Inhaltsangabe
Vorwort 7
a) Danksagung. 7
b) Aufbau der Arbeit 7
Teil A: Kinderkrippe - Frühkindliche Bildung und Betreuung. 10
1. Begriffsklärung und etymologische Herleitung 10
1.1 Sozialpädagogische Definitionen 10
1.1.1 Institutionelle Tagesbetreuung von Kindern 10
1.1.2 Kinderkrippen 11
1.2 Weitere relevante Begriffe 13
1.3 Abgrenzungen zu anderen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung 16
1.3.1 Alterspezifik der Kinder. 18
1.3.2 Pädagogische und bildungstheoretische Aspekte 19
1.3.3 Finanzielle und betriebliche Aspekte 22
2. Rechtliche und amtliche Grundlagen der Kindertagesbetreuung 23
2.1 Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt (RJWG) 23
2.2 Gesetz für Jugendwohlfahrt (JWG) 23
2.3 Anforderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) 24
2.4 Qualitätsziele für Kindertageseinrichtungen der 26
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter. 26
3. Geschichtliche Entwicklung der Kinderkrippe in Deutschland. 28
3.1 Gesellschaftliche Umstände und Motive im 19. Jahrhundert. 28
3.2 Entstehung und Weiterentwicklung erster Krippen 30
3.2.1 Die erste Krippe in Deutschland - Breitenfelder Krippe. 34
3.3 Trägerschaft 36
3.4 Organisation 38
3.4.1 Aufnahmekriterien 40
3.5 Gegner und Befürworter der Krippe. 41
3.6 Professionalisierungsansätze im 19 und 20 Jahrhundert 44
3.6.1 Entwicklungsverlauf der Krippen in der ehemaligen DDR 47
3.6.2 Entwicklungsverlauf der Krippen in der BRD 51
3.6.3 Aktuelle Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren 53
3.6.4 Pädagogische Qualitätskriterien einer Kinderkrippe 54
4. Forschungserkenntnisse und entwicklungspsychologische 59
Grundlagen von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren. 59
4.1 Bindungstheorie 59
4.1.1 Definition von Bindung nach John Bowlby, Mary Ainsworth. 59
und Mary Main. 59
4.1.2 Innere Arbeitsmodelle von Bindung. 61
4.1.2.1 Aufbau innerer Arbeitsmodelle 62
4.1.2.2 Merkmale internaler Arbeitsmodelle 63
4.1.2.2.1 Das sichere Modell 64
4.1.2.2.2 Das unsicher-ambivalente Modell. 65
4.1.2.2.3 Das unsicher- vermeidende Modell 65
4.1.2.2.4 Das unsicher- desorganisierte Modell 66
4.1.3 Bedeutung der Bindungstheorie für Kinderbetreuungseinrichtungen 67
4.2 Hospitalismusforschung nach René Spitz 70
4.2.1 Anaklitische Depression 71
4.2.2 Hospitalismus 71
4.2.3 Bedeutung der Hospitalismusforschung für institutionelle 74
Kinderbetreuungseinrichtungen. 74
4.3 Entwicklungspsychologische Erkenntnisse im Kindesalter. 75
4.3.1 Kognitive Entwicklung nach Jean Piaget 76
4.3.1.1 Stufen der kognitiven Entwicklung. 76
4.3.1.1.1 Stufe I - Sensomotorische Operationen. 77
4.3.1.1.2 Stufe II - Präoperative Phase. 78
4.3.1.1.3 Stufe III - Konkret - operatorische Phase 80
4.3.1.1.4 Stufe IV - Formale Denkoperationen 81
4.3.1.2 Kritische Anmerkungen zur Entwicklungstheorie. 82
4.3.2 Sozial-emotionale Entwicklung 83
4.4 Sprachförderung. 86
4.4.1 Notwendigkeit der frühen Förderung 86
2
4.4.2 Wissenschaftliche Erkenntnisse zum Spracherwerb 87
4.4.3 Möglichkeiten der Umsetzung von Sprachförderung 88
4.4.3.1 Lebensbezogener Ansatz nach Norbert Huppertz. 88
4.4.3.2 Literacy - Erziehung. 91
4.5 Krippenforschung 93
4.5.1 Krankheits- und Entwicklungsforschung in der DDR 94
4.5.2 Kognitive Entwicklung. 96
4.5.3 Sozial-emotionale Entwicklung 96
4.5.4 Qualität von Krippeneinrichtungen. 97
5. Zusammenfassende Bemerkungen 99
Teil B: Mutter-Kind-Einrichtung in der Justizvollzugsanstalt 100
Schw äbisch Gmünd. 100
6. Mutter-Kind-Einrichtungen an Justizvollzugsanstalten in Deutschland 100
6.1 Entstehungsgeschichte der Mutter-Kind-Einrichtungen. 100
6.2 Weitere Mutter-Kind-Einrichtungen in Deutschland 101
6.3 Rechtliche Zuständigkeiten 102
6.4 Forschungserkenntnisse der Studie Mütter und Kinder im Strafvollzug’ 104
6.5 Vor- und Nachteile von Mutter-Kind-Einrichtungen in. 106
Justizvollzugsanstalten. 106
6.5.1 Negative Aspekte der gemeinsamen Unterbringung 106
6.5.2 Positive Aspekte der gemeinsamen Unterbringung. 108
6.6 Empfehlungen zur Gestaltung einer Mutter-Kind-Einrichtung. 109
7. Mutter-Kind-Einrichtung der Justizvollzugsanstalt 113
Schw äbisch Gmünd 113
7.1 Allgemeine Daten zur Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd. 113
7.1.1 Entstehungsgeschichte 113
7.1.2 Personal 114
7.1.3 Belegung und Klientel. 114
7.1.4 Gesellschaftliche Aufgaben 115
7.1.5 Soziale Dienste. 117
3
7.1.6 Spezielle Programme 118
7.2 Spezielle Daten zur Mutter-Kind-Einrichtung der Justizvollzugsanstalt 118
Schw äbisch Gmünd. 118
7.2.1 Rechtliche Grundlagen 119
7.2.2 Aufnahmekriterien 120
7.2.3 Organisation und Planung 121
7.2.4 Personal 122
7.2.5 Belegung und Klientel. 123
7.2.6 Medizinische Versorgung 123
7.2.7 Pädagogische Konzeption 124
7.2.8 Alltag in der Mutter-Kind-Einrichtung 126
7.2.9 Räumlichkeiten 128
7.2.10 Pädagogisches Material für Kinder. 129
7.2.11 Beratungs- und Freizeitangebote 129
7.2.12 Soziale Interaktion 130
7.2.13 Vergleich zum Regelvollzug 130
7.2.14 Zusammenfassender Vergleich zu öffentlichen 132
Kinderbetreuungseinrichtungen. 132
8. Mögliche Qualitätskriterien. 134
Teil C: Qualitative Erforschung der Mutter-Kind-Einrichtung in der
JVA Schwäbisch- Gmünd 141
9. Forschungsziel. 141
9.1 Zentrale Fragestellungen. 141
10. Grundlagen der qualitativen Sozialforschung. 144
10.1 Wurzeln der qualitativen Sozialforschung. 144
10.2 Fünf Aspekte des qualitativen Denkens 145
10.2.1 Subjektbezogenheit 145
10.2.2 Deskription. 146
10.2.3 Interpretation 146
10.2.4 Alltagsnähe. 147
4
10.2.5 Verallgemeinerbarkeit. 147
10.3 Forschungsdesign 148
10.3.1 Einzelfallanalyse. 149
10.4 Erhebungsverfahren 149
10.4.1 Problemzentriertes Interview 150
10.5 Gütekriterien 152
10.6 Methodisches Vorgehen. 154
10.7 Aufbereitungsverfahren 155
10.8 Auswertungsverfahren. 156
10.8.1 Zusammenfassung 156
10.8.2 Explikation 157
10.8.3 Strukturierung 157
10.9 Kategorien der vorliegenden Forschungsarbeit 159
11. Auswertung und Interpretation der Forschungsdaten 162
11.1 Pädagogische Konzeption. 163
11.2 Weiterbildungs- und Supervisionsmöglichkeiten 167
11.3 Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit 173
11.4 Regelmäßigkeit und Kontinuität im Alltag 178
11.5 Berücksichtigung der kindlichen Eigenart und Individualität 182
11.6 Individuellen Ruhe- und Aktivitätsbedürfnissen 187
11.7 Didaktisch unterstützte frühkindliche Bildung und Förderung. 189
11.8 Auffälligkeiten im Sozialverhalten 202
11.9 Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten 205
11.10 Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten 211
11.11 Grenzen pädagogischer Arbeit in der Mutter-Kind-Einrichtung 217
11.12 Chancen pädagogischer Arbeit in der Mutter-Kind-Einrichtung. 222
12. Zentrale Erkenntnisse der Erhebung 229
Teil :D Schlussresümee. 232
13. Persönliche Stellungnahme 232
13.1 Anmerkungen bezüglich allgemeiner Krippeneinrichtungen. 232
5
13.2 Anmerkungen zur qualitativen Untersuchung. 233
13.3 Anmerkungen bezüglich der Mutter-Kind-Einrichtung in der
Justizvollzugsanstalt Schwäbisch- Gmünd 235
Literaturangaben 239
Internetangaben 246
Weitere Angaben. 246
Anhang 246
6
Vorwort
a) Danksagung
Mein besonderer Dank geht an Frau Culemann, der Leitung der Mutter-Kind-Einrichtung in der JVA Schwäbisch- Gmünd, die mir durch ihr soziales Engagement, trotz mangelnder Zeit, die Hospitation in besagter Einrichtung, die Interviews und somit diese Diplomarbeit erst ermöglicht hat.
Des Weiteren geht ein Dank an die freundlichen Mitarbeiterinnen der Mutter-Kind-Einrichtung, für ihre Kooperation an meinen Erhebungen und Interviews. Ein besonderer Dank gilt Frau Kehr, Justizvollzugsangestellte und ebenfalls Mitarbeiterin in jener Mutter-Kind-Einrichtung, da sie sich außergewöhnlich freundlich, offen und hilfsbereit die Zeit nahm, mir den Alltag sowie Besonderheiten der gesamten JVA Schwäbisch- Gmünd, zu verdeutlichen.
Schließlich möchte ich mich noch bei Frau Dipl. Päd. Mittmann und Herrn Prof. Dr. Huppertz für die kompetente Betreuung und Beratung bedanken, ohne deren Bereitschaft mir diese Diplomarbeit ebenfalls nicht möglich gewesen wäre.
b) Aufbau der Arbeit
Die vorliegende Erhebung beschäftigt sich mit der Untersuchung der „Mutter-Kind-Einrichtung in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd (Baden-Württemberg) -Möglichkeiten und Grenzen frühkindlicher Erziehung, Bildung und Betreuung“.
