Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 3
2. Die Gründung der Universität Rostock 4
3. Die Gründungsurkunde/Gründungsbulle von 1419. 8
3.1 Äußere Form und inhaltlicher Aufbau 8
3.2 Der Inhalt der Gründungsbulle 9
4. Die Frage nach der Anzahl der Gründungsurkunden 12
4.1 Der Forschungsstand. 12
4.2 Die Gründungsurkunde(n) ? 13
5. Zusammenfassung 16
6. Quellen- und Literaturverzeichnis 17
6.1 Quellen. 17
6.2 Literatur. 17
2
1. Einleitung
Ein Charakteristikum des Mittelalters war der Zusammenschluss von Leuten zu sozialen Gruppen, wie Zünften oder Gilden. Diese geschworenen Einungen von Handwerkern und Händlern schufen einen Bereich gegenseitigen Beistandes und Schutzes, der sich von keiner Obrigkeit noch irgendeiner bestehenden Institution ableitete, stattdessen durch statutarisches Recht beschrieben wurde. 1 Diese Einungen wurden im hohen Mittelalter auch auf das Feld der Bildung übertragen, was zur Gründung zahlreicher Universitäten führte. Während im 12. Jahrhundert sich einige Magister mit ihren Scholaren, meist aus Dom- und Klosterschulen, zu einer universitas zusammenschlossen, erfolgte die Universitätsgründung ab Mitte des 13. Jahrhunderts mittels geistlicher oder weltlicher Stiftung. 2 Dabei wurden den Universitäten ein gewisses Maß an Selbstbestimmung eingeräumt sowie Rechte zugestanden, die in den Stiftungsurkunden zu finden sind. Um aber diese Rechte zu erhalten und um eine Universität gründen zu können, bedurfte es der Einwilligung des Papstes, da ein neuer Rechtskreis nur dann gegründet werden konnte, wenn die Kirche dies genehmigte und ihre Rechtbefugnisse delegierte (Bsp. Verleihung von Graden). 3 Diese Arbeit wird im Folgenden auf die Gründung der Universität Rostock eingehen und einen Einblick auf die ihr verliehenen Rechte geben. Daher soll, nach der historischen Betrachtung zur Gründung der Universität, die die Motive, die Personen und Interessensgruppen sowie den Vorgang, von der Bittstellung bis zur Aushändigung, beinhaltet, die Gründungsurkunde vom 13. Februar 1419 genauer betrachtet werden. Dazu gehören die äußere Form sowie der Inhalt. Dabei soll der eigentliche Rechtsakt (Dispositio) im Vordergrund stehen und näher untersucht werden.
Das zweite Augenmerk der Arbeit gilt der Anzahl der ausgehändigten Gründungsurkunden, die in der Forschung zwischen 3 bis 4 variieren. 4 Dabei wird
1 Meinhardt, Matthias, u.a. (Hrsg.): Oldenbourg Geschichte Lehrbuch (OGL): Mittelalter, München 2007, S. 239.
Vgl. Henning, Friedrich-Wilhelm: Handbuch der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Deutschlands im Mittelalter und in der frühen Neuzeit, Bd. 1, Paderborn, 1991, S. 230ff.
2 OGL, S. 241.
3 Krabbe, Otto: Die Universität Rostock im 15. und 16. Jahrhundert, Rostock /Schwerin 1854, S. 34f. Es sei zu erwähnen, dass die Universität im Mittelalter als eine geistliche Korporation gesehen wurde, deren wissenschaftliche Tätigkeit in allen Bereichen der Kirch diente. „Die Wissenschaft sich als losgelöst von der Kirche zu denken, war in jener Zeit durchaus fremdartig und fern liegende Vorstellung. Es konnte daher nur der Papst dass zur Errichtung der Universität nothwendige Privilegium ertheilen.“
4 Vgl. Wandt, Bernhard: Die Insignien der Universität, in: Beiträge zur Geschichte der Wilhelm Pieck
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zunächst auf den Forschungsstand eingegangen und danach versucht den Kenntnisstand zu erweitern.
Um den Inhalt der Gründungsurkunde (Bulle) erschließen zu können, dient eine Transkription von 1907, die in „Urkunden und Akten zur Geschichte des mecklenburgischen Unterrichtswesens - Mittelalter und das Zeitalter der Reformation“ zu finden ist. 5
Ein weiteres Hilfsmittel zur Beantwortung der Frage nach der Anzahl der Ausfertigung ist das Repertorium Germanicum, ein Verzeichnis der in den päpstlichen Registern und Kameralakten vorkommenden Personen, Kirchen und Orte des Deutschen Reiches, seiner Diözesen und Territorien, vom Beginn des Schismas bis zur Reformation, d.h. von 1378 bis 1523. Der Nutzen des Repertorium Germanicum liegt in der Unzahl prosopographischer Daten, vom Pfründenbesitz bis zu allerlei Dispensen (uneheliche Geburt, zu niedriges Alter, Nichterfüllung der Residenzpflicht wegen Studium oder Fürstendienst usw.). Vor allem bietet sich eine sozialgeschichtliche Auswertung an, was Herkunft und Karriere der Geistlichkeit in Deutschland sowie der Deutschen im päpstlichen Dienst, aber auch adelige und bürgerliche Bittsteller an der römischen Kurie angeht. 6
2. Die Gründung der Universität Rostock
Als im Jahre 1419 die Universität zu Rostock gegründet wurde, hatte im Vorfeld nicht nur eine Partei Interesse eine Universität zu gründen, sondern im Fall von Rostock lag das Vorhaben einer Gründung bei mehreren Personen oder Interessengruppen.
