Inhaltsverzeichnis
Seite
Inhaltsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis V
1) Einleitung 1
2) Theoretische Grundlagen 3
2.1) Staatsorganisationsprinzipien im Vergleich 3
2.2) Merkmale des innerstaatlichen Föderalismus 13
2.3) Begründungen für den innerstaatlichen Föderalismus 17
2.4) Ausprägung des innerstaatlichen Föderalismus 22
2.5) Vor- und Nachteile von föderativen Systemen 28
2.5.1) Vorteile 28
2.5.2) Nachteile 31
3) Analyse und Vergleich von föderativen Systemen in Deutschland und in Russland 34
3.1) Das Bundesstaatsprinzip im Grundgesetz 35
3.2) Der innerstaatliche Föderalismus in der neueren russischen Geschichte 37
3.2.1) Der sowjetische innerstaatliche Föderalismus in der RSFSR 37
3.2.2) Der innerstaatliche Föderalismus unter Jelzin 39
3.2.3) Putins Föderalreformen 47
3.3) Begründungen für den innerstaatlichen Föderalismus in der BRD und in
der RF 49
3.4) Kompetenzverteilung 50
3.5) Bundesrat und Föderationsrat im Gesetzgebungsprozess 53
3.6) Finanzordnung 57
3.7) Der kooperative Föderalismus und Politikverflechtung in der BRD 58
3.8) Charakteristika des asymmetrischen Föderalismus in der RF 60
3.9) Grafische Positionierung von beiden föderativen Systemen 62
II
4) Zusammenfassung 64
Literaturverzeichnis 67
III
Abkürzungsverzeichnis
BRD ……………………………... Bundesrepublik Deutschland
RF ……………………………….. Russische Föderation
RSFSR …………………………... Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik UdSSR …………………………... Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
IV
Abbildungsverzeichnis
Seite
Abbildung 1: Ziele und Ausprägungen des Föderalismus ………………………… 12
Abbildung 2: Asymmetrischer Föderalismus und Regionalismus ………………... 24
Abbildung 3: Bundesrepublik Deutschland ………………………………………... 35
Abbildung 4: Russische Föderation ………………………………………………… 40
Abbildung 5: Einheitlichkeit bzw. Uneinheitlichkeit in der BRD und in der RF ... 63
Abbildung 6: Politische und wirtschaftliche Zentralisierung bzw. politische und
1) Einleitung
Von den weltweit knapp 200 Staaten sind 24 föderativ aufgebaut. Die föderativen Systeme unterscheiden sich in ihrem internen institutionellen Aufbau sowie in ihrer politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammensetzung. „Föderativ aufgebaute Staaten können aus gerade einmal zwei oder mehr als achtzig territorialen Einheiten bestehen. Einige föderativ aufgebaute Staaten sind stark zentralisiert und konzentrieren Zuständigkeiten bei der Zentralregierung, während andere dezentralerer sind und die Gliedstaaten über weit reichende Autonomie und Ermessensspielräume verfügen. In einigen gibt es zwischen der Zentralregierung und den regionalen Regierungen eine klare Aufteilung der Befugnisse, wohingegen die Befugnisse in anderen föderativen Systemen in weiteren Gebieten überlappen. […] Einige föderativ aufgebaute Staaten sind stabil und harmonisch, anderer hingegen instabil und geteilt. […] Jeder föderativ aufgebauter Staat ist das einzigartige Produkt von Entscheidungen führender Politiker sowie umfassender historischer Beweggründe. Manchmal wurde der innerstaatliche Föderalismus gewählt, um früher getrennte Länder in einem Staat zu vereinen oder um einen ehemaligen Zentralstaat umzustrukturieren, oder es war das Ergebnis beider Prozesse gemeinsam.“ 1 Der innerstaatliche Föderalismus ist nicht immer das Beste, und es gibt auch keine beste Version von föderativen Systemen. Die föderativen Systeme eignen sich offenbar besonders für Demokratien mit einer großen Bevölkerung oder einem großen Staatsgebiet sowie für Länder mit regional konzentrierten, unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen. Im laufe der Zeit sollte sich ein Großteil der Bevölkerung eines föderativ aufgebauten Staates mit dem ganzen Land identifizieren können.
