Inhalt
1.EINLEITUNG................................................................................................................................ 4
2. STRUKTUR UND DEFINITION VON ARMUT. 8
2.1. Absolute Armut. 9
2.2. Relative Armut. 10
2.2.1. Ressourcenansatz und Lebenslagenansatz 11
2.3. Auswirkungen von Armut bei Jugendlichen 13
3. JUGEND IN DER GLOBALISIERTEN GESELLSCHAFT 15
4. DIE HARTZ- REFORMEN IM ÜBERBLICK 17
4.1. Das Leistungssystem der sozialen Sicherung vor der Hartz IV Reform 17
4.1.1.Arbeitslosengeld.............................................................................................................................. 17
4.1.2. Arbeitslosenhilfe 18
4.1.3. Sozialhilfe 18
4.2. Ausgangssituation 19
4.3. Die Hartz Kommission. 20
4.4. Hartz I- IV im Überblick. 21
4.4.1. Hartz I 21
4.4.2. Hartz II 22
4.4.3. Hartz III. 23
4.4.4. Hartz IV 23
5. HARTZ IV KONKRET 25
5.1. Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. 25
5.2. ARGE oder optierende Kommune 25
5.3. Berechtigte 26
5.4.. GELDLEISTUNGEN 27
5.4.1. Der Regelsatz 27
5.4.1.1. Der Regelsatz- zum Leben zu wenig? 29
5.4.2. Sozialgeld. 32
5.4.3. Miete und Heizung. 32
5.4.4. Befristete Zuschläge. 33
5.4.5. Kindergeld und Kinderzuschlag. 34
5.4.6. Einmalige Leistungen. 34
5.5. DIE BEDARFSGEMEINSCHAFT 35
5.5.1. Wer gehört dazu? 35
5.5.2. Neuregelungen der Bedarfsgemeinschaft für unter 25- jährige. 36
2
5.5.3. Wann ist die Gründung einer eigenen Bedarfsgemeinschaft für junge Erwachsene möglich? 38
5.6. FREIBETRÄGE. 38
5.6.1. Bei Erwerbstätigkeit. 38
5.6.2. Beim Vermögen 39
5.7. Das „Fördern und Fordern“ 39
5.7.1. Die Eingliederungsvereinbarung. 41
5.7.2 Die Eingliederungsleistungen 44
5.7.3 Sanktionen und zumutbare Arbeit für Jugendliche unter 25 Jahren. 45
6. STRUKTUR UND ANZAHL DER JUNGEN ERWACHSENE IM SGB II 49
6.1.Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen unter 25 Jahren. 49
6.2. Arbeitslose 50
6.3. Bildungsstand. 51
6.4. Junge Erwachsene im Elternhaushalt. 52
6.4.1. Schüler 53
6.4.2. Azubis 53
6.4.3. Maßnahmeteilnehmer. 54
6.5. Erwerbstätige 54
6.6. Junge Erwachsene im Mutterschutz/Elternzeit 54
7.INSTRUMENTE DER ARBEITSMARKTPOLITIK. 55
7.1. Ein-Euro-Jobs. 55
7.1.1. Institutioneller Rahmen. 55
7.1.2.Teilnehmerstrukturen 56
7.1.3. Wirkungen von Ein-Euro-Jobs. 58
7.2. Trainingsmaßnahmen. 58
7.2.1. Wirkung von Trainingsmaßnahmen. 61
7.3. Ausbildungschancen von Jugendlichen im SGB II 63
7.3.1.Entwicklung der Ausbildungssituation 63
7.3.2. Forschungsergebnisse im Bereich Ausbildung der Unter-25- Jährigen 64
8. SCHLUSS 71
9. LITERATURVERZEICHNIS 73
3
1.Einleitung
Mit dem 01.01.2005 wurde das zweite Buch des Sozialgesetzes (SGB II) eingeführt. Dies bedeutet auch für eine ganze Reihe junger Menschen eine Veränderung im Hinblick auf Fördermöglichkeiten ihrer sozialen und beruflichen Zukunft. Durch meine Arbeit habe ich zu vielen Menschen Kontakt, die von der neuen Gesetzgebung betroffen sind. Seit fünfzehn Jahren arbeite ich in einer offenen Einrichtung für Kinder und Jugendliche, die sich in einem prekären Stadtteil meiner Heimatstadt befindet. Hartz IV ist den meisten dieser Kinder ein Begriff, denn ein Großteil ihrer Familien lebt davon. Seit drei Jahren arbeite ich zusätzlich im gleichen Stadtteil in einem Familienzentrum. Dort begegnen mir die „ Ehemaligen“ oft wieder. Zum Beispiel Jessica, inzwischen zweifache Mutter mit knapp zwanzig und ohne Ausbildung. Ein Beispiel , aber bei weitem kein Einzelfall. Auch die Mutlosigkeit von inzwischen jungen Erwachsenen, die schon an mehreren Maßnahmen teilgenommen, aber ihr Ziel, endlich einen Ausbildungsplatz zu bekommen, immer noch nicht erreicht haben, ist mir nicht fremd.
