Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Das Verhältnis von Staat und Kirche 2
3. Das politische System der USA und seine Funktionsimperative 5
hinsichtlich der Mobilisierung politischer Kräfte
4. Die Entstehung der (New) Christian Right 8
5. Die Christian Right in den 1980er Jahren 10
5.1 Träger und Ressourcen 10
5.2 Ideologie und Themen 12
5.3 Strategien und Aktionsformen 12
6. Die Christian Right in den 1990er Jahren 14
6.1 Träger und Ressourcen 14
6.2 Ideologie und Themen 15
6.3 Strategien und Aktionsformen 16
7. Die Entwicklung der Christian Right von einer sozialen 21
Bewegung zu einer Interessengruppe
8. Die „Infiltrierung“ der Republikanischen Partei 22
9. Schluss 26
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
In der Betrachtung des Verhältnisses von Religion und Politik dominierte in den Sozialwissenschaften lange Zeit die Säkularisierungstheorie, wonach gesellschaftliche Modernisierungsprozesse zwangsläufig mit einem radikalen Bedeutungsverlust von Religion oder zumindest mit deren Zurückdrängung aus der Öffentlichkeit in den Bereich des Privaten verbunden seien. Umso verwunderter blicken europäische Beobachter auf Entwicklungen in den USA, die dieser Prognose Widerstand zu leisten schienen: Der SPIEGEL befasste sich am 24.12. 2005 in seiner Titelgeschichte mit dem Streit um Darwins Evolutionstheorie: Die Evolution, meint Connie Morris, sei „ein uraltes Märchen. Und Kathy Martin sagt: „Ich bezweifle, dass der Mensch vom Affen abstammt.“ Die Erde sei weniger als 10.000 Jahre alt, glaubt Steve Abrams. Die drei sind Mitglieder im Rat der Schulbehörde von Kansas. Sie geben vor, gemeinsam mit sieben Kollegen, was die Schüler des US-Bundesstaats lernen sollen. [...] Die Biologielehrer von Kansas sollen nicht mehr nur die Evolution lehren. Sie sollen auch von einer überirdischen Macht erzählen dürfen, einem intelligenten Designer, der die Menschen in all seiner Herrlichkeit geschaffen habe. [...] Die Entscheidung reicht weit über die Grenzen von Kansas hinaus. Ein Kulturkampf tost in Amerika - und die Schulräte haben vor den Augen der Welt einen Etappensieg errungen: für die Sache des Herrn, für die mächtige Bewegung der religiösen Rechten. Und gegen die Wissenschaft. (Blech/Grolle/von Bredow 2005: 136)
Immer wieder wird in deutschen Medien der Einfluss der religiösen Rechten auf die amerikanische Politik thematisiert - meist mit großer Besorgnis: Nicht selten wird die These vertreten, diese christliche Rechte wolle in Amerika eine „Gottesherrschaft“ errichten. Die vorliegende Arbeit möchte sich daher genauer mit dem Phänomen der religiösen Rechten oder (New) Christian Right beschäftigen. Im Vordergrund soll dabei die Leitfrage stehen, welche Stellung die (New) Christian Right im politischen System der USA einnimmt. Diese Leitfrage bedingt eine Reihe weiterer Fragen: Wer sind die Anhänger und Eliten der Christian Right? Welche Ideologie vertritt sie und welche Forderungen möchte sie durchsetzen? Mit welchen Strategien versucht sie politischen Einfluss zu nehmen und welche Erfolge kann sie aufweisen?
