Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis. II
Abbildungsverzeichnis II
1. Einleitung. 3
1.1 Ausgangslage und Problemstellung. 3
1.2 Zielsetzung der Arbeit 4
1.3 Methodik 5
1.4 Gang der Arbeit. 5
2. Smart Metering 5
2.1 Grundlagen 5
2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen 6
2.3 Stand der Entwicklung 8
2.4 Vor- und Nachteile aus Verbrauchersicht 9
2.4.1 Vorteile für die Verbraucher 9
2.4.2 Nachteile für die Verbraucher. 10
2.5 Zusammenfassung 11
3. Chancen und Risiken für das Energieversorgungsunternehmen. 11
3.1 Chancen 12
3.1.1 Lastmanagement 12
3.1.2 Tarifstruktur 12
3.1.3 Kundenbindung 13
3.1.4 Prozessoptimierung 14
3.1.4.1 Zählerablesungen 14
3.1.4.2 Abrechnung und Forderungsmanagement. 15
3.1.4.3 Störungsmanagement 16
3.1.5 Produkt- und Dienstleistungsspektrum. 16
3.1.6 Fernschaltung 17
3.2 Risiken 18
3.2.1 Datenschutz 18
3.2.2 Technischer Standard 19
3.2.3 Umsetzungsproblematik. 21
3.2.4 Investitions- und Betriebskosten 21
3.3 Zusammenfassung 23
4. Strategiemöglichkeiten für Energieversorger 24
4.1 Defensivstrategie 24
4.2 Innovationsstrategie. 25
4.3 Mosaik-Strategie 26
4.4 Zusammenfassung 27
5. Zusammenfassung und Ausblick 28
6. Summary 30
Literatur - und Quellenverzeichnis 32
I
Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz Anh. Anhang BDSG Bundesdatenschutzgesetz bzw. beziehungsweise ca. circa EnWG Energiewirtschaftsgesetz EO Eichordnung etc. et cetera EU Europäische Union gem. gemäß ggf. gegebenenfalls i. V. m. in Verbindung mit MessZV Messzugangsverordnung Mrd. Milliarden Nr. Nummer S. Satz vgl. vergleiche z. B. zum Beispiel Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Quantitative Abschätzung der Einsparpotenziale in den Prozesskosten bei einem
flächendeckenden Rollout von Smart Metering (Quelle: Analyse LBD, Stand 07/2009)............................. 15
Abbildung 2 „Werden Prozesse durch Smart Metering an Bedeutung verlieren?“ (Quelle:
PricewaterhouseCoopers, Studie Smart Metering, Seite 32)...................................................................... 18
II
1. Einleitung
Mit dem Schlagwort Smart Metering können die meisten Verbraucher kaum etwas anfangen 1 , obwohl es gerade diesen zugute kommt und Transparenz und Einflussnahme im Bezug auf den Energieverbrauch geschaffen wird.
Vordergründig ist dieses Thema für Energieversorger eher als undankbar zu bewerten, da Verbraucher motiviert werden sollen, die eigene Energieeffizienz zu steigern, die Unternehmen aber gerade vom Energieabsatz profitieren. Ein Interessenkonflikt, auf den jedoch die Energieversorger reagieren müssen, da die Einführung von Smart Metering für sie notwendig wird, um den gesetzlichen Vorgaben Folge zu leisten (siehe Kapitel 2.2).
Diese Studienarbeit richtet sich zum einen an Mitarbeiter in Energieversorgungsunternehmen, welche sich aktuell mit dieser Thematik befassen und zum anderen an interessierte Verbraucher, die sich einen umfassenden Überblick zum Thema Smart Metering verschaffen wollen.
Es werden primär die Chancen und Risiken aus Sichtweise der Energieversorger aufgezeigt und zudem Strategiemöglichkeiten vorgeschlagen, um den gesetzlich geregelten Anforderungen nachzukommen und einen Nutzen für das Unternehmen zu generieren.
Auch die Bedürfnisse und der Nutzen für Verbraucher werden kompakt behandelt, da diese unter anderem ausschlaggebend für den Unternehmenserfolg sind.
