Inhaltsverzeichnis
1. Einordnung der geplanten Unterrichtsstunde 3
2. Sachanalyse 4
3. Lernbedingungen
3.1 Allgemeine Lernbedingungen 5
3.2 Spezielle Lernbedingungen 5
4. Didaktisch-methodische Analyse 6
5. Didaktik 7
6. Methodik 8
7. Lernziele
Grobziel 9
Feinziele 9
8. Literatur
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1. Einordnung der geplanten Unterrichtsstunde
Die UnterrichtsstuQGH ]XP 7KHPD ³0HQVFKHQUHFKWVYHUOHW]XQJHQ³ ILQGHW LQ HLQHU QHXQWHQ 5HDOVFKXONODVVHVWDWW'DV7KHPD³(LQ(QWZLFNOXQJVODQGXQWHUGHU /XSH³ZLUGLP/HKUSODQ für die Klasse 10 mit sechs Unterrichtsstunden vorgeschlagen.
Der Fachlehrer Herr R. hat sich bei dieser Klasse entschieden das Thema schon am Ende der neunten Klasse zu unterrichten, damit die SchülerInnen ihre Erdkundenoten aus dem ersten Halbjahr verbessern konnten, indem sie ein Referat mit Schwerpunktsetzung zu einem Entwicklungsland hielteQXQGGDV7KHPDÄ(QWZLFNOXQJVOlQGHU³LP8QWHUULFKWEHKDQGHOQ Die SchülerInnen sollten ein Entwicklungsland räumlich analysieren, Daten sammeln, diese in Zusammenhänge bringen und Voraussetzungen und Möglichkeiten einer eigenständigen Entwicklung dieses Landes erarbeiten.
Unter den fakultativen Unterrichtsinhalten findet sich der Inhalt der weiteren GL-Stunden: ³0DQDKPHQ IU GLH (QWZLFNOXQJ³ HLQHV (QWZLFNOXQJVODQGHV 'D GLH 6FKOHU,QQHQ GLH verbindlichen Themen dieser Unterrichtseinheit mit ihren selbstständigen Referaten abdeckten, bestand im Unterricht die Möglichkeit auf diese fakultativen Unterrichtsinhalte einzugehen. Während diesem Unterrichtsabschnitt wurde deutlich, dass die SchülerInnen mit GHP7KHPD³0HQVFKHQUHFKWH³QLFKWVDQIDQJHQNRQQWHQXQGVRentschied sich der Fachlehrer Herr Rinn in den letzten Unterrichtsstunden vor den Ferien diese Thematik im Unterricht zu problematisieren.
Die Unterrichtsreihe hat mit der Einstufung der Länder in Erste, Zweite und Dritte Welt begonnen und der genaueren Begriffsbestimmung. In der zweiten Unterrichtdoppelstunde wurden die Aufgabenstellung und die Details der Referatspräsentationen besprochen und im Internet die ersten Informationen herausgesucht. Um zu verhindern, dass die SchülerInnen ³NRSLHUHQ-HLQIJHQ³ LP Internet machen, musste sich jeder Schüler einen bestimmten Schwerpunkt zu seinem Land suchen. Nach dem verlängerten Wochenende fingen im Unterricht die Referate an und wurden in den folgenden acht GL-Stunden gehalten. Danach erfolgt eine Einführung in das weiterführHQGH 7KHPD ³(QWZLFNOXQJVKLOIH³ XQG GLH Bedingungen der deutschen Bundesregierung, die ein Land erfüllen sollte. Eine dieser %HGLQJXQJHQ LVW GLH ³(LQKDOWXQJ GHU 0HQVFKHQUHFKWH³ die bei den SchülerInnen Fragen aufwarf und so folgte in der nächsten Stunde eine Einführung in das Thema ³0HQVFKHQUHFKWH³ ,Q GHU KHXWLJHQ 6WXQGH VROOHQ GLH 6FKOHU,QQHQ GLH %HGHXWXQJ GHU Menschenrechte anhand von Menschenrechtsverletzungen näher vertiefen.
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2. Sachanalyse
In der heutigen Unterrichtsstunde geht es um die Frage: ³Warum brauchen wir 0HQVFKHQUHFKWH"³(VJLEWYHUVFKLHGHQH$QWZRUWHQDXIGLHVH)UDJHYRQGHQHQKLHUQXU(LQLJH genannt werden: N Schutz der menschlichen Würde N Schutz vor Folter und Todesstrafe N Schutz vor der Willkür und der Macht des Staates N Schutz vor den gesellschaftlichen und sozialen Gefahren N Sollen Gleichheit und Solidarität garantieren
Weitere Antworten können sich im Unterrichtsgeschehen entwickeln. Im weiteren Verlauf der Stunde geht es um folgendes Beispiel von Menschenrechtsverletzungen, das sich an der Lebenswelt der SchülerInnen orientiert:
Sergej Kalinin (Pseudonym) wurde am 14. September 2000 im Moskauer Stadtteil Fili-Dawidkowo verhaftet, weil er ein Fahrzeug gestohlen haben soll. Die Polizei hielt den Jugendlichen 24 Stunden lang auf der örtlichen Wache fest, ohne die Staatsanwaltschaft oder seine Eltern über seine Inhaftierung zu informieren, obwohl dies nach den Buchstaben des Gesetzes unverzüglich hätte geschehen müssen.
Sergej Kalinin gibt an, er sei auf der Polizeistation mit Schlägen auf Rücken und Kopf gequält worden, offenbar um ihn zu zwingen, den Diebstahl weiterer Fahrzeuge zu gestehen. Darüber hinaus wurde er nach eigenen Angaben mehrfach mit dem Kopf gegen eine Wand gestoßen. Nach seiner Freilassung stellten Ärzte eines Behandlungszentrums fest, dass der 16-jährige einen Wirbelkompressionsbruch davongetragen hatte. Am 28. Mai 2001 sprach das Stadtgericht Kuntsewskij Sergej Kalinin des Diebstahls schuldig und verurteilte ihn zu drei Jahren Freiheitsentzug in einer Gefängniskolonie für jugendliche Straftäter. Nachdem in der Berufungsverhandlung vor dem Moskauer Stadtgericht seine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, kam er schließlich am 17. Juli 2001 aus der Haft frei.
Sowohl während der gerichtlichen Anhörungen als auch gegenüber der Staatsanwaltschaft hat sich Sergej Kalinin über die im Gewahrsam der Polizei erlittenen Folterungen beschwert. Dennoch sind bisher keinerlei Ermittlungen zur Aufklärung seiner Vorwürfe eingeleitet worden. Nach Auskunft seiner Mutter leidet Sergej Kalinin als Folge der Folterungen bis heute unter Schmerzen und es fällt ihm schwer sich wieder in einen normalen Alltag einzugliedern. 1
1 www.amnesty.de/de/2910/Download.../was_passierte_dann.rtf -
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Arbeit zitieren:
Jacqueline Fischer, 2009, Unterrichtsstunde: Entwicklungshilfe / Entwicklungszusammenarbeit, München, GRIN Verlag GmbH
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