1 Einleitung
In Deutschland machen die Naturparke rund 25% der Gesamtfläche des Landes aus. Bei diesem enormen Flächenanteil drängt sich natürlich die Frage auf, welche Rolle die Naturparke überhaupt spielen. Dienen sie als Erholungsgebiet für die Menschen in den expandierenden Städten? Steht in den Naturparken der Naturschutz im Vordergrund oder ist der Name „Naturpark“ nur ein Aushängeschild um den Tourismussektor in ländlichen, strukturschwachen Regionen zu fördern? Im folgenden Referat soll zuerst erklärt werden was ein Naturpark ist und wie das Naturschutzgesetz seine Aufgaben definiert. Aus dem Naturschutzgesetz hat der Verband deutscher Naturparke ein Leitbild entwickelt, welches den Naturparken bei der Entwicklung ihrer Projekte als Grundlage dienen soll. Anschlieend wird dann genauer auf die Aufgaben und Manahmen eingegangen die ein Naturpark zu bewältigen hat. Dies geschieht am Beispiel des Naturparks Obersauer in Luxemburg, welcher erst Ende der 1990er Jahre gegründet wurde.
2 Was ist ein Naturpark?
In der Bundesrepublik Deutschland wurde der gesetzliche Rahmen für Naturparke im Jahr 1976 festgelegt, zu diesem Zeitpunkt gab es allerdings schon 55 Naturparke. Der §16 des Bundesnaturschutzgesetzes gab somit erstmals den Schutzgegenstand und Schutzzweck vor. Absatz 1 des Gesetzestextes definiert die Naturparke als groräumige Gebiete, die es einheitlich zu entwickeln und zu pflegen gilt. Des Weiteren soll es sich überwiegend um Landschafts- und Naturschutzgebiete handeln, die sich besonders für die Erholung eignen (vgl. Verband Deutscher Naturparke e. V. 2002b, S. 18). Nach der Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2002 wurde das Gesetz weiter ergänzt: Die Naturparke sollen der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Landschaft und ihrer Arten-und Biotopvielfalt dienen und der Förderung einer nachhaltigen Regionalentwicklung beitragen (vgl. Bundesnaturschutzgesetz § 27).
Die Naturparke können verschiedene Organisationsformen aufweisen, die unter anderem auf die jeweilige Entstehungsgeschichte zurückzuführen sind. Eine Umfrage des Verbandes Deutscher Naturparke ergab 2001, dass die Naturparke am häufigsten als eingetragene Vereine existieren. Der Einfluss des Landkreises ist bei den eingetragenen Vereinen wohl am gröten einzuschätzen, weil die Besetzung des Vorstands zumeist durch Funktionsträger des Landkreises erfolgt (vgl. Verband Deutscher Naturparke e. V. 2002b, S. 22). Zweckverbände sind eine andere Organisationsform, die aber nur bei 18% der befragten Naturparke vorkam. Sie verfügen zudem über eine geringere Mitgliederanzahl als die eingetragenen Vereine.
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Naturparke können darüber hinaus als Landeseinrichtungen organisiert sein. In den alten Bundesländern kommt diese Organisationsform am häufigsten vor, in den alten hingegen sehr selten. Die Naturparke können „in gemeinsamer Trägerschaft des Landes mit den Landkreisen in gemeinsamen Planungs- und Umsetzungsprozess ausgewiesen und verwaltet“ werden (Verband Deutscher Naturparke e. V. 2002b, S. 23).
Die Naturparke unterscheiden sich jedoch nicht nur in ihrer Organisationsform, sondern weisen zudem erhebliche Differenzen in ihrer personellen und finanziellen Ausstattung auf. In vielen Naturparken ist nur ein Geschäftsführer fest angestellt, der häufig vom Land finanziert wird. Ehrenamtliche Geschäftsführer kommen in den Bundesländern vor, in denen eine finanzielle Förderung der Personalstellen nicht möglich ist, dies ist zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen der Fall (vgl. Verband Deutscher Naturparke e. V. 2002b, S. 24). Die finanzielle Ausstattung setzt sich durch die institutionelle Förderung und durch die Förderung von einzelnen Naturparkprojekten zusammen. Die Mehrheit der Naturparke kann mit einer institutionellen Förderung von rund 50.000 EUR im Jahr rechnen. Hinzu kommen die projektbezogenen Förderungen und die Subventionen der EU, dabei wird oftmals auf Förderungen naturparkverwandter Bereiche zurückgegriffen: sie nutzen die Fördertöpfe der Landschaftspflege, des Naturschutzes, der Landwirtschaft oder des Forstes (vgl. Verband Deutscher Naturparke e. V. 2002b, S. 24).
