Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Die Basis eines kommunalen Haushalts. 3
3. Die Haushaltsgrundsätze einer Kommune 6
4. Der Haushaltsplan in der Beratung 8
5. Die Anlagen und die Gliederung eines Haushaltsplans 15
6. Fazit. 18
7. Literaturverzeichnis: 19
7.1 Internetquellen: 19
7.2 Bibliographie: 19
1
1. Einleitung
Diese Hausarbeit beschäftigt sich im Wesentlichen mit der Darstellung, wie ein Haushaltsplan für eine Kommune oder den Landtag zu Stande kommt. Hierbei wird darauf geachtet, dass es einen Bezug zum Land Mecklenburg-Vorpommern hat und auch ein Augenmerk auf kleinere Kommunen gelegt wird.
Der Kern wird dabei auf die einzelnen Punkte gelegt, die einen Haushaltsplan erst zu dem machen, was er ist. Ferner muss dazu eine Erklärung stattfinden, was die Basis eines kommunalen Haushalts darstellt. Dieses soll unter Punkt zwei die erste Beachtung finden. Es werden somit klar die drei wichtigsten Aufgaben eines Haushaltsplans vorgestellt und diese ausführlich erläutert. Ferner ist es hierbei wichtig, eine Unterscheidung zwischen Kommune, Land und Bund zu machen und dieses klar voneinander zu trennen. Unter Punkt drei wird auf die Haushaltsgrundsätze 1 näher eingegangen. Diese untergliedern sich in fünf gewichtige Unterpunkte, die ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden dürfen bei der Erstellung eines Haushaltsplans. Angereichert wird dieser Punkt durch die Hinzuziehung von Grafiken aus dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, die auch in den darauf folgenden Kapiteln der Anschaulichkeit dienen sollen. Der Haushalt in der Beratung wird unter Punkt drei dargestellt. Kern soll der Kreislauf des Haushalts 2 sein. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit er auf kommunaler und Landesebene funktionieren kann. Es wird dabei geklärt werden müssen, was unter beispielsweise einer „Genehmigungspflicht“ 3 oder auch unter „Kassenkrediten“ 4 verstanden wird. Im letzten Punkt dieser Arbeit wird es um die Gliederung eines Haushaltsplans gehen. Dabei soll klar herausgestellt werden, wie sich der Haushalt unterteilt und in welche bedeutsamen Einzelpläne er sich gliedert.
Diese Arbeit beschäftigt sich somit mit der reinen Darstellung eines Haushaltsplans. Es ist außer Frage, dass diese Arbeit einen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern sucht und aktuelle Ergebnisse der Landesregierung mit verarbeitet. Allerdings wird es keine Auseinandersetzung geben, ob Haushaltspläne in der vergangenen Zeit richtig umgesetzt wurden oder nicht. Dazu fehlen entscheidende Forschungsergebnisse. Es gibt zahlreiche Literatur zum Thema Staatsverschuldung oder auch der Haushaltsnotlagen in Deutschland. Diese betrifft aber die Neuorganisation oder auch Perspektiven einer bundesstaatlichen Ordnung und hat mit dem reinen Aufbau eines Haushaltes in einer Kommune oder einem
1 Bajohr, Stefan: Grundriss staatliche Finanzpolitik. München 2007. S. 177 ff.
2 Ebenda. S. 220.
3 Nassmacher, Karl-Heinz: Kommunalpolitik in Deutschland. München 2007. S. 194.
4 Heinelt, Hubert; Vetter, Angelika: Lokale Politikforschung heute. München 2008. S. 28 ff.
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Land nichts gemein. Daher stellt sich nicht die Frage, ob und wie die Kommunalverfassungen dokumentiert und kommentiert werden, sondern wie die reine Funktionsweise eines kommunalen Haushalts zu sehen ist.
