Gliederung:
1) Einleitung 3
2) Gerechtigkeitsbegriffe und -theorien 5
2.1) Gerechtigkeitstheorien 5
2.1.1) Wirtschaftsliberalismus 5
2.1.2) Egalitärer Liberalismus 6
2.1.3) Kommunitarismus 9
2.1.4) Kritische Theorie 9
2.2) Gerechtigkeitsbegriffe 10
2.2.1) Generation 10
2.2.2) Gerechtigkeit 11
2.2.3) Generationengerechtigkeit 14
3) Die Alterssicherung in der BRD, insbesondere die gesetzliche
Rentenversicherung 16
3.1) Alterssicherung in Deutschland 16
3.2) Die gesetzliche Rentenversicherung 18
3.2.1) Versicherter Personenkreis 19
3.2.2) Leistungen 20
3.2.3) Rentenberechnung 22
3.2.4) Organisation 24
3.2.5) Finanzierung 24
4) Demographie und ihre Auswirkungen auf die Gesetzliche
Rentenversicherung 25
4.1) Der demografische Wandel 26
4.2) Auswirkungen des demografischen Wandels auf die GRV 30
5) Verletzung von Generationengerechtigkeit durch die GRV? 33
5.1) Generationenbilanz 34
5.2) Allgemeine Verletzungen 36
6) Fazit 37
Literaturverzeichnis 39
2
Einleitung
Kaum eine aktuelle politische Debatte führt zu derart gespaltenen Meinungen und erhitzten Gemütern in der Bevölkerung, wie die zu dem Thema der Rentensicherung in der BRD und deren zukünftiger Finanzierung. In der Presse und den Medien vernimmt man des öfteren Aussagen wie z.B. „Höhere Rente auf Kosten der Jüngeren […].“ 1 Bezug nehmend auf die außerordentliche Rentenerhöhung, äusserte sich jüngst Roman Herzog. Sein Fazit beinhaltet, dass auf Grund des demografischen Wandel die „Alten“ in der Lage sein werden, die „Jungen auszuplündern“ und sich somit eine „Rentnerdemokratie“ entwickeln wird. 2 Befürworter der Rentenanpassung, wie beispielsweise Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, sagte: „Wir tun etwas sehr Verantwortungsvolles.“ Bundeskanzlerin Merkel betonte, wie sehr sie hinter diesem Schritt steht 3 .
In diesem Kontext wird häufig der Begriff der „Generationengerechtigkeit“ verwendet. Aber was drückt dieser genau aus? Der Begriff „Generationengerechtigkeit“ scheint längst nicht mehr nur ein in der Öffentlichkeit gebräuchliches Wort zu sein, sondern es hat auch einen wissenschaftlichen Ursprung. Dieser Begriff wirft eine Menge Unklarheiten und Uneindeutigkeiten auf. Beispielsweise wie die Teilbegriffe „Generationen“ und „Gerechtigkeit“, oder nicht zuletzt „Generationengerechtigkeit“ definiert werden. Seinen Ursprung fand der Begriff Generationengerechtigkeit in der philosophischen und der sozialwissenschaftlichen Gerechtigkeitsforschung. Dabei bleibt der Diskurs nicht nur auf die Politikwissenschaften beschränkt, sondern weitet sich interdisziplinär auf eine Vielzahl von Wissenschaften, wie Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften oder Theologie aus.
In der Wissenschaft räumen sich die Autoren einzelner Fachrichtungen einen großen Interpretationsspielraum für den Begriff „Generationengerechtigkeit“ ein. Dies führt dazu, dass dieser Begriff gedehnt und unterschiedliche Vorangehensweisen eingeschlagen werden, welche verschiedene Zielsetzungen verfolgen. Auf Grund der divergierenden Gedankenprozesse wird der Leitfaden für Generationengerechtigkeit etwas verwischt und undeutlich.
