Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Konferenzen in der Schule 3
2.1 Ziele der Zeugniskonferenz. 5
2.2 Bewertungen in der Zeugniskonferenz 6
3. Zeugniskonferenzen und Werte. 10
3.1 Das Dilemma der Beschlussfassung 12
4. Fazit 14
5. Literatur 16
1. Einleitung
„Konferenzen sind die Realisierungsorte von Partizipation in der Schule. Ihre Leistungsfähigkeit ist ein Indiz dafür, ob Demokratisierung in der Schule ein Bestandteil des politischen Alltags und Selbstbewußtseins ist oder nur eine gutgemeinte Verpflichtung von Ministerialbeamten, die über die Stärke der tatsächlich unter Lehrern, Schülern und Eltern vorhandenen Partizipationsbedürfnisse falsche Vorstellungen besitzen.“ (Braune et. al. 1977, S. 5) Diese beiden Sätze aus dem Vorwort einer Arbeit mit dem Titel „Konferenzen in der Schule“ können, obwohl sie bereits 30 Jahre alt sind, auch heute noch als Grundsatz für jede Konferenz in der Schule gewertet werden. Besonders Lehrer- und Schulkonferenzen werden einberufen, um die gleichwertige Mitarbeit aller Beteiligten am Sozialraum Schule sowohl zu belegen als auch zu manifestieren. Ob Konferenzen in der Schule derart positive Grundsätze jedoch auch erfüllen können, ist eine ganz andere Frage. Ausgehend von den positiven Grundannahmen Braunes und Bessoths aus dem Jahr 1977 soll in dieser Arbeit anhand des sehr speziellen Beispiels der Zeugniskonferenz in der weiterführenden Schule (Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen) die theoretische und praktische Einbeziehung sowohl universeller als auch individueller Werte in Konferenzen im schulischen Kontext betrachtet werden. Zeugniskonferenzen sollen deshalb als Beispiel verwendet werden, weil ihre Ergebnisse diejenigen Konferenzergebnisse im schulischen Kontext sind, die bei den anderen beteiligten Parteien - also Schülerinnen und Schülern sowie Eltern - am direktesten wahrzunehmen sind. Einleitend wird dabei allerdings davon ausgegangen, dass sich die Erkenntnisse der Arbeit nicht auf andere Arten von Konferenzen übertragen lassen, was in einem abschließenden Kapitel aber noch zu prüfen sein wird. Zunächst jedoch soll allgemein die Theorie des Konzepts von Konferenzen in der Schule erläutert werden, wobei vor allem auf die zugrundeliegende Vorschriftensammlung für das Land Nordrhein-Westfalen zurückgegriffen wird (Kapitel 2). In dem Zusammenhang werden außerdem detailliert die Ziele einer Zeugniskonferenz (Kapitel 2.1) sowie der Raum von Bewertungen innerhalb einer Zeugniskonferenz (Kapitel 2.2) ausgeführt. Im Anschluss an diese Vorbetrachtungen ist konkret der Zusammenhang zwischen Zeugniskonferenzen und Werten zu untersuchen (Kapitel 3), eine Auswertung sowie der bereits angesprochene Versuch einer Übertragung auf andere Formen der Konferenz im schulischen Zusammenhang erfolgt abschließend (Kapitel 4).
Für alle Kapitel dieser Arbeit gilt, dass eine konkrete wissenschaftliche Betrachtung durch den Mangel an geeigneter und vor allem aktueller Literatur wesentlich erschwert wird. Eine
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Grundlage über Konferenzen in der Schule allgemein findet sich neben der rechtlichen Basis vor allem in der bereits erwähnten Arbeit von Braune und Bessoth aus dem Jahr 1977, wobei etwaige Erkenntnisse, die aufgrund von Veränderungen im Schulsystem bzw. regionaler Unterschiede nicht länger aktuell sind, vor allem aus den Erfahrungen aus zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Zeilen etwa einem Jahr Schuldienst des Verfassers angepasst werden. Mit dem speziellen Rahmen der Zeugniskonferenz wird ähnlich verfahren, wobei an dieser Stelle ein bedeutend stärkerer Fokus auf dem vom Gesetzgeber gesteckten Rahmen liegt. Für Erkenntnisse über Werte und Bewertungen wird vor allem auf einschlägige Studien zurückgegriffen.
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2. Konferenzen in der Schule
Im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG) heißt es unter § 3, Abschnitt 1: „Die Schule gestaltet den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in eigener Verantwortung. Sie verwaltet und organisiert ihre inneren Angelegenheiten selbstständig.[...]“, weiter heißt es in Abschnitt 2: „Die Schule legt auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest und schreibt es regelmäßig fort. Auf der Grundlage des Schulprogramms überprüft die Schule in regelmäßigen Abständen den Erfolg ihrer Arbeit, plant [...] konkrete Verbesserungsmaßnahmen und führt diese nach einer festgelegten Reihenfolge durch.“ Diese zunächst recht vagen Formulierungen erlauben zunächst den Schluss, dass der Schule bei der Ausgestaltung ihres allgemeinen Bildungsauftrags relativ viele Freiheiten gelassen werden, werfen jedoch auch zwei neue Fragen auf: Erstens, wer oder was diese „Schule“, die Entscheidungen zu treffen hat, eigentlich ist, zweitens, wie der Vorgang der Entscheidungsfindung aussehen sollte. Während § 6 von der Schule vage als einer Institution spricht, die unabhängig von Fluktuationen im Lehrerkollegium und der Schülerschaft den durch den Schulträger erteilten Erziehungs- und Bildungsauftrag ausführt und entsprechend Entscheidungen zu treffen hat, wird das SchulG im weiteren Verlauf konkreter. In § 62 heißt es unter der Überschrift „Grundsätze der Mitwirkung“: „Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung der Schule. An der Gestaltung des Schulwesens wirken sie durch ihre Verbände ebenso wie durch die anderen am Schulwesen beteiligten Organisationen [...] mit.“ Zur Schule gehören also in keinem Fall nur Schulleitung und das Lehrerkollegium, sondern ausdrücklich alle direkt beteiligten Parteien. Aus diesem demokratischen Grundsatz ergibt sich ein spezifisches Konstrukt aus verschiedenen, regelmäßig tagenden Konferenzen, die sich maßgeblich auf das Schulleben auswirken:
1. Die Schulkonferenz, die unter anderem über das Schulprogramm und zahlreiche weitere Punkte zu entscheiden hat, die das Zusammenleben aller Parteien im schulischen Kontext regeln (vgl. § 65, SchulG). Die Zusammensetzung der Schulkonferenz sieht vor, dass sie - unabhängig von der Schulform - dem Lehrerkollegium nie eine automatische Mehrheit zukommen lässt, sondern beteiligte
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Arbeit zitieren:
Marcel Weitschat, 2009, Werte und Bewertungen in Konferenzen in der Schule am Beispiel der Zeugniskonferenz, München, GRIN Verlag GmbH
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