Abstract
Die vorliegende Lizenziatsarbeit beschäftigt sich mit der Bedeutung des Sports im Straf- und Massnahmenvollzug. Zuerst wird untersucht, welche Bedeutung dem Sport im Strafvollzug aus der Sicht der deutschsprachigen Literatur theoretisch zukommt. Darauf aufbauend werden diese dem Sport in der Theorie zugesprochenen Funktionen mit dem praktischen Beispiel des Bewegungs- und Gesundheitsprogramms im Massnahmenzentrum St. Johannsen in Le Landeron in Zusammenhang gebracht und mithilfe einer quantitativen Befragung untersucht. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass dieses Programm auf jeden Fall einen positiven Beitrag zu leisten vermag. Erwähnenswert ist dabei vor allem sein gesundheitsförderlicher underhaltender Beitrag. Die meisten Teilnehmer sehen im Programm eine sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeit. Sie zeigen ein starkes Interesse an den wöchentlichen Kursen. Das Programm wird auf breiter Ebene geschätzt und unterstützt.
III
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis IV
Tabellenverzeichnis VII
1 Einleitung 1
1.1 Einführung und Relevanz der Thematik 1
1.2 Zweck und Ziel der Lizenziatsarbeit 2
1.3 Formulierung der Fragestellung 3
1.4 Klärung der zentralen Begriffe 5
1.4.1 Der Sport 5
1.4.2 Der Straf- und Massnahmenvollzug 6
1.4.3 Das Massnahmenzentrum St. Johannsen in Le Landeron 7
1.4.4 Das B G-Programm im Massnahmenzentrum St. Johannsen 9
1.5 Aufbau der Arbeit 10
2 Die aktuelle Situation des Sports im schweizerischen
Strafvollzug 11
2.1 Auftrag und Regelung des Strafvollzugs in der Schweiz, insbesondere
im Massnahmenzentrum St. Johannsen 11
2.2 Aktueller Forschungsstand und Bedeutung des Sports im
schweizerischen Strafvollzug 12
3 Die Bedeutung des Sports im Strafvollzug 15
3.1 Haftkompensatorische Bedeutung des Sports im Strafvollzug 15
3.1.1 Sport im Strafvollzug und sein Beitrag zur Kompensation des
Bewegungsmangels 16
3.1.2 Sport im Strafvollzug und sein Beitrag zur Kompensation des
Sexualtriebs 18
3.1.3 Sport im Strafvollzug und sein Beitrag zur Kompensation von
Aggressionen 19
3.1.4 Fazit zur haftkompensatorischen Bedeutung des Sports im
Strafvollzug 20
3.2 Sport im Strafvollzug und seine Bedeutung für die
Gesundheitsf örderung 20
3.2.1 Sport im Strafvollzug und sein Beitrag zur Förderung der
physischen Gesundheit 22
3.2.2 Sport im Strafvollzug und sein Beitrag zur Förderung der
psychischen Gesundheit. 24
3.2.3 Sport im Strafvollzug und sein Beitrag zur Förderung der sozialen
Gesundheit 27
3.2.3.1 Sport im Strafvollzug und sein Beitrag zur Förderung der
vollzugsinternen Kommunikation 27
3.2.3.2 Sport im Strafvollzug und sein Beitrag zur Loslösung von
der Insassensubkultur 28
IV
Inhaltsverzeichnis
3.2.4 Fazit zur gesundheitsfördernden Bedeutung des Sports im
Strafvollzug 29
3.3 Sport im Strafvollzug und seine Bedeutung für die Sozialisation 30
3.3.1 Kriminalität aus der Sicht der Sozialisationstheorien 31
3.3.1.1 Kriminalität und multifaktorieller Ansatz 32
3.3.1.2 Kriminalität und differentielle Assoziationen 33
3.3.1.3 Kriminalität und Subkultur 33
3.3.1.4 Konklusion 33
3.3.2 Der Beitrag des Sports zur Sozialisation im Allgemeinen 34
3.3.3 Der Beitrag des Sports zur Sozialisation im Strafvollzug 36
3.3.4 Fazit zur Bedeutung des Sports im Strafvollzug für die
Sozialisation 38
3.4 Sport im Strafvollzug und seine Bedeutung für die Resozialisierung 39
3.4.1 Der Beitrag des Sports im Strafvollzug zur Resozialisierung 40
3.4.2 Kritische Äusserungen zum Beitrag des Sports zur
Resozialisierung im Strafvollzug 42
3.4.3 Sport im Strafvollzug und sein Beitrag zur Vermittlung von
freizeitspezifischen Handlungskompetenzen 44
3.4.4 Fazit zur Bedeutung des Sports im Strafvollzug für die
Resozialisierung 46
4 Hypothesenbildung und -begründung 47
5 Methode 51
5.1 Datenerhebung 52
5.1.1 Gütekriterien 52
5.1.1.1 Objektivität: 52
5.1.1.1.1 Durchführungsobjektivität 52
5.1.1.1.2 Auswertungsobjektivität 53
5.1.1.2 Reliabilität 53
5.1.1.2.1 Paralleltest-Reliabilität 53
5.1.1.2.2 Retest-Reliabilität 53
5.1.1.2.3 Testhalbierungs-Reliabilität 54
5.1.1.2.4 Interne Konsistenz 54
5.1.1.3 Validität 55
5.1.2 Beschreibung der Zielpopulation 55
5.1.3 Beschreibung und Aufbau des Fragebogens. 55
5.1.4 Ausschöpfungsquote der Datenerhebung 57
5.2 Operationalisierung der Fragen und statistische Hypothesen 58
5.2.1 Operationalisierung regelmässiger Sportaktivität (Teil 1) 58
5.2.2 Operationalisierung der kurz- und mittelfristigen Beiträge des
Sports im Straf- und Massnahmenvollzug 59
5.2.2.1 Kurzfristige Beiträge des B G-Programms (Teil 2) 60
5.2.2.2 Mittelfristige Beiträge des B G-Programms (Teil 3) 61
5.2.3 Operationalisierung der Auswirkungen auf das Freizeitverhalten
(Teil 4) 61
V
Inhaltsverzeichnis
5.2.4 Operationalisierung der persönlichen Einstellung der Teilnehmer
gegen über dem B G-Programm und seinem obligatorischen
Charakter (Teil 5) 62
5.2.5 Statistische Hypothesen 62
6 Datenauswertung und Ergebnisse 65
6.1 Statistische Auswertung und Ergebnisbeschreibung 65
6.1.1 Regelmässige Sportaktivität vor der Inhaftierung - Frage 1 (Teil
1) 65
6.1.2 Die kurzfristigen Beiträge des B G-Programms - Fragen 4 bis 9
(Teil 2) 66
6.1.3 Die mittelfristigen Beiträge des B G-Programms - Fragen 12 bis
15 (Teil 3) 73
6.1.4 Das Freizeitverhalten - Fragen 16 bis 19 (Teil 4) 78
6.1.4.1 Sportvereinszugehörigkeit vor und nach der Inhaftierung 82