Die vorliegende Arbeit gliedert sich daher wie folgt: Zunächst soll nach dieser kurzen Einleitung unter 2. das institutionelle Verhältnis zwischen Staat und Kirche in den USA aufgezeigt werden, da dies den Rahmen für politische Handlungen religiöser Gruppen vorgibt. Anschließend rekurriert diese Arbeit unter 3. auf die besonderen Eigenschaften des politischen Systems. Ziel ist es, zu untersuchen, ob sich aus den Gegebenheiten bereits Funktionsimperative aufzeigen lassen, die eine bestimmte Organisationsstruktur und bestimmte Aktionsformen und Strategien der
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Christian Right determinieren. Anschließend soll unter 4. der Kontext der politischen Mobilisierung des konservativen Protestantismus, aus dem die Christian Right hervorging, näher beleuchtet werden. Da die Position der gegenwärtigen Christian Right nur mit Blick auf die frühen Vorläufer des religiös-konservativen Engagements zu verstehen ist, sollen unter 5. zunächst die Organisationen der 1980er Jahre untersucht werden, bevor ich zur Analyse der Christian Right in den ausgehenden 1990er Jahren bzw. zu ihrer gegenwärtigen Rolle komme. Als Kriterien einer näheren Untersuchung sollen Träger/Ressourcen, Ideologie/Themen und Strategien/ Aktionsformen dienen. Anschließend soll unter 7. die Christian Right der 1980er Jahre als „Soziale Bewegung“ klassifiziert und erläutert werden, warum für die gegenwärtige Christian Right die Bezeichnung „Interessengruppe“ geboten ist. Unter
8. wird schließlich noch das Verhältnis zwischen Christian Right und der Republikanischen Partei genauer beleuchtet. Der Schlussteil soll einer kurzen Zusammenfassung der Ergebnisse vorbehalten sein und eine Einschätzung der gegenwärtigen Stellung der Christian Right im politischen System sowie einen Ausblick auf zukünftige Perspektiven des religiös-politischen Engagements bieten.
2. Das Verhältnis von Staat und Kirche
In politikwissenschaftlichen Betrachtungen des Verhältnisses von Staat und Kirche wird in den meisten Fällen zwischen drei Rechtstypen unterschieden: dem Staatskirchentum, dem entgegengesetzten System der strikten Trennung und einem Mischtyp, bei dem der Trennungsgrundsatz mit einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Staat und Kirche verbunden ist. (Vgl. Minkenberg 2003a: 115) Die Vereinigten Staaten von Amerika sind nach dieser Typologie in die zweite Gruppe einzuordnen, die durch eine strikte religionspolitische Neutralität der Staaten gekennzeichnet ist. Gründe für dieses Prinzip liegen in der Entstehungsgeschichte des Staatenbundes: Viele der Siedler in den Kolonien in Nordamerika waren tief in ihrem Glauben verwurzelt. Eine große Anzahl war vor staatlicher Verfolgung in den Mutterländern geflohen, um in Amerika ihre Religion frei praktizieren zu können. Damit verbunden entwickelte sich eine Pluralität christlicher Glaubensüberzeugungen in der ehemaligen britischen Kolonie. Viele Einzelstaaten waren jedoch religiös weitgehend homogene Siedlungsgebiete, die schon bald der majoritären Glaubensüberzeugung das Privileg des Staatskirchentums zugestanden, was z. T. mit der aktiven Benachteiligung anderer religiöser Gruppen einherging. Für die
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Gründung eines Gesamtstaates war eine religionspolitische Neutralität deshalb unabdingbar um Instabilitäten vorzubeugen. (Vg. Herz 2003: 49) Die liberalen Verfassungsjuristen James Madison und Thomas Jefferson waren starke Befürworter dieses Trennungsprinzips; nach einem viel zitierten Satz Thomas Jeffersons sei eine „wall of seperation between church and state“ zu errichten. (Zitiert nach: Brocker 2005: 55) Verfassungsrechtlich kommt dies im First Amendment zur Verfassung der Vereinigten Staaten von 1791 zum Ausdruck:
Congress shall make no law respecting the establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the government for a redress of grievances. (Zitiert nach: Herz 2003: 53)
Die sogenannte Establishment Clause verbietet also ausdrücklich die Etablierung einer Staatsreligion durch den Kongress oder die Bevorzugung einer Religion gegenüber einer anderen und sichert dem Individuum das Recht auf freie, durch den Staat nicht einzuschränkende Religionsausübung (Free Exercise Clause). (Vgl. Herz 2003: 53)
Zunächst galt das First Amendment aber nur für die Bundesgewalt, auf die einzelstaatlichen Regelungen hatte es keine unmittelbaren Auswirkungen. Während im Heimatstaat Madisons und Jeffersons, Virginia, das Trennungsprinzip sehr früh in der einzelstaatlichen Verfassung festgeschrieben wurde, lies dieser Reformschritt in einigen Staaten noch Jahrzehnte auf sich warten. Erst im Jahre 1925 entschied der U.S. Supreme Court schließlich, dass die Freiheitsgarantien des ersten Zusatzartikels der Bundesverfassung, darunter auch die Religionsklauseln, ebenso auf die Einzelstaaten anzuwenden seien.
