1. Einleitung
In der vorliegenden Arbeit soll die Frage untersucht werden, ob sich die kollegiale Kabinettsregierung Großbritanniens in ein Prime-Ministerial Government gewandelt habe. Seit den sechziger Jahren vertreten vor allem CROSSMAN und MACKINTOSH die These, dass das Amt des Premierministers durch strukturelle Gegebenheiten eine besonders starke Machtposition erfahren habe. In d iesem Zusammenhang fällt so zum Beispiel auch der Begriff des „elected monarch“ 1 . Die Befürworter der These begründen ihre Feststellung damit, dass der Premierminister im allgemeinen Regierungsgeschäft, im nationalen Leben und bei Wahlen fast überall eine starke, dominierende Rolle spielt.
Ich stelle nun die Hypothese auf, dass eine solche Systemveränderung nicht stattgefunden hat, d.h. dass Großbritannien nach wie vor eine Kabinettsregierung besitzt. Ich schließe dabei aber nicht aus, dass es Zeiten gibt, in denen der Premierminister in seinen Machtbefugnissen stärker erscheint als sonst. Dies ist aber mehr in Hinblick auf die starke Persönlichkeit eines Premiers zu sehen, als auf strukturelle Bedingungen. Dabei sind die parlamentarischen Kontroll- und Einflussmöglichkeiten aber groß genug, um auch einen starken Premier in seine Schranken zu weisen.
Bevor ich mich nun mit der Frage „Hat Großbritannien ein Prime-Ministerial Government?“ im 3.Kapitel eingehend beschäftige, bedarf es zum Verständnis der Argumente einer kurzen Erläuterung und Beschreibung der drei wichtigsten Institutionen im britischen Regierungssystem, als da sein sollen das Unterhaus, Kabinett und Amt des Premierministers. Dann werde ich aufzeigen, wo die inhaltlichen und zum Teil auch argumentativen Schwachstellen in der Beweisführung der Thesenbefürworter liegen und welche Argumente für eine Kabinettsregierung nach altem Muster sprechen, um abschließend eine Bewertung der Fragestellung vornehmen zu können.
1 vgl. HÜBNER, 1980, S. 42
1
2. Das britische Regierungssystem
2.1. Unterhaus
Das britische Parlament besteht aus zwei Kammern, dem Unterhaus (House of Commons) und dem Oberhaus (House of Lords). Letzteres wird jedoch in dieser Arbeit keine weitere Erwähnung erfahren, da es zukünftig in der britischen Politik keine Rolle mehr spielen wird.
Das Unterhaus ist im Vergleich zum deutschen Bundestag oder zum amerikanischen Kongress mehr als Rede- denn als Arbeitsparlament zu verstehen. 2 Im Vordergrund steht nicht der kenntnisreiche und sachkundige Experte sondern der redegewandte Parlamentarier, so besitzt das Unterhaus auch vergleichbar wenige Ausschüsse. Es gilt als „Forum der Nation“, in dem Regierung und Opposition ihre politische Einstellung vor der Öffentlichkeit darlegen und rechtfertigen. 3 Die ca. 650 Mitglieder des Unterhauses sind die gewählten Vertreter der Wahlkreise (in Großbritannien gilt das Mehrheitswahlrecht) und wollen vom Volk auch insbesondere als Interessenvertreter des Wahlkreises im Parlament verstanden werden. 4 Das Zweiparteiensystem (Labour und Konservative) f indet in der Sitzordnung des Unterhauses seine besondere Berücksichtigung - auf der einen Seite die Bänke der Regierungsfraktion und direkt gegenüber die der Opposition. Hat das Volk also in den Unterhauswahlen (die spätestens alle fünf Jahre stattfinden) sich für eine Partei entschieden, so wird der Premierminister durch das Parlament gewählt, welches für gewöhnlich ihren Mehrheitsführer wählen wird. Dieser stellt dann sein Kabinett auf, dem der Oppositionsführer (dies ist ein offizielles und gesondert bezahltes Amt im Unterhaus) sein Schattenkabinett entgegensetzt, eine sogenannte „Regierung auf Abruf“. 5 In beiden Fraktionen verbleiben nun die sogenannten backbencher, die keine Regierungsfunktion wahrnehmen oder denen in der Opposition kein bestimmtes Ministerium zur Kontrolle zugeordnet ist.
