Der Schmalkaldische Bund
Gliederung
1 Gegenstand und Vorgehensweise 3
2 Zur Vorgeschichte 5
3 Die Gründung 8
4 Der Schmalkaldische Bund 10
5 Das Ende 18
6 Abschließende Bemerkungen 20
7 Literaturverzeichnis 21
7.1 Verzeichnis der Internetadressen 23
7.2 Bildverzeichnis 23
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Der Schmalkaldische Bund
1 Gegenstand und Vorgehensweise
Und so soll also am 31. Oktober 1517 der magister theologicus Martin Luther 95 Thesen, verfasst in lateinischer Sprache, an die Tür der Wittenbergischen Schlosskirche geschlagen haben, um aus „Liebe zur Wahrheit“ mit theologischer Kollegenschaft über Missstände und Auswüchse des Ablasshandels mündlich oder aber schriftlich zum in Rede stehenden Kasus zu disputieren; und so leitete der Augustinermönch und Theologieprofessor Martin Luther seine Thesenpapiere mit der folgenden Aufforderung ein:
„Aus Liebe zur Wahrheit und in dem Bestreben, diese zu ergründen, soll in Wittenberg unter dem Vorsitz des ehrwürdigen Vaters Martin Luther, Magisters der freien Künste und der heiligen Theologie sowie deren ordentlicher Professor daselbst, über die folgenden Sätze disputiert werden. Deshalb bittet er die, die nicht anwesend sein und mündlich mit uns debattieren können, dieses in Abwesenheit schriftlich zu tun. Im Namen unseres Herrn Jesu Christi, Amen.“ 1
Eine Aufforderung, der allseits durchaus auch nachgekommen wurde; jedoch, wie wir heute wissen, sehr bald schon in einem durchaus sehr anderen Sinne, als dies der Verfasser des denkwürdigen „Thesenpapiers“ irgend vorgeschlagen oder etwa beabsichtigt hatte. Denn in der Tat folgten alsbald jahrzehntelange unerbittliche kriegerische Auseinandersetzungen, kulminierend im grausamen Dreißigjährigen Krieg, in dessen Verlaufe sich die internationalen Widersacher religiös-konfessioneller Legitimationen allerdings eher bedienten, um die eigentliche Frage, nämlich diejenige der Durchsetzungsfähig- sowie der Nachhaltigkeit diverser konkurrierender Ansprüche im machtpolitischen europäischen Ordnungsgefüge, auf einen blutigen Prüfstand zu stellen. 2 Eine Frage, die sich in dieser Perspektive – eine Perspektive, die das späte 16. und das 17. Jahrhundert als einen Prozess konfessioneller und politischer Erschütterungen oder aber, positiv gewendet, als einen Prozess der europäischen
1 www.reformation-heute.de
2 „Zunächst ging es vor allem um grundlegende konfessionelle Gegensätze, hervorgerufen durch die Reformation. Diese konfessionellen Gegensätze zogen im weiteren Verlauf auch nichtdeutsche Anhänger der konkurrierenden protestantischen und katholischen Parteien in den Konflikt und führten zu einer Ausweitung des Krieges. Mit Fortschreiten des Krieges begannen andere als konfessionelle, nämlich machtpolitische Fragen Verlauf und Charakter des Krieges zu bestimmen: Zum einen ergaben sich unter den deutschen Fürsten dynastische Rivalitäten; zum anderen wurde der Krieg zu einer Auseinandersetzung zwischen einigen europäischen Mächten, besonders Schweden und Frankreich auf der einen und dem Haus Habsburg, das mit dem Reich über ein hervorragendes politisches Instrument verfügte, auf der anderen Seite um die Hegemonie in Europa. Daneben spielten verfassungspolitische Fragen im Reich – die Auseinandersetzung zwischen Ständen und Krone um die Stellung der Monarchie im Reich – eine wichtige Rolle.“ (www.schultreff.de)
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Der Schmalkaldische Bund
Staatenbildung begreift – auch in die insofern nur scheinbare Absurdität Wie lange dauerte der Dreißigjährige Krieg? kleiden lässt. 3
Denn bereits vor dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 sah sich das Deutsche Reich über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren durch verheerende, konfessionell- politisch begründete Konfrontationen erschüttert, 4 zu denen namentlich der durch
Gründung und Politik des Schmalkaldischen Bundes ausgelöste Schmalkaldische Krieg, der als („erster teutscher“ 5 ) Konfessionskrieg in die wissenschaftliche Literatur eingegangen ist. 6 Entstehung, Politik, Ende und Folgen des Schmalkaldischen Bundes
benennen Gegenstand und Vorgehensweise der hier vorgelegten Arbeit.