Für mich stellt sich in dieser Arbeit die Frage, wie sich diese weitreichende Reform in der Praxis bewährt hat. Was hat sich für Jugendliche seitdem verändert? Welche Erfolge sind eingetreten, aber auch welche Zielsetzungen sind nicht oder nur unzureichend erreicht worden? Welche Chancen bietet diese Reform den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, welche Risiken birgt sie? Seit der Einführung des BSHG 1961 ist dies die größte Sozialreform des Landes gewesen. 2002 gab es gesamtdeutsch gut vier Millionen Arbeitslose - und wenn man die Zahl jener abschätzen soll, die sich als arbeitslos nie irgendwo gemeldet haben, also vor allem Frauen, dann dürfte man auf eine ungefähre Arbeitslosenzahl von rund sechs Millionen im Jahre 2002 kommen. Im März 2003 verkündete Bundeskanzler Gerhard Schröder in einer Regierungserklärung: „ Wir werden Leistungen des Staates kürzen, Eigenverantwortung fördern und mehr Eigenleistung von jedem Einzelnen abfordern müssen“. Vom Sicherheitsnetz aus Ansprüchen zum Sprungbrett in die Eigenverantwortung. Diese Einschnitte im Sozialbereich unter dem Namen „Agenda 2010“ betrafen zum größten Teil den Bereich der Arbeitsmarktpolitik. Vorrangiges Ziel war der nachhaltige Abbau der Arbeitslosigkeit, aber auch die Forderung kommunaler Sozialpolitik, Hilfen aus einer Hand zu entwickeln. Verschiebebahnhöfe zwischen Transfersystemen sollten abgeschafft
4
werden. Bei der Aufgabenwahrnehmung und der Finanzierung sollten klare Zuständigkeiten geschaffen werden.
Die Reform des SGB II folgte dem Leitbild des aktivierenden Sozialstaates, das heißt, Arbeitslose sollten stärker als bisher Verantwortung für ihre (Wieder)-Eingliederung in den Arbeitsmarkt übernehmen. Fördern und Fordern, sowie Hilfen aus einer Hand können als Schlüsselwörter der Reform zu bezeichnet werden. Zum einen wurden Leistungen an mehr Eigeninitiative geknüpft, zum anderen sollten umfassendere Fördermöglichkeiten für hilfebedürftige Erwerbslose geschaffen werden. Die 15- köpfige Kommission, die die Arbeitsmarktreform vorbereiten sollte wurde nach Vorsitzenden, dem Volkswagenpersonalvorstand Peter Hartz, benannt. Im Sommer 2002 präsentierte die Kommission ihre Ergebnisse, nach nur einem halben Jahr Vorbereitungszeit mit dem Ziel, die registrierte Arbeitslosigkeit zu halbieren. Und zwar sollte dies bis zum Jahr 2005 geschafft sein. Die Umsetzung der Vorschläge der Kommission erforderte eine Reihe von Gesetzesänderungen, die vom Kabinett in vier Pakete eingeteilt wurden. Aus der offiziellen Namensgebung „Erstes/zweites/drittes/viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ wurde im Volksmund Hartz I -IV. Von den Hartz-Gesetzen ist das vierte Gesetz das weitreichendste und zugleich das, worüber in der Öffentlichkeit am heftigsten gestritten wurde, da in diesem die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe zu einer Grundsicherung, dem Arbeitslosengeld II, beschlossen wurde, was für viele ehemalige Arbeitslosenhilfebezieher mit teilweise hohen Einkommenseinbußen verbunden war. Mit der Bedarfsgemeinschaft wurde ein Konstrukt geschaffen, das es ermöglicht, Einkommen und Vermögen von Personen, die mit dem Antragsteller weder verwandt, noch ihm gegenüber zu Unterhalt verpflichtet sind, aber mit ihm zusammen in einer Wohnung leben, bei der Bedürftigkeitsprüfung anzurechnen. Laut Bericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ist „der Anteil, der von der Reform betroffenen Leistungsempfänger, die nach internationalen Maßstäben als einkommensarm gelten, (…) von gut der Hälfte auf zwei Drittel gestiegen.“ (Goebel& Richter, 2007) Aufgrund der heftigen Diskussionen rund um die Reform wurde der Begriff „Hartz IV“ von der Gesellschaft für deutsche Sprache zum Wort des Jahres 2004 ernannt. Eine weitere Reaktion auf die Arbeitsmarktreformen waren zahlreiche größere Demonstrationen, die von den Massenmedien als Hartz -IV-Demonstrationen oder als Montagsdemonstrationen (in Anlehnung an die „Montagsdemonstrationen gegen Sozialabbau“ in1997/98 in Göttingen) bezeichnet wurden.