In diesem Zusammenhang wirft das einige Fragen auf, wie zum Beispiel die Grundidee der „Generationengerechtigkeit“ von der Politik interpretiert wird, oder ob sich das
1 Wend, Rainer: http://www.tageschau.de/inland/rentendebatte6.html. Zugriff am 12.04.2007
2 http://www.tageschau.de/inland/rentendebatte6.html. Zugriff am 12.04.2007
3 http://www.tageschau.de/inland/rentendiskussion2.html. Zugriff am 12.04.2007
3
politische Handeln gegenüber der Rentensicherung zielgeleitet orientiert und somit eine nachhaltige Entwicklung zu Gunsten zukünftiger Generationen gewährleistet werden kann. Hinterfragt wird ebenfalls, ob der Begriff „Generationengerechtigkeit“ einen wissenschaftlich fundierten Hintergrund besitzt, welcher außerdem mit dem in der Öffentlichkeit gebräuchlichen Begriff konvergiert. Es soll untersucht werden, inwiefern der Begriff mit der Bedeutung von Gerechtigkeit übereinstimmt und ob die Rentenpolitik der BRD in der Lage ist, die Kriterien für Generationengerechtigkeit einzuhalten bzw. zu erfüllen.
Diese Überlegungen und die aktuelle Präsenz des Themas in der Gesellschaft, Wissenschaft und Politik wirft die Kernfrage auf, ob die gesetzliche Rentenversicherung der BRD, im Angesicht des demografischen Wandels, die „Generationengerechtigkeit“ verletze.
Diese Arbeit gliedert sich in zwei Hauptteile. Im Ersten Teil der Arbeit, dem theoretischen Teil, werden vorab für den Teilbegriff „Gerechtigkeit“ die Paradigmen der Gerechtigkeitsforschung erläutert und die Kernpostulate ihrer Vertreter dargelegt. Im nächsten Schritt wird explizit der Begriff „Generationengerechtigkeit“ untersucht. Hierzu wird dieser in seine einzelnen Teile „Generationen“ und „Gerechtigkeit“ zerlegt und definiert, wobei der eigentliche Begriff nicht außer Acht gelassen wird. Zuzüglich wird zu dem Begriff der „Gerechtigkeit“ eine kritische Position bezogen. Dies hat den Zweck, ein eindeutiges Gerechtigkeitsverständnis zu erlangen, um danach den Begriff „Gerechtigkeit“ mit dem Begriff „Generationengerechtigkeit“ zu vergleichen um nachfolgend den genauen Sinn des Begriffes „Generationengerechtigkeit“ aufzeigen zu können, sowie zu erläutern, inwieweit diese Begriffe definitorisch zusammen passen. Nach der Durchführung dieser theoretischen Grundlagen wird im zweiten Teil die Betrachtung der Alterssicherung miteinbezogen, dabei wird vorab die Struktur des Rentensystems, insbesondere aber die gesetzliche Rentenversicherung skizziert. Zudem wird die demographische Entwicklung in Deutschland beschrieben, um auf den zukünftigen Verlauf der Rentensicherung aufmerksam zu machen. Anschließend werden die Folgen des demografischen Wandels analysiert, besonders in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung. In diesem Zusammenhang wird der Alterungsprozess und dessen Auswirkungen mit seinen Politikimplikationen betrachtet, und die Frage aufgeworfen, ob jene Auswirkungen auf die GRV, welche prognostiziert werden, eine Verletzung der Generationengerechtigkeit darstellt. Anliegend wird die Definition des Begriffes „Generationengerechtigkeit“ unter dem Aspekt der
4
Alterssicherung festgelegt und die Rentenpolitik anhand dieser Prinzipien bzw. Definition überprüft.
Um einen tieferen Einblick in das Thema zu erhalten und zu prüfen inwiefern eine Verletzung durch die GRV vorliegt, wird der Begriff „Generationengerechtigkeit“ operationalisiert. Es wird hinterfragt, wie Generationengerechtigkeit im Kontext der Alterssicherung gemessen werden kann. Dies wird einerseits anhand einer kritischen Stellungnahme zur Generationenbilanzierung vorgenommen, andererseits an Hand allgemeiner Untersuchungsobjekte.
