INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
S. 1
2. DIE STELLUNG DER PARTEIEN IN DER
PARLAMENTARISCHEN DEMOKRATIE
S. 1
2.1. Die Minimaldefinition von „Partei“ 2
2.2. Die Bestimmung des Begriffs „Partei“ im
Grundgesetz und im Parteiengesetz 2
2.2.1. Der Artikel 21 im Grundgesetz 2
2.2.2. Das Parteiengesetz von 1967 3
2.2.2.1. Abgrenzung des Parteienbegriffs von Verbänden,
B ürgerinitiativen und anderen politischen Akteuren 3
2.2.2.2. Die konkreten Aufgaben der Parteien 3
2.2.2.2.1. Mediatisierung: Die Parteien als Transmissionsriemen 4
2.2.2.2.2. Elitenrekrutierung: Besetzung politischer Ämter 4
2.2.2.2.3. Legitimation: Konsensstiftung in der Öffentlichkeit 5
3. PARTEIENKOMMUNIKATION - DEFINITIONEN,
PROBLEME , TENDENZEN
S. 5
3.1. Parteibinnenkommunikation - Typologie
nach Elmar Wiesendahl 5
3.2. „Lose verkoppelte Anarchie“ - eine
Herausforderung für die interne
Kommunikation der Volksparteien 6
3.3. Externe Parteienkommunikation - Typologie
nach Elmar Wiesendahl 7
3.4. Parteien in der Modernisierungsfalle 7
I 1
1. EINLEITUNG
Parteien sind in modernen politischen Systemen allgegenwärtig, und ihre (plurale) Existenz gilt als Merkmal der Demokratie. Parteien kommen in der Demokratie ganz bestimmte gesellschaftliche Funktionen zu. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Öffentlichkeitsarbeit, welche diese Aufgaben und deren Umsetzung der Öffentlichkeit transparent machen soll. Jedoch unterzieht sich die PR der politischen Parteien einem starken Wandel. Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Ist-Zustand der Öffentlichkeitsarbeit der Parteien. Das Thema soll dabei differenziert betrachtet werden. Ausgehend von der Verortung der Parteien im Grund- und Parteiengesetz werden Probleme der internen und externen Kommunikation der Parteien benannt. Ferner benennt diese Arbeit die konkreten Funktionen der Parteien-PR, stellt die tatsächliche Erfüllung dieser Aufgaben in Frage und benennt alte und neue Formen und Modelle der Öffentlichkeitsarbeit. In Exkursen wird auf das neue Phänomen der „Spin Doc-tors“ und die Öffentlichkeitsarbeit der Freien Demokratischen Partei (F.D.P.) eingegangen. Drei Leitfragen dienen als Grundlage für die vorliegende Arbeit: Inwiefern können die Parteien einerseits Vorgänge in der sozialen und politischen Umwelt erklären und Lösungsvorschläge machen, wenn sie andererseits gleichzeitig Wahlen gewinnen müssen? Inwiefern sind die Parteien aufgrund struktureller Zwänge überhaupt zu professioneller interner und externer Kommunikation in der Lage? Und inwiefern müssen sie stärker der Medienlogik statt der Entscheidungslogik folgen?