6.1.5 Das Obligatorium des B G-Programms - Fragen 20 bis 22 (Teil
5) 84
6.1.5.1 Fragen zum Obligatorium und deren Zusammenhänge 87
6.1.6 Zusatzfragen - (Fragen 3, 10,11 und 23) 88
6.2 Hypothesenüberprüfung 90
6.2.1 Überprüfung der Hypothese 2.1 90
6.2.1.1 Indexberechnung der Bewertung der kurzfristigen
Beitr äge des B G-Programms aus Teilnehmersicht 91
6.2.2 Überprüfung der Hypothese 2.1.1 91
6.2.2.1 Indexberechnung der Bewertung der kurzfristigen
Beitr äge des B G-Programms aus der Sicht der
Teilnehmer bezüglich Sporterfahrenen (ja) und
Sportunerfahrenen (nein) 92
6.2.3 Überprüfung der Hypothese 2.2 93
6.2.3.1 Indexberechnung der Bewertung der mittelfristigen
Beitr äge des B G-Programms aus der Sicht der
Teilnehmer 93
6.2.4 Überprüfung der Hypothese 2.2.1 94
6.2.4.1 Indexberechnung der Bewertung der mittelfristigen
Beitr äge des B G-Programms aus der Sicht der
Teilnehmer bezüglich Sporterfahrenen (ja) und
Sportunerfahrenen (nein) 94
7 Diskussion und Schlussbetrachtung 96
Literaturliste 103
Anhang 107
Dank 113
VI
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Deskriptive Statistik für die regelmässige Sportaktivität vor der
Inhaftierung 65
Tabelle 2: Deskriptive Statistik für die kurzfristigen Beiträge im Rahmen des
B G-Programms 67
Tabelle 3: Deskriptive Statistik für die Frage 4 67
Tabelle 4: Deskriptive Statistik für die Frage 5 68
Tabelle 5: Deskriptive Statistik für die Frage 6 69
Tabelle 6: Deskriptive Statistik für die Frage 7 70
Tabelle 7: Deskriptive Statistik für die Frage 8 71
Tabelle 8: Deskriptive Statistik für die Frage 9 72
Tabelle 9: Deskriptive Statistik für die mittelfristigen Beiträge im Rahmen des
B G-Programms 73
Tabelle 10: Deskriptive Statistik für die Frage 12 74
Tabelle 11: Deskriptive Statistik für die Frage 13 75
Tabelle 12: Deskriptive Statistik für die Frage 14 76
Tabelle 13: Deskriptive Statistik für die Frage 15 77
Tabelle 14: Deskriptive Statistik für das Freizeitverhalten 78
Tabelle 15: Deskriptive Statistik für die Frage 16 78
Tabelle 16: Deskriptive Statistik für die Frage 17 79
Tabelle 17: Deskriptive Statistik für die Frage 18 80
Tabelle 18: Deskriptive Statistik für Frage 19 81
Tabelle 19: Deskriptive Statistik für die Frage 2 82
Tabelle 20: Deskriptive Statistik für die Frage 2 in Zusammenhang mit der
Frage 19 (betrifft 27 Probanden) 83
Tabelle 21: Deskriptive Statistik für die Frage 20 85
Tabelle 22: Deskriptive Statistik für die Frage 21 85
Tabelle 23: Deskriptive Statistik für die Frage 22 86
Tabelle 24:Deskriptive Statistik für die Fragen zum Obligatorium (20, 21 und 22)
87
Tabelle 25: Deskriptive Statistik für die Frage 3 88
Tabelle 26: Deskriptive Statistik für die Frage 10 89
Tabelle 27: Deskriptive Statistik für die Frage 11 89
Tabelle 28: Deskriptive Statistik für die Frage 23 90
Tabelle 29. Deskriptive Statistik für die Indexberechnung der kurzfristigen
Beitr äge 91
VII
Inhaltsverzeichnis
Tabelle 30. Deskriptive Statistik für die Indexberechnung der kurzfristigen
Beitr äge bezüglich Sporterfahrung 92
Tabelle 31. T-Test für den Mittelwertvergleich der kurzfristigen Beiträge
bez üglich Sporterfahrung 92
Tabelle 32. Deskriptive Statistik für die Indexberechnung der mittelfristigen
Beitr äge 93
Tabelle 33. Deskriptive Statistik für die Indexberechnung der mittelfristigen
Beitr äge bezüglich Sporterfahrung 94
Tabelle 34. T-Test für den Mittelwertvergleich der mittelfristigen Beiträge
bez üglich Sporterfahrung 95
VIII
Einleitung
1 Einleitung
Im Rahmen der Einleitung werde ich in einem ersten Schritt in die Thematik der Lizenziatsarbeit einführen sowie ihre thematische Relevanz darstellen. In einem zweiten Schritt werden der Zweck und das Ziel der Arbeit erläutert sowie die Fragestellung formuliert. Danach sollen die zentralen Begriffe der Fragestellung erklärt und der Aufbau der Arbeit präsentiert werden.
1.1 Einführung und Relevanz der Thematik
Die Zeiten, als Folter und Körperstrafe in der Schweiz legal praktiziert wurden, sind vorbei. Die Humanisierung des Strafvollzugs macht hierzulande gegenwärtig stetige Fortschritte. Der Sport im Strafvollzug kann einen Beitrag zur Humanisierung des Vollzugs leisten (Thüler und Lehmann 1998:26).
Humanisierung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es aufgrund der Konsequenzen des Eingeschlossenseins, welche sich in Form von Bewegungsmangel, psychischen (z. B. Unzufriedenheit), physischen (z. B. Rückenschmerzen) und sozialen Folgen (z. B. Verlust persönlicher Kontakte) äussern, dienlich ist, Bewegung und Sport im Straf- und Massnahmenvollzug zu verankern. Ein weiterer Aspekt liegt darin, dass sportliche Aktivitäten viel dazu beitragen können, Abwechslung und Ablenkung in den Vollzugsalltag zu bringen und somit die Haft erträglicher zu machen. Im Straf- und Massnahmenvollzug wird das Thema Sport gegenwärtig immer wichtiger. Diese Tendenz lässt sich seit Beginn der Neunzigerjahre auch in der Schweiz beobachten. Hierzulande verfolgt der Gesetzgeber als oberstes Ziel des Strafvollzugs eine langfristige, erfolgreiche Wiedereingliederung der Insassen in die Gesellschaft. Erfolgreich ist die Wiedereingliederung dann, wenn ehemalige Insassen nicht mehr rückfällig werden. Aus diesem Standpunkt lassen sich alle Bemühungen zur Humanisierung des Straf- und Massnahmenvollzugs 1 , was primär die aktive Gestaltung der Freizeit und die Gesundheitsförderung 2 betrifft, direkt ableiten (Thüler und Lehmann 1998:27).