2. Die Basis eines kommunalen Haushalts
Zu den wohl wichtigsten Pflichten und Rechten einer jeden Kommune gehört die Aufstellung, Beratung, Beschlussfassung und damit letztlich der Vollzug eines Haushaltes. Nur dieser gibt den Kommunen eine kommunale Selbständigkeit. Daher verfolgt der aufgestellte Haushalt drei essenzielle Aufgaben. Zu diesen gehören:
1. Ein Haushalt sollte Arbeits- und Wirtschaftsplan sein
2. Ein Haushalt ermöglicht den Einblick in die kommunale Finanzwirtschaft 3. Ein Haushalt eröffnet den Blick für politische Prioritäten in der Kommune 5
Punkt Eins beinhaltet dabei, dass die Verwaltung einer Kommune nur begrenzt von den vorgegebenen Bedingungen abweichen darf. Der Arbeits- und Wirtschaftsplan ist somit das eigentliche „demokratische Steuerungsmittel“ 6 , dass die politischen Absichten der gewählten Gemeindevertretung in ein festes Programm überträgt. Während der Haushalt, unter Punkt Zwei bereits erwähnt, den Einblick in die kommunale Finanzwirtschaft ermöglicht und somit offen legt, ist damit auch die Entwicklung der kommunalen Finanzen über Jahre unter ständiger Kontrolle. Gerade in Zeiten von wirtschaftlichen Krisen ist ein offener Haushalt wichtig, da er Aufschluss über mögliche Ursachen geben kann. Der Haushalt erfüllt somit eine wesentliche Kontrollfunktion. 7 Ferner ist der Haushalt auch in politischen Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung. Gerade im Hinblick auf Städtebauförderung, auf der Länderebene oder auch in der Sozialpolitik, was von der Bundesebene gesteuert wird, finden diese politischen Entscheidungen ihren Niederschlag in den Kommunalhaushalten. 8 Unter Punkt Drei kommt allerdings der wesentlichste Part zur Sprache eines kommunalen Haushaltes. Er ist ein Ausdruck politischer Prioritäten, die die lokale Majorität hinsichtlich ihrer Aufgabenerfüllung setzt. Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist ein funktionierender Haushalt interessant, denn er gibt ebenfalls Aufschluss über die wirtschaftliche Leistungskraft der ortsansässigen Betriebe. Dieses ist von wesentlicher
5 Vgl. Rubel, Bernd: Organisatorische Gestaltung der Leistungsbeziehungen in Kommunalverwaltungen. München 2007. S. 181 ff.
6 Ebenda.
7 Vgl. Osner, Andreas: Kommunale Organisations-, Haushalts- und Politikreform: Ökonomische Effizienz und politische Steuerung. Berlin 2001. S. 172.
8 Ebenda. S. 173 ff.
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Bedeutung für die Einnahmen der Gewerbesteuer 9 , sowie die Zulagen (Zuweisungen) des jeweiligen Bundeslandes. Dieses kann jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren. Nachdem die drei essentiellen Kernaufgaben eines Haushaltes nun kurz vorgestellt wurden, stellt sich die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage einer kommunalen Haushaltswirtschaft basieren.
Gesetzlich verankert findet man diese in der jeweils gültigen Gemeindeordnung (GO), die von Seiten des Landes festgelegt wird. Die genauen Einzelheiten regelt jedoch die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) eines jeden Ortes. An einem Beispiel festgemacht bedeutet dieses, dass sich die Rechtsgrundlage für die Gewerbe- und Grundsteuer als Kommunalsteuern in Artikel 106 des Grundgesetzes verankert sind. 10 Dieses bedeutet, dass das Grundgesetz die Fundamente festlegt und in den GO die detaillierten Aufstellungen wieder finden.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil von kommunalen Hauhalten sind die Satzungen. Diese legen die Erhebung von Steuern und anderen Abgaben fest. Zu diesen gehören beispielsweise Gebühren und Beiträge. Aber auch die Satzungen beruhen letztlich auf einer gesetzlich fundierten Grundlage. Hier greift zumeist das Kommunale Ausgabengesetz 11 (KAG). Dagegen regelt sich der kommunale Finanzausgleich über die Finanzausgleichsgesetze der Länder, die zwischen dem jeweiligen Bundesland und seinen Kommunen festgelegt und umgesetzt werden. Nach der Wiedervereinigung gab es zeitweise den „Fond der deutschen Einheit“, der den Bundes-/ Länder-Finanzausgleich für die fünf neuen Bundesländer ersetzte. Diese regelte die gesetzlichen Zuweisungen für Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Da es aber aufgrund des föderativen Staatsaufbaus Landesangelegenheit ist über die kommunale Finanzverfassung zu entscheiden, gibt es zumeist erhebliche Differenzen, die die Einzelheiten betreffen. Die meisten Länder stimmen sich jedoch untereinander ab, so dass ihre Grundzüge der kommunalen Finanzverfassung nur unerheblich voneinander abweichen. 12 Schaut man sich die vergangenen 20 Jahre der Gemeindefinanzierungen und damit sein System einmal etwas genauer an, kann festgestellt werden, dass diese sehr starken Belastungen ausgesetzt waren. Zum einen stiegen die Ausgaben für Sozialhilfeausgaben erheblich an, aufgrund des Anstieges der Arbeitslosenzahlen und der Einführung der 1,--€
