EU -Erweiterung und die Türkei-Debatten im EP
Tarkan Hâkan Kudu
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis - 3 -
1 Einleitung - 4 -
2 Die Schulsysteme der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei - 5 -
2.1 Das Schulsystem der Bundesrepublik Deutschland - 5 -
2.1.1 Grundprinzip und gesetzliche Grundlage des Bildungswesens - 5 -
2.1.2 Struktur des deutschen Bildungssystems - 5 -
2.1.3 Die Bildungsstufen im Einzelnen. - 6 -
2.1.3.1 Primarbereich und Übergänge - 6 -
2.1.3.2 Sekundarbereich I und II - 6 -
2.1.3.3 Universitäten und Fachhochschulen. - 7 -
2.2 Das türkische Bildungssystem - 8 -
2.2.1 Grundprinzip und gesetzliche Grundlage des Bildungswesens - 8 -
2.2.2 Struktur des türkischen Bildungssystems. - 8 -
2.2.3 Die Bildungsstufen im Einzelnen. - 9 -
2.2.3.1 Die Einheits-Primarschule und der Übergang zur Sekundarschule - 9 -
2.2.3.2 Die Sekundarschulen - 10 -
2.2.3.3 Der Hochschulbereich - 10 -
3 Vergleich beider Schulsysteme - 11 -
3.1 Gemeinsamkeiten - 11 -
3.2 Unterschiede - 12 -
4 Beantwortung der Fragstellung und Schlussbemerkungen. - 14 -
Literaturverzeichnis - 15 -
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Abkürzungsverzeichnis
bzw. beziehungsweise
ca. circa
EG Europäisches Gemeinschaft
etc. et cetera
EP Europäischer Parlament
EU Europäische Union
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
f folgende
i. d. R. in der Regel
OKÖYS Okul Ögrenci Yerlestirme Sinavi
ÖSYM Ögrenci Secme ve Yerlestirme Sivalari
S. Seite
u. a. unter anderem
vgl. vergleiche
z.B. zum Beispiel
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1 Einleitung
Der im Jahre 1959 gestellte Antrag der Türkei bei der EWG in die Gemeinschaft als assoziiertes Mitglied einzutreten und die weiteren Bemühungen zur Aufnahme in die EWG, EG und EU führten auf Seiten der Türkei zu mehrfachen Enttäuschungen. Ob der Europäische Rat die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei im Dezember dieses Jahres begrüßen wird, ist momentan ungewiss und bleibt mit großer Spannung abzuwarten.
Ist die Türkei tatsächlich nicht fähig in die EU aufgenommen zu werden, wie seither mehrmals von den Mitgliedsstaaten der EU angedeutet wurde? Unterscheidet sich die türkische Gesellschaft erheblich von den europäischen Gesellschaften?
Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, werde ich in dieser Arbeit punktuell der Fragestellung nachgehen, ob die Türkei - gesellschaftlich gesehen - fähig ist, in die EU aufgenommen zu werden.
Um die Arbeit überschaubar zu halten, werde ich mich auf den Bereich des Schulsystems konzentrieren. Dabei soll das Schulsystem der Türkei mit dem Schulsystem eines klassischen EU-Landes, Deutschland, verglichen werden. Der Vergleich der Schulsysteme beider Länder eignet sich gut, zumal beide Länder sich in Hinblick auf Territorium und Bevölkerungszahl nur gering unterscheiden. In meiner Arbeit wird dabei ein grober Überblick über die Schulsysteme beider Länder wiedergeben. Die türkische Gesellschaft definiert sich in dieser Arbeit durch Bildung. Denn je besser das Schulsystem eines Landes strukturiert ist, desto eher besteht die Chance, dass das Land gebildete Menschen hervorbringt und desto eher verwandelt sich die Gesellschaft in eine moderne Gesellschaft und weist damit automatisch Parallelen zu der europäischen Gesellschaftsstruktur auf. Somit wäre so eine Gesellschaft fähig, in die EU aufgenommen zu werden. Diese Hypothese ist die Einzige, die innerhalb dieser Arbeit überprüft werden soll.
Dazu wird im nächsten Kapitel das Schulsystem der Bundesrepublik Deutschland und anschließend das der Republik Türkei untersucht. Darauf aufbauend werde ich als nächsten Schritt die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Schulsysteme untersuchen, um eine Aussage über ihre Stabilität im Bildungssystem machen zu können.
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Allerdings darf die Tatsache nicht vergessen werden, dass das türkische Schulsystem nicht identisch mit dem deutschen Schulsystem sein muss, damit die Türkei gesellschaftlich in die Lage kommen könnte in die EU aufgenommen zu werden. Auch innerhalb der EU-Staaten sind Unterschiede im Bildungsbereich vorhanden. Ein grundlegend fortschrittlich orientiertes Bildungssystem, das den Menschen im Bildungsbereich viele Chancen eröffnet und eine hohe intelligente Gesellschaft hervorbringt, sollte hierbei das ausschlaggebende Kriterium sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Arbeit nicht die Aussage unterstützt, dass die Aufnahme der Türkei in die EU ausschließlich vom Bildungsstand ihrer Gesellschaft und ihrem Schulsystem abhängt.
2 Die Schulsysteme der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei 2.1 Das Schulsystem der Bundesrepublik Deutschland 2.1.1 Grundprinzip und gesetzliche Grundlage des Bildungswesens
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Föderalstaat. Das bedeutet für das Bildungssystem, dass nicht nur Deutschland insgesamt, sondern auch jedes der sechzehn Bundesländer als Staaten mit eigener Gesetzgebung und Regierung zu betrachten sind. Die Zuständigkeit für das Bildungswesen wird durch die Föderalstruktur geregelt. Das Grundgesetz enthält nur einige wenige grundlegende Bestimmungen zu Fragen der Bildung, Kultur und Wissenschaft, wobei im Folgenden die Aufmerksamkeit auf die Bildung gelenkt wird (vgl. Kai S. Cortina 2003: S. 158).
2.1.2 Struktur des deutschen Bildungssystems
Die Pflichtschule beginnt für alle Kinder in Deutschland im Alter von sechs Jahren und umfasst in der Regel neun Jahre Vollzeitschule (zehn Jahre in Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen). Nach dem Abschluss des Pflichtschulbereichs sollen diejenigen Schüler, die keine allgemein bildende Schule der Sekundarstufe II oder berufsbildende Schule in Vollzeit besuchen, für die Dauer von gewöhnlich drei Jahren eine Schule in Teilzeit besuchen (vgl. Kai S. Cortina 2003: S. 71). Derzeit beinhaltet das Schulsystem Deutschlands:
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Arbeit zitieren:
Tarkan Hâkan Kudu, 2004, Das türkische und deutsche Bildungssystem im Vergleich, München, GRIN Verlag GmbH
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DOI
Das Schul- und Bildungssystem der Republik Türkei
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