Es gibt keine einfache Formel für den Entwurf oder das Verständnis von föderativen Systemen. Der Vergleich verschiedener föderativ aufgebauter Staaten kann jedoch zum Verständnis dazu beitragen, wie sich verschiedene föderale Regelungen in bestimmten Zusammenhängen auswirken würden. Ähnliche Einrichtungen können sich in verschiedenen politischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Zusammenhängen recht unterschiedlich auswirken. Ähnlich gelagerte Regelungen haben unter Umständen ganz unterschiedliche Effekte, abhängig davon, ob sie in einer homogenen oder einen heterogenen Gesellschaft zur Anwendung kommen.
In dieser Arbeit werden die föderativen Systemen in Deutschland und in Russland ausführlich dargestellt, analysiert und miteinander verglichen.
1 Vgl. Anderson (2008), S. 15 ff.
1
Der innerstaatliche Föderalismus ist traditionell in der Bundesrepublik Deutschland als die bestmögliche Lösung angesehen worden, um die Entwicklung des Staates voranzutreiben. Mit der Unterteilung staatlicher Einheiten in Bundesländer hat der innerstaatliche Föderalismus seine Besonderheit gefunden.
Der Zusammenbruch der Sowjetunion war gleichzeitig die Geburtsstunde der Russischen Föderation. Die Russische Föderation unterscheidet sich von der Mehrzahl von föderativen Systemen erstens durch die hohe Zahl der Regionen, die auf föderaler Ebene repräsentiert sind, und zweitens durch die sehr starken Unterschiede zwischen den regionalen politischen Systemen und ihren sozioökonomischen Bedingungen.
Diese Arbeit ist folgendermaßen gegliedert: Im Kapitel 2 werden Organisationsprinzipien des Staates, zu denen auch der innerstaatliche Föderalismus gehört, dargestellt. Darauf aufbauend wird ein Überblick über die für die meisten föderativ aufgebauten Staaten zutreffende Merkmale gegeben. Danach werden die Begründungen für den innerstaatlichen Föderalismus sowie seine Ausprägungen zusammengefasst und ausführlich analysiert. Im Anschluss daran erfolgt eine Auflistung von typischen Vor- und Nachteilen von föderativen Systemen. Im Kapitel 3 werden die föderativen Systeme in Deutschland und in Russland ausführlich analysiert und miteinander verglichen. Im Einzelnen wird dabei jeweils auf die Verfassungsrechtliche Grundlagen, Rechtfertigungsgründe, Kompetenzverteilungen zwischen dem übergeordneten Staat und den Gliedstaaten, die Zweiten Kammern, Finanzordnungen und die Ausprägungen von föderativen Systemen in Deutschland und in Russland eingegangen. Zusätzlich wird ein grundlegender geschichtlicher Überblick über die wichtigsten Entwicklungen des innerstaatlichen Föderalismus in Russland gegeben, um die Strukturprinzipien des russischen innerstaatlichen Föderalismus besser zu verstehen. Im Kapitel 4 werden abschließend die wichtigsten Ergebnisse noch einmal zusammengefasst.
2
2) Theoretische Grundlagen
Um mehr Klarheit und bessere Übersicht zu schaffen werden in diesem Kapitel zunächst alle Staatsorganisationsprinzipien dargestellt. Darauf aufbauend werden für die meisten föderativ aufgebauten Staaten zutreffende Eigenschaften zusammengefasst. Danach werden die Begründungen für den innerstaatlichen Föderalismus sowie seine Ausprägungen unter die Lupe genommen. Im Anschluss daran erfolgt eine Auflistung von Vor- und Nachteilen von föderativen Systemen.
