Inhaltsverzeichnis I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis. I
Abbildungsverzeichnis. III
Tabellenverzeichnis. IV
Abk ürzungsverzeichnis VI
Abstract 1
Sammanfattning 1
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 2
1.2 Aufbau der Arbeit 2
2. Der schwedische Wohlfahrtsstaat 3
2.1 Begriffsdefinitionen 3
2.2 Historische Entwicklung und systematische Einordnung 4
3. Das alte schwedische Alterssicherungssystem. 8
3.1 Historische Entwicklung der Alterssicherung. 8
3.2 Die universalistische Grundrente 10
3.3 Die einkommensabhängige Zusatzrente 11
3.4 Die bedürfnisabhängige Zulage 13
3.5 Leistungsniveau. 13
4. Notwendigkeit der Reform. 15
4.1 Ökonomische Entwicklungen 15
4.2 Demographische Entwicklungen 18
4.3 Politische Entwicklungen. 20
4.4 Der Reformprozess im Bereich der Alterssicherung 23
4.4.1 Kurzfristige Maßnahmen 23
Inhaltsverzeichnis II
4.4.2 Langfristige Maßnahmen 25
5. Das neue schwedische Alterssicherungssystem. 28
5.1 Konzeption des Alterssicherungssystems 28
5.2 Die einkommensbezogene Altersrente (NDC-Komponente) 30
5.3 Die kapitalgedeckte Prämienrente (FDC-Komponente) 32
5.4 Die ergänzende Garantierente 34
5.5 Indexierung der einkommensbezogenen Altersrente 37
5.6 Übergangsregelungen des Alterssicherungssystems. 44
6. Ökonomische Evaluation des Systemwechsels. 47
6.1 Zur Konzeption von Evaluationsstudien. 47
6.2 Finanzielle Effekte 48
6.2.1 Brutto- und Nettoersatzquoten 49
6.2.2 Brutto- und Nettorentenvermögen (geschlechtsdifferenziert) 51
6.2.3 Relatives Brutto- und Nettorentenniveau. 54
6.3 Distributive Effekte. 56
6.4 Informationspolitische Effekte. 58
6.4.1 Informationspolitische Konsequenzen der Reform. 58
6.4.2 Der orangefarbene Brief. 59
6.4.3 Das Pensionsportal 61
6.4.4 Problematik der finanziellen Allgemeinbildung 65
6.5 Herausforderungen für die Zukunft 67
7. Möglichkeiten der Übertragbarkeit auf Deutschland. 69
8. Fazit. 74
Anhang 76
Literaturverzeichnis 104
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Das bis 2003 gültige System der gesetzlichen Alterssicherung
Abb. 2 Entwicklung des schwedischen Staatshaushaltes zwischen
und 1970
Abb. 3 Entwicklung des schwedischen Staatshaushaltes zwischen
und 1989
Abb. 4 Entwicklung des schwedischen Staatshaushaltes zwischen
und 2005
Abb. 5 Asylsuchende und Immigranten in Schweden zwischen
und 2006 (in absoluten Zahlen)
Abb. 6 Die Konzeption des neuen schwedischen Alterssicherungssystems
Abb. 7 Garantierente und Anrechnung der einkommensbezogenen
Rente (Werte für das Jahr 2008)
Abb. 8 Die Entwicklung der Altersrente entsprechend der Einkommens-
und Anpassungsindexierung
Abb. 9 Einkommensindex und Bilanzindex
Abb. 10 Der orangefarbene Brief vom schwedischen
Sozialversicherungstr äger
Abb. 11 Startseite des schwedischen Pensionsportals „www.minpension.se“
Abb. 12 Lehrfilm zur Konzeption des reformierten Alterssicherungssystems
Abb. 13 Musterberechnung eines orangefarbenen Briefes
Abb 14 Musterberechnung auf „www minpension se“
_______________________________________________________________________ Tabellenverzeichnis
Tab. 1 Prozentualer Anteil älterer Personen (≥ 65 Jahre) an der
Tab. 2 Übersicht zur Berechung der Garantierente für alleinstehende und
Tab. 3 Die Entwicklung des Einkommensindexes zwischen 1999 und 2009 (1999=100) ………………………….………………………… 39 Tab. 4 Rentenanpassungen bei unterschiedlichen Veränderungen des Einkommensindexes ………………….……………………………... 40 Tab. 5 Die Entwicklung der Aktiva und Passiva der einkommensbezogenen Altersrente zwischen 2002 und 2007 ….…... 42 Tab. 6 Übergangsregelung …………………………….……………………. 45 Tab. 7 Bruttoersatzquote (in % des individuellen Bruttoarbeitsentgeltes) …...49 Tab. 8 Nettoersatzquote (in % des individuellen Nettoarbeitsentgeltes) …….50 Tab. 9 Bruttorentenvermögen für Männer (Vielfaches des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgeltes) …………….……………...52 Tab. 10 Bruttorentenvermögen für Frauen (Vielfaches des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgeltes) …………….……………...52 Tab. 11 Nettorentenvermögen für Männer (Vielfaches des individuellen Bruttojahresverdienstes) …………………………….………………. 53 Tab. 12 Nettorentenvermögen für Frauen (Vielfaches des individuellen Bruttojahresverdienstes) ……………………….……………………. 54