Anhand von Interviews, welche mit Erzieherinnen, Justizvollzugsangestellten und der pädagogischen Leitung in dieser Mutter-Kind-Einrichtung durchgeführt wurden, werden ausgewählte Qualitätskriterien untersucht, ausgewertet und interpretiert, um einen Einblick in die pädagogische Arbeit in besagter Einrichtung zu erhalten.
Die zentralen Aspekte, auf welche sich die Kategorien beziehen, lassen sich in folgenden vier Bereichen darstellen:
• Organisation, Planung und Arbeit im Team
• Erziehung, Bildung und Betreuung im Tagesablauf
• Besondere Auffälligkeiten der Kinder
7
• Chancen und Grenzen der pädagogischen Arbeit
Insgesamt ist diese Diplomarbeit ist in vier Teile aufgebaut, von denen Teil A und B theoretische Befunde erläutern, während sich Teil C auf die praktische Forschungsarbeit konzentriert und Teil D das persönliche Schlussresümee darstellt.
Teil A ‚Kinderkrippe - Frühkindliche Bildung und Betreuung’ beschäftigt sich mit theoretischen Befunden bezüglich Kinderbetreuungseinrichtungen und dem aktuellen Forschungsstand entwicklungspsychologischer Erkenntnisse von Kindern zwischen null und drei Jahren.
Teil B ‚Mutter-Kind-Einrichtung in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd’ beschäftigt sich mit allgemeinen Daten zu Mutter-Kind-Einrichtungen in Justizvollzugsanstalten sowie mit speziellen Aspekten der Mutter-Kind-Einrichtung in Schwäbisch- Gmünd. Hierzu wird ebenfalls Bezug zum aktuellen Forschungsstand genommen.
Teil C ‚Qualitative Erforschung der Mutter-Kind-Einrichtung in der JVA Schwäbisch-Gmünd’ beschäftigt sich anschließend in deduktiver Form mit dem speziellen Fall dieser Mutter-Kind-Einrichtung. Mittels fünf Interviews, welche mit Erzieherinnen, Justizvollzugsangestellten und der pädagogischen Leitung in besagter Mutter-Kind-Einrichtung durchgeführt wurden, wird anhand von ausgewählten Qualitätskriterien untersucht, inwieweit frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung in gefängnisinternen Einrichtungen aus pädagogischer Sicht gegeben ist.
Das Ziel der Untersuchung ist es, die Möglichkeiten und Grenzen für die pädagogische Arbeit in der Mutter-Kind-Einrichtung einer Justizvollzugsanstalt aufzudecken und wie der pädagogische Alltag demnach in gefängnisinternen pädagogischen Einrichtungen gestaltet ist.
Teil D ‚Schlussresümee’ stellt die zusammenfassenden Ergebnisse der Untersuchung dar sowie meine persönlichen Ansichten, Einsichten und erworbenen Erkenntnisse bezüglich der einzelnen Bereiche dieser Arbeit. Das persönliche und
8
zugleich pädagogisch begründete Resümee soll mögliche Konsequenzen für die soziale Arbeit aufzeigen und das Thema ganzheitlich abrunden.
9
Teil A: Kinderkrippe -Frühkindliche Bildung und Betreuung
Da ein enger Bezug zwischen Tagesbetreuungseinrichtungen von Kindern zwischen null bis drei Jahren und der Mutter-Kind-Einrichtung in Justizvollzugsanstalten besteht, wird die Kinderkrippe als institutionelle Einrichtung in den folgenden Kapiteln in ihrer Entwicklung, ihren Aufgaben, Vor- und Nachteilen sowie Angaben zur aktuellen Entwicklung ausführlich dargestellt.
1. Begriffsklärung und etymologische Herleitung
1.1 Sozialpädagogische Definitionen
In pädagogisch geleiteten Einrichtungen kann man in den seltensten Fällen von einer allein gültigen Definition sprechen. Durch die unterschiedlichen erzieherischen Ansätze und Ansprüche sowie den zahlreichen pädagogischen Konzeptionen, auf dessen Hintergrund Kinderbetreuungseinrichtungen aufgebaut sein können, wird in folgendem Kapitel auf mögliche Definitionen und Einrichtungsformen für Kinder hingewiesen, welche mir persönlich als sinnvoll und pädagogisch wertvoll erscheinen. Diese sollen allerdings nicht als ausschließlich und allgemein verbindlich gelten oder gar andere berechtigte Auslegungen oder Definitionen von alternativen Betreuungsangeboten abwertend darstellen.
1.1.1 Institutionelle Tagesbetreuung von Kindern
Institutionelle Tagesbetreuungen von Kindern werden in verschiedenen Formen angeboten. Diese reichen neben der Kinderkrippe von der Tagespflege über den Kindergarten bis zum Kinderhort. Daneben gibt es noch weitere Einrichtungen, zum Beispiel Sonderpädagogische Institutionen, schulische Förderkindergärten, Schulkindergärten oder Vorklassen, ambulante Formen der Heimerziehung, Tagesgruppen oder Spiel- und Lernstuben.
Vor allem seit den Reformjahren der Elementarpädagogik in den 70er Jahren findet eine enorme Entwicklung im Bereich der Kindertagesbetreuung statt. Gemeinsam ist ihnen eine außerfamiliäre Betreuung für einen Teil des Tages oder den ganzen Tag, welche im KJHG §§ 22 und 23 gesetzlich verankert ist.
10
Nach §7 KJHG wird jede Person als Kind definiert, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Im Normalfall wird das Kind außerhalb der Familie tagsüber durch pädagogische Fachkräfte betreut. Hierzu zählen unter Anderem Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen und Sozialpädagogen.
Die Eltern oder Sorgeberechtigten haben hierfür in der Regel einen finanziellen Beitrag zu leisten.
Die Trägerschaft wird meist durch eine Organisation oder einen Verein übernommen, diese unterscheiden sich in einer Vielzahl von unterschiedlichen Werten, Orientierungen, Inhalten, Methoden und Arbeitsformen.
Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind im § 69 des KJHG verankert, welche nach dem Subsidiaritätsprinzip zur Zusammenarbeit mit den freien Trägern verpflichtet sind. Hierbei haben die öffentlichen Träger Nachrang im Einsatz ihrer Mittel und Angebote, wenn sich freie Träger finden, welche die notwendigen Angebote bereit stellen können. Freie Träger sind in §75 des KJHG verankert und schließen folgende Organisationen und Vereine mit ein:
- Kirchen- und Religionsgemeinschaften (zum Beispiel ‚evangelische’ oder ‚katholische Kirchengemeinde’)
- Wohlfahrtsverbände (zum Beispiel ‚Arbeiterwohlfahrt’, ‚Deutscher
Caritasverband’, ‚Deutsches Rotes Kreuz’, ‚Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband’, ‚Diakonisches Werk’ oder ‚Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland’)
- Jugendverbände (zum Beispiel ‚Sportjugend’)
- Vereine, Stiftungen (zum Beispiel ‚Lebenshilfe e.V.’)
Zu unterscheiden sind institutionelle Tagesbetreuungen von den familialen, welche die Betreuung des Kindes durch Verwandte des Kindes organisieren, wie zum Beispiel die Großeltern, Tanten oder Onkel. 1
1.1.2 Kinderkrippen
Aus etymologischer Sicht ist die ursprüngliche Bedeutung des Wortes ‚Krippe’ vermutlich ‚Flechtwerk’, aus welchen Krippen hergestellt werden konnten. ‚Krippe’ in
1 Vogelsberger, M. (2002). S.13-23
11
der Bedeutung eines ‚Kinderhortes’ ist auf die Tatsache zurück zu führen, dass das neugeborene Jesuskind in eine Krippe gelegt wurde. 2 Pädagogisch stellt die Krippe eine Tageseinrichtung zur Betreuung und gemeinsamen Erziehung von Kindern bis zum 3. Lebensjahr dar. Üblicherweise geben berufstätige Mütter, insbesondere allein erziehende Frauen, ihr Kind in eine Krippe. Ein weiterer Grund für eine Anmeldung und Unterbringung in dieser Einrichtung ist aber auch, dass Kinder schon von früh an mit anderen Altersgenossen aufwachsen können und regelmäßige Kontakte halten können. Träger von Krippen sind vor allem die Gemeinden, Kirchen, Wohlfahrtsverbände und andere Institutionen. Früher wurden Kinderkrippen für Säuglinge bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres und Krabbelstuben für Kinder bis zu drei Jahren unterschieden. 3
Nach Reyer & Kleine sind Krippen „altersspezifische Einrichtungen für Säuglinge und Kleinkinder, die aufgrund ihres Alters und Entwicklungsstandes noch nicht in eine der anderen Einrichtungen der öffentlichen Kleinkinderziehung aufgenommen werden können.“ Sie definieren sich durch das festgelegte Eintrittsalter der anderen Einrichtungen und die damit einhergehende Betreuungslücke für Säuglinge und Kleinstkinder. 4
Weiterhin sprechen sie von einem „sozialpädagogischen Doppelmotiv“, welches einerseits den Müttern ermöglichen soll, ihrer Erwerbsarbeit oder sonstigen Unternehmungen nachzugehen und andererseits die Kinder in dieser Zeit - ohne die Beaufsichtigung ihrer Mütter - zu erziehen, pflegen und betreuen. Die sozialpädagogische Bedeutung ergibt sich demnach aus dem sozialen Bedarf von kleinkindlicher Betreuung, Pflege und Erziehung mittels institutioneller Angebote und dessen umgesetzte Lösung in Form von Krippenplätzen. 5
Auch Carl Helm, der Initiator der ersten Krippe in Deutschland, äußert sich zu dieser Doppelbedeutung: „Die Krippe hat einen doppelten Zweck, sie soll: 1. die arme Mutter unterstützen, indem sie es ihr möglich macht, dem täglichen Erwerbe nachzugehen ; 2. die armen, verlassenen Kleinen, welche bis jetzt alles Schutzes der Gesellschaft entbehrten, vor Entbehrungen, Leiden, Krankheiten, deren Folge nicht selten der Tod war, durch Beaufsichtigung und Pflege bewahren.“ 6
2 Kluge (1989). S.414
3 Schaub, H.; Zenke, K. (2005). S. 1309
4 Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 21,22
5 Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 9
6 Helm, C. (1851). S. 15. In: Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 30
12
1.2 Weitere relevante Begriffe
Bildung:
Seit etwa der Mitte des 18. Jahrhundert findet das Wort ‚Bildung’ in der pädagogischen Fachsprache besondere Verwendung.