2. DIE STELLUNG DER PARTEIEN IN DER PARLAMENTARISCHEN DEMOKRATIE
Das politische System der Bundesrepublik Deutschland basiert auf dem Prinzip einer repräsentativen, von politischen Parteien getragenen parlamentarischen Demokratie. Die leitenden Verfassungsprinzipien sind in den Artikeln 20 und 79 des Grundgesetzes festgelegt. Der Artikel 20 wird auch als „Verfassung in Kurzform“ bezeichnet, weil in ihm die Grundprinzipien der Demokratie (Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat) festgeschrieben sind. Der Artikel 1 des Grundgesetzes betont die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, der Artikel 28 überträgt die Grundsätze des Artikels 20 auf die Bundesländer und erwähnt zusätzlich das republikanische Prinzip, das eine Wiedereinführung der Monarchie ausschließt. Alle diese Prinzipien werden in Artikel 79, Absatz 3, „verewigt“, indem sie einer Änderung, selbst mit noch so großer Mehrheit, entzogen werden. Eine Änderung dieser Prinzipien wäre nur durch Revolution, Putsch oder sonstige Gewaltanwendung möglich. 1
1 vgl. Grundgesetz, Artikel 1, 20, 28, 79 1
Die parlamentarische Demokratie zeichnet sich durch eine Verschränkung der Gewalten aus. So sind Exekutive und Legislative personell eng miteinander verbunden. Die Regierung und der Regierungschef gehen aus dem Parlament hervor, sind ihm ver-antwortlich und können von ihm gestürzt werden. Dieses Recht des Parlaments entspricht dem Recht der Regierung, das Parlament aufzulösen. Die Gesetzesinitiativen gehen größtenteils von der Regierung aus. Von Interesse für die vorliegende Arbeit ist vor allem die starke Stellung der politischen Parteien. Im Parlament zeichnen sie sich durch eine strenge Fraktionsdisziplin aus. Kontrollinstanz der Regierung sind im wesentlichen die Oppositionsparteien. 2
2.1. DIE MINIMALDEFINITION VON „PARTEI“
In seinem allgemeinsten Begriffsverständnis meint Partei (lateinisch „pars“ = Teil, Abteilung) eine Gruppe gleichgesinnter Bürger, die gemeinsame politische Vorstellungen durchsetzen wollen. 3 Eine Partei ist durch Teilhaftigkeit gekennzeichnet, nämlich durch innere Verbundenheit und Zusammengehörigkeit einer Gruppe. Partei ergreifen heißt dann auch, sich für eine bestimmte Sache, für bestimmte Zwecke und Ziele einzusetzen. Wer Partei nimmt, bekennt sich zu einer bestimmten Gruppe und distanziert sich zugleich von einer anderen. 4 Diese Minimaldefinition von Parteien unterstellt als Voraussetzung für die Formierung und Existenz von Parteien einerseits, daß in einer (gruppenmäßig) differenzierten Gesellschaft Interessenverhältnisse vorhanden sind. Andererseits verweist diese Definition auf eine Dialektik von Teil und Ganzem. Demnach repräsentieren Parteien - wie der Name schon sagt - Teilinteressen und streben doch nach Totalität, indem sie ihr Partikularinteresse als allgemeines durchzusetzen versuchen. 5
2.2.1. DER ARTIKEL 21 IM GRUNDGESETZ
Artikel 21 liefert in bezug auf den Aufgaben- und Funktionskatalog von Parteien die allgemeinste Formulierung. Absatz 1 legt fest, daß Parteien bei der politischen Willlensbildung des Volkes mitwirken. Ihre Gründung ist frei, ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Weiterhin müssen Parteien über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft ablegen. Absatz 2 weist darauf hin, daß Parteien vom Bundesverfassungsgericht (und nicht von anderen Gerichten) in einem in spezifischer Weise vorgeschriebenen Ver-
2 vgl.Informationen zur politischen Bildung Nr. 165, S. 12 ff.
3 vgl. Schultze 1995, S. 503 4 vgl. Lösche 1994, S. 11
2
fahren als verfassungswidrig eingestuft werden können. Voraussetzung dafür ist, daß eine Partei aufgrund ihrer Ziele oder des Verhalten ihrer Anhänger darauf aus ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. 6
2.2.2. DAS PARTEIENGESETZ VON 1967
Der Begriff der Partei wird im Parteiengesetz von 1967 genauer eingegrenzt und definiert.
