GENTECHNIK IM WELTHANDEL
Inhalt
NOMENKLATUR II
1. EINLEITUNG 1
2. GENTECHNIK IN DER LEBENSMITTELINDUSTRIE 2
2.1. EINFÜHRUNG 2
2.2. NACHWEISBARKEIT GENETISCH VERÄNDERTER ORGANISMEN 3
2.3. CHANCEN UND RISIKEN GENTECHNISCH VERÄNDERTER LEBENSMITTEL 4
2.3.1. Chancen 4
2.3.2. Risiken 5
3.DER KONFLIKT VON VERBRAUCHERSCHUTZ UND FÖRDERUNG DER
GENTECHNIK IM INTERNATIONALEN VERGLEICH 8
3.1. USA 8
3.1.1. Öffentliche Wahrnehmung 8
3.1.2. Regulierung 9
3.2. EUROPA 11
3.2.1. Öffentliche Wahrnehmung 11
3.2.2. Regulierung 11
4. HANDELSBESCHRÄNKUNGEN FÜR GVO 15
4.1. DIE WTO UND DAS WELTHANDELSRECHT 15
4.2. HANDELSBESCHRÄNKUNGEN DER EU 15
4.3. AKTUELLE SITUATION 17
5. FAZIT 19
LITERATUR 20
i
GENTECHNIK IM WELTHANDEL
Nomenklatur
APHIS Animal and Plant Health Inspection Service BLL Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde BMELV Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz DNA Desoxyribonukleinsäure EG Europäische Gemeinschaft EPA Environmental Protection Agency EU Europäische Union EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft FDA Food and Drugs Agency FreisRL Richtline des Rates über die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt FSIS Food Safety and Inspecion Service GATT General Agreement on Tariffs and Trade GMO Genetically Modified Organism GVO Genetisch Veränderter Organismus NFV Novel-Food-Verordnung OECD Organisation for Economic Co-operation and Development SystRL Richtlinie des Rates über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen USA United States of America USTR United States Trade Representative WKO Wirtschaftskammern Österreich WTO World Trade Organization
ii
GENTECHNIK IM WELTHANDEL
1. Einleitung
Gentechnologie stellt eine relativ neue Technologie dar und sie ist von kontroversen Diskussionen geprägt. Im Jahre 2008 wuchsen auf immerhin 125 Millionen Hektar gentechnisch veränderte Nutzpflanzen, gegenüber 2007 ein Plus von 9,4% (vgl. TransGen 2009a). Ca. 62,5% der Fläche entfallen allein auf die USA, die mit Monsanto auch den größten Gentechnik-Konzern der Welt beheimatet. Obwohl der Handel zwischen den USA und der EU in der Regel floriert, lassen sich auf dem europäischen Markt kaum gentechnisch veränderte Produkte aus der USA finden.
In dieser Arbeit befasst sich der Autor mit der Frage, inwiefern der EU-Import von gentechnisch veränderten Lebensmitteln aus den USA Handelsbeschränkungen unterliegt und welches die Gründe sind, die dazu geführt haben. Der Fokus soll dabei auf Lebensmitteln liegen; Futtermittel oder neuartige Pharmapflanzen sollen aus Gründen des begrenzten Rahmens der Arbeit nicht näher behandelt werden.
Um ein Verständnis für die verschiedenen Regelungen in den USA und in der EU zu bekommen, ist es nötig, die Hintergründe der Gentechnik zu beleuchten und die Entstehungsgeschichte und Systematik der Normen darzustellen. Im zweiten Teil der Arbeit sollen die Regelungsansätze der beiden Handelspartner verglichen werden. Schließlich soll als weitere Ebene das Welthandelsrecht vorgestellt werden, da auf der unterschiedlichen Auslegung dessen Normen der aktuelle Welthandelskonflikt der Gentechnik beruht.
1
GENTECHNIK IM WELTHANDEL
2. Gentechnik in der Lebensmittelindustrie
2.1. Einführung
Bereits seit Jahrhunderten versucht der Mensch, durch Zuchtwahl die Kulturpflanzen an seine Erfordernisse anzupassen; dies betrifft Nahrungsmittel, Futtermittel wie auch Zierpflanzen. Was mit dem Mönch Gregor Mendel, dem „Vater der Genetik“ (vgl. Henig 2000: 71f.) begann, wird heute von global agierenden Konglomeraten professionell betrieben. Das Ziel der Kreuzung ist entweder resistentere Pflanzen zu schaffen, die auf kargeren Böden wachsen können und mehr Ertrag bringen oder neue Pflanzenformen und -farben zu züchten, die den Wünschen der Konsumenten entsprechen. Die systematische Züchtung hat zur Folge, dass viele der heute als „natürliche Lebensmittel“ bezeichneten Nahrungsmittel von Pflanzen stammen, die nur noch wenig mit ihren natürlichen Stammformen gemeinsam haben (vgl. Fricke 2004: 35).