Die Theologie stellte in früheren Jahrhunderten den Auftrag an die Menschen, ihre ‚Gottesebenbildlichkeit’ zu entfalten, was die Bedeutung von ‚Bildung’ prägte. Das heutige Verständnis des Begriffes beruht auf begriffsgeschichtlichen Bedeutungen, wie Schöpfung, Gestaltung, Verfertigung, Verfeinerung und Bildnis. Die heutige Bedeutung des Begriffes basiert zu einem Großteil auf Studien von Klafki, Bollnow oder Heydorn. So wird der Mensch prinzipiell als vernunftbegabtes Wesen gesehen, welches zur Freiheit und Mündigkeit fähig ist. Bildung wird zur Selbst-Bildung der Individualität in der Auseinandersetzung des Menschen mit den Erscheinungsformen seiner Kultur. Bildungsarbeit sollte den Zögling oder ‚Zu-Bildenden’ daher nicht nach eigenem Idealbild formen, sondern allein als Angebot verstanden werden, welches von außen angeboten wird und vom Subjekt im Dialog angenommen werden kann. Somit kann Bildung zwar von außen gefördert werden, allerdings kann sie nur vom Subjekt selbst verwirklicht werden. Die Bildungsinhalte sind bestimmt von kulturellen und lebensgeschichtlichen Zusammenhängen in der Gesellschaft. Diese setzen sich aus der jeweiligen Weltanschauung, Philosophie, Recht, Sozialordnung, Technik, Wissenschaft, Politik und Ökonomie einer Zeit und Gesellschaft zusammen. Mit jenen Inhalten muss sich der ‚Bildende’ auseinandersetzen, um sich selbst zu bilden. 7
Diätetik:
Diätetik kommt aus dem Griechischen und bedeutet die Lehre von der gesunden Ernährungsweise. Teilgebiet der Medizin, welches sich mit der
Krankheitsvorbeugung und Heilung durch natürliche Ernährung und Lebensweise befasst. 8
Erziehung:
Erziehung beschreibt bewusste Handlungen von Eltern, Lehrern, Ausbildern, Erziehern oder Pädagogen, die durch den Einsatz bestimmter Erziehungsmittel und
7 Schaub, H.; Zenke, K. (2005). S. 95, 96
8 http://www.wissen.de/Diätetik. Stand: 31.08.2006
13
Erziehungsmaßnahmen Kenntnisse und Fähigkeiten, Einstellungen und Wertorientierungen, Handlungswillen und Handlungsfähigkeit beeinflussen und prägen sollen. Ziel ist die die individuelle Mündigkeit der Kinder oder Jugendlichen mit der dazugehörigen Fähigkeit zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Die ‚intentionale Erziehung’ stellt ein zielorientiertes Handeln dar, während die ‚funktionalen’ Erziehung Veränderungen im Verhalten von Kindern, Jugendlichen oder auch Erwachsenen bewirkt. Diese werden durch alltäglichen Erfahrungen, durch Sozialisationsprozesse oder durch den Umgang mit Personen und sozialen Institutionen ausgelöst.
Trotz aller soziokulturellen Einflüsse wirken Kinder und Jugendliche aufgrund ihrer Verstandeskräfte, ihrer unverwechselbaren Identität und der darauf gegründeten Urteile und Handlungen auf das Leben ebenso wie auf intentionale Erziehung aktiv mit ein, das heißt, sie reagieren nicht nur passiv auf Erziehungsabsichten. Man geht davon aus, dass Erziehung umso erfolgreicher sein kann, je mehr sie auf die bereits vorhandenen Kompetenzen, Bedürfnisse, Motive und Erfahrungen der Kinder und Jugendlichen eingeht.
Die Erziehungsziele können dann als pädagogisch wertvoll oder richtig betrachtet werden, wenn sie folgende Aspekte in einem wechselseitigen Zusammenhang betrachten:
- Werte und Normen der Erzieher oder der Kultur
- Das pädagogische Verhältnis zwischen Erziehern und den zu Erziehenden
- Die persönliche, aktive Auseinandersetzung und Aneignung der Erziehungsangebote durch die jungen Menschen selbst 9
Kind:
Etymologisch kommt das Wort ‚Kind’ vom mittelhochdeutschen ‚kint’. Es bedeutet ‚Geborenes’, abgeleitet von der Wurzel ‚gebären’ oder ‚erzeugen’. 10 Aus pädagogischer Sicht meint ‚Kind’ den Menschen in seiner Entwicklung zwischen Geburt und Pubertät. Man kann verschiedene Untergliederungen vornehmen, wie zum Beispiel der Säugling, das Kleinkind, das Kindergartenkind oder das Schulkind. Man geht davon aus, dass die altersspezifischen Einstellungen und Verhaltensweisen der Kinder in den jeweiligen Lebensabschnitten, die Art und Weise, wie sich das Kind mit der Welt auseinander setzt, der Grad seines
9 Schaub, H.; Zenke, K. (2005). S. 189, 190
10 Kluge (1989). S.370
14
Selbstvertrauens, seine Neugier und sein Verhalten in Konflikten das Ergebnis von Wechselwirkungen sind, die zwischen körperlichen und seelischen
Entwicklungsprozessen und den Erfahrungen ablaufen, welche das Kind in seiner sozialen und materialen Umwelt macht. Somit bildet sich die kindliche Persönlichkeit in ständigem Austausch mit der Lebenswelt aus, geschieht also nicht ausschließlich durch die Entfaltung der bereits vorhandener Anlagen. Die pädagogische Verantwortung von Eltern, Schule und Gesellschaft gegenüber dem Kind begründet sich folglich aus der soziokulturellen Konstitution der Kindheit, welche einen Zusammenhang zwischen der Gesellschaft und dem Wohl des Kindes darstellt. 11
Kostkind:
Im 19. Jahrhundert wurden für die meist unehelichen Pflegekinder häufig keine Pflegefamilien gefunden. Die Kinder wurden zu einer besonderen Risikogruppe gezählt, da deren Sterblichkeitsrate erhöht war, woraus sich der Bedarf an alternativen Betreuungseinrichtungen ergab. Diese wurden später ‚Säuglings-Bewahranstalten genannt. 12
Pädiatrie:
Pädiatrie kommt aus dem Griechischen und bedeutet Kinderheilkunde. Sie meint den Teil der Medizin, der sich mit den speziellen Krankheiten von Säuglingen und Kleinkindern beschäftigt. Seit dem 19. Jahrhundert stellt sie ein eigenes Fachgebiet dar. Das erste eigene Kinderkrankenhaus wurde 1802 in Frankreich gegründet. Seit 1868 gab es an der Universität Würzburg einen eigenen Lehrstuhl für Kinderheilkunde. Zu den bedeutenden und prägenden Kinderärzten dieser Zeit zählen Adalbert Czerny und Otto Heubner. 13
Sozialhygiene:
Seit Ende des 19. Jahrhunderts wurde jenes Teilgebiet der Medizin ‚soziale Hygiene’ bezeichnet, das sich mit einem ‚Teil der öffentlichen Hygiene’ beschäftigte. Hierzu zählten Einflüsse der sozialen und kulturellen Umwelt und wie sich diese auf die
11 Schaub, H.; Zenke, K. (2005). S. 316, 317
12 Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 19
13 http://www.wissen.de/Pädiatrie. Stand: 31.08.2006
15
Gesundheitsverhältnisse auswirkt. 14 Ziel war die Einwirkung auf die zunehmende gesundheitliche Gefährdung breiter Bevölkerungsschichten mit Beginn der Industrialisierung. Zugehörige Bereiche waren unter anderem die die Kinder- und Jugendfürsorge sowie die Wohlfahrtspflege. Besondere Aufmerksamkeit erlangte die ‚Sozialhygiene’ in der Kaiserzeit, als das Problem der Kindersterblichkeit bei parallelem Geburtenrückgang in die öffentliche Diskussion Einzug fand. 15
1.3 Abgrenzungen zu anderen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung
Institutionelle Tagesbetreuungen von Kindern werden in verschiedenen Formen angeboten. Neben den bereits erwähnten Sonderformen unterscheiden sich Krippen von der Betreuung der Kinder in einer Tagespflege, in Kindergärten und dem Kinderhort.
Tagespflege:
„Tagespflege bedeutet, dass das Kind tagsüber bzw. für einen Teil des Tages in einer anderen Familie oder auch in der Wohnung seiner Eltern durch eine Tagespflegeperson betreut wird.“ 16
Diese Betreuungsform ist schon seit mehreren Jahrhunderten gebräuchlich, die Motivationsgründe hierfür waren allerdings erst seit dem 19. Jahrhundert auf die außerhäusliche Erwerbstätigkeit der Mutter beschränkt.
Grundsätzlich gilt dieses Betreuungsangebot für Kinder aller Altersstufen, meist wird es aber von Kindern unter drei Jahren in Anspruch genommen. In der Regel vermittelt das Jugendamt eine Tagespflegestelle, welche einen Vertrag zwischen den Eltern und der Pflegeperson vorsieht. Dieser enthält die Regelungen über die Aufsichtspflicht und die frei vereinbarte Vergütung. Eine Betreuung kann in dieser Form relativ flexibel und individuell vereinbart werden, was im Gegensatz zum Kindergarten oder Krippen mit ihren festen Organisationsstrukturen von Vorteil sein kann. 17
14 Fischer, A. (1923). S. 297. In: Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 90
15 Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 90
16 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (1999). S.22
17 Vogelsberger, M. (2002). S.24f
16
Kindergarten:
„Der Kindergarten ist eine sozialpädagogische Bildungseinrichtung für Drei- bis Sechsjährige, die von Kindern verschiedener Herkunft regelmäßig für mehrere Stunden täglich besucht wird.“ 18 Demnach liegt das Anliegen und die Aufgabe des Kindergartens nicht vornehmlich in der Betreuung der Kinder sondern gleichfalls auch in der Bildung und Förderung mittels vorgegebener inhaltlicher Aspekte. Erste Angebote der außerhäuslichen Erziehung wurden schon 1779 durch den Pfarrer Johann Friedrich Oberlin mittels seiner Strickschulen geboten. Hier konnten Gruppen von Kindern unter Aufsicht spielen, zeichnen, singen und wurden zum Stricken, Nähen und Spinnen angeleitet. Mit Beginn des 19. Jahrhunderts nahm die Notwendigkeit und der Ausbau institutioneller Tagesbetreuungen seinen Lauf (vgl. Kapitel 3.1). Angelehnt an die Idee der ‚Infant-schools’ nach dem Engländer Samuel Wilderspin wurden 1827 auch in Preußen Kleinkinderschulen errichtet. Hauptanliegen war hierbei die Entlastung der Eltern, Schutz vor Unfällen sowie die Gesundheitsfürsorge.
Der erste Kindergarten wurde von Friedrich Fröbel eröffnet, der schon damals großen Wert auf bildungsfördernde Angebote durch die Erzieher legte. Drei Funktionen sollten von besonderer Bedeutung sein: Vorschulkinder sollten mittels Beschäftigung und Spiel auf die Schule vorbereitet werden, der Kindergarten sollte gleichsam eine Ausbildungsstätte darstellen und letztlich sollte geeignetes Spielmaterial entwickelt werden.