Betroffen von dieser Geltungsfestlegung der Establishment Clause war die Bedeutung von Religion im öffentlichen Bildungswesen sowie die Erbringung von öffentlichen Leistungen wie Sozialprogrammen durch kirchliche Organisationen. Im öffentlichen Bildungswesen schreibt der Trennungsgrundsatz vor, weder religiöse Inhalte oder Handlungen zu dulden (Religionsunterricht, Schulgebete, Krippenspiele etc), noch konfessionelle Schulen mit staatlichen Mitteln zu unterstützen, sondern von diesen den Rückgriff auf eigene Ressourcen zu verlangen. (Vgl. Brocker 2005: 55 f. und Wald 2005: 188)Ebenso dürfen kirchliche Einrichtungen nicht bei der Erstellung sozialer Leistungen durch staatliche Gelder unterstützt werden. (Vgl. Wald 2005: 204) Die Free Exercise Clause soll dagegen religiöse Rituale und Praktiken vor dem Eingriff staatlicher Organe schützen. Als problematische Felder
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haben sich hierbei z. B. die Schulpflicht oder die staatlich festgesetzten Leistungsvoraussetzungen für Sozialleistungen erwiesen. So musste sich der Supreme Court unter anderem mit einer Klage Angehöriger der Amish-Sekte beschäftigen, die die staatlich festgesetzte Schulpflicht nicht mit der von ihnen als religiöse Pflicht verstandenen einfachen Lebensführung vereinbaren konnten. Eine weitere Entscheidung betraf die Frage, ob einer „Sieben-Tage“-Aktivistin aufgrund ihrer Weigerung Samstags zu arbeiten, die Sozialleistungen gestrichen werden dürfen. (Vgl. Herz 2003: 54 und Brocker 2005: 62 f.)
Manfred Brocker legt dar, dass die oben erläuterten Religionsklauseln den Widerstreit zweier unterschiedlicher Interpretationen herausforderten. Die „Acccomodationists“ bestanden darauf, dass der Staat die Pflicht habe die Existenz der Religionen anzuerkennen und diese auch aktiv zu unterstützen. Staatliche Maßnahmen zu diesem Zweck seien nicht zu beanstanden, solange keine bestimmte Religion bevorzugt würde. Die „Seperationists“ dagegen forderten, der Staat dürfe weder eine spezielle Religion noch die Religion insgesamt gegenüber nichtreligiösen Überzeugungen bevorzugen, also keinerlei religiöse Aktivitäten unterstützen. Die staatliche Sphäre und die religiöse Sphäre seien strikt zu trennen. (Vgl. Brocker 2003: 55 ff.) So unterscheidet Brocker in der Rechtssprechung des Supreme Court auch verschiedene deutlich zu unterscheidende Phasen, die „mit teilweise gegenläufigen Auslegungen der Religionsklauseln einhergehen“. (Brocker 2003: 56) Herz sieht seit dem Beginn der 1980er Jahre die Rechtssprechung tendenziell eher der Verfassungsinterpretation der „Accomodationists“ folgen. (Vgl. Herz 2003: 58 f.)
In Bezug auf die institutionellen Gegebenheiten des Staat-Kirche Verhältnisses lässt sich also festhalten, dass die Christian Right über keinen privilegierten Zugang zum staatlichen System verfügt und im Wettbewerb um politischen Einfluss mit anderen konfessionellen Vereinigungen steht:
Die Trennung von Kirche und Staat hat verhindert, dass sich eine starke Staatskirche etablieren konnte, die sicherlich nicht diese Vielfalt an freiwilligen religiösen Assoziationen zugelassen hätte. Das Phänomen CR [Christian Right] ist somit zunächst ein Ausdruck der Macht und Stärke der amerikanischen Religionen. Der daraus entstandene religiöse Moralismus muss sich an keiner Staatskirche oder Regierung orientieren. Entscheidend ist die eigene Überzeugung. (Sterr 1999: 362) Gleichzeitig stellt die Religionspolitik einen bedeutenden Issue in der politischen Auseinandersetzung dar. Die Frage der Beziehung zwischen Kirche(n) und Staat ist keineswegs entschieden. Die Beeinflussung der konkreten Ausgestaltung dieses
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Verhältnisses nach den eigenen Interessen dürfte daher auf der Agenda der Christian Right einen vorderen Platz einnehmen.
