Inhalt
I. Einleitung 3
II. Geschichtliches 4
III. Arten des Protektionismus 5
A. Tarifäre Handelshemmnisse 5
B. Nichttarifäre Handelshemmnisse 5
1. Verbote 6
2. Einfuhrquoten 7
3. Subventionen 7
4. Administrativer Protektionismus 8
IV. Protektionistischen Maßnahmen - Gründe und Wirkungen 9
A. Schwächung der heimischen Wirtschaft durch ausländische Konkurrenz 10
1. Unterstützung von Exporten auf einen unerschlossenen Markt 10
2. Unterstützung von einheimischen Unternehmen 11
3. Unterstützung bei der Eroberung von neuen Marktanteilen im Export 12
B. Maßnahmen zur Gewährleistung der innenpolitischen Stabilität 12
V. Nachteile von protektionistischen Maßnahmen 14
VI. Vorteile von protektionistischen Maßnahmen 15
VII. Rechtliche Zulässigkeit von protektionistischen Maßnahmen 16
VIII. Schlussfolgerung 17
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I. Einleitung
Zwischen den Jahren 1950 und 2004 ist der reale, an konstanten Preisen gemessene, Warenexport weltweit um über das 27fache 1 gestiegen. Dies bedeutet eine jährliche Steigerung von durchschnittlich 6,2 %. Diese Zahlen zeigen, dass die Globalisierung und das Zusammenwachsen der Märkte nicht mehr aufgehalten oder rückgängig gemacht werden kann. Ausgehend von dieser Entwicklung werden gerade in der heutigen Zeit Stimmen laut, die diese Entwicklung kritisieren. Zum Beispiel wird von einigen Seiten gefordert, die heimische Wirtschaft stärker vor ausländischen Investoren zu schützen. Die Angst ist groß, dass ein Staatsfond aus einer der aufstrebenden Nationen wie Russland oder China die Kontrolle über ein deutsches Traditionsunternehmen übernehmen könnte. Es ist unklar was passieren würde. Denkbar wäre zum Beispiel eine Verlagerung der Produktion, die mit einem Abbau von Arbeitsplätzen einher gehen würde. Wesentlich mehr Konsequenzen hätte ein Wissenstransfer ins Ausland, welcher im Endeffekt ein Aussterben eines kompletten Industriezweiges zur Folge hätte, falls es sich bei dem Unternehmen um ein Schlüsselunternehmen für den Binnenmarkt handelt. Im negativsten Szenario steht ein strategisches Unternehmen aus den Bereichen Energieversorgung, Infrastruktur oder Kommunikation unter der Kontrolle eines ausländischen Investors. Im Falle einer diplomatischen Krise könnte damit Druck auf die sensiblen Bereiche einer Volkswirtschaft ausgeübt werden. Andere Stimmen fordern die komplette Öffnung des Marktes ohne Regulierungen und Beschränkungen und verlassen sich dabei auf die Selbstheilungskräfte des Marktes. Diese Seite propagiert, dass sich der Markt selber reguliert und sich auf Dauer immer zu einem vollkommenen Markt entwickelt.
Im Folgenden sollen diese unterschiedlichen Ansätze genauer betrachtet werden. Ausgehend von einem kurzen Exkurs in die Geschichte, den Grundmethoden zum Schutz bzw. der Abschottung von Märkten soll deren Bedeutung genauer erläutert und vertieft werden.
