Begründung der geplanten Unterrichtsstunde
'LH .ODVVH KDW GLH (LQKHLW Ä 'LH ,QGXVWULDOLVLHUXQJ LQ 'HXWVFKODQG³ LP %HUHLFK */*HVFKLFKWH IDVW DEJHVFKORVVHQ XQG EHKDQGHOW GDQDFK GLH *HVFKLFKWH Ä 'HXtschland im 19. -DKUKXQGHUW³ 'LH ,QGXVWULDOLVLHUXQJ ZXUGH VHKU DXVIKUOLFK EHKDQGHOW YRU DOOHP GLH gravierenden Veränderungen der Lebensbedingungen für die Bevölkerung. Diese Veränderungen führten bei vielen Menschen unter anderem zu Unzufriedenheit und Armut und das mündete in Streiks und weiteren Problemen. Die Unterrichtsstunde greift diese Problematik auf und führt das Thema weiter zu den Versuchen Bismarcks ein Versicherungssystem in Deutschland aufzubauen. Nach dieser Unterrichtsstunde verfolgt der Unterricht weiter die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts mit einem Hauptaugenmerk auf die politische Situation.
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1. Der Beginn der Industrialisierung
2. Die Faktoren der Industrialisierung 3. Arbeitsteilung und Massenproduktion 4. Besondere Erfindungen der Industrialisierung 5. Neue Industrien
6. Neue gesellschaftliche Schichten entstehen 7. Frauenarbeit 8. Kinderarbeit
9. Soziale Probleme ( Wohnen und Familie) 10. Streik 11. Erste soziale Sicherung 12. Die Revolution von 1848 13. Bismarcks Politik
Sachanalyse Definition einer Versicherung:
Das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme: Viele zahlen einen Geldbetrag (= Prämie) in den Geldtopf ´Versicherung´ ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles abgesichert zu sein. 1
Schlechte Bedingungen in Fabriken mit Arbeitszeiten von 12 bis 14 Stunden, Sonntagsarbeit und ein gesundheitsschädigendes Arbeitsumfeld lösten im 19. Jahrhundert immer wieder Proteste und Streiks aus und führten zur Bildung einer Arbeiterbewegung. Angesichts des Massenelends und der aus ihm wachsenden sozialrevolutionären Gefahr hielt Reichskanzler Otto von Bismarck ein sozialpolitisches Handeln für dringend geboten. Dahinter stand die Überlegung, dass die Arbeiter sich dem Staat stärker verpflichtet fühlten, wenn dieser ihnen ein gewisses Maß an Sicherheit garantiere.
Auf Bismarcks Initiative verabschiedete der Reichstag am 15. Juni 1883 ein Gesetz über die Krankenversicherung für Arbeiter, nicht für Angestellte. Gewerbliche Arbeiter, die länger als eine Woche beschäftigt waren und nicht mehr als 2.000 Mark jährlich verdienten, unterlagen von nun an der Versicherungspflicht. Bezahlt wurden die Beiträge zu zwei Dritteln von den Arbeitern selbst und zu einem Drittel vom Arbeitgeber. Anders als bei den bereits existierenden Betriebskrankenkassen erwarben die Arbeitnehmer durch ihre Beiträge in die von öffentlich-rechtlicher Körperschaft getragene gesetzliche Krankenversicherung einen Rechtsanspruch auf Leistungen, der auch bei einem Arbeitsplatzwechsel erhalten blieb. Im Krankheitsfall trug die Kasse die Kosten der ärztlichen Behandlung sowie der Medikamente. Bei Arbeitsunfähigkeit bezahlte sie vom dritten Tag der Krankheit an für höchstens 13 Wochen Krankengeld in Höhe von 50 Prozent des durchschnittlichen Lohnes, höchstens aber zwei Mark pro Arbeitstag. Das Existenzminimum für eine vierköpfige Familie lag bei rund 25 Mark in der Woche, das Krankengeld bewahrte also nicht vor materieller Not. Aber der Krankenversicherung war es zu verdanken, dass eine ärztliche Behandlung nun zumindest auch für versicherte Arbeiter die Regel werden konnte. Ein Jahr nach dem Krankenversicherungsgesetz trat am 6. Juli 1884 das Unfallversicherungsgesetz in Kraft. Beitragspflichtig waren nur die Unternehmer. Bei einem Betriebsunfall wurde der Verunglückte unabhängig von der Schuldfrage ab der 14. Woche und damit nach Ablauf der Krankenversicherung entschädigt. Die Unfallversicherung, eine Berufsgenossenschaft der Unternehmer, trug die Kosten des Heilverfahrens oder zwei Drittel
1 1 http://www.aok-bv.de/lexikon/g/index_02249.html vom 5. Mai 2009.
