2 NA
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis 3 NA
1. Einleitung 4
2. Eingliederung des EU-Parlaments in die EU 4
3. Die Geschichte des EU-Parlaments 5
4. Die Organe des EU-Parlaments 6
4.1. Das Präsidium 6
4.2. Konferenz der Präsidenten 7
4.3. Die Fraktionen 7
4.4. Generalsekretariat 8
4.5. Die Parlamentarischen Ausschüsse 8
4.5.1. Ständige Ausschüsse 8
4.5.2. Nichtständige Ausschüsse und Untersuchungsausschüsse 9
5. Die Kompetenzen des EU-Parlaments 9
5.1. Gesetzgebungsrechte 10
5.1.1. Das Mitentscheidungsverfahren 10
5.1.2. Das Verfahren der Konsultation 10
5.1.3. Das Verfahren der Zustimmung 11
5.1.4. Das Verfahren der Zusammenarbeit Kooperation 11
5.2. Haushaltsrechte 11
5.3. Kontrollrecht e 12
5.3.1. Kontrollrechte gegenüber der Europäischen Kommission 13
5.3.2. Kontrollrechte gegenüber dem Rat der Europäischen Union 13
5.3.3. Kontrollrechte gegenüber dem Europäischen Rat 14
5.3.4. Kontrollrechte gegenüber der Europäischen Zentralbank 14
5.4. Rechte in den Außenbeziehungen 14
6. Die Arbeitsweise des EU-Parlaments 15
7. Kritikpunkte am EU-Parlament und zukünftige Entwicklung 16
8. Fazit 17
Literaturverzeichnis 18
3
Abkürzungsverzeichnis
BSE Bovine Spongiforme Enzephalopathie
ca. circa
d.h. das heißt
EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
EU Europäische Union
EURATOM Europäische Atomgemeinschaft
EVP-ED Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und Europäi -
schen Demokraten
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EZB Europäische Zentralbank
f. folgende
ff. fortfolgende
Hrsg. Herausgeber
i.d.R. in der Regel
S. Seite
SPE Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas
u.a. unter anderem
vgl. vergleiche
z.B. zum Beispiel
z.Zt. zur Zeit
4
1. Einleitung
Die Europäische Union gewinnt immer stärker an Bedeutung. Zur Zeit umfasst die EU 15 Mit- gliedsstaaten mit mehr als 376 Millionen Menschen. Im Rahmen der Erweiterung der EU wird sie bereits 2004 voraussichtlich 25 Länder umfassen. Die Zahl der EU-Bürger wird auf ca. 451 Milli- onen ansteigen. 1 Jeder von uns ist täglich von Entscheidungen betroffen, die von den EU-Organen
gemeinschaftlich beschlossen wurden und in den EU-Mitgliedsstaaten rechtskräftig geworden sind. Das Eur opäische Parlament vertritt hierbei unsere Interessen als Bürger der EU. Trotzdem wissen viele EU-Bürger nicht, was das EU-Parlament überhaupt ist und welche Funktionen es erfüllt. Die vorliegende Seminararbeit soll diese Wissenslücke schließen. Nach der Eingliederung des EU- Parlaments in die EU wird ein kurzer Überblick über seine Geschichte gegeben. Im Folgenden werden die Organe des Parlaments beschrieben und seine verschiedenen Kompetenzen sowie seine Arbeitsweise erläutert. Zum Abschluss wird das EU-Parlament kritisch betrachtet und es werden mögliche zukünftige Entwicklungen aufgezeigt.
2. Eingliederung des EU-Parlaments in die EU
Die Europäische Union bestand ursprünglich aus drei Elementen:
Ø den drei Europäischen Gemeinschaften EWG, EGKS 2 und EURATOM Ø mit gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik Ø und Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres
Die politisch wichtigste Instanz ist der Europäische Rat, der sich aus den Staats- und Regierungs- chefs aller Mitgliedsstaaten und dem Präsidenten der Kommission zusammensetzt.
Die Europäische Union und die drei Europäischen Gemeinschaften haben fünf gemeinsame Orga- ne:
Ø Das Europäische Parlament
1
Vgl. Europäisches Parlament (Informationsbüro für Deutschland), Dr. Klaus Löffler: Europa 2002; Berlin 2002; S.4 ff.
2 Anmerkung: Der Vertrag über die Gründung der EGKS, der für eine Dauer von 50 Jahren geschlos- sen wurde, trat am 23. Juli 1952 in Kraft und endete folglich am 23. Juli 2002
5
Ø Der Rat der EU (Ministerrat)
Ø Die Europäische Kommission Ø Der Europäische Gerichtshof Ø Der Europäische Rechnungshof.
Ebenfalls zu den Institutionen der EU gehören die Europäische Zentralbank (EZB), die Europäi- sche Investitionsbank und diverse Ausschüsse, die die Organe beraten.
Das Europäische Parlament besteht aus z.Zt. 626 direkt gewählten Abgeordneten der verschiede- nen Mitgliedsstaaten der EU. Das EU-Parlament ist heute an der Gesetzgebung der EU entsche i- dend beteiligt. Durch seine Haushaltsbefugnisse und die demokratische Kontrolle, die es ausführt, ist es die Stimme der Bürger und Bürgerinnen der EU-Mitgliedsstaaten. Es ist außerdem wichtigs- ter Ansprechpartner für die Belange der Bürger und Bürgerinnen. 3
3. Die Geschichte des EU-Parlaments
Die EU basiert auf den drei europäischen Gemeinschaften EGKS, EWG und EURATOM. Im Pariser Gründungsvertrag der EGKS wurde eine Versammlung mit ausschließlich beratender Funktion vorgesehen, die aus 78 Abgeordneten der nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft bestand. 4 Nach Gründung der EWG und der EURATOM wurde die gemeinsame Versammlung der EGKS auf alle drei Gemeinschaften ausgedehnt. Diese nannte sich „Europäi- sche Parlamentarische Versammlung“, bestand aus 142 Mitgliedern und hielt ihre konstituierende Sitzung am 19. März 1958 in Straßburg ab. Seit März 1962 nennt sie sich „Europäisches Parla- ment“. Zu Beginn seiner Geschichte wurden die Mitglieder des EU-Parlaments von den jeweiligen einzelstaatlichen Parl amenten aus den eigenen Reihen ernannt. 5 Im Juli des Jahres 1979 wurde das EU-Parlament erstmals von allen Bürgern der Mitgliedsstaaten in allgemeiner Wahl gewählt. Es wurde von einer ernannten Volksvertretung zur demokratischen Vertretung der Bürger der Europä- ischen Union und deren Hauptrepräsentant unter den Gemeinschaftsorganen. 6 Anfangs waren die Rechte des Europäischen Parlaments noch sehr eingeschränkt, es hatte lediglich beratende Funkti-
3
Vgl. Europäisches Parlament (Informationsbüro für Deutschland), Dr. Klaus Löffler: Europa 2002; Berlin 2002; S.28 f.
4 Vgl. http://www.europarl.at/deutsch/europa/a_00.htm
5
Vgl.
http://www.europarl.eu.int/factsheets/1_3_1_de.htm
6
Vgl.
http://www.europarl.eu.int/institutions/parliament/index_de.htm
Arbeit zitieren:
Anja Deusen, 2002, Das Europäische Parlament, München, GRIN Verlag GmbH
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