Abbildung 1: Die Schlosskirche von Wittenberg.
3 Vgl. http.//extern.historicum.net 4 „Die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts war auf der einen Seite geprägt durch eine weitere Verrechtlichung und damit eine weitere Verdichtung des Reiches, so beispielsweise durch Erlasse von Reichspolizeiordnungen 1530 und 1548 und der Constitutio Criminalis Carolina im Jahre 1532. Auf der anderen Seite wirkte die in dieser Zeit durch die Reformation entstandene Glaubensspaltung desintegrierend. Dass sich einzelne Regionen und Territorien von der alten römischen Kirche abwandten, stellte das Reich, nicht zuletzt wegen seines Heiligkeitsanspruches, vor eine Zerreißprobe.“ (www.deutsche-staedte.com) 5 Vgl. Heuschen, Diethelm 6 „Schmalkaldischer Krieg, Konfessionskrieg 1546/47 zwischen dem protestantischen Schmalkaldischen Bund und der katholischen Liga (Kaiser, Papst und Bayern).“ (www.schoolweb.de)
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Der Schmalkaldische Bund
2 Zur Vorgeschichte
„Besonders durch das Auftreten des Kurfürsten Johann von Sachsen auf dem Reichstag von Speyer wurde die evangelische Sache aufgewertet. Georg Spalatin berichtete, 'dass noch auf keinem Reichstag eine so kühne und offene Sprache in der Religionssache geführt worden sei; insbesondere zeichnete sich der Kurfürst dadurch aus, dass er kein Blatt vor den Mund nahm.' Wenn sich zwar damit die Gegensätze verschärften, so kam es noch zu keiner militärischen Auseinandersetzung; denn dem Kaiser waren in dieser Zeit durch die Kämpfe mit Papst Clemens VII. und Frankreich die Hände gebunden. Auch standen die Türken vor Wien. 7 Aufgeschreckt von der, wie sich später herausstellen sollte, gefälschten Information, dass der Erzherzog Ferdinand, der Herzog Georg sowie der Kurfürst Joachim von Brandenburg die Vertreibung des Landgrafen von Hessen und des sächsischen Kurfürsten beabsichtigen würden, schlossen, in der Absicht, einem antizipierten Angriff der katholischen Stände zu wehren, am 9. März 1528 Sachsen und Hessen das so genannte Weimarer Präventivkriegsbündnis ab. Erst der Reichstag von Speyer am15. März 1529, auf welchem die katholische Mehrheit in Abwesenheit des Kaisers wider den Reichabschied von 1526 jegliche Möglichkeit einer Veränderung in Bezug auf den Besitz und die Rechte der alten Kirche ausschließen wollten 8 – kurz: gefordert wurde die Gültigkeit des Wormser Edikts, Innovationen waren zur Gänze unerwünscht 9 – führte zum Protest der Evangelen und, mit Straßburg, Nürnberg und Ulm schlossen sich die drei führenden protestantischen Reichsstädte mit Kursachsen und Hessen zu einem
7 Handy/Schmöger, 1996, S.23
8 „Die uneingeschränkte Verfügungsgewalt, die sich die römisch-katholische Kirche zu Ausgang des Mittelalters über die geistlichen Vermögensmassen zusprach,, stand im schärfsten Widerspruch zu den religiösen Grundgedanken Luthers; die nach ihm benannte Kirche als 'mystischer Leib Christi', als 'geistige, durch Evangelium und Sakrament geschaffene Verbundenheit', stand diesem durch die Jahrhunderte geprägten Eigentumsbegriff ihrem Wesen nach völlig fremd gegenüber; das unmittelbare rechtliche Band, das bisher zwischen Kirche und Kirchenvermögen bestanden hatte, wurde daher beseitigt, und als Kirchengut wieder rückhaltlos als ein 'zweckbegrenztes Sondervermögen' anerkannt, das nicht der Kirche oder gar einem irdischen Repräsentanten, sondern Gott allein gewidmet war; in seinem Auftrag, gleichsam als sein Werkzeug, übte in Zukunft die Kirche, beziehungsweise die durch sie dazu ermächtigte weltliche Obrigkeit, eine treuhänderische Verwaltung über das Vermögen aus. Es versteht sich von selbst, wenn unter diesen Umständen das Eigentumsrecht ganz zurücktrat; die Frage, in wessen Besitz das Vermögen mit der Säkularisation übergehen sollte, war im Grunde irrelevant, Hauptsache war vielmehr, dass die Verwendung zu Ehren Gottes und zum Nutzen der evangelischen Kirche geschah.“ (Heuschen, 1969, S.56) 9 „Die kaiserliche Proposition für den reichstag zu Speier von 1529 zeigte mit aller Deutlichkeit, in welchem Irrtum sich die einzelnen evangelischen Stände befunden hatten, als sie glaubten, auf Grund des Abschiedes von 1526 in ihren Territorien reformieren und über die Kirchengüter frei verfügen zu dürfen. Das Ausschreiben ging mit aller Schroffheit gegen die kirchlichen Neuerungen der letzten Jahre vor.“ (Körber, 1912, S.83)