5
Wandelnde Erwerbsformen, die gesunkene Tarifbindung, aber auch sektorale und regionale Lohndifferenzen haben die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt verschärft und die Löhne, besonders im unteren Bereich unter Druck gesetzt. So ist laut Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (2008, S.74) nicht nur die Armutsquote von Arbeitslosen mit 43 Prozent mehr als drei Mal so hoch, wie die der Gesamtbevölkerung, sondern auch die Armutsrisikoquote der Erwerbstätigen stieg auf inzwischen sechs Prozent an.
Hartz IV, so die politische Willensbekundung, sollte zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit beitragen. Deshalb sind Jugendliche und junge Erwachsene im SGB II als besondere Zielgruppe definiert. Gerade bei dieser Gruppe sollte die Qualifizierung verbessert und der Weg zum Arbeitsmarkt geebnet werden, um späterer Hilfebedürftigkeit vorzubeugen, da dort Investitionen besonders effizient seien, um durch frühzeitiges „Fordern und Fördern“ aufwändige Leistungen im Erwachsenenalter überflüssig zu machen. (Möhrig-Hesse, 2006) Außerdem seien die in dieser Lebensphase getroffenen Bildungs- und Erwerbsentscheidungen für den weiteren Lebenslauf äußerst wichtig. Das SGB II soll diesem Ziel Rechnung tragen. Nach § 3 Abs.2 SGB II sollen Jugendliche (im SGB II werden sie zusammengefasst als 15- bis25-Jährige) unverzüglich in eine Ausbildung, Beschäftigung oder in eine Arbeitsangelegenheit vermittelt werden. Diese Regelung ist mit besonders scharfen Sanktionsregelungen verknüpft. (§ 31 SGB II)
Zum Aufbau der Diplomarbeit:
In Kapitel zwei werden verschiedene Definitionen von Armut dargestellt. Als nächstes werden kurz die gesellschaftlichen Veränderungen dargestellt, die sich für junge Erwachsene im Zuge der Globalisierung ergeben haben. Kapitel vier soll eine Zusammenfassung der Hartz- Reformen bieten. Die Ursachen für die Reform werden aufgezeigt und im Zusammenhang damit, wie das Leistungssystem der sozialen Sicherung vorher beschaffen war. Die Schwerpunkte der vier Gesetzespakete werden herausgearbeitet, noch nicht ihr genauer Inhalt. Der wird in Kapitel fünf behandelt. Mit „Hartz IV konkret“ sind die Gesetze und ihre Auswirkungen gemeint, wobei junge Erwachsene im Focus stehen. Junge Erwachsene werden in den Gesetzen zur Gruppe der unter 25- Jährigen zusammengefasst (U 25). Gemeint sind damit 15- 25-jährige erwerbsfähige Hilfebedürftige.
6
Wie sich diese Gruppe zusammensetzt, ihre Anzahl und ihre Struktur, ist Thema des sechsten Kapitels.
Im siebten Kapitel werden die wichtigsten Instrumente der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik für junge Erwachsene, ihre Wirkung und ihre Erfolge, oder auch eben Misserfolge dargestellt.