_______________________________________________________________________ Tab. 13 Relatives Bruttorentenniveau (in % des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgeltes) ………………………………….…………….55 Tab. 14 Relatives Nettorentenniveau (in % des durchschnittlichen Nettoarbeitsentgeltes) ……………………………………….………..55 Tab. 15 Prognostizierte Lebenserwartungen für Frauen und Männer in Schweden (Angaben in Jahren) …………………………….……….. 57 Tab. 16 Nutzung und Informationsvermittlung des orangefarbenen Briefes (alle Angaben in % aller befragten Teilnehmer) ……………….…… 60 Tab. 17 Gegenüberstellung der Informationsschreiben in Schweden und Deutschland ……………………………………………………...71 Tab. 18 Grundbeträge zwischen 1960 und 2009 ……………………………... 77 Tab. 19 Bestätigte Annuitätendivisoren für Personen im Alter von 61 bis 70 Jahren ………………………………………………………………... 82
_______________________________________________________________________ Abkürzungsverzeichnis
AFP Allmän folkpension, Allgemeine Grundrente (Volksrente) APEX Analysis of Pension Entitlements across Countries ATP Allmän tilläggspension, Allgemeine Zusatzrente BIP Bruttoinlandsprodukt DB Defined Benefit System, leistungsdefiniertes System DC Defined Contribution System, beitragsdefniertes System EU Europäische Union EUR Euro EWR Europäischer Wirtschaftsraum FDC Funded Defined Contribution System, beitragsdefiniertes, kapitalgedecktes System FIAP Federación Internacional de Administradoras de Fondos de Pensiones, Internationaler Verband der Rentenfondsverwalter LO Landsorganisationen, Schwedischer Dachverband der Gewerkschaften NDC Notional Defined Contribution System, beitragsdefiniertes, umlagefinanziertes System OECD Organisation for Economic Co-operation and Development, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung PAYGO Pay-As-You-Go System, Umlageverfahren PPM Premiumpensionsmyndigheten, staatliche Prämienrentenbehörde SAP Sveriges socialdemokratiska arbetareparti, sozialdemokratische Partei Schwedens SAF Svenska Arbetsgivareföreningen, Schwedischer Dachverband der Arbeitgeber SEK Schwedische Kronen
_______________________________________________________________________ SFB Sveriges Försäkringsförbundet, zentraler Versicherungsverband der schwedischen Finanzdienstleister
_______________________________________________________________________ Danksagung
Ich danke allen Menschen, die mich beim Zustandekommen der vorliegenden Masterarbeit und der vorherigen Studienzeit unterstützt haben.
Mein besonderer Dank gilt meinem betreuenden Professor, Dr. Hermann Ribhegge der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), der mich durch zahlreiche fachliche Diskussionen, Ratschläge und Hilfestellungen bei Problemfällen stets konstruktiv begleitet hat. Des Weiteren möchte ich Dr. Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung Bund Berlin für seine wertvollen Hinweise als Zweitgutachter danken. Frau Sabine Ohsmann von der Deutschen Rentenversicherung Bund Berlin gilt mein Dank für ihre Hilfe bei der Themenfindung, Literaturrecherche und organisatorischen Begleitung. Schließlich danke ich meinen Freunden Christian Römhild und Christian Stahr für die sprachliche und fachliche Durchsicht meiner Arbeit. James Potter und Cathrine Paulsson gilt mein Dank für die Korrekturen der fremdsprachlichen Zusammenfassungen. Insbesondere widme ich diese Arbeit meinen Eltern, denen ich die Möglichkeit des Masterstudiums „European Studies“ an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und der Linköpings Universitet in Schweden zu verdanken habe sowie meinem Bruder Thomas.
Ohne ihre Unterstützung hätte diese Arbeit nicht gelingen können.
_______________________________________________________________________
Abstract
Fundamental economic and demographic developments have resulted in increasing financial strains for the social security systems in many industrial countries around the world. This has led to controversial proposals for the reform and redesign of public pension systems. The reform of the Swedish public pension system is far-reaching and unique worldwide because of the abolition of the universal national basic pension and the change from a defined benefit to defined contribution pension system. This radical change and the lessons learned can be used as a model for other countries. The portability of the particular components of this model is evaluated in the context of current discussions in Germany.
Sammanfattning
Reformen och omkonstruktionen av de allmänna pensionssystemen är omfattande diskuterad i många industriländer världen runt på grund av grundläggande ekonomiska och demografiska utvecklingar som resulterar i växande finansiella belastningar för de sociala försäkringssystemen. Reformen av det svenska allmänna pensionssystemet, inkluderat avskaffandet av folkpensionen och förändringen från ett system med en förutbestämd förmån till ett pensionssystem med definierat bidrag, är enastående och långtgående. Denna radikala förändring och den läxa som lärdes i samband med detta kan tjäna som en modell för andra länder. Tillämpbarheten av en del av reformens aspekter (speciellt den svenska informationspolitiken) utvärderas med bakgrunden i de aktuella diskussionerna kring en reform av det tyska pensionssystemet.