Verschiedene reformpädagogische Einflüsse von Maria Montessori, Rudolf Steiner und weiteren Pädagogen bestimmen teilweise bis heute die Gestaltung und Konzeptionswahl verschiedener Kindergärten. 19
Kinderhort:
Der Kinderhort stellt eine sozialpädagogische Einrichtung dar, in welcher „Schulkinder nach Schulschluss, gegebenenfalls auch vor Beginn des Unterrichts, und zum Teil auch in den Ferien, bis zum späten Nachmittag betreut“ 20 werden. In der Regel gilt dieses Angebot für schulpflichtige Kinder bis 14 Jahre. Entstanden ist die Idee der Horte aus den Arbeits- und Industrieschulen im 18. Jahrhundert, die vorbereitend auf die Schule wirken sollten. 1872 gründete Franz Xaver Schmidt-
18 Bundesanstaltfür Arbeit (2000). S.17
19 Vogelsberger, M. (2002). S.29-35
20 Bundesanstalt für Arbeit (2000). S.20
17
Schwarzenberg den ersten Hort, ‚Haus Sonnenblume’ in Erlangen, welcher ursprünglich nur für Jungen errichtet wurde. Neben der Beaufsichtigung galt das Hauptanliegen der sittlichen und intellektuellen Förderung der Kinder. Weitere Ziele waren die Schonung des Familienlebens, Ergänzung der häuslichen Erziehung und die individuelle Stärkung und Kräftigung der Kinder. Im weiteren Verlauf der Entwicklung gab es einige kontroverse Diskussionen um die Notwendigkeit des Hortes, wodurch ein weiterer Ausbau nur schleppend voran ging. Im 2. Weltkrieg wurde der Hort sogar zum Familienersatz ausgerufen, was seinen Charakter als Nothilfeeinrichtung weiterhin stärkte. 21
1.3.1 Alterspezifik der Kinder
Abgrenzungen zu anderen Formen der Kinderbetreuungseinrichtungen sind schon seit ihrer Entstehungsgeschichte deutlich. Trotz der Ähnlichkeiten in ihrem Nothilfecharakter (siehe 1.3) haben sich Krippen erst kurz nach den ersten Kleinkinderschulen, Kleinkinderbewahranstalten und Kindergärten Mitte des 19. Jahrhunderts gegründet. Sie unterschieden sich grundlegend in der Altersspezifik und der damit verbundenen Art der Betreuung und Pflege der Kinder. Im Alter von ein bis zwei Jahren sah man erhöhte Risiken der Krankheitshäufigkeit und Sterblichkeit der Kinder, gekoppelt mit spezifischen Entwicklungsbedürfnissen, welches einen weitaus höheren hygienischen Aufwand für das Krippenpersonal darstellte. Bezugswissenschaft stellte demnach nicht die Pädagogik dar, wie etwa bei den ersten Kindergärten, welche neben der Betreuung auch die Aufgabe der Schulvorbereitung aufweisen konnten, sondern die Pädiatrie, welche sich vornehmlich mit Kinderheilkunde beschäftigte. 22
Das Alter der Kinder in Krippen wurde nicht einheitlich festgelegt, es orientierte sich allerdings an den Definitionen und Satzungen, welche die übrigen Kinderbetreuungsanstalten festlegten. Das Aufnahmealter fing teilweise bei drei Tagen nach der Geburt an - oft auch erst ab einem halben Jahr - und endete anfangs mit dem zweiten Lebensjahr, gegen Ende des 19. Jahrhunderts dann mit dem dritten Lebensjahr. Im Jahr 1913 wurden Krippen diesbezüglich als Einrichtungen definiert, „in denen gesund Säuglinge und Kleinkinder (meist bis zum dritten Lebensjahre) von
21 Vogelsberger, M. (2002). S.36-38
22 Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 16f
18
Müttern, die außerhäuslich erwerbstätig sind, tagsüber verpflegt werden“. 23 Im Gegensatz hierzu wurde das Aufnahmealter der Kinder in Kindergärten schon im 19. Jahrhundert von der ‚Fröbelschen Trägerfraktion’ auf drei Jahre festgelegt. Elisabeth Blochmann formulierte dies 1928 folgendermaßen: „Unter Kindergarten im ursprünglichen Sinn verstehen wir eine Einrichtung, die eine größere Zahl von Kindern zwischen drei und sechs Jahren - die Aufnahme zweijähriger Kinder ist ein Notbehelf - in den Vormittagsstunden aufnimmt und der Altersstufe gemäß erzieht.“ 24 Unter diesem Aspekt wurde die Krippe mit ihrer Klientel der Kleinstkinder bis zu zwei Jahren - per Definition - aus dem pädagogischen Elementarbereich ausgeschlossen und vollständig getrennt vom Kindergarten betrachtet.
Auch der Aufgabenbereich der Krippe ergibt sich aus der veränderten Altersspezifik. Ein Aspekt hiervon ist die Bedeutung des Spiels, welches vor allem in der Entstehungsgeschichte - im Gegensatz zum Kindergarten - kaum Einzug in den Krippenalltag gefunden hat. Für Kleinstkinder wurden diesbezüglich kaum Empfehlungen ausgesprochen, Hygiene und Diätetik waren die hauptsächlichen Orientierungspunkte. 25
1.3.2 Pädagogische und bildungstheoretische Aspekte
Ein zentrales Argument für die Institution Krippe ist seit der Entstehungsgeschichte der Bedarf und die Ermöglichung der Erwerbstätigkeit für Mütter, während die Initiative für die Einrichtung von Kindergärten seit Beginn an vor allem kindorientiert war und sich neben Erziehung und Betreuung mehr und mehr am Bildungsmotiv orientierte. 26
Reyer & Kleine sprechen hierbei von einem „elementarpädagogischen Argumentationsdefizit“, welches bei Kleinkinderschulen und Kindergärten durch die verschiedenen Aufgaben und Zielsetzungen, die von der sittlich-religiösen Erziehung über die grundlegende Elementarbildung bis hin zur Schulvorbereitung reichen konnten, im Gegensatz zur Krippe nicht gegeben war. Schon im 17. Jahrhundert wurden die Besonderheit des Kleinstkindesalters und deren notwendige pädagogische Förderung durch zahlreiche Gedanken und
23 Rott, F. (1913). S. 191. In: Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 106
24 Blochmann, E. (1928). S. 75. In: Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 106
25 Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 66
26 Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 31
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Schriften anerkannter Pädagogen deutlich. Und auch pädagogische Aspekte über Kinder vom Säuglings- bis zum Einschulungsalter wurden bewusst diskutiert und reflektiert. So schrieb schon einer der ersten großen Theoretiker der Pädagogik, Johann Amos Comenius (1592-1670), dass die „Jugend bald von ihrer Geburt an allmählich geübt und gegen des sechste Jahr ihres Alters ausgeübt werden soll“ 27 Rousseau (1712-1778) betont ebenfalls die frühkindliche Erfahrung in seinem Roman ‚Emil oder über die Erziehung’ wie folgt: „Die Erziehung des Menschen beginnt mit der Geburt. Ehe er spricht, ehe er hört, lernt er schon. Die Erfahrung eilt der Belehrung voraus.“ 28
Pestalozzi (1746-1827) betont in seiner erziehungsmethodischen Schrift ‚Wie Gertrud ihre Kinder lehrt’ die Erziehungsnotwendigkeit schon im kleinsten Kindesalter: „Die erste Stunde seines Unterrichts ist die Stunde seiner Geburt. Von dem Augenblicke, in dem seine Sinne für die Eindrücke der Natur empfänglich werden, von diesem Augenblicke an unterrichtet es die Natur.“ 29 Für Pestalozzi war die menschliche Erziehung eine Kunst und nötige Unterstützung zur natürlichen. Findet diese nicht schon in den ersten drei Jahren statt, nennt er dieses Versäumnis „unbenutzte Jahre“. 30
Diese pädagogischen Aspekte und Ansätze scheiterten allerdings für das früheste Kindesalter - im Gegensatz zu den Kindergärten -an der ungenügenden
konzeptionellen Umsetzung dieser Ideen in die frühkindliche pädagogische Betreuungspraxis. Die Lernprozesse der Kleinstkinder schienen zu ungenau und unspezifisch, um sie der Elementarpädagogik einzugliedern. 31 Nicht zuletzt sind die Aussagen von jenen zitierten Pädagogen bis einschließlich Fröbel im 19. Jahrhundert zwar als Plädoyer für eine frühkindliche Erziehung, auch schon im Säuglingsalter, allerdings soll diese ausschließlich innerhalb der Familie oder der Mutter- Kind- Beziehung stattfinden. Für Schleiermacher fällt hierbei „die erste Periode der Erziehung ganz und gar in das Innere in der Familie“. 32 Letzteres Gedankengut spiegelte sich übrigens auch in der Entwicklung der Kindergärten wieder, die - zwar nicht in dem Ausmaße wie die Krippen, aber dennoch - anfängliche Schwierigkeiten mit der Anerkennung und Durchsetzung ihrer
27 Comenius, J.A. (1633/1909). S. 10. In: Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 36
28 Rousseau, J. (1762/1978). S.38. In: Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 36f
29 Pestalozzi, J.H. (1801/1983). S.21. In: Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 37
30 ebd.
31 Reyer, J.; Kleine, H. (1997): Die Kinderkrippe in Deutschland. S. 36ff
32 Schleiermacher, F.D.E.(1826/1983). S.166. In: Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 39
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‚öffentlichen Kleinkindeinrichtung’ hatten. Hinter diesem Aspekt ist auch eine der ursprünglichen Aufgaben von Fröbels’ erstem Kindergarten 1840 in Blankenburg zu verstehen, welche neben dem Spielort für Kinder anfangs vor allem die Belehrung und Anleitung der Mütter im Sinne hatte, um diesen eine altersgerechte Erziehung ihrer Kinder nahe bringen zu können. 33
Bis heute ist eine auffallend hohe Beteiligung von Ärzten in der Institution Krippe ersichtlich, was sich aus den andersartigen Anforderungen und Bedürfnissen des Kleinstkindalters ergibt. Diese wirken nicht nur als Initiatoren, Förderer und medizinische Begleiter sondern gleichfalls auch als Kritiker in der Diskussion um die Teilmotive von Krippeneinrichtungen. Daraus ergibt sich auch zwangsläufig eine Verminderung von vordergründig elementarpädagogischen und erziehungspolitischen Interessen, zugunsten dem nötigen pflegerischen Kinderschutz, Ernährung und Gesundheit.