7
2. Struktur und Definition von Armut
Nach dem Rückgang der Nachkriegsarmut wurde das Thema Armut in den Sozialwissenschaften lange Zeit nicht mehr diskutiert und erforscht. Erst in den 80-er Jahren begann eine intensive Beschäftigung mit dem Phänomen der „neuen Armut“ vor dem Hintergrund, dass in immer größerem Maß auch Normalhaushalte von Armut betroffen waren. Zu dieser Gruppe der Armen zählten dauerhaft marginalisierte Gruppen, wie Obdachlose, Sozialhilfeempfänger, ausländische Mitbürger und eine „Randschicht“ von sozial schwachen Haushalten, die häufig schon seit Generationen in Armut lebten. Dabei galt Armut in einer Größenordnung von 5% als unabänderlich. (Klocke& Hurrelmann, 2001) Laut dem Dritten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, lag im Erhebungsjahr 2005 das Risiko, Einkommensarm ( weniger als 60 % des Durchschnittseinkommens) zu sein für das gesamte Bundesgebiet bei 13 Prozent, wobei „die Armutsquote durch Sozialtransfers von 26 Prozent auf 13 Prozent halbiert wurde. Damit ist das Armutsrisiko kein Randgruppenschicksal mehr, denn es ist in die „normalen“ Schichten vorgedrungen und gehört zur Lebenswirklichkeit einer großen Zahl von Normalfamilien.
Nicht nur Arbeitslosigkeit birgt ein hohes Armutsrisiko, auch die Entwicklung im Niedriglohnbereich nimmt deutlich zu. „Während der Anteil der Vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer mit Niedriglöhnen (zwei Drittel des Medians der Bruttoeinkommen) 2002 noch 8,8 Prozent betrug, waren es 2005 bereits 9,3 Prozent. Derselben Datenbasis zufolge verfügten 12 Prozent aller Erwerbstätigen im Alter von 18 Jahren und älter im Jahr 2005 über ein äquivalenzgewichtetes Nettoeinkommen unterhalb der statistischen Armutsrisikoschwelle. Im Jahr 2002 waren es noch 9 Prozent, im Jahr 1998 sogar nur 6 Prozent.“ (3. Armuts-und Reichtumsbericht, 2008, S.68) Auch die „Schieflage“ bei der Vermögensverteilung hat sich kaum verändert. So besitzt die untere Hälfte der Bevölkerung nur sechs bis sieben Prozent des gesamten Nettogeld- und Immobilienvermögens in Deutschland. Das obere Fünftel verfügt demgegenüber über knapp zwei Drittel des gesamten Nettovermögens. (Becker, 2004, S.14)
Armut hat viele Gesichter. Jeder Mensch hat ein eigenes Bild von Armut, das abhängig ist von seiner Herkunft, seiner Kultur, der ganz persönlichen Erfahrung und dem materiellen Entwicklungsstand der Gesellschaft, in der er lebt. Ein zentrales
8
Problem besteht seit jeher darin, das Phänomen der Armut theoretisch zu definieren und so empirisch zu erfassen. „ Eine absolut verbindliche Definition von Armut im Sinne einer allgemeinen Gültigkeit kann es nicht geben, da letztlich jede Armutsdefinition politisch-normativer Natur ist. Die Wahl der Armutsdefinition (bzw. des zugrunde liegenden Konzeptes) und in der Folge deren Operationalisierung bestimmen jedoch nicht nur das Ausmaß von Armut, sondern prägen auch die sozialpolitischen Forderungen.“ ( Zimmermann, 2001)
2.1. Absolute Armut
Robert Stange Mc Namara, ehemaliger Präsident der Weltbank prägte den Begriff der absoluten Armut und definierte ihn wie folgt: „Armut auf absolutem Niveau ist Leben am äußersten Rand der Existenz. Die absolut Armen sind Menschen, die unter schlimmen Entbehrungen und in einem Zustand von Verwahrlosung und Entwürdigung ums Überleben kämpfen, der unsere durch intellektuelle Phantasie und privilegierte Verhältnisse geprägte Vorstellungskraft übersteigt.“(UNPD 1997)
Absolute Armut bezeichnet einen „ Mangelzustand (…), der es nicht erlaubt, die physische Existenz dauerhaft zu sichern. Die Armutsgrenze ist identisch mit dem Unterschreiten der zur physischen Existenz notwendigen Güter.“ Gemeint ist insbesondere an Mitteln zur Ernährung, für Kleidung, Unterkunft und der Gesundheitsfürsorge. ( Hauser& Neumann, 1992, S.22)
Dabei stellt sich jedoch die Frage, was unter bestimmten geschichtlichen, sozialen, ökonomischen Bedingungen von einer Gesellschaft als absolute Armutsgrenze und somit als Existenzminimum akzeptiert wird und welche Unterstützungsleistungen ist sie bereit zu finanzieren.