1. Einleitung
Die Reform der staatlichen Alterssicherungssysteme steht momentan in vielen Industrienationen weit oben auf der politischen Agenda, da insbesondere aufgrund ökonomischer und demographischer Entwicklungen der Anteil an den Staatsausgaben für die Rentensysteme kontinuierlich steigt. So hat beispielsweise die Alterung der Bevölkerung bereits zu einer zunehmenden Belastung der Alterssicherungssysteme geführt oder wird dies bereits in absehbarer Zeit tun.
_______________________________________________________________________
1.1 Problemstellung
Obwohl diese langfristigen Veränderungen auch in Schweden denen anderer Industrienationen entsprechen (wenngleich es sicherlich Länder gibt, die z. B. durch demographische Entwicklungen noch stärker belastet sind), ist es doch bemerkenswert, dass nahezu alle Diskussionen, die inzwischen international um die Veränderungen staatlicher Alterssicherungssysteme geführt wurden, zuerst in Schweden diskutiert wurden. 1 Von grundlegender Bedeutung für diese Arbeit ist darüber hinaus die Tatsache, dass die schwedische Reform der Alterssicherung in Bezug auf ihren Grad und die Reichweite der Veränderungen weltweit nahezu einzigartig und tiefgreifend ist, da mit ihr die für die skandinavischen Staaten typische Volksrente abgeschafft wurde. Die Reform des gesetzlichen Alterssicherungssystems stellt damit einen der umstrittensten und am ausführlichsten diskutierten Teile der Veränderung wohlfahrtsstaatlicher Leistungen in Schweden dar.
1.2 Aufbau der Arbeit
Ziel des ersten Teils ist die Darstellung des alten Alterssicherungssystems in Schweden mit seinen spezifischen Komponenten. Anschließend werden ökonomische, demographische und politische Entwicklungen aufgezeigt, die letztlich in ihrer Gesamtheit wesentlich zur Diskussion beitrugen und damit letztlich zu einem Systemwechsel führten. Im zweiten Teil der Arbeit wird anschließend die Konzeption des reformierten schwedischen Alterssicherungssystems dargestellt. Daran schließt sich eine ökonomische Evaluation des Wechsels aus finanzieller, distributiver und informationspolitischer Sicht an. In einem letzten Schritt soll abschließend in Ansätzen die Frage beantwortet werden, welchen Herausforderungen das schwedische System zukünftig gegenüberstehen wird und inwiefern die Reform in Schweden eine Vorbildfunktion für zukünftige Reformanstrengungen in Deutschland darstellen kann. Dabei wird ebenfalls herausgearbeitet, in welchem Umfang eine Übertragbarkeit auf Deutschland überhaupt möglich ist bzw. gewollt sein kann. 2 3
1 Vgl. Kaufmann (2003), S. 187.
2 Begriffe in schwedischer Sprache werden in dieser Arbeit kursiv dargestellt. 3 Wegen der besseren Lesbarkeit wird in der nachfolgenden Arbeit überwiegend die männliche Personen- bezeichnung verwendet. Unabhängig hiervon sind selbstverständlich Frauen wie Männer angesprochen.
Der schwedische Wohlfahrtsstaat
_______________________________________________________________________
2. Der schwedische Wohlfahrtsstaat
Vor der Untersuchung des schwedischen Alterssicherungssystems müssen zunächst zentrale Begriffe, die im Rahmen der vorliegenden Arbeit verwendet werden, geklärt werden. Zum besseren Verständnis der Reform wird zudem die Entwicklung des schwedischen Wohlfahrtsstaates kurz umrissen und dieser systematisch eingeordnet.
2.1 Begriffsdefinitionen
In der Fachliteratur finden sich zahlreiche Begrifflichkeiten und Definitionen zum Themenbereich des Sozial- bzw. Wohlfahrtsstaates, der Sozialpolitik und der sozialen Sicherung.
Die Begriffe Sozialstaat und Wohlfahrtsstaat werden in dieser Arbeit synonym ver-wandt, wenngleich dies insbesondere in der deutschen Fachliteratur eher selten der Fall ist. Da der Begriff Sozialstaat fast ausschließlich im deutschen Sprachgebrauch Anwendung findet und im internationalen Kontext vom Terminus Wohlfahrtsstaat 4 gesprochen wird, folgt diese Arbeit dieser Auffassung und definiert den Begriff als politisch wertungsfreies, deskriptives Konzept für einen „Staat, dessen Tätigkeit (…) in großem Umfang auf die Gewährleistung der Sicherheit und/oder Gleichheit der Lebensführungschancen seiner Bürger gerichtet ist. Dies erfolgt vor allem durch Staatsintervention in die Einkommensverteilung, die Gesundheitsversorgung, das Wohnungswesen, das Bildungssystem und (…) in die Beschäftigungspolitik“ 5 . Dabei ist unbedingt zu beachten, dass „der Wohlfahrtsstaat 6 zwar ein universales Phänomen ist, dass (…) seine Entstehung und Regelungsinhalte, seine Institutionen und Akteure im konkreten Falle [aber] stark variieren“ 7 .
