1. Einleitung
Als Cicero in den Jahren von 54 bis 51 v. Chr. an seinem großen Werk De re publica schrieb, war für ihn, den glühenden Verfechter der römischen Republik, die Zeit des freien politischen Handelns bereits vorbei. Die neuen Herren Roms Caesar, Pompeius und Crassus hatten es verstanden, die gesamte politische Macht in ihren Händen zu halten, so dass auch für einen Mann wie Cicero, der sich im höchsten Amt um den Staat verdient gemacht hatte, kein Handlungsraum mehr blieb. Und so musste er sich damit begnügen, seine Gedanken über die Politik und das Gemeinwesen in einem Werk niederzuschreiben, das ihm damit zugleich zum Ventil wurde, für die genommene politische Einflussnahme. Die Zeichen der eigenen Zeit erkennend, verlegte er die Handlung des Werkes in die Krisenzeit der Gracchen, von wo aus die Erschütterung der römischen Republik ihren Anfang nahm. Im Jahre 129 v. Chr. lässt er seinen Protagonisten Scipio, kurz vor dessen Tod, als führenden Mann des Staates über das Gemeinwesen sprechen. Im ersten Buch gibt Scipio in einer großen Rede über die Verfassungen seine Ansichten über die ideale Form des Gemeinwesens wieder. Im Folgenden sollen die Teile dieser Rede, die sich mit der Monarchie und dem Verfassungswandel beschäftigen, analysiert werden. Dazu wird, nach einer Eingliederung der Textstellen in den weiteren Kontext und einer Untersuchung des umstrittenen Paragraphen 50, zunächst genauer auf die Würdigung der Monarchie durch Scipio eingegangen und schließlich seine Ausführungen über den Wandel der Verfassungen und die Auswüchse der Freiheit untersucht.
Als allgemeine Kommentare zu De re publica sind vor allem die Werke von Büchner und der Auswahl Kommentar von Zetzel, neben Kurzkommentaren zu einzelnen Stellen, etwa von Dyck oder Christes, zu nennen. Die große Scipiorede und seine Würdigung des Königtums im Speziellen haben nach Heintze vor allem Solmsen, Kroymann und auch Büchner behandelt. Nach diesem großen Interesse für die Thematik in den 50er, 60er und 70er Jahren des 20. Jahrhunderts, hat sich die Forschung anderen Aspekten zugewandt, so dass neuere Werke, wie etwa der Aufsatz von Cornell, eher selten sind.
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2. Einfügung in den Gesamtkontext und die Problematik des § 50
Innerhalb des Rahmens der großen Rede Scipios über die Staatsformen erstrecken sich die im Folgenden zu untersuchenden Paragraphen 54-71 über den größten Teil der Verfassungsdiskussion und bedeuten mit deren Abschluss zugleich auch das Ende des 1. Buches. Der zumindest in ihrer groben Unterteilung unbestrittenen Gliederung der Scipiorede bei F. Solmsen folgend 1 , umfassen die Paragraphen 54-64 die Würdigung der Monarchie, die sich, nach der Einführung der drei Grundformen (§42), der Darstellung ihrer Mängel (§43), ihrer entarteten Formen (§44) und der Herausstellung des Ideals der Mischverfassung (§46-§47), an die Würdigung zunächst der Demokratie (§47-50), dann der Aristokratie (§51-53) anschließt. Daraufhin wird in den Paragraphen 65-68 die Theorie des Wechsels der Staatsformen erörtert, welche schließlich in eine erneute Würdigung der Mischverfassung in Paragraph 69 übergeht. Die Paragraphen 70 und 71 bilden den Abschluss der Verfassungsdiskussion und leiten zum 2. Buch des Werkes über. An dieser Stelle soll auch auf eine Unklarheit eingegangen werden, welche Teile der Forschung aus der scheinbar inkonsistenten Behandlung der Würdigung der Einzelverfassungen (§47-64) erkannt zu haben glaubten: denn entgegen der griechischen Tradition, den Verfassungsstreit von Demokraten, Aristokraten und Monarchisten ausfechten zu lassen, wie es etwa bei Herodot geschieht 2 , kommen bei Cicero einzig die Vertreter der Demokratie und der Aristokratie zu Wort, wohingegen das Königtum von Scipio selbst und in gänzlich anderer Weise behandelt wird. 3 Daher liegt es nahe, auch ein Plädoyer der Monarchie aus dem Munde der Monarchisten, ähnlich der Würdigung der Demokratie und Aristokratie, anzunehmen, welches nicht im Palimpsest überliefert ist. 4 Jedoch bietet keine der Lücken zwischen den Paragraphen 47 bis 53 den Raum für eine ähnliche Rede, die, in Parallelität zum Plädoyer der Demokraten bzw. Aristokraten, ja mindestens drei Paragraphen umfassen müsste. Einen Erklärungsversuch, der diese Unpässlichkeit umgeht, bietet K. Büchner, der eine solche Königsrede zwischen der Rede der Demokraten und dem Plädoyer für die Aristokratie annimmt, die zumindest teilweise noch im Paragraphen 50 zu fassen sei,