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Der Schmalkaldische Bund
Glaubensverteidigungsbündnis zusammen, zur „Grundsteinlegung“ des Schmalkaldischen Bundes. 10 Gleichwohl gelang es, trotz verschiedenster Tagungen und Bündnisverhandlungen zwischen 1529 und 1530, dem hessischen Landgrafen nicht, weitere oberdeutsche Städte für eine Vereinigung wider die Habsburger zu gewinnen. Zu tief waren die theologischen Differenzen, welche sich insonderheit an der Abendmahlfrage entluden. Selbst eine – auf Initiative von Philipp von Hessen – Zusammenkunft der führenden protestantischen Theologen (Luther, Melanchthon, Jonas, Zwingli, Oekolampad, Osiander u. a.) führte zu keinem Konsens. Im Gegenteil: trotz verschiedener Vermittlungsversuche seitens Melanchthon und Butzer, in der Frage, ob Christus in Form von Brot und Wein während des Abendmahles gegenwärtig sei, welche Position Luther vertrat, oder aber Wein und Brot beim Abendmahl im Sinne eines Erinnerungsmahles als Symbole des christlichen Opfertodes fungierten, welche Position vornehmlich Zwingli und die Oberdeutschen einnahmen, konnte – in der Abendmahlfrage blieb Luther intransigent – keine Einigung zwischen den evangelischen Parteien erzielt werden. 11 Waren Versuch einer weiteren Stärkung des anti-habsburgerischen Bündnisses erfolglos geblieben, so veränderte sich die Lage zum einen durch die die zusehends erkennbaren Bestrebungen Kaiser Karls V., seinen Bruder und Erzherzog von Österreich, Ferdinand, zum deutschen Königsthron zu verhelfen; zum anderen ließen der Verlauf und die Ergebnisse des Augsburger Reichstages – dieser tagte vom 20. Juni bis zum 19. November 1530 –, keinen Zweifel am Standpunkt der katholischen Fraktion und ihrem Durchsetzungswillen aufkommen. Alle – selbst die um Ausgleich bemühten
10 Vom Wormser Edikt und der „Zerrissenheit“ der deutschen Bevölkerung berichtet das folgende Ereignis: „Als der kaiserliche Reichsregimentsrat Balthasar Merklin, Probst zu Waldkirch, Domherr und späterer Bischof Balthasar, zu Konstanz, in der ersten Septemberhälfte des Jahres 1521 sich anschicken wollte, das auf dem letzten Reichstage entstandene so genannte Wormser Edikt gegen Martin Luther und die von ihm beeinflusste Glaubens- und Kirchenreformation in Koblenz zu verkünden, erhob sich unter der auf der Marktstätte versammelten Bürgerschaft ein so bedrohliches Murren, dass der Gesandte des Kaisers die Verlesung des Edikts nicht durchzuführen wagte, sondern schleunigst aus der Bodenseereichsstadt entwich.“ (Buck, 1964, S.37) 11 Wie Luther ja auch in anderen Fragen – hier in Bezug auf seine dezidierte Meinung zur Doppelehe des Landgrafen von Hessen – , um diese Anekdote hier einfließen zu lassen, ein gewisser Fundamentalismus kaum abgesprochen werden kann: „Eines wird aus diesem Überblick über Luthers Standpunkt sofort klar: er ist sich selbst treu geblieben und hat in keiner Weise seine Ansicht geändert. 'Wie ich von anfang bis daher geraten und gebetenhabe, also rate und bitte ich noch', - kein Wort ist wahrer als dieses. Darum aber auch ist die Beurteilung des Lutherschen Verhaltens sehr einfach [...] Es handelt sich nicht um Gestattung einer Sünde, vielmehr um Erlaubnis einer Praxis, die vor dem äußeren forum indiciale nicht gilt, hingegen im Naturrecht, das zugleich göttliches Recht ist, legitimiert ist. Die Doppelehe ist legitim durch das Grempel des Patriarchen. Von dieser Voraussetzung aus einer dispensatio pro foro interno tantum hat Luther mit eiserner Konsequenz gehandelt.“ (Köhler, 1912, S.135)
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Arbeit zitieren:
Andreas Raffeiner, 2009, Der Schmalkaldische Bund, München, GRIN Verlag GmbH
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