Während pädiatrische und diätetische Aspekte also im Vordergrund standen, wurden pädagogische Aspekte bis Anfang des 20. Jahrhunderts lediglich auf Begleiterscheinungen der Pflege beschränkt. So versprach man sich durch regelmäßige Trink- und Wickelzeiten ein Gefühl der Ordnung zu vermitteln; Bewusstsein für Mäßigkeit sollte durch bewusste Regulation der Nahrung erfolgen. 34 Mit Beginn des 20.Jahrhunderts kamen einzelne Anregungen über die Bedeutung des Spiels auch im Krippenalter auf. Lili Droescher betont im Jahr 1919 hierzu die wichtigen Auswirkungen des Spiels auf die Förderung der Sprachentwicklung, Beobachtungsfähigkeit und Selbsttätigkeit der Kinder, allerdings sollte das Spiel aber „nur zur Freude, nicht zu einem Lehrzweck“ dienen. 35
Bis heute hat die bildungstheoretische Diskussion, wie sie aktuell vor allem in Kindergarten und frühkindlicher Förderung zu finden ist, in die Krippenthematik nur wenig Einzug erhalten. Neben den bereits erwähnten medizinischen Aspekten und der wirtschaftlichen Erwerbsnotwendigkeit vieler Frauen wird aus pädagogischer Sicht auch ein erzieherischer Einfluss auf die Mütter erwähnt, der durch das geschulte Krippenpersonal durch Beratung, Vorbildfunktion oder Anregungen geschehen kann (siehe Kapitel 3.5).
33 Heiland, H. (1982). S.103. In: Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 39
34 Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 22-36
35 Droescher, L. (1919). S. 4. In: Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 35
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1.3.3 Finanzielle und betriebliche Aspekte
Im Vergleich zu den Kindertageseinrichtungen konnte der Ausbau der Krippen bis Mitte des 20. Jahrhunderts kaum vorangetrieben werden. Verschiedene Gründe können hierfür genannt werden, die teilweise auch mittels der kritischen Haltung der Öffentlichkeit gegenüber Säuglings- und Kleinstkindereinrichtungen erklärbar sind (siehe Kapitel 3.1; 3.2; 3.5).
Weitere Thesen nennt das ‚Handbuch für Jugendhilfe’ im Jahr 1939, das sich verstärkt dem erhöhten Aufwand von Finanzierung und Betrieb widmet: „Dass es im Ganzen so sehr viel weniger Krippen als Kindergärten gibt, erklärt sich daraus, dass die Krippen in Bezug auf Einrichtung und laufende Unterhaltung wesentlich kostspieliger sind als Kindergärten, dass des Erfolg der Arbeit im Allgemeinen weniger günstig beurteilt wird und dass auch die Nachfrage nach Krippenplätzen nicht so groß ist. Während die Kindergärten als Erziehungsstätten für die Kinder aus weiten Kreisen der Bevölkerung in Betracht kommen, dienen die Krippen (…) vornehmlich den unehelichen Kindern, damit jedoch vielfach auch den künftigen Familien.“ 36
Diese Aussage kann wiederum in Bezug zu den zuvor erwähnten gesellschaftlichen Aspekten gesehen werden, sie macht die Vorurteile und traditionellen Ansichten bezüglich der Kleinstkinderbetreuung deutlich, die in den Augen vieler ausschließlich im Kreise der ‚ehelichen’ Familie stattfinden sollte. Auch nimmt sie Stellung auf die veränderte Inanspruchnahme der jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtungen durch die unterschiedlichen Schichten. Die arbeitende Bevölkerung, welche meist auf die Erwerbstätigkeit der Mutter angewiesen ist, ist eher auf eine Krippeneinrichtung angewiesen als Familien der bürgerlichen Schichten, die wiederum in der Lage sind, das Angebot der späteren außerhäuslichen und schulvorbereitenden Erziehung in Anspruch zu nehmen, welches nebenbei auch noch die gesellschaftliche Anerkennung trägt, da es die - für so notwendig erachtete - ‚Mutter-Kind-Bindung’ im frühen Kindesalter nicht gefährdet.
36 Webler, H. (1939). S.5f. In: Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 105f
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2. Rechtliche und amtliche Grundlagen der
Kindertagesbetreuung
2.1 Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt (RJWG)
Seit 1922 wurde dieser Ansatz rechtlich mit dem neuen „Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt“ (RJWG) verankert. Somit hatten nicht die Länder sondern das Reich die Verantwortung über ‚Bevölkerungspolitik, Mutterschafts- Säuglings-, Kinder- und Jugendfürsorge. Es folgte also eine Vereinheitlichung der Kinder- und Jugendfürsorgeregelung. Die Länder hatten Jugendwohlfahrtsbehörden einzurichten, regional sollten Jugendämter errichtet werden. Außerdem wurde das Verhältnis der privaten und öffentlichen Träger erstmals rechtlich geregelt. Nach §1 hatte jedes deutsche Kind ein „Recht auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit“. Allerdings waren nur jene Kinder angesprochen, deren Anspruch auf „Erziehung von der Familie nicht erfüllt wird“. §4 legte die öffentliche Verantwortung auch für die institutionelle Tagesbetreuung von Kleinkindern fest, deren notwendige Einrichtungen vom Jugendamt zu errichten oder zu fördern waren. Diese Förderung bezog sich auf die enge Zusammenarbeit mit den freien Trägern, welche durch öffentliche Hand unterstützt werden sollten. 37
2.2 Gesetz für Jugendwohlfahrt (JWG)
In der Fassung des JWG vom 6. August 1970 hat nach §1,1 „jedes deutsche Kind ein Recht auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit.“ §3 gewährt das Eingreifen der öffentlichen Jugendhilfe, falls „der Anspruch des Kindes auf Erziehung von der Familie nicht erfüllt wird“. Das Jugendamt war nach §5 bedingt verpflichtet, „die für die Wohlfahrt der Jugend erforderlichen Einrichtungen und Veranstaltungen anzuregen, zu fördern und gegebenenfalls zu schaffen“. Insbesondere galt dies für die Pflege und Erziehung von Säuglingen, Kleinkindern und schulpflichtigen Kindern außerhalb der Schule. 38
37 Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 87
38 Vogelsberger, M. (2002). S.17f
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2.3 Anforderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG)
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) wurde 1990 vom Deutschen Bundestag verabschiedet, und löste als 8. Sozialgesetzbuch das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG), welches die Novellierung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (RJWG) aus dem Jahre 1922 darstellte, ab.
Paragraph 22 des KJHG enthält Bestimmungen über die ‚Grundsätze der Förderung von Tageseinrichtungen’, welche neben Kindergarten und Hort auch für Krippen Gültigkeit hat. In Absatz 1 wird die Förderung der „Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ betont, welche in Absatz 2 näher erläutert werden: „Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und
organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren.“ Des weiteren wird auf eine notwendige enge Zusammenarbeit des pädagogischen Personals mit den Eltern hingewiesen.
Leitendes Interesse ist die umfassende Förderung der Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Hierzu werden eine Fülle von Leistungen und Angeboten der Jugendhilfe definiert, welche die Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen sollen, nicht erst dann, wenn diese Erziehung gefährdet ist, sondern auch familienbegleitend und vorbeugend. Bei ernsthaften Gefährdungen soll allerdings auch nach dem KJHG eine Trennung der Kinder von ihren Eltern erfolgen. Sämtliche gesetzlich vorgesehenen Angebote und Maßnahmen werden von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe durchgeführt, wobei das Jugendamt zentrale Stelle der öffentlichen Träger darstellt. Im Rahmen des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes von 1992 wurde das KJHG 1996 novelliert, somit sollten alle Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt den Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten erhalten. 39 Des weiteren sollen Tageseinrichtungen - nach § 1 Abs. 3, Nr. 1 des KJHG - die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. 40
39 Schaub, H.; Zenke, K. (2005). S. 1245
40 Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (2000). S. 5
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Hierzu ist seit dem 1. Januar 2005 das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren in Kraft. Dies soll einen qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung
gewährleisten. Im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ist unter § 24 Abs. 3 ein Mindestversorgungsniveau vorgeschrieben, welches von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Gemeinden, Wohlfahrtsverbänden und anderen freien Trägern anzubieten ist.
Seit Januar 2005 gelten die Änderungen der gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des Ausbaus der Kindertagesbetreuung, die im KJHG §§ 22, 23, 24, 24a festgelegt sind. Demnach sind die Kommunen verpflichtet, zumindest denjenigen null- bis dreijährigen Kinder ein Betreuungsangebot zu bieten, die hierfür Bedarf haben. Dazu zählen vor allem Kinder, deren Eltern tagsüber arbeiten oder sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden. 41
Der Ausbau und die - vom Bund teilweise unterstützte - Finanzierung der Kindertagesbetreuung unterliegt der Pflichtaufgabe der Länder und Kommunen.
Die Bundesregierung plant zum bedarfsgerechten Ausbau der Betreuung für Kinder im Alter unter drei Jahren bis zum Jahr 2010 zusätzlich 230.000 neue Plätze in Kindergärten, Krippen sowie in der Tagespflege, durch welche den Kindern eine frühe Förderung angeboten werden soll. Zudem soll deren Eltern Hilfeleistung geboten werden, um sowohl ihren Kinderwünschen, als auch ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können.
Ergänzend hierzu soll auch die betriebliche Kinderbetreuung gefördert werden, was durch maßgeschneiderte Angebote der jeweiligen Branchen möglich werden soll. Neben dem klassischen Betriebskindergarten sollen somit weitere Angebote geschaffen werden, welche die Beschäftigten bei der Betreuung ihrer Kinder effektiv unterstützen. 42
41 http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/kinder-und-jugend. Stand: 12.07.2006
42 http://www.bmfsfj.de/generator/RedaktionBMFSFJ/Meldungen-2006. Stand: 12.07.2006
25
2.4 Qualitätsziele für Kindertageseinrichtungen der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter nennt in ihrer Veröffentlichung „ Qualität in Kindertageseinrichtungen“, welche bei der 88. Arbeitstagung im Jahr 2000 in Halle/Saale beschlossen wurde, die in § 22 des KJHG verankerte ‚Förderung der Entwicklung der Kinder zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit’ durch Betreuung, Bildung und Erziehung, welche sich an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren soll, als grundlegenden Maßstab für die Qualität einer Tageseinrichtung - „unabhängig davon, welches Qualitätsmanagement die Einrichtung anwendet.“ 43
In Anbetracht der Tatsache, dass die Ausführungsgesetze der Länder zu Rahmenbedingungen und Strukturen von Kinderbetreuung zum Teil Deregulierungen und Rücknahmen pädagogischer Standards erkenne lassen, sind Aspekte wie Gruppengröße, -zusammensetzung, Raumgröße, sachliche Ausstattung,
Öffnungszeiten oder fachliche Anforderungen an die Leitung und das pädagogische Personal nicht mehr einheitlich vorgegeben. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die Einrichtungen eine „konsensfähige pädagogische Konzeption und Einrichtungsprofile“ entwickeln und gemeinsam aushandeln. 44
Der eigenständige Auftrag der Kindertageseinrichtungen in der Jugendhilfe wird durch die Betreuung, Bildung und Erziehung bestimmt und umfasst Qualitätsziele, die folgende Aspekte in Kindertageseinrichtungen berücksichtigen und gewährleisten sollen:
- Orientierung des pädagogischen Angebots an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien
- Entwicklung der Kinder zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
- Berücksichtigung der individuellen und sozialen Situation jedes einzelnen Kindes
- Gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern
- Benachteiligungen vermeiden oder abbauen
43 Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (2000). S. 3
44 Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (2000). S. 5
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- Förderung der Gleichberechtigung zwischen Jungen und Mädchen
- Ganzheitliche Gestaltung der Erziehung
- Berücksichtigung sozialer, individueller, kultureller, integrativer und ökologischer Aspekte
- Anerkennung und Zulassung von Unterschiedlichkeit und Vielfalt der kulturellen und sozialen Herkunft, des Geschlechts und der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit der Kinder
- Entwicklung einer lebendigen Beziehung zur Natur und zur Umwelt
- Zusammenarbeit mit - und Beratung für die Eltern als Ergänzung und Unterstützung der kindlichen und familiären Lebenswelt
Des weiteren sind vier verschiedene Qualitätsbereiche zu unterscheiden, welche getrennt voneinander bewertet werden können:
- Prozessqualität: Sie kennzeichnet Aktivitäten und Interaktionen, wie diese zwischen den Trägern, den Betreuern, den Kindern und den Eltern ablaufen
- Strukturqualität: Sie ist durch situationsabhängige, zeitlich stabile und durch politische Entscheidungen veränderbare Rahmenbedingungen kennzeichnet. Sie befasst sich unter Anderem mit der Gruppengröße, dem Personalschlüssel, der Professionalität und Stabilität der Betreuer, der Angebotsstruktur, dem Betreuungsablauf, der Raumgestaltung und Größe der Einrichtung oder der kulturellen Aufgeschlossenheit
- Orientierungs- oder Einstellungsqualität: Sie befasst sich mit subjektiven Einstellungen und Vorstellungen des pädagogischen Personals über die kindliche Entwicklung oder pädagogische Ziele und Normen
- Ergebnisqualität: Sie misst den erzielten Zustand, der durch einen Soll-Ist-Vergleich ermittelt werden kann. Diese Kategorie ist allerdings im Erziehungs-und Bildungsbereich oft nur schwer zu ermitteln 45
Im Rahmen dieser Arbeit wird - speziell bei der Interpretation der qualitativen Erforschung der Mutter-Kind-Einrichtung - vorrangig auf die Prozessqualität eingegangen.