4 So gibt es im Englischen beispielsweise die Termini „welfare state“ und „welfare economics“ und im Schwedischem „välfärdsstat“ und „välfärdsekonomi“.
5 Schmidt (2004), S. 806.
6 Im deutschen Sprachgebrauch ist der Begriff „Wohlfahrtsstaat“ nach Schmid negativ besetzt und sieht darin ein „übermächtig gewordenes Staatswesen, das gesellschaftliche Freiräume zugunsten einer umfas-
senden Betreuung seiner Bürger (…) einschränkt“. Schmid (2006), S. 34. Dieser Interpretation folgt die
vorliegende Arbeit nicht.
7 Schmid (2006), S. 36.
Der schwedische Wohlfahrtsstaat
_______________________________________________________________________ Sozialpolitik ist im Rahmen dieser Arbeit nach Lampert und Althammer definiert als politisches Handeln, „dass darauf gerichtet ist, 1. die wirtschaftliche und soziale Stellung von wirtschaftlich und/oder sozial absolut oder relativ schwachen Personenmehrheiten im Sinne der in einer Gesellschaft verfolgten gesellschaftlichen und sozialen Grundziele (freie Entfaltung der Persönlichkeit, soziale Sicherung, soziale Gerechtigkeit, Gleichbehandlung) zu verbessern und 2. die wirtschaftliche und soziale Stellung von solchen Personenmehrheiten für den Fall des Eintritts existenzgefährdender Risiken zu sichern, die nicht für sich selbst Vorsorge treffen können“ 8 . Zuletzt ist soziale Sicherung zum einen nachfolgend definiert als ein umfassendes System von staatlichen Leistungen und Maßnahmen zur Abdeckung von Lebensrisiken wie beispielsweise Krankheit, Behinderung, Alter, Unfall oder Arbeitslosigkeit. 9 Zum anderen versteht man darunter folgend die Organisation des Sicherungssystems, einschließlich des dazugehörigen institutionellen Rahmens, welches sich in seinem Umfang und der Höhe der Leistungen landesspezifisch stark unterscheiden kann.
2.2 Historische Entwicklung und systematische Einordnung
In Schweden fand der Übergang von der Agrargesellschaft zur Industrienation erst vergleichsweise spät statt. Die Industrialisierung setzte erst um 1870 im Bereich des Bergbaus und der Holzindustrie ein, entwickelte sich dann aber besonders schnell. 10 Parallel dazu erfolgte die schnelle und umfassende gewerkschaftliche und parteipolitische Organisation der Industriearbeiter, da ihnen seit 1864 keine rechtlichen Hindernisse entge-genstanden. Bereits 1898 erfolgte die Gründung des gewerkschaftlichen Spitzenverbandes LO (Landsorganisationen). Die Arbeitgeber schlossen sich ebenfalls zusammen und gründeten den zentralen Verband schwedischer Arbeitgeber SAF (Svenska Arbetsgivareföreningen). 11 Beide Verbände existieren bis heute und legten 1938 mit dem „Haupt-
8 Lampert,Althammer (2007), S. 13, ebenfalls zitiert bei Breyer, Buchholz (2007), S. 2f.
9 Lampert und Althammer verstehen hierunter die soziale Sicherung im engeren Sinne. Vgl. Lampert, Althammer (2007), S. 275.
10 Vgl. Kaufmann (2003), S. 172.
11 Vgl. Kaufmann (2003), S. 173.
Der schwedische Wohlfahrtsstaat
_______________________________________________________________________ abkommen von Saltjöbaden“ 12 den Grundstein für die friedliche und auf Kompromissbereitschaft beruhende Zentralisierung der korporatistischen, d. h. durch die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Gewerkschaften gekennzeichneten, Beziehungen. Mit der Industrialisierung des Konsumgüterbereichs setzte eine starke Verschiebung vom Primär- zum Sekundärsektor ein. Damit verbunden war auch die Abwanderung aus ländlichen Gebieten. Durch die daraus resultierenden tiefgreifenden Veränderungen innerhalb der schwedischen Gesellschaft und dem zunehmenden Verlust familiärer Strukturen wurde die Einführung eines staatlichen Systems der sozialen Sicherung notwendig, welches sich zunächst in den Bereichen der Krankenversicherung (1891) und der Unfallversicherung (1901) vollzog. 13
Der grundlegende Ausbau des schwedischen Wohlfahrtsstaats zum Volksheim 14 (folk- hemmet) erfolgtein den 30er und 40er Jahren des 20. Jahrhunderts. Dies hatte seine Ursachen insbesondere in der Regierungsübernahme durch die sozialdemokratische Partei im Jahr 1932 und dem geistigen Einfluss des sozialdemokratisch orientierten Wissenschaftler-Ehepaars Alva und Gunnar Myrdal, die in Schweden ein geeignetes Land sahen, um einen Wohlfahrtsstaat aufzubauen, der seine Einwohner umfassend absichert. 15 In den darauf folgenden Jahren nahm die Ausweitung der staatlichen Sozialleistungen kontinuierlich zu und führten zur Entstehung des „schwedischen Modells“, welches lange Zeit als „Prototyp des modernen Wohlfahrtsstaats“ 16 galt.
