Inhalt
1. Einleitung - 5 -
1.1 Fragebogen zur Todesstrafe. - 5 -
1.2 Auswertung des Fragebogens - 5 -
2. Einführung: Todesstrafe. - 5 -
2.1 Die Grausamkeit der Todesstrafe - 5 -
2.2 Die Möglichkeit des Justizirrtums. - 7 -
2.3 Die Todesstrafe als Abschreckung - 10 -
3. Einführung: Menschenrechte - 5 -
3.1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. - 5 -
3.2 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - 5 -
3.3 Internationaler Menschenrechtspakt - 5 -
3.4 Europäische Menschenrechtskonvention - 5 -
3.5 Charta der Grundrechte der Europäischen Union. - 5 -
4. Menschenrechte und Todesstrafe. - 15 -
4.1 Juristische Sichtweise - 18 -
4.1.1 Gesetz, Recht und Todesstrafe. - 15 -
4.1.2 Die Todesstrafe als Verletzung der Menschenwürde. - 15 -
4.2 Politische Sichtweise. - 18 -
4.2.1 Politische Dimension des Problems mit der Todesstrafe - 15 -
4.3 Ethische Sichtweise - 18 -
4.3.1 Ethische Perspektive der Menschenrechte - 19 -
4.3.2 Die ethische Bewertung der Todesstrafe - 19 -
4.4 Theologische Sichtweise. - 18 -
4.4.1 Die Todesstrafe in den biblischen Schriften - 25 -
4.4.2 Menschenrechte, Todesstrafe und die Kirche. - 25 -
5. Schluss - 31 -
5.1 Zusammenfassung der Ergebnisse - 31 -
5.2 Stellungnahme - 33 -
6. Literaturverzeichnis - 35 -
6.1 Primärliteratur. - 35 -
6.2 Sekundärliteratur. - 36 -
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„Warum töten wir Menschen, die Menschen töten, um den Menschen zu zeigen, dass Töten falsch ist?“ (Amnesty International, Organisation für Menschenrechte)
1. Einleitung
Die Todesstrafe ist die grausamste und unmenschlichste Form aller Strafen. Das Problem der Todesstrafe ist aktuell: Todesurteile werden nach wie vor in den USA, in Japan und im Irak vollstreckt, um nur drei Beispiele zu nennen. Auch die Menschenrechte werden heute noch in vielen Ländern verletzt, beispielsweise das Recht auf Leben: Menschen werden verfolgt, gefoltert und getötet.
Diese Arbeit soll die Todesstrafe und die Menschenrechte nicht nur im Einzelnen darstellen, beschreiben und erläutern, sondern beide Themengebiete im Zusammenhang betrachten und bewerten. Dabei wird zunächst auf die Grausamkeit der Todesstrafe, die Möglichkeit eines Justizirrtums und ihre Abschreckung eingegangen, worauf eine Darstellung der bedeutendsten Menschenrechte folgt, wie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der Internationale Menschenrechtspakt über bürgerliche und politische Rechte, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Der Schwerpunkt liegt auf der menschenrechtlichen Dimension des Problems der Todesstrafe, wobei auf die juristische, politische, ethische und abschließend auf die theologische Sichtweise eingegangen wird. Das hauptsächliche Augenmerk gilt in dieser Arbeit Todesstrafe, die speziell für Mord verhängt wird. Die, neben zahlreicher Literatur, wenigen, verwendeten Internetseiten weisen keinen wissenschaftlichen Bezug auf, sondern dienen lediglich einer Information der aktuellen Situation seitens der Todesstrafe und der Menschenrechte. Im Rahmen dieser Arbeit wurde außerdem der Inhalt eines Films hinzugezogen und ein Fragebogen erstellt und ausgewertet, um einen ersten Eindruck der bestehenden Einstellung zur Todesstrafe zu geben.
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1.1 Fragebogen zur Todesstrafe
• Wie alt sind Sie? O 20-30 O 30-40 O 40-50 O >50
• Wie stehen Sie der Todesstrafe gegenüber? O (eher) positiv O (eher) negativ
• Sind Sie mit der heutigen Justiz in Deutschland zufrieden? O ja O nein
• Wenn nein, wäre das ein Grund, die Todesstrafe in Deutschland (wieder) einzuführen? O ja O nein
• Wenn ja, in welchen Fällen würden Sie die Todesstrafe dann be-fürworten? (Mehrantworten sind möglich)
• Wären Sie dann auch in der Lage als letzte Instanz selbst die Todesstrafe zu vollstrecken? O ja O nein
1.2 Auswertung des Fragebogens
Bei dieser Umfrage über die Todesstrafe wurde der Schwerpunkt auf die Befürwortung bzw. Ablehnung der Todesstrafe der befragten Personen gelegt.
