Gliederung
I. Einleitung. 3
II. Der Fall Ashley- Kind bleiben um den Preis der Normalisierung? 3
II.1 Der Fall Ashley. 3
II.2 Die Kontroverse zur Ashley- Behandlung 4
II.2.1 Argumente pro Ashley-Behandlung. 4
II.2.2 Argumente contra Ashley- Behandlung. 5
II.3 Ashley-Behandlung und Normalisierung 7
II.3.1 Michel Foucaults Begriff von Normalisierung 7
II.3.2 Weiterentwicklung durch Jürgen Link. 9
II.3.3 Übertragung auf den Fall Ashley 10
II.3.3.1 Das Diskrepanz-Argument. 10
II.3.3.2 Das familiäre Integrations-Argument 11
III. Fazit. 12
IV.Quellen................................................................................................................................ 14
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I. Einleitung
Der Fall Ashley X ist eines der ethisch kontroversesten Sujets der letzten Jahre und hat viel Diskussionszündstoff geliefert einhergehend mit recht hoher medialer Präsenz in Relation zum allgemeinen öffentlichen Interesse am Themenkomplex Behinderung, Medizin und Ethik. Besonders im Internet lassen sich die Spuren der Diskussionen gut zurückverfolgen, zumal die Eltern des betroffenen Kindes, die anonym bleiben wollen, dort einen Weblog errichtet haben, in dem sie ihre Geschichte und Beweggründe offenbaren; nicht zuletzt auch, um ihre Entscheidung gegenüber der massiven Kritik, die von unterschiedlichen Seiten hervorgebracht wurde zu rechtfertigen. In der wissenschaftlichen Literatur in ihrer traditionelleren Form des gedruckten Wortes finden sich hingegen kaum Spuren der ethischen und theoretischen Reflexion über die so genannte Ashley- Behandlung. Diesbezüglich soll die vorliegende Ausarbeitung einen kleinen, selbstverständlich nicht hinreichenden Beitrag leisten mit dem Schwerpunkt der Reflexion des Falls Ashley anhand Michel Foucaults Perspektive der Normalisierung. Die Vorgehensweise gestaltet sich hierbei wie folgt: Zunächst soll der Gegenstand der Untersuchung, der konkrete Vorfall in aller Kürze skizziert werden. Auf dieser Basis werden die pro und contra Argumente entwickelt auf der Basis unterschiedlicher Quellen, in denen sich zum Fall Ashley geäußert wird, sodass die Kontroverse in ihrer Komplexität gewahr wird. Daraufhin soll Michel Foucaults Konzeption der Normalisierung hinzugedacht werden in Gestalt einer Reflexion zweier ausgewählter Argumente für die Ashley- Behandlung mit Hilfe der Theorie. Hier soll sich, nachdem die Ebene der unmittelbaren Argumentationen erörtert wurde, eine mögliche Facette des Falls Ashley im Bezug auf wissenschaftliche Konzeptionen entfalten und im Speziellen untersucht werden, welche Erkenntnisse Foucaults Perspektive eröffnet.
II. Der Fall Ashley- Kind bleiben um den Preis der Normalisierung?
II.1 Der Fall Ashley
Ashley, die Protagonistin des betrachteten Falles, ist ein Mädchen mit einer schweren Mehrfachbehinderung und lebt bei ihrer Familie in den Vereinigten Staaten von Amerika. Nach ihr ist die so genannte Ashley-Behandlung benannt (vgl. Le Ker und Schmitt 2007), welche an ihr im Alter von sechs Jahren durchgeführt wurde und einen Komplex aus Hormontherapie (Östrogen), Brustdrüsen- und Gebärmutterentfernung beschreibt. Sinn und Zweck dieser Maßnahmen ist die Aufhaltung von Ashleys Wachstum und sexueller
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Entwicklung, was Ashleys Eltern dadurch begründen, dass sie ihre Tochter nur so auch weiterhin zu Hause pflegen und betreuen können (vgl. Waldschmidt 2007, 119) und Ashley die möglichen Komplikationen, die sich aus einem bettlägerigen, pflegebedürftigen und voll entwickelten Frauenkörper ergeben können ersparen wollen. So hat die heute neunjährige Ashley eine Körpergröße von 1,35m und wiegt 30kg. Aufgrund der ethischen Brisanz insbesondere von Sterilisationen bei Menschen mit Behinderung wurde die Behandlung vorab von einem Ethikkomitee im Staat Washington untersucht und bewilligt, unter anderem darauf verweisend, dass das Gesetz gegen Zwangssterilisationen nur auf Frauen mit leichten Behinderungen zutreffe (vgl. Gerste 2007a). Im Oktober 2006 wurde der Fall Ashley in der amerikanischen Fachzeitschrift „Archives of Pediatrics & Adolescent Medicine“ von den beiden verantwortlichen Medizinern Gunther und Diekema veröffentlicht, was ethische Kontroversen über die Ashley-Behandlung auslöste (vgl. Waldschmidt 2007).
