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2. Die Konventsmethode im europäischen Integrationsprozess
2.1 Der Konvent als Methode und seine Vorzüge
Der Konvent als Methode kann als eine „Reformmethode“ 3 begriffen werden und zwar im Sinne eines „Modell [s] demokratischer Entscheidungsfindung“ 4 oder auch im Sinne eines „demokratische[n] Prozess[es].“ 5 Grundsätzlich begreift die Fachwissenschaft die Konventsmethode als „neuartige Vorgehensweise […], ‘konstitutionelle Texte’ nicht durch intergouvernementale Regierungskonferenzen, sondern vielmehr durch sog. ‘Konvente’ ausarbeiten zu lassen, in denen Parlamentarier und nicht mehr Staatenvertreter den Ton angeben - noch dazu unter intensiver Mitwirkung der organisierten und nicht-organisierten Zivilgesellschaft.“ 6
Den Verfassungskonvent jedoch ausschließlich als Methode zu betrachten, untergräbt dessen herausragende Stellung insbesondere im europäischen Integrationsprozess. Denn gerade innerhalb dieses Prozesses stellt dieser vielmehr eine entscheidende Phase dar, welche eingebettet in die „Einrichtung und Mandatierung durch den Europäischen Rat, [die daran anknüpfende Arbeit des Konvents und die anschließende] Verhandlung über seine Ergebnisse“ 7 ist.
Zudem lässt die Methode des Konvents (im Gegensatz zur Regierungskonferenz) Allianzen zwischen den Akteuren zu. 8 So können im Konvent „nicht nur Regierungen, sondern auch subnationale Akteure miteinander oder mit supranationalen Akteuren, oder aber auch Nationalparlamentarier mit Europaparlamentariern koalieren.“ 9.
3 Göler, Daniel/Marhold, Hartmut, Die Konventsmethode, in: integration 26 (2003), H. 4, S. 318.
4 Klinger, Hubert, Der Konvent. Ein Institut des europäischen Verfassungsrechts (=Münchener
Universitätsschriften, Bd. 6), München 2007, S. 173.
5 Ebd., S. 173.
6 Hummer, Waldemar, „Verfassungskonvent“ und neue Konventsmethode. Instrumente zur „Ver-
staatlichung“ der EU?, in: politische Studien 54 (2003), Sonderheft 1, S. 53-54.
7 Göler, /Marhold, Die Konventsmethode, S. 318.
8 Vgl. Kleger, Heinz (Hrsg.), Der Konvent als Labor. Texte und Dokumente zum europäischen
Verfassungsprozess (= Region - Nation - Europa, Bd. 25), Münster 2004, S. 184.
9 Ebd. S. 184.
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Die Methode des Konvents kann daher durchaus als ein neuer Typus des Fortschritts im Geschehen der europäischen Integration angesehen werden. Innerhalb der integrationspolitischen Entwicklung stellt der Konvent deshalb hinsichtlich seines Beteiligungsspektrums und seiner Entscheidungsmodalitäten (im Vergleich zu der gebräuchlichen Methode der Regierungskonferenz) ein innovatives Verfahren dar. 10 Der innovative Charakter des Konvents zeichnet sich dabei zugleich in dessen demokratischen, transparenten und integrativen Merkmalen aus. 11
2.2 Stellung des Verfassungskonvents im Integrationsprozess
Die Repräsentanten der Mitgliedsländer der EU schufen ein neues Gremium, dessen Nutzen in der Überwindung des vorherrschenden Reformstaus der EU lag. Die Ursache dieses Reformstaus begründet sich „darin […], dass die Repräsentanten nationaler Interessen zu weitergehenden Reformen nicht in der Lage [waren].“ 12 Die Europäische Kommission setzte sich aus diesem Grund für die Einrichtung eines Konvents ein, dessen Aufgabe die Vorbereitung der an ihn anschließenden Regierungskonferenz war. 13 Auch das Europäische Parlament plädierte für die Methode des Konvents, da dieser den Prozess der Vertragsänderungen beschleunigen sollte. Daneben stand zudem die Auffassung, dass ein Konvent „die erforderliche Interaktivität und die Transparenz der Debatte“ 14 garantiere. Dabei war es bei dem Entschluss für die Einsetzung eines Konvents nicht unerheblich, dass „sich [ein Konvent] ohne vorherige Vertragsänderung einführen ließ“ 15
Der Zuspruch für die Einsetzung eines Verfassungskonvents basiert zudem auf den positiven Erfahrungen, die mit dem Grundrechtekonvent gesammelt werden
10 Vgl. Göler, Daniel, Deliberation - Ein Zukunftsmodell europäischer Entscheidungsfindung?
Analyse der Beratungen des Verfassungskonvents 2002-2003 (= Europäische Schriften, Bd. 84),
Baden-Baden 2006, S. 316.
11 Vgl. Göler/Marhold, Die Konventsmethode, S. 317.
12 Vobruba, Georg, Was kann der Konvent?, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 47
(2002), H. 5, S. 527.
13 Vgl. Becker, Peter/Leiße, Olaf, Die Zukunft Europas. Der Konvent zur Zukunft Europas der
Europäischen Union, Wiesbaden 2005, S. 68.