1.1 Ausgangslage und Problemstellung
Im ersten nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, welcher der Europäischen Kommission am 5.10.2007 vorgelegt wurde, wird der Begriff „Smart Metering“ als eine Maßnahme hervorgehoben, durch welche die Energieeffizienz in der Bundesrepublik gesteigert werden soll. 2
1 Vgl. NORDLIGHT research GmbH, Studie „Private Stromkunden in Deutschland 2009 - Smart
Metering“ Mai 2009, S. 5, Internetquelle
2 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP)
der Bundesrepublik Deutschland gemäß EU-Richtlinie über „Endenergieeffizienz und Energiedienst-
leistungen“ (2006/32/EG), November 2007, S. 7
3
Durch intelligentes Stromzählen und unterjährige Abrechnungen sollen Verbraucher den eigenen Stromverbrauch überwachen, analysieren und regulieren können um so einen Anreiz zur Energieeinsparung zu entwickeln und Kosten zu senken. Des Weiteren müssen dem Verbraucher bis zum 30. Dezember 2010 neue Tarife angeboten werden, die einen Anreiz zur Energieeinsparung oder zur Steuerung des Energieverbrauchs bieten. 3
Für Energieversorgungsunternehmen in der Bundesrepublik bedeutet dies, dass sie dem Verbraucher zum einen neue, intelligente Stromzähler anbieten müssen und zum anderen wird es für sie notwendig sein, das gesamte Abrechnungsmanagement so auszulegen, dass eine monatliche Abrechnung erstellt und versendet werden kann. Hierzu sind Maßnahmen notwendig, die mit hohen Kosten verbunden sind. In einer Studie der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers aus dem November 2008, in der 67 Energieversorger befragt wurden, gaben über die Hälfte der Unternehmen an, dass Sie gegenüber dem Thema Smart Metering eine abwartende Haltung haben. Lediglich 22 Prozent der Befragten stuften dieses Thema als bedeutend ein. 4 Diese abwartende Haltung der Unternehmen ist damit zu erklären, dass oftmals das Thema Smart Metering als erheblicher Kostenfaktor betrachtet und weniger als Chance begriffen wird, sich durch Innovation von Mitbewerbern abzusetzen. 5
1.2 Zielsetzung der Arbeit
Das Primärziel dieser Studienarbeit ist die Abgrenzung der Chancen und Risiken, für die Energieversorgungsunternehmen in Deutschland, bei der Einführung und der anschließenden Durchführung von Smart Metering. Die vorgeschlagenen Strategiemöglichkeiten im vierten Kapitel generieren sich aus dieser Gegenüberstellung und den daraus gewonnenen Erkenntnissen. Die Grundlagen werden bewusst komprimiert behandelt, um das Kernthema angemessen zu behandeln.
3 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom 7. Juli 2005
(BGBl. I S. 1970 (3621), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. August 2009 (BGBl. I S.
2870) geändert worden ist, § 40 Absatz III Satz 1
4 Vgl. Kurtz, Netzband, Smart Metering - Umsetzungsstand und strategische Implikationen für die
Energiewirtschaft, PricewaterhouseCoopers, November 2008, Seite 17
5 Vgl. Schaffer, „Die Denkfehler beim Smart Metering“, emw, Heft 2/09, Seite 18
4
1.3 Methodik
Um dieser Studienarbeit einen höchstmöglichen Grad an Aktualität zu gewähren, werden überwiegend aktuelle Studien, Artikel aus Fachzeitschriften und Einschätzungen von Experten der Energiebranche einbezogen.
Die Interdisziplinarität des Wirtschaftsjuristen 6 wird durch die Anwendung bzw. Kombination von juristischer Methodik und ökonomischem Intellekt gewährleistet, da die Materie beides erfordert.