des Arbeitslohnes als Rente bei völliger Erwerbsunfähigkeit. Bei einem tödlichen Betriebsunfall kamen Gelder den Hinterbliebenen zugute: Witwen erhielten 20 Prozent des Verdienstes ihres Mannes. Die Unfallversicherung galt zunächst nur für Fabriken, Bergwerke und Steinbrüche, wurde bald darauf aber auch auf Arbeiter in der Forst- und Landwirtschaft übertragen.
Die Verabschiedung des Gesetzes über die Alters- und Invalidenversicherung wurde immer wieder nach hinten verschoben. Erst am 24. Mai 1889 verabschiedete es der Reichstag unter dem unmittelbaren Eindruck eines Aufsehen erregenden Streiks von Bergarbeitern im Ruhrgebiet. Die Versicherung war verpflichtend für alle Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen unter 2.000 Mark. Die Altersrente konnte nach 30 Beitragszahlungen und Vollendung des 70. Lebensjahrs in Anspruch genommen werden. Als Invalidität galt die Verminderung der Erwerbsfähigkeit um zwei Drittel. In diesem Fall zahlte die Versicherung nach mindestens fünf Jahren Beitragszahlung ein Drittel des Durchschnittslohns als Rente. Für jede Invaliden- und Altersrente leistete der Staat einen jährlichen Grundbetrag von 50 Mark. Der Rest wurde je zur Hälfte von den Versicherten und ihren Arbeitgebern aufgebracht. Bis in die 1880er Jahre waren Arbeiter, wenn sie durch Unfall oder im Alter arbeitsunfähig wurden, in ihrer Existenz bedroht. Ab 1880 waren 4,7 Millionen gewerbliche Arbeiter gesetzlich versichert. Die Sozialgesetzgebung machte die soziale Absicherung der Arbeiter zur Aufgabe des Staates. Diese neue Staatsräson wurde den anderen europäischen Staaten zum Vorbild. 2
Bedingungsanalyse
Der Unterrichtsbesuch findet in der Schule in F. in der Klasse R9a statt. Die Schule ist eine schulformbezogene Gesamtschule ohne Oberstufe im Kreis. Sie liegt am Stadtrand von F. und dennoch in unmittelbarer Nähe zum Stadtkern. Ihr Einzugsgebiet umfasst die Kernstadt F. mit ihren 15 Ortsteilen sowie Ortsteile von W. und M.. Ende der 60iger Jahre wurde sie für maximal 1200 Schüler/innen konzipiert. Zurzeit werden hier rund 700 Schüler/innen von ca. 50 Lehrern/innen unterrichtet. Die Klasse R9a besteht aus 21 SchülerInnen im Alter zwischen 15 und 16 Jahren. Sie sind selbstständige Gruppenarbeit im GL-Unterricht gewohnt und können mit klar strukturierten Aufgaben gut umgehen. Die SchülerInnen sind zum größten Teil im Unterricht lebhaft. Nur ein paar Jungen scheinen noch in der Pubertätsphase zu stecken und sich mehr mit sich selbst als mit dem Unterricht zu beschäftigen oder versuchen diesen zu stören.Die Voraussetzungen für diese Unterrichtsstunde ist das Vorwissen der
2 Vgl.:http://www.dhm.de/lemo/html/kaiserreich/innenpolitik/sozialgesetze/index.html vom 5. Mai 2009.
Arbeit zitieren:
Jacqueline Fischer, 2009, Unterrichtsstunde: Die Sozialgesetze unter Bismarck, München, GRIN Verlag GmbH
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DOI
Begründungen für den Geschichtsunterricht - Vergleich von J. Rohlfes u...
Seminararbeit, 13 Seiten
Welches Ziel verfolgte Bismarck als er die Sozialversicherungen einfüh...
Hausarbeit, 21 Seiten
Jacqueline Fischer's Text Unterrichtsstunde: Die Sozialgesetze unter Bismarck ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
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