1 http://www.bpb.de/wissen/CCDNXF,0,0,Entwicklung_des_grenz%FCberschreitenden_Warenhandels.htm
3
II. Geschichtliches
Die Geschichte der Beschränkungen des Handels basiert auf der Erhebung von Zöllen. Diese lässt sich bis ins 3. Jahrhundert v. Chr. 2 zurück verfolgen. In der Anfangszeit dienten Finanzzölle der Generierung von Staatseinnahmen und waren damit oft die einzige Einnahmequelle von Staaten. Mit der Entwicklung des Begriffes änderte sich auch die Funktion des Zolles mit der Zeit. Der spätlateinische Begriff „teloneum“, der „Abgabe“ bedeutet, entwickelte sich zu „toloneum“, wurde erst zu „tol“ abgekürzt und wandelte sich später zu „tsol“. Daraus wurde der heute bekannte und benutzte Begriff „Zoll“. Die Funktion blieb anfangs noch dieselbe, über einen Finanzzoll wurden Einnahmen generiert. Es handelte sich um eine Nutzungsgebühr mit Mautcharakter, da nach Zahlung des Zolles die Benutzung von Wegen oder Brücken möglich war. Erst im 17./18. Jahrhundert entwickelte sich der Gedanke des Schutzzolles, um die heimische Wirtschaft vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Noch bis ins 19. Jahrhundert herrschte die Politik der Hochzölle, was eine beträchtliche Störung der Handelsströme zur Folge hatte. In der folgenden Zeit waren die ersten Reformen zu beobachten und am 30. Oktober 1947 wurde dann von 23 Staaten das GATT 3 , mit dem Ziel den weltweiten Warenverkehr ohne Beschränkungen auszuweiten, abgeschlossen. 1995 wurde das GATT in die WTO 4 überführt und besteht dort weiterhin als eine von drei Säulen. Das GATS 5 und und das TRIPS 6 bilden zwei weitere Säulen der WTO. Erklärtes Ziel der WTO ist der weltweite Freihandel und die Abschaffung jeglichen Protektionismus 7 . Heute bilden die Zölle nur noch einen kleinen Teil der protektionistischen Maßnahmen, was aus dem Wandel des Ziels herrührt. Zur Generierung von Einnahmen waren Zölle ein einfaches und unkompliziertes Mittel. Zum Schutz von Märkten gibt es mittlerweile Methoden, die zielgenauer wirken.
Heute fließen die Zolleinnahmen der europäischen Mitgliedsstaaten nicht mehr in die individuellen Staatshaushalte, sondern stehen der EU zu, die auch die Zollerhebung regelt. Damit sind Zölle eine der wenigen geregelten Einnahmen der EU, die ansonsten auf die Zahlungen der Mitgliedsländer angewiesen ist. Diese müssen wiederrum auf andere Methoden zugreifen, um Ihre Märkte zu schützen. Die Erhebung der Zölle erfolgt allerdings weiterhin durch die Staaten in der EU. In Deutschland durch die Beamten des Zoll.
2 http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/a0_geschichte/index.html
3 General Agreement on Tariffs and Trade - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen
4 World Trade Organisation - Welthandelsorganisation
5 General Agreement on Trade in Services - Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen
6 Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights - Abkommen über den Schutz geistigen Eigentums
7 von lateinisch protectio: Schutz
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III. Arten des Protektionismus
Der Begriff Protektionismus umfasst alle Handelshemmnisse, die einzelne Staaten verhängen, um deren Märkte und Marktteilnehmer zu schützen. Dies muss heute noch in einem erweiterten Rahmen gesehen werden, da auch Bündnisse wie die EU protektionistische Maßnahmen ergreifen, um die zugehörigen Binnenmärkte zu schützen. Ein Beispiel hierfür sind die EU Agrarsubventionen, auf die später noch genauer eingegangen werden soll.
Diese Handelshemmnisse werden in zwei Gruppen unterteilt. Auf der einen Seite stehen die tarifären, zollähnlichen Maßnahmen, auf der anderen Seite die nichttarifären, zollfremden Maßnahmen.
A. Tarifäre Handelshemmnisse
Zollähnliche Maßnahmen bedeutet, dass entweder Import- oder Exportzöllen erhoben werden. Bei der Erhebung von Importzöllen werden importierte Waren und Güter um den Zollzuschlag teurer, woraus sich ein Wettbewerbsvorteil für die Waren und Güter innerhalb des Marktes ergibt. Zölle, die diese Funktion erfüllen, werden Schutzzölle genannt. Eine weitere, direkt auf den Markt wirkende Methode ist der Strafzoll, der bei Produkten eingesetzt wird, die mit unfairen Geschäftspraktiken zu Dumpingpreisen auf den Markt gebracht werden. Der Fiskalzoll hat das Ziel, Devisen bzw. Staatseinnahmen zu generieren und hat damit keine direkte Auswirkung auf die Marktsituation. Durch den aufgeschlagenen Zoll wird allerdings indirekt eine Verteuerung der Importe erreicht. Exportzölle werden besonders häufig für Rohstoffe eingesetzt. Sie verteuern die Produktion für nachgelagerte Industriezweige, die nicht im Binnenmarkt tätig sind, da sie Rohstoffe oder halbfertige Produkte teurer einkaufen müssen, wenn es auf dem Weltmarkt keinen anderen Anbieter gibt. Im Binnenmarkt knappe und dringend benötigte Güter können mit einem Exportzoll belegt werden, um die Ausfuhr zu erschweren.