1.4 Gang der Arbeit
Die Studienarbeit besteht aus fünf Kapiteln, wobei das Kernthema - die Chancen und Risiken für das Energieversorgungsunternehmen - im dritten Kapitel ausführlich behandelt wird. Aufbauend werden im vierten Kapitel die entwickelten Strategiemöglichkeiten anhand von drei Modellen vorgestellt. Abgerundet wird die Arbeit im darauf folgenden fünften Kapitel durch eine abschließende Zusammenfassung. Zunächst werden im zweiten Kapitel die Grundlagen zum Thema kompakt behandelt.
2. Smart Metering
2.1 Grundlagen
Um den Begriff „Smart Metering“ zu erklären, bedarf es zum einen einer einfachen Übersetzung der Begrifflichkeiten aus dem Englischen und zum anderen einer präziseren inhaltlichen Beschreibung. Das Ziel des Urhebers ist ebenfalls zu betrachten. Zunächst ist die Begriffesdefinition zu nennen. Im Deutschen bedeutet das Wort „Smart“ klug, schlau oder intelligent. 7 Das Wort „Metering“ wird als messend oder zählend übersetzt. 8 Es lässt sich durch eine Kombination dieser Begriffe das Wort „intelligentes Zählen“ ableiten. Ein „Smart Meter“ ist somit ein intelligenter Zähler. Der Begriff „intelligentes Zählen“ ist in diesem Zusammenhang auf das Messen von Energie bzw. auf das Messen des Stromverbrauchs bezogen, wobei es insgesamt bei dieser Technologie nicht ausschließlich um die Messung und die bidirektionale
6 Leuphana Universität, „Das wirtschaftsjuristische Studienprogramman an der Leuphana Universität
Lüneburg“, S. 24, Internetquelle
7 Langenscheidt, Business Wörterbuch Englisch, Auflage 2003
8 Langenscheidt, Universal Wörterbuch Englisch, Auflage 2004
5
Übertragung geht, sondern auch um weitere Funktionalitäten die dadurch ermöglicht werden. 9 Es soll vielmehr das Kernstück einer intelligenten Vernetzung - eines Smart Metering Systems - sein, welches ein selbst steuerndes Energiemanagement ermöglicht. 10
Solaranlagen auf den Hausdächern, Windräder im Vorgarten oder neuerdings auch Minikraftwerke im häuslichen Keller - dies sind einige Arten der dezentralen Stromerzeugung, welche in das Stromnetz eingespeist werden und ein intelligentes Stromnetz, auch „Smart Grids“ genannt, erfordern. 11 Es zielt unter anderem darauf ab, nicht mehr nur dann den Strom zu erzeugen, wenn der Kunde diesen benötigt, sondern den Strom dann zu verbrauchen, wenn er gerade gut und günstig erzeugt werden kann. 12 Exemplarisch wäre es damit möglich, an besonders windigen oder sonnigen Tagen viel Wäsche zu waschen oder im Trockner zu trocknen, um die erzeugte Energie direkt zu nutzen. Voraussetzung für ein solches intelligentes Stromnetz sind unter anderem die intelligenten Stromzähler, da die derzeitig eingesetzten Induktionszähler, auch Ferraris-Zähler genannt, rein mechanisch betrieben werden und eine digitale Datenübertragung somit nicht möglich ist. 13
2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Bundesregierung hat, als eine Maßnahme zur Zielerreichung der EU-Richtlinie über „Energieeffizienz und Energiedienstleistungen“ vom 05.04.2006 (2006/32/EG), im nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP) die zügige Verbreitung der zeitgenauen Verbrauchsmessung im Bereich Strom festgelegt. 14 Nach Artikel 13 Abs. 1 der EU-Richtlinie verpflichten sich die Mitgliedsstaaten dazu, dass die Verbraucher individuelle Zähler zur Messung des Energieverbrauches erhalten, um ihren tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit zu überwachen. 15 Diese Vorgabe wurde durch § 21b Abs. 3a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in nationales Recht umgewandelt. Demnach ist der Messstellenbetreiber ab dem
9 Vgl. Kurtz, Netzband, PricewaterhouseCoopers, „Smart Metering - Umsetzungsstand und strategische
Implikationen für die Energiewirtschaft“, November 2008, Seite 13