II.2 Die Kontroverse zur Ashley- Behandlung
Im Folgenden soll die ethische Kontroverse, die der Fall Ashley aufgeworfen hat genauer skizziert werden. Hierzu sollen zunächst die Argumente der Befürworter der Ashley-Behandlung thematisiert und im Anschluss daran die Gegenargumente beleuchtet werden.
II.2.1 Argumente pro Ashley-Behandlung
Die Argumente für die Ashley-Behandlung sind einem Aufsatz entnommen, den Ashleys Eltern im Jahre 2007 anonym auf ihrem eigens eingerichteten Weblog veröffentlicht haben. Hier bringen sie ihre Beweggründe hervor, die dazu führten, dass sie sich für die medizinischen Eingriffe an ihrer Tochter entschieden.
Allgemein stellen Ashleys Eltern fest, dass Ashleys Lebensqualität zentral bedroht werde durch körperliche Beschwerden und Langeweile, woran die Ashley-Behandlung direkt ansetze. So grenzen Ashleys Eltern sich auch bestimmt von dem Vorwurf ab, dass Ashleys Wachstumsbegrenzung dazu da sei, die Beanspruchung der Pflegenden zu mindern, sondern stellen allein die Verbesserung von Ashleys Lebensqualität in den Vordergrund (vgl. Ashleys Eltern anonym 2007).
Die Vorteile für Ashleys körperliches Wohlbefinden explizieren sie wie folgt: „Ashley will be a lot more physically comfortable free of menstrual cramps, free of the discomfort
associated with large and fully-developed breasts, and with a smaller, lighter body that is better suited to
constant lying down and is easier to be moved around.” (ebd.) Neben der hier angesprochenen Verhinderung von Menstruationsschmerzen und Unbequemlichkeit des beständigen Liegens mit einer großen Brust wird an späterer Stelle
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noch hinzugefügt, dass weitere Gründe für die Entfernung der Brustknospen die Prävention von in der Familie häufig vorkommenden Brustkrebs, dessen Auftreten Ashley selbst nicht artikulieren könne sowie auch von sexuellem Missbrauch sind. Außerdem wird konstatiert, dass durch das insgesamt geringere Körpergewicht eine bessere Dekubitusprophylaxe möglich und zudem das Risiko für Lungen- und Blasenentzündungen so geringer sei (vgl. ebd.).
Ebenso wie die Tendenz zu körperlichen Beschwerden wird auch jene zur Langeweile und deren Linderung durch die medizinischen Interventionen genauer thematisiert. So schildern Ashleys Eltern:
“Ashley’s smaller and lighter size makes it more possible to include her in the typical family life and
activities that provide her with needed comfort, closeness, security and love: meal time, car trips, touch,
snuggles, etc.” (ebd.)
Ashley könne so also laut ihrer Eltern durch ihr geringeres Körpergewicht besser an Aktivitäten des Familienlebens teilhaben, da einerseits das Heben und Tragen leichter falle und somit auch nicht unbedingt professionelles Pflegepersonal oder sogar eine Fremdunterbringung notwendig sei und sie auch andererseits weiterhin ihre Hilfsmittel wie zum Beispiel der Zwillingskinderwagen, in dem sie fortbewegt wird nutzen könne. Durch die so gewährleistete Partizipation sei somit auch ihr Bedürfnis nach Unterhaltung und emotionaler Zuwendung in seiner Befriedigung gewährleistet (vgl. ebd.). Zuletzt bringen Ashleys Eltern noch folgendes Argument hervor, das zwar nur randständig angesprochen wird, aber durchaus Diskussionsstoff bietet, wie es in den späteren Erörterungen unter Einbezug der Theorie sichtbar werden wird:
“Furthermore, given Ashley’s mental age, a nine and a half year old body is more appropriate and
provides her more dignity and integrity than a fully grown female body.” Hier konstatieren die Eltern eine Diskrepanz zwischen körperlichem und geistigem Alter ihrer Tochter, welche durch das Aufhalten ihres Körperwachstums und ihrer Entwicklung verringert werde, sodass Ashley somit mehr Würde und Integrität zuteil werde (vgl. ebd.). Alles in allem sind dies die zentralen Argumente für die Ashley Behandlung, die seitens ihrer wichtigsten Befürworter, Ashleys Eltern, hervorgebracht werden. Im nächsten Abschnitt soll nun die Gegenperspektive betrachtet werden.