1 Was unter den Begriffen Straf- und Massnahmenvollzug genau zu verstehen ist, wird im Kapitel
1.4.2 erläutert.
2 Auf diesen Begriff wird im Kapitel 3.2 detailliert eingegangen.
1
Einleitung
Die Bedeutung des Sports im Strafvollzug wird aus der Sicht der deutschsprachigen Fachliteratur 3 in seinem Beitrag zur Haftkompensation, Gesundheitsförderung, Sozialisation und Resozialisierung gesehen. Damit dieser dem Strafvollzugssport zugesprochene Beitrag in der Praxis überhaupt geleistet werden kann, sind zielgerichtete Sportprogramme sowie die Aufrechterhaltung von klaren Strukturen bei den Sportangeboten wichtig. Ein solches zielgerichtetes Sportprogramm findet man beispielsweise im Massnahmenzentrum St. Johannsen 4 und in seinem eigens konzipierten Bewegungs- und Gesundheitsprogramm 5 .
1.2 Zweck und Ziel der Lizenziatsarbeit
Diese Lizenziatsarbeit verfolgt das Ziel, die Bedeutung des Sports im Strafvollzug theoretisch und an einem praktischen Beispiel darzustellen. In einem ersten Arbeitsschritt wird der Frage nachgegangen, welche theoretische Bedeutung dem Sport im Strafvollzug aus der Sicht der deutschsprachigen Fachliteratur zugeschrieben werden kann (3. Kapitel), wobei die wichtigsten theoretischen Beiträge zum Sport im Rahmen des Strafvollzugs übersichtlich dargestellt werden. Auf der Grundlage dieser Beiträge baut der anschliessende zweite Arbeitsschritt, die quantitative Untersuchung eines Sportprogramms im schweizerischen Straf- und Massnahmenvollzug, auf. Die zuvor erläuterten theoretischen Aussagen sollen, im Rahmen der Untersuchung des B&G-Programms im MStJ, in Bezug zur Praxis gesetzt werden. Ziel und Zweck dieser Lizenziatsarbeit bestehen zusammengefasst darin, die für das Thema repräsentativen Theorien mit der Praxis in Beziehung zu setzen und damit die Bedeutung des Sports im Rahmen des Strafvollzugs von beiden Perspektiven aus zu betrachten. Es geht darum, anhand der Untersuchung des B&G-Programms Daten zu sammeln, auszuwerten sowie den Beteiligten und Interessierten zur Verfügung zu stellen und damit einen informativen Beitrag zur Thematik und zur aktuellen Situation des Sports im schweizerischen Strafvollzug zu leisten.
3 Warum ich mich hier auf die deutschsprachige Literatur beschränke, wird im Kapitel 1.3 begründet.
4 Das Massnahmenzentrum St. Johannsen wird in dieser Arbeit mit MStJ abgekürzt.
5 Das Bewegungs- und Gesundheitsprogramm wird in dieser Arbeit mit B&G-Programm abgekürzt.
2
Einleitung
1.3 Formulierung der Fragestellung
Als ich begann, mich mit der Thematik des Sports im Rahmen des Strafvollzugs aus-einanderzusetzen und nach geeigneter Literatur zu suchen, stiess ich auf diverse Probleme.
Da der gesamte Strafvollzug von der Gesetzgebung und der Kultur des jeweiligen Landes abhängig ist, kann man beobachten, dass dem Sport im Rahmen des Strafvollzugs völlig unterschiedliche Rollen zugeschrieben werden. Es besteht beispielsweise ein Unterschied darin, ob der Sport im Strafvollzug als Ziel die Gesundheitsförderung (z. B. in der Schweiz) oder ausschliesslich die Ruhigstellung sowie die Beschäftigung der Insassen anstrebt (z. B. im amerikanischen Strafvollzug). Die Gesetzgebung wird von der Politik des jeweiligen Landes geprägt. Gegenwärtig unterscheidet sich der Vollzugsauftrag in Deutschland, Österreich und der Schweiz 6 beispielsweise grundlegend von der amerikanischen Auffassung 7 . Der Hauptzweck des amerikanischen Strafvollzugs liegt nämlich nur noch in der Strafe selber, konkret im Wegsperren von straffällig gewordenen Personen. Es geht primär darum, solche Menschen, aus dem Verkehr zu ziehen. Einen der Hauptgründe dafür wird im zunehmenden Privatisierungsprozess der Gefängnisse gefunden, was dazu führt, dass die Gewinnmaximierung dieser Betriebe auf Kosten der Resozialisierung 8 geht. Es werden dringend Insassen benötigt, um das Geschäft am Laufen zu halten (Raeithel 2001:1).
Im Gegensatz dazu wird in der Schweiz, wie in Deutschland und Österreich, als oberstes Ziel des Strafvollzugs eine langfristig erfolgreiche Wiedereingliederung der Insassen in die Gesellschaft einhergehend mit einer Förderung der Humanisierung des Strafvollzugs genannt. Diese unterschiedlichen Vorstellungen in Bezug auf Ziel und Zweck des Strafvollzugs wirken sich nicht nur auf den gesamten Strafvollzug
6 Diese drei Länder werden in der vorliegenden Lizenziatsarbeit unter dem Begriff „deutschsprachiger
Raum“ zusammengefasst.
7 Das liegt vor allem daran, dass sich der amerikanische Strafvollzug in einem Stadium befindet, in
dem die Institutionen binnen einer Generation dermassen inhuman und brutal geworden sind, dass
der gesamte Strafvollzugsprozess nicht mehr den Zweck einer Resozialisierung verfolgt, er gibt nicht
einmal mehr vor, diesem Zweck nachkommen zu wollen (Raeithel 2001:1).
8 Eine angemessene Verwendung des Resozialisierungsbegriffs ist sehr problematisch. Genauere Er-
klärungen hierzu werden im Kapitel 3.4 folgen.
Der zentrale Aspekt dieses Begriffes besteht im Ziel, den Insassen wieder in die Gesellschaft integrie-ren zu wollen. Resozialisierung wird in dieser Arbeit, aufgrund der dargelegten Problematik im Kapitel
3.4, unter dem zentralen Aspekt der „Wiedereingliederung in die Gesellschaft“ betrachtet.
3
Einleitung
aus, indem die Bedeutung des Sports im Strafvollzug je nach Betrachtung unterschiedlich gewichtet und bewertet wird (Thüler und Lehmann 1998:26), sondern betrifft beispielsweise auch die unterschiedliche Wahrnehmung der Menschenrechte gegenüber den Insassen (Jung 2007:322).
