktatur und Absolutismus ist, dass der
13 ebenda
absolutistische Monarch das göttliche und historische Recht anerkennt und seinen Untertanen die Sicherheit der Person und des Eigentums zugesteht. Der Diktator hingegen ist an keine Rechtsnormen gebunden und legt bestehende und überlieferte Gebote willkürlicher aus.
In Russland bezeichnete sich der Zar als „Autokrat aller Reußen“ . Im Gegensatz zum Absolutismus, der sich in anderen europäischen Staaten entwickelte, wird die Herrschaft der russischen Zaren und Imperatoren (Eigenbezeichnung ab Peter dem Großen) aufgrund des völligen Fehlens ständischer oder parlamentarischer Elemente als Autokratie bezeichnet. Diese Regierungsform wird in der Geschichte vor allem in der östlichen Welt gefunden.
2.1.2 Entwicklung von Demokratie
Im 5. Jahrhundert vor Christus bezeichnete „demos“ die athenische Gemeinschaft, die in der „ekklesia“, der Volksversammlung, zusammenkam. Die antike Demokratie, die sich in Griechenland entwickelte, hat sich in Symbiose mit der griechischen polis entwickelt. Die polis war aber kein Staat im heutigen Sinne, sondern eine Stadtgemeinschaft.
Von den Griechen übernahmen die Römer die Idee der Volksherrschaft und nannten ihren „Staat“, der durch Bürger regiert wurde, demokratische Republik. Das Wahlrecht hatten nur Männer und Aristokraten, wobei es später auch den Plebejern erlaubt war zu wählen. Die Einführung des Frauenwahlrechts fand erst im 20. Jahrhundert statt. Nachdem unter Julius Caesar wieder eine Diktatur in Rom errichtet wurde, gab es erst 1000 Jahre später wieder Ansätze von demokratischer Herrschaft im heutigen Italien. Die Mittelschicht 14 bekam Mitregierungsrechte in Florenz und Venedig. 15 Örtliche Volksversammlungen, die Mitspracherechte hatten, gab es im frühen Mittelalter in Skandinavien, den Niederlanden und Großbritannien. Die wohl früheste demokratische Bewegung setzte erst wieder mit der Entstehung des britischen Unterhauses im 13. Jahrhundert ein. Dieses anfangs rudimentäre Parlament hatte nur sehr wenige Rechte und war der Macht des Monarchen fast schutzlos ausgeliefert. Mit der Entwicklung der absoluten Monarchie verringerten sich die Einflussmöglichkeiten sogar noch. Erst mit dem englischen Bürgerkrieg entstand im 17.
14 „popolo“ war der Begriff für die Mittelschicht, die mit dem „popolo“-Volk gleichgesetzt wurde
15 Vgl. Dahl, 2000, 11ff
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2008, Chancen und Hemmnisse von Demokratisierung - Der Fall Afghanistan, München, GRIN Verlag GmbH
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