Gliederung
A. Einleitung - 3 -
B. Thomas Hobbes’ Leviathan. - 4 -
I. Menschenbild. - 4 -
II. Naturzustand. - 4 -
1. Der Natur- als Kriegszustand - 4 -
2. Konfliktursachen - 5 -
3. Recht und Gerechtigkeit im Naturzustand - 5 -
III. Der Weg aus dem Naturzustand. - 6 -
IV. Der Gesellschafts- als Herrschaftsvertrag. - 7 -
V. Souveränität und Freiheit - 7 -
1. Legitimation - 7 -
2. Grenzen der Macht - 8 -
VI. Vertrag oder Verschleierung? - 9 -
C. John Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit - 10 -
I. Gerechtigkeit als Fairness - 10 -
II. Urzustand. - 11 -
1. Der Schleier des Nichtwissens - 11 -
2. Die Grundsätze der Gerechtigkeit - 11 -
3. Die Maximin-Regel. - 12 -
III. Überlegungsgleichgewicht - 13 -
D. Fazit: Gesellschaft durch Vertrag? - 14 -
Literaturverzeichnis. - 15 -
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A. Einleitung
Der Kontraktualismus wird von der Idee getragen, dass alle unter einer politischen Ordnung Lebenden der Errichtung und Aufrechterhaltung dieser Ordnung zustimmen können sollen. 1 Hervorstechend ist der Vernunftgedanke, nach dem die normative Legitimierung von politischen Institutionen von der rationalen Anerkennung eigeninteressierter Menschen abhängig ist. 2
Diese Denkweise war zu Lebzeiten Thomas Hobbes’, des ersten großen Vertreters der Gesellschaftsvertragstheorie, keine Selbstverständlichkeit. Sein 1651 veröffentlichtes Hauptwerk „Leviathan“ 3 stößt im Rahmen der Aufklärung einen Prozess der politischen Säkularisierung an, indem der Fokus von der Selbstevidenz der vorgegebenen Ordnung durch den darin ausgedrückten Willen Gottes hin zur Zustimmung des Individuums gerückt wird. 4 Mit der Veröffentlichung von John Rawls Werk „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ 5 von 1971 beginnt eine „Renaissance des Gesellschaftsvertrags“ 6 und nicht zuletzt eine Wiederbelebung der politischen Philosophie. 7 Im Mittelpunkt seiner Theorie steht der Gedanke der Fairnessgerechtigkeit, die als Legitimationsgrundlage von politischen Institutionen dienen soll.
Im Folgenden wird die Staatstheorie Thomas Hobbes’ grundlegend vorgestellt. Hierbei wird seine Darstellung des Naturzustands im Mittelpunkt stehen, um davon ausgehend seine Konsequenzen für den Gesellschaftsvertrag und -zustand nachvollziehen zu können. Anschließend werden der Machtbereich des Souveräns und der Freiheitsbereich der Untertanen thematisiert, um schließlich eine Wertung des Vertragscharakters der Hobbes’schen Theorie vornehmen zu können.
In einem zweiten Teil wird ein Überblick über John Rawls Gerechtigkeitstheorie gegeben. Das Konzept der Verfahrensgerechtigkeit, die durch den „Schleiers des Nichtwissens“ 8 gewährleistet werden soll, wird schwerpunktmäßig vorgestellt, um nachfolgend seine Wahl der Gerechtigkeitsgrundsätze darstellen zu können. Abschließend wird das Überlegungsgleichgewicht als die Umsetzung der Theorie diskutiert.
1 Vgl. Schmidt 2000, S. 9.
2 Vgl. ebd., S. 26.
3 Hobbes 1999
4 Vgl. Schmidt 2000, S. 26.
5 Rawls 1975
6 Vgl. Meyer 1996, S. 1.
7 Vgl. ebd., S. 1.
8 Rawls 1975, S. 29.
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Zuletzt wird in einem Fazit eine kurze Einschätzung der Zweckdienlichkeit des Kontraktualismus für einen Gesellschaftsentwurf vorgenommen.
B. Thomas Hobbes’ Leviathan
Thomas Hobbes stellt sich in seinem Werk „Leviathan“ der Aufgabe, eine Frieden und Sicherheit garantierende Rechtsordnung zu entwerfen. Ziel ist für ihn keine ideale, sondern eine reale Ordnung 9 , die sich rational herleiten lässt. Seine Argumentation, die die Rechtfertigung einer autoritären Staatsmacht zum Ziel hat, wird im Folgenden nachvollzogen.
I. Menschenbild
Hobbes geht von einer natürlichen Gleichheit zwischen den Menschen aus. Körperlich sei jeder Mensch in der Lage, allein oder mit Hilfe von anderen jeden beliebigen Menschen zu töten; geistige Unterschiede seien keinesfalls so groß, dass sich daraus ein Rechtsanspruch ableiten ließe, den ein anderer nicht ebenso einfordern könnte. 10 Dies legt eine Gleichbehandlung aller in der angestrebten Rechtsordnung nahe.