II.2.2 Argumente contra Ashley- Behandlung
Zumal die kritischen Einwände gegen die Ashley-Behandlung aus verschiedenen Perspektiven heraus artikuliert wurden, werden zur Erörterung der wichtigsten Argumente unterschiedliche Quellen herangezogen. Hierbei werden einerseits der kritische Standpunkt
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ähnlich betroffener Eltern und andererseits diejenigen von Fachleuten unterschiedlicher Couleur reflektiert.
In einem Artikel der Rheinpfalz am Sonntag wird die Situation eines Elternpaares mit einem Sohn beschrieben, der eine Mehrfachbehinderung hat, die in ihrer Schwere mit derjenigen von Ashley ungefähr vergleichbar ist. In diesem Zusammenhang äußern sich die Eltern kritisch gegenüber der Ashley-Behandlung und bringen hierbei folgende Argumente vor. Sie sehen die Ashley-Behandlung als extremen Ausdruck einer Gesellschaft, in der Menschen mit schweren Behinderungen infantilisiert und nur dann akzeptiert werden, wenn sie „niedlich“ seien. Hierbei beziehen sie sich insbesondere auf den Begriff ‚Pillow Angel’, der von Ashleys Eltern erdachte Kosename für ihre Tochter (vgl. Witte-Petit 2007). Die Argumentationsstruktur gestaltet sich hierbei folgendermaßen:
„‚Man könnte Ashley eigentlich noch viel besser konditionieren’, treibt Regina Bachor [, die Mutter, N. D.] den
Gedanken bitter auf die Spitze: ‚Warum hat sie ihre Zähne noch, wenn sie doch per Schlauch ernährt wird?
Vielleicht hat sie in ferner Zukunft mal Zahnschmerzen. Und warum rasiert man ihre Haare nicht ab? Das ziept
nur und brennt beim Waschen in den Augen. Aber dann wäre Ashley natürlich nicht mehr niedlich’“ (ebd.). Diese Infantilisierung, die Ashley durch die Verhinderung ihrer sexuellen Entwicklung erfahre und die sich auch in ihrem Spitznamen offenbare, erschwere es zudem, dass Ashley als Person wahrgenommen werde (vgl. ebd.).
Das Argument, dass die Pflege eines erwachsenen Menschen mit einer schweren Behinderung in der Familie ohne fremde Hilfe nur schwer zu bewältigen sei entkräftet die betrachtete Familie durch den Bericht über ihre Erfahrung mit Hilfsmitteln (vgl. ebd.). Somit stellen sie fest, dass auch Ashleys Familie durch anderweitige Unterstützung, die sie nicht näher explizieren, sich aber vermutlich auf Hilfe bei der Pflege oder auch Versorgung mit Hilfsmitteln bezieht, hätte geholfen werden können, sodass die medizinischen Interventionen, die sie als „Verstümmelung“ (ebd.) bezeichnen, nicht notwendig gewesen wären. Dass dies nicht erfolgt ist, sehen sie als Auswirkung des Klimas in der Leistungsgesellschaft, in der Menschen, die keinen wesentlichen Beitrag zur Wirtschaft leisten können zumindest nicht viel kosten sollen (vgl. ebd.).
Nachdem nun exemplarisch Argumente von ähnlich betroffenen Eltern untersucht wurden, sollen nun ergänzend einige fachliche Einwände gegen die Ashley- Behandlung angeführt werden.