12 Das Abkommen beinhaltete „erhebliche wechselseitige Verpflichtungen im Sinne einer fortgesetzten Kompromisssuche“ und bildete „die Grundlage für friedliche Arbeitsbeziehungen in der Nachkriegszeit“.
Kaufmann (2003), S. 175.
13 Vgl. Heese (2003), S. 233.
14 Unter dem Begriff Volksheim versteht man ein „umfassendes Sozialsystem, das möglichst alle Lebensrisiken abdecken soll“. Heese (2003), S. 233. Heute wird der Begriff nur noch im geschichtlichen Kontext
genutzt und weitestgehend durch den Begriff Wohlfahrtsstaat ersetzt.
15 Vgl. Norberg (2006), S. 85. Norberg spricht in diesem Zusammenhang von einem „cradle-to-grave welfare state“, also von einem Wohlfahrtsstaat, der eine umfassende Absicherung „von der Wiege bis zur
Bahre“ garantiert.
16 Schmid (2006), S. 206.
Der schwedische Wohlfahrtsstaat
_______________________________________________________________________ Im Falle Schwedens handelt es sich also, typologisch und aufbauend auf Esping-Andersens drei grundlegend voneinander differenzierbaren Wohlfahrtsregimes, um einen „sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaat“ 17 , dessen Grundpfeiler der Universalismus ist. Nach Kautto zeichnet sich dieser Regimetyp im Bereich der Sozialpolitik in Schweden insbesondere durch folgende Merkmale aus und wird häufig synonym mit dem Begriff „schwedisches Modell“ 18 verwandt: 19 1. Die Reichweite der öffentlichen Sozialpolitik ist hoch und umfasst unter anderem die Bereiche soziale Sicherung, Dienstleistungen, Bildung, Wohnungswesen und Beschäftigung. 2. Der Einfluss des Staats ist in allen genannten Politikbereichen sehr hoch und das Ziel der Vollbeschäftigung wird durch den Einsatz makroökonomischer und sozialpolitischer Maßnahmen verfolgt. 3. Das System der sozialen Sicherung basiert auf dem Gedanken des Universalismus. Alle Einwohner haben gleichen Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherung. Nur selten erfolgt eine Bedürftigkeitsprüfung. 4. Die Einkommenssicherung basiert auf zwei Komponenten. Es gibt eine Grundsicherung für alle Einwohner, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, und einen einkommensbezogenen Teil für Personen mit Erwerbsbiografie. Der Grad der Umverteilung und der Anteil der Sozialausgaben am Bruttosozialprodukt sind sehr hoch. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind hochgradig in Interessenvertretungen organisiert. 5. Der Staat versteht sich als Dienstleistungsstaat mit kleinen Ministerien und unabhängigen, spezialisierten und dezentral organisierten Ämtern auf Provinz- und Kommunalebene. Ziel ist es, die Leistungen klientennah zu erbringen. 20
17 Esping-Andersen (1991), S. 27. Darüber hinaus existieren liberale und konservative Wohlfahrtsstaaten.
18 Eine genaue Definition des Begriffs „schwedisches Modell“ wird in der Fachliteratur äußerst kontrovers diskutiert. Dies liegt einerseits daran, dass behauptet wird, dass die Bezeichnung nachträglich einge-führt wurde und somit keiner konkreten Konzeption folgte. Andererseits werden dadurch die Elemente
bzw. Merkmale unterschiedlich gewichtet bzw. bewertet und erschweren eine Definition damit zusätzlich.
19 Vgl. Kautto (1999), S. 13f.
20 Vgl. hierzu auch Kaufmann (2003), S. 194.
Der schwedische Wohlfahrtsstaat
_______________________________________________________________________ 6. Die Einkommensverteilung ist vergleichsweise ausgeglichen. Es gibt keine großen Unterschiede zwischen den verschiedenen Einkommensgruppen. Sowohl die Armutsquote als auch Unterschiede in der Höhe des Lebensstandards sind sehr niedrig. 7. Die Gesellschaft zeichnet sich durch eine Gleichberechtigung der Geschlechter aus. Die Beschäftigungsquote der Frauen ist sehr hoch und eine Vereinbarung von Familie und Beruf wird ermöglicht.
Dieser Definition des schwedischen Wohlfahrtsstaates folgt auch die nachfolgende Ar- beit.
Das alte schwedische Alterssicherungssystem
_______________________________________________________________________
3. Das alte schwedische Alterssicherungssystem
Im Folgenden wird das bis zur Reform geltende Alterssicherungssystem Schwedens dargestellt. Zum besseren Verständnis geht dem ein kurzer Abriss der historischen Entwicklung der Alterssicherung voran.