Gesondert zu erwähnen ist die besondere Stellung, die das Parlament im britischen Regierungssystem einnimmt. Gesagt wurde bereits, dass es sich um ein
2 vgl. STURM, 1991, S. 201
3 vgl. HÜBNER / MÜNCH, 1998, S. 130
4 vgl. STURM, 1991, S. 204
5 vgl. HÜBNER / MÜNCH, 1998, S. 132
2
Redeparlament handelt, dessen Hauptaufgabe aber eigentlich in der B ildung einer Regierung liegt. „Die Legislative, ihrem Namen nach gewählt, um Gesetze zu machen, steht in Wirklichkeit vor der Hauptaufgabe, eine Exekutive zu bilden und aufrechtzuerhalten.“ 6 BAGEHOT redet deswegen vom Unterhaus auch als „Wahlkörperschaft“ 7 . Das Parlament an sich wird von der Regierung dominiert - dessen Stärke sich allerdings im Unterhaus beweisen muss - so dass die Opposition nur wenig Chancen hat, die Regierung zu stürzen. Das Streben der Opposition richtet sich auf den Gewinn der nächsten Wahlen, somit man sagen kann, dass das eigentliche Kreationsorgan der Regierung nicht das Parlament, sondern das Volk ist. 8
2.2. Kabinett
Eine Besonderheit im Bereich der parlamentarischen Regierungssysteme ist die Verschmelzung von Exekutive und Legislative. BAGEHOT hebt dieses in seinen Ausführungen ganz besonders hervor 9 und begreift das Kabinett als „Bindeglied“. Das Kabinett ist ein „Ausschuß der gesetzgebenden Körperschaft, der dazu ausersehen ist, als exekutive Körperschaft zu fungieren“. 10 BAGEHOT schreibt außerdem: „Das Kabinett ist ein verbindender Ausschuß - ein Bindestrich, der zusammenfügt, eine Klammer, die den gesetzgebenden Teil des Staates an seinem exekutiven Teil befestigt.“ 11
Gemeinhin spricht man beim britischen Parlamentarismus vom Typus der Kabinettsregierung (Cabinet Government). 12 Und so findet man ganz besonders in der personellen Zusammensetzung des Kabinetts BAGEHOTs Thesen bestätigt. Die Mitglieder sind immer auch Abgeordnete des Unterhauses, sollte dies einmal nicht der Fall sein, so müsste der betreffende Abgeordnete in einer Nachwahl ein Unterhausmandat erwerben, andernfalls wird es dem Premierminister kaum gelingen, ihn im Kabinett zu halten.
6 BAGEHOT, 1971, S. 54
7 ebd., S. 63
8 vgl. SONTHEIMER, 1972, S. 47
9 vgl. BAGEHOT, 1971, S. 53
10 ebd.
11 ebd.
12 vgl. SONTHEIMER, 1972, S. 116
3
Man unterscheidet zwischen sogenannten Senior Ministers und Junior Ministers. Letztere bekleiden zwar auch das Amt eines Ministers und Ressortleiters, stehen jedoch außerhalb des Kabinetts. Der Premierminister entscheidet, welche Ressorts und Minister in seinem Kabinett vertreten sein sollen; er wird dabei natürlich die Bedeutung der verschiedenen Ressorts mit berücksichtigen. 13 Über die Jahre hat sich die Größe des Kabinetts auf ungefähr zwanzig Mitglieder eingependelt. Im übrigen - sollten einmal Sitzungen stattfinden, die sich mit der Thematik eines Junior Ministers beschäftigen, so werden diese zu den Sitzungen eingeladen. In der Patronagemacht des Premierministers - er hat das ausschließliche Vorschlagsrecht für die Besetzung des Kabinetts, aber hierauf soll noch gesondert eingegangen werden - ist dieser natürlich an Strömungen in seiner Fraktion gebunden und es ist in seinem Interesse „ein möglichst homogenes, zur politischen Kooperation fähiges Kabinett zu bilden“. 14 In diesem Zusammenhang muss man auch ein für die britische Politik sehr bedeutendes Prinzip nennen, das der kollektiven Verantwortlichkeit der Regierung (collective responsibility). Dieses politische Mittel wurde aus dem Gedanken heraus entwickelt, als Regierung möglichst einheitlich dem Monarchen gegenübertreten zu können. Heute bedeutet dies vor allem, dass jeder Minister die i m Kabinett getroffenen Entscheidungen zu achten und die Regierungsmeinung nach außen hin zu vertreten hat. Gerät ein Minister, sollte er anderer Meinung sein, in einen Gewissenskonflikt, so bleibt ihm die Möglichkeit des Rücktritts, ein Weg jedoch, der laut SONTHEIMER eher selten beschritten wird. 15 Dieses Prinzip - dass auf Ministerebene seine Konkretisierung in der ministerial responsibility findet, also die Verantwortlichkeit des Ressortchefs auch für alle in seinem Bereich gemachten Fehler - unterstützt aber heute den Premierminister insbesondere in der Kontrolle der Parteidisziplin 16 . Das bleibt letztendlich nicht ohne Folge für die Geschlossenheit der Mehrheitsfraktion im Unterhaus und deren Auftreten gegenüber der Opposition, bedenkt man, dass fast ein Drittel der Regierungspartei 17 im
13 ebd., S. 118
14 ebd., S. 116
15 ebd., S. 117; vgl. dazu auch HÜBNER / MÜNCH, 1998, S. 123
16 ebd.
17 ebd., S. 82
4
Arbeit zitieren:
Pierre Schubje, 2001, Hat Großbritannien ein Prime-Ministerial Government?, München, GRIN Verlag GmbH
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