45 Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (2000). S. 5-8
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3. Geschichtliche Entwicklung der Kinderkrippe in Deutschland
Die Geschichte der Kinderkrippe ist Teil der öffentlichen Kleinkinderziehung und weist dennoch eigene charakteristische Züge auf.
Die Notwendigkeit und der Nutzen von Krippeneinrichtungen wurden seitens der Öffentlichkeit im Laufe der Zeit sehr unterschiedlich betrachtet und bewertet. Im Folgenden werden die Beweg- und Entstehungszusammenhänge im Hinblick auf die gesellschaftlichen Umstände im ausgehenden 19. Jahrhundert und somit dem Zeitalter der Industrialisierung, dargestellt.
Ferner wird auf den Verlauf und die Veränderung der Motive eingegangen, welche von hygienisch diätetischen Gesichtspunkten und ökonomisch finanziellen Notwendigkeiten der Mütter, den Wandel vom einstigen Nothilfecharakter der Krippen hin zu einer gesetzlich verankerten, professionalisierten und pädagogisierten Kinderbetreuungseinrichtung belegen.
3.1 Gesellschaftliche Umstände und Motive im 19. Jahrhundert
Ausgangspunkt war, nach Reyer & Kleine, ein zentrales Strukturproblem der privaten Haushalte. Speziell das Problem der Rolle der Frau machte die Notwendigkeit und die gleichzeitige Skepsis gegenüber Tageseinrichtungen für Kleinkinder deutlich. Der Widerspruch zwischen Rollennorm und Rollenrealität von Müttern und Frauen war deutlich erkennbar. Einerseits wurde von den besagten Frauen gesellschaftlich erwartet, dass sie sich ausschließlich der Familienarbeit und somit der Erziehung ihrer Kinder widmeten, andererseits zwang die ökonomische Lage viele Frauen aber zur öffentlichen Erwerbstätigkeit. 46
Adressaten der Krippennutzung kamen schon vor der Industrialisierung vor allem aus den ‚Arbeitenden Klassen’, was statistisch allerdings nur dürftig belegt ist. Gerade bei Handwerkern, Dienstleuten, kleinen Händlern, Tagelöhnern, Landarbeitern und später dann Fabrikarbeitern war der Betreuungsnotstand durch die zwingende Erwerbstätigkeit der Frau und Mutter besonders groß.
Also war nicht die Industrialisierung Ausgangspunkt für die Gründung erster Krippen, sondern generell die große Not und Armut der Arbeiterschicht. In einer Erhebung von 1852 zählten über 70% der Familien zu den ‚Armen’, definiert wurde dieser Status
46 Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 10
28
damals ab einem Einkommen unter 100 Talern. Charakteristisch für jene Haushalte war die zwingende Erwerbstätigkeit sowohl des Mannes, der Frau und auch der älteren Kinder. Hieraus ergab sich eine problematische Betreuungssituation der kleinen Kinder, die Säuglingssterberate lag über 25%. Häufig wurden die Kleinstkinder bis zu zwei Jahren nur notdürftig zuhause, bei Verwandten oder Nachbarn versorgt, in Pflegefamilien oder Säuglingsheime abgegeben und teilweise auch mittels Schlafmittel oder Alkohol ruhig gestellt und im Bett festgebunden. 47
Typische Berufe der Frau wurden 1826 erstmals gesondert erwähnt und aufgelistet: Bäuerin, Tagelöhnerin, Wasserträgerin, Badfrau, Krankenwärterin, Hebamme, Dienstmagd, Arbeiterinnen in Spinn-, Näh- und Strickanstalten, Fabriken oder Manufakturen, Hausiererinnen, Gemüsehändlerinnen, Wäscherinnen, Färberinnen, Fisch- und Fleischverkäuferinnen. 48
Neben den wirtschaftlichen Aspekten haben auch Schlagworte, wie ‚Gleichberechtigung der Frau und Mutter’ einen erheblichen Anstoß um die Bewegung und Entstehung von Krippenplätzen in Deutschland beigetragen.
Aus diesen gesellschaftlichen Gegebenheiten ergaben sich Überlegungen, Ansätze und Konzepte, wie man den Kindern trotz der teilweise prekären wirtschaftlichen und familiären Situationen den nötigen Schutz, Pflege und Erziehung zu teil kommen lassen könnte.
Hierbei spielt vor allem die besondere Bedeutung des Kleinstkindalters eine zentrale Rolle. Die vermehrten gesundheitlichen und entwicklungspsychologischen Risiken in diesem Alter forderten erhöhte pädagogische und medizinische Anstrengungen und Wissen, was seitens der Kritiker als zentrales Argument gegen eine Krippeneinrichtung diente.
Dies machte eine medizinische und hygienische Ausbildung im Bereich der Kleinstkinderversorgung notwendig, was die damaligen Bezugswissenschaften Pädiatrie und Diätetik - anstatt vorrangig Psychologie und Pädagogik - erklären kann.
Entstehungsdaten erster Krippen sind in den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts anzusetzen. Fast ausschließlich unter privater Trägerschaft findet eine zunehmende
47 Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 43ff
48 Wilderspin, S.; Wertheimer, J. (1826). S.205. In: Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 44
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Institutionalisierung der Krippen als Reaktion auf Betreuungslücken von Säuglingen und später auch Kleinstkindern statt. 49
3.2 Entstehung und Weiterentwicklung erster Krippen
Die konkrete Umsetzung der ersten Kinderkrippe ist auf den französischen Juristen Firmin Marbeau zurück zu führen. Durch seine Berichterstattung und Erkundungen über Kleinkinderbewahranstalten in Paris machte er erstmals auf die offenkundige Betreuungslücke aufmerksam, die er folgendermaßen verdeutlicht: „Mit welcher Sorgfalt, sagte ich mir, wacht nicht die Gesellschaft über die Kinder der armen Classen! Von zwei bis sechs Jahren nimmt dieselben die Kleinkinderbewahr-Anstalt auf, dann bis zur erreichten Mündigkeit die Elementarschule (…) Aber warum sorgt man nicht auch für das Kind in der Wiege? - Die mütterliche Sorge weiß am Besten, was dem Säugling frommt (…) aber wenn die Mutter gezwungen ist, außer ihrer Wohnung zu arbeiten, was geschieht dann mit den armen Kleinen?“ 50 Marbeau erkannte eine doppelte Notlage, die zum einen durch eine oft schlechte und ungenügende Pflege der Kinder in anderen Familien deutlich wurde, während die Mutter arbeiten musste und zum anderen, dass diese Pflege auch meist zu teuer für die ärmlichen Verhältnisse war. Dies stellten die Ausgangspunkte für Marbeau’s Einsatz und die praktische Umsetzung des „Project einer Crèche“ dar. Hieraus entstand dann am 14. November 1844 in Paris die erste Krippe. Die Einrichtung dieser bestand aus zwölf Wiegen, einigen Stühlen und Kindersesseln, einem Kruzifix und einem Rahmen mit dem Reglement der Krippe.
Es gibt zahlreiche Belege, wie eine Krippe in ihrer Ausstattung zu gestalten war, über die tatsächliche Umsetzung dieser Empfehlungen allerdings nur wenige. Zentral waren vor allem hygienische Aspekte, die pädagogisch anregende Ausgestaltung der Räume war lange Zeit kaum von Bedeutung. Alois Fellner, Direktor der Kindergärtnerinnen-Bildungsanstalt in Wien forderte in seinen ‚Musterentwürfen für die Errichtung für Krippen’ drei Räumlichkeiten: einen für die Säuglinge, einen für die ‚Kriechlinge’ und ein weiterer für die ‚Gehlinge’. 51 Diese Trennung sollte zum einen aus hygienischen Gründen geschehen, zum anderen aber auch aus pädagogischen, da Säuglinge weitaus mehr Ruhe benötigten während Kinder im Alter von zwei oder
49 Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 9-16
50 Marbeau 1846, zitiert nach Helm (1851). S.8f. In: Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 18
51 Fellner, A. (1884). S. 42. In: Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 63
30
drei Jahren anders zu beschäftigen waren. Erstaunlicherweise ist von Spielsachen sehr selten die Rede. Sie werden lediglich in den Spenden- und Geschenklisten aufgeführt, über deren Nutzen wird allerdings keine Empfehlung ausgesprochen. Dies mag an der Altersspezifik der Kinder und der damaligen Auffassung liegen, welche dem Spiel des Kindes keine sonderliche Bedeutung zumaß. Entscheidend waren hauptsächlich hygienische und diätetische Aspekte. 52 Eine weitere Empfehlung für eine optimale Krippeneinrichtung lieferte der Arzt H. Neumann in seinem ‚Handbuch der Hygiene’, diese bestand demzufolge aus folgenden Räumen: 53
- Warteraum für die Mütter (Damit sie keine Krankheitskeime in die Krippe einschleppen können.)