9 Vgl. Rudzio, Wolfgang: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland. München 2006. S. 357.
10 Vgl. Rehm, Hannes; Tholen, Michael: Kommunalverschuldung- Befund, Probleme, Perspektiven. Berlin 2008. S. 62 ff.
11 Vgl. Homann, Klaus: Kommunales Rechnungswesen: Buchführung, Kostenrechnung und Wirtschaftlichkeitsrechnung. Berlin 2005. S. 130.
12 Ebenda. S. 134 ff.
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Jobs, die ebenfalls aus den Gemeindekassen und damit dem Haushalt finanziert werden müssen. Im Gegensatz dazu blieben die erwarteten Steuereinnahmen von ortsansässigen Unternehmen zumeist aus, da immer weniger Personen den Weg in die Selbstständigkeit wagten (wagen) und es damit nicht zu Betriebsgründungen und Ansiedlungen in den Gemeinden kommt.
Hieran wird erkennbar, wie wichtig für eine Gemeinde die Gewerbe- und Grundsteuereinnahmen sind. Auch die gekürzten Zuweisungen für die Gemeinden spielen bei der Attraktivität eines Standortes eine wesentliche Rolle. Die Prioritätenliste muss dann von Seiten der Gemeinde geändert werden und es kommt entweder zu Finanzierungen im sozialen oder im infrastrukturellen Bereich. Beides geht zumeist nicht mehr. Damit sind die Gemeinden gezwungen gewesen und bis heute gezwungen, ihre Investitionsausgaben entweder gänzlich zu streichen oder ihre Defizite über Gebührenerhöhungen zu verringern, was ein weiteres Übel nach sich zieht. 13
Ein Gemeindestandort ist nur dann interessant für Menschen, wenn es über die erforderlichen sozialen Einrichtungen, eine gewisse Infrastruktur und die größere Stadt evtl. mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. Durch die Kürzungen von Bund und Ländern werden somit einzelne Gemeinden zu „Jugendlosen-Gemeinden“, da diese in größere Städte abwandern und die „Alten“ und weniger Qualifizierten im Ort verbleiben. Diese Orte (Gemeinden) nehmen gerade in Mecklenburg-Vorpommern zu.
Dieser kleine Exkurs von Investitionszuweisungen und Ausgaben führt dann auch gleich zu den ebenfalls im Haushalt vorhandenen Bauinvestitionen einer Gemeinde. Diese sind seit Anfang der 80iger Jahre rückläufig und erreichten auch erst wieder Mitte der 90iger das Niveau von 1980. 14 Im darauf folgenden Wirtschaftsboom (nach der Wiedervereinigung) sprossen die Gewerbe- und neuen Wohngebiete aufgrund von Bauinvestionsgeldern seitens der Bundesregierung, Kinderprämien für Bauherrn in die Höhe. Aber auch dieses ist seit ca. 10 Jahren wieder rückläufig. 15 Grund dafür sind zum einen die momentane Arbeitsmarktsituation in Deutschland (speziell in den neuen Bundesländern) und die Rezession. Ein weiterer Punkt sind die freiwilligen Aufgaben, die den eigentlichen Spielraum kommunaler Selbstverwaltung darstellen. Auch diese sind in den letzten Jahren zum Opfer
13 Vgl. Osner, Andreas: S. 183 ff.
14 Vgl. Brintzinger, Ottobert: Kommunaler Investitionsbedarf in der zweiten Hälfte der 80er Jahre. Stuttgart 1987. S. 15 ff.
15 Ebenda. S. 17.
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Arbeit zitieren:
B. A. Catharina Trost, 2009, Der Aufbau eines kommunalen Haushalts mit Beispielen aus Mecklenburg-Vorpommern, München, GRIN Verlag GmbH
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