2.1) Staatsorganisationsprinzipien im Vergleich
Den in der Realität existierenden nationalen Staaten liegen gewisse Organisationsprinzipien zugrunde. Das Staatsorganisationsprinzip ist neben der Regierungsform und des politischen Regimes des Staates eine Komponente der Staatsform. Unter territorialen Gesichtspunkten der Staatsaufbau wird der Staat in verschiedenen territorialen Einheiten aufgeteilt. Das Staatsorganisationsprinzip stellt ein System von Beziehungen zwischen dem Staat als Ganzes und seinen territorialen Einheiten dar. Der Charakter solcher Beziehungen ist sowohl von der Rechtsstellung des Gesamtstaates als auch von der Rechtsstellung jeder territorialen Einheit dieses Staates abhängig. Nach der Definition ist das Staatsorganisationsprinzip somit die nationale und administrativ-territoriale Staatsstruktur, die den Charakter der Beziehungen zwischen der Zentralregierung des Staates und den Regierungsorganen von territorialen Einheiten dieses Staates sowie den Regierungsorganen von territorialen Einheiten untereinander festlegt. 2 Genauer gesagt bestimmt das Staatsorganisationsprinzip die Aufteilung der Staatsgewalt und staatlicher Souveränität zwischen dem Zentrum und den Regionen. Infolgedessen wird das Staatsorganisationsprinzip als einer der Faktoren für das Ausmaß der Dezentralisierung bzw. der Zentralisierung der Macht in einem Staat betrachtet. Definitionsgemäß bedeutet die staatliche Dezentralisierung die Übertragung von Aufgaben von der zentralen Regierungsgewalt auf souveräne Verwaltungsträger bzw. die staatliche Zentralisierung die Kontrolle von der Zentralregierung über die Regierungsorgane von territorialen Einheiten. 3
Die Staatsorganisationsprinzipien können grob in zwei Hauptkriterien geteilt werden: die innerstaatliche Betrachtungsweise und die zwischenstaatliche Betrachtungsweise. Zu den
2 Vgl. Kosov (2005), S. 35.
3 Vgl. Sturm/Zimmermann-Steinhart (2005), S. 156 f.
3
innerstaatlichen Staatsorganisationsprinzipien gehören Unitarismus und der innerstaatliche Föderalismus. Für die Schilderung vom zwischenstaatlichen Organisationsprinzip des Staates wird der Bergriff „Konföderation“ verwendet. Die Konföderation wird nicht als innerstaatliches Organisationsprinzip des Staates angesehen, da sie in der politischen Terminologie als auf Dauer angelegter Zusammenschluss von mehreren souveränen Staaten bezeichnet wird. 4
Die meisten Staaten der Welt haben ein zentralistisches Gewaltsystem, wobei möglichst einheitlicher, hierarchisch organisierter Staatsaufbau mit klarer Befehlsgebung von oben nach unten angestrebt wird. Die staatliche Gewalt ist auf einige zentrale Institutionen beschränkt. Es gibt keine regionalen Untergliederungen mit politischer Selbstständigkeit. Diese Zusammenfassung der Zuständigkeiten bei Zentralbehörden in einem Staat wird mit dem Begriff „Unitarismus“ (von lateinisch unitas: Einheit) bezeichnet. 5 Beim Unitarismus wird der Einheitsstaat mit einheitlicher Legislative, Exekutive und Judikative nur in regionale Verwaltungsbezirke, die als Provinzen, Regionen, Departements oder Kommunen bezeichnet werden, nicht aber in Eigenstaatlichkeit besitzende Gliedstaaten aufgeteilt. 6 Bezüglich ihrer Rechtsstellung in dem Einheitsstaat sind die regionalen Verwaltungsbezirke gleichgestellt. Beim Unitarismus besitz nur der Staat als Ganzes die Eigenstaatlichkeit. Diese Tatsache wird in der einheitlichen Verfassung des Staates festgelegt. Eine oder mehrere Autonomien können in einem Unitarstaat gebildet werden, wenn auf dessen Territorium ethnische Minderheiten leben. Jedoch wird die Selbstständigkeit dieser Autonomien durch die Zentralregierung bestimmt. Die Zentralregierung eines unitarischen Staates besitzt zusätzlich die Kompetenzen, der Gesamtstaat in den zwischenstaatlichen Beziehungen zu repräsentieren und über die Organisation von einheitlichen Streitkräften zu entscheiden. 7 Die Durchführung der Zentralisierungs- bzw. Dezentralisierungspolitik seitens der Zentralregierung führt dazu, dass man zwischen dem zentralisierten Einheitsstaat und dem dezentralisierten Einheitsstaat differenzieren kann. Die Unterschiede in dem Ausmaß an Kontrolle der Zentralregierung über die Regierungsorgane von territorialen Einheiten bestimmen, ob ein Staat als zentralisierter Einheitsstaat oder als dezentralisierter Einheitsstaat angesehen wird. 8 In einem zentralisierten Einheitsstaat ist die gesamte öffentliche Staatsgewalt in den zentralen Staatsorganen konzentriert. Die einheitlichen Problemlösungen
4 Vgl. Abdulatipov (2004), S. 65.
5 Vgl. Münch (2008), S. 6.
6 Vgl. wissen.de, Geschichte, Unitarismus und Einheitsstaat, in: http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/
ressorts/geschichte/index,page=1263152.html, zugegriffen am 28.12.08.