1 Solmsen, Die Theorie der Staatsformen, S. 326f.; cf. dazu Büchner, De re publica, S. 38-41 und S. 123.
2 3, 80-84: In der Szenerie des persischen Hofes nach der erfolgreichen Beseitigung der Magierherrschaft lässt Herodot die Verschwörer Otanes, Megabyzos und Dareios als Verfechter jeweils einer Staatsform nacheinander über die zukünftige persische Verfassung diskutieren.
3 Cf. Solmsen, Die Theorie der Staatsformen, S. 327: „Scipio spricht über die drei Staatsformen nicht im gleichen Sinne. Über Demokratie und Aristokratie referiert er ‚objektiv‘ die Gedankengänge ihrer Verherrlicher; (…) Zur Monarchie dagegen bekennt er sich selbst von vornherein ausdrücklich“; zu den weiteren Unterschieden cf. Kap. 3.
4 So andeutungsweise schon Heinze, Ciceros ‚Staat‘ als politische Tendenzschrift, S. 87, der freilich zugleich bekennt, dass dafür kein ausreichender Raum vorhanden ist.
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welcher nach traditioneller Auffassung fälschlicherweise den Demokraten zugewiesen werde. Dessen Inhalt sei „in ihrem Munde ganz undenkbar“ 5 und lasse sich nur im Sinne der Monarchisten interpretieren.
Da Büchner der Interpretation des Paragraphen 50 „überhaupt das entscheidende Gewicht“ 6 für seine Hypothese zugesteht, kann seine ausführliche Beschreibung äußerer Indizien für eine Zuweisung des Paragraphen zu einer Königsrede, welche ohnehin von J. Kroymann zumindest größtenteils überzeugend widerlegt worden sind 7 , beiseite gelassen werden. Doch auch die Interpretation Büchners führt zu keinem nachvollziehbaren Ergebnis: zwar ist es eindeutig, dass im nur fragmentarisch erhaltenen Anfangsteil des Paragraphen 50 die Sprecher, die „…ceteras uero res publicas ne appellandas quidem putant iis nominibus quibus illae sese appellari uelint“, diesen ceterae res publicae dementsprechend zuvor eine Staatsform entgegengestellt haben müssen, welche ihren Namen zurecht trägt; diese aber gerade nicht in der Demokratie zu sehen (sondern konsequenterweise in der Monarchie), wie es Büchner tut, da eine solche Erwähnung neben dem bereits erfolgten ähnlichen Ausspruch in Paragraph 48 tautologisch wäre und das Hochhalten des eigenen Namens keinen weiteren Nutzen für die Argumentation der Demokraten hätte 8 , heißt den Sinn der Stelle zu verkennen. Denn nicht um eine Kritik an der Benennung der ceterae als res publicae handelt es sich in dieser Passage 9 , sondern um die Kritik an den Namen mit denen illae sese appellari uelint. Dass hier nur die Verfechter der Demokratie sprechen können macht m. E. der sich anschließende Fragesatz deutlich, in dem nun die Selbstbezeichnung des Königs mit dem „Iouis optimi nomine“ angeprangert wird, da er doch nur begierig auf Gewaltausübung und unter Unterdrückung des Volkes herrscht. Im gleichen Sinne wird am Ende des Paragraphen 50 die Selbstbenennung der Optimaten angegriffen, „qui non populi concessu sed suis comitiis hoc sibi nomen adrogauerunt“. 10 Das jeweilige Verständnis über den Paragraphen 50 hat entscheidende Auswirkungen auf die Interpretation der Würdigung des Königtums durch Scipio, wie im Folgenden dargestellt werden soll.
5 Büchner, Studien zur römischen Literatur, S. 36.
6 Ibid. S. 41.
7 Cf. Kroymann, Die Stellung des Königtums, S. 310-314. Freilich muss sich Kroymann im Hinblick auf seine Theorien zur anzunehmenden Anzahl fehlender Seiten bzw. Zeilen des Palimpsestes ebenso den Vorwurf der Unbeweisbarkeit gefallen lassen, den dieser selbst an Büchners Zahlenspiele richtet.