Es wurden knapp 50 Leute befragt, wobei der größte Anteil zwischen 20 und 30 Jahren alt war, die Minderheit war über 50 Jahre alt. Die Meinungen über das eher positive oder eher negative Gegenüberstehen der Todesstrafe waren, wie angenommen, relativ ausgewogen. Den-
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noch standen eindeutig mehr Personen der Todesstrafe eher negativ gegenüber: 21 (eher positiv) zu 28 (eher negativ). Eine Mehrheit von 35 Personen war mit der heutigen Justiz in Deutsch-land nicht zufrieden. Sie forderten teilweise härtere Strafen, wobei dies für 21 dieser Personen trotzdem kein Grund wäre, die Todesstrafe in Deutschland wieder einzuführen.
Die restlichen 14 Personen, die für eine Wiedereinführung der Todesstrafe wären, gaben an, diese allerdings nur unter dem Fall des Massenmordes und Mordes gutzuheißen. Nur ein paar Personen befürworteten die Todesstrafe ebenfalls bei Kindesmisshandlung und Vergewaltigung. Wie zu erwarten, waren die meisten der Personen, genauer gesagt 47, nicht bereit als letzte Instanz selbst die Todesstrafe zu vollstrecken. Wie jedoch viele der befragten Personen hinzugefügt haben, wären sie unter Umständen vielleicht doch bereit, wenn es sich bei dem Täter um jemanden handelt, der z. B. ein Mitglied der Familie der befragten Person er-mordet hat.
Zusammenfassend kann gesagt werden: Die Todesstrafe ist und bleibt heute immer noch ein diskutiertes Thema, da sich die Meinungen sehr stark teilen und kein eindeutiges Fazit aus der Befragung aller Personen gezogen werden kann, wobei hinzugefügt werden muss, dass natürlich eine Anzahl von nur knapp 50 Personen kein repräsentatives Ergebnis einer Umfrage ergeben kann.
2. Einführung: Todesstrafe
2.1 Die Grausamkeit der Todesstrafe
Nach Auffassung der Organisation Amnesty International ist die Todesstrafe schon deshalb strikt abzulehnen, weil sie eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe darstellt. Befürworter der Todesstrafe argumentieren wie folgt: 1
1 Vgl. Amnesty International: Die Todesstrafe. Hg. von Freimut Duve. Hamburg: Rowohlt, 1979, S. 11.
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1. Für besonders abscheuliche Verbrechen sei der Tod die einzig angemessene Strafe.
2. Die Todesstrafe wirke abschreckend.
3. Zum Schutz der Gesellschaft müssten bestimmte schwere Verbrechen mit dem Tode bestraft werden. Gegner der Todesstrafe argumentieren wie folgt: 2
1. Die Todesstrafe ist unwiderruflich. Sie wird von fehlbaren Menschen nach fehlbaren Prozessen verhängt. Sie kann also gegen völlig unschuldige Menschen ausgesprochen werden, was tatsächlich schon geschehen ist.
2. Es fehlt an überzeugenden Beweisen, dass die Todesstrafe tatsächlich abschreckender wirkt als z. B. eine lange Freiheitsstrafe.
3. Die Hinrichtung ist eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung.
Die zum Tode verurteilten Menschen erleiden oft vor der Hinrichtung physische und psychische Qualen. Der seelische Druck kann stark genug sein, um Psychosen hervorzurufen. Die Hinrichtungsmethoden können ebenfalls körperliche Folterung mit sich bringen: Hängen, der elektrische Stuhl, die Gaskammer und Erschießen führen nicht immer direkt zum Tode. Das Hängen soll durch Brechen des Genicks normalerweise sofort den Tod herbeiführen, jedoch kann der Tod stattdessen auch durch langsames Strangulieren eintreten. Die Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl hat in einigen Fällen bereits erhebliche Verbrennungen vor dem Eintreten des Todes verursacht oder der Stromstoß musste wiederholt werden, um den Tod des Verurteilten abschließend herbeizuführen. 3 In früheren Zeiten sollte es meist so grausam wie möglich sein: die Römer kreuzigten, die Germanen vierteilten und im Mittelalter wurde gerädert. Zum Tode verurteilt werden Menschen nicht nur für Schwerverbrechen wie Mord, sondern auch wegen anderer Delikte: Singapur droht Drogen-