Der Begriff der absoluten Armut bezeichnet also Menschen, die in solch prekären Verhältnissen leben müssen, dass ihre Existenz in hohem Maße gefährdet ist. Häufig haben sie kein Dach über dem Kopf und es mangelt ihnen an der Versorgung mit lebensnotwendigen Dingen in allen Bereichen des Lebens. Meist sind sie auf Almosen angewiesen, um überleben zu können. Diese Radikale Form der absoluten Armut kennt man in Deutschland aus den ersten Nachkriegsjahren. Zwar gibt es in der Bundesrepublik noch Menschen, die in absoluter Armut leben, beispielsweise lag laut Armutsbericht der Bundesregierung lag die Zahl der Wohnungslosen 2006 bei 254000 (ohne wohnungslose Aussiedler).
9
Diese Randgruppen werden jedoch in den meisten Armutsstudien nahezu ausgeblendet.
2.2. Relative Armut
Für Deutschland, als eine entwickelte Industriegesellschaft, in der das Problem der physischen Existenzsicherung weitestgehend gelöst ist, „(…) bietet nur der Begriff und das damit bezeichnete Konzept der relativen Armut eine realistische Vorgehensweise. Relative Armut meint die Schlechterstellung eines Bevölkerungsteils in Bezug auf den durchschnittlichen Wohlstand in einer Gesellschaft. Sie umfasst dabei für die empirische Erfassung und Beschreibung von Armut mehrere materielle und immaterielle Indikatoren und definiert mit Hilfe dieser Dimensionen sogenannte Armutsgrenzen.“ (Lexikon des Sozial- und Gesundheitswesens, S.1411)
Es gilt als arm, wer diese Armutsgrenzen, beispielsweise definiert als bestimmte Einkommenshöhe und prozentualer Größenanteil des Durchschnittseinkommens, unterschreitet.
Es handelt sich um einen Mangel an Mitteln zur „Sicherstellung des Lebensbedarfs auf dem jeweils historisch geltenden, sozialen und kulturellen, typischen Standard einer jeweiligen Gesellschaft.“ (Hauser& Neumann, 1992) Weit verbreitet ist eine Festlegung von relativen Armutsgrenzen.
Bei der Betrachtung der Einkommensverteilung wird die zwischen den EU-Mitgliedsstaaten vereinbarte Definition des relativen Armutsrisikos zugrunde gelegt, die definiert ist als Anteil der Personen in Haushalten, deren bedarf gewichtetes Nettoäquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des Mittelwertes aller Einkommen beträgt .Um das Wohlstandsniveau von Personen unabhängig von Größe und Zusammensetzung ihres Haushalts zu beschreiben, wird das Haushaltseinkommen ( Summe aus Erwerbs-, Kapital-, Transfer-, und sonstigen Einkommen) durch Personengewichte geteilt. Üblicherweise wird für die erste erwachsene Person der Faktor 1,0, für jede weitere Person im Alter von mindestens 14 Jahren der Faktor 0,5 und für jede Person, die jünger ist als 15 Jahre der Faktor 0,3 (neue OECD- Äquivalenzskala) verwendet. Somit sollen sowohl altersspezifische Bedarfe, als auch Einsparungen gegenüber einem Einpersonenhaushalt berücksichtigt werden.
10
Die Referenzgröße ist somit die mittlere Einkommenssituation. Wessen Einkommen unterhalb eines bestimmten Mindestabstands zum Mittelwert der Gesellschaft liegt, unterliegt dem Risiko der Einkommensarmut.
