Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis I
1 Einleitung 4
1.1 Überblick 4
1.2 Entstehung 4
1.3 Definition 5
2 Anwendungsbereiche des eGovernment 5
2.1 Regulierendes und Partizipierendes eGovernment 5
2.2 Begriffshierarchie eGovernment 7
2.2.1 eProcurement 7
2.2.2 eOrganisation 8
2.2.3 eAssistance 8
2.2.4 eAdministration 8
2.2.5 eDemocracy 9
2.3 Interaktionsgrad 9
3 Voraussetzungen für den Einsatz 13
3.1 Rechtliche Voraussetzungen 13
3.2 Emotionale Voraussetzungen 13
3.3 Technische Voraussetzungen 13
4 Architekturbaukasten für eGovernment - Anwendungen 14
5 Praxisbeispiele in Deutschland 16
5.1 Was will die Bevölkerung ? 16
5.2 Grundlegende Ziele 16
5.3 Aktueller Stand der Umsetzung 18
6 Fazit 19
Literaturverzeichnis 20
2
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Dimensionen des eGovernment
Abbildung 2 Bereiche des eGovernment
Abbildung 3 eAdministation
Abbildung 4 Hierarchiestruktur eGovernment
Abbildung 5 eGovernment - Interaktionen im Überblick
Abbildung 6 Internes und Externes eGovernment
Abbildung 8 Sichten auf eGovernment - Anwendungen nach RM ODP
Abbildung 9 INRA und BAT Umfrage
Abbildung 10 Verfügbare eMail-Angebote
Abbildung 11 Verfügbare Formularangebote
I
1 Einleitung
1.1 Überblick
Die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik eröffnet neue Möglichkeiten des Informationsaustausches und der wirtschaftlichen Betätigung. Warenbestellungen,
Zahlungsanweisungen an Banken, die Übermittlung sensibler Daten, Anträge oder Einsprüche bei Behörden und eine Vielzahl weiterer Kommunikationsbeziehungen, die in der Vergangenheit über Papier abgewickelt wurden, erfolgen mittlerweile auf elektronischem Wege. Dabei konnte bisher die Rechtsverbindlichkeit nicht immer gewährleistet werden.
Auch auf Seiten des Staates werden die Potenziale dieser neuen Techniken im Rahmen der Implementierung von eGovernment und der damit verbundenen Modernisierung der Verwaltungen
1 , gesellschaftlichen und wirtschaftlichen umgesetzt. Dies hat aufgrund knapper öffentlicher Kassen
Veränderungen, einen großen Anreiz für die staatliche Verwaltung. Bundeskanzler Gerhard Schröder
2 gestartet und die hat im September 2000 die eGovernment-Initiative „BundOnline 2005“
Bundesverwaltung verpflichtet, ihre über 350 internetfähigen Dienstleistungen bis zum Jahr 2005 online bereit zu stellen. Seit Ende 2002 werden bereits mehr als 160 Dienstleistungen der Verwaltung
3 wurden ein online angeboten. Unter Koordination des Bundesministeriums des Innern (BMI)
4 . Umsetzungsplan erstellt und Basiskomponenten definiert
1.2 Entstehung
Schon mit der Entwicklung der ersten Großcomputer in den 60er Jahren wurde die Hoffnung verbunden, die Verwaltung effizienter und auch bürgerfreundlicher zu machen. 1971 betonte der Innenminister der damaligen sozialliberalen Koalition, Hans-Dietrich Genscher, in der Zeitschrift „Öffentliche Verwaltung und Datenverarbeitung (ÖVD)“ den hohen Stellenwert, den die damals noch so genannte Elektronische Datenverarbeitung „im Rahmen der Bemühungen um die inneren
5 Reformen in unserem Staat und in unserer Gesellschaft“ hat .
In jüngerer Zeit ging die Initiative zur Erbringung von elektronischen Verwaltungsdienstleistungen von den Plänen der Clinton/Gore Regierung aus. Während ihrer Amtszeit wurde 1993 ein Ausbau der nationalen Informations-Infrastruktur zusammen mit gleichzeitig veranlassten nationalem Effektivitätsbericht gefordert und den Informations- und Kommunikationstechniken eine entscheidende
6 . Ziel der Regierung war es, die öffentliche Verwaltung Rolle im Verwaltungsumbau gegeben
bürgernah zu gestalten. Es wurde die Vision des eGovernment nach dem Vorbild des Electronic Banking entwickelt. Die Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung sollte auf eine neue technische Grundlage gestellt werden. Von einer eMail Adresse des Präsidenten bis hin zur Abfrage individueller Rentenansprüche bei der Social Security Agency sollte ein umfangreiches Angebot hergestellt werden.
1 vgl. Die Welt, Nr. 113-20 vom 17.05.2002, Seite 1
2 siehe http://www.BundOnline2005.de
3 siehe http://www.bmi.de
4 vgl. eConomy03
5 vgl. Brinckmann, Kuhlmann, S. 20f
6 vgl. Boehme - Neßler, S. 374
4
Auf EU-Ebene wurde dieses Thema 1994 in Form des Bangemann-Berichtes mit dem Titel „Die Informationsgesellschaft - neue Arten des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit“ vorgestellt. Nicht nur positiv für Europas Bürger und Verbraucher durch gesteigerte Lebensqualität und größere Auswahl von Dienstleistungen, sondern auch für Regierungen und Verwaltungen, würde diese Innovation zu geringeren Kosten zur Aufgabenerfüllung und einem effizienteren, transparenteren, reaktionsfähigeren und bürgernahem Arbeiten führen 7 .
1.3 Definition
Unter e-Government wird die Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationstechnik zur Einbeziehung des Kunden (Bürger, Unternehmen, andere Behörden) in das Handeln von Regierung
8 und öffentlicher Verwaltung verstanden . Die von den Bürgern oder Unternehmen über das Internet
übertragen Daten werden in den Rechenzentren der Behörden verarbeitet, gespeichert und archiviert. Aufgrund der elektronischen Datenübertragung und den daraus resultierenden Risiken werden an die Datensicherheit höhere Anforderungen gestellt. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland bei der Verfügbarkeit und Bereitstellung von Verwaltungsdiensten im Internet noch im Mittelfeld. Dies liegt insbesondere an den unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben auf Bundes- und Länderebene.
Viele Städte in Deutschland nutzen das Internet nur zu Präsentationszwecken oder stellen lediglich Broschüren oder Antragsformulare online zur Verfügung. Nur wenige bieten darüber hinaus die Möglichkeit, Anträge medienbruchfrei (Medienwechsel zw. Sprache, Papier, EDV) über das Internet abwickeln zu können.
2 Anwendungsbereiche des eGovernment
2.1 Regulierendes und Partizipierendes eGovernment
Der Begriff eGovernment besteht aus zwei Dimensionen: dem regulierenden eGovernment, d.h. der Gestaltung der Rahmenbedingungen (eGovernance, ePolicy), sowie dem partizipierenden eGovernment, bei welchem die öffentliche Hand im Dienste effizienterer Verwaltungs- und Geschäftsprozesse auftritt.
7 siehe Bangemann M.
8 vgl. Münster1
5
Arbeit zitieren:
Aron Koch, 2003, eGovernment, München, GRIN Verlag GmbH
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