7 Vgl. Abdulatipov (2004), S. 65.
8 Vgl. Hakimov (2004), S. 10 f.
4
werden meistens von den Zentralbehörden gegenüber den Regierungsorganen von territorialen Einheiten formuliert und auch durchgesetzt. Genauer gesagt müssen die nachgeordneten Behörden Vorgaben vollziehen, ohne dabei über einen nennenswerten eigenen Entscheidungsspielraum zu verfügen. In einem dezentralisierten Einheitsstaat sind dagegen den zum Teil eigenständigen Selbstverwaltungskörperschaften die nachrangigen Staatsaufgaben übertragen. Die Selbstverwaltungskörperschaften verfügen jeweils auch über einen eigenen autonomen Entscheidungsbereich. Bei der Ausübung von staatlichen Aufgaben unterstehen jedoch diese Selbstverwaltungskörperschaften der Aufsicht der Zentralbehörden. Die regionalen Verwaltungsbezirke haben keine eigenen Rechte, die den Unitarstaat hindern diese Kompetenzen jederzeit wieder zu entziehen. 9
„Als weiteres Staatsorganisationsprinzip umschreibt der Begriff „Föderalismus“ (von lateinisch foedus: Bündnis) einen Staatsaufbau, in dem sich mehrere Subjekte mit dem Staat als Ganzes die Erfüllung staatlicher Aufgaben teilen und dabei gegenseitig durch bestimmte Mit- oder Einwirkungsmöglichkeiten beeinflussen. Wesentliches Charakteristikum eines nach solchen Kriterien aufgebauten Staates ist, dass nicht nur Verwaltungskompetenzen regionalisiert werden, sondern die Subjekte Träger eigener, vom Staat als Ganzes nicht abgeleiteter politischer Gestaltungsmöglichkeiten sind.“ 10
In der Literatur wird der Begriff „Bundesstaat“ 11 als die staatsrechtliche Konkretisierung des innerstaatlichen Föderalismus verwendet. 12 Während der innerstaatliche Föderalismus ein Staatsorganisationsprinzip beschreibt, bezeichnet der Bundesstaat die staatliche Gliederung als solche. Genauer gesagt handelt es sich in föderativen Systemen um ein gegliedertes Gemeinwesen, in dem grundsätzlich gleichberechtigte und eigenständige Subjekte zu einer übergreifenden und übergeordneten politischen Gesamtheit im Rahmen einer gemeinsamen Verfassung zusammengeschlossen sind, wobei die weitgehend autonomen Subjekte eigene Verfassung haben können. Eigene Verfassungen der Subjekte dürfen jedoch nicht im Widerspruch zur gemeinsamen Verfassung stehen. Einerseits sind sowohl die Gliedstaaten als auch der übergeordnete Staat beim innerstaatlichen Föderalismus eigenständig, andererseits sind sie jedoch eng miteinander verbunden. Nur der Staat als Ganzes besitzt die völkerrechtliche Souveränität. Die Subjekte geben ihre staatliche Souveränität auf, behalten aber ihre Staatlichkeit als Gebietskörperschaft. Der Staatscharakter von dem übergeordneten Staat sowie den Gliedstaaten bleibt dabei unberührt. Somit werden in dem Bundesstaat nicht
9 Vgl. Laufer/Münch (1998), S. 17 ff.
10 Bohr (1992), S. 1.
11 Die Bezeichnungen „Bundesstaat“, „ der innerstaatliche Föderalismus“, „föderativ aufgebauter Staat“ und
„föderatives System“ werden nachfolgend synonym verwendet.