2.2.1. Ressourcenansatz und Lebenslagenansatz
Als theoretische Konzepte von relativer Armut lassen sich vor allem zwei Ansätze unterscheiden: der Ressourcen- und der Lebenslagenansatz. (vgl. Hauser& Neumann, 1992, S. 245-248)
In der amtlichen Sozialstatistik wie in der Armutsforschung der Bundesrepublik stand der ressourcentheoretische Ansatz stets im Vordergrund. Bei diesem werden ökonomische Ressourcen als Grundlage bei der Bestimmung des soziokulturellen Existenzminimums genutzt. Armut wird definiert als eine Unterausstattung monetärer Ressourcen (Einkommen aus Erwerbsarbeit sowie Vermögen, öffentliche sowie private Transferleistungen, etc.), die ein Leben oberhalb eines soziokulturellen Minimums ermöglichen. Das Soziokulturelle Existenzminimum ist im Sozialhilferecht abgesichert. „ Die Inanspruchnahme dieser Mindestleistungen zeigt das Ausmaß, in dem Teile der Bevölkerung einen zugesicherten Mindeststandard nur mit Unterstützung des Systems der sozialen Sicherung erreichen. Deshalb wird in diesem Zusammenhang auch von bekämpfter Armut gesprochen.“(3. Armuts- und Reichtumsbericht, 2008, S. 38)
Laut Bundesregierung gelten also Personen, die Transferleistungen bekommen nicht mehr als arm, wobei in der (sozial)wissenschaftlichen Diskussion auch die Meinung vertreten wird, dass schon die Notwendigkeit, auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein, gerade als Kennzeichen für Armut gilt. Denn das gesellschaftliche Durchschnittseinkommen bleibt dabei außer Acht und man wird den Personen nicht gerecht, die zwar berechtigt wären, Leistungen vom Staat in Anspruch zu nehmen, diese jedoch aus den unterschiedlichsten Gründen nicht annehmen ( Dunkelziffer ).
Einen weitergehenden Ansatz in der Armutsforschung stellt der Lebenslagenansatz dar. Der Theoretische Begriff der „Lebenslage“ im deutschen Sprachraum nach dem zweiten Weltkrieg wurde vor allem durch Gerhard Weisser geprägt. Seine Überlegungen zum Begriff „Lebenslage“ beruhen auf der Annahme, dass Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen ungleiche Handlungsspielräume zur
11
Befriedigung ihrer Bedürfnisse haben. 1956 definiert er den Begriff Lebenslage als den „Spielraum, den einem Menschen ( einer Gruppe von Menschen ) die äußeren Umstände nachhaltig für Befriedigung der Interessen bieten, die den Sinn seines Lebens bestimmen.“ (Weisser, 1956, S. 986)
Nach Weisser wird in einer Volkswirtschaft, bei uns in der Bundesrepublik in Form der sozialen Marktwirtschaft, nicht nur Geldeinkommen verteilt, sondern es werden Lebenslagen verteilt, die alle Umstände der Bedarfsdeckung betreffen. Gefragt wird hierbei nicht nur nach den verfügbaren Ressourcen, die ein Versorgungsniveau ermöglichen, sondern nach der tatsächlichen Versorgungslage von Personen, ihrer Handlungskompetenz und ihrem Handlungsspielraum in zentralen Lebensbereichen wie z.B. Arbeit; Bildung; Wohnen; Gesundheit etc. Es werden ebenfalls Aspekte des subjektiven Wohlbefindens (Zufriedenheit) mit einbezogen, in der Annahme dass die soziale Lage die Handlungsspielräume und die Motivation des Einzelnen entscheidend beeinflusst.
Nach dem Lebenslagenansatz wird Armut definiert als kumulative Unterversorgung in mindestens zwei von vier zentralen Lebensbereichen. (vgl. auch Hanesch, 1994) Für die Dimension Einkommen ist es z.B. die diskutierte 50 Prozent - Marke des Durchschnittseinkommens, für die Wohnbedingungen wird die Schwelle bei weniger als einem Raum pro Person und Haushalt angesetzt, usw.
