Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
1. Elektronisches Geld 4
1.1 Kartenbasiertes E-Geld 4
1.2 Funktionsweise der Geldkarte 5
1.3 Softwarebasierendes E-Geld 6
1.3.1 ecash 6
1.3.2 CyberCoin 7
2. Elekronische Zugangsprodukte 8
2.1 EC-Karte 8
2.1.1 POS 9
2.1.2 POZ 9
2.1.3 ELV 10
2.2 Kreditkarte 10
3. Elektronisches Geld und Geldpolitik 11
3.1 Operative Ebene der Geldpolitik 11
3.2 Strategische Ebene der Geldpolitik 12
4. Fazit 13
5. Quellenverzeichnis 15
2
Einleitung
Unser heutiges Zeitalter ist von elektronischen und technischen Errungenschaften geprägt. Gerade in der Computer- und Halbleiterindustrie stieg in den letzten 10 Jahren der wissenschaftliche Fortschritt rasant an. Die Prozessoren wurden immer leistungsstärker und die Speicherchips immer aufnahmefähiger und kleiner. Und auch vor dem Geld macht der elektronische Fortschritt nicht halt. Das so genannte elektronische Geld (kurz: E-Geld genannt) wurde für Kleinbeträge (bis 200 Euro) konzipiert und soll auf Dauer gesehen das Bargeld beim täglichen Einkauf ersetzen. Aufgrund dessen beschäftige ich mich in dieser Hausarbeit mit dieser relativ neuen Form des Geldes, sowie deren möglichen Auswirkungen auf die Geldpolitik der Zentralbanken. Der Aufbau der Hausarbeit ergibt sich wie folgt:
Im 1. Kapitel „Elektronisches Geld“ (und deren Unterpunkte) soll ein Überblick darüber vermittelt werden, was elektronisches Geld überhaupt ist, welche Arten von E-Geld es gibt, sowie deren Funktionsweisen näher erläutern. Im 2. Kapitel „Elektronische Zugangsprodukte“ (und dessen Unterpunkte) zeigt hingegen die bisherigen Kartensysteme (EC- und Kreditkarten) in Deutschland und deren Unterschiede zum E-Geld auf. Auch hier werden die Funktionsweisen und die entstehenden Kosten bei dieser Bezahlart erläutert. Im 3.Kapitel „Elektronisches Geld und Geldpolitik“ werden abschließend die möglichen Probleme, die mit einer verstärkten Nachfrage nach E-Geld für die strategische und operative Ebene der Geldpolitik entstehen können diskutiert und abgewogen.
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1. Elektronisches Geld
Nach vorherrschender Meinung stellt das elektronische Geld oder kurz E-Geld genannt, neben dem Bargeld und Buchgeld eine dritte Geldform dar. Die Definition des E-Geldes hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder verändert, sodass man in Fachliteratur der 90er Jahre immer wieder zu unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben der Chancen und Risiken von elektronischen Geld kam. Die derzeit allgemein gültige Definition stammt aus dem Jahre 1998 von der EZB. Welche wie folgt lautet:
Elektronisches Geld wird allgemein definiert als eine auf einem Medium elektronisch gespeicherte Werteinheit, die allgemein genutzt werden kann, um Zahlungen an Unternehmen zu leisten, die nicht die Emittenten sind. Dabei erfolgt die Transaktion nicht notwendigerweise über Banknoten, sondern die Werteinheiten auf dem Speichermedium fungieren als vorausbezahltes Inhaberinstrument. 1 Elektronisches Geld lässt sich in zwei Kategorien einteilen: erstens in kartenbasiertes E-Geld und zweitens in softwarebasiertes E-Geld, welche nun in den folgenden Unterpunkten ,00 näher betrachtet werden sollen. 1. 1 Kartenbasiertes E-Geld
Kartenbasiertes E-Geld, setzt wie der Name schon vermuten lässt den Einsatz einer Karte zwingend voraus. Schauen wir uns nun zur näheren Bestimmung und Abgrenzung von kartenbasiertem E-Geld erneut die Definition der EZB an. Als wichtiges Kriterium ist dort die „allgemeine Nutzung“ der Werteinheit zu sehen, sowie E-Geld als „vorausbezahltes Inhaberinstrument“. Sehen wir uns nun z.B. Prepaid Karten von D1, Vodafone oder die herkömmlichen Telefonkarten der Deutschen Telekom an, so könnte man im ersten Augenblick auch diese Karten als Elektronisches Geld bezeichnen. Allerdings handelt es sich hierbei um ein zweiseitiges System (Telekom ist Emittent und Akzeptant) und somit ist eine allgemeine Nutzung, sowie der Anspruch der Definition des E-Geld nicht gegeben. 2 Als einzige Karte, erfüllt die 1996 eingeführte „Geldkarte“ die Kriterien der Definition. Emittenten sind hierbei sind Banken und Kreditinstitute und als Akzeptanzstellen fungieren die „freiwillig“ teilnehmenden Händler. Freiwillig deshalb, weil elektronisches Geld nicht als gesetzliches Zahlungsmittel gilt und somit auch keinem allgemeinen Annahmezwang unterliegt. Als Zugangsvoraussetzung zum Erhalt der Geldkarte (seitens des Kunden), gilt der Besitz einer EC-Karte, da auf ihrem Speicherchip die elektronischen Werteinheiten gespeichert werden, welche an
1 Vgl. Europäische Zentralbank: Bericht über Elektronisches Geld, Frankfurt August 1998, Seite 8
2 Vgl. Welteke, Ernst: Elektronisches Geld aus Sicht der Bundesbank. Aus: Management Handbuch eBanking,
Stuttgart, 2001, Seite 331
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Arbeit zitieren:
Stefan Bösche, 2002, Elektronisches Geld und Geldpolitik, München, GRIN Verlag GmbH
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