- Kleiderablage (Aus denselben hygienischen Gründen wurde hier den Kindern auch die Kleidung vor und nach dem Aufenthalt in der Krippe gewechselt.)
- Badezimmer (Für jedes Kind sollten eigene, nummerierte Waschutensilien bereitliegen, so zum Beispiel ein Schwamm, Waschlappen, Milchflasche, Saugstöpsel und Badetuch)
- Je ein Aufenthaltsraum für die Säuglinge, Kriechlinge und Gehlinge (Mit Krabbel- und Spielteppichen, Gehschulen und Pouponnière - letztere meint eine runde Anordnung von Tisch, Bank und Laufbahn)
- Schlafraum (Mit weiß lackierten Bettchen, Korbwiegen, Hängematten und Matratzen)
- Zimmer zum Säugen
- Isolierzimmer
- Küche und Milchküche
- Waschküche
- Raum für Eisspind und Wirtschaftssachen oder Keller
- Wohnung für das Personal mit Klosett (Um Unterhaltskosten für die Krippe zu sparen)
- Verwaltung
- Überdeckter Raum
- Garten
52 Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 66
53 Neumann, H. (1895). S. 526. In und mit Klammerkommentaren aus: Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 63
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In den darauf folgenden sieben Jahren wurden allein in Frankreich weitere 400 Krippen eröffnet, davon 18 in Paris. 54 Von Frankreich, welches als Geburtsstätte der Krippen in Europa galt, breiteten sich die Krippen nun auch auf andere Länder aus. In Deutschland wurde die erste Krippe 1849 in Wien eröffnet, welches zu damaliger Zeit noch dem Deutschen Bund zugehörig war. Initiator und Leiter dieser Krippe war Dr. Carl Helm.
Ähnlich wie bei den schon bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen, wie Kleinkinderschulen, Kleinkinderbewahranstalten und Kindergärten, waren auch die Krippen ursprünglich als vorübergehende Nothilfe für arbeitende Mütter gedacht und errichtet worden. Man erhoffte sich eine baldige Schließung, sobald man die schwere Massenarmut überwunden wäre.
Entgegen den Erwartungen und Bedürfnissen vieler Familien und arbeitenden Mütter erfolgte kein nennenswerter Ausbau von Krippenplätzen. Eine Hochrechnung im Jahr 1910 von Fritz Rott spricht von einer Bedarfsdeckung der zur Verfügung stehenden Krippenplätze von gerade mal 8% bei etwa 35.000 betreuungsdürftigen Säuglingen. Hierfür standen 234 Krippenplätze bereit, die im Schnitt jeweils 12 Säuglinge und 20 Spielkinder aufnehmen konnten. 55 Im Vergleich hierzu wurde im gleichen Jahr der Bedarf an Kleinkinderbewahr-Anstalten, Kindergärten und Kleinkinderschulen zu 13% gedeckt. 56
Eine zweite Entwicklungsperiode fand zwischen 1900 und dem Ende des zweiten Weltkrieges 1945 statt. Zwar gab es weiterhin keinen genügenden Ausbau der Krippen, aber deren Bedeutung veränderte sich grundlegend. Sprach man im 19. Jahrhundert vor allem von der Erleichterung der Erwerbstätigkeit der Mütter, wurde nun die soziale Komponente und der Kindbezug in den Vordergrund gestellt. Da während der Kriege die weibliche Arbeitskraft in der Kriegsindustrie mehr denn je vom Volk benötigt wurde, war somit ein nationales Interesse gegeben, das den Willen der Frau zur Erwerbstätigkeit im Sinn hatte. Dieser Wille wiederum war an eine gleichzeitige optimale Versorgung der Kinder gebunden, welche man sich durch den Ausbau von Krippen erhoffte. 57 Demzufolge war auch das ‚soziale’ Engagement
54 Helm, C. (1851). S. 40ff. In: Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 19
55 Rott, F. (1913). S.211. In: Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 47
56 Erning, G. (1987). S.30. In: Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 47
57 Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 77-93
32
in den Kriegszeiten zu interpretieren, welches zur Errichtung von so genannten ‚Kriegskrippen’ sowie ‚Tag- und Nachtkrippen’ führte. Letztere waren begründet mit der notwendigen Anpassung der Öffnungszeiten von Krippen an den Schichtbetrieb der Fabriken, welche weibliche Arbeitskräfte und Mütter beschäftigten. 58
Dies war eine Folge der Diskussionen, die Arbeitsbedingungen der erwerbstätigen Mütter zu verbessern, wozu verschiedene Lösungsansätze diskutiert wurden. Einer dieser Ansätze war die völlige Freistellung bis hin zum Ausschluss von Müttern aus der Fabrikarbeit. Sie sollten mit einer finanziellen Zahlung in Höhe des täglichen Pflegesatzes von 1 Mark im Jahr 1910 bzw. 1,60 Mark im Jahr 1927 unterstützt werden. Allerdings kam dieser Betrag nicht mal annähernd an den hierfür ausfallenden Lohn der jeweiligen Arbeiterin, was für viele Familien somit hauswirtschaftlich schlicht unmöglich war.
Ein zweiter Ansatz war der weitere Ausbau von Krippenplätzen. Dieser wurde unter anderem durch die Stillkampagne seit 1880 angeregt, welche die Mütter zu möglichst langem Stillen aufforderte und zum Ziel die Senkung der Säuglingssterberate hatte.
Dies wurde mittels Presseberichten, Flugblättern, Amtsärzten, Wanderlehrern und Vorträgen bekannt und publik gegeben. Eine weitere Folge hieraus waren zahlreiche Institutionalisierte Schwangeren- und Mütterberatungsstellen sowie Säuglings- und Kleinkinderfürsorgestellen. 59
Seit 1922 wurde dieser Ansatz rechtlich mit dem neuen „Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt (RJWG) verankert (siehe Kapitel 2.1). In der Zeit des Nationalsozialismus ab 1933 übernahm - neben den Gesundheitsbehörden - die ‚Nationalsozialistische Volkspartei’ (NSV) die Zuständigkeit der ‚Mutter- und Säuglingsfürsorge’, welche als Organisation innerhalb der NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) für alle Fragen der Volkswohlfahrt und Fürsorge zuständig war. Seit 1935 gehörte das „Mutter-Kind-Hilfswerk“ zur NSV, dem die Krippen und Säuglingsheime zugeordnet wurden. Abgesehen von den ‚Erntekrippen’, die speziell für Kinder von Landfrauen und deren bediensteten Müttern gedacht war, kam es unter der NSV allerdings zu keinem deutlichen Ausbau der Krippeneinrichtungen, da sie lediglich die bereits
58 ebd. S. 112
59 Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 77-93
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vorhandenen privaten oder öffentlichen Einrichtungen bei Bedarf unterstützte. Begründet wurde die mangelnde Initiative zu Neugründungen der
Kleinstkindereinrichtungen durch die geringe Nachfrage, und dass die eigentliche Zuständigkeit hierfür beim Jugendamt liege. 60
1942 wurde das ‚Mutterschutzgesetz’ verabschiedet, das Bestimmungen vorgab, welches unter anderem die Beteiligung der Betriebe an den Kosten für Kindertageseinrichtungen festlegte. Des Weiteren war die Gewerbeaufsicht befugt, Stillräume in den Betrieben anzuordnen, falls hierzu Bedarf bestand. 61 Somit war ein weiterer Meilenstein gelegt, der die Notwendigkeit und gesellschaftliche Verantwortung der Krippen rechtlich sicherte und somit der weiteren Entwicklung dieser Einrichtungen zugute kam.
3.2.1 Die erste Krippe in Deutschland - Breitenfelder Krippe
1849 wurde in Deutschland die erste Krippe in Wien eröffnet. Anstoß hierzu gab der Bericht in der ‚Beilage zum Morgenblatte der Wiener Zeitung’: ‚Einige Worte über die unter dem Namen Crèches (Krippen) bestehenden Einrichtungen’ von Dr. Carl Helm, welche großen Anklang beim ‚Verein für die Beaufsichtigung der Kostkinder’ fand. Dr. Carl Helm war zudem Leiter dieser ersten Breitenfelder Krippe. 62 Aufgenommen wurden anfangs 16 Kinder im Alter von 14 Tagen bis zu zwei Jahren; geöffnet war der Betrieb zwischen 6 Uhr morgens und 19 oder 20 Uhr am Abend. In der Regel sollten die Kinder allerdings bis spätestens 8 Uhr morgens gebracht und frühestens um 17 Uhr nachmittags geholt werden. Für die Kinderwärterinnen bedeutete dies ein etwa zwölfstündiger Arbeitstag.
Für die Kinder gab es teilweise gesonderte Speisepläne, die der Arzt festzulegen hatte. Diese wurden in einer speziellen ‚Nahrungsordnung’ festgehalten. Neben Küche und Vorraum gab es zum Aufenthalt zwei größere Zimmer und ein kleineres, das ‚Cabinet’ sowie einen Garten. Um den organisatorischen Tagesablauf zu koordinieren, wurden neun Bücher geführt, die jeweils von dem beteiligten Betreuungspersonal täglich oder wöchentlich auszufüllen waren. Dokumentiert wurden die neu aufgenommenen Kinder, der tägliche Besuch der jeweiligen Kinder,
60 ebd. S. 108f
61 ebd. S. 113
62 Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 20
34
Kommentare der beschäftigten Aufsichtsdamen, Ärzte und Besucher, Vorschläge und Bemerkungen, Spenden, Ausgaben sowie Einnahmen durch Pflegegelder. Der Aufbau dieser Krippe bestand aus 16 Schlafgelegenheiten, die sich aus 12 Bettchen, 2 Hängematten und 2 Kinderkörben zusammensetzten. Die Ausgaben der Krippe wurden mit etwa 10% der Pflegegelder bestritten. 63 Auch eine eigene Hausordnung war bereits vorhanden, welche hier auszugsweise vorgestellt wird:
- „Um 6 Uhr früh müssen alle Localitäten der Anstalt gereinigt, gelüftet und zur Aufnahme der Kinder hergerichtet sein.
- Diejenigen Personen, welche die Kinder bringen und abholen, dürfen sich nie länger, als unumgänglich nothwendig ist, in der Anstalt aufhalten. Hievon sind nur die Mütter ausgenommen, welche ihre Kinder säugen.
- Die überbrachten Kinder werden, nachdem ihre Namen in das Protocoll eingetragen worden, eingekleidet, mit gestandenem Wasser mittels Handtüchern gereinigt, gekämmt und mit der Wäsche der Anstalt bekleidet.
- Jedes Kind behält sein Bett und sein Eßgeräthe, so wie die Wäsche, die es am Tage des Eintritts bekommt, so lange es in der Anstalt ist.
- Die schmutzigen Windeln dürfen nie in den Zimmern der Anstalt aufbewahrt, oder gar getrocknet werden.
- Die Zimmerwärme soll möglichst auf 13 Grade Reaumur erhalten werden, gegen Abend etwas kühler.