3. Das politische System der USA und seine Funktionsimperative
hinsichtlich der Mobilisierung politischer Kräfte
Schon Alexis de Tocqueville hob in seinem 1835 erschienen Werk „Über die Demokratie in Amerika“ die außergewöhnliche Bereitschaft der Amerikaner hervor, politisch orientierte Vereinigungen zu bilden:
Amerikaner jeden Alters, jeden Ranges, jeder Geistesrichtung schließen sich fortwährend zusammen. Sie haben nicht nur kaufmännische und Berufsvereine, denen alle angehören, sie haben auch noch unzählige andere Arten: religiöse, sittliche, ernste, oberflächliche, sehr allgemeine und sehr besondere, gewaltige und ganz kleine. [...] Handelt es sich schließlich darum, eine Wahrheit zu verkünden oder ein Gefühl mit Hilfe eines großen Beispiels zu fördern, so gründen sie Vereinigungen. (Tocqueville 2004: 248)
In der Literatur zum politischen System der USA wird in Bezug auf die große Anzahl von Interessengruppen oft auf die Vorstellung einer starken Gesellschaft und eines schwachen Staates als zentrales Prinzip der politischen Tradition der USA verwiesen. (Vgl. Filzmaier/Plasser 1997: 20) So sei schon von den Verfassungsvätern intendiert gewesen, die „Gefahr gouvernementalen Machtmissbrauchs auch durch die Einbeziehung der Bürger in die Verantwortung für die Gestaltung des politischen Lebens“ (Wasser 1995: 297) einzuschränken. Je größer die Anzahl an Interessengruppen - so die Annahme - desto stärker sei auch der Wettbewerb um politischen Einfluss und Macht, der die Durchsetzungschancen jeder einzelnen Gruppe deutlich reduziere und somit zu Missbrauch einladende Machtkonzentration verhindere. (Vgl. Wasser 1995: 297)
Das politische System der USA wird in der Politikwissenschaft unter dem Modelltypus „Präsidialdemokratie“ eingeordnet. (Vgl. Mewes 1990: 1) Dieser Begriff ist als Abgrenzung zum parlamentarischen System zu verstehen. Denn anders als im parlamentarischen System, in dem eine Wahl über Parlament und Regierung entscheidet, werden in den USA Legislative (Kongress) und Exekutive (Präsident) sowohl auf der Ebene des Bundesstaats als auch auf der Ebene der Einzelstaaten durch getrennte Wahlen bestellt. Die getrennten Gewalten sind mangels gegenseitiger Zwangsmaßnahmen gezwungen zu kooperieren, denn dem Kongress steht kein Abberufungsrecht des Präsidenten zu - ebenso wie der Präsident nicht die Legislative auflösen und Neuwahlen ausschreiben darf. (Vgl. Hübner 2001: 107)
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Zudem ist der Föderalismus als weiteres wichtiges Strukturprinzip des politischen Systems zu nennen. Dies bedeutet, dass Kompetenzen zwischen dem Zentralstaat und einer unterschiedlich großen Anzahl von Teilstaaten durch verfassungsrechtliche, gesetzliche oder auf Traditionen beruhende Regelungen in einer bestimmten Art und Weise aufgeteilt sind. Dabei kann nach Peter Lösche der Föderalismus als „zentraler Bestandteil eines ausgeklügelten und komplizierten Systems von ‚checks and balances’, von Gewaltenverschränkung und Gewaltenkontrolle“ bezeichnet werden. (Lösche 1989: 66) Insgesamt konstatiert Lösche für das amerikanische politische System eine starke „Fragmentierung“: Der segmentierten amerikanischen Gesellschaft entspricht ein politisches System, das dieser strukturell ähnlich ist, nämlich durch Dezentralisation, Machtaufteilung und Gewaltenbegrenzung, ja durch Zersplitterung von Einfluss und Zuständigkeit gekennzeichnet ist. (Lösche 1989: 63)