Der Neurochirurg und Dozent für klinische Neurorehabilitation Andreas Zieger, der auch Mitglied im Beirat des Instituts Mensch Ethik Wissenschaft ist, ist der Meinung, dass es sich im Falle Ashley um ein soziales Problem handele, das versucht werde, medizinisch zu lösen, sodass das Kind an den Mangel an adäquaten Unterstützungsangeboten angepasst werde. Dies
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ist seines Erachtens höchst verwerflich, da diese „gewaltsam[e] Verstümmelung“ (Witte-Petit 2007) nicht dem Kindeswohl entspreche, das höchste Priorität habe (vgl. ebd.). Ähnlich befindet auch Andreas Fröhlich, Professor für Sonderpädagogik, der ebenso darauf verweist, dass überforderten Eltern entsprechende soziale Hilfsangebote gemacht werden sollten, damit eine Ashley-Behandlung nicht als der einzige notwendige Weg erscheine. Dazu sollte laut Fröhlich allerdings das System der Hilfen flexibilisiert werden. Als Argument gegen die Ashley Behandlung bringt er hervor, dass das Mann oder Frau-Sein eine „wesentliche Komponente eines Menschen“ (ebd.) in seinem menschlichen Dasein darstelle und deren Ausschaltung einer „Manipulation“ (ebd.) gleichkomme (vgl. ebd.). In einem Artikel über den Fall Ashley im deutschen Ärzteblatt, geschrieben von dem Mediziner Roland Gerste werden Gegenargumente unterschiedlicher Medizinern und Medizinethikern gesammelt, derer nun eine Auswahl angefügt werden soll. So bringt beispielsweise Heiner Fangerau hervor, dass die Ashley-Behandlung das „Nicht-Schaden-Gebot“ (Gerste 2007b) der Medizin verletze, da die Hormontherapie gesundheitliche Folgen haben könne. Eva Brinkschulte merkt an, dass Ashleys Recht auf körperliche Unversehrtheit durch die Entfernung wesentlicher Geschlechtsmerkmale nicht gewahrt werde. Art Caplan macht auf die Dammbruchgefahr bei einer solchen Praxis aufmerksam (vgl. ebd.). Nachdem nun auch die Gegenposition zur Ashley-Behandlung beleuchtet wurde, so soll der gesamte entfaltete Argumentationskomplex im Folgenden als Fundament für eine tiefer gehende Auseinandersetzung mit dem Fall Ashley dienen unter Einbezug der Theorie zur Normalisierung von Michel Foucault.
II.3 Ashley-Behandlung und Normalisierung
Die in diesem Abschnitt intendierte Verbindung der Ashley-Behandlung mit foucault’schem Gedankengut gliedert sich in verschiedene Arbeitsschritte. Zunächst soll Michel Foucaults Verständnis des Themenkomplexes Normalisierung dargelegt und daraufhin in seiner Weiterentwicklung durch Jürgen Link ergänzt werden. Danach wird der Fall Ashley in die entwickelten theoretischen Gedankenstränge eingeflochten und zwar anhand zweier konkreter Argumente, die Ashleys Eltern für die Ashley-Behandlung hervorgebracht haben.
II.3.1 Michel Foucaults Begriff von Normalisierung
Foucaults Verständnis des zu erörternden Konzeptes wurde wesentlich in seinem Werk „Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses“, im Original 1975 erschienen, entwickelt. Im Zusammenhang des durch den Titel beschriebenen übergeordneten Themas
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widmet Foucault ein Unterkapitel der so genannten „normierenden Sanktion“ als eines von drei Mitteln der „guten Abrichtung“ (Foucault 1977, 220ff) in der Disziplinarmacht. Foucault verortet die normierende Sanktion folgendermaßen:
Im Herzen aller Disziplinarsysteme arbeitet ein kleiner Strafmechanismus, der mit seinen eigenen
Gesetzen, Delikten, Sanktionsformen und Gerichtsinstanzen so etwas wie ein Justizprivileg genießt. Die
Disziplinen etablieren eine ‚Sub-Justiz’; sie erfassen einen Raum, der von den Gesetzen übergangen
wird; sie bestrafen und qualifizieren Verhaltensweisen, die den großen Bestrafungssystemen
entwischen.“ (ebd., 230).