Das Motto des schweizerischen Vollzugsauftrags lautet „Behandlung statt Verwahrung“ und stellt in diesem Sinne das Gegenteil der amerikanischen Devise dar. Für die Realisierung dieses Ziels werden hierzulande im Strafvollzug berufliche Ausbildungen, Sozialtherapien sowie auch Sport angeboten (Albrecht in Kutsch und Wiswede 1981:235).
Wie sehr sich die kulturelle Tradition auf den Strafvollzug auswirkt, zeigt sich beispielsweise in China, wo die Vorstellungen zum Strafvollzug eng mit der sozialistischen Ideologie gekoppelt sind. Auch die gesellschaftstypischen Ausprägungen hinsichtlich der Insassenstruktur können je nach Kultur variieren. In Australien z. B. macht man sich Gedanken über die Überrepräsentanz der Aborigines und in Europa kann man einen starken Ausländeranteil beobachten (Jung 2007:322-323). Aufgrund der oben genannten Voraussetzungen und der Menge weltweiter Literatur zur Bedeutung des Sports im Strafvollzug, habe ich die Entscheidung gefällt, mich für die vorliegende Fragestellung auf die theoretischen Literaturbeiträge des deutschsprachigen Raumes zu beschränken. Die Methoden des Strafvollzugs in Deutsch-land, Österreich und der Schweiz lassen sich sehr gut miteinander vergleichen. In allen drei Ländern wird eine erfolgreiche Wiedereingliederung als höchstes Ziel des Strafvollzugs angesehen. Auch die davon abhängige Bedeutung des Sports im Strafvollzug ist vergleichbar.
Ein zusätzlicher Grund, der diese Entscheidung stützt, liegt darin, dass zum Beispiel die der englischsprachigen Fachliteratur zugrunde liegende Realität für die Untersuchung des praktischen Beispiels eines Sportprogramms im schweizerischen Strafvollzug (dem B&G-Programm im MStJ), zwar interessant, jedoch nicht relevant ist. Die konkrete Fragestellung dieser Lizenziatsarbeit kann in zwei zusammenhängende Teilfragen, die den theoretischen Rahmen der Arbeit und den darauf aufbauenden methodischen Arbeitsteil betreffen, untergliedert werden. Aufgrund der im ersten Teil untersuchten Theorien habe ich ein Instrumentarium in Form eines Fragebogens entwickelt, um damit herauszufinden, welche dem Sport im Strafvollzug theoretisch
4
Einleitung
zugeschrieben Vorzüge im Rahmen der Untersuchung des B&G-Programms im MStJ nach der Bewertung seiner Teilnehmer tatsächlich nachgewiesen werden können. Die beiden Fragen lauten wie folgt:
1. „Welche theoretische Bedeutung wird dem Sport in Bezug auf seine Funktion im Strafvollzug aus der Sicht der deutschsprachigen Fachliteratur zugeschrieben?“
2. „Kann die dem Sport im Rahmen des Strafvollzugs theoretisch zugeschriebene Bedeutung anhand einer quantitativen Untersuchung des B&G-Programms (Teilnehmerbefragung) im MStJ in der Praxis bestätigt werden?“
1.4 Klärung der zentralen Begriffe
In diesem Kapitel werden die zentralen Begriffe, die zum Verständnis der beiden zu-vor dargestellten Teilfragen notwendig sind, dargelegt und erläutert.
1.4.1 Der Sport
Beim Vergleich unterschiedlicher Definitionsansätze in der Fachliteratur zum Begriff Sport wird gemäss Knoll ersichtlich, dass folgende vier Grundaussagen allen Definitionsversuchen gemeinsam sind:
„Im Sport geht es um körperliche Bewegungen mit dem Ziel der Überwindung von durch Personen oder Sachen (Natur) gesetzte Widerstände, wobei die dazu aufgestellten Regeln auf sozialer Übereinkunft beruhen und ausserhalb des Sports folgenlos sind.
Sport ist durch einen spielerischen Grundzug bestimmt, wodurch er zum be-vorzugten Feld der Verwirklichung besonderer Tugenden wird (z. B. Fair Play; Bewältigung von Sieg und Niederlage).
Sport ist durch Leistung und Wettkampf bestimmt, wodurch er eine eigene kulturelle Bedeutung gewinnt.
Sport ist in eigene, von anderen Handlungsfeldern unterschiedene Organisati-onsformen eingebunden, die seine Eigenständigkeit gesellschaftlich sichern“ (Knoll 1997:18).
5
Einleitung
Eine präzise Abgrenzung des Begriffs Sport und seiner vielschichtigen Bedeutung scheint aus meiner Sicht sehr schwierig zu sein. Sicherlich geht es im Sport um körperliche Bewegung. Man findet diese aber nicht nur im Sport. Die körperliche Bewegung stellt nämlich ein existentielles Phänomen dar, das uns in allen möglichen Alltagssituationen begleitet und nicht nur im Sport zu finden ist (Haag 1981:33). Das Sportverständnis unterliegt zudem einem stetigen historischen Wandel (Knoll 1997:18).
1.4.2 Der Straf- und Massnahmenvollzug
„Der Strafvollzug ist eine mit dem Instrument des Strafrechts verknüpfte Intervention des Staates zur Gewährleistung der sozialen Kontrolle. Das Strafrecht legt fest, unter welchen Voraussetzungen der Staat, der seinen Bürgerinnen und Bürgern vorab Schutz, Sicherheit und Wohlfahrt gewährleisten soll, seine Garantenfunktion auch mit dem Mittel des Strafens wahrnehmen soll“ (Baechtold 2005:3). Nach Päckert wird unter dem Begriff des Strafvollzugs die Vollziehung aller denkbaren Strafen verstanden. Strafvollzug bedeutet demnach die Verwirklichung oder Durchführung von Strafe. Strafvollzug in der Bedeutung der Vollziehung der freiheitsentziehenden Kriminalsanktion hat sich laut Päckert in der Literatur weitgehend durchgesetzt und wird in dieser Lizenziatsarbeit im selben Sinne verwendet (Päckert 1981:22-23).
Der Massnahmenvollzug beinhaltet Sanktionen, die der Richter zusätzlich zu einer Strafe anordnet. Er stellt demnach eine spezifische Form des Strafvollzugs dar 9 . Eine Einweisung in den Massnahmenvollzug hat den Zweck, spezielle Ursachen delinquenten Verhaltens nach Möglichkeit zu beseitigen. Das schweizerische Strafgesetzbuch hat hierzu schriftlich geregelt, was unter speziellen Ursachen delinquenten Verhaltens zu verstehen ist. Gemäss den Artikeln 42 bis 44 des Strafgesetzbuches versteht man darunter die Verwahrung von Gewohnheitsdelinquenten (Art. 42 StGB), die Behandlung von psychisch gestörten (Art. 43 StGB) und suchtkranken (Art. 44 StGB) Straftätern. Alle diese speziellen Ursachen delinquenten Verhaltens verstehen sich im Bezug auf Gerichtsurteile (Urteilsbezogene Einweisungsgründe) (MStJ 2004:3).