12 Vgl. Weber (1980), S. 28.
5
nur die individuellen Besonderheiten einzelner Gliedstaaten bewahrt, sondern auch deren partielle Selbstständigkeit. Diese Selbstständigkeit der Subjekte wird einzig durch die gemeinsamen, bundesstaatlichen Verfassungsgrundsätze beschränkt. 13 In einem föderativ aufgebauten Staat üben die gesamtstaatlichen Zentralorgane eine unmittelbare Staatsgewalt gegenüber den Bürgern der Gliedstaaten aus. Beim innerstaatlichen Föderalismus gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht. Auch wenn die Gesetzte der verschiedenen Gliedstaaten nicht gleich sind, die bundesstaatliche Ordnung also Ungleichheit legitimiert, binden jedoch die gemeinsamen, bundesstaatlichen Verfassungsgrundsätze der übergeordnete Staat wie die Gliedstaaten gleichermaßen und bilden damit auf Vereinheitlichung abzielendes Moment. Allgemein lässt sich sagen, dass bei aller Vielfalt in einem föderativ aufgebauten Staat auch immer ein gewisses Maß an Einheitlichkeit gegeben ist. Da die Subjekte ihre völkerrechtliche Souveränität durch den Zusammenschluss auf den Gesamtstaat übertragen, ist der Gesamtstaat deswegen auch als einziger Interessenvertreter der Gliedstaaten auf der internationalen Ebene. Im Bundesstaat haben die Subjekte kein Recht zum Austritt. 14 In einem föderativ aufgebauten Staat sind die wichtigsten Elemente der Staatsorganisation, die Legislative, Exekutive und Judikative sowohl im Gesamtstaat als auch jeweils in den Subjekten vorhanden. Die staatlichen Aufgaben werden infolgedessen zwischen dem übergeordneten Staat und dessen Subjekte aufgeteilt. Um sie zu erledigen, müssen beide Ebenen zusammenwirken, aufeinander Rücksicht nehmen sowie sich gegenseitig kontrollieren und begrenzen. 15 Die Zusammenarbeit der beiden Ebenen ist in der gemeinsamen Verfassung verbindlich vorgeschrieben. Der übergeordnete Staat ist für alles zuständig, was im Interesse des Volkes einheitlich geordnet werden muss, die Subjekte besitzen das Selbstbestimmungsrecht in ihren Kompetenzbereichen. 16 Solche Aufteilung der politischen Zuständigkeiten zwischen den beiden Regierungsebenen setzt eine Mehrebenepolitik voraus. Bei maximaler Dezentralisierung und minimaler Zentralisierung können die Entscheidungen auf der Ebene getroffen werden, wo die Folgen von diesen Entscheidungen auch wirksam werden. Somit wird die Bürgernähe erreicht, indem die Interessen der Bürger in den Subjekten vertreten werden. 17 Teilautonomie gibt den Subjekten das Recht, in gewissen Bereichen nach eigenem Ermessen zu handeln. Dadurch wird einerseits innenpolitische Entscheidungsfreiheit der Subjekte erhöht, andererseits werden
13 Vgl. Laufer/Münch (1998), S. 15 ff.
14 Vgl. Münch (2008), S. 6.
15 Vgl. ebd., S. 6.
16 Vgl. Bélanger (1998), Federalism, in: http://faculty.marianopolis.edu/c.belanger/quebechistory/readings/
federal.htm, zugegriffen am 28.12.08.
17 Vgl. Bergemann/Linnenbürger (2005), Struktur der Demokratie, Der Föderalismus, in: http://akademische-
blaetter.de/2007/heft-2/struktur-der-demokratie-der-foederalismus, zugegriffen am 28.12.08.