Um dieser Arbeit einen abschließenden normativen Akzent zu verleihen, ist die kritische Stellungnahme zu dem Thema Gerechtigkeit und Alterssicherung unerlässlich. In diesem letzten Teil werden nochmals verschiedene normative Standpunkte zur „Gerechtigkeit“ und „Generationengerechtigkeit“ aufgegriffen und hinterfragt. Wobei zum einen eine Schlussfolgerung auf inhaltlichen Gehalt des Begriffes „Generationengerechtigkeit“ erfolgt. Demgegenüber bezieht man Stellung, inwiefern die Forschungsfrage dieser Arbeit verifiziert bzw. falsifiziert werden kann. Ergo die Frage beantwortet, ob die GRV die Generationengerechtigkeit verletzt.
2) Gerechtigkeitsbegriffe und -theorien
Zur Einführung in das Thema „Gerechtigkeit und Alterssicherung“ werden in diesen Kapitel die verschiedenen Paradigmen der Gerechtigkeitsforschung und ihrer Vertreter aufgezeigt. Des Weiteren werden Gerechtigkeitsbegriffe definiert und zu diesen kritisch Stellung bezogen.
2.1) Gerechtigkeitstheorien
2.1.1) Wirtschaftliberalismus
Im Wirtschaftsliberalismus wird der Freiheit des Individuums höchsten Wert beigemessen. Dabei wird die Freiheit vor allem als Möglichkeit und Recht verstanden Eigentum zu erwerben. Die Funktion des Staates wird auf die Pflicht beschränkt diese Freiheit durch entsprechende Gesetzgebungen zu sichern. Diese Rechtssicherheit ist gleichbedeutend mit dem Gemeinwohl, da sie jedem Individuum zu Gute kommt. Anders ausgedrückt bejahen wirtschaftsliberale Denker, wie u.a. August Friedrich von
5
Hayek und Robert Nozick, die gesetzliche wie auch die kommunitative Gerechtigkeit 4 , nicht aber die Distributive 5 . 6 Robert Nozick geht dabei von drei Prämissen für Gerechtigkeit aus. (1) Ausgangspunkt ist eine dem anthropologischen Optimismus des Anarchisten entgegenkommende Naturzustandskonzeption, also eine Konzeption ohne Misstrauen, Todesangst und hemmungslose Aufrüstung 7 . (2) In der zweiten Prämisse versucht er den, über diesen Minimalstaat hinausgehenden, mit weit reichenden Kompetenzen ausgestatteten Staat als moralisch ungerechtfertigt darzutun. 8 Er glaubt, die für eine sozialstaatliche Ordnung sprechenden Gründe entkräften zu können und ist überzeugt, dass sich ein Sozialstaat im Namen der Verteilungsgerechtigkeit nicht rechtfertigen lasse. 9 (3) Schließlich versucht er aufzuzeigen, dass der Minimalstaat nicht nur ein moralisch zu rechtfertigendes, notwendiges Übel ist, sondern er sich im Gegenteil als eine die Menschen inspirierende und motivierende Utopie auszeichnet. 10
2.1.2) Egalitärer Liberalismus
Bei dieser Form des Liberalismus erkennen die Vertreter, im Gegensatz zu den Wirtschaftsliberalen, die Bedeutung und Notwendigkeit sozialer Gerechtigkeit an. Sie vertreten den Standpunkt, dass die Gesellschaft dazu verpflichtet ist, auch die Grundsätze distributiver Gerechtigkeit zu respektieren. Nichtsdestotrotz sind auch sie der Auffassung, dass die Freiheit des Individuums einen überragenden Wert hat. Um beide Standpunkte miteinander zu verschmelzen, müssten die Regeln gerechter Verteilung bestimmt werden. 11
Bei dem egalitären Liberalismus gibt es zwei Spielarten: Den institutionalistischen egalitären Liberalismus und den individualistischen egalitären Liberalismus. Die individualistischen egalitären orientieren sich vornehmend an Ressourcen- und
4 kommunitative Gerechtigkeit = ausgleichende Gerechtigkeit
5 distributiv = verteilend
6 Baum, H.: Theorien sozialer Gerechtigkeit - Politische Philosophie für soziale Gerechtigkeit. Münster
2004. S. 132
7 Kersting, Wolfgang: Theorien sozialer Gerechtigkeit. Stuttgart, Weimar 2000. S. 301
8 Kersting, Roland: Vertragstheorien der Gerechtigkeit - Eine philosophische Kritik der Theorien von
John Rawls, Robert Nozick und James Buchanan. St. Galler Studien zur Politikwissenschaft (Hrsg.).
