Die anfänglich erste Festlegung zur Charakterisierung und Begriffssetzung von Wahlen lässt sich in der Verfassung der Vereinigten Staaten finden. So werden z.B. die Regelungen um als Präsident gewählt werden zu dürfen, nämlich, dass er mindestens 35 Jahre alt und gebürtiger Amerikaner sein muss, außerdem das er seit mindestens 14 Jahren in den Vereinigten Staaten leben muss, in der Verfassung festgeschrieben.
Im Laufe der Geschichte wurde das amerikanische Wahlrecht teilweise tief greifend ergänzt, präzisiert und umgestaltet. Diese speziellen Veränderungen wurden mittels bestimmter Verfassungszusätze (amendments), Kongress- und Einzelstaatsgesetze durchgeführt. Die amendments haben es unter anderem bewirkt, dass die Ausweitung der Wahlberechtigung im Laufe der Zeit stetig toleranter gestaltet wurde und zunahm. Wo anfänglich nur die wohlhabenden Weißen wählen durften, darf heute jeder 18 jährige US-Amerikaner -schwarz oder weiß, weiblich oder männlich- wählen, sofern er registriert ist und gewisse gesetzlich festgelegte Auflagen erfüllt. Natürlich gibt es auch hier immer noch markante Ausnahmen, wie vor allem bei der Präsidentschaftswahl im Jahre 2000 deutlich wurde, wo es nachgewiesenermaßen einen entscheidenden Wahlausschluss von Teilen der schwarzen Bevölkerung gab. Bei der ersten US-Präsidentschaftswahl des neuen Jahrtausends sollte sich das amerikanische Schicksal in Florida entscheiden. Bei einem Stimmenunterschied von 0,0005%, dass entspricht in etwa 500 Wählerstimmen gewann George W. Bush die Wahl gegenüber Al Gore, welcher, am bundesstaatlichen Stimmenanteil gemessen, einen Vorsprung von nahezu 550.000 Stimmen gegenüber dem neu gewählten Präsidenten hatte. Diese Widersprüchlichkeit verdeutlicht, dass die amerikanische Präsidentschaftswahl wesentlichen beeinflussenden Faktoren ausgesetzt ist. III. Die Präsidentschaftswahl
Ein entscheidender Faktor, der die amerikanischen Wahlen zur Bestimmung des Präsidenten beeinflusst, ist das angewandte System der -relativen Mehrheitswahl- und dem Prinzip des „first past the post“. Das erste prägende Merkmal der relativen Mehrheitswahl ist, dass stets mehr als ein (Wahl-)Mann in einem Wahlkreis gewählt wird. Der Kandidat der zur Wahl steht und mehr Stimmen als jeder andere Kandidat erhält, gewinnt die Wahl in dem Wahlkreis durch den Erhalt der Wahlmännerstimmen. Charakteristisch ist hierbei die Regel „The winner takes it all“. Sind, wie im Falle Florida im Jahre 2000 25 Elektorenstimmen zu gewinnen, erhält der Gewinner der relativen Mehrheit alle zu vergebenden Stimmen. Die Anzahl der zu vergebenden Elektorenstimmen richtet sich je nach Bevölkerungszahl des jeweiligen
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Bundesstaates und wird durch eine alle zehn Jahre stattfindende Volkszählung dem Bevölkerungswachstum und deren Verschiebungen angepasst. Die Anzahl der auf Bundesebene zu gewinnenden Elektoren ergibt sich aus der Summe der Repräsentanten aus dem house of represantitives (435) und den 2 Senatorenämtern (100), die jedem Bundesstaat zugeteilt sind, sowie weiteren 3 Elektoren für Washington D.C., womit sich eine bundesstaatliche Gesamtsumme von 538 Wahlmännern ergibt. Um die Wahl zu gewinnen muss die Anzahl der gewonnenen Elektorenstimmen allgemein addiert mindestens 270 betragen, was somit die relative Mehrheit auf Bundesebene bedeutet. Die gesamte Belegschaft von Wahlmännern wird als electoral college bezeichnet. Dieses „Wahlmännergremium“ wählt de facto im Auftrag des Volkes den Präsidenten, wodurch das Volk nur indirekt den Präsidenten bestimmt. Je nach der gesetzlichen Regelung des spezifischen Bundesstaates sind die Wahlmänner entweder durch ein imperatives Mandat gebunden, denjenigen Präsidentschaftskandidaten zu wählen der die meisten Stimmen erhalten hat, oder können quasi nach freiem Willen ihre Stimme dem Kandidaten verleihen, den sie für richtig erachten. Eine dem Willen des Volkes entgegen gesetzte Stimmenvergabe ist zwar eher die Ausnahme, kommt aber wie z.B. bei der Wahl 1988 vor, bei der eine Wahlfrau gegen die Entscheidung des Volkes ihre Stimme dem „falschen“ Kandidaten gegeben hat.
Für den Ausgang der Wahlen ist auch besonders die Wahlkreiseinteilung und Wahlkreisveränderung (reapportionment) ein wichtiger Faktor, wenn es um die Beeinflussung des Wahlergebnisses geht. Manipulationsmöglichkeiten wie das „gerrymandering“ sind nach wie vor angewandte Tradition. Spezifische Wählerschichten werden geographisch zu Lasten einer bestimmten Partei oder Person, bzw. zum eigenen Vorteil in einen eigens zugeschnittenen Bereich eingeteilt. Ein Resultat kann die so genannte „Hochburgenbildung“ sein, in denen ein hoher Überschuss an Wählerstimmen für eine Partei oder Person vorhanden ist, verursacht durch das Prinzip des berechnenden Zuschneidens von Wahlkreisen, benannt nach dem Gouverneur Elbridge Gerry. Die relative Mehrheit ist in solchen Ballungsgebieten schnell erreicht, womit der Sieger feststeht, keine weiteren Stimmen benötigt werden und eine erhebliche Menge an Stimmen irrelevant wird, welche zu einem anderen Ergebnis der Wahl hätten beitragen können. Dadurch können sich, wie bei der US-Wahl 2000 in Florida, erhebliche Unterschiede zwischen den tatsächlich gewonnenen Stimmen und den gewonnenen Wahlmännern herauskristallisieren. Landesweit übertragene TV-Wahlwerbespots, oftmals finanziert von mächtigen Interessensgruppen wie z.B. der Waffenlobby, aber auch von Bürgern, die auf eine bessere
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Arbeit zitieren:
Ayco van Groesen (Marquart), 2008, US-Wahlen 2000, München, GRIN Verlag GmbH
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