Managerhaftung im Wandel
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 2
Abbildungsverzeichnis 3
Abk ürzungsverzeichnis 4
1 Einleitung 5
2 Die Anfänge der Managerhaftung 6
2.1 Das Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch 6
2.2 Das Aktienrecht 7
3 Managerhaftung im 21. Jahrhundert 9
3.1 Gesetz zur Kontrolle u. Transparenz im Unternehmensbereich
(KonTraG) 1998 9
3.2 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) 2002. 10
3.3 Innenhaftung und Außenhaftung 12
3.3.1 Innenhaftung 12
3.3.2 Außenhaftung. 15
4 Management deutscher Aktiengesellschaften in den USA 18
4.1 Anwendungsbereich des SOX. 19
4.2 Managerhaftung nach SOX 20
4.2.1 Bestätigungserklärung nach Section 302 SOX 21
4.2.2 Bestätigungserklärung nach Section 906 SOX 23
4.2.3 Vergleich - Managerhaftung in Deutschland 24
5 Managerhaftung am Beispiel der Daimler AG 25
5.1 Das Compliance Programm der Daimler AG. 25
5.2 Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Daimler AG zum
DCGK 27
5.2.1 Schadensersatzpflicht von Vorstand und Aufsichtsrat 28
5.3 Das teuerste Interview der Welt 30
6 Fazit. 32
Quellenverzeichnis 33
Inhaltsverzeichnis
Managerhaftung im Wandel
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Innen- und Außenhaftung.
Abbildung 2: Das Compliance-Regelwerk der Daimler AG
Abbildung 3: D O-Versicherung und die Frage der Selbstbeteiligung.
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
AG Aktiengesellschaft ADHGB Allgemeines Deutsches Handelsgesetz AktG Aktiengesetz HGB Handelsgesetzbuch KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich DCGK Deutscher Corporate Governance Kodex TansPuG Transparenz- und Publizitätsgesetz BGB Bürgerliches Gesetzbuch SOX Sarbanes-Oxley Act SEC Securities Exchange Commission CEO Chief Executive Officer CFO Chief Financial Officer CCO Corporate Compliance CCD Compliance Consulting Desk BPO Business Practices Office D&O Directors & Officers
Abkürzungsverzeichnis Seite 4
1 Einleitung
Das Thema der Managerhaftung wurde nach den Skandalen von Enron (2001) und Worldcom (2002) stark diskutiert und löste eine Welle von Verschärfungen der Managerhaftung aus. In Deutschland wurde das Thema Managerhaftung spätestens nach den Skandalen der Siemens AG, der Telekom AG bzw. der Mannesmann AG aktuell. Als Antwort auf die Skandale forderten die Aktionäre mehr Transparenz, Kontrollmöglichkeit und Sicherheit. Um diesen Forderungen nachzukommen, gab es weitreichende gesetzliche Änderungen sowohl national als auch international. Die Manager großer Kapitalgesellschaften sehen sich heute einer Fülle von Gesetzten gegenüber. Die geschäftsführenden Organe großer Kapitalgesellschaften werden vermehrt mit der Haftung gegenüber Dritten konfrontiert und zunehmend in die Pflicht genommen. Auf nationaler Ebene ist insbesondere die Einführung des Deutschen Corporate Governance Kodex zu erwähnen, während auf internationaler Ebene vor allem der sog. Sarbanes-Oxley Act zu nennen ist. Im Zeitverlauf war die Managerhaftung national als auch international weitreichenden Veränderungen unterworfen.
Um einen Überblick über den derzeitigen Stand der Managerhaftung geben zu können, wird der Wandel der Managerhaftung im Verlauf der Zeit dargestellt. Beginnend mit dem Deutschen Handelsgesetzbuch wird zunächst auf die Anfänge der deutschen Managerhaftung eingegangen. Nach einer näheren Beleuchtung des Aktienrechts werden aktuelle Änderungen im Rahmen der Managerhaftung im 21. Jahrhundert vorgestellt. Wichtige Neuerungen wie die Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich und des Deutschen Corporate Governance Kodex werden dabei ebenso einbezogen, wie der Aspekt der Innen-und Außenhaftung. Im weiteren Verlauf wird die Managerhaftung hinsichtlich des Sarbanes-Oxley Act erläutert. Im Anschluss erfolgt eine kurze Gegenüberstellung der Managerhaftung in Deutschland und den USA. Abschließend soll anhand des Beispiels der Daimler AG ein Blick in die Praxis der Managerhaftung ermöglicht werden, bevor das Thema Managerhaftung mit einem Fazit beschlossen wird.
Einleitung Seite 5
2 Die Anfänge der Managerhaftung
Die Entwicklung der Managerhaftung bestreitet einen langen Weg und gewinnt im Zeitablauf immer mehr an Bedeutung. Die ersten Grundsteine wurden im 19. Jahrhundert mit dem Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch (ADHGB) gelegt, welche später in den ersten Fassungen des Aktienrechts weiter verfeinert wurden. Im Folgenden sollen die Entwicklungen der Managerhaftung und ihre Konsequenzen erläutert werden, die zu der heute gültigen Haftungsgrundlage nach § 93 AktG führten.