9 Deshalb verwende ich in meiner Lizenziatsarbeit hauptsächlich den Überbegriff Strafvollzug.
6
Einleitung
Eine Massnahme darf nur angeordnet werden, wenn eine Strafe allein nicht genügt, die Gefahr weiterer Straftaten zu verhindern und wenn zusätzlich ein Behandlungsbedürfnis besteht (bessernde Massnahme) oder die öffentliche Sicherheit dies erfordert (sichernde Massnahme) (Baechtold 2005:251).
Im MStJ geht es konkret darum, dem Insassen zu helfen, ein eigenverantwortliches Leben in einer Gemeinschaft unter Achtung des Rechts der andern zu führen. Ausserdem soll der Vollzug die Einsicht des Insassen in die Folgen seiner Tat für das oder die Opfer, für die menschliche Gemeinschaft und für sich selbst wecken. Zugleich dient der Vollzug dem Schutz und der Sicherheit der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten des Eingewiesenen (MStJ 2004:3).
1.4.3 Das Massnahmenzentrum St. Johannsen in Le Landeron
Das MStJ ist ein spezialisiertes Zentrum für den Vollzug strafrechtlicher Massnahmen an Männern und wird als halboffene Anstalt 10 in Le Landeron geführt. Die Anstalt bietet maximal 80 Plätze und dient neben dem Massnahmenvollzug auch der „Fürsorgerischen Freiheitsentziehung“ nach Art. 397a ZGB. Dieses Gesetz beinhaltet gemäss ZGB/OR, dass eine mündige oder entmündigte Person wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunksucht, anderen Suchterkrankungen oder schwerer Verwahrlosung in einer geeigneten Anstalt untergebracht oder zurückbehalten wird, wenn ihr die nötige persönliche Fürsorge nicht anders erwiesen werden kann (ZGB/OR 1999:155).
Im Massnahmenzentrum St. Johannsen wird gemäss MStJ (2004) nach folgenden Grundsätzen gearbeitet:
Schaffung eines sozialpädagogischen und therapeutischen Behandlungs- und Betreuungsklimas 11 .
Förderung eines differenzierten Gruppenvollzugs, wobei es konkret darum geht, dass der Insasse lernen soll, Techniken im zwischenmenschlichen Umgang zu entwickeln, sich zum Wohle der Gruppe zu verhalten, sich aber auch
10 Konzipiert nach dem Grundsatz des weitgehenden Verzichts auf technische Sicherheitsvorkehrun-
gen (MStJ 2004:3).
11 Zum Beispiel durch Familien und Paartherapie, körperorientierte Psychotherapie und Entspan-
nungsverfahren.
7
Einleitung
abgrenzen zu können und sich selber als selbstverantwortliche Persönlichkeit zu begreifen.
Förderung des individuellen Vollzugs zur beruflichen und sozialen Integration der Insassen 12 (MStJ 2004:9-10).
Mit der konsequenten Anwendung dieser Grundsätze werden laut MStJ (2004) folgende Ziele verfolgt:
Förderung und Erhöhung des Selbstwertgefühls der Insassen, wegen oft existierender Frustrationen, die dazu führen können, dass Betroffene zu anderen Kompensationsmöglichkeiten greifen.
Auffangen von Insassen mit „reduzierten intellektuellen und praktischen Fähigkeiten“ und Heranführen an ein „normales“ Leistungsniveau. Abbau der Defizite im Berufs- und Bildungsbereich, Steigerung der Startchancen.
Steigerung des Durchhalte- und Leistungsvermögens (MStJ 2004:11-12). Das MStJ ist wegen der dorfähnlichen Strukturen gut überblickbar (jeder kennt jeden). Dadurch wird das Untertauchen der Insassen in die Anonymität verhindert. Diese Art des Vollzugs hat den Zweck, die Insassen in jedem Bereich, ob Ausbildungsplatz, Wohngruppe, Freizeit oder Therapie, individuell zu fördern und zu fordern. Der allgemeine Massnahmenvollzug beinhaltet einerseits Therapie, vor allem psychotherapeutische Behandlung, und andererseits intensivste Betreuung. Die Realität im MStJ sieht jedoch so aus, dass die Massnahmen (auch im Sinne des StGB) nicht primär auf die Heilung oder das Wiedererreichen eines möglichst optimalen Wohlbefindens (im Sinne der WHO-Definition von Gesundheit aus dem Jahre 1946 13 ) ausgerichtet werden können. Es geht in erster Linie darum, eine spezielle Prävention, also das Verhindern eines spezifischen Rückfalls im strafrechtlichen Sinne, zu gewährleisten (MStJ 2004:7).
12 Es gibt eine zentrumsinterne Schule sowie zahlreiche modern eingerichtete Arbeits- und Ausbil-
dungsplätze für Kurzlehrgänge, Anlehren, Lehren und weitere Arbeitstätigkeiten.
13 WHO ist die Abkürzung für die Weltgesundheitsorganisation. Genauere Informationen dazu werden
im Kapitel 3.2 gegeben.
8
Einleitung
1.4.4 Das B&G-Programm im Massnahmenzentrum St. Johannsen
Damit das Ziel dieser speziellen Prävention im MStJ erreicht werden kann, müssen unbedingt gesundheitsrelevante Lebensbedingungen geschaffen werden. Deshalb hat Reto Bitterli 14 im Rahmen seiner Verantwortung der Organisation, Koordination und Überwachung des gesamten Freizeitbereichs 15 im Jahre 2001 ein Programm für Bewegung und Gesundheit entwickelt, das B&G-Programm 16 (MStJ 2004:4-7). Ausgangslage für die Entstehung dieses Programms waren einerseits sinkende Teilnehmerzahlen bei den Sport- und Freizeitaktivitäten und andererseits steigende Zahlen der von den Insassen in Anspruch genommenen Physiotherapiesitzungen. Dies liess gemäss MStJ (2004) den Schluss zu, dass einem Grossteil der Eingewiesenen ein gesundes Mass an Bewegung sowie das Gefühl für den eigenen Körper zu fehlen scheint. Das Programm hat den Anspruch, die vorhandene Lücke zwischen freiwilligem Sport und dem restlichen Therapieangebot des MStJ zu schliessen, und soll dazu beitragen, die Gesundheitsförderung bei jedem Einzelnen im Massnahmenzentrum zu optimieren (Intervention). Darum ist das Programm obligatorisch und findet während einer Dreiviertelstunde pro Woche unter professioneller und kompetenter Leitung statt. Um möglichst ruhig und effizient arbeiten zu können, wurde die gesamte Klientel des MStJ in sieben Teilnehmergruppen eingeteilt (MStJ 2004:9-10). Das Hauptziel des B&G-Programms besteht laut Bitterli im Bestreben, in St. Johannsen eine gesündere und damit zufriedenere und leistungsfähigere Klientel heranzubilden. Aktive Gesundheitsförderung im Sinne des B&G-Programms beinhaltet eine Verbesserung der allgemeinen Lebensqualität und Körperwahrnehmung, das Ver-
14 RetoBitterli ist diplomierter Sportlehrer ESSM (Eidgenössische Sportschule Magglingen) und Leiter
der Abteilung Freizeit und Sport im MStJ. Diese Aufgabe beinhaltet generell die selbständige Leitung
und Koordination der Freizeitaktivitäten in den Sparten Weiterbildung, Sport und Kultur inner- und
ausserhalb der Institution. Hierzu gehört das Führen der Eintrittsgespräche mit Neueingewiesenen,
wobei es vor allem darum geht, die bisherigen Freizeitaktivitäten des Insassen zu erfassen, das re-
gelmässige Abklären und Abwägen der Bedürfnisse der Insassen, das Erarbeiten von bedürfniskon-
formen Programmen, das Anbieten von standardisierten Aktivitäten sowie von Zusatzaktivitäten als
auch das Sicherstellen eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Sparten Weiterbildung,
Sport und Kultur.