6
dann auch Verpflichtungen gegenüber dem Gesamtstaat sichtbar. Aufgrund solcher Dezentralisierung der Macht regeln die eigenständigen Subjekte ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich selbst und wirken in der Regel darüber hinaus an Entscheidungen der Zentralregierung mit. 18 Insofern trägt der innerstaatliche Föderalismus dazu bei, dass keine Machtkonzentration nur auf einer Ebene stattfindet. Allgemein lässt sich sagen, dass in einem föderativ aufgebauten Staat politische Partizipation der Subjekte erleichtert wird sowie politische Willensbildung auf mehreren Ebenen möglich ist. 19
„Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu anderen Organisationsprinzipien des Staates besteht darin, dass beim innerstaatlichen Föderalismus keine der beiden Ebenen allein über die Kompetenz verfügt, die Kompetenzen der andern Ebenen einzuschränken oder auch auszuweiten (sogenannte Kompetenz-Kompetenz). Beim innerstaatlichen Föderalismus sind die eigenständigen Rechte der Gliedstaaten nur im gegenseitigen Einvernehmen veränderbar. Sowohl der übergeordnete Staat als auch die Gliedstaaten sind demnach geschützt, dass die jeweils andere Ebene sie nach Belieben und ohne Mitentscheidungsbefugnis ihren Entscheidungen ausliefert. Es besteht also ein Dualismus von Entscheidungszentren.“ 20 Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal des Bundesstaates ist, dass es sich um ein dynamisches System handelt, welches sich den Erfordernissen der jeweiligen Gesellschaften anpasst, in denen sich der innerstaatliche Föderalismus als ein Staatsorganisationsprinzip durchgesetzt hat. Genauer gesagt schließt der innerstaatliche Föderalismus einen Kompromiss zwischen Unitarismus und Konföderation, wobei eine dieser Formen den Ausgangspunkt des innerstaatlichen Föderalisierungsprozess 21 darstellt. 22
Da sich ein dezentralisierter Einheitsstaat zu einer von vielen Ausprägungen des Föderalismus einordnen lässt, kann man in diesem Fall keine klare Trennlinie zwischen Unitarismus und Föderalismus ziehen. Im Unterschied zum Einheitsstaat, in dem die Kompetenzen einer einheitlichen zentralen Regierungsgewalt zufallen, sind sie beim innerstaatlichen Föderalismus zwischen der bundesstaatlichen Ebene und der gliedstaatlichen Ebene in einer Weise aufgeteilt, dass keine der Ebenen uneingeschränkte Regelungsmacht erhält. Wie oben bereits erwähnt, gehört es zu den Kennzeichen eines dezentralisierten Einheitsstaates, dass der Grad der Dezentralisierung willkürlich von der Zentralregierung bestimmt werden kann. Im Unterschied zum Bundesstaat, in dem keine von beiden Ebenen die Kompetenz-Kompetenz
18 Vgl. msn.de, Encarta, Föderalismus, in: http://de.encarta.msn.com/encyclopedia_761572095/F%C3%B6
deralismus.html, zugegriffen am 28.12.08.
19
Vgl. Junge Europäische Föderalisten, Was ist Föderalismus? in:
http://www.jef-hessen.de/politisch.html,
zugegriffen am 28.12.08.
20 Laufer/Münch (1998), S. 16.
21 Zur genaueren Beschreibung des innerstaatlichen Föderalisierungsprozesses siehe 2.3.
22 Vgl. Gerst (2000), S. 13 f.
7
besitzt, sind in einem solchen dezentralisierten Einheitsstaat die subnationalen Ebenen immer Verfügungsmasse der Zentralregierung. Verfassungsrechtliche Absicherungen, durch welche sie zumindest in einem Kernbereich geschützt sind, existieren dabei normalerweise nicht. Allgemein lässt sich sagen, dass die Stellung der Gliedstaaten in einem föderativ aufgebauten Staat sehr stark ausgebaut ist, im Unterschied zu einem dezentralisierten Einheitsstaat. 23 „Der Unitarstaat, der bestimmte Sachverhalte - trotz der bestehenden regionalen Unterschiedezwangsläufig für alle gleich regeln muss, wirkt sich auf alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens nivellierend aus: Besonderheiten in kulturellen politischen und wirtschaftlichen Bereichen eines Staates werden zu Gunsten übergeordneter Einheitsprinzipien eingeebnet. […] Föderalismus hingegen verkörpert das Prinzip „Vielfalt in der Einheit“: die den Gliedstaaten verbleibenden politischen Gestaltungsmöglichkeiten sichern die staatlichinstitutionelle Repräsentation, den Erhalt und die Weiterentwicklung regionaler Besonderheiten, zum Beispiel sprachlicher, kultureller oder religiöser Art. […] Voraussetzung für eine solche Entwicklung ist jedoch, dass das gegenseitige Misstrauen der Gliedstaaten abgebaut wird und die Notwendigkeit klar erkannt wird, dass in diesem Fall eher die Kooperation im gesamtstaatlichen, föderal organisierten Verbund auf Dauer gewährleistet hilft, die Vielfalt zu bewahren.“ 24