Bern, Stuttgart 1989. S. 82
9 Kley, Roland: Vertragstheorien der Gerechtigkeit - Eine philosophische Kritik der Theorien von John
Rawls, Robert Nozick und James Buchanan. St. Galler Studien zur Politikwissenschaft (Hrsg.). Bern,
Stuttgart 1989. S. 82
10 Rieger, Günter: Einwanderung und Gerechtigkeit - Mitgliedsschaftspolitik auf dem Prüfstand
Amerikanischer Gerechtigkeitstheorien der Gegenwart. Opladen/Wiesbaden 1999. S. 68
11 Baum, H.: Theorien sozialer Gerechtigkeit - Politische Philosophie für soziale Gerechtigkeit. Münster
2004. S. 132
6
Wohlfahrtsegalitarismus und lassen sich an folgenden Grundprinzip festmachen: „Will eine Gesellschaft ‚gerecht’ heissen, dann muss sie im Rahmen des rechtsstaatlichen Egalitarismus ein Verteilungsmuster etablieren, das jedermann einen gleichen Wohlfahrtsanteil oder ein gleiches Ressourcenbündel sichert, jedem Individuum also ein Leben mit gleichem Glücksertrag sichert oder die Lebenskarriere jedes Individuums mit einer gleich großen und gleich wertvollen Ressourcenausstattung beginnen lässt und ihren Fortgang dann durch entsprechende gleichheitsstabilisierende Ausgleichsleistungen begleitet.“ 12
Die Natur des institutionalistischen Egalitarismus liegt eher im Strukturbereich. Er orientiert sich nicht an individuellen Präferenzen, individuellen Ausstattungen und individuellen Lebensplänen, sondern an gruppenspezifischen Bedürfnislagern und standardisierten Existenznöten. Nicht das Individuum ist der Adressat in der institutionalistischen Gerechtigkeitstheorie, sondern die Verfassung. Ihr
gerechtigkeitspolitisches Regelsystem ist das rechtliche Regelsystem, diese definieren generelle Anspruchs-Leistungs-Korrelationen und bestimmen so die
Verteilungsansprüche der Individuen. Zusammenfassend erfolgt die Ermittlung gerechter Verteilungen nie in Hinblick auf die Individualität der Gesellschaftsmitglieder, sondern allein auf die Gruppenzugehörigkeit. 13 Hauptvertreter des individualistischen Egalitarismus ist Ronald Dworkin, John Rawls für den institutionalistischen Ansatz. Rawls, der vermutlich der prominenteste Vertreter der jüngsten Gerechtigkeitsdebatte ist, versuchte anders, als in der damaligen Forschergemeinschaft üblich eine werteneutrale metaethische Untersuchung moralischer Sätze vorzunehmen, sondern lieferte inhaltliche Gerechtigkeitsprinzipien, an denen sich die Grundstruktur einer gerechten Gesellschaft zu bewähren habe. 14 Rawls geht in seiner Theorie der Gerechtigkeit von zwei Verteilungsprinzipien aus. Das erste Verteilungsprinzip ist ein Grundsatz der rechtlich-politischen Gerechtigkeit 15 : „Jedermann soll gleiches Recht auf das umfangreichste System gleicher Grundfreiheiten haben, das mit dem gleichen System für alle anderen verträglich ist.“ 16 Das zweite Verteilungsprinzip ist ein Grundsatz der sozioökonomischen Gerechtigkeit, 17 es heisst:
12 Kersting, Wolfgang: Theorien sozialer Gerechtigkeit. Stuttgart, Weimar 2000. S. 41
13 ebd. S. 40
14 Stei, Erik: Gerechtigkeit und politischer Univeralismus - John Rawls` Theorie der Gerechtigkeit. Eine
