Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung (Wer war Kant, die wichtigsten Werke, warum Strafe?)
2. Voraussetzungen zum Verständnis
2.1 Die Schlüsselbegriffe Vernunft, kategorischer Imperativ und
3. Freiheit und Pflicht - (k)ein Widerspruch?
4. Bestrafung im Kindesalter
5. „Unvernünftiges“ Handeln
6. Funktionalität von Strafe nach Kant
7. Fallbeispiele
8. Übereinstimmung der Ansichten Kants mit dem deutschen Rechtssystem
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1. Einleitung
Immanuel Kant (1724 - 1804) zählt zu den wichtigsten Denkern der Aufklärung und als ein Vertreter der kritischen Philosophie. Kant verbrachte sein gesamtes Leben in Königsberg, wo er die Universität besuchte und 1770 eine Professur für Metaphysik und Ethik annahm. Eine Schlüsselrolle in der philosophischen Erkenntnistheorie nimmt sein Werk Kritik der reinen Vernunft (1781) ein, in dem er eine Brücke zwischen den zu seiner Zeit getrennten Disziplinen des Rationalismus und des Empirismus schlug. Darauf folgen u. a. die Kritik der praktischen Vernunft (1788) und die Kritik der Urteilskraft (1790). In seinen Schriften, insbesondere in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785) und der Kritik der praktischen Vernunft verdeutlicht Kant die unanzweifelbare zentrale Rolle der Vernunft und formuliert das Sittengesetz, den kategorischen Imperativ, den er als allgemein gültig und notwendig bezeichnet.
Obwohl ein strenger Christ, widerspricht Kant dem Gedanken der Erbsünde, indem er den Mensch im Grunde genommen von Natur aus als rational und gut erachtet und er durchaus die Fähigkeit besitzt das radikal böse in ihm abzulegen.
Würden nun alle Menschen, die im innersten nach dem Guten streben dem kategorischen Imperativ entsprechend handeln, könnte das ein durchweg respektvoller Umgang aller Menschen miteinander bedeuten. Die Ausnahmefälle, diejenigen, die sich nicht vernunftgemäß verhalten, sich Rechte herausnehmen, die Mitbürgern verwehrt sind, müssen nach Kant bestraft werden. Inwiefern Strafe angemessen ist, wer bestraft wird und wonach sich das Strafmaß richtet, soll in Folgenden erläutert werden. 2. Voraussetzung zum Verständnis
Um die Begründung und Rechtfertigung von Strafe zu verstehen, müssen im Vorfeld einige grundsätzliche Zusammenhänge näher erklärt werden. 2.1 Die Sittenlehre in kurz
Kant geht davon aus, dass der Mensch weder gut, noch schlecht ist; „er ist gar kein moralisches Wesen bis sich die Vernunft bildet“ (Kant b: 43). Die Vernunft bestimmt die Maxime, unsere subjektiven rationalen Gesetze, die unser Handeln bestimmen. Maxime, können vereinfacht als einen kategorischen Imperativ im kleineren Rahmen verstanden
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Arbeit zitieren:
Sarah Kölzer, 2007, Zur Rechtfertigung von Strafe bei Immanuel Kant, München, GRIN Verlag GmbH
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