Dennoch haben einige dezentralisierte Einheitsstaaten in der Praxis mehr Kompetenzen an ihre Selbstverwaltungskörperschaften delegiert als einige föderativ aufgebaute Staaten an ihre Subjekte. Infolgedessen sind einige Unitarstaaten dezentraler als einige föderativ aufgebaute Staaten. 25 Dies ist besonders dann der Fall, wenn sich in dem Bundesstaat bestimmte Entwicklungstendenzen in Richtung auf Einheitsstaat erkennen lassen. Diese Tendenzen werden mit Hilfe von zwei Begriffen bezeichnet: „Unitarisierung“ und „Zentralisierung“. Grundsätzlich kennzeichnen beide Begriffe eine Verlagerung des bundesstaatlichen Gleichgewichts hin zu dem übergeordneten Staat. In der Literatur werden aber beide Begriffe voneinander abgegrenzt. Unitarisierung beschreibt das Ausmaß der tatsächlichen organisatorischen Vereinheitlichung innerhalb des Bundesstaates. Je stärker die politischen Bemühungen sind, einheitliche Grundnormen und Problemlösungen zu gewährleisten, desto unitarischer ist der Bundesstaat. Die Initiative zur Vereinheitlichung geht dabei häufig von den Gliedstaaten und nicht von dem übergeordneten Staat aus. Die Subjekte realisieren ihren Wunsch nach einer einheitlichen staatlichen Organisation dabei entweder dadurch, dass sie miteinander kooperieren oder die politische Forderung an dem übergeordneten Staat stellen,
23 Vgl. Laufer/Münch (1998), S. 16 ff.
24 Bohr (1992), S. 1 ff.
25 Vgl. Anderson (2008), S. 18.
8
für eine einheitliche Regelung zu sorgen. Bei Zentralisierung kommt hinzu, dass der übergeordnete Staat die vereinheitlichten Problemlösungen formuliert und den Gliedstaaten anordnet. Allgemein lässt sich sagen, dass Zentralisierung die formale Entscheidungsbefugnis bzw. Unitarisierung die tatsächliche Angleichung beschreibt. 26 Wie oben bereits erwähnt, bedeutet die Konföderation eine vertragliche Verbindung unabhängiger Staaten mit gemeinsamen politischen Organen und Institutionen, in denen die Delegierten im Namen der Mitgliedstaaten handeln. In der Konföderation gibt es keine einheitlichen Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtspflege sowie keine gemeinsame Verfassung. Die Organisation von einheitlichen Streitkräften ist auch untypisch für die Konföderation. Dieser politische Zusammenschluss ist meistens für gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik gedacht. 27 „Die ständigen Organe eines solchen Bundes haben regelmäßig die Aufgabe, den Bund nach außen zu vertreten sowie den einzelnen Mitgliedstaaten Vorschläge über die Regelung der inneren Bundesverhältnisse zu machen, ohne selbst zur Gesetzgebung befugt zu sein.“ 28
In der Literatur wird die Konföderation zu einer von vielen Ausprägungen des Föderalismus eingeordnet und mit dem Begriff „Staatenbund“ bezeichnet. Meistens ist es schwer, eine klare Abgrenzung zwischen der Konföderation und den einem Staatenbund ähnliche Ausprägungen des innerstaatlichen Föderalismus 29 zu machen. Die Trennlinie zwischen den beiden Prinzipien ist verwischt. Erst die gemeinsame Staatsgründung bzw. der Beitritt der Gliedstaaten zu einem auf einer gemeinsamen Verfassung beruhenden Staatswesen macht aus einem Staatenbund den Bundesstaat. Mit anderen Worten besteht ein Staatenbund auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrags, während den Bundesstaat auf einer gemeinsamen Verfassung im staatsrechtlichen Sinn beruht. 30
Da die Mitgliedstaaten der Konföderation im Unterschied zu den Subjekten eines föderativ aufgebauten Staates ihre volle innere und äußere Souveränität behalten, bleiben sie dabei Subjekte des Völkerrechts. Die Konföderation als Ganzes besitzt dagegen keine oder nur eine begrenzte Völkerrechtssubjektivität. 31 Politische Entscheidungen, die auf dem supranationalen Niveau der Konföderation getroffen werden, sind nicht legitim, bevor sie von der Zentralregierung jedes einzelnen Mitgliedstaates dieser Konföderation nicht gebilligt
26 Vgl. Laufer/Münch (1998), S. 17 f.
27 Vgl. Koppenhagen (2008), S. 13.
28 Wissen.de, Geschichte, Konföderation, in: http://wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/geschichte/
zeitgeschehen/index,page=1168012.html, zugegriffen am 28.12.08.