In dieser „Sub-Justiz“ (ebd.) ist alles strafbar, also disziplinierwürdig, was nicht konform ist, sodass durch die normierende Sanktion Ordnung geschaffen wird (vgl. ebd., 231). Ziel ist es somit, Abweichungen zu reduzieren durch die Auferlegung von strafenden Korrekturmaßnahmen (vgl. ebd., 232). Allgemein betrachtet sind die Mittel der normierenden Sanktion Belohnung und Bestrafung, wobei dies unter anderem durch die Verortung des Verhaltens auf einem verhaltensökonomischen Gut-Schlecht-Spektrum geschieht. Dadurch werden die Subjekte als Ganze und nicht nur ihr spezifisches Verhalten hierarchisiert (vgl. ebd., 232-234). Diese Anordnung und Differenzierung der Subjekte geschieht anhand einer Gesamtregel, die entweder das Mindestmaß, den Durchschnitt oder das Ideal verkörpert (vgl. ebd., 236). Das so charakterisierte „lückenlose Strafsystem […] wirkt normend, normierend, normalisierend“ (ebd. Hervorhebung im Original), wobei die Triade, die im französischen Original durch ein einziges Wort abgebildet wird die Bedeutungen Normen setzen, nach der Norm ausrichten und normal machen beinhaltet (Waldschmidt 2008, Gespräch). Es wirkt nach Foucault also eine Normalisierungsmacht, die vergleicht, differenziert, hierarchisiert homogenisiert und ausschließt (Foucault 1977, 236) und hierbei unterschiedliche Grade von Zugehörigkeit anzeigt (vgl. ebd., 237f).
Nach Foucault ist „[d]ie Normalisierungsgesellschaft […] eine Gesellschaft, in der sich entsprechend einer orthogonalen Verknüpfung die Norm der Disziplin und die Norm der Regulierung miteinander verbinden“ (Foucault 1999, 293). Während die bislang thematisierte Disziplinarmacht sich auf die Dressur des individuellen Körpers bezieht, zielt die Regulationsmacht auf die Bevölkerung und die Organisation des Lebens ab (vgl. ebd. 288ff). Diese auf unterschiedlichen Ebenen angesiedelten Machttypen (vgl. ebd. 289) weisen auch unterschiedliche Normbegriffe vor. Die Disziplinarmacht und die in ihr inbegriffene Normalisierungsmacht implizieren eine präskriptive Norm, was bedeutet, dass es vorgeschriebene Regeln gibt und die Realität daran ausgerichtet werden soll. Die Regulationsmacht hingegen bezieht sich, zumal sie Bevölkerungsphänomene zum Angriffspunkt nimmt, auf eine empirische Norm, wobei hier umgekehrt zur Disziplinarmacht das Soll anhand der statistischen Häufigkeiten der Realität definiert wird (vgl. Lemke 2007,
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64f.). Somit liegen bei Einbezug der Regulationsmacht in die Analyse zusätzlich zur bereits betrachteten Disziplinarmacht zwei verschiedene Normbegriffe vor. Diese sind Ansatzpunkt für Jürgen Links Untersuchungen.
II.3.2 Weiterentwicklung durch Jürgen Link
Link unterscheidet im Anschluss an Foucault zwei analytische Kategorien. Da ist einerseits diejenige der Normativität, die sich auf die normative, das heißt die präskriptive Norm stützt. Die Normativität beschreibt also die Wirkung und Macht der von außen gesetzten Normen, welche durch Sanktionen und Kontrollmechanismen durchgesetzt werden mit dem Ziel der Herstellung und Aufrechterhaltung von Stabilität (vgl. Waldschmidt 2003, 87). Zudem benennt Link die analytische Kategorie der Normalität, die sich auf die normalistische Norm bezieht, welche sich aus statistischen Daten zusammensetzt, sodass hier von einer flexiblen und veränderbaren ‚Durchschnittsnormalität’ gesprochen werden kann. Die normalistischen Normen werden nicht von außen gesetzt, sondern sind an der Bandbreite der statistischen Häufigkeiten der betrachteten Phänomene in der Gesellschaft orientiert, sodass Individuen sich scheinbar selbstbestimmt daran orientierten, indem sie ihr eigenes Verhalten mit dem der Mehrheit abgleichen. Dennoch wird durch die Normalität subtil aber wirkungsvoll Macht ausgeübt, zumal Individuen zumeist langfristig normal sein und sich entsprechend verhalten wollen, sodass sie sich an den Vorgaben der Mehrheit ausrichten (vgl. ebd., 87f). Im Anschluss an die skizzierten analytischen Kategorien unterscheidet Link zwei normalistische Strategien: den Protonormalismus und den flexiblen Normalismus. Der Protonormalismus ist an der Normativität ausgerichtet und trennt somit aufgrund der zu Grunde liegenden normativen Normen strikt zwischen normal und anormal, wobei Abweichung auf Dauer ausgegrenzt wird. Der flexible Normalismus hingegen orientiert sich an der Normalität und bezieht sich somit auf ein breiteres und durchlässigeres Kontinuum des Normalen, wobei auch die Grenzen dehnbarer sind. Die Definitionen von normal und anormal sind zudem veränderbar und zeitlich gebunden. Allerdings ist die Normalität nicht unendlich dehnbar, sondern es liegen Grenzen der Flexibilität vor, damit die Normalität als solche definiert bleibt (vgl. ebd., 88f).