B. Nichttarifäre Handelshemmnisse
Wesentlich größer ist die Gruppe der zollfremden Handelshemmnisse. In diesen Bereich fallen alle Maßnahmen, die Importe behindern und Exporte fördern sollen. Im Gegensatz zu den tarifären Hemmnissen bietet diese Gruppe wesentlich mehr Flexibilität und mehr Schutz für den Binnenmarkt. Anpassungen von Zöllen benötigen mehr Zeit und sind aufgrund von strengen Regeln schwieriger durchzusetzen. Zöllen fehlt auch die Zielgenauigkeit, da die Verhängung von Zöllen auf einzelne Produkte einen hohen administrativen Aufwand bedeutet.
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Da es in diesem Bereich eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, sollen im Folgenden die wesentlichen Methoden erwähnt und erläutert werden.
1. Verbote
Verbote sind die striktesten Maßnahmen, die ergriffen werden können. Sie verhindern jegliches Handeln der verbotenen Güter und Waren. Der Zweck von Verboten liegt aber grundsätzlich nicht im Schutz des Marktes, sondern darin, dass der Staat an sich geschützt werden soll. Tierimportverbote werden verhängt, um Seuchen zu verhindern, Einfuhrverbote von Waffen, um die Bürger zu schützen. Es lassen sich auch politische Gründe für Verbote finden, diese sind oft aber nicht eindeutig erkennbar und grenzen an Mutmaßungen. Viele Kritiker werfen Russland vor, diese Art der Beschränkung zeitweise aus politischen Gründen zu nutzen. Noch während des Georgienkonfliktes verhängte Russland im September 2008 ein Importverbot für US-Rindfleisch. Die russische Seite begründete diesen Schritt mit unterlassenen Meldungen über Testergebnisse der betroffenen Unternehmen, Kritiker sehen einen direkten Zusammenhang mit dem noch schwelenden Konflikt über die Anerkennung der abtrünnigen Provinzen Georgiens.
Exportverbote sind ein Mittel, um kritische Industrien zu schützen, indem die Ausfuhr von Hochtechnologie und Waffentechnologie verboten wird. Der Schutz der Bürger wird gewährleistet, indem Giftmüll- und Fleischexportverbote (bei Seuchengefahr) verhängt werden. Unter die Verbote fällt auch eines der mächtigsten politischen Mittel, die Staaten untereinander bzw. gegeneinander nutzen können. Das Embargo 8 verbietet den Export und Import von Waren und Güter in ein bestimmtes Land. Ziel ist es, dadurch Druck auszuüben und die Regierung des mit dem Embargo belegten Landes in wirtschaftliche oder innenpolitische Schwierigkeiten zu bringen. Die Hoffnung liegt darin, dass die unter dem Embargo stehende Regierung nach einiger Zeit einlenkt. Genutzt wird dieses Mittel heutzutage bei besonders schweren Verstößen gegen das Völkerrecht. Es gibt verschiedene Arten von Embargos, während die Totalembargos nur Ausnahmen für humanitäre Hilfe zulassen beschränken Waffenembargos nur den Handel mit Rüstungsgütern. Ein besonderer Fall ist das „Luxus-Embargo“, wie es im Jahr 2006 gegen den nordkoreanischen Diktator Kim Jong Il verhängt wurde. Durch die Beschränkung des Handels von Luxusgütern wie Autos, Uhren und Kunstgegenständen soll ein direkter Druck auf die oft in Luxus lebenden Herrscher totalitärer Regime ausgeübt werden.
8 v. span.: embargar in Beschlag nehmen, behindern
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Arbeit zitieren:
Dipl.-Kaufm. Marcel Kaiser, 2009, Subventionen, Zölle und Beschränkungen, München, GRIN Verlag GmbH
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