29 Zur detaillierten Darstellung von Ausprägungen des innerstaatlichen Föderalismus siehe 2.4.
30 Vgl. Sturm (2001), S. 7.
31 Vgl. Meyers Lexikon Online, Konföderation, in: http://lexikon.meyers.de/wissen/Konf%C3%B6deration
+%28Sachartikel%29+Politische+Wissenschaften+und+Politik, zugegriffen am 28.12.08.
9
werden. Die Konföderation als Ganzes besitzt daher keine eigenen Kompetenzen, die sie ohne die Zustimmung der Mitgliedstaaten regeln kann. Zusätzlich grenzt sich die Konföderation von einem föderativ aufgebauten Staat dadurch ab, dass die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Konföderation auf abgegrenzten Gebieten beschränkt ist. In der Konföderation gibt es keine Zentralregierung und keine übergeordneten Gesetze, die für alle Mitgliedstaaten gelten. Gegenüber den Bürgern der Mitgliedstaaten übt die Konföderation keine Hoheitsgewalt aus. In der Konföderation gilt: Landesrecht bricht Bundesrecht. Die Änderung des für die Konföderation grundlegenden Vertrags kann in der Regel nur auf einstimmigen Beschluss geschehen, während Revisionen einer gemeinsamen, bundesstaatlichen Verfassung regelmäßig nach dem Mehrheitsprinzip möglich sind. Die an der Konföderation beteiligten Staaten haben ein Recht auf Austritt. 32 Aus den obigen Ausführungen kann man ableiten, dass sich die Reichweite des Föderalismus vom dezentralisierten Einheitsstaat bis hin zum vertraglichen Zusammenschluss souveräner Staaten erstreckt. Es besteht im Föderalismus ein Spannungsfeld der Beziehungen zwischen der Zentralregierung und den Teilregierungen, so dass es durchaus zu Gradwanderungen zwischen einer umfassender Einheit und der Selbstständigkeit von Teilen dieser Einheit kommen kann. 33 Im Föderalismus gibt es keine Standards bezüglich der Aufteilung der Gewalt zwischen den beiden Regierungsebenen. Die genaueren Ausgestaltungen eines föderalen Staates spiegeln die lokalen institutionellen Traditionen und das gewünschte Maß und die Art der Autonomie wieder. Deswegen findet jeder föderale Staat selbst seine eigenartige Balance zwischen Zentralisierungs- und Dezentralisierungsvorstellungen. 34 Da sich ohne ein Mindestmaß an Gleichartigkeit keine Einheit bilden kann, setzt Föderalismus eine gewisse Homogenität der Mitglieder voraus. Die andere Voraussetzung ist aber, dass die Gleichartigkeit nicht zu weit geht. Neben den gemeinsamen Eigenarten, Überzeugungen und Interessen müssen auch die Besonderheiten der einzelnen Glieder stehen, die eine vollständige Verschmelzung zu einem Einheitsstaat ausschließen. 35 „Vielfalt in der Einheit“ ist kein abstraktes Prinzip im Föderalismus. Prinzipiell lässt sich Föderalismus als ein bipolares Kontinuum darstellen, das auf einer Gleichordnung von dem Gesamtstaat und den Gliedstaaten beruht und dadurch eine Vielfalt in der Einheit anstrebt. Da das Spannungsverhältnis von Integration und Autonomie aber selten ausgeglichen ist, können somit verschiedene Ausprägungen des Föderalismus aufgezeigt werden. Diese
32 Vgl. Abdulatipov (2004), S. 135 f.
33 Vgl. Laufer/Münch (1998), S. 15 f.
34 Vgl. Anderson (2008), S. 17.
35 Vgl. Laufer/Münch (1998), S. 15.
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Aleksandr Goryushko, 2009, Föderalismus - Ein Vergleich von Russland und Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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