In Kenntnis des konkreten Fallbeispiels der Ashley-Behandlung und ihrer Kontroverse und der Theorie zur Normalität und Normalisierung von Michel Foucault und Jürgen Link soll im nächsten Arbeitsschritt eine Verbindung zwischen den beiden skizzierten Fragmenten hergestellt werden, indem die Theorie konkret auf den Fall Ashley angewandt und somit
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exemplarisch auf ihre analytische Schärfe und Erkenntnisträchtigkeit in Bezug auf reale Praxen geprüft wird.
II.3.3 Übertragung auf den Fall Ashley
II.3.3.1 Das Diskrepanz-Argument
Das erste Argument, auf das die Theorie angewendet werden soll, ist das Diskrepanz-Argument, welches sich im bereits im Arbeitsschritt II.2.1 zitierten Aufsatz der Eltern über die Ashley Behandlung folgendermaßen liest:
„Furthermore, given Ashley’s mental age, a nine and a half year old body is more appropriate and
provides her more dignity and integrity than a fully grown female body” (Ashleys Eltern anonym
2007).
Hier machen Ashleys Eltern die Aussage, dass es normal ist, das Körper und Geist ungefähr auf dem gleichen Entwicklungsniveau sind. Bei Ashley beobachten sie aufgrund der Diagnose ihres geistigen Alters von drei Monaten (vgl. Witte- Petit 2007) eine Diskrepanz zu ihrem körperlichen Alter, welche ihres Erachtens mit zunehmendem Alter nicht mehr angemessen ist.
Welche analytische Kategorie liegt hier vor? Die Medizin, die Ashleys Diagnose stellt, orientiert sich an biologischen Normen, die unveränderbar, also normativ sind (Waldschmidt 2008, Gespräch). Ashleys Zustand entspricht laut Diagnose nicht der Norm, wobei die Diskrepanz durch die medizinischen Interventionen, die den körperlichen Entwicklungsprozess aufhalten konstant gehalten wird, sodass sie nicht noch größer wird. Es handelt sich also bei der biologischen Norm um eine normative Norm, da diese unveränderbar und punktuell ist und ganz deutlich differenziert wird zwischen normal und pathologisch. Somit schließt sich mit der Ashley-Behandlung eine protonormalistische Vorgehensweise an, da die unflexibel als pathologisch klassifizierte Diskrepanz durch die operativen Eingriffe und medizinischen Behandlungen möglichst weitgehend an die normative Normalität angepasst wird.
Generell ist der Themenkomplex Behinderung dem „Normalfeld Gesundheit“ (Waldschmidt 2007, 128) zugeordnet. Behinderte Menschen weichen hier von der Norm ab, sie „verkörper[n] Differenzen“ (ebd.) und sollen normalisiert werden (vgl. ebd.) durch rehabilitationsmedizinische und -pädagogische Maßnahmen. In diesem Zusammenhang greift die Normalitätsmacht im Rahmen der Disziplinarmacht, die auf den einzelnen Körper abzielt und „vergleichend, differenzierend, hierarchisierend, homogenisierend“ (Foucault 1977, 236) und „ausschließend“ (ebd.) wirkt. Diese Wirkweisen lassen sich auch auf den Fall Ashley
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anwenden in Anlehnung an die Übertragung der fünf Verfahren auf Behinderung allgemein von Waldschmidt (2007, 127). Zunächst wird Ashley mit der biologischen Norm für ihr Alter verglichen, was durch eine medizinische oder entwicklungspsychologische Diagnostik praktiziert wird. Daraufhin wird festgestellt, dass Ashley insofern von der Norm abweicht, als dass sie geistig weniger weit entwickelt ist als ihre Altersgenossen (Differenzierung). Zudem findet auch eine Hierarchisierung statt, da Ashleys Zustand als weniger wünschenswert als der Normalzustand angesehen wird. Homogenisierung in diesem Zusammenhang kann bedeuten, dass durch die Ashley-Behandlung eine weitgehende Anpassung an die normative Norm versucht wird, sodass der durch die Behinderung gestörte Gesellschaftskörper möglichst wieder vereinheitlicht wird. Aus einem anderen Blickwinkel kann Homogenisierung für auch Ashley bedeuten, dass sie zur Gruppe der Menschen mit einer schweren Mehrfachbehinderung hinzugerechnet, dementsprechend behandelt wird und sich in spezifischen Institutionen bewegt. Schließlich bleibt noch der Aspekt der Ausgrenzung, den Ashley dadurch erfährt, dass ihr Körper diszipliniert wird, anstatt dass ihr und ihren Eltern soziale Unterstützung gegeben wird, sodass eine solch schwerwiegende Maßnahme nicht notwendig wäre, denn durch die medizinische Behandlung wird das Problem mit Fokus auf Ashleys Körper individualisiert und nicht in seiner sozialen Dimension gesehen.