Die durch Kreuzung gezüchteten Pflanzen unterscheiden sich von den technisch modifizierten insofern, dass bei letzteren durch spezielle Methoden die Gen- oder Zellstruktur der Organismen geändert werden. Hier muss zwischen Biotechnologie und Gentechnologie unterschieden werden. Als Biotechnologie wird die integrierte Anwendung von Biochemie, Mikrobiologie, Verfahrenstechnik u.a. verstanden, durch die Mikroorganismen, Zell- und Gewebekulturen genutzt werden (vgl. Schenek 1995: 28). Die Gentechnik 1 ist demnach ein Bestandteil der ihr übergeordneten Biotechnologie (vgl. Stökl 2003: 18). Sie wird von der Enquete-Komission des Deutschen Bundestages Chancen und Risiken der Gentechnologie definiert als „die Gesamtheit der Methoden zur Charakterisierung und Isolierung von genetischem Material sowie zur Wiedereinführung und Vermehrung des neu kombinierten Erbmaterials in anderer biologischer Umgebung“ (BT-Drucksache 1987: 1). Genetisch veränderte Organismen (GVO) 2 sind demnach biologische Einheiten, deren genetische Substanz so modifiziert worden ist, wie es durch Kreuzung und andere natürliche Verfahren nicht möglich ist (Stökl 2003: 18). Der Begriff Lebensmittel ist auf EU-Ebene durch die Verordnung 178/2002/EG definiert: „Im Sinne dieser Verordnung sind ‚Lebensmittel‘ alle
1 Die Begriffe Gentechnik und Gentechnologie werden in dieser Arbeit synonym gebraucht (vgl. hierzu Schenek 1995: 16).
2 Der Begriff Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) wird in dieser Arbeit dem in der Literatur synonym gebrauchten Begriff Gentechnisch modifizierte Organismen (GMO) vorgezogen (vgl. zur Terminologie Fricke 2004: 36).
2
GENTECHNIK IM WELTHANDEL
Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden“ (EG 2002: Artikel 2, 31/7). Dazu gehören auch Getränke, Kaugummi, Wasser und alle Stoffe, die bei der Produktion bzw. -verarbeitung dem Lebensmittel absichtlich zugesetzt werden. Folgende Stoffe sind keine Lebensmittel und werden in dieser Arbeit nicht weiter behandelt:
• Futtermittel
• lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind
• Pflanzen vor dem Ernten
• Arzneimittel
• kosmetische Mittel
• Tabak und Tabakerzeugnisse
• Betäubungsmittel
• Rückstände und Kontaminanten.
2.2. Nachweisbarkeit genetisch veränderter Organismen
Die wichtigsten Pflanzen, die vom Einsatz von Gentechnik in der Lebensmittelproduktion betroffen sind, sind Sojabohnen, Mais, Tomaten, Raps und Kartoffeln (vgl. Stökl 2003: 19). Aber auch Mikroorganismen, die in der Herstellung zugesetzt werden, werden mittlerweile gentechnisch verändert, wie z.B. Hefe oder Aromen (vgl. Gassen et.al. 1996: 384). Besonders in den USA spielt diese Art der Lebensmittelproduktion schon seit den 80er Jahren eine große Rolle, doch auch in Europa wird verstärkt GVO bei der Ölverarbeitung und Stärkeherstellung eingesetzt: nach Schätzungen des Bunds für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde werden mittlerweile ca. 2/3 der Lebensmittel in Deutschland unter Einsatz der Gentechnik hergestellt (vgl. BLL 2002: 2).
Um gentechnisch veränderte Organismen nachzuweisen, gibt es verschiedene Ansätze (vgl. Fricke 2004: 36f.). Veränderte Inhaltsstoffe können oft relativ einfach erkannt werden. Fremd-DNA lässt sich durch Antikörper feststellen, nachdem sie in der genmanipulierten Pflanze vervielfältigt wurde. Diese Selektionsmarker sind meist Antibiotika-Resistenzgene. Mit Hilfe einer anderen Methode können wiederum spezifische, durch genetische
3
GENTECHNIK IM WELTHANDEL
Veränderung gebildete Proteine nachgewiesen werden. Die Nachweisbarkeit stellt eines der schwierigsten, aber wichtigsten Problemfelder dar. Nicht nur vom rechtlichen Standpunkt aus muss Genmanipulation eindeutig feststellbar sein, sondern auch aus ethischen und religiösen Gründen (vgl. Schauzu 1996: 665f.; 663)
2.3. Chancen und Risiken gentechnisch veränderter
Lebensmittel
2.3.1. Chancen
Die Gentechnik bietet gegenüber der herkömmlichen Züchtung den Vorteil, dass einzelne Gene aus prinzipiell sämtlichen Organismen über die Artenbarriere hinweg auf andere Organismen übertragen werden können (vgl. Gassen et.al 1996: 386f.). Vollkommen neue Eigenschaften können so erreicht werden, die in der Lebensmittelherstellung hauptsächlich Quantität, Qualität und Produktionskosten betreffen. Quantität
Eine der ersten Verwendungsmöglichkeiten für die Gentechnik in der Lebensmittelherstellung ist die Entwicklung von Herbizid-resistenten Pflanzen. Abgesehen davon, dass insgesamt weniger Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden muss, lassen sich Ernteeinbußen verringern, da vorher auch bis zu 15% der Nutzpflanzen durch das Spritzen vernichtet worden sind (vgl. Fricke 2004: 38). Ähnlich verhält es sich mit Bt-Pflanzen (Bacillus thuringiensis), die auf bestimmte Schadinsekten eine toxische Wirkung haben und so den Pestizideinsatz verringern und den Ertrag erhöhen können. Durch Genmanipulation lassen sich Pflanzen dahingehend verändern, dass sie weniger anfällig auf äußere Einflüsse wie Trockenheit oder Temperatur reagieren, was neue Anbauflächen - beispielsweise in nahrungsarmen Entwicklungsländern - ermöglicht. Qualität
Auf die Qualität hat die Gentechnik dahingehend Einfluss, dass sich durch spezielle Verfahren Nährwert, Geschmack und Haltbarkeit von Lebensmitteln verbessern lassen. Beispiele dafür sind die sogenannte „Flavr-Savr-Tomate“, deren Zersetzungsprozess
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Arbeit zitieren:
MSc Andreas Hermjohannes, 2009, Die EU-Handelsbeschränkungen für GVO-Lebensmittel, München, GRIN Verlag GmbH
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