„ Mit diesem Konzept wird nicht nur das Problem der materiellen Restriktionen in den Lebenslagen Armer erfassbar, sondern der gesamte Bereich der individuellen und sozialen Teilhabechancen bzw. ihrer Restriktionen rückt ins Blickfeld. Eine solche Vorgehensweise birgt zwar eine ganze Reihe von Schwierigkeiten im Bereich der Operationalisierung von Kriterien und Grenzbereichen bei der empirischen Umsetzung, sie führt aber weiter als die traditionelle Armutsforschung.“ (Lexikon des Sozial- und Gesundheitswesens, S.1412)
Meist kumulieren verschiedene Gründe und dann auch Folgen gesellschaftlicher Benachteiligung. Armut geht häufig einher mit schlechten Wohnverhältnissen und Arbeitsbedingungen und verfestigt sich oftmals. „Man verfällt nicht nur in Armut, es besteht auch eine hohe Tendenz arm zu bleiben.“ ( Lexikon des Sozial- und Gesundheitswesens, 1996, S.206)
12
2.3. Auswirkungen von Armut bei Jugendlichen
Jugendliche mit schwachen sozialen Ressourcen werden bei der Entwicklung ihrer Bewältigungskompetenz eindeutig behindert. (Hurrelmann 2004; Heitmeyer und Olk 1990) Gerade weil für die Bewältigung der heutigen unübersichtlichen Lebenssituation ein hohes Ausmaß von individueller Kompetenz zur Selbstorganisation verlangt wird, also das Potenzial persönlicher Ressourcen möglichst groß sein sollte, ist Unterstützung durch das soziale Umfeld besonders wichtig. Hurrelmann (ebd., S. 187-188) betont, dass die immer stärker werdende Erosion von Halt und Zusammenhalt in vielen Familien eine Ursache der relativen Verschlechterung der sozialen Lebensbedingungen sei. Ein besonders deutlicher Hinweis darauf sei die schlechter werdende finanzielle Situation der Familien vieler Jugendlicher. In den westlichen Ländern gehören sie zu den Bevölkerungsgruppen, die am häufigsten von relativer Armut betroffen seien. Der kumulative Effekt von benachteiligenden Lebensbedingungen wird bei Heranwachsenden mit Armutsrisiko deutlich.
Im Kinder- und Jugendbericht (Drucksache 16/12860, 2009), der sich im Wesentlichen mit den Rahmenbedingungen von Kindern und Jugendlichen für ein gesundes Aufwachsen beschäftigt, wird darauf hingewiesen, dass Armut, besonders, wenn sie von Dauer ist, mit einer deutlichen Verschlechterung von Teilhabemöglichkeiten einhergeht. Als besonders fatal wird die Kombination von mangelndem Zugang zu Bildungskapital und materiellem Kapital gesehen. „Die Benachteiligung kann unterschiedlichste Formen annehmen, sie kann außerdem absolut oder relativ sein. Das bedeutet beispielsweise, dass keine starken Familienbande bestehen, dass man eine schlechtere Schulbildung mit auf den Weg bekommt, dass man in einer beruflichen Sackgasse steckt oder der Arbeitsplatz nicht gesichert ist, dass man keine anständige Wohnunterkunft hat und seine Kinder unter schwierigen Umständen großziehen muss. Alle diese unterschiedlichen Formen von Benachteiligung betreffen tendenziell immer die gleichen Menschen und haben kumulative Auswirkungen auf ihren Gesundheitsstand. Je länger die Menschen unter belastenden wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen leben müssen, umso stärker machen sich körperliche Verschleißerscheinungen bemerkbar und umso unwahrscheinlicher wird es, dass sie ihre alten Tage gesund erleben können“. (Ebd., S.48)
13
Im Bericht (ebd., S.151) wird noch differenzierter auf den Zusammenhang von Arbeitslosigkeit bei jungen Menschen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen hingewiesen. Die Reaktionen von Jugendlichen auf Arbeitslosigkeit sind vielfältig: Sie reichen von der Chronifizierung systematischer Erkrankungen über Einschränkungen des psychischen Wohlbefindens, Stresssymptome (Schlafstörungen, Angespanntheit), Erschöpfungs- und Burnoutsymptome, gesundheitliches Risikoverhalten (vermehrter Tabak- und Alkoholkonsum, Bewegungsmangel), bis hin zu schwerwiegenden psychischen Erkrankungen wie z.B. Depression. Zudem liegen Hinweise darauf vor, dass junge Erwachsene, die bereits als Jugendliche über ein hohes Maß an Belastung berichten, ein gesteigertes Risiko für Arbeitslosigkeit haben. Demnach hat Arbeitslosigkeit einerseits einen negativen Effekt auf Gesundheit, aber auch Auswirkungen auf die weiteren Arbeitsmarktchancen. Im gesundheitlichen Bereich wirkt sich eine schlechte soziale und ökonomische Lebenssituation vor allem auf gestörtes Essverhalten, mangelnde Hygiene, psychische Störungen bis hin zur Depressivität aus (Hurrelmann 2004, S.189). Ökonomisch benachteiligte Familien kapseln sich meist von der sozialen Umwelt ab, weil sie sich für ihre schlechte Lebenslage schämen. In anderen Familien kommt es zu Übersprunghandlungen, beispielsweise zu einem demonstrativen Konsum mit Überschuldung, um bei anderen keinen armen Eindruck zu machen. In allen Fällen, so Hurrelmann „strahlt die schlechte Lebenslage der Familie und die Beziehungsunsicherheit der Eltern auf ihre Kontakte zu den jugendlichen Kindern aus und schlägt sich bei ihnen in Gefühlen von Minderwertigkeit und mangelndem Selbstvertrauen nieder. Die Jugendlichen geraten in soziale Randpositionen unter Gleichaltrigen und sind nicht in der Lage, ihre Bewältigungsstrategien auf ihre Anforderungen in Schule, Gleichaltrigengruppe, Freundeskreis und Öffentlichkeit auszurichten.“(ebd.)