2.1 Das Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch
Das Aktienrecht des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs legte am 5. Juni 1869 die Haftung des Vorstandes als unmittelbare Haftungen gegenüber Dritten aus. Als Rechtsgrundlage galt Art. 241 Abs.2 ADHGB, der zu tagen kam, wenn der Vorstand außerhalb der Grenzen seines Auftrages oder den Vorschriften dieser Rechtsgrundlage oder des Gesellschaftsvertrages handelte. Als Rechtsfolge haftete der Vorstand persönlich und solidarisch für den daraus entstandenen Schaden, wobei allerdings nicht bestimmt war, wem der rechtliche Haftungsanspruch galt. Die praxisorientierte Auslegung dieses Artikels räumte allerdings diesen Anspruch sowohl der Gesellschaft als auch Dritten ein.
Diese weite Auslegung der Haftungen änderte sich durch die Aktiennovelle im Jahr 1884. Hier fand eine konkrete Festlegung des Anspruchsnehmers und der hierfür erforderlichen Tatbestände für Schadensersatzpflicht des Vorstands statt. Die neue Regelung sah vor, dass der Vorstand bei Verletzung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsmanns bezüglich der Geschäftsführung nur gegenüber der Gesellschaft haftet. Zudem legte der Gesetzgeber eine Einschränkung der Haftung fest, indem er die Vorstandsmitglieder von der Haftung befreite, wenn die ausgeführte gesetzeswidrige Handlung auf den Beschluss der Generalversammlung zurück zuführen war. Dies war damit begründet, dass zu dieser Zeit der Vorstand der Generalversammlung als oberstes Organ der Gesellschaft weisungsgebunden war. Jedoch wurde auch in Art. 241 Abs. 3 ADHGB i.V.m Art. 241 Abs.4 ADHGB geregelt, dass bei schwerwiegenden Verstößen des Vorstandes bei Befolgung der Beschlüsse
6
Die Anfänge der Managerhaftung Seite
der Generalversammlung ein Haftungsanspruch der Gläubiger gegen den Vorstand bestehe. Diese Haftungsregelung wurde schließlich 1897 auch in den § 241 HGB übernommen. Folglich fand hier die erste Verschärfung der Managerhaftung statt und führte zu einer Konkretisierung der Haftungstatbestände und des Verantwortlichkeitsrahmens des Vorstandes. Die Haftungsregelungen und die Pflichten für die Aufsichtsratsmitglieder ergaben sich aus dem Art. 226 ADHGB. Aufgabe des Aufsichtsrates war es demnach, die Pflichten der Vorstandsmitglieder zu präzisieren. Der Umfang der Verantwortlichkeiten und die einzelnen Haftungstatbestände ergaben sich aus Art.226 Nr. 1 bis 5 ADHGB. Für den Aufsichtsrat galt die gleiche Regelung bzgl. der Haftungsbefreiung bei gesetzeswidrigem Generalversammlungsbeschluss. 1
2.2 Das Aktienrecht
Das Aktienrecht des 19.Jahrhunderts war ein gering entwickeltes Organisationsrecht. Das Hauptaugenmerk wurde hier auf die Beziehung zwischen Staat und Gesellschaft gelegt. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und Dritter wurde erfasst, aber lockerer gehandhabt. Kennzeichnend war, dass das Gesetz nur einen Regelungsauftrag besaß; d.h. es legte keine konkreten inhaltlichen Vorgaben fest. 2 Erst Anfang des 20. Jahrhunderts wurden Versuche unternommen, das Gesetz zu konkretisieren. 1931 wurde ein Entwurf des Gesetzes über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften hervorgebracht, welcher allerdings im Sinne der ordentlichen Gesetzgebung nicht verabschiedet wurde. Nur die dringendsten Bedürfnisse traten durch die Notverordnung in Kraft. Erst durch Hans Frank (Akademie für Deutsches Recht) gelang es unter der nationalsozialistischen Führung die ersten Leitlinien des neuen Aktiengesetzes zu erarbeiten. 3 Im Jahre 1937 änderte sich die Rechtslage für den Vorstand grundlegend, da diesem die volle Verantwortlichkeit für die Geschäftsführung der Gesellschaft unterstellt wurde (§ 103 Abs.2 AktG 1937). Somit wurde auch die Haftung der
1 Vgl. Schilling (1973), S.161
2 Vgl. http://www.wu-wien.ac.at/privatrecht/start-projekt/aktienrecht_zusammenfassung.pdf Aufgerufen am 20.06.2008
3 Vgl. Kahn (2006), S.340.
7
Die Anfänge der Managerhaftung Seite
Arbeit zitieren:
J. Heumann, B. Gorenc, M. Serafin, 2008, Managerhaftung im Wandel, München, GRIN Verlag GmbH
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