Reto Bitterli hat mich bei meiner Arbeit tatkräftig unterstützt, mich mit Informationen und Ratschlägen
versorgt, sowie auch die Rahmenbedingungen der Untersuchung, beispielsweise hinsichtlich der Fra-
gebogengestaltung, gesetzt. Oberste Priorität kommt aus seiner Sicht dem Datenschutz zu, weshalb
in dieser Untersuchung keine demografischen Daten erhoben werden konnten. Genaue Erläuterungen
dazu folgen im Kapitel 5.
15 Betrifft die Blöcke Bildung, Sport, Kultur und Werken.
16 Das B&G-Programm beinhaltet diverse Übungen wie Stretching, Entspannungsübungen, Rücken-
schule, Swiss-Balls (Gymnastikbälle) sowie das Training mit dem Thera-Band (dehnbares Gummi-
band für ein effizientes und gesundes Ganzkörpertraining).
9
Einleitung
meiden von Standschäden am Bewegungsapparat durch dessen Mobilisation, eine Verbesserung des physischen und psychischen Wohlbefindens und das Vermitteln von aktivem Freizeitverhalten. Das operative Ziel des B&G-Programms besteht schliesslich darin, dem MStJ den Weg zum bewegten Zentrum zu ebnen sowie die Klientel mit einem höheren Informationsstand in Sachen Körperwahrnehmung und Gesundheitsförderung auszustatten (Bitterli 2001-2005:7).
1.5 Aufbau der Arbeit
Nach der Einleitung folgt im zweiten Kapitel eine Darstellung der aktuellen Situation des Sports im schweizerischen Strafvollzug. Hierbei geht es darum, in einem ersten Schritt zu klären, wie der Auftrag des Strafvollzugs durch die schweizerische Gesetzgebung geregelt und wie er konkret im MStJ verwirklicht wird. Anschliessend werden der aktuelle Forschungsstand zur Bedeutung des Sports im schweizerischen Strafvollzug und die Ausgangslage dargestellt.
Im dritten Kapitel wird der theoretische Rahmen dieser Lizenziatsarbeit erarbeitet, indem der Frage nachgegangen wird, welche theoretische Bedeutung dem Sport im Rahmen des Strafvollzugs aus der Sicht der deutschsprachigen Fachliteratur zukommt. Diese Darstellung dient der Beantwortung der ersten Teilfrage. Die im dritten Kapitel erarbeitete theoretische Übersicht über die Bedeutung des Sports im Strafvollzug bildet die Grundlage für die quantitative Untersuchung zur Be-antwortung der zweiten Teilfrage. Das vierte Kapitel beinhaltet die Hypothesenbildung und -begründung, und im fünften Kapitel folgt der Methodenteil, wobei zuerst die Rahmenbedingungen formuliert und dargestellt werden. Anschliessend folgen im sechsten Kapitel die Datenauswertung sowie die Interpretation und Darstellung sämtlicher Ergebnisse.
Die wichtigsten Gedanken und Erkenntnisse werden im siebten Kapitel nochmals zusammenfassend erläutert, wobei die beiden Teilfragen dieser Lizenziatsarbeit auf-einander bezogen und abschliessend beantwortet werden 17 (Kapitel 8). Im Anhang findet sich ein persönlicher Erfahrungsbericht, der die Bedeutung des Sports im Strafvollzug aus der persönlichen Sicht eines Insassen der Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf schildert.
17 Vgl. Kapitel 1.3.
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Die aktuelle Situation des Sports im schweizerischen Strafvollzug
2 Die aktuelle Situation des Sports im schweizerischen Strafvollzug
Bevor der theoretische Rahmen dieser Lizenziatsarbeit erarbeitet wird, ist es im Zusammenhang mit der darauf aufbauenden quantitativen Untersuchung des B&G-Programms im MStJ wichtig, die Rahmenbedingungen und die aktuelle Situation des Sports im schweizerischen Strafvollzug darzulegen.
Im zweiten Kapitel wird dargestellt, wie der Strafvollzugsauftrag in der Schweiz, insbesondere im MStJ geregelt ist. Anschliessend werden der Forschungsstand sowie die Ausgangslage des Sports im schweizerischen Strafvollzug beschrieben.
2.1 Auftrag und Regelung des Strafvollzugs in der Schweiz, insbesondere im Massnahmenzentrum St. Johannsen
Strafrechtliche Rechtsfolgen und deren Vollzug bedürfen einer rechtlichen Grundlage (Art.5 Abs.1 BV). Das schweizerische Strafrecht ist Bundesrecht. Es beruht auf dem Strafgesetzbuch (StGB) und der Nebengesetzgebung. Das Prozessrecht sowie die Durchführung des Vollzugs sind föderalistisch-kantonal geregelt (Thüler und Lehmann 1998:20), was dazu führt, dass sich das Bundesrecht und das kantonale Recht ergänzen müssen. Einen zusätzlichen Pfeiler der massgeblichen Rechtsgrundlage bilden völkerrechtliche Verpflichtungen (Baechtold 2005:55). Der Bund regelt den Vollzug von Strafen und strafrechtlichen Massnahmen, die Durchführung bleibt jedoch den Kantonen überlassen (Stratenwerth und Bernoulli 1983:3).