- Eltern, welche ihre Kinder vernachlässigen und, hierüber aufmerksam gemacht, sich den Ermahnungen nicht fügen oder der bestehenden Hausordnung sich nicht unterziehen wollen, werden hierdurch der Vortheile der Anstalt verlustig.
- Insbesondere wird den Eltern erinnert, dass das Verpflegsgebühr (…) täglich zu entrichten ist, dass aber jede andere wie immer geartete Gabe in Geld oder Naturalien an die Kindsmädchen streng untersagt ist.“ 64
63 ebd. S. 71ff
64 Helm, C. (1851): Die Krippe im Breitenfeld zu Wien. S. 24f. In: Reyer, J.; Kleine, H. (1997): Die Kinderkrippe in Deutschland. S. 72
35
3.3 Trägerschaft
Seit der Gründung der ersten Krippen in Deutschland ist der Verein von immenser Bedeutung. Bereits die erste Krippe im Deutschen Bund, Breitenfeld wurde 1849 vom Verein ‚Central-Verein für Kostkinder-Beaufsichtigung und
Säuglingsbewahranstalten, Crèches’ gegründet und getragen. Rott liefert hierzu eine Aufstellung über 234 ermittelte Krippen im Deutschen Reich aus dem Jahre 1912, die belegt, dass mehr als zwei Drittel jener Einrichtungen in Vereinsträgerschaft stehen:
Trägerschaft der Krippen im Deutschen Reich 1912: 65
Vereine 159 Stiftungen 15 Kirchliche Gemeinden 13 Diakonissenhäuser 5 Fabriken 17 Privatpersonen 5 Poltische Gemeinden 10 Ohne Angaben 10
Seit Mai 1913 wurde ein Dachverband aller Krippen in Deutschland gegründet. Vorstand von diesem ‚Deutsche Krippenverband’ war Dr. Josef Meier, im geschäftsführenden Ausschuss waren Ärzte, Universitätsprofessoren, Industrielle und Krippenangestellte vertreten, welche sich mittels zahlreicher Konferenzen, wissenschaftlichen, sozialpolitischen und praxisorientierten Referaten oder Schulungen austauschten und weiterbildeten. 66 Ziele und Aufgaben waren vor allem die Errichtung von neuen Krippen, Erfahrungsaustausch, um eine Professionalisierung anzustreben und letztlich auch Öffentlichkeitsarbeit, um die Bevölkerung vom Nutzen und der Qualität dieser Einrichtungen zu informieren. 67 Diese öffentliche Aufklärung geschah unter anderem durch die Herausgabe einer ‚Krippenzeitung’ im Jahr 1917, es folgten weitere
65 Rott, F. (1913): Aufgabe, Entwicklung und derzeitiger Stand des Krippenwesens. S.191-220
66 Reyer, J.; Kleine, H. (1997): Die Kinderkrippe in Deutschland. S. 28,29
67 Meier, J. (1917). S.1-4. In: Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 28
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Zeitschriften, wie zum Beispiel der ‚Nachrichtendienst über Kleinkinderfürsorge’ oder ‚Mutter und Kind. Neue Folge’. 68
Haupteinnahmequelle der Vereine, welche einen Großteil der Trägerschaft der Krippen in der damaligen Zeit ausmachten, waren die Jahresbeiträge der Vereinsmitglieder. Da diese allerdings meist nicht ausreichend waren, um die hohen hygienischen Ansprüche und Betreuungskosten einer Krippeneinrichtung zu decken, wurden von den leiblichen Eltern zusätzlich Pflegegelder erhoben. Daneben waren meist noch Spenden, Schenkungen, Wohltätigkeitsveranstaltungen oder Sachleistungen in Form von Renovierungsarbeiten, Möbeln oder Kleidung nötig, um die finanzielle Bestandsicherung zu gewährleisten. Auch öffentliche Zuschüsse der Gemeinden sowie Unterstützungen in Form von Mietfreiheit, Beleuchtungs- oder Strompreisstreichung. 69
In einer 1912 durchgeführten Untersuchung von 234 Krippen im Deutschen Reich wurde durch Umfragen ermittelt, dass 134 Krippen öffentliche Zuschüsse erhielten, 18 vom Staat und 116 Krippen von der Gemeinde. Im Schnitt machten diese Gelder 11% der laufenden Ausgaben einer Krippeneinrichtung aus. 70
Trotz des organisierten Vereinsvermögens und den zusätzlichen Einnahmen waren viele Einrichtungen mehr und mehr abhängig von kommunalen oder öffentlichen Zuschüssen, und mussten nicht selten schon nach kurzer Zeit wieder schließen, da sie organisatorisch und finanziell mit den erhöhten medizinischen und hygienischen Anforderungen überfordert waren.
Erfolgreich stellte sich das Konzept von Vereinszusammenschlüssen oder Zentralvereinen heraus, da sie oft leichter im Stande waren, die gemeinsamen Interessen der Krippen in der Öffentlichkeit zu vertreten und zu wahren. 71
Vereinzelt standen einige Krippen auch unter anderen Trägern, wie zum Beispiel kirchlichen, kommunalen oder privatwirtschaftlichen. Hierzu gibt es allerdings nur wenige Dokumentationen, besonders für die Gründungszeit. Erst während und nach
68 Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 28,29
69 Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 23-26
70 Rott, F. (1913). S. 212f
71 Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 27ff
37
dem ersten Weltkrieg wurden diese alternativen Formen zur Vereinsträgerschaft weiter ausgebaut.
Interessant hierzu ist allerdings die bereits 1874 errichtete erste Fabrikkrippe ‚Kinderpflegeanstalt der Aktiengesellschaft der mechanischen Weberei zu Hannover-Linden’. Das Besondere an dieser Einrichtung war, dass die ausschließlich für Kinder der Fabrikarbeiterinnen zur Verfügung stand und altersmäßig Kinder von 4 Wochen ab bis zu 14 Jahren aufnahm. Somit verband diese private Trägerform drei verschiedene Betreuungseinrichtungen: Krippe, Bewahranstalt und Hort. Hauptanliegen war, den Müttern das Fortführen des Stillens ihrer Säuglinge und Kinder bei gleichzeitigem Nachgehen ihrer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. 72 Zudem wurde eine ganztägige Beaufsichtigung und Betreuung der Kinder bis ins Schulalter geboten, was zum einen den Nutzen bieten konnte, den Frauen weiterhin ihr Erwerbseinkommen zu ermöglichen und zum anderen auch den fabrikeigenen Interessen gerecht zu werden und konstantes Personal behalten zu können.
3.4 Organisation
Die Organisation der Krippen wurde in der Anfangszeit meist von männlichen Vorständen im Verein geführt, welche - ähnlich wie heute - eine Satzung auferlegten, welche den Namen, Zweck, Mitgliedschaft, innere Organisation, Vorstandschaft, Mitgliederversammlung, Vermögen und Bestimmung der Aufnahmekriterien der Kinder regeln sollte. Auch wurde die Anerkennung als eine juristische Person angestrebt, um rechtsfähig agieren zu können. Bürgerliche Frauen betätigten sich, wie auch in vielen anderen sozialpädagogischen Feldern in der damaligen Zeit, in der täglichen Organisation. Man sprach hierbei bis zur Jahrhundertwende von ‚Aufsichtsdamen’, die in Zusammenarbeit mit Ärzten das Pflegepersonal und den Krippenbetrieb beaufsichtigen und kontrollieren sollten. Ärzte hatten vornehmlich die Aufgabe der ‚Pflege der Gesundheit’. Das Pflege- und Betreuungspersonal wurde anfangs ‚Kindswärterin’ oder ‚Kindsmagd’ genannt, später sprach man dann von ‚Säuglingsschwestern’. 73 Genauer wurde das Krippenpersonal in ‚krippenexterne’ und ‚krippeninterne Funktionsrollen’ unterschieden, die sich in ihrer Anwesenheit am Arbeitsplatz
72 Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 29,30
73 ebd. S. 25ff
38
unterschieden. 74 Zu den externen zählte man den Arzt, welcher -zumindest in den Empfehlungen - ‚seine’ Krippe täglich besuchen sollte, um den Gesundheitszustand der Kinder zu überprüfen, Impfungen durchzuführen und erkrankte Kinder von der Krippe auszuschließen. In der Realität wurden allerdings nur etwa 16% täglich von einem Arzt besucht, 7 Krippen waren sogar vollständig ohne ärztliche Betreuung. 75 Die Aufsichtsdame zählte ebenfalls zu den externen Funktionsrollen, sie sollte in ihrem wöchentlichen Besuch das Pflege- und Dienstpersonal anleiten und beaufsichtigen und überwachen, wozu sie auch Disziplinierungsbefugnis hatte. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts und mit Beginn der Professionalisierung und dem Ausbau der Ausbildungsstätten des Betreuungspersonals, der Säuglingspflegerin und der Kinderkrankenschwester, ging der Bedarf und der Einsatz von Aufsichtsdamen in Krippen allerdings stetig zurück.
Internes Krippenpersonal stellte die Krippenvorsteherin oder ‚Krippenmutter’ dar, welche nun zunehmend die tägliche Aufsicht und Kontrolle der Umsetzung der ärztlichen Weisungen übernahm. Im Zuge der medizinisch-pflegerischen Professionalisierung trat die ‚Oberschwester’ später an die Stelle der ‚Krippenmutter’. Auch die Kinderpflegerinnen und Wirtschaftskräfte zählten zum internen, täglich anwesenden Personal. Zu ihnen zählten die ‚Kindsmägde’, ‚Kindswärterinnen’, ‚Helferinnen’ und die ‚Ordensschwestern’, welche sich um die tägliche Betreuung und Versorgung der Kleinstkinder kümmerten und die Anordnungen der Aufsichtsdame beziehungsweise später der Oberschwester zu befolgen hatten. 76
Detaillierte Dokumentationen wurden in jährlichen Rechenschaftsberichten veröffentlicht. Hier wurde Stellung zur täglichen Arbeit in der Krippe abgegeben, zur Entwicklung der Einrichtung, Anzahl und Aufnahmealter der Kinder mit ihren jeweiligen Verpflegungstagen, ihrem Gesundheitszustand und eventuelle Todesfälle. Auch die Vereinsarbeit wurde genau dokumentiert, so zum Beispiel jegliche Änderungen bezüglich der Mitgliedschaft, Mitgliederbeiträge sowie wirtschaftliche Entwicklungen, Geldbewegungen und Spendeneingänge. 77
74 ebd. S. 67
75 Rott, F. (1913). S. 218
76 Reyer, J.; Kleine, H. (1997). S. 67ff
77 ebd. S. 25ff
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Arbeit zitieren:
Dipl.-Pädagogin Katja Hagmeier, 2007, Die Mutter-Kind-Einrichtung in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch-Gmünd (Baden-Württemberg) , München, GRIN Verlag GmbH
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Erstellung einer Kundenerfolgsrechnung auf Basis einer Kostenanalyse f...
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