Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 4
1.1. Einführung und Zielsetzung 4
1.2. Struktur der Arbeit 5
2. Patente 5
2.1 Vorteile. 9
2.2 Nachteile. 12
3. Makroökonomischer Nutzen/ Wohlfahrtsnutzen 16
4. Fazit. 22
Bibliographie. 24
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Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung AS- AD Aggregated Supply- Aggregated Demand bzw. beziehungsweise ca. circa Dr. Doktor et. al. et alia etc. ecetera HH Haushalt(e) Hon. Honorar IAS/ IFRS International Accounting Standards/ International Financial Reporting Standards IP(R) Intellectual Property (Rights) IS- LM Investment und Savings- Liquidity preference und Money supply equilibrium k.A. keine Angabe KR Konsumentenrente mio. Millionen o.A. ohne Angabe o.V. ohne Vermerk PR Produzentenrente Prof. Professor S. Seite TRIPS “Trade related aspects of Intellectual Property Rights” vgl. vergleich WS Wage Setting WTO World Trade Organization www. world wide web z.B. zum Beispiel zit. Zitat
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Ausgaben (in Mio. Euro) für Forschung und Entwicklung nach Sektoren
(2007) ........................................................................................................................................ 9 Abbildung 2: Vergleich der Monopolstruktur mit der Polypolstruktur ................................. 13 Abbildung 3: Auswirkung einer Erhöhung der Konsumgeraden auf die IS- Kurve............... 19 Abbildung 4: Auswirkungen gestiegener Preise auf den Arbeitsmarkt ................................. 20 Abbildung 5: Auswirkungen der durch die Patente geförderten Ereignisse auf die mittlere
Frist im AS- AD- Modell ......................................................................................................... 21
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1. Einleitung
1.1. Einführung und Zielsetzung
Das Recht sein Eigentum zu nutzen und zu gebrauchen (ius usus), die Erträge einzubehalten (ius usus fructus), sie zu verändern (ius abusus) und es Dritten ganz oder teilweise überlassen zu können (ius successionis), sind die Bestandteile der Verfügungsrechte (vgl. Prof. Dr. Söllner A., 2007) und somit die Basis für das heutige Patentgesetz. Diese Eigenschaften sind von essenzieller Bedeutung für eine wohlfahrtsstiftende, wirtschaftliche und friedliche Entwicklung eines Raumes. Sie bilden das Fundament für den Weg in eine erfolgreiche, nachhaltige und sichere Zukunft. Dieses Recht beinhaltet die dem Eigentümer vorbehaltene Nutzung, aller materieller sowie immaterieller Vermögensgegenstände, die von den Wirtschaftssubjekten geschaffen werden. Die Tragweite dieses Gesetzes endet an der Stelle, wo ein anderes Patent seine Legitimität erlangt. Auf Grundlage dieses Gedankenganges erscheint es nur logisch, dass diese Verbietungsrechte auch geschützt werden müssen. Wichtig hierbei ist die Klarstellung der Rechtsstellung. Patente, also technische Schutzrechte, stellen keine Nutzungs-, sondern Verbietungsrechte dar. Warum das so ist und welche Auswirkungen es auf den Patentinhaber hat, wird in einem späteren Abschnitt erläutert. Ein Unternehmen, welches sich als Global Player in einer sich ständig wandelnden Welt behaupten möchte, benötigt mindestens einen Wettbewerbsvorteil, um seinen Konkurrenten voraus zu sein und einen Marktanteil für sich zu beanspruchen. Eines der Wettbewerbsvorteile ist die Innovationskraft eines Unternehmens. Diese Innovationsfähigkeit kann sich durch unterschiedliche Eigenschaften/ Faktoren bemerkbar machen. Es können z.B. Produktionen mit besonders günstigen Herstellkosten, ausgeklügelte Unternehmensprozesse oder aber auch technische Besonderheiten eines Produktes oder einer Dienstleistung sein. „Der in verschiedenen Studien ermittelte Zusammenhang zwischen innovativer Unternehmenskultur und unternehmerischen Erfolgen belegt eine nachprüfbare Korrelation dieser Faktoren“ (IHK Braunschweig, o.V.,2009).
Da die Messung eines solch mehrdimensionalen Begriffes sehr schwer zu bewerkstelligen ist, werden Innovationen unter anderem an Patenten gemessen. Doch sind Patente tatsächlich Faktoren, die zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung führen ohne dabei Renten
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zu schmälern oder können sie auch das Gegenteil bewirken? In wie weit nutzen oder schaden Patente den Menschen?