Höchste Priorität bei der Durchführung hat der effektive Vollzug der Freiheitsstrafe und der Massnahmen, damit dadurch künftige Straftaten nach Möglichkeit verhindert werden. Gemeint sind damit einerseits Straftaten während des Vollzugs, beispielsweise gegen Mitinsassen und Mitarbeitende, andererseits Straftaten nach der Entlassung (Amt für Freiheitsentzug und Betreuung des Kantons Bern 1998:36). Der Vollzugsauftrag, z. B. des MStJ, beschränkt sich jedoch nicht auf den Vollzug der Strafe an sich, sondern beinhaltet - wie schon erwähnt - auch sozialisierende und resozialisierende Massnahmen. Er wird folgendermassen beschrieben:
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Die aktuelle Situation des Sports im schweizerischen Strafvollzug
„Der Vollzug der Strafen und Massnahmen soll dem Eingewiesenen helfen, sich zu einem eigenverantwortlichen Leben in der Gemeinschaft, unter Achtung des Rechts des andern, zu finden. Ausserdem soll er die Einsicht des Eingewiesenen in die Folgen seiner Tat für sich selbst, das Opfer und die menschliche Gemeinschaft wecken. Zugleich dient der Vollzug dem Schutz und der Sicherheit der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten“ (MStJ Informationsbroschüre 2004:3).
2.2 Aktueller Forschungsstand und Bedeutung des Sports im schweizerischen Strafvollzug
Die Bedeutung, die dem Sport im schweizerischen Strafvollzug der Gegenwart zugeschrieben wird, kann mit „Sport findet statt“ umschrieben werden. Die für eine sinnvolle Konzeption und Durchführung von Sport im Straf- und Massnahmenvollzug notwendigen gesetzlichen Grundlagen fehlen weitgehend (Thüler und Lehmann 1998:30).
Fehlende gesetzliche Richtlinien bedeuten jedoch keine Barriere für die Durchführung von Bewegungs- und Sportangeboten. Dieser Freiraum lässt höchstens viele, wenn auch unverbindliche Interpretationsmöglichkeiten für deren Realisierung zu (Thüler und Lehmann 1998:83).
Nach aktuellem Forschungsstand bieten praktisch alle Strafvollzugsanstalten Bewegungs- und Sportmöglichkeiten in irgendeiner Form an. Es mangelt jedoch an konsequent umgesetzten und strukturierten Sportangeboten mit genau formulierten Zielen. Dieser Befund resultiert aus einer Studie der Eidgenössischen Sportschule Magglingen (ESSM), die in verschiedenen Strafvollzugsanstalten in der Zeit vom Herbst 1996 bis zum Frühling 1998 Untersuchungen durchgeführt hat. Den wichtigsten Beitrag leistet diese Studie mit einer einmaligen, analytischen Bestandesaufnahme zur gegenwärtigen Einschätzung des Stellenwerts von Sport im schweizerischen Strafvollzug (Thüler und Lehmann 1998:11).
Das Ziel des ESSM-Projekts bestand darin, einen Beitrag zur konzeptionellen und qualitativen Verbesserung des Sports im Strafvollzug zu leisten (Thüler und Lehmann 1998:15).
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Die aktuelle Situation des Sports im schweizerischen Strafvollzug
Diese Studie führte Sportprojekte 18 in sechs Anstalten unterschiedlicher Vollzugsrichtungen durch. Methodisch wurde so vorgegangen, dass in einem ersten Schritt Pro-jektvorarbeiten wie Literaturstudium und Bedürfnisabklärungen durchgeführt wurden. Daraus entstanden thesenartige Aussagen bezüglich des Sports im Straf- und Massnahmenvollzug. Danach wurde eine Projektbeschreibung erstellt und die genauen Ziele formuliert. In der operativen Phase wurden die 16 Sportprojekte in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Anstaltsverantwortlichen geplant und durchgeführt. Im Anschluss daran wurden diese Projekte ausgewertet und Quervergleiche angestellt. Aufgrund dieser Ergebnisse konnten die aus der Fachliteratur generierten Ausgangsthesen überprüft und gegebenenfalls relativiert werden. Während der operativen Phase wurden Erhebungen in verschiedenen Anstalten aller Landesteile durchgeführt, wofür ein einheitliches, auf dem bisherigen Erkenntnisstand beruhendes Befragungsinstrument angewendet wurde. Nach der operativen Phase wurde die Gesamtauswertung vorgenommen (Thüler und Lehmann 1998:16).
Die aus der Untersuchung resultierenden konzeptionellen und operativen Erkenntnisse haben gezeigt, dass das Sportangebot in der Praxis je nach Anstalt stark variiert. Nicht zuletzt ist es abhängig vom jeweils zugrunde liegenden Konzept, von den zur Verfügung stehenden Anlagen und Geräten sowie vom Interesse und sportfachlichen Können der Mitarbeiter (Thüler und Lehmann 1998:11). Vielerorts fehlt es an konsequent umgesetzten Sportkonzepten, und allgemein herrscht grosse Unklarheit über die Methoden, wie mit Sport konkrete Ziele erreicht werden können 19 . Oft wird die Frage nach Bewegung und Sport gänzlich auf die Existenz von Sportanlagen und -geräten reduziert. Daraus kann gemäss Thüler und Lehmann ein effektiver Bedarf an konzeptionellen, methodisch-didaktischen und praktischen Informationen für die Durchführung von Sport im Freiheitsentzug abgeleitet werden (Thüler und Lehmann 1998:11).
Die Autoren gewannen aus dem ESSM-Projekt ausserdem die Erkenntnis, dass geregelte Bewegungs- und Sportangebote ohne grössere Komplikationen durchführbar sind und als Bereicherung des Anstaltslebens angesehen werden. Gut geführte und
18 Je nach Anstalt gab es unterschiedliche Sportprojekte, die in der Arbeit von Thüler und Lehmann
nachzulesen sind. Im MStJ wurde während der Studie das „Kanu Trekking“ untersucht. Das ist ein
Outdoor-Training mit einem erlebnispädagogischen Konzept zur Förderung der Persönlichkeitsent-
wicklung, des Gruppenverhaltens und des Durchhaltewillens (Thüler und Lehmann 1998:68).
19 Oft wird dies mit fehlenden Stellenprozenten oder mangelnden Sportanlagen begründet.
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Die aktuelle Situation des Sports im schweizerischen Strafvollzug
strukturierte Angebote werden von den meisten Teilnehmern dankbar angenommen, geschätzt und gerne besucht, wobei vor allem das Anstreben von gesundheitswirksamen Zielen auf grosses Interesse stösst (Thüler und Lehmann 1998:11-12). Aus dem gesetzlich formulierten Vollzugsauftrag, nämlich der Förderung der langfristigen Wiedereingliederung, lassen sich diese Bestrebungen nach sinnvoller Freizeitgestaltung und Gesundheitsförderung direkt ableiten. Darüber hinaus bestätigen alle Erhebungen im Rahmen des Sports im Strafvollzug, dass die Bedürfnisse und Neigungen der Insassen am ehesten im Sportbereich anzusiedeln sind. Ein Grossteil gibt an, vor dem Strafvollzugsantritt sportlich aktiv oder Mitglied eines Sportvereins gewesen zu sein. Der Wunsch, wieder sportlich aktiv zu werden, ist weit verbreitet und basiert auf dem Wissen um die positiven Beiträge des Sports zum Wohlbefinden und zur Gesundheit (Thüler und Lehmann 1998:27).