Eine Besonderheit in Hobbes’ Menschenbild ist die Annahme, dass der Mensch von Natur aus kein gesellschaftliches Wesen sei, sondern ein vernunftbegabter Egoist, der lediglich aus Vernunftgründen und zum persönlichen Vorteil soziale und politische Zusammenschlüsse eingeht. 11
Um die unbedingte Notwendigkeit einer starken Rechtsordnung zu demonstrieren und zu erschließen, welche Leistungen die angestrebte Rechtsordnung erfüllen muss, um dauerhaft zu Frieden und Sicherheit zu führen, stellt Hobbes sich einen Zustand ohne ordnende Staatsgewalt, den Naturzustand, vor. 12
II. Naturzustand
1. Der Natur- als Kriegszustand
Der Hobbes’sche Naturzustand ist weder als ein realer, geschichtlicher Zeitpunkt 13 noch als ein verlorenes Paradies zu verstehen, das wiederherzustellen ist. 14 Im Gegenteil ist der Naturzustand ein Zustand, der mithilfe einer Rechtsordnung möglichst dauerhaft überwunden und im Gesellschaftszustand gehalten werden soll.
9 Vgl. Braun 2006, S. 188.
10 Vgl. Hobbes 1999, S. 94.
11 Vgl. Willms 1987, S.171.
12 Vgl. Braun 2006, S. 191.
13 Vgl. Münkler 1993, S. 110 f.
14 Vgl. Braun 2006, S. 191.
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Im Rahmen eines Gedankenexperiments stellt Hobbes sich vor, welche Konsequenzen ein unbeschränktes Ausleben der natürlichen menschlichen Eigenschaften ohne staatliche Kontrolle hätte. 15 Er kommt zu dem Ergebnis, dass die menschliche Natur keine Veranlagung zur spontanen Vergesellschaftung hat 16 , dass im Gegenteil ohne eine allgemeine staatliche Übermacht ein „Krieg eines jeden gegen jeden“ 17 stattfinden würde. Dabei besteht der Kriegszustand für Hobbes nicht nur während tatsächlich stattfindender Kampfhandlungen, sondern auch während einer Zeit, in der „der Wille zum Kampf genügend bekannt“ 18 ist.
2. Konfliktursachen
Als ursächlich für diesen Kriegszustand sieht Hobbes drei hauptsächliche Konfliktsituationen: Konkurrenz, Misstrauen und Ruhmsucht. 19
Konkurrenz entsteht seiner Ansicht nach durch die natürliche Gleichheit der Menschen, die eine Gleichheit der Hoffnung, ein Ziel erreichen zu können, zur Folge hat. 20 Ein Streben zweier Menschen nach dem gleichen Gut lässt sie zu Konkurrenten werden. Da durch diese Konkurrenz die ständige Gefahr besteht, vernichtet oder unterworfen zu werden, herrscht gegenseitiges Misstrauen. Als logische Konsequenz gilt Hobbes Vorbeugung, die sich in Herrschaftsstreben ausdrückt, mit dem Ziel, auf diese Weise keine mächtigeren Konkurrenten fürchten zu müssen. 21
Das Ansehen sieht er ebenso als fundamentalen Konfliktpunkt, da auch geringe Wertschätzung als Anlass zur Schädigung und Unterwerfung anderer genommen wird. 22 Der Kriegszustand bildet sich demnach aus den Komponenten des egoistischen Selbstinteresses und Selbsterhaltungstriebs, der knappheitsbedingten Konkurrenz, der Rationalität offensiven Misstrauens und der vorbeugenden Gewaltanwendung. 23
3. Recht und Gerechtigkeit im Naturzustand
Auf den ersten Blick erscheint die Hobbes’sche Konzeption des Menschen als eine sehr negative und aggressive. Allerdings lassen sich die Aussagen über die Natur des Menschen vielmehr als Beobachtungen über das Verhalten der Menschen zueinander lesen denn als Wesenscharakterisierung. Die Annahme der Existenz einiger schlechter Menschen genügt, um
15 Vgl. Kersting 1992, S. 102.
16 Vgl. ebd., S. 103.
17 Hobbes 1999, S. 96.
18 Ebd., S. 96.
19 Vgl. ebd., S. 95.
20 Vgl. Hobbes 1999, S. 94 f.
21 Vgl. ebd., S. 95.
22 Vgl. ebd., S. 95.
23 Vgl. Kersting 1992, S. 104 f.
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Arbeit zitieren:
Janne Krumbügel, 2008, Gesellschaftsvertragstheorien im Vergleich: Thomas Hobbes' "Leviathan" und John Rawls' "Theorie der Gerechtigkeit", München, GRIN Verlag GmbH
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