2 Vgl.ebd. S. 11.
3 Vgl. ebd. S. 16.
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straftätern mit dem Tod und die Arabischen Emirate auch Umweltsündern. 4
Die Organisation Amnesty International ist der Auffassung, eine Strafe dürfe unter keinen Umständen den „Mindestgrundsätzen für die Behandlung der Gefangenen“ widersprechen. Vor allem sei die barbarische Praxis der Todesstrafe schnellstmöglich zu beenden. 5
2.2 Die Möglichkeit des Justizirrtums
Selbst wer die Todesstrafe als solche nicht ablehnt, muss sich die Frage nach der Möglichkeit eines Justizirrtums stellen. Die Todesstrafe kann durch Irrtum einen Unschuldigen treffen. Der amerikanische Film „Das Leben des David Gale“ aus dem Jahre 2002 kann diesen Fall veranschaulichen:
David Gale ist ein hoch angesehener Philosophieprofessor und ein bekannter Kämpfer gegen die Todesstrafe. Wegen der Ermordung an seiner an Leukämie erkrankten Kollegin Constance Harraway wird er selbst zum Tode verurteilt. Kurz vor seiner Hinrichtung gewährt David Gale der Journalistin Bitsey Bloom ein Exklusivinterview. Dabei kommt Bloom durch ein Video auf die Spur, dass Constance gar nicht ermordet wurde, sondern mit Gale vor laufender Kamera ihren Suizid inszenierte. Dieser sollte aber wie ein Mord aussehen, denn Gale und Harraway wollten gemeinsam darauf aufmerksam machen, dass immer wieder unschuldige Menschen hingerichtet werden. Dazu musste Gale selbst jedoch wirklich hingerichtet werden, um so den Beweis erbringen zu können, dass das System fehlerhaft ist. Er opferte sein Leben, um gegen die Todesstrafe zu protestieren. 6 Wie anhand der Geschichte des Films deutlich zu erkennen ist, besteht bei einer Verurteilung bzw. bei einer Verhängung der Todesstrafe immer die Möglichkeit des Justizirrtums.
4 Vgl. Wirth, Ingo: Todesstrafen. Eine geschichtliche Spurensuche. 2. Aufl. Leipzig: Militzke, 2004, S. 7.
5 Vgl. Amnesty International: Die Todesstrafe. S. 16-17.
6 Vgl. Parker, Alan: Das Leben des David Gale. URL: http://www.dieterwunderlich.de/Parker_David_Gale.htm#cont. Stand: 01.06.09.
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Um ein aktuelles Beispiel aufzugreifen: Im US-Bundesstaat Tennessee ist der Todeshäftling Paul House (47) vom Gericht im Juni 2009 nach 23 Jahren Haft auf freien Fuß gesetzt worden. Er wurde 1986 wegen eines Se-xualmordes zum Tode verurteilt. Jetzt hat ein moderner DNA-Test seine Unschuld bewiesen. Er kämpfte 23 Jahre lang mit Unterstützung der Rechtshilfeorganisation „Innocence Project“ gegen sein Todesurteil. Nach Angaben des Washingtoner „Todesstrafen-Informationsprojekts“ sind seit 1973 weitere 131 Menschen aus US-Todestrakten entlassen worden, weil sie ihre Unschuld nachweisen konnten. 7
Das wesentliche Element aller Gesetzes-Systeme sollte ein Schuldbeweis sein. Jedoch können in der Praxis in jedem Gerichtsverfahren Fehler oder Irrtümer unterlaufen.
Eine Reihe von Faktoren kann dazu beitragen, wie folgende: 8
1. Ungenügende oder unfähige Verteidigung:
Wer es sich finanziell nicht leisten kann, die Anwaltskosten selbst zu bezahlen, muss sich auf die Unterstützung wohltätiger Organisationen verlassen oder man wird von Anwälten vertreten, die unerfahren sind oder nur ungenügende Gesetzeskenntnisse haben.
2. Die Rolle der Richter und der Geschworenen: Richter und/oder Geschworene sind mit folgenden Aufgaben betraut: dem Schuldnachweis und/oder der Festsetzung des Strafmaßes. Bei der Schuldfeststellung kann es vorkommen, dass der Erhaltung des Lebens des Angeklagten mehr Gewicht beigemessen wird als der exakten Erforschung der Tatsachen. Diese Handlungsweise kann zu Unregelmäßigkeiten in der Strafverfolgung führen. Wenn das Gericht über die Bestrafung entscheidet, ist es nach dem Gesetz verpflichtet, dies ohne persönliche Gefühle und Vorurteile zu tun, was jedoch auf menschlicher Basis eine unmögliche Forderung ist. Dies kann so das Urteil zu einer Zufallsentscheidung machen.
7 Vgl. Menkens, Dietrich: Todeshäftling (47) kommt nach 23 Jahren frei. URL: http://www.news.de/NEWS/news/2009/05/13/todeshaeftling-paul-housetennessee/aus-todeszelle-freigelassen-dna-test.html. Stand: 02.06.09.
8 Vgl. Amnesty International: Die Todesstrafe. S. 12-14.
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Arbeit zitieren:
Daniel Kassis, 2009, Menschenrechte und Todesstrafe, München, GRIN Verlag GmbH
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