3 Leitbild der Naturparke
Das Gesetz über die Naturparke gibt einige grobe Richtlinien vor, nach denen diese ihr eigenes, detailliertes Leitbild erarbeiten. Wichtigste Aufgabe eines jeden Naturparks sollten der Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Landschaft sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die Gliederungs- und die Erschlieungsmanahmen im Einklang mit den Naturschutzgebieten, die Naturparke der gesetzlichen Grundlage zufolge beinhalten müssen, verlaufen. Eine Manahme, besonders gefährdete und sensible Gebiete zu schützen, ist die Erstellung eines Besucherlenkungskonzepts (vgl. Verband Deutscher Naturparke e.V. 2001, S. 10). Zu den besucherlenkenden Funktionen gehören beispielsweise thematische Wanderwege, Informationspunkte, Broschüren, öffentliche Verkehrsinfrastruktur, Parkplätze usw. (vgl. Verband Deutscher Naturparke e.V. 2002a, S. 36). Eng verknüpft mit dem Schutz der Natur, ist der Erhalt der charakteristischen Kulturlandschaft des Naturparks, welcher mit Hilfe von naturnahen Methoden in der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft anzustreben ist. Unter diesen Aufgabenschwerpunkt fallen zum Beispiel die Förderung der ökologischen Landwirtschaft, die Extensivierung der konventionellen Landwirtschaft und die umweltschonendere Nutzung von groen Flächen. In
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der Wasserwirtschaft ist die Renaturierung der Gewässer anzustreben um die, durch anthropogene Einflüsse geprägte, Landschaft wieder herzustellen. Naturparke sollten die Förderprogramme von Bund, Ländern und EU für den ländlichen Raum koordinieren, weil sie eine wichtige Rolle in der ländlichen Regionalentwicklung spielen (vgl. Verband Deutscher Naturparke e.V. 2001, S. 10).
Als weiteres Aufgabenfeld eines Naturparks gelten die Förderung einer nachhaltigen Nutzung und Vermarktung regionaler Produkte und die Stärkung der regionalen Identität (vgl. Verband Deutscher Naturparke e.V. 2001, S. 10). Die regional hergestellten Produkte könnten dem Naturpark verhelfen wirtschaftliche Impulse zu setzen. Zudem würde die Einführung eines regionalen Markenzeichens den Bekanntheitsgrad des Naturparks steigern, welches als Prämisse für steigende Besucherzahlen gilt. Die Vermarktung regionaler Produkte muss in Kooperation mit den einheimischen Akteuren, wie der Bevölkerung und den Kommunen, erfolgen, damit sie sich auf dem Markt durchsetzen können (vgl. Verband Deutscher Naturparke e.V. 2001, S. 11).
Neben dem Erhalt der charakteristischen Kulturlandschaft gilt es ebenso das kulturelle Erbe der Region zu erhalten und zu fördern. Dabei sollen die kulturellen Traditionen wie Bräuche, traditionelles Handwerk und landschaftstypische Architektur vom Naturpark gestärkt und gefördert werden (vgl. Verband Deutscher Naturparke e.V. 2001, S. 11). Der nachhaltige Tourismus ist für die regionale Entwicklung von groer Bedeutung. Er schafft Arbeitsplätze und verhilft so den meist strukturschwachen Naturparkregionen zu einer, ökologisch und sozial verträglichen, wirtschaftlichen Entwicklung. Die touristischen Angebote müssen mit den Interessen der lokalen Bevölkerung vereinbar sein und zur Verbesserung derer Lebensbedingungen beitragen. Eine Manahme kann beispielsweise die Erweiterung der Freizeitangebote darstellen, welche für Touristen und Bevölkerung von Vorteil sind (vgl. Verband Deutscher Naturparke e.V. 2002a, S. 15). Die Naturparke sollten zudem das Umweltbewusstsein von Bewohnern und Besuchern der Region fördern und sie für das Thema Naturschutz sensibilisieren. Insofern ist eine informative Öffentlichkeitsarbeit für das Erscheinungsbild eines Naturparks von essentieller Bedeutung. Eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit kann unter anderem erreicht werden durch die Einrichtung von Besucher- und Informationszentren, die Herausgabe von Broschüren, einer Internetpräsentation und regelmäiger Pressearbeit. Auerdem sollten die Naturparke in engem Kontakt zu den Kommunen, Behörden und Organisationen stehen, um Ziele und Projekte aufeinander abzustimmen und Interessen zu vereinen (vgl. Verband Deutscher Naturparke e.V. 2001, S. 11).
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Arbeit zitieren:
Laura Schmalenbach, 2008, Naturpark - Definition und Aufgaben, München, GRIN Verlag GmbH
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Hausarbeit, 16 Seiten
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