Es muss eingeräumt werden, dass keine zeitgenössischen Quellen vorliegen, aus denen sich Motive der Interessenten erschließen lassen. Somit sind die Vorschläge der Autoren nur Annahmen, die zwar mit dem historischen Kontext in Einklang stehen, aber keine Gewissheit geben.
Universität Rostock, Heft 4, 1983, S.8.
Vgl. Schnitzler Elisabeth: Die Gründung der Universität Rostock 1419, in Schmidt Roderich (Hrsg.): (=Mitteldeutsche Forschungen, Bd. 73), Köln/Wien 1974, S. 84.
Vgl. Schmidt, Roderich: Die Kanzleivermerke auf der Stiftungsbulle für die Universität Rostock vom Jahre 1419, in: Archiv für Diplomatik, Schriftgeschichte, Siegel- und Wappenkunde, begr. von Edmund E. Stengel, Bd. 21.1975, S. 433.
5 Schnell, Heinrich (Hrsg.): Urkunden und Akten zur Geschichte des mecklenburgischen Unterrichtswesens -Mittelalter und das Zeitalter der Reformation, Berlin 1907, S. 35-39.
6 Vgl. Publikationen des Deutsch Historischen Instituts in Rom. http://www.dhi-roma.it/rep_germ.html , vom 09. Februar 2008.
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Demnach hatten die mecklenburgischen Herzöge Johann IV. und Albrecht V., die Hansestädte Lübeck, Hamburg, Rostock, Wismar und Lüneburg sowie eine Gruppe ehemaliger Prager Hochschullehrer, die aus dem niederdeutschen Raum stammten, Interesse an der Gründung. 7
Den Herzögen, so behauptet Roderich Schmidt (1998), könnte die Errichtung der Universität ein Ausgleich gewesen sein für den Verlust der königlichen Stellung, die sie im 14. Jahrhundert erlangt hatten, um so ihr Ansehen, wenn nicht im politischen so aber nun im geistigen Bereich zu steigern und mit den Kopenhagener Hochschulplänen König Erichs zu konkurrieren. 8 Was die schon genannten Hansestädte betrifft, so lag ihr Interesse in der Ausbildung von gelehrtem Personal, um die neuen zahlreichen politischen Herausforderungen zu meistern. 9 Die Stadt Rostock benötigte vor allem Juristen, um ihre weitgehende Selbstständigkeit zu wahren. 10 Die letzte erwähnte Gruppe sind ehemalige Prager Hochschullehrer, die inzwischen an den Universitäten zu Leipzig und Erfurt lehrten oder Ämter in den wendischen Hansastädten ausübten und die die übrigen Parteien berieten. 11 So geht Wriedt (1983) davon aus, dass die mecklenburgischen Herzöge und die Rostocker Ratsherren Verbindung mit dieser Gruppe von Universitätsmagistern aufnahm und sie gemeinsam das Schreiben bzw. die Supplik (Bittschrift) an den Papst vorbereiteten. 12
7 Pluns, Marko A.: Die Universität Rostock 1418 - 1563 : eine Hochschule im Spannungsfeld zwischen Stadt, Landesherren und wendischen Hansestädten, Köln u.a. 2007, S. 33.
8 Schmidt, Roderich: Kräfte, Personen und Motive bei der Gründung der Universität Rostock (1419) und Greifswald (1456), in: Fundatio et confirmatio universitatis - Von den Anfängen deutscher Universitäten (= Bibliotheca eruditorum, Bd.13), Goldbach 1998, S. 30f.
9 Vgl. Wriedt, Klaus: Stadtrat - Bürgertum - Universität am Beispiel norddeutscher Hansestädte, in: Moeller Bernd, Patze Hans u. Stackmann Karl (Hrsg.): Studien zum städtischen Bildungswesen des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit. Bericht über Kolloquien der Kommission zur Erforschung der Kultur des Spätmittelalters 1978 bis 1981, (=Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, Phil.hist. Kl., 3. Folge, Bd. 137), Göttingen 1983, S. 514.
Zu nennen sind hier die Bürgerkämpfe in den Hansestädten Lübeck, Wismar, Hamburg und Rostock , die nicht nur im innerstädtischen Bereich, sondern auch für das Verhältnis der Hansestädte zueinander, eine Fülle rechtlicher Probleme aufgeworfen haben. Vgl. Krabbe, S. 43f.
Auch Krabbe erwähnt das Interesse der Hansestädte und zeigt den engen Kontakt zwischen Hansestädten und Universität auf. So halfen die wendischen Hansestädte noch im 16. Jahrhundert bei der Restauration der Universität.
10 Pluns, S. 33. .
11 Pluns, S. 33. Vgl. Wriedt, S. 518f.
Zudem ist zu erwähnen, dass die Auflösung der Universität zu Prag 1409 und die darauf folgenden Neugründungen von Universitäten (Bsp. Leipzig 1415) sowie die anhaltende Mobilität der Magister die Rostocker Universitätspläne stark begünstigten.
12 Wriedt, S. 510f.
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Daniel Lukoski, 2009, Die Gründungsurkunde der Universität Rostock und die Frage nach der Anzahl ihrer Ausfertigungen, München, GRIN Verlag GmbH
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