3.1 Historische Entwicklung der Alterssicherung
Von einer allgemeinen beitragsfinanzierten Rentenversicherung kann man in Schweden ab dem Jahr 1913 sprechen. Das „Gesetz betreffend eine Allgemeine Rentenversicherung“ (lag om allmän pensionsförsäkring) sollte es „alten oder anderweitig invaliden Mitbürgern [ermöglichen] durch Renten eine sichere und sozial würdigere Form der Unterstützung [zu] gewähren, als sie sonst von der allgemeinen Armenpflege oder von Privatpersonen gewährt werden müsste“ 21 . Schweden war damit das erste Land weltweit, dass der gesamten Bevölkerung 22 unabhängig von einem Einkommen oder vorheriger Erwerbstätigkeit den Bezug einer universalistischen staatlichen Rente (ab dem 67. Lebensjahr oder im Fall der Invalidität) ermöglichte. 23 Von einer Absicherung des Altersrisikos konnte zu diesem Zeitpunkt allerdings noch keine Rede sein, da die Rentenzahlungen noch äußerst niedrig waren.
Die beitragsfinanzierte universalistische Altersrente wurde weiterhin durch eine steuerfinanzierte bedürftigkeitsorientierte Volksrente (folkpension) ergänzt und war „als Zuschlag für den Fall der Invalidität für solche Versicherte gedacht, die Beiträge nicht zahlen konnten oder deren beitragsfinanzierte Rente zu niedrig war“ 24 . Mitte der 30er Jahre des 20. Jahrhunderts kam es aufgrund der sozialdemokratischen Regierungsübernahme zu zahlreichen sozialpolitischen Veränderungen in Schweden. 1937 trat eine allgemeine Volksrente in Kraft, die nicht mehr den Tatbestand der Ar-
21 Köhler(2001), S. 191, zit. nach Christensen (1998), S. 39.
22 Männer und Frauen.
23 Andere Länder hatten bereits z. T. wesentlich eher Rentenversicherungen eingeführt (Deutschland 1889, Dänemark 1891, Österreich 1906 und Großbritannien 1908). Diese Systeme waren jedoch entweder
bedürftigkeitsorientiert oder einkommensabhängig. Vgl. Kruse (1994), S. 110.
24 Köhler (2001), S. 200. Anzumerken ist, dass die Beitragspflicht und eine Arbeitsunfähigkeit Voraussetzungen für einen Anspruch auf die Volksrente waren. Zudem fand eine Verhaltensprüfung statt, um z. B.
Alkoholismus und Verschwendung auszuschließen.
Das alte schwedische Alterssicherungssystem
_______________________________________________________________________ beitsunfähigkeit voraussetzte und jedem spätestens bei Vollendung des 67. Lebensjahres zustand. Obwohl die Beiträge nicht ausschlaggebend für die Rentenhöhe waren, hielt man grundsätzlich an der Beitragspflicht fest. Viele Menschen waren auch zu dieser Zeit weiterhin auf zusätzliche Fürsorgeleistungen angewiesen. 25 Von einem universalistischen Alterssicherungssystem, das vollkommen unabhängig von einer vorherigen Beitragspflicht ist, kann man in Schweden erst ab 1948 sprechen, als das „Gesetz betreffend die Volksrente“ (lag om folkpensionering) in Kraft trat, welches jeden schwedischen Bürger, der das 67. Lebensjahr 26 vollendet hat und mit Wohnsitz im Reich gemeldet ist, zum Bezug einer Volksrente berechtigte. Der Grundbetrag (damals 1.000 SEK (schwedische Kronen) für Alleinstehende und 1.600 SEK für Verheiratete) war landesweit einheitlich geregelt und wurde durch ein bedürfnisabhängiges kommunales Wohngeld ergänzt. Der Grundbetrag ermöglichte es den Rentnern erstmals vollkommen unabhängig von anderen Fürsorgeleistungen zu leben, wenngleich eine Le-bensstandardsicherung nicht möglich war. 27
Durch das 1960 in Kraft getretene „Gesetz über das rentenbegründende Einkommen“ (lag om beräkning av pensionsgrundande inkomst) wurde eine allgemeinen Zusatzrente eingeführt, die letztlich die Sicherung des Lebensstandards im Alter ermöglichte. 28 Sozialpolitischer Grundgedanke war es, dass die Arbeitnehmer über eine einkommensabhängige Zusatzrente an der allgemeinen Erhöhung des Lebensstandards und des Wirtschaftswachstums beteiligt werden sollten. 29
Das bis zum Jahr 2003 gültige schwedische Alterssicherungssystem basiert weitestgehend auf den gesetzlichen Grundlagen von 1948 und 1960 und besteht aus einem Zu-
25 Vgl.Schmid (2006), S. 203f.
26 1976 wurde die gesetzliche Altersgrenze für die Regelaltersrente von 67 auf 65 Jahre herabgesetzt. Vgl. Kruse (1994), S. 112.