kritische Analyse der Rechtfertigungsleistung. Marburg 2007. S. 3
15 Kersting, Wolfgang: Theorien sozialer Gerechtigkeit. Stuttgart, Weimar 2000. S. 93
16 Stei, Erik: Gerechtigkeit und politischer Univeralismus - John Rawls` Theorie der Gerechtigkeit. Eine
kritische Analyse der Rechtfertigungsleistung. Marburg 2007. S. 45
17 Kersting, Wolfgang: Theorien sozialer Gerechtigkeit. Stuttgart, Weimar 2000. S. 93
7
„Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind so zu gestalten, dass (a) vernünftigerweise zu erwarten ist, dass sie zu jedermanns Vorteil dienen, und (b) sie mit Positionen und Ämtern verbunden sind, die jedem offen stehen.“ 18 Das erste von Rawls postulierte Prinzip verlangt eine gleiche Verteilung von Grundfreiheiten und politischen Rechten, sowie eine Maximierung der individuellen Freiheit. Genauer gesagt geht es dabei um politische Wahl und Beteiligungsrechte, um Rede- und Versammlungsfreiheit, sowie die Gedanken- und Religionsfreiheit, um fundamentale Menschenrechte & das Recht auf persönliches Eigentum und körperliche Unversehrtheit. Außerdem Recht auf Sicherheit und der Freiheit vor Angst und Terror. 19 Das zweite Gerechtigkeitsprinzip bezieht sich auf soziale und wirtschaftliche Güter, Vermögen und Einkommen, Ansehen und Macht. Es fordert soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten so zu gestalten, dass sie zu jedermanns Vorteil dienen. Es ist ein Erlaubniskriterium für sozio-ökonomische 20 Ungleichheit. Insofern bedeutet dies, dass die besseren Aussichten der Begünstigten nur dann gerecht sind, wenn sie die ermöglichenden sozio-ökonomischen Umstände zur Verbesserung der Aussichten der am wenigsten begünstigten Gesellschaftsmitglieder beitragen. 21 Rawls setzt die beiden Verteilungsprinzipien in eine lexikalische Ordnung, 22 um zu verhindern, dass auf Kosten einer Einschränkung für Grundfreiheiten größere wirtschaftliche Vorteile zu tragen kommen. Genauer gesagt bedeutet dies, dass Verletzungen der vom ersten Grundsatz geschützten gleichen Grundfreiheiten nicht durch größere gesellschaftliche oder wirtschaftliche Vorteile gerechtfertigt oder ausgeglichen werden können. Abschließend bleibt noch zu erläutern, was Rawls unter Ungerechtigkeit versteht. Sie besteht für ihn dann, wenn Ungleichheiten nicht jedermann nutzen bringen. 23
18 Stei, Erik: Gerechtigkeit und politischer Univeralismus - John Rawls` Theorie der Gerechtigkeit. Eine
kritische Analyse der Rechtfertigungsleistung. Marburg 2007. S. 45
19 Kersting, Wolfgang: Theorien sozialer Gerechtigkeit. Stuttgart, Weimar 2000. S. 93
20 sozio-ökonomisch = beinhaltet sowohl soziale wie auch wirtschaftliche Faktoren
21 ebd. S. 94
22 lexikalische Ordnung: der erste geht dem zweiten voraus
23 Funk, Kerstin: Gerechtigkeit in der politischen Philosophie der internationalen Beziehungen. Solingen
2003. S. 42/43
8
2.1.3) Kommunitarismus