Die wichtigsten Resultate zusammenfassend betont die Studie von Thüler und Lehmann die Wichtigkeit einer ganzheitlichen Verankerung des Bewegungs- und Sportgedankens in den anstaltsinternen Abläufen. Der Sport im Strafvollzug sollte zielgerichtet betrieben werden, damit anstaltsinterne Ziele und die Aufrechterhaltung von klaren Strukturen bei den Sportangeboten gewährleistet werden können. Ausserdem sollten negative Begleiterscheinungen wie Aggressionen, Störungen und Sportverletzungen und dadurch bedingte Komplikationen wie beispielsweise Arbeitsausfälle möglichst vermieden werden (Thüler und Lehmann 1998:12).
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Die Bedeutung des Sports im Strafvollzug
3 Die Bedeutung des Sports im Strafvollzug
Das dritte Kapitel bildet den theoretischen Rahmen dieser Lizenziatsarbeit und versucht die erste Teilfrage zu beantworten, welche nach der theoretischen Bedeutung des Sports in Bezug auf seine Funktion im Strafvollzug aus der Sicht der deutschsprachigen Fachliteratur fragt.
Die Literatur die sich im deutschsprachigen Raum mit dieser Thematik ausführlich auseinandersetzt, vertritt die zentrale Aussage, dass dem Sport im Strafvollzug weit mehr Bedeutung beigemessen werden muss, als ein reiner Zeitvertreib zu sein. Allgemein wird die Bedeutung des Sports im Strafvollzug hoch eingeschätzt, allein schon wegen seiner objektiv nachweisbaren medizinischen Relevanz. Eine erste wichtige Bedeutung des Sports im Strafvollzug wird in seinem haftkompensatorischen Beitrag gesehen.
3.1 Haftkompensatorische Bedeutung des Sports im Strafvollzug
Autoren wie beispielsweise Muster und Zielinski (2006), Bill (2002), Uhlig (1987) oder Kofler (1976) betonen das gravierende Problem des Bewegungsmangels während des Strafvollzugs. Bewegungsmangel führt ihrer Meinung nach zu negativen Formen der Anpassung und Lebensbewältigung, die in hohem Masse gesundheitsschädigend sein können. Deshalb liegt aus ihrer Sicht eine wichtige erste Bedeutung des Sports im Strafvollzug in seinem Beitrag zur Kompensation des Bewegungsmangels. Genaue Erörterungen hierzu folgen in Kapitel 3.1.1.
Der Sport im Strafvollzug kann aber nicht nur einen bedeutenden Beitrag zur Kompensation des Bewegungsmangels und den daraus entstehenden negativen Formen der Anpassung leisten. Autoren wie zum Beispiel Uhlig (1987), Kofler (1976) und Meinberg (1986) sehen eine weitere, denkbare Bedeutung des Sports im Strafvollzug in seinem Beitrag zur Kompensation des Sexualtriebs, auf den im Kapitel 3.1.2 eingegangen wird.
Eine weitere mögliche Bedeutung des Sports im Strafvollzug wird zudem von Kofler (1976) angesprochen. Er zieht die Möglichkeit in Betracht, dass der Strafvollzugs-sport zur Kompensation von Aggressionen beiträgt. Ob und inwiefern diesem Gedanken zugestimmt werden kann, soll in Kapitel 3.1.3 dargestellt werden.
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3.1.1 Sport im Strafvollzug und sein Beitrag zur Kompensation des Bewegungsmangels
Bevor ich auf den Sport im Strafvollzug und seinen Beitrag zur Kompensation des Bewegungsmangels eingehen kann, ist es in einem ersten Schritt notwendig zu definieren, was genau unter dem Begriff Bewegungsmangel verstanden wird. Binnewies und Thieme definieren Bewegungsmangel als denjenigen Zustand einer muskulären Beanspruchung, welcher chronisch unterhalb der Reizschwelle liegt. Die Überschreitung dieser Reizschwelle ist jedoch notwendig, damit die funktionellen Kapazitäten erhalten oder vergrössert werden können (Binnewies und Thieme 1986:315).
Der Zustand des Bewegungsmangels führt auf Dauer zu einer Unterforderung der Körpersysteme. Daraus resultiert im weiteren Prozess eine negative Anpassung, die dazu führt, dass nicht nur die Muskeln, sondern auch andere Organe und Körpersysteme wie beispielsweise Herz, Lunge und Blutgefässe degenerieren. Bewegungsmangel wird dadurch zu einem Risikofaktor für die Gesundheit. Bluthochdruck, erhöhte Blutzuckerwerte, Störungen des Fettstoffwechsels oder Übergewicht sind die Folgen, die ein solcher Prozess nach sich zieht. Ausserdem kann es zu Formen der Degeneration des Skelettsystems (Haltungsschäden am Bewegungsapparat 20 ) oder auch zu verschiedenen Herz-Kreislauf-Erkrankungen kommen (Brehm, Janke, Sygusch und Wagner 2006:11).
Muster und Zielinski betrachten den Strafvollzug als eine Extremsituation des Sichnicht-Bewegens. Diese Situation bringt eine starke Gefährdung der Gesundheit mit sich, weil dadurch die funktionellen Kapazitäten kaum erhalten, geschweige denn vergrössert werden können (Muster und Zielinski 2006:8).
Hinzu kommt, dass die Zwangssituation des Strafvollzugs direkt limitierend auf den natürlichen Bewegungsdrang wirkt. Dieser Drang, der ein reales Körperbedürfnis darstellt, wird über längere Zeit hinweg gehemmt oder unterdrückt, was wiederum in-
20 DieseHaltungsschäden führten auch im MStJ dazu, dass Personen chronische Rückenleiden ent-
wickelt haben, was sich daran zeigte, dass die Physiotherapiekonsultationen merklich anstiegen. Die
Fachliteratur ist sich absolut einig, dass sich Haltungsschäden mit Physiotherapie allein nicht wirksam
bekämpfen lassen, solange man nicht die Ursache berücksichtigt, die auch in einer z. B. durch Bewe-gungsmangel ausgelösten muskulären Schwäche liegen kann (Plessner, Bock und Grupe 1967:335).
Reto Bitterli hat dieses Problem richtig erkannt und setzt unter anderem wegen der zunehmenden
Physiotherapiebesuche der Insassen des MStJ hier mit seinem B&G-Programm an.
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Arbeit zitieren:
Kuonen Jerome, 2008, Die Bedeutung des Sports im Straf- und Massnahmenvollzug, München, GRIN Verlag GmbH
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