27 Vgl. Köhler (2001), S. 203. 1948 betrug die Rentenhöhe beispielsweise nur 35 % des durchschnittlichen Einkommens eines Industriearbeiters. Vgl. Kruse (1994), S. 111, zit. nach Elmér (1960), S. 195 und
S. 256.
28 Dies möge im Ansatz stimmen, allerdings ist anzumerken, dass die Zusatzrente durch die Festlegung einer Mindest- und Höchstgrenze des rentenbegründenden Einkommens in gewissem Umfang indirekt
begrenzt ist.
29 Vgl. Köhler (2001), S. 205.
Das alte schwedische Alterssicherungssystem
_______________________________________________________________________ sammenspiel von Grundrente, Zusatzrente und bedürfnisabhängiger Zulage, welches im Folgenden detailliert dargestellt wird.
Abbildung 1: Das bis 2003 gültige System der gesetzlichen Alterssicherung
Quelle: Eigene Darstellung.
3.2 Die universalistische Grundrente
Erste Säule und wichtigstes sowie zugleich bekanntestes Element der alten schwedischen Alterssicherung ist die allgemeine universalistische Grund- bzw. Volksrente (AFP-pension, allmän folkpension). Diese Rente stellt eine Grundsicherung dar, d. h. die Zahlung erfolgt unabhängig von der individuellen Bedürftigkeit basierend auf dem Umlageverfahren. In der Literatur wird dieses auch als PAYGO (pay-as-you-go) System bezeichnet. Idee des Umlageverfahrens ist es, dass die eingezahlten Beiträge zur direkten Finanzierung der derzeitigen Rentenzahlungen genutzt werden. Es findet also, abgesehen von einer Schwankungsreserve, keine Vermögensansammlung statt. 30 Zur Grundrente besteht eine allgemeine Versicherungspflicht für alle Einwohner ab dem 16. Lebensjahr. Einen grundsätzlichen Anspruch auf die Grundrente hat, wer mindestens drei Jahre in Schweden gelebt hat. Vollen Anspruch hat, wer entweder 30 Jahre in Schweden gearbeitet oder 40 Jahre in Schweden gewohnt hat. Die Höhe der Volksrente
30 Vgl. Ribhegge (2004), S. 134.
Das alte schwedische Alterssicherungssystem
_______________________________________________________________________ ist für alle gleich, allerdings erfolgt eine Differenzierung nach dem Familienstand (alleinstehende bzw. verheiratete Personen). Wurde die erforderliche Zahl der Jahre nicht vollständig erreicht, kommt es zu proportionalen Abschlägen. 31 Eine gesetzliche Mindest- oder Höchstrente gibt es nicht. Versicherungsmathematisch lässt sich jedoch eine höchst mögliche Grundrente ermitteln. Die Grundrente orientiert sich am Verbraucherpreisindex und „soll alle Grundbedürfnisse bis auf die Kosten für die Unterkunft abdecken“ 32 . Finanziert wird die erste Säule der schwedischen Alterssicherung durch Beiträge von Arbeitgebern und Selbständigen sowie durch das allgemeine Steueraufkommen. Die Arbeitnehmer sind nur indirekt durch ihre Steuerabgaben an der Finanzierung beteiligt.
Die Höhe der Grundrente errechnet sich nach der folgenden Formel. Es seien GB = Grundbetrag, EJ = Anzahl der eingezahlten Jahre, und VR = Anzahl der Jahre, die für die Vollrente erforderlich sind. Der Wert von 96 % des Grundbetrages gilt für unverheiratete Rentner. Verheiratete erhalten je 78,5 % des Betrages.
Der Grundbetrag (prisbasbeloppet) wurde 1962 mit dem Gesetz über die allgemeine Versicherung (lag om allmän försäkring) einführt. Er wird jährlich 33 festgelegt und der allgemeinen Entwicklung des Verbraucherpreisindex angepasst. 34 Eine Übersicht der jährlich ermittelten Grundbeträge findet sich in Anlage 1 dieser Arbeit.
3.3 Die einkommensabhängige Zusatzrente
Die zweite Säule der gesetzlichen Alterssicherung bildet in Schweden seit 1960 die ob-ligatorische allgemeine Zusatzrente (ATP-pension, allmän tilläggspension). Diese ist einkommensabhängig und basiert auf einem Entgeltpunktesystem. 35 Um einen An-
31 Vgl.OECD (2007), S. 177.
32 Hort (2008), S. 532.
33 Zwischen 1964 und 1981 wurde der Grundbetrag bis zu viermal jährlich festgelegt, siehe Anlage 1.
34 Vgl. Statistiska Centralbyrån (2008a), 10.08.2008.
35 OECD (2007), S. 177.
Das alte schwedische Alterssicherungssystem
_______________________________________________________________________ spruch auf die Zusatzrente zu haben, müssen mindestens drei Beitragsjahre nachgewiesen werden. Vollen Anspruch erhält man nach 30 Versicherungsjahren. Die Grundlage der Berechnung bilden dabei die Einkünfte des Versicherten. Herangezogen werden alle Erwerbseinkünfte eines Jahres, wozu auch Einkommensersatzleistungen wie z. B. Krankengeld zählen. 36 Von diesem Betrag wird anschließend der Grundbetrag abgezogen. Die Bemessungsgrenze liegt bei Einkünften, die das 7,5-fache des Grundbetrags überschreiten. Das Erwerbseinkommen abzüglich des Grundbetrages wird abschließend durch den Grundbetrag dividiert. So können jährlich maximal 6,5 Rentenpunkte gutgeschrieben werden. 37
Die Höhe der Zusatzrente errechnet sich nach der folgenden Formel. Es seien GB = Grundbetrag, RP = durchschnittliche Rentenpunkte der 15 einkommensstärksten Jahre, EJ = Anzahl der eingezahlten Jahre, und VR = Anzahl der Jahre, die für die Vollrente erforderlich sind.