8 Büchner, Studien zur römischen Literatur, S. 34.
9 So fälschlicherweise auch bei Kroymann, Die Stellung des Königtums, S. 314f., weshalb dessen Widerlegung von Büchners Interpretation nicht ausreichend ist.
10 Ob man aus dieser doppelten Kritik an der fälschlichen Benennung als optimus bzw. optimi mit Suerbaum, Vom antiken zum frühmittelalterlichen Staatsbegriff, S. 19f., nun auch schließen muss, dass für den verlorenen Anfangssatz der Ausspruch der Demokraten zu ergänzen sei „eam o p t i m a m esse rem publicam“, sich also der gesamte Paragraph 50 gleichsam um den Begriff des optimum dreht, bleibt natürlich spekulativ.
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3. Die Würdigung der Monarchie (§54-64)
Anders als in den Plädoyers für Demokratie und Aristokratie, in denen die Argumente ihrer Verfechter referiert werden, lässt Cicero nun Scipio selbst die Würdigung des Königtums antreten. Wurden zuvor im Wechsel von direkter und indirekter Rede Meinungen und Gegenmeinungen wiedergegeben, immer in den Worten der Vertreter der jeweiligen Verfassungsform, ohne dass ein Urteil des Autors selbst durchscheinen würde, so ist nun mit den Ausführungen Scipios in der 1. Person ein wesentlich deutlicheres Statement Ciceros gegeben. Auffällig ist auch der Raum, den die Königsrede einnimmt, die in etwa die selbe Länge beansprucht wie die andern beiden Reden zusammen und mit 11 Paragraphen ein Siebtel des gesamten ersten Buches ausmacht. Schon dabei wird deutlich, dass Cicero besonderes Gewicht auf diese Würdigung der Monarchie legen wollte. Nur daraus lässt sich die ungewöhnliche und, wie anhand der Diskussion um den Paragraphen 50 bereits gezeigt, auch umstrittene Komposition der gesamten Rede Scipios über die Verfassungsformen im 1. Buch erklären: dass Cicero diese Rede nicht im Sinne irgendeiner historischen Quelle gestaltete, sondern sie bewusst als ein eigenes Konstrukt, ja Kunstwerk, entwickelte, wird in einem Brief an seinen Bruder Quintus deutlich, in welchem er von seinen Fortschritten und auch Verfahrensänderungen beim Verfassen von De re publica berichtet:
(…) saepe iam scribendi totum consilium rationemque mutaui; nam iam duobus factis libris, in quibus nouendialibus iis ferris, quae fuerunt Tuditano et Aquilio consulibis, sermo est a me institutus Africano paullo ante mortem (…), ii libri cum in Tusculano mihi legerentur audiente Sallustio, admonitus sum ab illo multo maiore auctoritate illis de rebus dici posse, si ipse loquerer de re publica, praesertim cum essem non Heraclides Ponticus, sed consularis et is, qui in maximis uersatus in re publica rebus essem; quae tam antiquis hominibus attribuerem, ea visum iri ficta esse. 11 Der hier erwähnte Sallustius weist eben auf die Fiktionalität des Werkes hin, wenn er meint, dass es doch überzeugender wäre, wenn Cicero in eigener Person über seine eigene Zeit schreiben würde.
Nichtsdestotrotz ist eine Verfassungsdiskussion bei einem Autor mit Ciceros Bildungshintergrund ohne griechische Einflüsse natürlich nicht denkbar. Und so hat man auch für die Reden der Demokraten und Aristokraten, die in ihrer Ausführung homogen und parallel verlaufen 12 , eine gemeinsame griechische Quelle angenommen, wobei man aufgrund des peripatetischen Charakters der Reden Dikaiarchs zwar verlorene aber bezeugte Schrift Τριπολιτικός als Vorlage vermutet. 13 Auch wenn dies nicht mehr mit Sicherheit festgestellt werden kann, steht doch fest, dass eine solche Quelle in peripatetischer Tradition auch das
11 Q.fr. 3,5,1; cf. dazu Lintott, The Theory of the Mixed Constitution, S. 81, und Büchner, Einleitung, S. 6f.
12 Cf. den formalen Vergleich der beiden Reden bei Büchner, Studien zur römischen Literatur, S. 52ff.
13 Solmsen, Die Theorie der Staatsformen, S. 338.
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Oliver Christl, 2008, Cicero, de re publica 1, 54-71, Munich, GRIN Publishing GmbH
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