Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis i
Literaturverzeichnis. iii
A. Institutionelle Grundlagen 1
I. Die Stellung der EZB im System der europäischen Institutionen 1
II. Die EZB und das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) 1
III. Die handelnden Gremien der EZB 2
IV. Die Parteifähigkeit der EZB im Gerichtsverfahren. 2
B. Rechtsschutz gegen die EZB 4
I. Nichtigkeitsklage, Art. 230 EGV 4
1. Klagebefugnis 4
2. Klagegegenstand 4
a) Klagen privilegierter Kläger 4
b) Individualklagen. 5
3. Klagegrund 6
a) Unzuständigkeit 6
b) Verletzung wesentlicher Formvorschriften 7
c) Verletzung des Vertrages oder einer bei seiner Durchführung anzuwendenden
Rechtsnorm 7
d) Ermessensmissbrauch. 8
4. Klagefrist. 8
5. Wirkung des Urteils 9
II. Untätigkeitsklage, Art. 232 IV EGV 9
1. Klagebefugnis 9
2. Klagegegenstand 9
3. Vorverfahren. 10
4. Rechtsschutzbedürfnis 10
5. Klagefrist. 11
6. Wirkung des Urteils 11
III. Vorabentscheidungsverfahren, Art. 234 I b) EGV 11
1. Zulässige Vorlagefrage 11
2. Vorlageberechtigung/Vorlagepflicht 12
3. Kläger/Beklagter 12
4. Wirkung der Entscheidung 13
IV. Amtshaftungsklage, Art. 235 EGV i.V.m. Art. 288 II/III EGV 13
1. Klagebefugnis 13
2. Klagegegenstand 14
3. Rechtsschutzbedürfnis 15
4. Wirkung des Urteils 15
V. Inzidente Normenkontrolle, Art. 241 EGV 16
i
C. Rechtsschutzmöglichkeiten der EZB 17
I. Nichtigkeitsklage, Art. 230 III EGV 17
1. Klagebefugnis 17
a) Anhörungsrechte 17
b) Mitwirkungsrechte 18
c) Unabhängigkeit 18
d) Zuständigkeitsbereich. 18
2. Klagegegenstand 19
II. Untätigkeitsklage, Art. 232 IV EGV 19
III. Vorabentscheidungsverfahren, Art. 234 EGV 20
IV. Vertragsverletzungsverfahren, Art. 237 I d) i.V.m. Art. 226 EGV 20
1. Klagegegenstand 21
2. Vorverfahren. 21
3. Wirkung des Urteils 21
D. Schlussbetrachtung 22
ii
Literaturverzeichnis
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Beaumont, Paul/Walker, N.: The Legal Framework of the Single European Currency, 1999
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iii
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Scheller, Hanspeter K.: Die Europäische Zentralbank, 2000
Schwarze, Jürgen/Bär-Bouyssiére, Bertold (Hrsg.): EU-Kommentar, 1. Auflage 2000
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Weinbörner, Susanne: Die Stellung der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen
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1998
iv
A. Institutionelle Grundlagen
Bevor in den folgenden Abschnitten die Rechtsschutzmöglichkeiten der EZB bzw. gegen die EZB anhand der möglichen Verfahrensarten dargestellt werden, sollen hier kurz einige Grund legende institutionelle Gegebenheiten und die mit ihnen zusammenhängenden Fragen - soweit sie für das folgende von Bedeutung sind - aufgezeigt werden.
I. Die Stellung der EZB im System der europäischen Institutionen
Die EZB und das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) werden durch die separate Nennung in Art. 8 EGV einerseits in die Nähe der Organe der Europäischen Gemeinschaft (Art. 7 EGV) gerückt, andererseits aber auch von diesen abgegrenzt. Die wohl herrschende Meinung sieht in ihnen daher den Organen zumindest ähnliche Institutionen mit besonderer Stellung und Befugnissen. 1 Die besondere Stellung der EZB ergibt sich zum einen aus der Tatsache, dass ihr gemäß Art. 108 EGV bei der Erfüllung ihrer Aufgaben absolute Unabhängigkeit von Weisungen jeglicher Stellen zusteht. Daneben weist Art. 107 II EGV der EZB eigene Rechtspersönlichkeit zu. Sie handelt also - anders als die Organe der EG - nicht für die Gemeinschaft, sondern in eigenem Namen. Beide Umstände deuten schon an, dass der gerichtlichen Kontrolle des Verhaltens der EZB durch den EuGH eine große Bedeutung zukommt, stellt eine solche Überprüfung doch die einzige Möglichkeit zur Einwirkung auf die EZB dar.
II. Die EZB und das Europäische System der Zentralbanken (ESZB)
Das Europäische System der Zentralbanken besteht gemäß Art. 107 I EGV aus der EZB und den nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten. Geleitet wird es nach Art. 107 III EGV von den Beschlussorganen der EZB (vgl. unten III.), die nationalen Zentralbanken
1 Vgl. Grabitz/Hilf, Art. 4a Rn. 1; Hahn/Häde, S. 34 (Fn. 18) m.w.N.
1
handeln gemäß Art. 14.3 der gemeinsamen Satzung von ESZB und EZB 2 nach den Leitlinien und Weisungen der EZB.
Hieran wird deutlich, dass die EZB die zentrale Entscheidungsinstanz innerhalb des ESZB ist; dieses hat daher lediglich Bedeutung als "Sammelbegriff" für die währungspolitischen Institutionen der
Gemeinschaft. 3 Aus diesem Umstand ergibt sich die Frage, welche dieser Einrichtungen - vor dem Hintergrund der durch Art. 108 EGV auch den nationalen Zentralbanken zugeschriebenen Unabhängigkeit - für währungspolitische Entscheidungen durch das System letztendlich verantwortlich, d.h. haftbar, ist.
III. Die handelnden Gremien der EZB
Art. 107 III EGV nennt als Beschlussorgane der EZB den EZB-Rat und das Direktorium. Der EZB-Rat besteht gemäß Art. 112 I EGV aus den Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken. Hier sind nur die Zentralbanken der Länder vertreten, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt am Eurosystem teilnehmen. 4 Das Direktorium wiederum setzt sich nach Art. 112 II a) EGV aus dem Präsidenten der EZB 5 , dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern zusammen. Die Außenvertretung der EZB erfolgt gemäß Art. 13.2 Satzung durch den Präsidenten; er nimmt daher auch die Vertretung der EZB vor Gericht wahr.
IV. Die Parteifähigkeit der EZB im Gerichtsverfahren
Wie schon aufgezeigt, kommt der EZB eigene Rechtspersönlichkeit zu, sie tritt daher auch vor Gericht im eigenen Namen auf. Dies kann sie zum einen gemäß Art. 9.1 Satzung in jedem vor einem mitgliedstaatlichen
2 Protokoll Nr. 9 zum EGV, im Folgenden als "Satzung" bezeichnet.
3 vgl. Hahn/Häde, S. 33 (Fn. 12) m.w.N.
4 Hinsichtlich der anderen Zentralbanken besteht ein sog. "Erweiterter Rat", bestehend
aus dem EZB-Präsidenten und den Präsidenten aller nationalen Zentralbanken der EU-
Mitgliedstaaten.
2
Gericht zulässigen Verfahren. Der EGV sieht außerdem in den Artikeln 230, 232, 233, 234, 235, 237 und 241 eine aktive b zw. passive Parteifähigkeit der EZB im Verfahren beim EuGH vor.
5 Art. 13 Satzung.
3
Arbeit zitieren:
Florian Bretzel, 2002, Rechtsschutz der Europäischen Zentralbank, München, GRIN Verlag GmbH
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