II.3.3.2 Das familiäre Integrations-Argument
Das zweite Argument, das von Ashleys Eltern für die Ashley-Behandlung expliziert wird beinhaltet folgenden Gedankengang:
“Ashley’s smaller and lighter size makes it more possible to include her in the typical family life and
activities that provide her with needed comfort, closeness, security and love: meal time, car trips, touch,
snuggles, etc.” (Ashleys Eltern anonym, 2007).
Im Bezug auf Normalität impliziert dieses Statement, dass ein normales (“typical”, (ebd.)) Familienleben mit einem behinderten Menschen wie Ashley grundsätzlich möglich ist, wobei die Bedingung hierfür die Disziplinierung ihres Körpers ist, welcher auf Dauer die Eigenschaften klein und leicht haben soll.
Die Normalität des Familienlebens definieren Ashleys Eltern über die familiären Aktivitäten wie zum Beispiel Mahlzeiten, Ausflüge und Zärtlichkeiten. Dies entspringt vermutlich keiner normativen Setzung, sondern der Erfahrung von gängigen Praxen des Familienlebens in der Bevölkerung. Es handelt sich demnach um eine normalistische Norm, die Ashleys Eltern hier aufgreifen und mit ihrem eigenen Familienleben vergleichen. Da diese Aktivitäten ihrer Beobachtung nach auch mit ihrer behinderten Tochter möglich sind, ist ihr Familienleben in das Spektrum des normalistisch Normalen inkludiert. Somit kann zunächst als
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Zwischenergebnis notiert werden, dass die analytische Kategorie, derer sich Ashleys Eltern in ihrer Aussage bedienen, diejenige der Normalität ist. Die Ausweitung der Normalität auf das Familienleben mit einem behinderten Kind wie Ashley ist zudem eine flexibelnormalistische Strategie.
Anzumerken bleibt jedoch, unter welcher Prämisse das Familienleben auf Dauer in seiner Definition über die Aktivität normalistisch normal bleiben kann. Als Bedingung stellt sich wie bereits angesprochen die Disziplinierung von Ashleys Körper. An dieser Stelle muss abgewogen werden, welche Prioritäten zu setzen sind: Die Unversehrtheit von Ashleys Körper versus größtmögliches Normalitätsniveau des aktivitätsbezogenen Familienlebens. Oder anders mit Rückgriff auf den Titel dieser Arbeit formuliert: Ashley bleibt für immer Kind, damit das Familienleben normalisiert wird. Deutlich wird an dieser Stelle, dass flexibelnormalistische Verfahren, die in unserer Gesellschaft auch im Bereich Behinderung und Normalität auf dem Vormarsch sind (vgl. Waldschmidt 2003, 89) nicht immer unbedingt ausschließlich unproblematisch sind, sondern auch Konfliktfelder eröffnen können. Abschließend zur Übertragung der Theorie auf die exemplarisch ausgewählten Aussagen von Ashleys Eltern lässt sich feststellen, dass im Zuge der Ashley-Behandlung sowohl Normativität und protonormalistische Verfahren als auch Normalität und flexibelnormalistische Verfahren feststellbar sind und dass diese verschiedenen analytischen Kategorien und normalistischen Strategien in Ashleys Körper als Scharnier miteinander verknüpft sind. Dies stützt, um schließlich einen Bogen zur Theorie zu schlagen, Foucaults bereits in Arbeitsschritt II.3.1 zitierte These, die besagt, dass in der Normalisierungsgesellschaft die Norm der Disziplin und die Norm der Regulierung orthogonal miteinander verknüpft seien (Foucault 1999, 293).