10 Vgl. Buchel, „Netz der Zukunft“, Frankfurter Allgemeine, Nr. 209, 09.09.2009, S. B4
11 Vgl. Ebenda
12 Vgl. Fenn, „Die intelligente Querverbundleitstelle als Partnermodell“, ew, Nr. 16 vom 27.Juli 2009,
Seite 16
13 Vgl. Mühl, Einführung in die elektrische Messtechnik, 2. Auflage, März 2006, Seite 181
14 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, „Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP)
der Bundesrepublik Deutschland gemäß EU-Richtlinie über „Endenergieeffizienz und Energiedienst-
leistungen“ (2006/32/EG), November 2007, S. 7
15 Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5.April 2006 über Endenergieeffizienz und
Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates
6
1. Januar 2010 verpflichtet, in Neubauten und bei größeren Renovierungen diese individuellen Zähler einzubauen. Außerdem wurde in § 40 Abs. 2 S. 2 EnWG festgelegt, dass Energielieferanten zur unterjährigen Rechnungserstellung verpflichtet sind, sofern es der Letztverbraucher (Endkunde) wünscht. Zusätzlich haben sie dem Verbraucher gem. § 40 Abs. 3 S. 1 bis spätestens Ende Dezember 2010 einen Tarif anzubieten, der einen Anreiz zur Energieeinsparung oder zur Steuerung des Energieverbrauchs bietet. 16 Beide Regelungen begehren die Einführung von Smart Metering, ohne dies explizit zu nennen.
Um die Messentgelte im Energiesektor für Verbraucher zu reduzieren, wurde das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb am 29.08.2008 verabschiedet. 17 Es dient zunächst der Liberalisierung des Zähler- und Messwesens und der Bildung von Wettbewerb im Bereich der Messdienstleistung. Zudem stärkt es die Verbraucherrechte, da diese gem. § 21b Abs. 2 Nr. 1 und Nr, 2 EnWG 18 die freie Wahlmöglichkeit haben, einen Messstellenbetreiber (Einbau, Wartung und Betrieb des Zählers) und einen Messdienstleister (Auslesung und Weiterverarbeitung der Daten) mit der Messung zu beauftragen. Das Wahlrecht lag bis zu diesem Zeitpunkt beim Eigentümer, dem Anschlussnehmer und wurde auf den Anschlussnutzer übertragen. Bei Mietwohnungen und Miethäusern hat somit nicht mehr der Vermieter, sondern der Mieter das Recht, den Messdienstleister auszuwählen.
In der Messzugangsverordnung (MessZV) 19 , welche die Voraussetzungen und Bedingungen des Messbetriebes und der Messung der Energie regelt, wurde in § 12 Abs. 1 i. V. m. § 14 Abs. 2 festgelegt, dass ab dem 1. April 2010 der Netzbetreiber einen elektronischen Datenaustausch in einem einheitlichen Format ermöglichen muss. Ohne ein solches standardisiertes Format ist ein Markteintritt für neue Messdienstleister nicht möglich. In der Begründung der MessZV heißt es zudem, dass ein weiteres erklärtes Ziel die möglichst flächendeckende Verbreitung von intelligenten Zählern und der Einsatz lastvariabler Tarife ist. 20
16 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) in der Fassung
vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert durch Art. 2 G zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung vom
25.10.2008 (BGBl. I S. 2101)
17 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 40, ausgegeben zu Bonn am 08.09.2008
18 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) in der Fassung
vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert durch Art. 2 G zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung vom
25.10.2008 (BGBl. I S. 2101)
19 Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der
leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung (Messzugangsverordnung - MessZV) in der
Fassung vom 17.10.2008 (BGBl. I S.2006)
20 Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode, Drucksache 16/8306 vom 28.02.2008, Seite 7
7
Arbeit zitieren:
Leif Knappe, 2009, Smart Metering – Intelligente Stromzähler, München, GRIN Verlag GmbH
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