1.2. Struktur der Arbeit
Zu Beginn der Arbeit wird geklärt was ein Patent ist und welche Idee dahinter steckt. Anschließend werden die Vor- und Nachteile von Patenten auf mehrere in der Realität möglich auftretende Beispiele behandelt. Es soll ersichtlich werden, wer unter welchen Voraussetzungen, in bestimmten Situationen, wie von Patenten profitiert bzw. nicht profitiert. Darauf aufbauend werden die kurz- und mittelfristigen wohlfahrtsstiftenden und wohlfahrtshemmenden Faktoren, bezogen auf ein zu untersuchendes Pharmaunternehmen auf makroökonomischer Ebene, behandelt und diskutiert, so dass im Anschluss daran ein weitreichenderer Blick im Bezug auf die makroökonomische Entwicklung generiert werden kann. Zum Schluss der Arbeit werden wichtige Erkenntnisse noch einmal kurz und bündig erwähnt und daraus ein Résumé gezogen.
2. Patente
Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes, zeitlich begrenztes, an eine natürliche oder juristische Person verliehenes, technisches Schutzrecht (Verbietungsrecht), welches dem Patentinhaber eine Art territoriale „Nutzungsmonopolstellung“ auf dem Markt verleiht. Es ist juristisch betrachtet dem geistigen Eigentum, auch bekannt als „Intellectual Property“ (IP), unterzuordnen, welches dem Besitzer Schutz vor widrigen Nachahmungen bieten soll. Zusätzlich, soll es dazu dienen, dem Eigentümer zu erlauben, das Patent auf Wunsch entweder zu verkaufen oder Lizenzen zu vergeben bzw. zu verpachten. Patente fallen in Deutschland unter das Wettbewerbsrecht und gehören somit neben Gebrauchsmustern und Topographien zu den gewerblichen Schutzrechten. Patente stellen temporale Verbietungsrechte dar. Warum sie keine Nutzungsrechte, sondern Verbietungsrechte sind und was sich damit für den Eigentümer ändert, wird nun in einem Beispiel erläutert: Man stelle sich vor, dass Herr X ein Patent auf „Mountainbikes“ anmeldet. Nun ist Herr X im alleinigen Besitz dieses technischen Schutzrechtes. Wenn er im Besitz eines Nutzungsrechtes wäre, würde dies bedeuten, dass er jederzeit von seinem Nutzungsrecht Gebrauch machen
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könnte ohne jemanden Rechenschaft schuldig sein zu müssen, bzw. von jemandes anderen Recht abhängig zu sein. Dem ist aber nicht so. Bei weiterer Überlegung könnte man nämlich davon ausgehen, dass vor der Erfindung des Mountainbikes, das Fahrrad erfunden wurde. Mit hoher Wahrscheinlichkeit also, wurde auch dies zu seinem damaligen Zeitpunkt patentiert. Des modellhaften Verständnisses halber wird angenommen, dass der Eigentümer des Patentes vom „Fahrrad“, Herr Y sei. Mit der Information, dass nun Herr Y ein Patent besitzt, welches Herrn X theoretisch verbieten könnte von seinem eigenen Patent Gebrauch zu machen, verändert die Nutzungsbedingungen gewaltig. Wären Patente Nutzungsrechte, könnte Herr X ohne auf jemanden Rücksicht nehmen zu müssen, von seiner Erfindung Gebrauch machen und Mountainbikes produzieren und oder verkaufen. Da es aber ein Verbietungsrecht ist, darf er lediglich Dritten untersagen diese zu bauen und zu vertreiben. Diese Rechte können also Interdependezen unter den Patentbesitzern darstellen (vgl. Depenheuer- O. 2008. Seite 44). Durch die hohe Anzahl, verbunden mit der Komplexität dieser Schutzrechte, wird es im Laufe der Zeit immer schwieriger den Durchblick zu behalten. Problematisch ist diese Situation insbesondere in der Biotechnologiebranche. Auf dieses Thema wird im Kapitel der Nachteile näher eingegangen werden.
Grundsätzlich gilt, dass alle Erfindungen im Bereich der Technik patentierbar sind. Dabei ist zu beachten, dass eine Erfindung ausführbar sein muss und außerdem nachvollziehbar dargestellt werden muss. Es wird nach einem bestimmten Schema vorgegangen, um zu bestimmen ob etwas patentierbar ist oder nicht. Dieses Schema stellt die drei Kernpunkte der Aufzählung dar. Als Inhalte sind zu nennen:
• die Neuheit der Erfindung,
• das Beruhen auf einer erfinderischen Tätigkeit und
• die gewerbliche Anwendbarkeit (Deutsches Patent- und Markenamt, o.V., 2007).
Technische Schutzrechte finden ihren Ursprung in Deutschland im Reichspatentgesetz vom 25.04.1877. Um ein möglichst faires Fortbestehen gekoppelt mit einer stetigen Entwicklung zu gewährleisten, wurden schon im späten Mittelalter Erfindungen durch landesherrliche Schutzbriefe privilegiert (vgl. Däbritz E., 1994, Seite 1). Heute sind sie aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie haben einen festen Platz inmitten unserer Gesellschaft eingenommen. Mit zunehmender Globalisierung nehmen sie sukzessiv an Wichtigkeit zu. Insbesondere die
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Arbeit zitieren:
Alain Abadayev, 2009, Inwieweit nutzen oder schaden Patente?, München, GRIN Verlag GmbH
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