Inhaltsverzeichnis
4 Umweltschadensgesetz (USchadG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Haftung: Rechte und Pflichten der Umweltbeauftragten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Einfaches Maßnahmenkonzept für Gefahrstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Schutzleitfäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
REACH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
GHS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
R- & S-Sätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
H- & P-Sätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gefahrgutklassen – Symbole . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Neue Kennzeichnung von Gefahrstoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
VCI-Konzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Medienbeständigkeitsliste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gefahrstofflagerung mit Auffangwannen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Löschwasserrückhalterichtlinie (LöRüRL) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Lager für entzündbare Flüssigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Brandschutzdreieck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sicherheitsschränke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Lagerung von Druckgasflaschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Absaugung von Gefahrstoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stufenkonzept Lufttechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Notduschen/ Fußschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Atemschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gehörschutz/ Lärmschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Handschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Augenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stationäre Kraftstoff-Tankanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Transport von Gefahrgütern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Regeln für Transport und Handhabung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zoneneinteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ex-Zonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ATEX – ATmosphères EXplosibles . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Abkürzungen, Erläuterungen und Links . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
DENIOS Seminare und Kundenveranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Rechte und Pflichten der Umweltbeauftragten
Grundlagen der Umwelthaftung:
Hinsichtlich der Haftung in den Bereichen Gesundheits, Umwelt- und Arbeitsschutz sind drei Haftungsbereiche zu unterscheiden:
> Strafrecht > Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG) > Haftungsrecht Während das Strafrecht und Ordnungswidrigkei- tenrecht personenbezogenes Fehlverhalten durch Verhängung von > Geldstrafen > Freiheitsstrafen > Bußgeldern
ahndet, gewährt das Haftungsrecht „Materiellen Ausgleich“ , besser bekannt als Schmerzensgeld.
Gerade im Bereich des Haftungrechts wird die Risiko- bewertung unterschätzt. Die Kosten für die Beseitigung von Umweltschäden können 5- bis 6-stellige Beträge annehmen.
Die Möglichkeit der Versicherbarkeit von Umwelt- schäden nimmt dagegen ab. Nicht zuletzt der Image- verlust in der Öffentlichkeit durch die Verursachung
Betriebssicherheitsverordnung – (BetrSichV)
Unternehmerverantwortung
Die Verantwortlichen des Unternehmens tragen heute die alleinige Verantwortung für die von ihnen eingesetzten Arbeitsmittel. War früher der Betrieb
Überwachungsobjekt, zum Beispiel der Berufsgenossen-
schaften oder der Technischen Überwachungsvereine, die die Prüfaufgaben nach festen Regeln übernommen
haben, so hat sich diese Aufgabe gewandelt. Der Arbeitgeber wird durch die BetrSichV der alleinig Handelnde und Verantwortliche. Er ist verpflichtet, die Betriebssicherheit in Eigenverantwortung zu organisie- ren und zu gestalten.
Dieser Selbstverantwortungsgedanke kommt insbeson-
dere dadurch zum Ausdruck, dass der Arbeitgeber: > Arbeitsmittel identifizieren muss, deren Hand– habung er während des gesamten Lebenszyklus
sicher gestalten muss,
> Gefährdungsbeurteilungen durchführen muss, > Für Arbeitsmittel im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen den Kreis der Benutzer, Prüfpflichten, Prüffristen und Prüfer festlegen muss, > Die regelmäßige Unterrichtung der Mitarbeiter sicherstellen muss und > Eine Organisation aufzubauen hat, die die Einhaltung der Pflichten aus der BetrSichV sicher- stellt.
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Die Gefahrstoffverordnung
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) schutzgesetz gesetzliche Grundlage für die GefStoffV.
ist eine Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffe) im deutschen Arbeitsschutz. Die Verordnungsermächtigung ist im Chemikaliengesetz (ChemG) enthalten. Seit 2005 ist auch das Arbeits-
Wichtige Neuerungen und Schwerpunkte > Die neue Gefährdungsbeurteilung und Informations- > Schutzstufenkonzept mit 4 Stufen in Abhängigkeit von
dem Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung 2005 wurde ein neues gesundheitsbasiertes Grenzwert- konzept eingeführt.
Einfaches Maßnahmenkonzept für Gefahrstoffe (EMKG)
(Erstellt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin; BAuA)
Die Gefahrstoffverordnung beinhaltet die Gefährdungs- beurteilung für Gefährdungen durch
>
Einatmen (inhalativ)
>
Hautkontakt (dermal)
Das EMKG ist eine Handlungsanleitung zur Gefährdungs- beurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Es können damit Problemschwerpunkte frühzeitig erkannt und Handlungsprioritäten gesetzt werden, ohne Kenntnisse des Gefahrstoffrechts.
Ablaufplan für
die Anwendung siehe Beileger Das EMKG gilt für Tätigkeiten > mit Gefahrstoffen mit und ohne Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) gilt nicht für Tätigkeiten > mit CMR – Stoffen > mit Stoffen mit physikalisch-chemischen
Gefährdungen
> bei denen Stoffe entstehen oder freigesetzt werden > mit Gasen > mit stoffbedingten Umweltgefährdungen
gibt einen Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung anhand von folgenden Parametern > Gefahrensymbole
Einfaches Maßnahmenkonzept für Gefahrstoffe
Tabelle 3: Ermittlung der Mengengruppe anhand der verwendeten Mengen (bezogen auf die Tätigkeit)
Tabelle 4: Ermittlung der Freisetzungsgruppe anhand des Siedepunktes (bei Flüssigkeiten)
Einfaches Maßnahmenkonzept für Gefahrstoffe
Tabelle 6: Ermittlung des Maßnahmenbedarfs auf Basis der Schutzleitfäden
Einfaches Maßnahmenkonzept für Gefahrstoffe
(dermale Gefährdung; Hautkontakt) > Geringer Maßnahmenbedarf Die erforderlichen Maßnahmen orientieren sich an der TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“ . Hilfestellung gibt der Schutzleitfaden 120 „Organisations- und Hygienemaßnahmen Haut" (siehe Schutzleitfäden). > Erweiterter Maßnahmenbedarf Die Gefährdung ist in Anlehnung an die TRGS 401 durch technische Lösungen zu verhindern oder deut- lich zu verringern. Die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist bei nicht ausreichenden technischen/ organisatorischen Maßnahmen vorgeschrieben. > Hoher Maßnahmenbedarf Die Substitution des Gefahrstoffes ist zu bevorzu- gen. Hautkontakt sollte durch ein geschlossenes System (Glove Box) vollständig ausgeschlossen werden. Ist dies technisch nicht möglich, so sollten in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt andere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. www.denios.de
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Helmut Dennig, 2009, Gefahrstoff-Fibel, Munich, GRIN Publishing GmbH
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