14 Ebd., S. 68.
15 Göler, Deliberation, S. 286.
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konnten. 16 Dabei kann der Verfassungskonvent durchaus als eine Verbesserung des Grundrechtekonvents angesehen werden. 17 Dies begründet sich zum einen in der Einbeziehung von Delegierten aus Kandidatenländern in die Konventsarbeit und zum anderen in der Errichtung eines Forums für die Beteiligung der Zivilgesellschaft sowie der Errichtung eines Jugendkonvents. 18 Auch die Vertreter der Kandidatenländer sind bereits vor ihrem Beitritt an den Verhandlungen beteiligt, sodass dem Konvent eine breitere Legitimationsgrundlage als einer Regierungskonferenz zugesprochen werden kann. 19
2.3 Das Mandat von Laeken
Der Europäische Rat einigte sich bei seinem Treffen in Laeken am 14./15. Dezember 2001 über die Einsetzung des Europäischen Konvents zur Zukunft Europas. 20 Auch wenn die Formulierung dieses Mandats sehr weit verfasst war, 21 „da die entsendeten Institutionen bis auf die nationalen Regierungen kaum in der Lage waren, ein wirklich imperatives Mandat zu erteilen,“ 22 kann dieses dennoch als eine „Zusammenfassung der verschiedenen Reformperspektiven [angesehen werden, die dem Konvent] ein inhaltlich nahezu allumfassendes Mandat für die Vorbereitung der nächsten Vertragsrevision [eröffnete]“ 23 , welche hochgradig transparent und ausgedehnt sein sollte. 24 Dem Mandat wurde eine Vielzahl an Fragen beigefügt, welchen sich der Konvent in seiner Arbeit annehmen sollte. Es schien, als wurden Problemfelder thematisiert, deren Lösung bisher noch nicht gelungen war, da „die Regierungskonferenzen bislang [davor] zurückwichen wie der Teufel vor dem Weihwasser.“ 25 Zudem wurde in der Erklärung bereits angedeutet, was der Konvent schließlich in Angriff nahm, nämlich die einzelnen Organe der Euro-
16 Vgl. Göler, Daniel, Der Gipfel von Laeken. Erste Etappe auf dem Weg zu einer europäischen
Verfassung?, in: integration 25 (2002), H. 2, S. 99.
17 Vgl. Kleger, Der Konvent als Labor, S. 183.
18 Vgl. Ebd., S. 183
19 Vgl. Göler, Die neue europäische Verfassungsdebatte, S. 70.
20 Vgl. Becker/Leiße, Die Zukunft Europas, S. 70.
21 Vgl. Roth, Michael, Europa braucht einen erfolgreichen Konvent, in: integration 25 (2002), H.
1, S. 8.
22 Göler, Deliberation S. 293-294.
23 Göler, Daniel, Der Gipfel von Laeken, S. 106.
24 Vgl. Fischer, Konvent zur Zukunft Europas, S. 24.
25 Roth, Europa braucht einen erfolgreichen Konvent, S. 8.
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päischen Union den Bürgern Europas näher zu bringen. 26 Offensichtlich waren die europäischen Bürger der Auffassung, „dass alles viel zu sehr über ihren Kopf hinweg geregelt würde, [weshalb] sie [sich] eine bessere demokratische Kontrolle wünschten.“ 27 Dies lässt eine EU-Verdrossenheit vieler Europäer vermuten. Daher wurde dem Konvent die Maxime: „Weniger Trägheit und Starrheit, stattdessen mehr Effizienz und Transparenz“ 28 der Organe der zukünftigen Union verordnet.
3. Analyse des Verfassungskonvents
3.1 Demokratische Attribute
Auch wenn das Mandat von Laeken die personelle Zusammensetzung des Konvents nicht vorgab, wurden doch „Grundzüge seiner Struktur und Zusammensetzung vorgegeben.“ 29 So wurden der Präsident sowie dessen zwei Vizepräsidenten benannt. 30
Der Europäische Konvent zur Zukunft Europas setzte sich aus einem Konventspräsidium mit Sekretariat und einem Konventsplenum zusammen. Insgesamt umfasste der Verfassungskonvent 105 Mitglieder sowie deren 102 Stellvertreter. 31 Im Konvent waren die fünfzehn Vertreter der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten und die dreizehn Vertreter der Regierungen der Beitrittsstaaten anwesend. 32 Dabei hatten je zwei Mitglieder der Europäischen Kommission und sechzehn Mitglieder des Europäischen Parlaments einen Sitz im Konvent. 33 Dreißig Mitglieder wurden von den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten und sechsundzwanzig Mitglieder von den nationalen Parlamenten der Beitrittsstaaten
26 Vgl. Fischer, Konvent zur Zukunft Europas, S. 23.
27 Ebd., S. 23.
28 Becker/Leiße, Die Zukunft Europas, S. 71.
29 Ebd., S. 78.
30 Vgl. Ebd., S. 78.
31 Vgl. Ebd., S. 78.
32 Vgl. Blumenwitz, Dieter, Wer gibt die Verfassung Europas?, in: politische Studien 54 (2003),
Sonderheft 1, S. 44.
33 Vgl. Ebd. S. 44.
Arbeit zitieren:
Jennifer Koch, 2009, Analyse des Konvents zur Zukunft Europas , München, GRIN Verlag GmbH
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