14
3. Jugend in der globalisierten Gesellschaft
Die Bedingungen des Aufwachsens für Jugendliche sind in Deutschland- und nicht nur dort- im Wandel begriffen.
Der Entwicklungspsychologe Fend charakterisiert in seinem Buch „Sozialgeschichte des Aufwachsens“ (1988) die seit den 70-er Jahren des letzten Jahrhunderts andauernde Entwicklung als zunehmende „Freiheitsgerade des Handelns“ und die „Erweiterung von Möglichkeitsräumen“. Fend sieht durch die erweiterten Möglichkeiten eine geringere Notwendigkeit der Einordnung in gegebene Verhältnisse. „Damit werden Tugenden, mit (unveränderlichen) Umständen leben zu können, weniger funktional und weniger eintrainiert als Tugenden, sich klug entscheiden zu können und Beziehungsverhältnisse aktiv befriedigend zu gestalten“ (Fend 1988, S.296). Dabei wäre jedoch zu bedenken, dass erstens die Freiheitsgewinne mit neuen Risiken verbunden seien, zweitens die Chancen, diese Freiheitsgewinne zu nutzen und die Risiken zu bewältigen ungleich verteilt seien. Unsere heutige Gesellschaft ist gekennzeichnet von einer Pluralisierung der Lebensstile, Wertehaltungen und Ziele, in der sich die Lebenschancen höchst unterschiedlich darstellen. Die Möglichkeit das eigene Leben vielfältiger zu gestalten birgt jedoch auch Risiken, weil die Menschen sich immer weniger auf vorgegebene Normen, Fahrpläne durch das Leben und Regeln beziehen können. Dieser Prozess der „Individualisierung“ verlangt vom Individuum, seinen Lebensweg aktiv mit all seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten selbst zu gestalten, die Verantwortung für sein Leben in die eigene Hand zu nehmen mit allen individuellen Chancen und Risiken einerseits und ungleich verteilten objektiven Gestaltungsspielräumen andererseits. (vgl. Beck 1997)
Es eröffnen sich heute viele neue Gestaltungsspielräume im neuen Lebensentwurf und in der alltäglichen Lebensführung. “Gleichzeitig wachsen aber auch die Risiken des Scheiterns. Denn die Bedingungen für eine selbstbestimmte Nutzung dieser Chancen, für die Erfahrung von Selbstwirksamkeit und Handlungsmächtigkeit, setzt Ressourcen voraus, die für viele Heranwachsende nicht erreichbar sind. Die institutionellen Ressourcen aus dem Bildungssystem, der Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitssystem sind in ihrer gegenwärtigen Gestalt aber nur unzureichend in der Lage, die personen- und milieugebundenen Ungleichheiten zu kompensieren und Ressourcen so zu fördern, dass von einer
15
Arbeit zitieren:
Silke Nottebohm, 2009, Jugendarmut unter Hartz IV, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Hartz IV - Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit in Deutschland
Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands
Hausarbeit, 17 Seiten
Die Grundsicherung in Deutschland - Status quo und aktuelle Reformvors...
Diplomarbeit, 80 Seiten
Goethe, Johann Wolfgang von - Faust - Das Verhältnis zwischen Mephisto...
Hausarbeit, 7 Seiten
Soziale Ungleichheit und die Chancenverteilung im Bildungssystem als P...
Ein Konzept zu mehr gesellscha...
Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation
Examensarbeit, 75 Seiten
Silke Nottebohm hat den Text Jugendarmut unter Hartz IV veröffentlicht
Silke Nottebohm hat einen neuen Text hochgeladen
0 Kommentare