Als wichtige Eigenschaft des politischen Systems der Vereinigten Staaten ist zudem die Stellung der Parteien zu betrachten. In den europäischen parlamentarischen Systemen üben die Parteien die Funktionen der Interessenartikulation, -aggregation und -transmission, der Mobilisierung und politischen Sozialisierung der Bürger, der Elitenrekrutierung und der Ausübung von legitimierter Herrschaft durch Übernahme von Regierungsämtern aus. (Vgl. Bovermann 2004: 112) Die Funktionen der USamerikanischen Parteien sind dagegen weitgehend auf die Elitenrekrutierung und Wählermobilisierung beschränkt, wobei die Aufgabe der Wählermobilisierung partiell auch von Interessengruppen übernommen wird. (Vgl. Brocker 2004: 21) Das amerikanische politische System lässt sich in Hinblick auf die Chancen zur Mobilisierung und Durchsetzung von Interessenorganisationen als „vergleichsweise offen und zugänglich“ (Filzmaier/Plasser 1995: 20) und „partizipationsorientiert“ (Brocker 2004: 16) beschreiben. Weiter lässt sich festhalten, dass aufgrund der oben beschriebenen Fragmentierung des politischen Systems viele verschiedene Institutionen existieren, an die sich Interessenorganisationen wenden können um ihren Anliegen Gehör zu verschaffen. Sind die Anliegen begrenzt und eher pragmatischer Natur, kann auf der unteren Entscheidungsebene Einfluss genommen werden. Handelt es sich dagegen um umfassende Programme mit größerer Reichweite der Auswirkungen, dürfte nur ein Einfluss auf der oberen Ebene positive Aussichten haben, insbesondere da die vertikale Fragmentierung (bezüglich Parteien, Legislative und Exekutive) die Durchsetzung von Interessenorganisationen von unten nach oben erschwert. (Vgl. Nedelmann 1995: 332)
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Mit Blick auf den Einfluss von organisierten Interessen auf die Parteien lassen sich nur begrenzt Annahmen formulieren. Zunächst sollten Interessengruppen einen Anreiz sehen in Parteien einzudringen um auf die Kandidatenrekrutierung Einfluss zu nehmen, da die Elitenauswahl für hohe politische Ämter funktional bei den Parteien liegt. Die Parteien sollten umgekehrt einen Anreiz haben, Einfluss zuzulassen und sich programmatisch der entsprechenden Interessengruppe anzunähern, um so auf die Mobilisierungsfunktion der Interessengruppen zurückgreifen zu können, sich also deren Mitglieder als Wähler zu sichern. Andererseits lässt sich einwenden, dass Interessengruppen ihre Anliegen über den Weg einer Infiltrierung einer bestimmten amerikanischen Partei wohl nicht vollständig durchsetzen können. Denn die amerikanischen Parteien weisen keine mit europäischen Parteien vergleichbare Polarisierung auf, die eine starke programmatische Kongruenz mit bestimmten Interessengruppen oder sozialen Bewegungen bedeuten könnte. Amerikanische Parteien sind „catch all parties“, die aufgrund des relativen Mehrheitswahlsystems nur durch ein möglichst breites Bündnis unterschiedlicher Wählergruppen Erfolg haben können. (Vgl. Filzmaier/Plasser 1997: 16) So kann eine Partei durch die Bindung an eine ideologisch kontroverse Gruppe moderate Stammwähler verlieren. Von Seiten der Partei wird eine Infiltrierung durch eine soziale Bewegung „kaum völlig verhindert werden können, da die locker strukturierten, organisatorisch wenig fixierten amerikanischen Parteien keine formale Parteimitgliedschaft und daher auch keine Parteiausschlussverfahren kennen“. (Brocker 2004: 25) Allerdings liegt der Schluss nahe, dass ideologische soziale Bewegungen, die sich sehr eng an eine Partei binden, eventuelle pragmatische Kompromisse in der Umsetzung ihrer Anliegen auch gegenüber ihrer Basis vertreten müssten, was zu Frustration und Rückzug ihrer Unterstützer führen könnte. Zudem würde - lässt sich annehmen- die enge Kopplung an nur eine Partei die Einflussmöglichkeiten auf die jeweils andere aufgrund ihrer
„catch-all“-Ausrichtung ebenso zugängliche Partei zerstören.
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Arbeit zitieren:
Tobias Köbberling, 2006, Die "Christian Right" im politischen System der USA, München, GRIN Verlag GmbH
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