Der Kommunitarismus weist jeden universalistischen Erkenntnisanspruch politischer Philosophie zurück und entwickelt - „im Gegensatz zu den Liberalisten“ 24 - ihre Gerechtigkeitsvorstellungen aus dem „gemeinschaftlichen Bedeutungen“ sozialer Güter. 25 Diese Werte stehen im Vorrang gegenüber individueller Freiheiten. Sie sind der Auffassung, dass Gerechtigkeit nicht vom individuellen Wollen abhängig zu machen ist, sondern vielmehr von der Schärfung des Sinnes für das Gemeinwohl und der Stärkung der Solidarität und Subsidiarität. Zudem vertreten sie die Meinung, dass gleichberechtigten Staatsbürgen von vornherein soziale Rechte zustehen. 26 Ein Vertreter des Kommunitarismus ist Michael Walzer, der in einer seiner Veröffentlichung „Sphären der Gerechtigkeit“ einen kritischen Anspruch verfolgt. Seine Gerechtigkeitstheorie ist „nichts, wenn nicht kritisch“. Seine Gerechtigkeitstheorie will die Gerechtigkeitsdefizite einer gesellschaftlichen wie politischen Ordnung aufzeigen und Alternativen einer gerechteren Gesellschaft deutlich machen. Dieser Anspruch ist nur im Rahmen einer Konzeption der „internen Kritik“ zu leisten. Dabei ist für Walzer der einzige Weg, der Pfad der Interpretation. 27
Interne Kritik arbeitet mit Spannungen und Widersprüchen. Sie speist sich erstens aus der nicht aufhebbaren Spannung zwischen Überzeugungen und der gesellschaftlichen Praxis. Zweitens sind die Ideale selbst Interpretationsbedürftig und drittens liefern Kulturen keinen kohärenten Wertekanon. 28
2.1.4) Kritische Theorie
Die Kritische Theorie geht in ihrem Gerechtigkeitsverständnis ihren eigenen Weg. Hierbei dominiert nicht die distributive, sondern die gesetzliche Gerechtigkeit. Bei der Kritischen Theorie wird die in den westlichen Demokratien praktizierte Gesetzgebung einer Kritik unterzogen, mit dem Ergebnis, dass in diesem Bezug zur Zeit von keiner wahrhaft demokratischen Gesetzgebung die Rede sein kann, weil das Volk nicht direkt
24 Baum, H.: Theorien sozialer Gerechtigkeit - Politische Philosophie für soziale Gerechtigkeit. Münster
2004. S.133
25 Rieger, Günter: Einwanderung und Gerechtigkeit - Mitgliedschaftspolitik auf dem Prüfstand
Amerikanischer Gerechtigkeitstheorien der Gegenwart. Opladen/Wiesbaden 1999. S. 190
26 Baum, H.: Theorien sozialer Gerechtigkeit - Politische Philosophie für soziale Gerechtigkeit. Münster
2004. S.133
27 Rieger, Günter: Einwanderung und Gerechtigkeit - Mitgliedsschaftspolitik auf dem Prüfstand
Amerikanischer Gerechtigkeitstheorien der Gegenwart. Opladen/Wiesbaden 1999. S. 193/194
28 ebd. S. 196
9
Arbeit zitieren:
Bacelor of Arts Political science Stefan Richter, 2008, Gerechtigkeit und Alterssicherung - Eine normative Betrachtung, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Stefan Richter hat einen neuen Text hochgeladen
Geschichte und Gegenwart der Rentenversicherung in Deutschland
Beiträge zur Entstehung, Entwi...
Stefan Fisch, Ulrike Haerendel
SGB VI. Sozialgesetzbuch Gesetzliche Rentenversicherung
Ulrich Grintsch, Michael Jörg, Matthias Löns, Wolfgang Schmidt, Ralf Kreikebohm
Gesetzliche Rentenversicherung als Teil der Altersvorsorge
Grundlagen und Praxis
Claus-Jürgen Beye
Alterssicherung im Spannungsfeld von demographischer Entwicklung und i...
Martin Lampert, Nikolaus Knoepffler, Elke Mack
0 Kommentare