Nach § 2 des Parteiengesetzes sind Parteien Vereinigungen von Bürgern, die „(...) dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen.“ 7 Zwar werden im Parteiengesetz soziologische und politikwissenschaftliche Kriterien genannt, die eine Partei ausmachen, nämlich „Umfang und Festigkeit der Organisation“, „Zahl der Mitglieder“ 8 und die Notwendigkeit eines Programms 9 . Doch diese Merkmale treffen auch auf größere Verbände zu. Der Unterschied zwischen Parteien und Verbänden wird allein dadurch bestimmt, daß eine Partei in einem Zeitraum von sechs Jahren an einer Bundestags- oder Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilnehmen muß. 10 Damit werden auch so genannte „Rathausparteien“ ausgegrenzt. Diese werden nämlich juristisch nicht als Partei gerechnet, da sie nur an Kommunalwahlen teilnehmen.
2.2.2.2. DIE KONKRETEN AUFGABEN DER PARTEIEN
Im § 1 Absatz 2 des Parteiengesetzes findet sich eine längere Liste der Parteitätigkeiten. 11 Demnach wirken die Parteien an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere
• auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluß nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen,
• die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden,
5 vgl. Schultze 1995, S. 503
6 vgl. Grundgesetz, Artikel 21 7 Parteiengesetz von 1967, § 2 (1) 8 ebd. 9 ebd., § 1 (3) 10 ebd., § 2 (2) 11 ebd., § 1 (2) 3
• sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen,
• auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluß nehmen,
• die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozeß der staatlichen Willensbildung einführen und
• für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.
Für Lösche klingt dieser Katalog fast so, „als handelte es sich bei Parteien nicht um Organisationen, denen es primär um Macht geht, sondern um abstrakte, von konkreten und erkennbaren gesellschaftlichen und ökonomischen Interessen losgelöste Einrichtungen staatsbürgerlicher Erziehung.“ 12 Dies hängt mit den Umständen zusammen, unter denen das Parteiengesetz 1967 entstanden ist. In dem Aufgabenkatalog des Gesetzes klingt wohl das schlechte Gewissen der Parteien nach, weil sie sich zwischen 1959 und 1966 zu großzügig aus Steuerquellen - angeblich zum Zweck der politischen Bildung - bedient hatten. 13
Der abstrakte Aufgabenkatalog läßt sich nach Lösche vornehmlich in drei Hauptfunktionen zusammenfassen: 14
2.2.2.2.1. MEDIATISIERUNG: DIE PARTEIEN ALS TRANSMISSIONSRIEMEN
Parteien besitzen eine Vermittlungsfunktion zwischen Gesellschaft und Staat, sind zwischen diesen Polen ein in beide Richtungen laufender Transmissionsriemen. Parteien integrieren unterschiedliche Interessen in eine Gesamtvorstellung von Politik beziehungsweise in ein politisches Programm, für das sie um Zustimmung werben. Die Gesamtvorstellung wird dann in den Parlamenten, Regierungen oder Bürokratien vertreten. Getroffene Entscheidungen werden anschließend an die Basis, in die Gesellschaft zurückvermittelt. Dieser Prozess wird auch mit den Schlagwörtern Interessenartikulation, Programmfunktion und Partizipationsfunktion 15 beschrieben.
2.2.2.2.2. ELITENREKRUTIERUNG: BESETZUNG POLITISCHER ÄMTER
Parteien stellen zu Wahlen Kandidaten auf, die - je nach Tradition, innerparteilichen Statuten und Wahlgesetzen - in unterschiedlicher Weise nominiert werden. Sowohl innerhalb der Parteien wie durch die Wahlen selbst wird damit ein Teil der politischen Elite ausgewählt und rekrutiert.
12 Lösche 1994, S. 13
13 vgl. ebd., S. 14 14 vgl. ebd., S. 14 f.
4
Arbeit zitieren:
Christian Adler, 2000, Die Öffentlichkeitsarbeit der politischen Parteien, München, GRIN Verlag GmbH
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