Ein Rechenbeispiel zur Grund- und Zusatzrente findet sich in Anlage 2 dieser Arbeit. Sowohl die Grund- als auch die Zusatzrente werden grundsätzlich mit Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt, können aber individuell bereits ab dem 61. Lebensjahr gezahlt werden (Frühverrentung). Bei individueller Wahl des Rentenalters verringert bzw. erhöht sich die Rentenleistung entsprechend. So wird vor Vollendung des 65. Lebensjahres die Rente um 0,5 % je Kalendermonat gekürzt (entspricht einer Kürzung um 6 % pro Kalenderjahr), bei einem Aufschub bis maximal zum 70. Lebensjahr (Spätverrentung) erhöht sich die Rentenleistung um 0,7 % je Kalendermonat (entspricht einer Erhöhung um 8,4 % pro Jahr). 38
36 Vgl. Köhler (2001), S. 206.
37 Vgl. Köhler (2001), S. 206.
38 Vgl. OECD (2007), S. 177.
Das alte schwedische Alterssicherungssystem
_______________________________________________________________________ Finanziert wird die Zusatzrente äquivalent der Grundrente nach dem Umlageverfahren durch Beiträge von Arbeitgebern und Selbständigen. 39 1998 waren beispielsweise von den Arbeitgebern 6,4 % der Lohnsumme abzuführen.
3.4 Die bedürfnisabhängige Zulage
Die bedürfnisabhängige Zulage ergänzt seit 1969 durch das „Gesetz über den Rentenzuschuss“ (lag om pensionstillskott) die Grundrente durch zusätzliche Leistungen, die in Abhängigkeit der Bedürftigkeit gezahlt werden, so z. B. das Wohngeld. Dieses wird beispielsweise Personen gewährt, die nur eine sehr niedrige oder gar keine Zusatzrente erhalten. Die Höhe der Zulage betrug im Jahr 2002 beispielsweise maximal 56 % 40 des Grundbetrags. 41 Da der Anteil an Rentnern mit einer sehr niedrigen oder gar keiner Zusatzrente immer weiter sinkt, verliert die bedürfnisabhängige Zulage weiterhin an Bedeutung. 42
3.5 Leistungsniveau
Insgesamt ist das Leistungsniveau der gesetzlichen Alterssicherung in Schweden vor der Reform hoch, da durchschnittlich 65 % 43 des vorherigen Einkommens erzielt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass durch den Grundsatz der Gleichheit die Altersarmut in Schweden sehr gering ist. Allerdings muss kritisch angemerkt werden, dass durch den steigenden Stellenwert der einkommensabhängigen Zusatzrente die Einkommensunterschiede der Rentner zugenommen haben. 44
Hinzu kommen zahlreiche Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge, die in Schweden einen sehr hohen Stellenwert hat 45 , da über vier zentral vereinbarte Vertragswerke
39 Vgl. Heese (2003), S. 238-239.
40 1994 betrug die maximale Höhe der Zulage 54 % des Grundbetrages. Vgl. Kruse (1994), S. 114.
41 Vgl. OECD (2007), S. 177.
42 1980 waren 56 % der Altersrentner auf die bedürfnisabhängige Zulage angewiesen. 1991 lag die Zahl nur noch bei 32 %. Vgl. Kruse (1994), S. 114, zit. nach Riksförsäkringsverket (1992).
43 Andere Autoren sprechen von einer Spanne zwischen 65 % und 85 % des vorherigen Einkommens. Vgl. beispielsweise Hülsmann, Schmid, Schöll (2001), S. 8.
44 Vgl. Hülsmann, Schmid, Schöll (2001), S. 8.
45 Vgl. Hort (2008), S. 532.
Das alte schwedische Alterssicherungssystem
_______________________________________________________________________ (Regelwerke für privatwirtschaftliche Angestellte, für privatwirtschaftliche Arbeiter sowie Regelwerke für Angestellte im öffentlichen Dienst auf zentraler und lokaler Ebene) nahezu der gesamte schwedische Arbeitsmarkt abgedeckt wird. Wie die staatliche ist auch die betriebliche Altersvorsorge an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes angepasst. Weiterhin besteht eine Portabilität der Rentenansprüche zwischen allen vier Zweigen der betrieblichen Vorsorge. 46
46 Vgl. Palme, Svensson (1999), S. 372f.
Arbeit zitieren:
Marlene Haupt, 2009, Die Reform des schwedischen Alterssicherungssystems, München, GRIN Verlag GmbH
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