III. Fazit
Zum Abschluss dieser Arbeit soll reflektiert werden, inwieweit es jenseits wissenschaftlicher l’art pour l’art Sinn macht, Foucaults Perspektive auf konkrete Praxen im gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung anzuwenden. Bei einem Vergleich der Erkenntnisse, die aus der Zusammenschau der einzelnen hervorgebrachten pro und contra Argumente im ersten Teil der Arbeit mit denjenigen, die aus der Anwendung von Foucaults Normalismuskonzept auf den Fall Ashley hervorgegangen sind, fällt ins Auge, dass Foucaults analytischer Blickwinkel noch eine andere Facette fokussiert, als diejenigen, die durch all die fachlich unterschiedlichen Argumentationen entwickelt werden. In einem ethischen Dilemma, wie es der Fall Ashley darstellt, in dem gemäß der Natur der Sache die Argumente sich zum Teil in
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emotional aufgeladener Marnier scheinbar unversöhnlich gegenüberstehen, ist jeder weitere, möglichst sachlich-neutrale Blickwinkel eine Bereicherung für den Diskurs, in dem so eine möglichst fundierte, aus vielen Perspektiven genährte individuelle Meinungsbildung stattfinden kann. In dieser Hinsicht ist die Konsultation von Foucaults sehr analytischer Sichtweise durchaus praktikabel. Es ist jedoch auch kritisch anzumerken, dass Foucaults Terminologie nicht immer eindeutig definiert ist, was den konsistenten Transfer auf konkrete Praxen zum Teil etwas erschwert. Als Resümee kann an dieser Stelle festgehalten werden, dass der Einbezug des Normalisierungskonzepts ein sich lohnendes Unterfangen gewesen ist, da so eine Perspektive eröffnet wurde, die durch die herkömmlichen Argumentationsstrukturen und Sprachspiele verschlossen bleibt.
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IV.Quellen
Ashleys Eltern ANONYM (2007): The “AshleyTreatment”. Towards a Better Quality of Life for “Pillow Angels”. Veröffentlicht am 25.3.2007 online auf:
ashleytreatment.spaces.live.com/, abgerufen am 30.5.2008. FOUCAULT, Michel (1977): Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. 1. Aufl., Frankfurt am Main: Suhrkamp.
FOUCAULT, Michel (1999): Vorlesung vom 17. März 1976. In: FOUCAULT, Michel (1999): In Verteidigung der Gesellschaft. Vorlesungen am Collège de France (1975-1976). Frankfurt am Main: Suhrkamp, S.276-305.
GERSTE, Roland D. (2007a): "Der Kopfkissenengel": US-Ärzte und Bioethiker rechtfertigen die "Ashley-Therapie". Veröffentlicht am 9.1.2007 auf 1000 Fragen online: http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=454, abgerufen am 15.6.2008. GERSTE, Roland D. (2007b): Fall Ashley: Ein ethisches Dilemma. Veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt 104(3): A-94 / B-88 / C-84 auf:
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=54152, abgerufen am 7.6.2008. LE KER, Heike und SCHMITT Stefan (2007): Umstrittene Behandlung. Ashley muss für immer Kind bleiben. Veröffentlicht am 4.1.2007 im Spiegel Online Wissenschaft auf: http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,457787,00.html, abgerufen am 6.6.2008. LEMKE, Thomas (2007): Biopolitik zur Einführung. Hamburg: Junius Verlag. WALDSCHMIDT, Anne (2003): Ist Behindertsein normal? Behinderung als flexibelnormalistisches Dispositiv. In: CLOERKES, Günther (Hrsg.): Wie man behindert wird. Texte zur Konstruktion einer sozialen Rolle und zur Lebenssituation betroffener Menschen. Materialien zur Soziologie der Behinderten, Band 1. Heidelberg. Universitätsverlag Winter. S. 83-101.
WALDSCHMIDT, Anne (2007): Die Macht der Normalität: Mit Foucault (Nicht-) Behinderung neu denken. In: ANHORN, Roland; BETTINGER, Frank und STEHR, Johannes (Hrsg.): Foucaults Machtanalytik und Soziale Arbeit. Eine kritische Einführung und Bestandsaufnahme. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 119-131. WITTE-PETIT, Kerstin (2007): Fabian ist kein Engel. Veröffentlicht am 14.1.2007 in der Rheinpfalz am Sonntag, Seite 3 auf der Website der Internationalen Fördervereins Basale Stimulation e. V. online: http://www.basale-stimulation.de/Paedagogik/paedagogik-ol/Seite_3.pdf, abgerufen am 7.6.2008.
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Nadine Dederichs, 2008, Der Fall Ashley - Kind bleiben um den Preis der Normalisierung, München, GRIN Verlag GmbH
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